Landrat will Kreisumlage deutlich senken
Landrat Gerhard Wägemann wird dem Kreistag in Abstimmung mit Kreiskämmerer Peter Nebert für 2019 einen Umlagesatz in Höhe von 44,4 Prozent vorschlagen. Grund für diese starke Senkung um 3,5 Prozentpunkte ist vor allem der verzögerte Baufortschritt an der Senefelder-Schule Treuchtlingen.
(LRA) Da sich die Baumaßnahmen an der Senefelder-Schule Treuchtlingen verzögern, muss der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in seinem Haushalt 2019 für diese Schulbaumaßnahme keine Investitionsumlage veranschlagen. Aufgrund der aktuellen Zinssituation muss für finanzielle Rücklagen allerdings ab einer bestimmten Höhe Verwahrentgelt an Banken und Sparkassen bezahlt werden, daher schlägt Landrat Gerhard Wägemann in Abstimmung mit Kreiskämmerer Peter Nebert im Entwurf des Kreishaushaltes 2019 vor, den Kreisumlagehebesatz um 3,5 Prozentpunkte auf dann 44,4 Prozent zu senken. Landrat Wägemann weist aber zugleich darauf hin, dass der Hebesatz voraussichtlich im Jahr 2020 wieder steigen wird, da dann wieder eine Investitionsumlage an den Zweckverband Senefelder-Schule zu entrichten sein wird. Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 18. Februar 2019 den Kreishaushalt und die Höhe des Kreisumlagehebesatzes beschließen.
Die Kreisumlage ist die wichtigste Einnahmequelle des Landkreises, die durch die kreisangehörigen Gemeinden zu leisten ist. Sie berechnet sich aus der Steuerkraft sowie den Schlüsselzuweisungen der Gemeinden, der sogenannten Umlagekraft. Der Kreisumlagehebesatz wird jährlich vom Kreistag beschlossen, im Jahr 2018 lag er nach einer neuerlichen Senkung bei 47,9 Prozent. Mit der Kreisumlage werden zum Beispiel Schulgebäude und Kreisstraßen saniert oder die Sozialausgaben im Landkreis gedeckt.
Im Jahr 2019 soll der Kreisumlagehebesatz nun aufgrund der besonderen Situation um 3,5 Prozentpunkte mit dann 44,4 Prozent auf den niedrigsten Hebesatz in der Geschichte des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen gesenkt werden. „Unsere Kreisumlagezahler werden damit 2019 massiv entlastet und können verstärkt in eigene Maßnahmen investieren oder Darlehensaufnahmen reduzieren“, so Landrat Gerhard Wägemann. „Die Städte und Gemeinden sollten allerdings in ihrer Finanzplanung berücksichtigen, dass wir 2020 wieder einen höheren Umlagesatz erheben müssen und diesen außergewöhnlich niedrigen Hebesatz kaum beibehalten können“, mahnen der Landrat und sein Kreiskämmerer.
Noch 2012 betrug der Hebesatz für die Kreisumlage im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 53,5 Prozentpunkte. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden waren in den Jahren zuvor seit 2009 bereit, die angespannte finanzielle Situation des Landkreises zu verbessern. Seither wurde der Hebesatz immer wieder reduziert und ist mit aktuell 47,9 Prozentpunkten auf einem so niedrigen Wert, wie er vor Jahren noch nicht denkbar war.