Hier erfahren Sie es zuerst

Bürgerbegehren oder Ratsbegehren – wie entscheiden sich die Pappenheimer? Alleine rund 350 ausgegebene Briefwahlunterlagen lassen vermuten, dass die erforderlichen 640 Stimmen für die beiden Bürgerentscheide abgegeben werden. Wie sich die Pappenheimer entscheiden haben erfahren sie beim Pappenheimer Skribent direkt aus dem Rathaus ab 18:00 Uhr.




Kostenfreies Seminar über Straßenausbaubeitragssatzung

Alfred Rathsam bittet uns die nachfolgende Einladung zu einem kostenfreien Seminar des BKB-Bayern e. V. zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung zu veröffentlichen.

„Am Donnerstag, 7. Mai 2015, um 19:00 Uhr findet eine vom Freistaat Bayern geförderte Veranstaltung des Bildungswerkes für Kommunalpolitik Bayern e.V. (BKB) im

Feuerwehrhaus
Flurstraße 4, 91126 Kammerstein (OT Volkersgau)

Zu diesem Seminar sind neben Kommunalpolitikern auch interessierte Bürger herzlich eingeladen.
Inhalt des Seminars ist die Straßenausbaubeitragssatzung
Referent: Rüdiger Neubauer, Dipl. Verw. Wirt, Dozent FHVR

In dem Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dargestellt. Dabei geht es sowohl um die Notwendigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung als solcher wie auch um die konkrete Anwendung im Einzelfall.

Wegen der notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bittet das BKB, bis spätestens Mittwoch vor dem Veranstaltungstag, um eine Anmeldung. Es wird gebeten, die Anmeldung so schnell wie möglich, direkt an den Bildungsbeauftragten zu übermitteln.

Benutzen Sie bitte zur Anmeldung unsere Homepage unter http://bkb-bayern.de/mfr.html#anmeldung. Sie erhalten dabei eine Anmeldebestätigung.“




Expertenanhörung zu Straßenausbaubeiträgen im Landtag

Wie berichtet hatte die SPD Fraktion im Bayerischen Landtag zur Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) die Anhörung einer Expertenkommission beantragt. Diese Expertenanhörung findet am 15. Juli 2015 statt. MdL Harry Scheuenstuhl bietet allen Bürgerinnen und Bürger an, ihre eigenen Fragen und Erfahrungen an ihn mitzuteilen.

Landtagsabgeordneter Harry Scheuenstuhl teilt in einer Presseerklärung mit:
Immer wieder kommt es wegen Straßenausbaubeiträgen in Gemeinden und Städten zu Meinungsverschiedenheiten. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kann für eine Gemeinde und Stadt von weitreichender Bedeutung sein, hat die Erhebung nicht nur Einfluss auf die Verwirklichung von Straßenausbauten, sondern auch auf die finanzielle Situation, aber auch auf die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern.
Zuletzt hat der Verzicht der Stadt München auf die Erhebung von Straßenausbau­beiträgen für erhebliche Diskussionen geführt.

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat daher, insbesondere auch wegen der Tatsache, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen bestehen, einen Antrag in den Innenausschuss des Landtages eingebracht, wonach die Staatsregierung eine Expertenanhörung durchführen soll, um den bisherigen Status zu ermitteln und beantworten zu können, ob an der bisherigen Regelung festzuhalten sei, oder Änderungen des Art 5 KAG sinnvoll sind. Diesem Antrag wurde im Innenausschuss dem Grunde nach entsprochen.

Die Expertenanhörung wird am 15.07.2015 stattfinden, zu der bereits einige Experten unter anderem auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen wurden.

Der für den Stimmkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Fürth-Land zuständige Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl, hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen des Stimmkreisbezirkes sowie seines Betreuungsstimmkreises Ansbach-Nord gewandt. In seinem Schreiben nannte Scheuenstuhl unter anderem die bereits geladenen Experten und gab auch die bisherigen Fragestellungen bekannt.

Zusätzlich bat Scheuenstuhl darum mitzuteilen, ob in den Gemeinden und Städten eine Straßenausbaubeitragssatzung bestehe und ob diese auch angewendet werde und welche Erfahrungen bei deren Anwendung gemacht wurden bzw. werden. Auch wurde von Scheuenstuhl noch darum gebeten, die eigene Meinung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mitzuteilen und auch eigene Fragen zu stellen.

