Drei Sozialträger haben Interesse
Für das Schulhaus in Bieswang haben vier von neun angeschriebenen Träger Interesse zum Betrieb einer sozialen Einrichtung gezeigt. Das Ansinnen des Landkreises zur Unterbringung von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen vom Stadtrat bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. 07.2015 abgelehnt.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung am 17. September 2015 hat Bürgermeister Uwe Sinn zum aktuellen Stand in Sachen Schulhaus Bieswang Stellung bezogen. In seiner Schilderung stellte er einen chronologischen Abriss der bisherigen Ereignisse dar.
Nachdem es für das Bieswanger Schulhaus, das derzeit ungenutzt ist, eine Kaufanfrage gegeben hatte, stand der Verkauf des Gebäudes auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung am 11. Juni 2015 [Wir haben berichtet – unseren Artikel finden Sie hier…]. Bei dieser Sitzung wurde man sich im Stadtrat einig, dass versucht werden soll, in dem Schulhaus eine Sozialeinrichtung unterzubringen und die Verwaltung wurde mit der Recherche nach geeigneten Sozialträgern für das Bieswanger Schulhaus beauftragt.
Knapp zwei Wochen später wurden 9 Sozialeinrichtungen angeschrieben, wovon sich vier am Bieswanger Schulhaus interessiert zeigten. Darunter war auch ein Angebot des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, der das Gebäude als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anmieten wollte. Dieses Ansinnen wurde vom Stadtrat jedoch in einer Sitzung am 30. Juli abgelehnt.
Die Meldefrist lief bis Ende August und von den Vertretern der verbleibenden drei Interessenten wurde das Schulhaus auch besichtigt. Eine der Sozialeinrichtungen will ein Ferienhaus für Menschen mit Behinderung und deren Familien einrichten und die beiden anderen Träger möchten sich im Bereich der Seniorenbetreuung engagieren.
In einem Schreiben des Bürgermeisters, das im September an die interessierten Sozialträger ging, wurden diese gebeten ihre konkreten Vorstellungen zu formulieren und gegebenenfalls in der Stadtratssitzung am 15. Oktober 2015 dem Ratsgremium vorzustellen.
Dem CSU-Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus wäre es allerdings lieber gewesen, wenn in der Stadtratssitzung am 17. September schon ein Grundsatzbeschluss zugunsten einer Einrichtung für Seniorenbetreuung gefasst worden wäre. Das jedenfalls hatte er in einem vom 31.08.2015 datierten Schreiben beantragt. Dieser Wunsch des Oppositionsführers scheint nachvollziehbar. Zum einen ist eine solche Einrichtung schon seit dem Erbe von Marie Pfister im Jahre 2008 im Gespräch und zum anderen könnte für die Finanzierung der zweckgebundene Nachlass von Marie Pfister in Höhe von rund 600.000 Euro Barvermögen für eine Senioreneinrichtung verwendet werden.
Bürgermeister Sinn allerdings will, – wie er bei seinem Vortrag deutlich machte – dass alle sozialen Träger die Interesse am Bieswanger Grundschulhaus haben, gleich behandelt werden sollten. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollten alle Gelegenheit bekommen ihr Konzept vorzustellen. Erst dann solle eine unvoreingenommene und sachorientierte Beratung und Entscheidung im Stadtrat erfolgen.