Erleichterungen des Lockdowns im Landkreis
Aufgrund der weiterhin niedrigen Inzidenzwerte können ab morgen, Montag, 8. März 2021, im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weitere Öffnungsschritte des Lockdowns erfolgen.
(LRA) Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute bekannt gegeben, dass der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 29,6 pro 100.000 Einwohnern zu den Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 gehört. Demnach gelten ab 8. März im Landkreis folgende inzidenzabhängige Erleichterungen.
- Kontaktbeschränkung:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).
- Sportausübung:
Kontaktfreier Sport wird in kleinen Gruppen (max. 10 Personen bzw. bei Kindern unter 14 Jahren mit bis zu 20 Kindern) nur im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen zugelassen. Wettkampfbetrieb der Berufs- und Leistungssportler ist weiterhin nur unter den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen zulässig.
- Einzelhandel:
Ladengeschäfte mit Kundenverkehr dürfen unter Beachtung der Angaben in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geöffnet werden. „Click & Meet“ ist derzeit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen also nicht mehr notwendig.
- Kulturstätten:
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Schlösser, Gärten, Seen der Bayerischen Verwaltung und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können unter Einhaltung der in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen öffnen.
Ab dem 22. März können weitere Öffnungsschritte folgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis 14 Tage in Folge unter 100 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen stabil oder rückläufig erscheint. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen kann dann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungsschritte vornehmen, wie die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie den kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.
„Die Öffnungen, die ab Montag in unserem Landkreis möglich sind, sind für viele ein Lichtblick! Ich kann das sehr gut verstehen und bin auch froh, dass dies nun ermöglicht wird. Trotz der Öffnungen bitte ich alle, die Corona-Situation in unserem Landkreis weiterhin sehr ernst zu nehmen und die Kontaktbeschränkung sowie die bestehenden Hygieneregeln jederzeit einzuhalten! Ich hoffe, dass wir Ende März weitere Öffnungen vornehmen können und das Infektionsgeschehen nicht wieder ansteigt“, so Landrat Manuel Westphal.
Das Landratsamt informiert auf seiner Homepage www.landkreis-wug.de über die Öffnungsschritte und auch wenn weitere inzidenzabhängige Lockerungen in den nächsten Wochen folgen. Das Bürgertelefon des Landratsamtes steht bei Rückfragen unter 09141 902-500 zur Verfügung (Montag – Donnerstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr). Unternehmen, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe können sich bei Fragen an die Unternehmens-Hotline des Landratsamtes unter 09141 902-520 wenden (Montag – Donnerstag 09.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr).