Der Bebauungsplan für die Innenstadtentwicklung wurde jetzt vom Pappenheimer Stadtrat mit acht einstimmigen Abwägungsbeschlüssen festgelegt. Damit sind das Auslegungsverfahren und die Anhörung von 24 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Innenstadtentwicklung – Deisingerstraße 15“ wird als Satzung öffentlich bekannt gemacht. Bei den Abwägungen hatten die Einwendungen vom Bund Naturschutz und vom Landesamt für Denkmalpflege das schwerste Gewicht.
Es war bereits das zweite Auslegungsverfahren für die neue Baugestaltung im Bereich des Lämmermannhauses. Da im Oktober 2014 wegen Veränderungen an der Baulinie der Stadtrat einen Änderungsbeschluss gefasst hatte, mussten nun erneut 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem neuen Bebauungsplan in der Pappenheimer Innenstadt gegeben werden. In öffentlicher Sitzung am 16. April 2015 hatte der Stadtrat nun in acht Einzelentschlüssen über die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Empfehlungen zu entscheiden. Geäußert haben sich u.a. die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Kreisbauamt, das Vermessungsamt und das Landesamt für Denkmalpflege. Vielfach wurden die Stellungnahmen der Behörden bei der Abwägung und in den Beschlüssen berücksichtigt. So beispielsweise die Einwendung des Bund Naturschutz, der es für möglich hält, dass sich im Abbruchobjekt Deisingerstraße 15 (Lämmermannhäuser) sich die Breitflügelfledermaus in der Dachverschalung einquartiert hat. Ferner sei nicht auszuschließen, dass sich auch Zwergfledermäuse und Langohren in dem Gebäude aufhalten. Beschlossen wurde, dass vor dem Abbruch der Häuser ein Gutachten über eine eventuell bestehende Fledermauspopulation vorgelegt wird. Darüber hinaus sollen aus dem Gutachten resultierende Maßnahmen rechtzeitig vor dem Abbruch eingeleitet und durchgeführt werden.
Gegen einen Abbruch der Lämmermannhäuser spricht sich im Anhörungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege aus. Das Lämmermannhaus sei ein bestimmender Teil des Stadtensembles und zusätzlich noch ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für den Erhalt der derzeitigen Situation sprechen aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz städtebauliche Gesichtspunkte. Bedenken richten sich auch gegen die zukünftige Platzbebauung, die nach Ansicht des Denkmalamtes derzeit nicht deutlich darstellt ob die städtebaulichen Anforderungen erfüllt werden.
Die wirtschaftlichen Entwicklung der Innenstadt Pappenheims und damit der Fortbestand des Lebens- und Wirtschaftsraums ist wichtigstes Ziel des neuen Bebauungsplanes, wird in der Abwägung zu den Einwendungen des Denkmalamtes ausgeführt. Der Fortbestand des Lämmermannhauses steht diesen städtebaulichen Zielen entgegen. Letztere werden gegenüber dem Denkmalschutz als höherrangig eingestuft. Die Neubebauung auf dem entstehenden Platz muss laut Stadtratsbeschluss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden.
Dieser und alle anderen Abwägungsbeschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan für die Umgestaltung des Lämmermannareals wird nun in einer Satzung festgelegt, die von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Entscheidung darüber, ob die Lämmermannhäuser tatsächlich abgebrochen werden können fällt beim Landratsamt in Weißenburg.