Leistungsstarke Photovoltaikanlagen bei Übermatzhofen geplant

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Südlich von  Übermatzhofen sollen nach den Planungen eines örtlichen Antragstellers auf zwei Flächen mit insgesamt 19 ha, Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von 10 Megawatt (MWp) entstehen. Vor einem Genehmigungsverfahren muss allerdings der Flächennutzungsplan geändert werden.

Es sind drei Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rund 19 ha, auf denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen. Zwei dieser drei Flurstücke werden zu einer Betriebsfläche zusammengefasst, die dann rund 7,6 ha hat. Dabei handelt es sich um die beiden Flurstücke, die westlich an das Fußballfeld des SV Übermatzhofen grenzen.  Eine weitere Betriebsfläche mit 11,37 ha grenzt westlich an die Zufahrtsstraße zum Sportgelände des SV Übermatzhofen.

Auf diesen beiden Flächen, die ca. 200 m voneinander entfernt sind, sollen die Solarelemente auf Erdspießen montiert werden. Der Vorteil dieser Bauweise ist es, dass man ohne Betonfundamente auskommt. Die Leistung der Anlagen auf den beiden Betriebsflächen ist mit 10 MWp (10.000 Kilowatt bei Spitzenleistung) angegeben.

Der Antrag kam Mitte Oktober als Bauvoranfrage zur Stadt Pappenheim und stand jetzt auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung. Die Freiflächen mit den Solarplatten werden mit einem Metallzaun gesichert, der begrünt werden soll.

Im Vorfeld der Stadtratssitzung hatte die Verwaltung bereits  festgestellt, dass die Flächen im Außenbereich liegen und als Landwirtschaftliche Flächen, speziell für Aussiedler vorgesehen sind. Da es eine Privilegierung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht mehr gibt, konnte der Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen für den beabsichtigten Anlagenbau nicht in Aussicht stellen.

Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass die Stadt den Flächennutzungsplan für die künftigen Photovoltaik-Flächen ändert. Diese Änderung ist mit der Bauvoranfrage des Antragstellers bereits beantragt worden. Es ist davon auszugehen, dass die Freiflächen im Außenbereich im Zuge der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes umgewidmet werden. Damit wäre dann der Weg frei für das gemeindliche Einvernehmen durch die Stadt Pappenheim und die Genehmigung durch die zuständigen Behörden.