Förderung und Bürokratieabbau für Sportvereine

(MdL Westphal) „115 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt 2017/18 für die Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon profitieren auch die Vereine in unserer Region“, freut sich der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal, der auch Mitglied im Landessportbeirat ist. Eine ebenso gute Nachricht: Die Bewilligungsverfahren werden deutlich vereinfacht.

„Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro unterliegen künftig einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren“, erläutert der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal und ergänzt: „Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Darüber hinaus werden die Fördersätze für innovative Breiten- und

Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht.“

Die Neufassung der Sportförderrichtlinien zeigt die hohe Wertschätzung, die der Sport im Freistaat Bayern genießt. „Der Sport wird zielgerichtet und zukunftsorientiert gestärkt“ so Westphal. „Das ist mir als örtlichem Abgeordneten und Mitglied im Landessportbeirat ein großes Anliegen.“




Konzept für Baukindergeld beschlossen

Die Bayerische Staatsregierung hat die Forderung nach der Einführung eines Baukindergeldes beschlossen. Der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal begrüßt dieses Vorhaben, da davon gerade auch Familien im ländlichen Raum profitieren könnten.

Bei dem bayerischen Konzept eines Baukindergeldes soll pro steuerlich berücksichtigungsfähigem Kind, das im Haushalt der Eltern wohnt, in einem 10-jährigen Begünstigungszeitraum jährlich 1.200 Euro als Zulage bezahlt werden, wenn selbstgenutztes Wohneigentum im gesamten Bundesgebiet gebaut oder erworben wird. Das Baukindergeld wird aus dem Einkommensteueraufkommen finanziert wie früher die Eigenheimzulage.

Im Gegensatz zum Vorschlag der Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks vom November des vergangenen Jahres beinhaltet der Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung ein deutlich höheres Förderniveau und berücksichtigt mit dem 10-jährigen Förderzeitraum unterschiedliche Lebenspläne.

„Eine Familie mit drei Kindern würde nach dem bayerischen Konzept ein Baukindergeld von bis zu 36.000 Euro erhalten. Beim Vorschlag der Bundesbauministerin gäbe es nur einen Zuschuss von 20.000 Euro“, verdeutlicht der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen Manuel Westphal.

Westphal weiter: „Außerdem würde der Fördervorschlag der Staatsregierung flächendeckend gelten und nicht nur für Ballungsräume. Auch der ländliche Raum würde also nachhaltig von einem derartigen Programm profitieren! Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat schätzt, dass mit Hilfe des Baukindergeldes von 2019 bis 2021 allein in Bayern der Bau beziehungsweise der Erwerb von mehr als 100.000 Wohnungen gefördert werden könnte.“

 




Hans Kaufmann gewinnt erneut das SPD Schafkopfturnier

(SPD Pa) Der SPD Ortsverein Pappenheim hat am 06.01.2017 zu seinem traditionellen Schafkopfturnier in das Gasthaus „Goldener Löwe“ in Pappenheim eingeladen.

Das Organisationsteam um die 1. Vorsitzende Pia Brunnenmeier begrüßte 52 schafkopfbegeisterte Gäste aus Pappenheim und den umliegenden Gemeinden, darunter auch den 1. Bürgermeister der Stadt Pappenheim Uwe Sinn, und wünschte ein gutes neues Jahr und viel Erfolg bei den bevorstehenden Spielen.

Den ersten Platz mit 123 Punkten und 7 gespielten Soli erreichte nach 80 spannenden Spielen wie schon im Vorjahr Hans Kaufmann aus Bieswang. Sein Preis war ein Gutschein für die Metzgerei Wörlein. Auf Platz zwei und drei folgten mit jeweils 111 Punkten Lutz Arnold und Raimund Keller, beide aus Pappenheim. Den Sonderpreis, einen Presssack, erhielt Josef Bauer mit exakt Null Punkten.

Der SPD-Ortsverein bedankt sich nochmals bei allen Spielern sowie bei Gitti Frizzera und dem Team vom „Goldenen Löwen“.

