Pappenheim verbschiedet Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen
Die Stadt Pappenheim hat einen umfassenden Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, dabei jedoch die Belange von Umwelt, Landwirtschaft und Anwohnern zu berücksichtigen.
Der Katalog wurde in fünf intensiven Arbeitssitzungen des „Arbeitskreises PV-Kriterienkatalog“ entwickelt, der von Experten des Instituts für Energietechnik begleitet wurde. In einem offenen und konstruktiven Austausch entstand ein Leitfaden, der sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen von PV-Anlagen im Gemeindegebiet berücksichtigt.
Besonderes Augenmerk lag darauf, die Konflikte zwischen der Energiewende und dem Schutz der Kulturlandschaft im Naturpark Altmühltal zu vermeiden. Der Kriterienkatalog soll nun als Entscheidungshilfe bei zukünftigen Anträgen auf PV-Freiflächenanlagen dienen.
Schwerpunkte des Katalogs Der Leitfaden setzt klare Prioritäten und Bedingungen für die Zulassung von Anlagen. Unter anderem gelten folgende Grundsätze:
– Maximale Anlagengröße: Anlagen dürfen nicht größer als 10 Hektar sein.
– Flächenvorgaben: Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Überschwemmungsflächen sind tabu.
– Abstandsregelungen: Anlagen müssen mindestens 300 Meter von Siedlungsgebieten entfernt sein, sofern nicht spezielle Einverständniserklärungen der Anwohner vorliegen.
Zusätzlich wurde festgelegt, dass Projekte mit lokaler Wertschöpfung bevorzugt werden. Initiativen, die durch Bürgergenossenschaften oder heimische Unternehmen getragen werden, erhalten besonderen Rückhalt.
Veröffentlichung und Umsetzung
Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat wird der Kriterienkatalog veröffentlicht. Interessierte Vorhabenträger können bis zum 30. September 2025 Anträge einreichen. Ab dem 1. Oktober 2025 beginnt der Stadtrat mit der Prüfung der eingegangenen Konzepte.
Für die interne Verwaltung wurde zudem eine Karte erstellt, die potenziell geeignete Flächen kennzeichnet. Diese Karte dient lediglich der Orientierung und wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Die Stadt Pappenheim will mit diesem Leitfaden ein Zeichen für eine nachhaltige und zugleich zukunftsorientierte Energiepolitik setzen.
Durch die transparente Ausarbeitung und klare Vorgaben erhofft sich die Stadt, sowohl innovative Projekte zu fördern als auch den Schutz ihrer einzigartigen Landschaft zu gewährleisten.
Schnelles Handeln der Stadtwerke Pappenheim behebt Stromausfall in der Deisingerstraße
Am Samstagvormittag, den 17. August 2024, kam es in Teilen der Deisingerstraße in Pappenheim zu einem unerwarteten Stromausfall. Betroffen waren die Hausnummern 19 bis 35, darunter auch die Arztpraxis Filipski und die Metzgerei Wörlein. Dank des schnellen und engagierten Einsatzes der Stadtwerke Pappenheim konnte die Stromversorgung innerhalb kurzer Zeit wiederhergestellt werden.
Die sofortige Fehlersuche führte die Fachleute der Städtischen Werke zur Ursache des Ausfalls, die sich im Bereich der Hausnummer 21 befand. In Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen Hüttinger aus Geislohe (FHG) begannen noch am Samstagnachmittag die notwendigen Grabungsarbeiten. Bis in die Abendstunden hinein wurde mit Hochdruck gearbeitet, um das Problem zu beheben.
Der Fehler konnte schließlich in einer beschädigten Muffe lokalisiert werden, wie Steffen Petrenz, Leiter der Städtischen Werke, mitteilte. Noch am Samstagabend gelang es den Mitarbeitern, eine provisorische Stromversorgung für die betroffenen Gebäude zu gewährleisten, sodass zumindest über Nacht wieder Elektrizität zur Verfügung stand.
Am Sonntagmorgen nahm das Team der Stadtwerke die Arbeiten erneut auf, um eine dauerhafte Lösung sicherzustellen. Der Graben auf dem östlichen Gehweg wurde schließlich wegen eines weiteren Kurzschlusses auf eine Länge von fast 15 Metern ausgeweitet. Besonders im Hinblick auf die Arztpraxis und die Metzgerei war das Ziel, bis spätestens Sonntagabend eine stabile Stromversorgung wiederherzustellen.
Kurz vor 13:00 Uhr am Sonntag konnten die Mitarbeiter der Stadtwerke schließlich eine weitere defekte Muffe freilegen, die einen Kurzschluss verursacht hatte. Dank des engagierten und kompetenten Einsatzes der Fachkräfte konnte der Schaden vollständig behoben und die Stromversorgung zuverlässig wiederhergestellt werden.
Die Stadtwerke Pappenheim haben mit ihrem schnellen und entschlossenen Handeln gezeigt, dass sie auch in unvorhersehbaren Situationen die Versorgungssicherheit in der Stadt aufrechterhalten können. Das Lob für die Mitarbeiter, die teilweise bis in die Nachtstunden arbeiteten, ist mehr als verdient. Durch ihre Bemühungen wurde eine längere Unterbrechung der Stromversorgung erfolgreich verhindert – ein positiver Ausgang, der von den Betroffenen und der gesamten Stadt sehr geschätzt wird.
Stromausfall in Teilen der Deisingerstraße in Pappenheim
Am Vormittag des Samstags, 17.08.2024 hat es in Teilen der Deisingerstraße einen Stromausfall gegeben. Betroffen waren die Hausnummern 19 bis 35 einschließlich der Arztpraxis Filipski und er Metzgerei Wörlein. Die sofortige Fehlersuche der Stadtwerke Pappenheim konnte bei Messungen den Fehler im Bereich der Hausnummern 21 orten. In Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen Hüttinger aus Geislohe (FHG) wurde umgehend mit den Grabarbeiten begonnen, die bis in die Abendstunden andauerten.
Am Abend konnte der Fehler in einer Muffe festgestellt werden, die „nachgegeben“ hatte, wie Steffen Petrenz der Leiter der Städtischen Werke erklärte.
Noch am gleichen Abend konnten die Mitarbeiter der Städtischen Werke die betroffenen Anwesen über Nacht provisorisch mit Strom versorgt werden. Provisorisch deshalb, weil bei Messungen einen Weiter Feherstelle festgestellt wurde. Am Sonntagmorgen ginge der Bagger von FHG und drei Mitarbeiter der Städtischen Werke wieder zu Werke, um den östlichen Gehweg weiter aufzugraben. Der Graben betrug letztendliche eine Länge von fast 15 Metern.
Insbesondere weil eine Arztpraxis und das Metzgereigeschäft Wörlein an dem stromlosen Strang hängen, war es das Bestreben der Städtischen bis spätestens Sonntagabend eine sichere und dauerhafte Stromversorgung wieder herzustellen.
Kurz vor 13:00 Uhr haben die Fachleute der Städtischen Werke letztlich eine weiter Muffe freigelegt, die einen Kurzschluss verursacht hatte. Nach den Reparaturarbeiten, um 15:30 uhr hatten allen wieder Strom und konnten noch ihren Sonntag-Nachmittag-Kaffee kochen.
Bieswang und Nachbardörfer setzen Zeichen gegen Umzingelung mit Windkraftanlagen
Die Bürgerinnen und Bürger von Bieswang und den umliegenden Dörfern haben unmissverständlich gezeigt, was sie von der geplanten Umzingelung durch riesige Windkraftanlagen halten. Die rechtliche Möglichkeit, Einwendungen gegen die 31. Aktualisierung des Regionalplanes 8 der Region Westmittelfranken vorzubringen, wurde von einer überwältigenden Zahl an Betroffenen genutzt.
Am Mittwochabend, den 26. Juni 2024, wurden die gesammelten Einwendungen gezählt. Die hohe Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sorgte für große Freude. Insgesamt 198 Briefe mit Einwendungsschreiben wurden abgegeben, wobei die meisten Briefe Einwendungen von zwei oder mehr Familienmitgliedern enthielten. Dies bedeutet, dass rund 450 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger allein durch diese Aktion zum Ausdruck bringen, „dass sie sich gegen diese Umzingelung mit Windkraftanlagen zur Wehr setzen“, heißt es in einer Mitteilung der Bürgerinitiative
Zusätzlich zu diesen Briefen wurden zahlreiche Einwendungen direkt per Post oder E-Mail an den Regionalen Planungsverband nach Ansbach gesendet. Diese konnten jedoch nicht in die Zählung einbezogen werden.
Mit Zuversicht und Freude wurde der ansehnliche Berg an Briefen symbolisch auf die Reise nach zum regionalen Planungsverband nach Ansbach geschickt. Am Donnerstagvormittag wurde ein bis zum Rand gefüllte Wäschekorb mit den Briefen persönlich an Dr. Rainer Fugmann, den Regionalen Planer übergeben. In einem anschließenden Gespräch bei der Regierung von Mittelfranken wurden Dr. Fugmann nochmals die wesentlichen Argumente gegen die unverhältnismäßige Umzingelung von Bieswang und den Nachbardörfern mit Windkraftanlagen dargelegt. Dr. Fugmann zeigte sich beeindruckt von der großen Anzahl der Einwendungen.
Die Verteter der BI Bieswang betonten, dass hinter jedem dieser Schreiben menschliche Schicksale und fundamentale Rechte stehen.
Verhältnismäßigkeit bei regionalen Planungen Die Bürgerinnen und Bürger der Region Bieswang fordern Verhältnismäßigkeit bei regionalen Planungen, Gesundheit, Schutz der beruflichen und finanziellen Existenz, Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen sowie die Beachtung jahrelanger Anstrengungen zur dörflichen Entwicklung im Rahmen des Projekts Dorferneuerung in Bieswang.
Vetorecht der Kommunen abgeschafft Wie die Bürgerinitiative weiter mitteilt, wurde seit gestern das Vetorecht der Kommunen gegen Windkraftanlagen im Staatsforst durch Wirtschaftsminister Aiwanger und Ministerpräsident Söder abgeschafft. Dies bedeute, dass die Möglichkeiten für bürgerliche oder kommunale Einflussnahme stark eingeschränkt sind. Eine Verbandsklage, die ebenfalls zur Abschaffung vorgesehen ist, scheint die einzige verbleibende Option zu sein.
Angesichts dieser Entwicklungen messen die Verantwortlichen der Bürgerinitiative dieser Aktion der Einwohner von Bieswang und den Nachbardörfern eine besondere Bedeutung zu. Sie hoffen, dass der Planungsverband der Region 8, Westmittelfranken, die zahlreichen Einwendungen ernst nimmt und Bieswang nicht von Windkraftanlagen umzingelt wird.
Fotos: BI Bieswang
Solarpotenzial – auch für Pappenheim ist eine gebäudegenaue Analyse jetzt verfügbar
Im Zuge des digitalen Energienutzungsplans für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde ein umfassendes Solarpotenzialkataster erstellt. Dieses neue Instrument ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob ihre Dachfläche für Solar- und Photovoltaikanlagen geeignet ist. Besonders erfreulich ist, dass auch für Pappenheim und seine Ortsteile für jedes einzelne Gebäude die Eignung für eine Photovoltaikanlage dargestellt wird. Damit haben auch die Bürgerinnen und Bürger im Pappenheimer Land die Möglichkeit, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und ihr Dachpotenzial optimal zu nutzen
Das Kataster berücksichtigt spezifische Eigenschaften wie Dachneigung, Ausrichtung und das Umfeld des Gebäudes, um die Eignung für die Installation von Solaranlagen zu bestimmen. Dabei können sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen analysiert werden. Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, ist das Kataster ein zentraler Bestandteil des landkreisweiten Energienutzungsplans und steht nun auf der Homepage des Landkreises unter
[www.altmuehlfranken.de/energienutzungsplan] zur Verfügung.
„Für jedes Gebäude kann mithilfe der interaktiven Karten bereits eine erste Einschätzung zur Anlagengröße abgerufen sowie verschiedene Szenarien durchgespielt werden. Darüber hinaus kann auch gleich für jedes Szenario eine erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Dachanlagen ermittelt werden“, erklärt Landrat Manuel Westphal.
„Bei der Konfiguration einer Photovoltaikanlage kann beispielsweise der individuelle jährliche Strombedarf eingegeben werden, um herauszufinden, ob die Anlage voll einspeisen oder vor allem für den Haushaltsstrom genutzt werden sollte“, ergänzt die Klimaschutzmanagerin Eva-Maria Raab. Zusätzlich können Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher berücksichtigt werden.
Das Solarpotenzialkataster basiert auf einem automatisierten Verfahren und dient als Erstinformation für die Bürgerinnen und Bürger. Es ersetzt jedoch nicht die fachliche Beratung durch einen qualifizierten Planer oder Installateur. Wenden Sie sich daher an Fachberater, um weiterführende Fragen zur Umsetzung von Solaranlagen zu klären.
Stromabschaltung in Göhren, Mittelmarter und Bieswang
Die Städtischen Werke Pappenheim informieren darüber, dass aufgrund betriebsnotwendiger Arbeiten der Strom in den folgenden Ortsteilen abgeschaltet werden muss:
Göhren und Mittelmarter am Donnerstag, 20.06.2024, von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Bieswang (nördlich der Hauptstraße), Donnerstag, 20.06.2024, von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dauer: 2 Stunden am Vormittag und 2 Stunden am Nachmittag
Die Städtischen Werke empfehlen allen Anwohnern, während der Unterbrechung empfindliche Geräte vom Stromnetz zu trennen, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Diese Geräte sollten erst nach der Wiederherstellung der Stromversorgung wieder in Betrieb genommen werden.
Darüber hinaus können Stromerzeugungsanlagen während dieser Zeit nicht in das Netz der Stadtwerke Pappenheim GmbH einspeisen.
Die Städtischen Werke bitten um Ihr Verständnis für diese notwendige Maßnahme
Informationsveranstaltung zur Windkraft – Änderungen für Göhren beachten!
Am Montag, den 17. Juni 2024, um 19:00 Uhr, lädt die Stadt Pappenheim zu einer wichtigen Bürgerversammlung für die Bürger Göhrens in das Schulhaus nach Göhren zum Thema Windkraft ein.
Diese Informationsveranstaltung richtet sich insbesondere an die betroffenen Grundstückseigentümer und interessierte Bürger aus Göhren.
Für die Bürger aus Neudorf wird es eine separate Bürgerversammlung geben. Die entsprechende Einladung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Sicherheitsinspektion der Stromleitungen rund um Pappenheim
Ab Montag, dem 3. Juni 2024, wird die N-ERGIE Netz GmbH zwei Wochen lang mit einem Helikopter die Hochspannungsleitungen in ihrem Netzgebiet überprüfen. Auch der Raum Pappenheim wird dabei im Fokus stehen. Die täglichen Flüge, die zwischen 8:00 und 17:00 Uhr stattfinden, dienen der Dokumentation und Identifikation möglicher Schwachstellen auf der insgesamt rund 800 Kilometer langen Freileitung.
Kontrollen aus der Luft Um eine detaillierte Inspektion zu gewährleisten, wird der Helikopter in einer niedrigen Höhe von etwa 35 Metern fliegen und dabei teils bis auf 15 Meter an Masten und Leitungen herankommen. Diese Perspektive ermöglicht es, Schäden an Masten, Isolatoren und Leiterseilen frühzeitig zu erkennen. Außerdem wird überprüft, ob Sicherheitsabstände eingehalten werden, zum Beispiel, ob Bäume zu nahe an die Leitungen herangewachsen sind.
Mögliche Verzögerungen und Lärmbelästigung Die Inspektionen können sich wetterbedingt verzögern, da klare Sicht für die Kontrolle notwendig ist. Die N-ERGIE Netz GmbH bittet die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für den entstehenden Lärm und Abwind durch den Helikoptereinsatz. Um Tiere nicht zu verschrecken, werden Bereiche mit Pferden, Rindern oder Wildtieren umflogen.
Die regelmäßigen Inspektionen sind wichtig, um eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten. 2022 mussten die Menschen im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH aufgrund ungeplanter Ereignisse durchschnittlich nur knapp sieben Minuten ohne Strom auskommen – rund fünf Minuten weniger als im Bundesdurchschnitt.
Titelfoto: N-ERGIE
Pappenheim will zwei Vorrangflächen für Windkraft bei Bieswang ersatzlos streichen
Bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrats in Pappenheim waren seit dem denkwürdigen 14. September 2006 wieder einmal Windenergieanlagen (WEA) ein Thema. Wie berichtet, hat der regionale Planungsverband Westmittelfranken in seiner 31. Änderung zum Regionalplan im Raum Bieswang, Göhren und Neudorf drei Vorrangflächen für WEA eingeplant. Vor gut 40 Zuhörern, vorwiegend aus den genannten Orten, erklärte Bürgermeister Florian Gallus die Windkraft-Thematik souverän und umfassend. Die Entscheidung des Stadtrats, in seiner Stellungnahme bestimmte Vorrangflächen zu verschieben und andere ganz zu streichen, verspricht neue Spannung in der Diskussion um die Windenergie in unserer Region.
Im Vorfeld der jüngsten Stadtratssitzung ist das Thema Windkraft insbesondere in Bieswang heiß diskutiert worden. Dem Aufruf, vor Sitzungsbeginn vor dem Rathaus Präsenz zu zeigen, sind denn auch etwa 20 Personen gefolgt, die diskutierten und ihre Erkenntnisse austauschten. Und das war nicht viel Erkenntnisse, soweit sie die Dinge in Sachen Windkraft im Gemeindegebiet Pappenheim betrafen. Denn bisher war über das Thema ausschließlich im nichtöffentlichen Bereich gesprochen worden. Im Sitzungsraum im Haus des Gastes waren es dann mehr als 40 Zuhörer, die sehr diszipliniert und gespannt die Ausführungen von Bürgermeister Florian Gallus erwarteten.
Dieser erklärte zunächst die Vorgaben des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes, wonach in Bayern bis Ende 2027 1,1 Prozent der Gesamtfläche für den Bau von WEA zur Verfügung stehen müssen. Diese Flächen sollen bayernweit bis 2032 auf 1,8 Prozent erweitert werden. Für die Planungsregion 8 mit 123 Städten und Gemeinden hat sich der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf die Suche nach möglichen Vorrangflächen für Windkraftanlagen gemacht, wobei die Windhäufigkeit eine entscheidende Rolle spielte. Die Auswahl erfolgte, so Gallus, aber auch nach Ausschlusskriterien und einem Katalog in dem Artenschutz, Wasserschutz, Militär, Naturschutz, Denkmalschutz und dergleichen eine Rolle spielten. So erläuterte der Bürgermeister auch, dass ursprünglich 500 ha Vorrangflächen im Wald rund um Bieswang in der Änderung des Regionalplans vorgesehen waren.
Werden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz umgesetzt, dann können außerhalb der Vorrangflächen keine Windkraftanlagen gebaut werden, womit eine Steuerung der Standorte möglich wäre. Sollten die Ziele aber verfehlt werden, dann erfolgt eine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch. Das würde bedeuten, dass WEA überall dort im Außenbereich gebaut werden könnten, wo sich der Grundstückseigentümer und der Betreiber der WEA einig sind, soweit die vorgeschriebenen Abstände zur Ortsbebauung eingehalten werden.
Planungshoheit durch Flächensicherung Aber auch, wenn Vorrangflächen für den Bau von WEA ausgewiesen sind, droht den Kommunen, in unserem Falle der Stadt Pappenheim, die Planungshoheit zu entgleiten. Denn jeder Privatmann, der ein Grundstück auf der Vorrangfläche hat, kann ohne Einflussmöglichkeiten der Stadt eine WEA bauen oder bauen lassen, so erklärte es Bürgermeister Gallus im voll besetzten Sitzungsraum. Dann gäbe es auch keine Möglichkeit der Stadt oder der Bürgerschaft, sich an den WEA zu beteiligen. Damit können Windparks in allen Vorbehalts- und Vorranggebieten ohne Beteiligungsmöglichkeit durch die Stadt entstehen.
Um mit der Planungshoheit das Gesetz des Handelns nicht zu verlieren, will Gallus die Flächen privater Eigentümer in den Vorranggebieten mit einem Nutzungsvertrag an die Stadt Pappenheim binden. Nur so könne die Stadt die Spielregeln festlegen und bestimmen, wer, wo, wie und wann baut. Mit Bürgerstrommodellen und Bürgerwindkraftanlagen will der Bürgermeister letztlich auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die WEA beflügeln.
Wie berichtet, gab es bereits zwei nichtöffentliche Versammlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Ziel war es, den Eigentümern einen Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen für ihr jeweiliges Grundstück nahezubringen. Mit dem 30-seitigen Vertragswerk soll vom Grundstückseigentümer die Nutzung des Grundstücks an die Stadt Pappenheim übertragen werden, die dann als Betreiberin der Windenergieanlagen (WEA) auftritt und damit auch alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten wahrnimmt. Damit, so erklärte Bürgermeister Florian Gallus bei der öffentlichen Sitzung im Stadtrat, behalte die Stadt Pappenheim die Planungshoheit und könne bestimmen, wo und wie viele WEA auf der Vorrangfläche gebaut werden.
Gallus erklärte auch, dass die bisherigen nichtöffentlichen Versammlungen deshalb notwendig waren, weil bis zur Veröffentlichung der Pläne durch den regionalen Planungsverband Westmittelfranken sich die Grenzen der Vorrangflächen immer wieder verschoben haben. Aus diesem Grund sollten die konkret infrage kommenden Grundstücke noch geheim gehalten werden, um Unruhe unter den Grundstücksbesitzern zu vermeiden. Der Bürgermeister kündigte auch noch eine Bürgerversammlung zu diesem Thema an.
Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange Das eigentliche Thema der Stadtratssitzung jedoch war die Stellungnahme der Stadt Pappenheim zu den im Entwurfsplan ausgewiesenen drei Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Zu dieser Stellungnahme war die Stadt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange aufgefordert. Einstimmig beschlossen wurde vom Stadtrat ohne jede Wortmeldung von dem Stadtratsgremium folgende Stellungnahme: Für die Fläche WK 312, gelegen links und rechts der Staatsstraße 2724 zwischen der Abzweigung Göhren und der Abzweigung Neudorf, wird eine Anpassung vorgeschlagen: Teile der Fläche sollen entfallen, während eine neue Ersatzfläche weiter entfernt von Wohngebieten Richtung Rothenstein vorgesehen ist. Hier sollen alle Flächenbereiche gestrichen werden, die sich in einem Waldgebiet befinden.
Die beiden Flächen WK 313 und WK 314 im Bereich Bieswang sollen nach dem Willen des Pappenheimer Stadtrats ersatzlos gestrichen werden. Hauptgründe sind der Schutz wertvoller Forstflächen und Kulturgüter, die Entlastung des Ortsbildes sowie der Vorsorgeabstand zu Wohnsiedlungen und denkmalgeschützten Bereichen. Diese Maßnahmen sollen das Landschaftsbild schonen und die Einwohner entlasten.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die oberbayerische Nachbargemeinde Schernfeld an der Grenze zu Bieswang eine Windkonzentrationszone mit 145 Hektar im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat.
Dieser Beschluss des Stadtrats ist aber wohl eher eine Wunschvorstellung als eine Garantie dafür, dass die in der Stellungnahme formulierten Änderungen auch in der Planung zur 31. Änderung des Regionalplans Westmittelfranken so umgesetzt werden. Auch darauf hat Bürgermeister Gallus bei der Sitzung hingewiesen. Deshalb ist er auch weiterhin bestrebt, die Flächensicherung für alle im Entwurfsplan ausgewiesenen Vorrangflächen mit einem Nutzungsvertrag unter städtische Kontrolle zu bringen.
Bis zum 28. Juni 2024 kann sich jeder schriftlich oder elektronisch äußern Das Wichtigste hierzu findet sich in folgendem Auszug aus dem Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 4/2024, Seite 53
„Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Teilkapitel 6.2.2 Windenergie
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken (8) hat am 09.04.2024 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des Regionalplans (inhaltliche Fortschreibung des Teilkapitels 6.2.2 Windenergie) beschlossen. Hierzu ist der Entwurf der Regionalplanänderung gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG bei der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsbehörde) sowie den Landratsämtern und den kreisfreien Städten des Regionalen Planungsverbands für einen Zeitraum von mindestens einem Monat auszulegen.
Bei der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde -, Promenade 27, 91522 Ansbach, Zi. 442 liegt der gesamte Entwurf der Regionalplanänderung gem. § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG vom 06.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 zur Einsicht für jedermann aus. Die Unterlagen können von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden.
Gleichzeitig kann der Entwurf im Internet unter den Adressen www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen“ und www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter „Aktuelle Themen“ eingesehen werden.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Westmittelfranken, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach oder unter rpv@landratsamt-ansbach.de gegeben.
Nach Ablauf dieser Frist sind gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken finden sich auf der Internetseite des Planungsverbands (www.regionwestmittelfranken.de) unter Regionalplan – Regionalplan-Änderungen – 31. Änderung – Datenschutzhinweis.“
Zur Fläche WK 312:
Anpassung der Fläche WK 312 wie folgendem Lageplan zu entnehmen ist.
Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen
Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.
Stromabschaltung in Bieswang
Die Stadtwerke Pappenheim informieren über geplante Wartungsarbeiten am Stromnetz in Bieswang. Am Samstag, den 11. Mai 2024, wird zwischen 07:30 Uhr und 18:00 Uhr in Teilen von Bieswang der Strom aufgrund dieser Arbeiten zeitweise abgeschaltet. Die Anschlussteilnehmer werden gebeten, empfindliche Geräte, die durch die Stromunterbrechung beeinträchtigt werden könnten, vorsorglich vom Netz zu trennen und erst nach Beendigung der Maßnahmen wieder in Betrieb zu nehmen.
Des Weiteren ist während der Abschaltung keine Einspeisung von Strom aus privaten Stromerzeugungsanlagen ins Netz der Stadtwerke möglich. Die Stadtwerke Pappenheim bitten um Verständnis für die notwendigen Arbeiten zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Stromversorgungsinfrastruktur.
Pappenheimer Bürger stimmen über Zukunft des Tourismus ab
Pappenheim steht vor einer zukunftsweisenden Entscheidung. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind aufgerufen, über ein ambitioniertes Tourismuskonzept abzustimmen, das Pappenheim als Ziel für Abenteuerlustige und Naturbegeisterte neu definieren könnte. Bei einer außerordentlichen Sitzung des Stadtrates am Gründonnerstag wurden Pläne vorgestellt, die ein neues Kapitel in der Tourismusgeschichte der Stadt aufschlagen sollen.
ACHTUNG! dieser Artikel ist der Aprilscherz 2024
Die Projekte umfassen drei innovative Bereiche: „Waldbaden“, „Leben im Schäferkarren“ und eine „Survival Area“. Diese Konzepte wurden von der touristischen Dreierspitze Pappenheim, Solnhofen und Treuchtlingen entwickelt. Sie zielen darauf ab, das Naturerlebnis in Pappenheim mit großflächigen Outdoor-Einrichtungen neu zu gestalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten unter anderem entspannende Waldbäder, ganzjährige Übernachtungsmöglichkeiten in gemütlichen Schäferkarren und ein Survival-Areal für Abenteurer an den Steilhängen des Göhrener Tals.
Interessant ist, dass diese Pläne im gesamten Stadtrat auf große Zustimmung trafen, denn kurz nachdem die Idee einer Campingplatz-Erweiterung auf der Stöß als absurd verlacht wurde. Das ausgewählte Areal zwischen der Pappenheimer Stöß und dem Göhrener Tal sowie die Waldgebiete entlang der Hänge sollen nun für diese innovative Tourismusidee genutzt werden. Der Zugang zum neuen Abenteuerareal wird ausschließlich über Göhren möglich sein, um das Wohngebiet „Auf der Stöß“ nicht zu beeinträchtigen.
Im Zentrum des Konzepts stehen die Schäferkarren, von denen bis zu 60 Stück als Übernachtungsmöglichkeiten geplant sind. Ergänzt werden diese durch zwei Sanitärgebäude, die den Aufenthalt komfortabler gestalten sollen. Das Waldbaden wird durch eine Sanierung und Erweiterung der Liegehallen auf dem Gelände der ehemaligen Lungenheilanstalt ermöglicht. Die Survival Area soll den besonders abenteuerlustigen Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, in Hängematten oder Zelten in den bewaldeten Hängen des Göhrener Tals zu übernachten.
Doch bevor diese Visionen Wirklichkeit werden können, liegt die Entscheidung in den Händen der Pappenheimer Bürgerinnen und Bürger. Bürgermeister Florian Gallus betont die Wichtigkeit der Bürgermeinung und lädt alle Interessierten ein, sich am Ostermontag im Europäischen Haus Pappenheim (EHP) über die geplanten Projekte zu informieren. Zwischen 10:00 und 17:00 Uhr werden Filmanimationen, Bespielbilder und großformatige Pläne die beeindruckenden Vorhaben den Interessierten näherbringen, wobei besonders das Survival Area als einzigartiges Merkmal für Pappenheim herausgestellt wird.
Die Einwohnerinnen und Einwohner Pappenheims stehen somit vor einer Entscheidung, die den Weg für ein zukunftsorientiertes und naturverbundenes Tourismuskonzept ebnen könnte. Es ist eine Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung der eigenen Stadt mitzuwirken und über die Entwicklung eines Projekts zu entscheiden, das Pappenheim in der Region und darüber hinaus bekannt machen könnte.
Windkraft Pappenheim – erste Informationen für Grundstückseigentümer
In einer schriftlichen Einladung zu einer nichtöffentlichen Versammlung informierte Bürgermeister Florian Gallus die Grundstückseigentümer der Ortsteile Bieswang, Geislohe, Göhren, Neudorf und Osterdorf über die geplante Ausweitung der Windkraftflächen in der Region. Die Einladung am 06.02.2024 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Osterdorf, hatte das Ziel, die Betroffenen über die Planungen zu informieren und mögliche Fragen zu klären.
Die Entscheidung, die Stromerzeugung mittels Windkraft auszubauen, erfolgte vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in Deutschland und Europa sowie zur Sicherung der Energieversorgung in der Heimatregion. Das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz legt dabei klare Flächenziele fest, die in enger Abstimmung mit den Kommunalverwaltungen ermittelt werden. Grundstückseigentümer in diesen Gebieten wurden eingeladen, an einer nichtöffentlichen Informationsveranstaltung teilzunehmen, um Einblicke in die geplanten Maßnahmen zu erhalten.
Die Stadt Pappenheim schlug, soweit bekannt, ein Flächenpachtmodell vor, bei dem Grundstückseigentümer einen noch festzulegenden Anteil der Nettostromeinnahmen als jährliche Pachtzahlung erhalten sollten. Diese Regelung soll unabhängig von der genauen Position der Windkraftanlagen innerhalb des Gebiets gelten. Die Anlagenplanung soll von einem unabhängigen Dienstleister durchgeführt werden, um einen Interessenausgleich zwischen Grundstückseigentümern, Bürgern vor Ort und der Stadt Pappenheim zu gewährleisten.
Um die kommunale Aktivität nicht zu beeinträchtigen, wurden die Grundstückseigentümer gebeten, derzeit keine Verträge mit privatwirtschaftlichen Akteuren zu unterzeichnen. Dies sollte sicherstellen, dass die Wertschöpfung der Anlagen in der Kommune gesichert bleibt.
Die Stadt Pappenheim appellierte an die Teilnahme der Grundstückseigentümer, den Ausbau der Windkraftanlagen in der Region gemeinsam voranzutreiben und eine wertschöpfende Lösung für alle Beteiligten zu finden. Rückfragen wurden während der Veranstaltung beantwortet, und eine Kontaktadresse wurde für weitere Fragen bereitgestellt.
Glasfaservollausbau in Osterdorf
Die Bewohner des Pappenheimer Ortsteils Osterdorf können sich auf eine zukunftsweisende Entwicklung freuen, denn der Glasfaservollausbau des Ortes ist nun Realität. In einer wegweisenden Kooperation haben die Osterdorfer Energiegenossenschaft eG (OEG) und die Deutsche Telekom einen Vertrag unterzeichnet, der den Weg für die Schaffung von 113 förderfähigen Glasfaseranschlüssen ebnet.
Der Weg zu diesem bedeutenden Meilenstein erstreckte sich über etwas mehr als zwei Jahre, beginnend mit dem ersten Angebot bis zur Unterzeichnung der Vertragsunterlagen im Dezember 2023. Die Verhandlungen über eine umfassende Neugestaltung der Vertragsinhalte wurden erfolgreich abgeschlossen, und die Zusammenarbeit zwischen der Telekom und der OEG verspricht eine nachhaltige, langfristige Partnerschaft.
Die Besonderheit dieses Projekts liegt darin, dass die OEG als örtlicher Nahwärmebetreiber der Telekom Deutschland GmbH ein vollständiges Glasfasernetz in Osterdorf zur Verfügung stellt. Trotzdem bleibt das Eigentum an dieser wichtigen Infrastruktur in lokaler Hand, was eine einzigartige und innovative Lösung für den Pappenheimer Ortsteil darstellt.
Die erfolgreiche Teilnahme am Breitbandförderverfahren zur bayerischen Gigabitrichtlinie durch ein Pilotprojekt der Stadt Pappenheim für das Gebiet Osterdorf war ein entscheidender Faktor für die Zusammenarbeit. Zudem konnte bei den Tiefbauarbeiten für das Nahwärmenetz der OEG in Osterdorf der Einbau der Glasfaserleitungen erheblich kostengünstiger realisiert werden als es bei einem Eigenausbau der Deutschen Telekom der Fall gewesen wäre.Die Deutsche Telekom wird in Kürze auf ein vollständiges Glasfasernetz in Osterdorf zugreifen können. Dies ermöglicht ihr, über das offene Glasfasernetz eigene Verträge abzuschließen oder es anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig freuen sich die Bewohner Osterdorfs über eine zukunftsfähige Internetverbindung.
Für die Stadt Pappenheim, ihre Versorger und die OEG selbst markiert dieser Erfolg einen wichtigen Schritt. Das Eigentum am Glasfasernetz verbleibt in den Händen der OEG, und die Fasern können auch zukünftig für kommunale Nutzungen bereitgestellt werden. Die OEG blickt erwartungsvoll auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom.
Auf dem Titelfoto: stehend von links: Walter Otters (stv. Bürgermeister Stadt Pappenheim & Breitbandbeauftragter Stadt Pappenheim), Florian Gallus (Bürgermeister Stadt Pappenheim), Markus Sand (Projektleiter Vertrieb Deutsche Telekom GmbH) sitzend von links nach rechts: Richard Boscher (1. Vorsitzender Osterdorfer Energiegenossenschaft eG), Matthias Hudezeck (Projektleiter Technik Deutsche Telekom GmbH)