Der Pappenheimer Stadtrat hat kürzlich zum zweiten Mal den Antrag eines Bauwerbers zu einer Wohnbebauung auf den Halsgärten mehrheitlich abgelehnt.
Schon im September stand der Antrag eines Bauwerbers auf der Tagesordnung. Er hatte die Absicht bekundet auf zwei nebeneinander liegenden Gartengrundstücken ein Wohnhaus zu errichten und um die Anpassung des Flächennutzungsplanes gebeten. Dies hat der Stadtrat damals mehrheitlich abgelehnt und in dem Beschluss auch festgeschrieben, dass für das derzeit anlaufende 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans keine weiteren Anträge angenommen werden.
Nun stand die Bebauung der beiden Gartengrundstücke im November als formlose Bauvoranfrage im Stadtrat erneut zur Beratung an. Die beiden Grundstücke des Bauwerbers liegen nach Einschätzung der Stadtverwaltung im Außenbereich und sind im aktuell gültigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Allerdings liegt nach Einschätzung der Verwaltung ein Grenzfall vor, weil in dem Bereich bereits Wohnhäuser im Außenbereich stehen und weil die Grundstücke des Bauwerbers direkt an die Wohnbebauung grenzen. So könnte eine Wohnbebauung im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gewährleistet ist. Erschlossen wären die Grundstücke über einen schon bestehenden Wald- und Feldweg der Stadt Pappenheim.
Im Stadtrat wurden Argumente für und gegen die beantragte Bebauung vorgebracht. Während sich die Stadträte Rusam (SPD), Halbmeyer (CSU) mit dem Dogma „Das sind Gärten und sollen Gärten bleiben“, sich klar gegen die Bebauung aussprachen, bekundete Stadtrat Obernöder (CSU) seine Zweifel. Allerdings, so meint Obernöder, müsse man konsequenterweise gegen die Bebauung stimmen, weil schon die Änderung des Flächennutzungsplanes abgelehnt worden sei.
Eine völlig andere Einschätzung trug Stadtrat Hönig (Freie Wähler) vor. „Man sollte froh sein, wenn jemand in Pappenheim bauen will“, stellte Hönig fest. Wenn diese einschränkende Sichtweise schon in der Vergangenheit geherrscht hätte, wäre Pappenheim nicht in der heutigen Form besiedelt, argumentierte Stadtrat Hönig.
Bei drei Gegenstimmen der Freien Wähler wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht in Aussicht zu stellen, da die Stadt Pappenheim öffentliche Belange beeinträchtigt sieht. Insbesondere widerspreche eine Wohnbebauung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.