Eine Galerie für Begegnungsverkehr
Die Bahnunterführung in Pappenheim soll einen barrierefreien Bahnsteigzugang erhalten. Der Stadtrat hat sich einstimmig für eine Galerielösung entschieden, die von der Zweckerfüllung her dem ursprünglich geplanten Fußgängertunnel sehr nahe kommt. Gehweg soll 2,20 m breit auf einer 2 m hohen Galerie durch die Unterführung geführt werden. Auch Gehweganschluss Richtung Langenaltheim wird dann möglich sein.
In seiner Sitzung am 27. Februar hat sich der Stadtrat auch mit der Gehweggestaltung in der neuen Bahnunterführung in Niederpappenheim beschäftigt. Nachdem nun klar ist, dass ein zusätzlicher Fußgängertunnel aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt, hatte der Landkreis angeboten, gegen Kostenbeteiligung den Unterführungsquerschnitt um einem halben Meter zu verbreitern. Damit soll ermöglicht werden, dass auch auf der dem Bahnhof zugewandten Seite ein Gehweg angelegt werden kann. Auf der gegenüberliegenden, (südlichen) Seite hat der Landkreis einen kombinierten Rad- und Fußweg mit einer Breite von 3 m in seiner Planung.
Das Angebot des Landkreises, Pappenheims Wünsche für einen barrierefreien Zugang zu dem Bahnsteig mit Abfahrtsrichtung Ingolstadt zu berücksichtigen war aber mit einer zeitlichen Frist versehen. Bis zum 17. März musste die Stadt – also der Stadtrat – der Verbreiterung des Brückenquerschnitts zustimmen. Das war der Grund, weshalb dieses zukunftsweisende Thema ausgerechnet am Unsinnigen Donnerstag auf der Tagesordnung stand.
Vorschlag des Landkreises war es, an der dem Bahnhof zugesandten Seite (Nordseite) der neuen Bahnunterführung einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m zu führen. Nach Unterquerung der Bahn wäre der Bahnsteig Richtung Ingolstadt über eine lange Rampe Richtung Bahnhof barrierefrei zu erreichen.
Neue Überlegungen haben die Galerie-Idee hervorgebracht. Würde man den Gehweg auf einer Galerie (siehe Skizze) durch die Unterführung anlegen, wäre das nahezu so komfortabel wie ein eigener Fußgängertunnel. Jedoch ist zur Anerkennung des Begriffs der Barrierefreiheit eine Gehwegbreite von 2,20 m erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auf dem Weg ein Begegnungsverkehr durch Rollstuhlfahrer möglich sein muss.
Bei der derzeit angedachten Galerielösung würde eine Verbreiterung des Brückenquerschnitts um 50 cm ausreichend sein. Der Landkreis müsste bei dieser Lösung aber bereit sein auf der gegenüberliegenden Südseite der Unterführung den kombinierte Rad- und Fußweg zu einem reinen Fußweg mit einer Breite von 1,50 m umzuplanen. Dieser Gehweg wäre dann immer noch um 30 cm breiter als der derzeitige Gehweg, der eine Breite von 1,20 m hat.
Weitergeführt könnte bei der oben dargestellten Variante auch der Gehweg, der neben der Langenaltheimer Straße an den Firmen Faurecia und Leiritz vorbeiführt, dann aber abrupt endet. Auch dieser Gehweg könnte im Rahmen der Galerielösung barrierefreien Anschluss zu dem Bahnsteig Richtung Süden finden.
}Bei den Beratungen im Stadtrat waren sich die Stadträte aller Fraktionen einig. Alle Wortmeldungen sprachen sich für die Galerielösung mit einer Breite von 2,20 m aus. Einvernehmlich wurde der Vorteil erkannt, dass auf der Galerie ein besserer Schutz bestehe als auf einem höhengleichen Gehweg. Der Sicherheitsfaktor wird auch durch die Tatsache verstärkt, dass zwischen der Galeriewand und der Fahrbahn ein Sicherheitsstreifen von 1m angelegt wird.
Verworfen wurde eine weitere Variante, die eine andere Art der Galerielösung vorgesehen hätte. Allerdings wäre bei diesem Vorschlag der Gehweg nur mit einer Breite von 1,60 m vorgesehen gewesen. Das hätte zwar nicht den Vorgaben für eine Barrierefreiheit genügt, aber es hätte der Unterführungsquerschnitt nicht verbreitert werden müssen. Die Verbreiterung der Unterführung und die Anlage der Galerie kosten die Stadt nach dem derzeitigen Stand der Kostenberechnungen rund 80.000 Euro.
Bahnquerschnitt mit Galerie