CSU will die Aussetzung des SABS-Vollzugs unterstützen
Der Vollzug der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) soll nach Anträgen der Bürgerliste (BGL). der Freien Wähler (FW) und der SPD ausgesetzt werden. Man will die 4-Jahres-Frist ausschöpfen, die der Stadt zur Verfügung steht, um die Bescheide für die Straßenausbaubeiträge an die Beitragspflichtigen zu verschicken. Wegen der landesweiten Aktionen gegen die als ungerecht bezeichnete Satzung wird allgemein damit gerechnet, dass noch vor der Landtagswahl 2018 eine Entscheidung fallen wird, ob und wie es mit des SABS weitergeht.
[Die Texte beider Beschlussvorschläge finden Sie hier …]
Die CSU-Fraktion des Pappenheimer Stadtrats hat jetzt in einer Presserklärung bekundet, dass sie die Anträge dem Grunde nach unterstützen will, wenngleich ihr Fraktionsvorsitzender Florian Gallus Bedenken hegt, ob die Beschlussanträge der übrigen Stadtratsfraktionen rechtlich auf einen festen Fundament stehen.
Die Presseerklärung der CSU Stadtratsfraktion Pappenheim ist nachfolgend abgedruckt:
Bieswang, 26.11.17 Presseerklärung der CSU Fraktion im Stadtrat der Stadt Pappenheim Seit 2014 ist die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) in und um Pappenheim herum ein heiß diskutiertes Thema. Damals wie heute vertreten wir die Auffassung, dass die SAB ein „ungerechtes“ Finanzierungsmodell für den Erhalt der öffentlichen Straßen ist, da die Bürger durch die SAB unterschiedlich stark belastet werden. Auch die 2016 vom Landtag beschlossene „Alternative“ der wiederkehrenden Beiträge war für die Kommunen sowie für die Bürger nicht zufriedenstellend. Man muss hier in erster Linie die Fakten objektiv betrachten. Die Stadt Pappenheim verfügt derzeit über eine (noch) gültige SAB und ist dadurch auch gezwungen diese anzuwenden! Soviel zum Grundsatz und zum momentanen Rechtsstand. Das Straßenausbaubeitragsrecht steht momentan aufgrund der öffentlichen Diskussionen berechtigt auf dem Prüfstand und es ist zu erwarten, dass sich im Jahre 2018 eine Entscheidung anbahnt. Aus diesem Grund unterstütz die CSU in Pappenheim die Forderungen nach einer Aussetzung des Vollzugs der SAB. Wir sehen jedoch beide Formulierungen rechtlich bedenklich. Es ist unserer Meinung nach VOR der Beschlussfassung eine schriftliche Stellungnahme und Bestätigung der Rechtsaufsicht notwendig. Es ist vorab über das LRA zu klären, ob wir einen solchen Beschluss fassen können und dürfen ! Beide Beschlussvorschläge suggerieren öffentlich, dass wir momentan davon abweichen wollen geltendes Recht anzuwenden. Man muss hier dem Bürger klaren Wein einschenken. Es ist niemanden damit geholfen in Sachen SAB einen rechtswidrigen Beschluss zu fassen, um diesen dann später klangheimlich wieder zurücknehmen zu müssen. Unserer Meinung nach wäre es zielführender gewesen sich intern im Kreise des Stadtratsgremiums zusammenzusetzten, um gemeinsam über den weiteren Umgang mit der SAB sowie die rechtlichen Möglichkeiten seitens der Kommune zu beraten, anstatt sich einen öffentlichen Wettstreit über den schnellsten Antrag und die Wählergunst zu liefern. Aufgrund des „Wettstreits“ dürfte eines in Bezug zur SAB jetzt schon sicher sein: Kein Stadtrat der Stadt Pappenheim möchte die Bürger finanziell belasten, bevor nicht geklärt ist wie es weitergeht. Sollte ein Beschluss rechtlich zulässig und notwendig sein, sehe ich ein (selbstverständlich) einstimmiges Ergebnis zu Gunsten der Bürger, egal von welcher Partei der Antrag schlussendlich kommt. Florian Gallus |