Neubauprojekt am Lachgartenweg in Pappenheim

In seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim einstimmig dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses und einer Förderstätte für Menschen mit Behinderung am Lachgartenweg 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Rummelsberger Dienste für Menschen mit Behinderung hatten den Vorbescheid beantragt, um die baurechtliche Zulässigkeit für die Errichtung eines Gebäudekomplexes zu klären, der 24 Wohnplätze sowie eine Förderstätte für 24 Menschen umfassen soll.

Der Neubau soll auf dem ca. 3.800 Quadratmeter großen Grundstück des vormaligen Einkaufsmarktes zwischen dem Lachgartenweg und der Bahnhofstraße, gegenüber dem Schützenhaus entstehen. Seit dem Umzug in die Bahnhofstraße im Jahr 2008 wurde das vormalige Gebäude des Verbrauchermarktes von verschiedenen Firmen zu Produktions- und Lagerflächen genutzt und soll nun zu Gunsten des neuen Bauprojekts abgerissen werden.
Nach den neuen Planungen die bei der Sitzung des Stadtrates vorgestellt wurden, soll am derzeitigen Standort des früheren Verbrauchermarktgebäudes eine zweigeschossige Förderstätte entstehen. Auf der nördlich Parkplatzfläche soll ein dreigeschossiges Gebäude mit 24 Wohneinheiten für Menschen mit Behinderung errichtet werden.

Besonders die geplante dreigeschossige Bauweise dieses Wohngebäudes war im Vorfeld ein zentraler Punkt, der die Frage der Genehmigungsfähigkeit aufwarf. Da die umliegende Bebauung überwiegend aus niedrigeren Gebäuden besteht, erschien fraglich, ob sich das Vorhaben in das Stadtbild einfügen würde. Die Verwaltung stellte jedoch fest, dass sich das Grundstück in einer Senke befindet, wodurch das Gebäude von der Bahnhofstraße aus weniger dominant wirken könnte. In der Sitzungsvorlage betonte der Bauherr zudem, dass durch die dreigeschossige Bauweise mehr Freifläche für die Bewohner erhalten bleibe.

Auch die Lärmbelastung durch die nahegelegene Staatsstraße und die Bahnstrecke wurde thematisiert. Eine schalltechnische Untersuchung ergab, dass die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Deshalb wird der Bauherr passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden vornehmen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.

Ohne weitere Beratung beschloss der Stadtrat gemäß der Beschlussvorlage einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Mit diesem Vorbescheid ist ein wichtiger Schritt getan, um das Bauvorhaben in die nächste Phase zu bringen.