Freibadöffnung am 8. Juni mit Einschränkungen

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Der Tradition folgend, wird Erster Bürgermeister Florian Gallus am Montag, 08. Juni 2020 um 12:00 Uhr mit einem kleinen Festakt und dem Hissen der Pappenheimer Fahne und jender der Wasserwacht, die Pappenheimer Freibadsaison eröffnen. Am Eröffnungstag ist der Eintritt wie schon in den vergangenen Jahren frei. Einlass ist ab 11:00 Uhr. Allerdings sind beim Freibadbesuch Corona-Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen, einzuhalten. Steffen Petrenz bittet die Badegäste um Mitwirkung damit das Pappenheimer Freibad auch weiterhin geöffnet bleiben kann. Das Chico-Kiosk-Team wird weiterhin für das leibliche Wohl der Gäste sorgen.

Das Pappenheimer Freibad ist mit 44.000 Quadratmeter Liegefläche eines der größten und schönsten Freibäder Bayerns und hat sich in den letzten Jahren einer ständigen Aufwertung erfreut.

Mit deutlicher Verzögerung öffnet das Pappenheimer Freibad am Montag, 08.Juni 2020 seine Pforten. Dabei gibt es für die Badegäste allerlei Regeln und auch Einschränkungen zu berücksichtigen.

    • Am Eingang ist im Kassenbereich ein Abstand von 1,50 m einzuhalten
    • Beim Durchgang an der Kasse besteht Maskenpflicht
    • Einlass von Kindern unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen!
    • Es wird gebeten, das Eintrittsgeld passend bereitzuhalten.
      [die Eintrittspreise für die Saison 2020 finden Sie hier …]
    • Beim Zugang werden auf einem Formular persönliche Daten der Badegäste für die Nachverfolgung im Infektionsfall erhoben. Die Daten werden nicht ausgewertet und nach vier Wochen vernichtet.
    • Die Duschen und Umkleidekabinen im Freibadgebäude bleiben geschlossen. Es können die Umkleiden und die Kabinen auf dem Freibadgelände genutzt werden.
    • Im Schwimm- und Nichtschwimmerbecken sind je maximal 140 Personen für die Benutzung zugelassen
    • In den Toiletten besteht Maskenpflicht
    • Ansonsten gelten die die derzeit bestehenden Kontaktregeln wie auch außerhalb des Bades.

Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Der Freibadkiosk von Chico und Team wird wie gewohnt mit u.a. mit Pizzas, Eis und Getränken für das leibliche Wohl der Freibadgäste sorgen und die Gäste können unter Beachtung der Abstandsregeln auch den Biergarten auf der Kioskterrasse nutzen.

Information der Stadtwerke Pappenheim

Kurzfassung zur Information der Freibadbesucher
Stand: 03.06.2020

Erstellt nach der „Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“, dem „Corona-Pandemie Rahmenhygienekonzept Sport“ vom 29.05.2020 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. „Pandemieplan Bäder, Version 2.0“ vom 23.04.2020. In dieser Kurzfassung sind Auszüge aus den o.g. Verordnungen usw. enthalten.
Der gesamte Text der Verordnungen usw. kann im Internet eingesehen werden.

  • Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten /nachgewiesenen Infektion durch SARS-CoV-2 sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Badebetrieb ausgeschlossen.
  • Zutritt für Kinder unter 14 Jahre nur in Begleitung eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen.
  • Mindestabstand: Es gilt sowohl vor dem Bad als auch auf dem Gelände des Freibads der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die entsprechenden allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Kontaktbeschränkung: Der Aufenthalt mehrerer Personen ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst.
  • Mund-Nasen-Bedeckung: Beim Betreten des Freibades, im Durchgangsbereich der Kasse sowie den Innenräumen (z.B. der Toilette) ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, ausgenommen am Tisch.
  • Handdesinfektionsmittel für Gäste stehen am Eingang und den WCs bereit.
  • Es müssen die Anzahl und die Kontaktdaten der Badbesucher erfasst werden. Diese Daten werden nach einem Monat vernichtet. („Formular „Erhebung von Kundendaten“)
  • Die Anzahl der Gäste, die gleichzeitig im Bad sind, muss begrenzt werden. Bei Erreichen der Grenze wird der Einlass unterbrochen.
  • Wir bitten die Gäste das Eintritts- Entgeltes passend mit zu bringen.
  • Die Duschen im Innenbereich sind auf Grund gesetzlicher Vorgaben geschlossen.
  • Die Duschen im Außenbereich sind geöffnet.
  • Die Umkleiden im Innenbereich sind auf Grund gesetzlicher Vorgaben geschlossen.
  • Die Umkleiden im Außenbereich sind geöffnet.
  • Beim Betreten der WCs Vorraum ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Zur Einhaltung des Mindestabstandes wurden zwei Urinale gesperrt. Stand: 03.06.2020, Rev. 1 TS kompakt 2 / 2
  • Schwimmerbecken: Die Anzahl an gleichzeitig badenden Personen muss begrenzt werden. Das Becken ist in 3 Zonen unterteilt. In diesen sind zum Teil Richtungsverkehr mit Überholverbot vorgegeben. Die Abstands- und Kontaktvorgaben sind einzuhalten.
  • Kombi- / Nicht- Schwimmerbecken: Die Anzahl an gleichzeitig badenden Personen muss begrenzt werden.
  • Im Bereich der Rutschen und des Wasserfalls sind besondere Rücksichtnahme erforderlich. Die Abstands- und Kontaktvorgaben sind einzuhalten.
  • Kleinkinderbereich / Kinderplanschbecken: Die Nutzung ist nur in Begleitung eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen zulässig. Die Abstands- und Kontaktvorgaben sind einzuhalten.
  • Spielplatzbereich: Die Nutzung ist nur in Begleitung eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen zulässig. Die Abstands- und Kontaktvorgaben sind einzuhalten.
  • Sportbereich (Fußball, Volleyball, usw.): Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball usw. dürfen derzeit nicht ausgeführt werden. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 20 Personen stattfindet. Die Abstands- und Kontaktvorgaben sind einzuhalten.
  • Liegewiese: Die Abstands- und Kontaktvorgaben sind einzuhalten.
  • Für den Gastronomiebereich wurde ein eigenes Hygienekonzept durch den Pächter erstellt. Die Abstands- und Kontaktvorgaben sind einzuhalten.
  • Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.