Kindergartenbetrag um 100 Euro ermäßigt

Wolfgang Hauber, MdL aus Weißenburg freut sich über die
rasche Umsetzung einer zentralen Forderung der FREIEN WÄHLER im
Koalitionsvertrag – Kostenfreie Kita.

Für die Eltern von Kindergartenkindern ermäßigt sich
ab 01. April 2019 der Beitrag um 100 Euro pro Monat. Dies gilt vom ersten
Kindergartenjahr bis zur Einschulung, also auch für Kinder, welche
zurückgestellt werden und damit ein 4. Kindergartenjahr in Anspruch nehmen
müssen. „Diese Problemstellung wurde vom Leiter der Lebenshilfe Altmühlfranken
an mich herangetragen und ich bin sehr froh, dass diese Thematik nun auch
geklärt werden konnte“, so Hauber.

Rund 375.000 Kinder in Bayern profitieren von der
staatlichen Leistung.

Bis zur Auszahlung müssen noch folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:

  • Bereitstellung
    der erforderlichen Haushaltsmittel. Für einen Beginn des Beitragszuschusses mit
    Wirkung ab dem 1. April 2019 ist es erforderlich, dass der Doppelhaushalt
    2019/2020 rechtzeitig verabschiedet wird.
  • Schaffung der
    gesetzlichen Grundlagen. Es ist geplant, die erforderlichen Gesetzesänderungen
    an das Haushaltsgesetz anzuhängen.
  • Technische
    Umsetzung im Abrechnungssystem KiBiG.web.

Stichtagsprinzip

  • Der
    Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr
    gekoppelt.
  • Er gilt ab dem 1.
    September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur
    Einschulung gezahlt.

Das ermöglicht eine klare Abgrenzung zur
Beitragserstattung für die Krippenkinder, die ab 2020 kommen soll. Diese wird
ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss
gewährt.

Auszahlungsmodalitäten

Für die Auszahlung wird auf das bewährte Verfahren aus
dem letzten Kindergartenjahr zurückgegriffen: 

  • Die Mittel werden
    an die Gemeinden ausgezahlt. Diese reichen die Mittel an nicht-kommunale
    Einrichtungsträger weiter. 
  • Bei den Eltern
    kommt dies über eine verpflichtende Beitragssenkung an. 
  • Beträgt der
    Elternbeitrag weniger als 100 Euro, deckt der überschießende Betrag die Verwaltungskosten
    des Trägers ab. 
  • Die Abwicklung
    erfolgt über das bewährte online-gestützte Abrechnungssystem KiBiG.web, über
    das die Betriebskostenförderung verwaltet wird. 

Die Eltern müssen also keinen Antrag stellen. 

Damit die staatliche Leistung wahrnehmbar wird, werden
die Kita-Träger dazu verpflichtet, die Eltern darauf hinzuweisen, dass sich ihr
Beitrag wegen der staatlichen Leistung um 100 Euro monatlich reduziert.