In Pappenheim stehen Veränderungen in den Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser bevor. Der Stadtrat hat in der jüngsten Sitzung eine neue Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die Entwässerungseinrichtung beschlossen. Die aktualisierte Satzung mit den erhöhten Gebühren tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Die letzte Gebührenanpassung erfolgte am 05.12.2019, und die geltenden Schmutz- und Niederschlagswassergebühren waren bis einschließlich 2023 kalkuliert worden. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine solche Kalkulation maximal für einen Zeitraum von vier Jahren gültig. Deshalb hat die Stadt Pappenheim die Firma Schneider & Zajontz erneut beauftragt, eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2027 durchzuführen.
Eine besondere Herausforderung stellen dabei die anhaltend hohen Investitionen im Abwasserbereich dar, weshalb eine Sonderrücklage in Höhe von 451.776 € für die Jahre 2024 bis 2027 gebildet werden soll um so die Ergänzungsbeiträge möglichst zu verhindern.
Die Gebührenanpassung für die Jahre 2024 bis 2027 wurde vom Stadtrat wie folgt beschlossen:
– Schmutzwassergebühr: 4,01 € je m³ (bisher 2,43 €/m³)
– Niederschlagswassergebühr: 0,53 € je m² (bisher 0,19 €/m²)
Der Stadtrat hat beschlossen, dass die neue Satzung zum 01.01.2024 in Kraft tritt, wobei die bisherige BGS/EWS vom 23.12.2019 außer Kraft gesetzt wird. Diese Gebührenerhöhung Beschluss wird dazu beitragen, die notwendigen Mittel für die städtische Infrastruktur sicherzustellen und die Abwasserversorgung langfristig zu gewährleisten.