Am Dienstag, 17.12.2019, gegen 13.25 Uhr, beobachteten Zeugen in der Pappenheimer Deisingerstraße einen Pkw-Fahrer, der in der Deisingerstraße beim rückwärts Ausparken gegen einen Fahrradständer fuhr, der dadurch erheblich beschädigt wurde.
Der Fahrer aus dem Landkreis Eichstätt setzte seine Fahrt fort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Bei einer anschließenden Halterüberprüfung durch die Polizei räumte der 47 Jahre alte Pkw-Fahrer ein, dass er den Anstoß zwar bemerkt habe, aber weitergefahren sei. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 2000 EURO. Gegen den 47-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet.