Der sichere Weg kommt weg
Die Fußgängerwege (Zebrastreifen) in der Deisingerstraße und der Bauhofstraße werden im Rahmen der Umgestaltung der Innenstadt ersatzlos entfernt. Das hat der Stadtrat gegen die Stimmen der Bürgerliste in seiner jüngsten Sitzung zum wiederholten Male beschlossen. Einen einstimmigen Beschluss mit fast gleichem Inhalt gibt es bereits vom Januar 2016. Nun stand das Thema erneut auf der Tagesordnung einer Stadtratssitzung. Damit verschwindet aus Sicht der Verwaltung eine sichere Wegführung für die Fußgänger, die sich in den vergangen 50 Jahren bewährt hat.
“Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt das Planungsbüro Frosch zu beauftragen, die Fußgängerüberwege aus der Planung ersatzlos zu entfernen. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Planung dem Landkreis erneut zur Genehmigung vorzulegen. Im weiteren Verlauf ist anzustreben, dass die Zebrastreifen mit möglich sind.” So lautet der einstimmige Beschluss des Pappenheimer Stadtrates vom Januar 2016.
Seitdem gab es immer wieder Bestrebungen die Zebrastreifen auch in der umgestalteten Innenstadt doch noch zu erhalten.
„Die Zebrastreifen haben sich in Pappenheim in den letzten 50 Jahren bestens bewährt“, stellt die Verwaltung fest. Für die Kindergarten- und Schulkinder, die Senioren und die Behinderten aus den Pappenheimer Einrichtung war ein sicherer Weg durch die gesamte Innenstadt geschaffen worden – so die Verwaltung.
Dem steht die Haltung des zuständigen Sachbearbeiters beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen gegenüber, der für die Sicherheit auf der Kreisstraße zuständig ist und vor allen Dingen die verkehrsrechtliche Erlaubnis für die umgestaltete Fahrbahn der Deisingerstraße und der Bauhofstraße zu erteilen hat. Ohne die Zustimmung des Sachbearbeiters geraten die Zuwendungen für die Baumaßnahme in Gefahr. Das stellte Bürgermeister Sinn bei der jüngsten Sitzung deutlich heraus.
Schon von Beginn der Planungen an gab es Meinungsverschiedenheiten über den Erhalt der Zebrastreifen, wobei das Hauptargument für den Wegfall immer das Fehlen eines Hochbords war. Dieser 6 cm Hochbord wurde nach dem Beschluss auf Initiative von 2. Bürgermeister Claus Dietz sowohl in der Deisingerstraße als auch in der Bauhofstraße eingeplant. Und so keimte auch die Hoffnung wieder, dass die Fußgängerüberwege erhalten werden können. „Wenn der Hochbord da ist, ist der Zebrastreifen kein Problem“, so zitierte Dietz aus einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter bei Landratsamt.
Dieser stellt nun die nach der VwV-StVO in Verbindung mit der R-FGÜ 2001 geforderte Sichtweite von 50 m auf den Zebrastreifen in den Vordergrund.
Für den Fraktionsvorsitzenden der Bürgerliste Karl Satzinger ist es unverständlich, dass es für die Zebrastreifen keinen Bestandsschutz gibt und er wollte vor einer Beschlussfassung alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wissen. „Das kann es nicht sein – Die Behörde muss sich auch an etwas halten, die muss auch bei ihrem Wort bleiben“, argumentierte Satzinger. „Was ist denn, wenn was passiert, weil keine Zebrastreifen mehr da ist?“ Vor einer Beschlussfassung wollte Satzinger erst noch ein Gespräch mit dem Landrat führen.
Diesem Vorschlag Satzingers hat man nicht entsprochen. Bürgermeister Sinn betonte, dass die Stadt Pappenheim schlechte Karten in der Zuschussfrage habe und vonseiten der Verwaltung kam das Argument, dass der Wille für einen Zebrastreifen vonseiten des Landratsamtes einfach nicht da sei.
Man müsse die Chancenlosigkeit hinnehmen meinte Stadtrat Obernöder (CSU) und Fraktionsführer Walter Otters von den Freien Wählern meinte, man habe die baulichen Voraussetzungen geschaffen und müsse halt jetzt die weißen Striche weglassen. Auch er machte deutlich dass die Zebrastreifen ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger seien. Und wenn die Klagen der Bevölkerung kommen, setzte Ortssprecher Erich Neulinger (CSU) den Schlusspunkt der Wortmeldungen, dann raten wir denen „Gehen Sie zum Landrat“.
In dem nachfolgenden Beschluss wurde gegen die drei Stimmen der Bürgerliste erneut festgelegt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, die Planung dahingehend abzuändern, dass die Fußgängerüberwege ersatzlos entfernt werden.