Fotos: SPD OV Pappenheim




Härtere Strafen für Angriffe auf Feuerwehrleute

(S. Schuster) SPD-Abgeordneter Sefan Schuster fordert härtere Strafen für Angriffe auf Feuerwehrleute. Der ehemalige Berufsfeuerwehrmann ist schockiert über Vorfall an Silvester in Augsburg

Nach Angriffen in der Silvesternacht auf Feuerwehrleute in Augsburg macht sich der SPD-Abgeordnete Stefan Schuster für härtere Strafen stark. Ein Feuerwehrmann war im Einsatz mit Raketen beschossen und am Auge verletzt worden. Als Rettungskräfte ihm helfen wollten, wurden auch sie mit Raketen und Böllern attackiert. „Die Feuerwehrleute wollen helfen und werden dafür angegriffen. Das geht gar nicht!“

Schuster, der selbst früher Berufsfeuerwehrmann war, weiß wie schwer es die Beamten und Ehrenamtlichen haben: „2015 sind insgesamt 2.325 Helfer und Polizisten in Bayern durch Angriffe zu Schaden gekommen, wie das Innenministerium auf meine Anfrage  mitgeteilt hat. In den Vorjahren waren es fast 200 weniger. Für 2016 liegen noch keine verlässlichen Daten vor, ein weiterer Anstieg ist aber nicht auszuschließen.“

An Silvester besuchte Schuster die Feuerwache in der Nürnberger Innenstadt, um sich bei den Beamten für ihren Einsatz zu bedanken. „Die Feuerwehrleute haben mir im Gespräch genau das erzählt, was ich befürchtet habe. Sie sehen sich immer häufiger Angriffen ausgesetzt und müssen sich vermehrt mit Behinderungen im Einsatz und Respektlosigkeiten auseinandersetzen.“

Der SPD-Landtagsabgeordnete unterstützt den im Dezember von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf, um die Strafen für Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte deutlich zu erhöhen: „Ich denke es ist an der Zeit, ein deutliches Signal zu senden, dass wir Gewalt gegen unsere Helfer nicht dulden und die Angreifer hart bestraft werden. Ich finde es bewundernswert, dass die Feuerwehr Augsburg direkt nach dem Vorfall versichert hat, dass sie auch weiterhin allen Mitbürgern helfen und ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen werden.“

Foto: Prusakow / Büro Schuster




Kein extra Führerschein für Einsatzfahrzeuge

Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste werden durch eine Neuordnung der Fahrerlaubnisrechts nicht beeinträchtigen. Das teilt MdL Maunel Westphal (CSU) erfreut mit.

Manuel Westphal MdL
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal jedenfalls freut sich über die frohe Botschaft aus Berlin

Der Bundesrat hat auf Länderinitiative Bayerns beschlossen, dass kein extra Führerschein für Einsatzfahrzeuge notwendig sein wird. „Die Fahrerlaubnisklasse C1 wird auch weiterhin ausreichen“, bestätigt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Die Fahrerlaubnisverordnung muss durch neue EU-Vorgaben zur Definition bestimmter Fahrerlaubnisklassen angepasst werden. Dabei wird auch eine Neuabgrenzung von Führerscheinklassen vorgenommen. Dank der Initiative Bayerns im Bundesrat genügt auch in Zukunft die Fahrerlaubnisklasse C1 (Klein-LKW), um bestimmte Einsatzfahrzeuge wie der Feuerwehr, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks oder sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes führen zu dürfen. Es ist nicht, wie zunächst geplant, eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 (Klein-Bus) notwendig.

„Mit dieser Entscheidung wird ein unnötiger Mehraufwand für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte vermieden. Der Führerschein für Klein-LKW ist in den Reihen der Ehrenamtlichen sehr viel mehr verbreitet als die Fahrerlaubnisklasse D1 für Klein-Busse. Der zusätzliche Erwerb eines Busführerscheins ist damit nicht erforderlich. Damit wird der lebenswichtige Dienst der vielen Ehrenamtlichen auch weiterhin unterstützt“, bekräftigt Westphal.




Deutliches Plus bei den Schlüsselzuweisungen

Im kommenden Jahr fließen über 39 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, darüber freuen sich auch  der CSU Landtagsabgeordneter Manuel Westphal und MdL Stefan Schuster der SPD-Betreuungsabgeordnete für unseren Landkreis. Für Pappenheim steigt die Schlüsselzuweisung im dritten Jahr in Folge.

Mit 16.082.984 Euro bekommt der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 10 Prozent mehr und für die Kreisangehörigen Gemeinden werden insgesamt 23.796.528 Euro (18,7 Prozent) höhere Schlüsselzuweisungen vom Freistaat ausbezahlt.

