Änderungen am „Lämmermannplatz“

An dem bereits beschlossenen Bebauungsplan für das Areal des Lämmermannhauses wurde jetzt im Stadtrat eine Änderungen beschlossen. Das Gebäude, das im Rückraum des geplanten Platzes entstehen soll, wird kleiner dimensioniert sein als ursprünglich vorgesehen.

141009_laemmermann-01Eine neue Baulinie gibt es jetzt im Bebauungsplan für das Lämmermannareal. Wie mehrfach berichtet, sollen das denkmalgeschützte Lämmermannhaus und zwei Gebäude im Rückraum zur Herrenschmiedgasse hin abgebrochen werden. Damit soll ein Platz zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Pappenheimer Altstadt entstehen. Wie jetzt bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gibt es neue Planungen für das Gebäude, das im Rückraum des neuen Platzes entstehen soll. An der Deisingerstraße zugewandten Seite soll die Baulinie des Gebäudes um etwa 2 m zurückgesetzt werden, damit der Bau nicht mehr auf der Grundfläche des abgebrochenen denkmalgeschützten Lämmermannhauses steht. Wie es in der öffentlichen Sitzung hieß, sind die Wünsche des Investors und förderrechtliche Aspekte Grund für diese Änderung.




Vom Stadtrat beschenkt

Friedrich Obernöder, Parteivorsitzender des CSU-Ortsverbandes Pappenheim wurde jetzt im Vorfeld der öffentlichen Stadtratssitzung am 30. September vom Stadtratsgremium und den beiden Ortssprechern beschenkt. Anlässlich seines 60. Geburtstages den Obernöder vor zehn Tagen feierte, überreichte ihm Amtsleiter Stefan Eberle einen Geschenkkorb.




Objektplanung für Ochsenhart vorgestellt

Die Planungen im Rahmen der Dorferneuerung Ochsenhart für die Ortsdurchfahrt und den nördlichen Etterweg wurden kürzlich im Stadtrat vorgestellt und einstimmig beschlossen. Umlagekriterien für die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) wurden bürgerfreundlich gestaltet. Für den Etterweg zahlen die Anlieger rund 51% der bereinigten Kosten.

Die Sanierung und der teilweise Umbau der Ortsdurchfahrt und der Ausbau einer Nordumfahrung, das sind die beiden Projekte, die in Ochsenhart voraussichtlich im Frühjahr 2015 ihrer Umsetzung entgegen sehen. Die Maßnahmen wurden vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für ländliche Entwicklung schon im vergangenen Jahr geplant. Unklar war in der Vergangenheit immer die Kostenfrage, die aber jetzt bei beiden Projekten geklärt scheint.

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Die Ortsdurchfahrt
Im Falle der Ortsdurchfahrt wurde nun festgelegt, dass es sich dabei nicht um eine Durchgangsstraße sondern vielmehr um eine Anliegerstraße handelt. Stadtrat Werner Hüttinger (FW) hatte im Rahmen zurückliegender Beratungen darauf gepocht, die Ortsdurchfahrt i140927_de-ochsenhart-04n Ochsenhart als Durchgangsstraße zu deklarieren. Für die Anliegerbeteiligung im Rahmen der SAB hat der Begriff Anlieger- oder Durchgangsstraße finanzielle Auswirkungen, weil bei einer Durchgangsstraße der Anliegeranteil geringer ist als bei einer Durchgangsstraße. In Ochsenhart wird wohl der Anliegeranteil bei 80% der Umlagekosten liegen. Allerdings werden als Berechnungsgrundlage staatliche Zuwendungen in Höhe von 70% von den Gesamtbaukosten abgezogen, bevor es zur Berechnung des Anliegeranteils kommt.
In öffentlicher Stadtratssitzung wurde im Hinblick auf die SAB auch für Ochsenhart eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, durch die erreicht werden soll, dass sich die Berechnung des Anliegeranteils einfacher und bürgerfreundlicher gestaltet. So werden die Kosten für Grunderwerb nicht umgelegt und auch der Straßenentwässerungsanteil wird, wie im Falle des Pappenheimer SEK nicht auf die Bürger umgelegt. Damit bei der Abrechnung nur die Grundstücksfläche und nicht auch noch die Geschoßflächen herangezogen werden, hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, dass im Rahmen der Dorferneuerung „eine gleiche zulässige bauliche Nutzung“ besteht.