Wie Scheuenstuhl abschließend mitteilt, stoße die Thematik auf große Resonanz bei den Gemeinden und Städten, da auf sein Anschreiben hin bereits erste Reaktionen hierauf noch am selben Tag erfolgten. Dies zeige einmal mehr, dass die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag kommunalpolitische Themen aufgreife, die für die Gemeinden und Städte von großem Interesse und Brisanz sind. Scheuenstuhl bedanke sich daher bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für deren reges Interesse und deren Mitarbeit.

Scheuenstuhl bittet auf diesem Wege auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sich an ihn zu wenden und eigene Erfahrungen oder auch Fragen mitzuteilen.




Einstimmige Serienbeschlüsse zum Lämmermannareal

Der Bebauungsplan für die Innenstadtentwicklung wurde jetzt vom Pappenheimer Stadtrat mit acht einstimmigen Abwägungsbeschlüssen festgelegt. Damit sind das Auslegungsverfahren und die Anhörung von 24 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Innenstadtentwicklung – Deisingerstraße 15“ wird als Satzung öffentlich bekannt gemacht. Bei den Abwägungen hatten die Einwendungen vom Bund Naturschutz und vom Landesamt für Denkmalpflege das schwerste Gewicht.

Es war bereits das zweite Auslegungsverfahren für die neue Baugestaltung im Bereich des Lämmermannhauses. Da im Oktober 2014 wegen Veränderungen an der Baulinie der Stadtrat einen Änderungsbeschluss gefasst hatte, mussten nun erneut 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem neuen Bebauungsplan in der Pappenheimer Innenstadt gegeben werden. In öffentlicher Sitzung am 16. April 2015 hatte der Stadtrat nun in acht Einzelentschlüssen über die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Empfehlungen zu entscheiden. Geäußert haben sich u.a. die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Kreisbauamt, das Vermessungsamt und das Landesamt für Denkmalpflege. Vielfach wurden die Stellungnahmen der Behörden bei der Abwägung und in den Beschlüssen berücksichtigt. So beispielsweise die Einwendung des Bund Naturschutz, der es für möglich hält, dass sich im Abbruchobjekt Deisingerstraße 15 (Lämmermannhäuser) sich die Breitflügelfledermaus in der Dachverschalung einquartiert hat. Ferner sei nicht auszuschließen, dass sich auch Zwergfledermäuse und Langohren in dem Gebäude aufhalten. Beschlossen wurde, dass vor dem Abbruch der Häuser ein Gutachten über eine eventuell bestehende Fledermauspopulation vorgelegt wird. Darüber hinaus sollen aus dem Gutachten resultierende Maßnahmen rechtzeitig vor dem Abbruch eingeleitet und durchgeführt werden.

Gegen einen Abbruch der Lämmermannhäuser spricht sich im Anhörungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege aus. Das Lämmermannhaus sei ein bestimmender Teil des Stadtensembles und zusätzlich noch ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für den Erhalt der derzeitigen Situation sprechen aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz städtebauliche Gesichtspunkte. Bedenken richten sich auch gegen die zukünftige Platzbebauung, die nach Ansicht des Denkmalamtes derzeit nicht deutlich darstellt ob die städtebaulichen Anforderungen erfüllt werden.

Die wirtschaftlichen Entwicklung der Innenstadt Pappenheims und damit der Fortbestand des Lebens- und Wirtschaftsraums ist wichtigstes Ziel des neuen Bebauungsplanes, wird in der Abwägung zu den Einwendungen des Denkmalamtes ausgeführt. Der Fortbestand des Lämmermannhauses steht diesen städtebaulichen Zielen entgegen. Letztere werden gegenüber dem Denkmalschutz als höherrangig eingestuft. Die Neubebauung auf dem entstehenden Platz muss laut Stadtratsbeschluss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden.
Dieser und alle anderen Abwägungsbeschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan für die Umgestaltung des Lämmermannareals wird nun in einer Satzung festgelegt, die von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Entscheidung darüber, ob die Lämmermannhäuser tatsächlich abgebrochen werden können fällt beim Landratsamt in Weißenburg.

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Weitere Informationsschrift zum Bürgerbegehren

Der SPD-Ortsverein Pappenheim hat in einem Informationsblatt, das ab dem heutigen 14.April an alle Haushalte verteilt wird weitere Gründe für das Bürgerbegehren veröffentlicht.

[Das Informationsblatt ist hier abrufbar … ]

[Gesammelte Beiträge in der Übersich auf der
Facebooseite Stadtentwicklung Pappenheim … ]



Ratsbegehren wird vorgestellt

In einer Informationsschrift stellt die Fraktionsgemeinschaft der CSU, FW und BGL ihren Informationsflyer zum Ratsbegehren vor. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen in Bieswang, Geislohe und Neudorf angeboten.

Die Termine sind:
Mittwoch, 15.04.2015, 20:00 Uhr Bieswang, Gasthaus Rachinger
Freitag, 17. 04. 2015, 20:30 Uhr Geislohe Hirtenhaus
Donnerstag, 23.04.2015, 20:00 Uhr Neudorf, Gasthaus Felleiter

[Den Informationsflyer zum Ratsbegehren finden Sie hier … ]




Rotstift informiert über das Bürgerbegehren

Mit einer vierseitigen Ausgabe des Rotstifts informiert der SPD Ortsverein Pappenheim über sein Bürgerbegehren „JA zu Pappenheim“, über das am 26. April 2015 in einem Bürgerentscheid entschieden werden soll. Der Rotstift wird derzeit an alle Haushalte in Pappenheim und den Ortsteilen verteilt.

[Die aktuelle Ausgabe des Rotstifts kann hier gelesen und ausgedruckt werden … ]




Bürgerentscheid- so sieht der Stimmzettel aus

Die Stimmzettel für den Bürgerentscheid am 26. April sind im Wahlamt der Stadt Pappenheim eingegangen. Zu Ihrer Information wird dieser als Muster hier dargestellt.

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Themenschau und Finanzen in Pappenheim

Bei den Bürgerversammlungen in Pappenheim und den Ortsteilen hat Bürgermeister Uwe Sinn wieder eine ganze Reihe von Pappenheimer Themen präsentiert von denen wohl die Sanierung der Pappenheimer Innenstadt, der Breitbandausbau und die Stromnetzübernahme die größte Ausstrahlung auf die Zukunft haben werden. In seinem Vortag stellte Sinn eine positive Finanzentwicklung dar.

Im Bereich der laufenden Maßnahmen stellt Sinn die Brandschutzmaßnahmen im Grundschulgebäude dar, die inzwischen auf eine Bausumme von 500.000 Euro angewachsen sind, wovon allerdings 50 % Zuschüsse in Aussicht gestellt sind. Angesprochen wurde auch die Dorferneuerung in Ochsenhart, wo die Ortsdurchfahrt und Etterwege saniert werden sollen. Das Kernprojekt der Dorferneuerung in Osterdorf ist der Bau des Dorfgemeinschaftshauses bei dem die Ortsvereine Eigenleistung in Höhe von rund 150.000 Euro einbringen.
Weitere angegangene Großprojekte, die in der Bürgerversammlungen kontrovers diskutiert wurden sind das Städtebauliche Entwicklungskonzept in der Kernstadt sowie und der Breitbandausbau in den Ortsteilen.
Ein Großprojekt wird in den kommenden Jahren auch die Zusammenführung der Kläranlagen Neudorf, Geislohe und Göhren sein. Weil die Genehmigungen dieser Ortskläranlagen auslaufen, bzw. schon ausgelaufen sind, wurde nach einer neuen Lösung der Abwasserbeseitigung gesucht. Dabei laufen laut Sinn die Planungen darauf hinaus, dass das Abwasser von Geislohe und Neudorf nach Göhren gepumpt und von dort über eine Druckleitung durch das Göhrener Tal zur Kläranlage Pappenheim gepumpt wird.
Der von Stadtrat beschlossene Feuerwehrbedarfsplan für die Wehren im Pappenheimer Gemeindegebiet wird voraussichtlich noch in diesem Frühjahr vorliegen. Weiter erörterte der Bürgermeister die Sanierung der historisch sehr wertvollen Epitaphien, die aus der westlichen Friedhofsmauer bei der Galluskirche zur Sanierung entnommen worden sind. Bei dieser Gelegenheit soll demnächst die gesamte Friedhofsmauer saniert werden.
Der Eichwiesensteg ist seit einigen Wochen dauerhaft gesperrt und wird in dieser Form nicht mehr begehbar gemacht werden können. Derzeit laufen die Kostenerhebungen für einen neuen Steg an dieser Stelle und man darf gespannt sein, ob die derzeitige Stadtratsmehrheit bereit ist, einem neuen Steg über die Altmühl zu den Eichwiesen in der Fischerleite zuzustimmen

Im Bereich der Anschaffungen wurde bei den Bürgerversammlungen über eine neue Heizung im katholischen Kindergarten berichtet, über die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Bieswanger Wehr (wir haben berichtet), das Mehrzweckfahrzeug für den städtischen Bauhof, Bänke für die Galluskirche und die Gestaltungsmaßnahmen im Außenbereich des Grundschulhauses.