Die Schlüsselzuweisungen sind die wichtigste staatliche Zahlung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches. Sie ergänzen die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen und sollen, die Finanzkraft der Kommunen stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der einzelnen Kommunen ausgleichen. Der Berechnung für die Auszahlung liegt auch  die unterschiedliche Aufgabenlast der Kommunen zugrundet. Mit den Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen an den Steuereinnahmen des Freistaats beteiligt.
Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahr 2015. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Schlüsselzuweisungen im Freistaat um über 4 Prozent. Die kreisfreien Städte erhalten 2017 insgesamt rund 745 Millionen Euro, die kreisangehörigen Gemeinden über 1,4 Milliarden Euro und die Landkreise über 1,2 Milliarden Euro.




Mittelfränkischer Feuerwehren werden nicht so oft bestohlen

Das Innenministerium in NRW schlägt Alarm: schuster-querDer Feuerwehr werden immer häufiger Geräte gestohlen. Der Feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Schuster hat die Lage in Bayern untersucht und kommt zu dem Schluss, dass solche Vorfälle bei uns die Ausnahme sind. Insbesondere in Mittelfranken werden unsere Helfer selten beklaut.

Das Innenministerium in Nordrhein-Westphalen beklagte vor kurzem öffentlich, dass die Zahl der Einbrüche und Diebstähle bei der Feuerwehr in NRW stark zunehme. Im Verdacht stehen Hehlerbanden, die teure Feuerwehrgeräte ins Ausland verkaufen oder für weitere Straftaten einsetzen. „Hydraulische Spreizer und Schneidegeräte sind dazu da, eingeklemmte Personen nach Unfällen zu befreien“, erklärt der ehemalige Berufsfeuerwehrmann Stefan Schuster. „Sie können aber auch für Einbrüche oder das Aufbrechen von Tresoren zweckentfremdet werden.“

Alarmiert durch die Meldungen aus NRW erfragte der Landtagsabgeordnete beim Innenministerium die Lage in Bayern. „In den letzten fünf Jahren ist im Schnitt jeweils ein fünfstelliger Betrag an Schaden entstanden. Diese Kosten tragen unsere Kommunen. Da können für ein einzelnes Gerätehaus ordentlich Kosten entstehen und außerdem steht man bis zur Neubeschaffung ohne Gerät da. In der Summe sind die Zahlen aber eher beruhigend“, bilanziert Schuster. „Es ist auch keine Tendenz zu erkennen. 2014 gab es etwas mehr Einbrüche als in den anderen Jahren, ansonsten bewegen wir uns bei unter 30 Vorfällen im Jahr, in Mittelfranken bei unter drei. Es gibt fast 8.000 Wehren in Bayern, die Zahlen sind also nicht alarmierend. Trotzdem finde ich es absolut beschämend, dass diejenigen bestohlen werden, die uns ehrenamtlich schützen.“ Dabei wird in den Daten jeder Vorfall erfasst, der Bezug zur Feuerwehr hat: Ob die Kaffeekasse in der Feuerwache leergeräumt wird, das Radio im Gerätehaus verschwindet, oder teure Ausrüstung abhandenkommt.

Der Landtagsabgeordnete Schuster ist auch der Frage auf den Grund gegangen, ob Diebesgut zweckentfremdet wurde. Den Behörden ist in diesem Bereich nur ein Fall bekannt. „Das Ministerium hat mir mitgeteilt, dass 2012 versucht wurde, mit einem Rettungsspreizer einen Geldautomaten zu knacken. Geschafft hat es der Täter nicht und gefasst wurde er auch.“ Stefan Schuster zieht nach seinen Recherchen ein positives Fazit: „Es freut mich, dass sich unsere Feuerwehrleute selten mit solchen Fällen herumschlagen müssen. Es ist auch einfach dämlich, die Feuerwehr zu beklauen. Man schadet unseren Helfern und im schlimmsten Fall bringt man Feuerwehrleute und Betroffene in Gefahr, wenn beim Einsatz plötzlich etwas fehlt.“




Unsere Dörfer dürfen nicht sterben!

