Kindergartenbetrag um 100 Euro ermäßigt

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Wolfgang Hauber, MdL aus Weißenburg freut sich über die rasche Umsetzung einer zentralen Forderung der FREIEN WÄHLER im Koalitionsvertrag – Kostenfreie Kita.

Für die Eltern von Kindergartenkindern ermäßigt sich ab 01. April 2019 der Beitrag um 100 Euro pro Monat. Dies gilt vom ersten Kindergartenjahr bis zur Einschulung, also auch für Kinder, welche zurückgestellt werden und damit ein 4. Kindergartenjahr in Anspruch nehmen müssen. „Diese Problemstellung wurde vom Leiter der Lebenshilfe Altmühlfranken an mich herangetragen und ich bin sehr froh, dass diese Thematik nun auch geklärt werden konnte“, so Hauber.

Rund 375.000 Kinder in Bayern profitieren von der staatlichen Leistung.

Bis zur Auszahlung müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Für einen Beginn des Beitragszuschusses mit Wirkung ab dem 1. April 2019 ist es erforderlich, dass der Doppelhaushalt 2019/2020 rechtzeitig verabschiedet wird.
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlagen. Es ist geplant, die erforderlichen Gesetzesänderungen an das Haushaltsgesetz anzuhängen.
  • Technische Umsetzung im Abrechnungssystem KiBiG.web.

Stichtagsprinzip

  • Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt.
  • Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Das ermöglicht eine klare Abgrenzung zur Beitragserstattung für die Krippenkinder, die ab 2020 kommen soll. Diese wird ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss gewährt.

Auszahlungsmodalitäten

Für die Auszahlung wird auf das bewährte Verfahren aus dem letzten Kindergartenjahr zurückgegriffen: 

  • Die Mittel werden an die Gemeinden ausgezahlt. Diese reichen die Mittel an nicht-kommunale Einrichtungsträger weiter. 
  • Bei den Eltern kommt dies über eine verpflichtende Beitragssenkung an. 
  • Beträgt der Elternbeitrag weniger als 100 Euro, deckt der überschießende Betrag die Verwaltungskosten des Trägers ab. 
  • Die Abwicklung erfolgt über das bewährte online-gestützte Abrechnungssystem KiBiG.web, über das die Betriebskostenförderung verwaltet wird. 

Die Eltern müssen also keinen Antrag stellen. 

Damit die staatliche Leistung wahrnehmbar wird, werden die Kita-Träger dazu verpflichtet, die Eltern darauf hinzuweisen, dass sich ihr Beitrag wegen der staatlichen Leistung um 100 Euro monatlich reduziert.