Felssicherungsfall beschäftigt die Stadt Pappenheim seit über 30 Jahren
Vom Felssturz in den 90ern bis zum neuen Prüfauftrag 2025 reicht die Geschichte der Sicherung der Fels oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße. Stadt Pappenheim will nun Verantwortlichen und Kostenträger klären lassen. Was als akute Gefahr im Sommer 1992 begann, zieht sich mittlerweile über drei Jahrzehnte hin und ist bis heute nicht endgültig abgeschlossen.
Die sogenannte „Fels“ oberhalb des jüdischen Friedhofs in Pappenheimer bleibt ein juristischer und sicherheitsrelevanter Dauerbrenner. Jetzt hat der Stadtrat einen neuen Beschluss gefasst. Eine geologische Neubewertung der Felsen und der Schutzanlagen soll klären, ob weiterhin Gefahr besteht und wer im Ernstfall haftet.
1992: Felssturz und erste Reaktion
Alles begann mit zwei Felsstürzen im Sommer 1992. Große Dolomitbrocken hatten sich aus dem Hang oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße gelöst und gefährdeten Wohnhäuser, den Wanderweg nach Osterdorf und den denkmalgeschützten jüdischen Friedhof. Die Stadt Pappenheim reagierte – und verpflichtete die damalige Eigentümerfamilie per Bescheid zur Sicherung des Geländes.
Diese jedoch suchte den Rechtsweg und erklärte schließlich den gefährdeten Teil des Grundstücks als „herrenlos“, um sich der Verkehrssicherungspflicht zu entziehen. Das Technische Hilfswerk (THW) errichtete daraufhin im Auftrag der Stadt ein provisorisches Schutzsystem – elastisch gespannt zwischen Bäumen, mit Baustahlmatten zur Abwehr herabfallender Gesteinsmassen.
1996: Stadt setzt sich gerichtlich durch
Der folgende Rechtsstreit durchlief sämtliche Instanzen und endete 1996 mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Stadt Pappenheim. Die Richter stellten fest, dass die Grafschaft trotz Aufgabe des Eigentums für die Sicherung verantwortlich gewesen sei. Die sogenannte „Verhaltenshaftung“ schließe auch die Pflicht zur Gefahrenabwehr ein, wenn die Gefahr – wie in diesem Fall – erkennbar gewesen sei.
Trotz des Erfolgs vor Gericht blieb die Lage auf dem Grundstück komplex. Der herausgemessene und aufgegebene Grundstücksteil mit der neuen Flurstücksnummer 1000 lag fortan offiziell brach – ein herrenloses Gelände, ohne eindeutig Zuständigkeit. Der Fußweg blieb gesperrt.
2025: Als Sicherheitsbehörde unter Zugzwang
Inzwischen sind fast 30 Jahre vergangen. Die Schutzanlagen stammen aus den 1990er-Jahren, ebenso das letzte geologische Gutachten. Bei einem Ortstermin wurde deutlich: Eine Neubewertung ist dringend notwendig.
In der Stadtratssitzung vom 20. März 2025 brachte Bürgermeister Florian Gallus die Sache erneut auf die Tagesordnung. „Die Stadt als Sicherheitsbehörde kann strafrechtlich belangt werden, sollte etwas passieren“, so Gallus. Der Stadtrat beschloss daraufhin einstimmig, zunächst eine geologische Risikobewertung der Felsen und der bestehenden Schutzmaßnahmen durch ein spezialisiertes Institut in Auftrag zu geben. Die Kosten werden auf rund 10.000 Euro geschätzt.
Sollte sich herausstellen, dass die Gefahr fortbesteht und die Schutzmaßnahmen nicht mehr genügen, soll im zweiten Schritt eine Anwaltskanzlei prüfen, wem die Sicherungspflicht aktuell obliegt – und wer die Kosten zu tragen hat.
„Im Schlimmsten Fall bleibt die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen“, stellte Bürgermeister Gallus bei der Sitzung fest.