(MdL Schuster) Der Rückgang an Fachpersonal und Fördermitteln für die Verwaltung ländlicher Entwicklung hat weitreichende Folgen. Auf Anfrage der SPD-Landtagsfraktion räumte das Landwirtschaftsministerium ein, dass besonders kleinere ländliche Gemeinden mittlerweile außer Stande sind, an den Projekten der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) teilzunehmen. Der SPD-Betreuungsabgeordnete für Weißenburg-Gunzenhausen Stefan Schuster kritisiert deshalb den massiven Abbau von Stellen und Fördersummen regionaler Behörden

„Obwohl die Herausforderungen durch den Klimawandel, den Strukturwandel in Landwirtschaft und Wirtschaft, der Digitalisierung, den demografischen Wandel sowie die Integration von Migranten in ganz Bayern weiter zunehmen, legt CSU-Minister Brunner den Rückwärtsgang ein“, kritisiert der SPD-Betreuungsabgeordnete für Weißenburg-Gunzenhausen Stefan Schuster. Bayernweit wurden seit 1993 insgesamt 853 Stellen zusammengestrichen. Weitere 110 Stellen sollen folgen. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung wird damit halbiert.

Allein das mittelfränkische Amt für ländliche Entwicklung verlor in den letzten zehn Jahren ersatzlos 55 Mitarbeiter. Angesichts dieser völlig kontraproduktiven Entwicklung müsse die Staatsregierung zwingend die Handbremse ziehen und in die Zukunft des ländlichen Raumes investieren. Wo Personal fehlt, können auch keine Förderanträge eingereicht oder bearbeitet werden. Schusters Appell: „Gleichwertige Lebensverhältnisse lassen sich nur durch begleitende Maßnahmen herstellen – dafür braucht es vor allem Personal und damit entsprechende Gelder im Haushalt. Das Landwirtschaftsministerium kann die Ländliche Entwicklung nicht sehenden Auges an die Wand fahren lassen. Unsere Dörfer dürfen nicht sterben!“




Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

(MdL Manuel Westphal) Das Bayerische Feuerwehrgesetz soll an gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen angepasst werden. So soll zum Beispiel die Nachwuchsgewinnung durch sogenannte „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht und das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Den Gesetzesentwurf hat der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Kinder und Jugendliche sind die Retter der Zukunft. Damit auch in Zukunft für die Sicherheit in Bayern gesorgt ist, ist die Nachwuchsarbeit in den Feuerwehren nicht zu unterschätzen. Durch die Gesetzesnovelle soll die Einrichtung von „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht werden, in denen Kinder schon frühzeitig an die Aufgaben der kommunalen Feuerwehren herangeführt werden können.

Gleichzeitig soll das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahren heraufgesetzt werden. Die Feuerwehren können so von der langjährigen Erfahrung älterer Mitglieder profitieren.

„Diese Gesetzesnovelle ist im Rahmen des demografischen Wandels sehr wichtig. Gerade die Einrichtung von Kinderfeuerwehren ist eine gute Chance für unsere Feuerwehren, ihre Nachwuchsarbeit auszuweiten“, bekräftigt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Manuel Westphal MdL
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal informiert über die Gesetzesnovelle

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit der Feuerwehren. Möglichkeiten zur Kooperation sollen erweitert werden, wodurch Brandschutzmaßnahmen und der technische Hilfsdienst effektiver eingesetzt werden können. Durch den bedarfsorientierten Einsatz von sogenannten Fach-Kreisbrandinspektoren sollen Kreisbrandräte bei ihrer Arbeit entlastet werden.

Der Landtagsabgeordnete erklärt ferner: „Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus auch neue Möglichkeiten der Inklusion vor: So sollen auch Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden können. Menschen mit körperlicher Behinderung können zum Beispiel als Ausbilder oder psychologische Betreuer fungieren.“

Der Gesetzesentwurf wird nun den Verbänden zugeleitet, damit diese Stellung dazu nehmen können. Anschließend wird er im Bayerischen Landtag beraten.

„Ich begrüße den Gesetzesentwurf des Ministerrats. Durch die Änderungen werden unsere Feuerwehren zukunftssicher gemacht sowie die kommunale Zusammenarbeit erleichtert“, stellt Westphal fest.




Sommerfest mit Ehrungen bei der CSU

Der CSU Ortsverband Pappenheim konnte jetzt bei seinem Sommerfest langjährige Parteimitglieder ehren und auch neue Mitglieder im Ortsverband begrüßen.

„Einen schönen Abend mit guten Gesprächen“, das wünschte Marcus Wurm der Vorsitzende des CSU Ortsverbandes den rund 40 Mitgliedern, die zum Sommerfest in das Schützenhaus am Lachgartenweg gekommen waren. Unter ihnen waren Altbürgermeister Josef Nachtmann und Florian Gallus der Fraktionsvorsitzende in der CSU Stadtratsfraktion, sowie die CSU Stadträte Friedrich Obernöder, Herbert Halbmeyer und Karl Deffner. Besonders freute sich Wurm dass Kreisrat Mathias Obernöder aus Stopfenheim gekommen war und so seine Verbundenheit zum Pappenheimer Ortsverband zeigte.

Überschattet war das das zwanglose Treffen der Pappenheimer Parteimitglieder allerding von dem Unfalltod des 21-jährigen Parteimitglieds Markus Draser, der im Jahr 2014 als Stadtratskandidat auf der CSU-Liste kandidiert hatte.

Diesmal waren es nicht die politischen Aussagen, die im Mittelpunkt der Parteiveranstaltung standen. Vielmehr sollten bei einem entspannten Grillfest die persönlichen Gespräche im Vordergrund stehen. Da passte es gut, dass auch die Ehrungen für eine langjährige Parteizugehörigkeit im Rahmen dieses Festabends stehen.

Mit einer Ehrenurkunde konnte Adolf Schwill für die 35jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet werden. Auch Hermann Arauner ist seit 35 Jahren Mitglied im Pappenheimer CSU Ortsverband. Petra Böhnlein, die frühere Stadträtin  ist seit 25 Jahren Mitglied und Willi Geiselmeyer und Friedrich Pfister bekamen eine Urkunde für die 15jährige Mitgliedschaft.

„Wir kommen nur weiter, wenn wir neue Mitglieder bekommen“, stellte Ortsverbandschef Marcus Wurm fest. Und konnte bei dem Grillabend auch mehrere Neumitglieder aus Pappenheim und den Ortsteilen begrüßen.




Freistaat stärkt Rechte ehrenamtlicher Helfer

(MdL M. Westphal) Der Freistaat Bayern weitet Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche für ehrenamtliche Einsatzkräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen aus, dies wurde in der gestrigen (14.06.2016) Kabinettssitzung beschlossen.

Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden – und das unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Auf eine entsprechende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes verständigte sich gestern das Kabinett. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet.

Manuel Westphal MdL„Ich begrüße es, dass zukünftig mit dieser Gesetzesänderung auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistung kommen, die beispielsweise die Verpflegung und Betreuung für Menschen in einem Unglücksfall übernehmen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

„Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden“, so der Abgeordnete Manuel Westphal.

Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden oder es sich um sogenannte zeitkritische Rettungseinsätze handelte, z.B. bei Einsätzen in der Notfallrettung.

„Damit kommt der Freistaat vor allem dem Bedarf des Bayerischen Roten Kreuzes entgegen“, betonte Westphal. Die Helfergleichstellung berücksichtige gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie auch die Rechte der Arbeitgeber sowie die finanziellen Belange des Staates. „Die künftige Regelung gewährleistet uns ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der Größe des Schadensereignisses“, so der Abgeordnete.




Gleichstellung aller Rettungskräfte

Alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern haben künftig bei Einsätzen dieselben Rechte. Dabei geht es um den Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten. Die SPD-Fraktion hat sich mit einem entsprechenden Antrag am Donnerstag im Landtag – gegen den ursprünglichen Widerstand der CSU – durchgesetzt.

schuster-plenum„Eigentlich ist die Rettungshelfergleichstellung aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit und längst überfällig“, betont Stefan Schuster, der SPD-Betreuungsabgeordnete für Weißenburg-Gunzenhausen. „Aber die CSU-Fraktion im Landtag hat unsere Forderung über ein Jahr lang blockiert. Sie wollte die Ansprüche der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig machen. Erst jetzt schließt sie sich unserem Vorschlag an.“

Bislang lautet die gesetzliche Regelung, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. In Zukunft werden alle Helfer im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. Schuster freut sich als ehemaliger Berufsfeuerwehrmann über diesen Erfolg der SPD für die Rettungshelfer: „Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere Unterstützung mehr als verdienen.“

Dem beschlossenen Antrag zufolge muss nun die Staatsregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Helfergleichstellung umsetzt. Schuster mahnt: „Ich erwarte, dass dies schnellstmöglich geschieht. Die Rettungskräfte in Bayern haben ein Anrecht auf eine gerechte Behandlung.“