Großes Kino im K 14
Anlässlich des wiederkehrenden Jahrestages zum Mauerfall am 9. November zeigt der Kunst- und Kulturverein Pappenheim am Freitag12. November 2021 um 20:00 Uhr den deutschen Spielfilm „Der Willi-Busch-Report“ aus dem Jahre 1979. Nach über dreißig Jahren Deutscher Einheit ist für uns die Zeit vor 1989 mit der unüberwindlichen innerdeutschen Grenze kaum noch vorstellbar.
Der „Willi-Busch-Report“ von Regisseur Nikolaus Schilling zeigt uns die damalige Situation der alten Bundesrepublik, insbesondere an der Zonengrenze, unverkrampft und unterhaltsam auf. Aber auch Parallelen zur heutigen gesellschaftlichen Lage werden dabei deutlich: Nicht nur die Nöte einer kleinen Lokalzeitung werden thematisiert, sondern auch das Verschweigen der NS-Vergangenheit, der Umgang mit der nahen und bedrohlichen DDR, Sensationsjournalismus und natürlich das Leben in einem verschlafenen Provinznest. Der Protagonist Willi Busch, der Reporter des „Werra-Boten“, gespielt von Tilo Prückner, erkundet die Gegend um seine Kleinstadt mit einem alten Messerschmidt-Kabinenroller und versucht mit seinen skurrilen journalistischen Enthüllungen und Skandalgeschichten, bei denen es – bei einer Zeitung nahe der Zonengrenze – natürlich auch um die Wiedervereinigung und die damaligen zwei deutschen Welten geht, die Menschen für seine Zeitung zu interessieren, um ihr Überleben trotz großer
medialer Konkurrenz zu ermöglichen. Gleichzeitig kann dieser Film auch als Hommage an den großen Schauspieler Tilo Prückner gesehen werden, der im vergangenen Jahr mit 79 Jahren gestorben ist.
Der Kunst- und Kulturverein Pappenheim hat eine aufwendig digital restaurierte Fassung des inzwischen über vierzig Jahre alten Films für die Vorführung beschaffen können.
Vorstellung
Freitag 12. November 2021, 20 Uhr
Dauer ca. 2 Stunden
Pappenheim, Klosterstraße 14, K14
Eintritt frei, um Spenden wird gebeten.
Bitte Nachweise mitbringen!
Es werden wegen der weiter andauernden Corona-Pandemie und wegen des relativ kleinen Raumes nur Geimpfte und Genese zur Vorführung (2G-Regel) eingelassen, dazu gelten natürlich die gültigen Hygieneregeln.