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Die Planungen für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt sehen vor, das Gebäude, in dem sich der örtliche Versammlungsraum befindet (Anwesen Nr. 20) abzubrechen um eine elegantere Straßenführung zu ermöglichen. Weiterhin sind auf dem freien Platz vor den Anwesen Nr. 18 und 19 drei Parkplätze geplant, die allerdings im Rahmen der Dorferneuerung nicht bezuschusst werden. Die Baukosten von fast 10.000 Euro wären von der Stadt zu tragen, die dann die Baukosten nach der SAB zu 80 % auf die Anlieger umlegen würde. Ein Beschluss wurde hierzu im Stadtrat noch nicht gefasst, denn auf Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer sollen die Ochsenharter Bürger im Rahmen eine Bürgerversammlung befragt werden, ob sie diese Parkplätze haben wollen. Stadträtin Christa Seuberth (SPD) meinte hierzu, dass diese Parkplätze auch für Wanderer nützlich wären, die von Ochsenhart aus ihre Tour beginnen wollen.

Der nördliche Etterweg
140927_de-ochsenhart-07Die ursprünglichen Planungen die Etterwege im Norden und im Süden Ochsenharts auszubauen wurden aus Kostengründen auf den Ausbau des nördlichen Etterweges (Ortsseite Richtung Bieswang) zurückgefahren. Auch hier hat die Kostenfrage das Verfahren verzögert. Im Falle des Etterweges gilt nämlich die SAB nicht, sondern hier gelten die Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wege Gesetzes, wonach der Anliegeranteil bei 75 % liegen würde. Das ALEF trägt im Rahmen der Dorferneuerung 60% (118.200 Euro) der 197.000 Euro teuren Maßnahme. Den Antrag von Stadtrat Friedrich Hönig (FW) die verbleibenden 40 % aus der Stadtkasse zu bezahlen wurde per Ratsbeschluss abgelehnt (wir haben berichtet).
Letztlich haben sich die Anlieger des Etterweges bereiterklärt, 40.250 Euro zu der Baumaßnahme beizusteuern. Der Eigenanteil der Stadt liegt nach diesem Berechnungsmuster bei 38.250 Euro. Die Rechnung geht aber nur dann auf, wenn der Zuschuss im Rahmen der Dorferneuerung tatsächlich 60 %, (118.200 Euro) beträgt.

Bei allen Ratsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Dorferneuerung Ochsenhart wurde vom vollständig besetzten Stadtrat ein einstimmiges Votum erteilt.




Autowaschanlagen bald auch am Sonntag in Betrieb

In seiner jüngsten öffentlichen Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim einstimmig beschlossen in einer Satzung den Betrieb von Autowaschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Ein gleicher Antrag war im Juli 2006 mit 15:2 Stimmen abgelehnt worden.

Vom Grundsatz her dürfen Autowaschanlagen nach den Vorgaben des Sonn- und Feiertagsgesetzes an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Seit dem Jahr 2005 gibt es allerdings eine Ausnahme. Demnach dürfen die Waschanlagen denn betrieben werden, wenn die örtlich zuständige Gemeinde dies in einer Verordnung gestattet. Bereits im Juli 2006 hatten die damaligen Waschanlagenbetreiber in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg den Antrag auf den Erlass einer solchen Verordnung gestellt. Der damalige Antrag wurde damals mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

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Nun wurde kürzlich von dem derzeitig einzigen Betreiber einer Autowaschanlage erneut ein Antrag gestellt, die Waschanlage auch an Sonn- und Feiertagen betreiben zu dürfen. Beantragt wurde eine Betriebszeit von 12:00 bis 20:00 Uhr.

Diesmal erhielt der Antrag eine einstimmige Zustimmung des Pappenheim Stadtrats. Die positive Entscheidung wurde damit begründet, dass die derzeit einzige Waschanlage fernab von Wohngebäuden liege. Allerdings, so brachte 2. Bürgermeister Claus Dietz bei den Beratungen vor, solle man die Genehmigung mit der Auflage verknüpfen, die Tore der Waschanlage bei sonntäglichem Betrieb geschlossen zu halten.

Nach dem Erlass einer entsprechenden Verordnung wird das Autowaschen in Pappenheim an Sonn- und Feiertagen möglich sein. Das gilt aber nicht an hohen Feiertagen. An Neujahr, den Osterfeiertagen, am 1. Mai, sowie an den Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen wird die Autowaschanlage auch künftig geschlossen bleiben.




Warum will keiner die Kindergärten?

