BISP stellt bestehende SEK-Vorplanung in Frage

(BISP) Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat zur Planung eines Radweges für den Verkehr in beide Fahrtrichtungen in der Deisingerstraße zur Veröffentlichung übersandt. Zudem stellt die Bürgerinitiative eine Möglichkeit vor, die Zufahrt zur E-Werk Insel zu entschärfen. Die bestehende Vorplanung für den Marktplatz wird in Frage gestellt.

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Vorschlag bzgl. Radwegführung in der Innenstadt
Gefahrenentschärfung an der Zufahrt Parkplatz „Insel“ (E-Werk)

140923_stadtplan1 Radweg:
Man könnte in die Planung der Deisingerstraße evtl. einen Radweg in beiden Richtungen mit einbeziehen.

Siehe: Stadtplan I
Sollte man eine Möglichkeit dafür finden, wird der Anteil der Kreisstraße wieder größer und die Kosten, die die Bürger zu tragen haben, würden sich dadurch reduzieren. In den Innenstädten werden außerdem Radwege extra gefördert.

Die zweite Möglichkeit wäre – wie in vielen Universitätsstädten bereits praktiziert – den Radfahrer zu erlauben, auch entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Dazu müsste die Beschilderung (Deisingerstraße, Graf-Carl-Straße und Bauhofstraße) geändert werden – mit dem Hinweis für die Autofahrer „Radfahrer im Gegenverkehr“. Solche Schilder sind woanders bereits im Einsatz. (s. Stadtplan II gelbe Markierung)

Unserer Meinung nach hat sich die Anzahl der Radfahrer seit der letzten Studie ca. verfünffacht!

 

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Zufahrt Parkplatz „Insel“:

Um die Gefahrensituation an der Abbiegung zum (90°) und vom (270°) Parkplatz zu entschärfen, wäre eine vollautomatische Ampelanlage sinnvoll wie sie z. B. in Großstädten in Hotelgaragen eingesetzt wird. Die Ampel in der Klosterstraße zeigt normalerweise grün, weil dort die Straße sehr beengt ist, die Ampel am E-Werk zeigt normalerweise rot und bei Bedarf wird umgeschaltet. (s. Stadtplan II, rote Punkte)

Siehe: Stadtplan II

 

 

 

 

 

 

140923_Marktplatz

 




BISP lädt zur Info-Veranstaltung ein

(BISP) Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept SEK am Mittwoch, 01. Oktober 2014 in das Evangelische Bildungs- und Tagungszentrum ein.

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Einladung zur Informationsveranstaltung

am

Mittwoch, 1. Oktober 2014

um 19.00 Uhr im

Evangelischen Bildungszentrum Pappenheim

  1. Die Bürgerinitiative möchte Ihnen bekannt geben, was seit ihrer Gründung geschehen ist: Veranstaltungen, Gespräche, Ergebnisse.
  1. Die Bürgerinitiative möchte auch weiterhin die Meinung der Bürgerinnen und Bürger bündeln und konstruktiv in den Prozess des SEK einbringen: Was halten Sie von den aktuellen Planungsergebnissen?
    Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Wir wollen die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung ernst nehmen.

Informieren Sie sich, denn die Kosten betreffen alle Bürgerinnen und Bürger Pappenheims (inkl. Ortsteile)!




BISP nimmt Stellung

(BISP) In einer Gegenüberstellung der Argumente nimmt die Bürgerinitiativer Stadtentwicklung Pappenheim BISP Stellung zu den Argumenten, die Stadtrat Kreißl zum Thema Städtebauliches Entwicklungskonzept zusammengestellt hat. Nachfolgend finden Sie eine direkte Gegenüberstellung der Argumente.

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Infostand der BISP

(Redaktion BISP) Wie die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) mitteilt, wird sie am Sonntag 21. 09. auf dem Marktlatz einen Informationsstand errichten. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, den Infostand zu besuchen.

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Förderung auch ohne Pflaster ! – ?

Auch ohne eine Pflasterung der Fahrbahn in der Deisingerstraße gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für das SEK und an den Grundfesten der Straßenausbaubeitragssatzung kann aus rechtlichen Gründen voraussichtlich nicht gerüttelt werden. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrats vom 10.September.

„Heute gibt es nichts Neues – heute ist kein Informationstag“ stellte Helmut Selzer, Koordinator für das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK), fest. Nachgefragt hatte Dekan Wolfgang Popp, der die dargebotenen Ausführungen der in der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrates schon am 30. 07. Im Haus der Bürger gehört und gesehen hatte. So war es auch bei den anderen 10 Zuhörern, die gekommen waren um Neues zu erfahren über den Fortgang in Sachen SEK.

140914_sek-04Nachdem Erster Bürgermeister Uwe Sinn die Öffentlichkeit der vorher nicht öffentlichen Sitzung hergestellt hatte, begann er seine Erklärungen mit der Exkursion nach Gaimersheim, Dietfurt an der Altmühl und Beilngries am 02. Juli.

[unseren Artikel zu dieser Exkursion finden Sie hier … ]

Kosten für die Anlieger
Zweites Thema seiner Erklärungen waren die Kosten, die bei einer Umsetzung der Innenstadtsanierung wohl unumstößlich auf die Anwohner insbesondere in der Deisingerstraße zukommen werden. Sinn erinnerte an die Informationsveranstaltung am 05.08. in der die Grundlagen für die Beitragsbemessung eingehend erläutert wurden und bei der jedem Anlieger die voraussichtlichen Kosten genannt wurden die für sein Grundstück im Rahmen der SAB fällig werden. Dabei verwies der Bürgermeister darauf, dass sich die Grundlage für diese Kosten nicht verändert, ganz egal wie aufwendig der Innenstadtausbau auch geplant wird.

140914_sek-06Festgestellt hat Bürgermeister Sinn auch, dass die Kosten für den Unterbau, die Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals werden die Anlieger in der Deisingerstraße nicht besonders belasten, weil diese Kosten über die Benutzungsgebühren abgerechnet und so von der Gemeinschaft aller Anschlussinhaber getragen werden. Ergänzungsbeiträge kommen nach Sinns Worten auf die Anwohner nicht zu.

Gesetzliches Fundament für SAB
So wie es derzeit aussieht, wird es aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit geben die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) abzuschaffen oder für die Innenstadtsanierung auszusetzen. Nach den Ausführungen in den Bayerischen Verwaltungsblättern Ausgabe 8/201 vom 15. 04.2014 kommt das Ratsgremium – würde es die SAB in Pappenheim durch Beschluss abschaffen – in die Gefahr einer zivilrechtlichen und sogar strafrechtlichen Verfolgung. Im Klartext bedeutet das, dass jeder Stadtrat persönlich für die rechtlichen Folgen geradestehen müsste, die sich aus der Abschaffung des SAB ergeben. In dem Beitrag des Verwaltungsrechtsexperten Dr. Simon Bulla ist in den Bayerischen Verwaltungsblättern Ausgabe 8/201 für jedermann verständlich und ausführlich die gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden dargestellt eine SAB zu beschließen und auch umzusetzen.

Die Causa Gaimersheim
Einzig denkbare Ausnahme für eine Anwendung der SAB ist der Umstand, dass die betreffende Gemeinde Schuldenfrei ist und die Ausgaben im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen auch nicht zu einer Gefährdung einer soliden Haushaltslage oder gar einer Schuldenaufnahme führt.
In dieser glücklichen Lage scheint die Gemeinde Gaimersheim zu sein. Denn für die Sanierungsmaßnahmen des innerörtlichen Bereichs wurde die auch in Gaimersheim erlassene SAB ausgesetzt.
Wie in der Sitzung vom Mitglied des SEK-Umsetzungsrates Gerhard Sippekamp erläutert wurde, habe es nach seiner Kenntnis in Gaimersheim nur für die Gestaltung einer Bushaltestelle und die Schaffung der Barrierefreiheit Zuschüsse gegeben.

140914_sek-02Die Verkehrslage und das Verkehrsaufkommen
Nach SEK-Koordinator Helmut Selzer sind die Verkehrsverhältnisse und das Verkehrsaufkommen in den besuchten Städten durchaus mit denen in der Pappenheimer Deisingerstraße vergleichbar. Das jedoch wurde von einigen der Zuhörer, die mitdiskutieren durften, in Frage gestellt. Zum einen sei ein Pappenheimer Bürger bei eigenen Zählungen auf andere Ergebnisse gekommen und auch wegen des LKW-Verkehrs zur Mälzerei Wurm gebe es in Pappenheim eine besondere Verkehrsbelastung.

Hier hakte Stadtrat Florian Gallus (Mitglied im SEK Umsetzungsrat) ein und stellte heraus, dass bei einem höhengleichen Ausbau des Straßenraumes nach seiner Meinung potentielle Aufenthaltsflächen für Fußgänger und Radfahrer und damit die Aufenthaltsqualität schlechthin infrage gestellt werden. Das Beispiel Gaimersheim habe gezeigt, dass es bei einer höhengleichen Gestaltung des Verkehrsraumes die für Fußgänger vorgesehenen Aufenthaltsräume zugeparkt wurden. Deshalb habe man beispielsweise in Gaimersheim mit Abgrenzungen zum Zwecke der Verkehrsregulierung nacharbeiten müssen. Gallus forderte eine klare Abgrenzung von Aufenthaltsflächen und Fahrbahn.

„Die Parkplätze sind klar definiert“ konterte Jörg Schwarz, der als Treuhänder der BayernGrund GmbH das SEK in Pappenheim federführend begleitet.

Grundsätzliches zum SEK
„Das SEK ist nicht nur Marktplatz und Deisingerstraße“, stellte Jörg Schwarz fest. Dazu gehöre auch ein breiter Gürtel, des sich um die Innenstadt erstreckt. Insbesondere nannte Schwarz die Bauhofstraße mit dem Schinnererhaus, die Engstelle in der Bürgermeister-Rukwid-Straße und das Lämmermannanwesen. Im Übrigen, so betonte Schwarz, beteilige keine Gemeinde in Mittelfranken „die Bevölkerung so wie in Pappenheim“ stellte Schwarz fest. Es gebe jetzt einen Grobentwurf für die Sanierung von Marktplatz und Deisingerstraße der nun fachlich geprüft und dann im Stadtrat beraten und beschlossen werden soll. Die Bürgerschaft sei über die Planungen informiert worden und wie Bürgermeister Sinn ergänzte: „wir geben die Sachen weiter sobald wir sie wissen“.

140914_sek-03Unnötige Verzögerungen verhindern
In einer Grundsatzerklärung führte Stadtrat Florian Gallus aus, dass er nicht möchte, dass das SEK Projekt zu einem politischen Kräftemessen unter den Fraktionen mutiert, in dem es nur noch darum geht, wer es besser verstehe seine eigenen Vorstellungen besser durzusetzen.
In einem Antrag, den Gallus als Fraktionsvorsitzender der CSU im Stadtrat eingebracht hatte (wir haben berichtet) beantragte er Einzelabstimmungen über alle Empfehlungen des Umsetzungsrates (mehr als200 Stück) und hat dies mit der Stimmenmehrheit von CSU, FW und BGL gegen die Stimmen der SPD Fraktion durchgesetzt.
Mit seinem Antrag so betonte Gallus habe er erreichen wollen, „dass der Stadtrat mehr Mitspracherecht bekommt und das Projekt SEK mehr in die Öffentlichkeit gerückt wird.“
Nun schlug Gallus vor, im Kreis der Fraktionsvorsitzenden und des Bürgermeisters ca. 10 – 15 maßgebliche Eckpunkte aus den Einzelempfehlungen zur Innenstadtsanierung auszuarbeiten, die dann im Stadtrat diskutiert und abgestimmt werden sollen.
Mit diesem Vorschlag will Gallus – so seine Ausführungen – signalisieren, dass er an einem politischen Kräftemessen nicht interessiert ist. Vielmehr soll sein aktueller Vorschlag dazu beitragen, dass Projekt weiterzubringen und unnötige Verzögerungen verhindern.

Das Pflaster und der Zuschuss
Zitiert hat Stadtrat Florian Gallus einen Zeitungsartikel des Weißenburger Tagblatts, wonach es Zuschüsse für das Pappenheimer SEK nur dann gibt, wenn die Fahrbahnen auf dem Marktplatz und in der Deisingerstraße mit Pflaster ausgebaut wird. Hierzu war nach mehrfachen Nachfragen zu erfahren: „Die Aussage ist so nicht richtig“.

140914_sek-05Baudirektor Eberhard Pickel von der Regierung von Mittelfranken führte hierzu aus, dass es beim SEK von Grundsatz her darum gehe, zielgerichtet und sinnvoll an der Entwicklung einer Stadt zu arbeiten. Für Sanierungsmaßnahmen die den Förderrichtlinien entsprechen gibt es staatliche Zuschüsse, die sich in ihrer Höhe an der Qualität des Ausbaus orientieren. Wenn man in Pappenheim entgegen der Empfehlung aller mit dem Projekt befassten Planer die Straßen asphaltieren, statt pflastern wolle, „da frage ich mich natürlich schon warum man überhaupt was macht.“ Die Interpretierbarkeit dieser Grundaussage nutzen sowohl die Pflasterbefürworter als auch die Pflastergegner für die Bestätigung ihrer Linie. „Die Zuschüsse gibt es also auch ohne Pflasterung der Fahrbahn“ ,sagen die einen.
Ein Gefährdung des Zuschusses sieht die andere Seite in der Aussage Pickels, der über die Einhaltung der Förderrichtlinien wacht und maßgeblich an der Entscheidung über die Zuschussgelder für Pappenheim mitwirkt. Die Förderung ist je nach Qualität der Sanierungsmaßnahme abgestuft.
Bürgermeister Sinn erläuterte dazu: „Wir versuchen durch die Pflasterung der Deisingerstraße in eine Sonderförderung zu kommen, die sich auf die gesamte Altstadtsanierung auswirkt.“
Nochmals erfolgte – diesmal von Graf von und zu Egloffstein – der Hinweis, dass durch die erhöhten Ausbaukosten die Anlieger nicht höher belastet werden als mit einer Asphaltierung der Fahrbahn.
Die erhöhten Kosten würden dann von erhöhten Zuschüssen und der Allgemeinheit finanziert.




BISP – nicht gegen einen Ausbau der Innenstadt

In einem Schreiben an Bürgermeister Uwe Sinn und alle Stadträte hat die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) betont, nicht gegen den Ausbau der Innenstadt zu sein. Allerdings hält die BISP die Straßenausbaubeitragssatzung für nicht richtig. Das Schreiben der BISP ist nachfolgend abgedruckt.

BISP Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim

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Die Bürgerinitiative ist nicht gegen einen Ausbau der Innenstadt, wie teilweise immer wieder behauptet wird.

Wir sind für einen maßvollen Ausbau und verlangen Information über die anfallenden Kosten. Die Kosten für den Oberbau wurden mit 2,7 bis 3 Mio. € bekannt gegeben. Allerdings wurden noch keine Kosten genannt für die Veränderung des Unterbaus (und Kanalvergrößerung?), die ja auch in den städtischen Haushalt einfließen und somit auch von den Bürgern bezahlt werden müssen.

Straßenausbausatzung
Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Straßenausbausatzung zu erlassen. Pappenheim hat eine Satzung und die soll für den Ausbau der Innenstadt (und auch für die einzelnen Ortsteile) herangezogen werden. Von der Straßenausbausatzung kann abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist. Was ist besonders günstig? Nach Genehmigung des Haushaltes ist der Schuldenstand am 01.01.2014 mit einer Pro-Kopf-Verschuldung i. H. v. 272,00 € angegeben. Ist dieser Schuldenstand im unteren Bereich? Unter Kommunalschulden Freistaat Bayern (31.12.2012)1 sind für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beispielsweise folgende Schuldenstände ausgewiesen:

Treuchtlingen 2.385,00 €

Solnhofen 1.805,00 €

Weißenburg 1.285,00 €

Ob diese Zahlen für 2014 noch zutreffen, ist uns nicht bekannt. Im Verhältnis zu diesen Zahlen ist der Schuldenstand in Pappenheim relativ niedrig. Darum könnte unserer Meinung nach die Straßenausbausatzung ausgesetzt werden. Um die Schuldenstände der Gemeinden im Einzugsbereich der Sparkasse Mittelfranken Süd zu verringern, war am 31.12.2012 ein Betrag von ca. 20.000.000,00 € zur Ausschüttung verfügbar.2

Kommunalvertreter vertreten die Interessen der Gemeinden und nicht die der Sparkasse. Sie bilden auch in der Regel die Mehrheit im Verwaltungsrat (Hr. Bgm. Sinn sitzt, soweit uns bekannt ist, auch im Verwaltungsrat und könnte eine Ausschüttung beantragen) und der Verwaltungsrat hat demzufolge für eine Ausschüttung zu stimmen.

Die BISP hält die Finanzierung des Ausbaus der Innenstadt über die Straßenausbausatzung für nicht richtig:

Der Unterhalt und die Modernisierung / Verschönerung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Gemeindebürger.

Nur den jeweiligen Grundstück / Hausbesitzer für die Finanzierung heranzuziehen, die zufällig zu diesem

werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen. Es werden ja die belasteten Flächen nicht nur von den zahlenden Grundstücksbesitzern benützt, sondern von allen Bürgern (Einkaufende, Spaziergänger, Touristen usw.). Der Ersatz der Straßenausbausatzung durch ein

Zeitpunkt an dieser Straße Grundbesitz haben, ist nicht gerecht und auch unsozial. Wer Glück hat, lebt seit vielen Jahren an einer Straße und braucht niemals zahlen. Wer Pech hat, muss einige Monate nach dem Zuzug zahlen – und zwar nicht knapp. Z. B. betragen die voraussichtlichen Kosten 14,30 €/m² für die Deisingerstraße. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Über die unvermeidlichen Härten für die Anwohner hinaus ist die Straßenausbausatzung auch für die

Gemeindeverwaltung ein bürokratisches Monster. Die genaue Abrechnung der Baumaßnahmen sowie der korrekten Beträge wird Monate dauern und zusätzliche Kosten verursachen, die man sich sparen könnte. Wie kann der Zahlende seine Kosten prüfen? Zusätzlich ist ein Streit zwischen den betroffenen Anwohnern und der Gemeindeverwaltung vorprogrammiert. Die Straßenausbausatzung könnte durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden und durch eine eventuell höhere Grundsteuer ersetzt werden. Bei einer Erhebung über die Grundsteuer ist sicher dass alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen. Es werden ja die belasteten Flächen nicht nur von den zahlenden Grundstücksbesitzern benützt, sondern von allen Bürgern (Einkaufende, Spaziergänger, Touristen usw.). Der Ersatz der Straßenausbausatzung durch eine erhöhte Grundsteuer wäre auch deshalb naheliegend, da für die Beitragshöhe bzw. Steuer ähnliche Bemessungsgrundlagen gelten.

Quellenangaben:

1 Kommunalschulden Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

http://www.forum-landsberg.eu/index.php/kommunalschulden/gemeinden-nach-lk-undregbezirk/

regierungsbezirk-mittelfranken/weissenburg-gunzenhausen.html

2 Sparkassen in Mittelfranken: Möglicher Ausschüttungsbetrag an Gewährträger (Mio. Euro) 31.12.2012:

http://www.forum-landsberg.eu/index.php/sparkassen/71-sparkassen/mittelfranken.html

3 Bündnis für Karlsfeld

http://www.bündnis-für-karlsfeld.de/Meinung_20100325.htm

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Für die Bürgerinitiative Stadtentwicklung der Sprecherkreis

Walter Engeler, Dieter Felsner, Christel Müller, Christa Schmid, Philipp Schneider

 

 




Unterschriftslisten für konstruktive Begleitung

Die Bürger der Stadt Pappenheim und der Ortsteile haben derzeit die Möglichketi sich in den Geschäften der Innenstadt auf Unterschriftslisten einzutragen. Der Einleitungstext auf den Listen spricht sich für eine konstruktive Begleitung einer maßvollen Innenstadtsanierung durch die und für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) aus.Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung bittet um Unterstützung durch Unterschriften. Seit dieser Woche liegen in mehreren Geschäften der Stadt Unterschriftslisten aus, auf denen sich die Bürger aus Pappenheim und den Ortsteilen eintragen können.

140815_sek-unterschriften

An dem SEK-Projekt, das nach den Vorgaben von der Bürgerbeteiligung leben soll nehmen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun verstärkt Anteil. Waren sie auch bei Projektbeginn in keinem der drei Arbeitskreise vertreten, so haben sie sich jetzt, erfolgreich dafür eingesetzt, dass konkrete Planungen öffentlich gemacht werden und dass die voraussichtlichen Kosten für die Anlieger des SEK-Gebietes bekannt gegeben werden. Derzeit läuft ein dritter Antrag der Initiative in dem der Stadtrat aufgefordert wird die in Pappenheim 2004 eingeführte Straßenausbaubeitragssatzung wieder abzuschaffen.

[Unseren Artikel zu dem Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung finden Sie hier … ]




Für nachfolgende Generationen erhalten

Während sich Landtagsabgeordneter Manuel Westphal über die Bereitstellung hoher Fördermittel aus dem-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ freut, steht man in Pappenheim kraftvoll und mehrheitsgesichert auf der SEK-Bremse. Derweil stellt der Freistaat für die Stadt Pappenheim mit 350.000 Euro die höchste Fördersumme aller Teilnehmergemeinden im Bereich Südwestmittelfranken in Aussicht.

Manuel Westphal MdL
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal jedenfalls freut sich über die Fördersumme für Pappenheim.

Aus dem Bayerischen Landtag teilt der CSU-Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal mit, dass die Stadt Pappenheim mit 350.00 Euro aus dem Förderprogramm städtebaulicher Denkmalschutz gefördert werden soll. Westphal sieht in der Fördermaßnahme neben einer Steigerung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger den Erhalt historisch sehr wertvoller Besonderheiten für nachfolgende Generationen.

Wie schon gestern berichtet, investiert das Bundesland Bayern in diesem Jahr aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur Sicherung, Modernisierung und Erhaltung historischer Stadt- und Ortskerne mehr als 24,7 Millionen Euro. Zusammen mit den Investitionen der Kommunen ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 40,6 Millionen Euro. Dazu erklärt Abgeordneter Westphal:

„Durch das Programm fließen insgesamt 3,4 Millionen Euro nach Mittelfranken. Zusammen mit den 2,1 Millionen Euro kommunalen Eigenmitteln investieren die mittelfränkischen Programmkommunen insgesamt 5,5 Millionen Euro. In diesem Jahr liegt der Förderschwerpunkt auf der Revitalisierung alter Bausubstanz durch Sanierung und Umnutzung sowie der barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Raums.“

In Stimmkreis von Manuel Westphal dem Bereich Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen werden Dinkelsbühl mit 150.000 Euro, Ellingen mit 120.000 Euro, Pappenheim mit 350.000 Euro und Wolframs-Eschenbach mit 210.000 Euro gefördert.

Dies ist eine erfreuliche Nachricht für unsere Region, um die Städte und Gemeinden an die Erfordernisse des demografischen Wandels unter Berücksichtigung und Wahrung des historischen Baubestandes anpassen zu können. So wird nicht nur die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger erhöht, sondern auch unsere regionalen und insbesondere historisch sehr wertvollen Besonderheiten bleiben dadurch auch für nachfolgende Generationen erhalten.




Pappenheim mit 350.000 Euro dabei

MdB Artur Auernhammer
Mdb Artur Auernhammer zusammen mit Friedrich Obernöder, dem Vorsitzenden des CSU Ortsverbandes Pappenheim

Aus dem Bund-Länder-Programm ‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ profitieren in Mittelfranken 19 historische Stadt- und Ortskerne. Das teilt der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer auf seiner facebookseite mit. Für die Stadt Pappenheim sind Zuschußgeldern in Höhe von 350.000 Euro bereit gestellt„In Mittelfranken können wir heuer 19 historische Stadt- und Ortskerne mit rund 3,4 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm ‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ unterstützen“, gab Innen-und Bauminister Joachim Herrmann bekannt. Zusammen mit den 2,1 Millionen Euro kommunalen Eigenmitteln investieren die mittelfränkischen Programmkommunen insgesamt 5,5 Millionen Euro

MdB Artur Auernhammer zusammen mit Friedrich Obernöder, dem Vorsitzenden des CSU-Ortsverbandes Pappenheim

 

„Ich freue mich sehr, dass viele Gemeinden bzw. Städte aus dem Landkreis Ansbach und dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen dabei sind“ teilt MdB Artur Auernhammer auf seiner facebookseite mit. Dabei handelt es sich um die Städte.

Dinkelsbühl, Altstadt 150.000 Euro
Ellingen, Altstadt 120.000 Euro
Feuchtwangen, Altstadt 120.000 Euro
Heilsbronn, Altstadt 150.000 Euro
Leutershausen, Altstadt 120.000 Euro
Pappenheim, Altstadt 350.000 Euro
Wolframs-Eschenbach, Altstadt 210.000 Euro

Ob diese Fördergelder zur Auszahlung kommen wird eine spannende Geschichte. Denn die jüngsten Szenarien auf der kommunalpolitischen Bühne in Pappenheim lassen doch Zweifel aufkommen ob man dieser Gelder zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt will.




Kein Wasser in Niederpappenheim

Durch einen Wasserrohrbruch in Niederpappenheim wird es am heutigen 12. August kein Wasser in Niederpappenheim geben. Schon gestern 22:00 Uhr arbeiten alle Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und der Stadtwerke an der Beseitigung des Schadens. Urlaub einiger Mitarbeiter musste unterbrochen werden.140812_wasser-01Der Bruch fast 5 m tief liegenden Hauptwasserleitung hat die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und der Stadtwerke ihrer Nachtruhe beraubt. Seit 22:00 Uhr sind sie fieberhaft damit beschäftigt die ca. 4,50 m tief liegende Hauptwasserleitung zu reparieren. Durch die Reparaturarbeiten wird es in Niederpappenheim den ganzen Tag über kein Trinkwasser aus der Leitung geben. Um 09:00 war die Tiefe der Wasserleitung noch nicht erreicht.

Die Fachleute vor Ort sind aber fieberhaft bemüht, den Schaden so schnell wie möglich zu beheben und hoffen, dass es im Laufe des heutigen Abends in Niederpappenheim wieder Wasser geben wird..




Wird die SAB abgeschafft?

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung hat mit einem Schreiben an den Stadtrat der Stadt Pappenheim die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) gefordert. In dem Antrag werden mehrere Gründe angeführt, die für eine Abschaffung sprechen. Erste Stellungnahmen von Bürgermeister Sinn und den Fraktionsvorsitzenden liegen vor.

„Der Stadtrat beschließt: die Stadt Pappenheim erhebt zukünftig keine Straßenausbaubeiträge von den Anliegern, die Straßenausbaubeitragssatzung wird abgeschafft.“ So beginnt der von fünf Unterschriften gezeichnete Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung. In einer ausführlichen Begründung wird dargelegt, dass die SAB Ungerechtigkeiten produziere. Der Antrag  nimmt Bezug auf die Abschaffung der SAB in der Landeshauptstadt und auf die landesweiten  Bestrebungen die ungeliebte Satzung abzuschaffen. „Die Kosten, die durch die Anwendung der SAB verursacht werden stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag“ wird als weiteres Argument angeführt. Bei einer Abschaffung der SAB würde das für das gesamte Gemeindegebiet Pappenheim gelten. Aktuell wären davon auch die Dorferneuerungsmaßnahmen in Bieswang und Ochsenhart betroffen.

Inzwischen liegen uns erste Einschätzungen maßgeblicher Personen aus der Stadtpolitik vor.

sinn-uwe_PHF5177 Erster Bürgermeister Uwe Sinn
– finanzielle Folgen und rechtliche Fragen„Ich verstehe die Sorgen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und auch die im Antrag angeführten Argumente sind nachvollziehbar“, sagt Bürgermeister Sinn auf unsere Anfrage. Allerdings weist der Rathauschef auch darauf hin, dass die Entscheidung über die Abschaffung der SAB weitreichende finanzielle Folgen für die Stadt Pappenheim haben kann. Gerade bei der Umsetzung des SEK, wo Förderungen von 60% im Einzelfall sogar bis 80% in Aussicht stehen, hat die Abschaffung der SAB eine Verminderung der Zuschüsse und damit die Gefährdung der gesamten Innenstadtsanierung zur Folge. Darüber hinaus sieht Sinn bei einer Abschaffung der SAB auch eine rechtliche Konsequenz, die bis zu Haftungsfragen für den Stadtrat führen können.
gronauer-gerhrd_PHF5184 SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer
– keine positiven Signale
„Ich teile die Auffassung der Bürgerinitiative, dass die Straßenausbausatzung ungerecht ist. Im Augenblick ist sie aber in Bayern Gesetz“, teilt der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer in seiner ersten Stellungnahme mit. Allerdings müsse nach Meinung Gronauers vor einer Entscheidung noch einmal geklärt werden, ob staatliche Zuschüsse durch eine Abschaffung der SAB gefährdet werden.  „Bisher haben wir aber hierzu leider keine positiven Signale“, stellt Gerhard Gronauer fest.
gallus-florian_PHF5160 CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus
– keine schnellen Schüsse aus der Hüfte

„Die Straßenausbaubeitragssatzung ist mir ein Dorn im Auge, seitdem ich sie das erste Mal gelesen habe“, äußert sich Gallus zu dem Antrag der Bürgerinitiative und unterstreicht die Argumente des Antrags.
Grundsätzlich würde der CSU-Fraktionsvorsitzende dem Antrag zustimmen, sieht aber im Vorfeld Klärungsbedarf. Auch er erkennt die Problematik des Verlustes der Zuschussgelder, stellt aber auch die Frage „… ob wir diese Zuschüsse überhaupt brauchen?“.
Als Ausgleich der Kosten könnte sich Gallus eine moderate Anhebung der Grundsteuer B vorstellen.
Nach einer Abschaffung der SAB müsste man nach den Ausführungen des CSU Fraktionsvorsitzenden einen Katalog der sanierungsbedürftigen Straßen zusammenstellen, der dann im Einklang mit der Kämmerei nach Priorität abzuarbeiten wäre.

otters-walter_PHF5162 FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters
– zweckgebundene Rücklagen„Grundsätzlich bin ich für die Abschaffung der Beitragssatzung“, antwortet Walter Otters, der den Inhalt des Antrages im Detail noch nicht kennt,  aus dem Urlaub. Allerdings verweist auch er auf die Zuschussproblematik. Für den Fall einer Abschaffung regt er eine langfristige Finanzplanung und zweckgebundene Rücklagen an.
laemmerer-alex_PHF5195 BGL-Fraktionsvorsitzender Alexius Lämmerer
– zu überdenkenDie Straßenausbaubeitragssatzung ist noch nie gerecht gewesen“, stellt Alexius Lämmerer, der Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste fest. Als einer, der im Jahr 2004 die SAB als Stadtrat mit beschlossen hat, erinnert er sich daran, dass die Stadt seinerzeit vom Kommunalen Prüfungsverband stringent aufgefordert wurde eine solche Satzung zu erlassen. Im Zusammenhang stand die Thematik damals mit Bedarfszuweisungen an die Stadt. Bei der Entscheidung über den Bestand der SAB sei aber auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass – so Lämmerer wörtlich – die Straßen im gesamten Stadtgebiet in einem miserablen Zustand sind. Schon immer sei die SAB in der Diskussion gewesen. Natürlich müsse man die Auswirkungen und eventuelle rechtliche Konsequenzen bei einer Entscheidung berücksichtigen, aber die Abschaffung der SAB sei in jedem Fall zu überdenken. Zum Ausgleich der Kosten kann sich auch Alexius Lämmerer eine Erhöhung der Grundsteuer B vorstellen.



Kosten – unverbindlich und ohne Gewähr

Für die Anliegergrundstücke im SEK-Gebiet wurden jetzt die zu erwartenden Kosten bekanntgegeben. Damit wurde einem schriftlichen Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung entsprochen. Bei einer öffentlichen Versammlung stellte Bürgermeister Uwe Sinn die Berechnungsgrundlagen der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) vor  und berechnete anhand des JUZ und des Rathauses den konkreten Kostenanteil.

In einem Schreiben, das an den Stadtrat der Stadt Pappenheim gerichtet war, stellte die Bürgerinitiative Stadtentwicklung den Antrag, „dass die zu erwartenden Kosten, welche auf die Hauseigentümer zukommen könnten, öffentlich bekannt gegeben werden.“
Dabei räumen die Antragsteller ein, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine genaue Kostenangabe noch nicht möglich ist. „Wir erwarten keine exakten Angaben der tatsächlichen Summe“, heißt es deshalb in dem Schreiben der Bürgerinitiative.

Die Ratsbeschlüsse zur SAB
Um diesem Antrag, der vom 10.Juli datiert, entsprechen zu können, war es erforderlich klare Fakten für eine einigermaßen solide Berechnungsgrundlage zu schaffen. Der Weg für diese führte im Stadtrat zu einer ganzen Reihe von Beschlüssen, die in der legendären 140803_sek-06-marktMammutsitzung des Stadtrates am 24. Juli gefasst worden sind. Die Zielrichtung aller Beschlüsse ist es, die Anwohner im Sanierungsgebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so stark wie möglich zu entlasten. Diese Einzelbeschlüsse legen fest,

•    dass auf die Anlieger nur auf Basis der ermittelten Kosten eines „Standardausbaus“ umzulegen ist. Das bedeutet, dass für die Anwohner die Kosten für eine Asphaltdecke anfallen auch wenn der tatsächliche in wesentlich teurerer Ausbauart, nämlich  mit Pflasterbelag erfolgt. Erneut wurde dabei darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

•    dass die Kosten des Straßenentwässerungsanteils nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Damit legt der Stadtrat fest, dass den Anliegern in der Deisingerstraße ein Kostenanteil von 20.825 Euro und im Bereich des Marktplatzes und der Graf-Carl-Straße ein solcher von 13.536 Euro erspart bleibt.

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•    dass Kosten des Grunderwerbs nicht umgelegt werden. Diese Ratsentscheidung  sagt aus, dass sich der Umlagebetrag für die Anwohner nicht erhöht, wenn  die Stadt Grundstücke (z.B. das Lämmermannareal) für Zwecke der SEK ankauft.

•    dass das Abrechnungsgebiet in die beiden Abschnitte Nord und Süd  getrennt wird. Dabei bildet die verlängerte Achse der Stadtvogteigasse die Grenze zwischen den beiden Bereichen. Grund hierfür ist die unterschiedliche Ausbauart der beiden Abschnitte und auch der Umstand, dass in den beiden Gebieten eine unterschiedliche Bebauung hinsichtlich der Art und Größe vorhanden ist. Damit ist sichergestellt, dass die Anwohner der Deisingerstraße für den Ausbau des Marktplatzes, der Graf-Carl-Straße und der Engstelle Deisingerstraße im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Kasse gebeten werden .