Mit viel Lob bedachte Bürgermeister Sinn die Pappenheimer Leihbücherei, die über modernen Lesestoff in allen Bereichen verfüge und von Ina Strunz in ganz hervorragender Weise geführt werde. Für die Leseecke der Bücherei haben die Städtischen Werke zwei Sitzsäcke angeschafft.

 

Positive Finanzentwicklung aufgezeigt
finanzen_ruecklEs versteht sich, dass es auch Erläuterungen darüber geben muss, ob denn genügend Geld da ist um die Vorhaben auch finanzieren zu können. Für die Stadtfinanzen konnte Bürgermeister Sinn eine positive Bilanz darstellen. Das Steuernettoeinkommen der Stadt Pappenheim betrug im Jahr 2014 rund 2,7 Millionen Euro und ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 381.000 Euro gestiegen. Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der höheren Einkommensteuerbeteiligung die im Vergleich zum Vorjahr um 152.410 auf 1,45 Millionen angestiegen ist. An Schlüsselzuweisungen (wir haben berichtet) hat die Pappenheimer Stadtkasse im Jahr 2014rund 970.000 Euro überwiesen bekommen. Das sind 147.000 Euro mehr als im Vorjahr. Allerdings sind schlagen auf der Ausgabenseite die Kreisumlage mit 1,5 Millionen(+69.824) und die Gewerbesteuerumlage hat sich auf 209.000 (+11.895)Euro auf.

finanzen_schuldenDie Verbindlichkeiten der Stadt Pappenheim, die im Jahr 2008 noch rund 3,2 Millionen Euro betrugen haben sich im vergangenen Jahr von 2,4 Millionen um 300.434 Euro auf 2,1 Millionen verringert.

Von dieser Schuldensummen entfallen auf die Stadt selbst rund 842.000Euro. Der Abwasserbereich ist mit 765.000 Euro belastet und auf die Stadtwerke tragen 462.000 Euro der Gesamschulden.

finanzen_rueck_entw.-02Die Höhe der Rücklagen beträgt bei der Stadt Pappenheim zum Jahresbeginn 5 Millionen Euro. Das bedeutet, eine Anstieg der Gesamtrücklagen um fast eine Million Euro (995.062 €). Die Sonderrücklangen zu der die Sonderrücklage Altenheim sowie mehrere Stiftungen und Nachlässe gehören, betragen 1.4 Millionen Euro. Davon sind die Nestlerstiftung und der Nachlass von Marie Pfister aus Bieswang die beiden größten Posten. Die Allgemeine Rücklagen, also der Betrag der zur Finanzierung von städtischen Maßnahmen zur Verfügung steht beträgt 3,6 Millionen Euro.




Stromnetzübernahme ist beschlossen

Mit einer Gegenstimme hat der Pappenheimer Stadtrat den Beschluss gefasst, das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile von der N-ERGIE zu kaufen. Kapitalrücklage von 650.000 wurde schon vor der Erstellung eines Haushalts- und mittelfristigen Finanzplans beschlossen.

Das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gehört derzeit dem Stromanbieter N-ERGIE. Vonseiten der Stadt Pappenheim, und den Stadtwerken sind seit dem Jahr 2011 Bestrebungen im Gange dieses Stromnetz innerhalb des Pappenheimer Gemeindegebiets selbst zu betreiben. Zur Vorbereitung der Stromnetzübernahme hat die Stadt Pappenheim damals eine 20 KV-Leitung zwischen Pappenheim und Göhren verlegt um so eine Verbindung zwischen dem bestehenden städtischen Stromnetz und dem Stromnetz für die Ortsteile herzustellen.

