Mit einem ganz besonders hartnäckigen und uneinsichtigen Verkehrssünder hatten sich gestern die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen zu beschäftigen.
Am Dienstag, 19.07.2016, gegen 08.45 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung auf der B 2, Höhe Abzweigung der WUG 11 in Richtung Osterdorf – Pappenheim, eine Oberklassenlimousine auf, deren Fahrer trotz bestehenden Verbotes einen anderen Pkw überholte und mit hoher Geschwindigkeit weiter in südliche Richtung fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle in Dietfurt konnte der 42-jährige Nürnberger keinen Führerschein vorzeigen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Fahrer ein rechtskräftiges Fahrverbot bis 29.07.2016 bestand und er seinen Führerschein deshalb bei der Zentralen Bußgeldstelle abgegeben hatte. Im Gespräch erklärte der 42 Jahre alte Mann den Beamten, dass er es sehr eilig hätte, da er dringend zu einem Gerichtstermin müsse. Bei den weiteren Recherchen stellten die Polizeibeamten fest, dass die Einlassungen des Fahrers stimmten und er tatsächlich einen Termin bei Gericht hatte und zwar als Angeklagter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gegen den offensichtlich uneinsichtigen Nürnberger wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und sein Pkw verkehrssicher abgestellt. Seinen Gerichtstermin musste er verschieben lassen bis ein verständigter „Ersatzfahrer“ mit Führerschein ihn abholte und zum Gericht fuhr.