•    dass im gesamten Abrechnungsgebiet für die bevorstehende Baumaßnahme „Ausbau der Innenstadt“ eine gleiche zulässige bauliche Nutzung der Grundstücke vorliegt. Dieser Beschluss  dient der Vereinfachung des Berechnungsverfahrens. Bei einer homogenen Bebauung, im Abrechnungsgebiet kann für die Berechnung alleine die Grundstücksfläche herangezogen werden. Bei einer unterschiedlichen Bebauung müssten anteilig auch die Geschossflächen zur Berechnung herangezogen werden.

Der Bereich Nord (Marktplatz, Graf-Carl-Str.)

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Im Bereich Nord (Marktplatz) sind von der Straßenausbaubeitragssatzung 20 Anwesen betroffen und in der Deisingerstraße sind es 40 Anwesen. In beiden Bereichen gilt ein Umlagesatz von 55% der Kosten für den Standartausbau. Der Berechnung des Kostenanteils für die einzelnen Grundstücke liegt die Grundstücksgröße und der Quadratmeterpreis für den Standartausbau zugrunde. Im Einzelfall gibt es aber auch Härtefallregelungen, die dann greifen, wenn Eckgrundstücke an zwei Straße liegen. Dann gibt es ein Drittel Ecknachlass. Dies gilt aber nicht für Eckgrundstücke, die neben der Deisingerstraße auch an die Stöbergasse grenzen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass in der Stöbergasse die Kosten für die Fahrbahn ungelegt wurden, während beim Ausbau der Deisingerstraße nur die Kosten für den Verkehrsraum außerhalb der Fahrbahn (Gehwege, Parkflächen) umgelegt werden.

140808_sek-03-pDer Bereich Süd (Deisingerstraße)
Für den Standartausbau in der Deisingerstaße sind 374.000 Euro angesetzt. Nach Abzug des Entwässerungsanteils in Höhe von 20.825 Euro verbleiben 353.175 Euro, von denen 194.246 €  (55%) auf die Anlieger umgelegt werden. Bei einer Ausbaufläche von 14.630 m² ergibt sich für die Anlieger in der Deisingerstraße ein Quadratmeterpreis von 13,28 Euro, was bei einem Anwesen wie dem Jugendzentrum bei 79 m² einen Straßenausbaubeitrag in Höhe von rund 1.050 Euro ausmacht. Da die meisten Grundstücke jedoch eine größere Grundstücksfläche haben, liegt ein Großteil der Ausbaubeiträge bei 5.000 bis 7.000 Euro pro Grundstück.

140808_sek-04bDie Kostenbescheide gehen aber erst dann an die Anlieger, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und die Gesamtabrechnung vorliegt.
Der Standartausbau in Bereich Nord ist mit 324.750,- € veranschlagt, wobei für den Entwässerungsanteil 13.536,- € in Abzug kommen. Der auf die Anwohner umzulegende Anteil beträgt somit 311.213,- €, was einen Quadratmeterkostenanteil von 14,30 € entspricht. Am Beispiel des Rathauses , ergibt sich daraus bei 270 m² eine Beitragshöhe von 3.861 €.

Die Sache mit dem Kanal
Zu zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wird es für die Anlieger durch die Kanalsanierung kommen. Dann nach der Entwässerungssatzung (EWS) ist jeder Eigentümer verpflichtet einen sog. Kanalrevisionsschacht mit Rückstauklappe vorzuhalten. Nachdem diese Regelung erst nach der Kanalsanierung Rechtskraft erlangte, werden bei der Kanalsanierung, die mit der Innenstadtsanierung sicherlich einher geht, neben den Straßenausbaubeiträgen, zusätzliche Kosten für die Anlieger im Sanierungsgebiet anfallen.

140808_sek-05bmKosten sind fix
Die Kosten für den Ausbau werden fällig, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und vollständig abgerechnet ist, was sicherlich noch einige Jahre dauern wird.
Von der Dauer bis zum Baubeginn wird es auch maßgeblich abhängen, ob die errechneten Zahlen Bestand haben. Da es sich bei den vorgelegten Zahlen um eine Kostenschätzung handelt, lassen die Beträge Spielraum nach oben und unten.
Aus der vorgestellten Präsentation geht allerdings auch hervor, dass die Standardkosten nach den Berechnungen des Planungsbüros relativ fix sind, diese können an sich nur noch durch z.B. eine erhebliche Verzögerung der Baumaßnahme variieren, wenn das Preisniveau bis zum Beginn der Baumaßnahmen steigt.

Die Reaktionen der Betroffenen
Die Reaktionen der Anwohner gehen von gelassener Zustimmung bis hin zur strikten Ablehnung der gesamten Sanierungsmaßnahme. Denn jeder der Anwesenden Grundstückseigentümer hat in einem verschossenen Kuvert den voraussichtlichen Kostenanteil für sein Anwesen mitgeteilt bekommen. Bürgermeister Sinn steht deshalb in der Kritik, weil er zumindest einzelnen Anliegern versprochen hatte, den Kostenanteil so gering wie möglich zu halten. Dabei reichen die Beschlüssen des Stadtrates vom 24.07.2014 nach Ansicht einiger Anwohner zur Kostendämpfung nicht aus. Denn ein Kostenanteil von knapp unter 10.000 Euro sei kein geringer Kostenanteil wird in einem konkreten Fall argumentiert.

[Die Übersicht mit den Grundlagen der Kostenberechnung finden Sie hier … ]