Nach einer Informationsveranstaltung für den Stadtrat im Dezember 2014 bei einem Fachbüro in München, nach mehreren Beratungen im Stadtrat und auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH lag es nun am Stadtrat zu entscheiden, ob das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gekauft oder bei dem vorherigen Netzbetreiber verbleiben soll. Vom Aufsichtsrat der Stadtwerke war schon die einstimmige Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen worden, dem Kauf des Stromnetzes zuzustimmen. Zentrale Frage in diesem ganzen Verfahren ist, ob die Stromnetzübernahme, die rund eine Million Euro kosten soll aufgrund der vorliegenden Verhandlungsergebnisse wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für den Kauf des Stromnetzes, der mit dem Jahr 2016 wirksam werden soll, muss die Stadt Pappenheim die Kapitalrücklage der Stadtwerke GmbH um 650.00 Euro erhöhen. Dieser Betrag soll aus den Allgemeinen Rücklagen entnommen werden, die derzeit rund 3,6 Millionen Euro betragen. Damit tut sich das Problem auf, dass ein so hoher Betrag üblicherweise nicht ohne Haushalts- und Finanzplan aus den Rücklagen entnommen werden kann. Zudem weist die Kämmerei der Stadt Pappenheim darauf hin, dass bei der Entnahme von 650.000 Euro aus den Rücklagen die Umsetzung anderer Projekte beeinträchtigt oder gar verhindert werden könnten. Deshalb wurde bei der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen um Zustimmung nachgefragt. .

Von dort kam die Nachricht, dass man bereit wäre, die Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Kauf des Stromnetzes auch ohne Haushalts- und Finanzplan mitzutragen, wenn der Stadtrat hierzu einen nahezu einstimmigen Grundsatzbeschluss zugunsten der Kapitalrücklagen der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt fassen würde.

„Wir stürzen uns ohne Not in ein finanzielles Abenteuer“, mahnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) bei der Diskussion im Stadtrat, während sich 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) für den Kauf des Stromnetzes aussprach. Seinen Worten schloss sich SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer an, der von einer Entscheidung für die Zukunft sprach. „Wenn die Stadtwerke, die den Strom liefern auch Netzbetreiber sind, dann ist das im Sinn des Bürgerauftrags“, argumentierte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU). Im Sinne der Versorgungssicherheit für die Bürger, so argumentierte Stadträtin Anette Pappeler (SPD), sei es nur Folgerichtig, dass neben dem Trinkwasser nun auch die Stromversorgung in kommunale Hand komme. Walter Otters Fraktionsvorsitzender der FW wies auch auf die Möglichkeit und Herausforderung hin, Synergieeffekte zur Stärkung der Infrastruktur zu nutzen.

Bei einer Gegenstimme wurde letztlich sowohl dem Ankauf des Stromnetzes und der Erhöhung der Kapitalrücklage der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt zugestimmt.




Der Neubau kann beginnen

Der Aufbau beim Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf kann jetzt beginnen. In der vergangenen Woche wurde der Erweiterungsbau des neuen Schulhauses abgebrochen und die Kellerdecke fachgerecht entfernt. Durch das schonende Abheben der Betondecke wurde es möglich dass die Mauern der bestehende Kellerräume erhalten bleiben. Die nächsten Arbeiten werden die Fundamentarbeiten für den Neubau und der Höhenausgleich des bestehenden Kellers werden. Wie mehrfach berichtet baut die Stadt Pappenheim im Rahmen der Dorferneuerung in Osterdorf ein Dorfgemeinschaftshaus. In dem Neubau der als Anbau zum alten Schulhaus errichtet wird können 200 Personen Platz finden. Bei der Baumaßnahme wird der Dachverein aller Osterdorfer Vereine „Die Osterdorfer“ eine Eigenleistung im Wert von rund 150.000 Euro einbringen. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme sind mit 408.000 Euro angesetzt.

Weitere Fotos vom Abbruch finden Sie auf der [facebook-Seite von Pappenheimfoto]




SEK-Bürgerentscheid vom Stadtrat beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Bürgerbegehren als zulässig bewertet und das Ratsbegehren beschlossen. Die Entscheidung über die beiden Begehren wird am Sonntag, 26.04.2015 fallen. Beide Begehren und eine Stichfrage werden sich auf dem Wahlschein befinden.

Angesicht der turbulenten Vorgeschichte um die städtebauliche Sanierung des Marktplatzes und der Deisingerstraße verliefen die Beratungen im Pappenheimer Stadtrat zu Bürgerbegehren und Ratsbegehren in auffallend sachlicher Atmosphäre ab. Geschäftsleiter Eberle hatte die schwere Aufgabe, in die zum Teil recht unübersichtliche und facettenreiche Thematik rund um die beiden Begehren Ordnung und vor allem Rechtssicherheit zu bringen. Da die Textvorlagen beider Begehren mit redaktionellen Mängeln behaftet waren, galt es diese redaktionell umzugestalten (wir haben berichtet).

