Für die Dauer der Bauarbeiten in der Deisingerstraße gelten neue Parkregelungen für die Pappenheimer Innenstadt. Auf dem Marktplatz, einschließlich der Parkfläche vor der Schlossapotheke ist einer Kurzparkzone mit einer zulässigen Parkdauer von 30 Minuten eingerichtet. In der Graf-Carl-Straße ist mit der entsprechenden Parkscheibe das Parken bis zu zwei Stunden erlaubt.
Die Geschäfte in der Deisingerstraße sind alle zu Fuß erreichbar und haben auch in der Bauphase für ihre Kunden geöffnet.
Mit dieser Regelung ist die für die gesamte Altstadt geltende Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 90 Minuten abgeschafft.
Die neue Parkregelung hatte die Werbegemeinschaft bei der Stadt Pappenheim beantragt. In der Sitzung am 22.03.2018 hat der Stadtrat dieser neuen Parkregelung mit einem Beschluss zugestimmt.
Die neue Regelung bedeutet, dass im Innenstadtbereich auch überall dort geparkt werden darf, wo dieses nicht durch Verkehrszeichen oder andere Reglementierungen in der Straßenverkehrsordnung untersagt ist.
Hingewiesen wird auf die Altstadt nahen Parkplätze auf der Lach, in der Schützenstraße und auf der Stadtwerkeinsel.