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Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle am Samstagnachmittag staunten die Beamten nicht schlecht. Ein 45-jähriger Autofahrer wies deutlichen Alkoholgeruch auf. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht – mit einem Wert von 0,92 Promille lag er über der erlaubten Grenze.
Das war aber noch nicht alles. Weitere Überprüfungen ergaben, dass der Mann eigentlich gar nicht hätte fahren dürfen. Aufgrund eines früheren Verkehrsdelikts war ihm eine Sperrfrist für die Nutzung seiner Fahrerlaubnis auferlegt worden.
Die Fahrt endete umgehend, und auf den Fahrzeugführer kommt nun ein Strafverfahren zu.