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens des SPD-Ortsvereins Pappenheim hatte der Gemeindetag nach einer eingehenden Überprüfung für grundsätzlich zulässig erachtet. Kritikpunkte waren u.a. dass der Begriff „Städtebauliches Entwicklungskonzept„ zu wenig konkret ist und besser den Begriff “Vorplanungen“ hätte verwenden sollen. Allerdings war eine Änderung auch nicht notwendig, weil man davon ausgeht, dass jeder weiß welches Konzept gemeint ist. Unklar sei auch ob die Neugestaltung des Lämmermannareals Teil der aktuellen Vorplanungen zur Innenstadtsanierung ist. Planer Clemens Frosch erklärte zwar bei der Bürgerversammlung in Pappenheim dazu, dass dies nicht der Fall sei, wie er hierzu keinen Planungsauftrag habe, aber in dem Plan auf den sich das Bürgerbegehren bezieht, ist anstelle des Lämmermannhauses ein Platz eingezeichnet. Nach unseren Informationen ist das Landesamt für Denkmalpflege derzeit ohnehin nicht bereit das Einzeldenkmal Lämmermannhaus abreißen zu lassen.

Stadtrat Hönig (FW) brachte bei den Beratungen den Bürgerantrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) mit dem Bürgerbegehen in Zusammenhang. Dieser war am 18. 12.2014 per Beschluss vom Stadtrat als zulässig erklärt worden. In dem Bürgerantrag hatte die BISP gefordert, dass die noch offenen Punkte im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. „Der Antrag sollte schriftlich beschieden werden – oder verläuft das alles im Sand dann?“ fragte Stadtrat Hönig. Bürgermeister Sinn vertrat die Meinung, dass am gleichen Tag die genannten Punkte auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung standen, allerdings ohne Beschluss geendet haben. Die Behandlung in öffentlicher Sitzung habe somit stattgefunden.

Stadträtin Pappler erkannte keinen Zusammenhang zwischen dem Bürgerantrag und dem Bürgerbegehren. Allerdings wird noch abzuklären sein ob dieser Zusammenhang besteht und ob dieser dann Auswirkungen auf das Bürgerbegehren haben kann.

Letztlich wurde das Bürgerbegehren vom Stadtrat mit einer Gegenstimme als zulässig gewertet. Per Beschluss wurde auch festgelegt, dass der Bürgerentscheid am Sonntag den 26.04.2014 stattfinden soll.

Auch beim Ratsbegehren wurden geringfügige Textänderungen vorgenommen. So wurde ein Fragezeichen von oben nach unten versetzt und bei den Kosten des Straßenbelags wurde der Begriff „zum Teil“ ergänzt.

Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler forderte, dass am Tag des Bürgerentscheids alle Wahllokale im Pappenheimer Gemeindegebiet besetzt werden. Er wünsche nicht, dass es wie bei der Europawahl in einigen Ortsteilen keine Wahllokale gibt. Dem wurde von Bürgermeister Sinn zugestimmt und auch in einem Ratsbeschluss wurde festgelegt, dass am Tag der Bürgerentscheids in allen Ortsteilen mit Ausnahme von Ochsenhart die Wahllokale besetzt sind.

Die Stichfrage
Eine gültige Entscheidung des Bürgerbegehrens oder des Ratsbegehrens ist dann getroffen, wenn sich 20 Prozent (ca. 620 Stimmen)der Gemeindebürger (Wahlberechtigte) an der Abstimmung für das jeweilige Begehren beteiligt haben. Sollte eines der beiden Begehren weniger als 620 Stimmen (Summe der Ja- und Neinstimmen) bekommen, gilt das Begehren als abgelehnt.

Als angenommen gilt das Begehren, das die Absolute Mehrheit erreicht. Werden beispielsweise beide Begehren mehrheitlich mit JA abgestimmt so liegt eine widersprechende Entscheidung vor, die mit einer Stichfrage aufgelöst werden muss. Deshalb werden sich auf dem Wahlschein für den Bürgerentscheid neben dem Text zu Bürger- und Ratsbegehren auch noch eine Stichfrage finden in der sich die Wähler im Falle einer Pattsituation für das Bürgerbegehren oder das Ratsbegehren entscheiden können.

Die Gegenüberstellung von Bürgerbegehren und Ratsbegehren und auch die Stichfrage finden Sie im Artikel  [Bürgerbegehren und Ratsbegehren im Vergleich …]