Die Referate innerhalb des Stadtrates sind verteilt. Allerdings hat sich von den vier im Stadtrat vertretenen Fraktionen noch keiner zur Übernahme des Kindergartenreferates bereit erklärt. Alle anderen Bereiche der Stadt werden von je einem Ratsmitglied betreut. Jede Stadtratsfraktion nimmt für sich in Anspruch alles richtig gemacht zu haben und sieht die jeweils anderen in der Pflicht.Es war zumindest eine bisher nicht praktizierte Vorgehensweise, wie zu Beginn der Legislaturperiode am denkwürdigen 8. Mai 2014 die Referate an die Mitglieder des Pappenheimer Ratskollegiums verteilt worden sind. Unter geradezu körperlich spürbaren Spannungen kam es zur Verteilung und Übernahme dieser Referate. Dabei hat der Zusammenschluss von CSU, Freien Wählern und Bürgerliste unter Ausschluss der SPD unter sich vereinbart, wie die einzelnen Referate verteilt werden und dies dann auch mit einer 11 : 6 Stimmenmehrheit per Stadtratsbeschluss besiegelt.

140814_kiga-03Bei diesem Modus Operandi wurde immer das Wort von Gleichbehandlung und gerechtem Handeln bemüht. „Wir wollen diesmal alles richtig machen“ hat es Walter Otters der Fraktionschef der Freien Wähler auf einen Nenner gebracht. Und Florian Gallus der neue CSU-Fraktionsvorsitzende sah die Gerechtigkeit darin umgesetzt, dass man alle Referate, welche die CSU schon vorher hatte auch wieder bei Ratsmitgliedern der CSU angesiedelt sind. Zwischenzeitlich hat sich die SPD Fraktion mit der Situation weitgehend abgefunden und die ihr von den Mehrheitsparteien überlassenen Referate ihren Fraktionsmitgliedern zugeordnet. Mittlerweile werden sind vom Stadtratskollegium bis auf ein einziges Referat alle Referate besetzt. Und dieses einzige, übrig gebliebene Referat, für das offenbar keiner im Ratsgremium zuständig sein will, ist ausgerechnet das Referat für die vier Kindergärten im Gemeindegebiet Pappenheim.

SPD – Zukunftsträchtige Lösung zu finden
140814_kiga-04Das Kindergartenreferat hatte bis zum Jahr 2008 Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) inne und wurde seit 8. Mai 2008 zusammen mit den Referaten Jugend, Büchereien, Volksfest und Märkte von Stadträtin Anette Pappler (SPD) geführt. „Wenn wir ihre Aufgabengebiete mit anderen Referaten vergleichen, so war bei ihr jeder einzelne Bereich so arbeitsintensiv wie bei Kolleginnen und Kollegen das gesamte Referat“, teilt SPD Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer auf unsere Anfrage mit. Gronauer setzt nach wie vor auf eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit und wünscht sich, dass sich wieder alle Fraktionen an einen Tisch setzen.
„Da wir die Besetzung des Referates Kindergarten für wichtig halten, sind wir nach wie vor zu einem Gespräch bereit, um hier eine zukunftsträchtige Lösung zu finden“, erklärt Gronauer für die SPD Fraktion.

BGL – Schon immer gekümmert
140814_kiga-06-evAlexius Lämmerer, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste unterstreicht, dass er sich in seiner 15-jährigen Stadtratszeit schon immer um die Kindergärten gekümmert habe auch ohne dafür eine politische Funktion zu benötigen. Auch in der Zeit als er kein Stadtrat war, sei es ihm eine Selbstverständlichkeit gewesen sein Augenmerk auf die Pappenheimer Kindergärten zu richten. Alexius Lämmerer erinnert auch daran, dass er zusammen mit der damaligen Stadträtin Petra Böhnlein das „Drumherum“ der Innensanierung für den Kindergarten Bieswang organisiert habe. Das Kindergartenreferat sei traditionell ein Referat der SPD-Fraktion gewesen und sollte deshalb auch weiterhin von dieser Fraktion betreut werden.

FW – Nichtbesetzung des Referats problematisch
140814_kiga-05Für problematisch hält Walter Otters, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler die Nichtbesetzung des Referats „Kindergärten“ und hätte sich die Fortführung des Referats durch Anette Pappler gewünscht. Otters verweist auf offen gebliebenen Probleme im Kindergartenwesen, wie z.B. der Streit um den Defizitausgleich, weshalb das Referat nicht auf andere oder gar neue Ratsmitglieder übertragen werden solle, die dann unvorbereitet auf diese Problematiken treffen.

CSU – Entzieht sich unserer Kenntnis
140814_kiga-06-ka02„Das Referat Kindergarten wurde die letzten 6 Jahre von Stadträtin Pappler übernommen. Warum dieses jetzt nicht mehr übernommen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis“, wird von CSU-Fraktionschef Florian Gallus ausgeführt.
Zudem verweist Gallus auf die Tatsache, dass die Ortssprecher Erich Neulinger (Geislohe) und Heiko Loy (Neudorf) noch vakante Referate (Stadtkapelle, Denkmäler, Büchereien und Märkte) übernommen haben. „Somit wären alle Referate, welche die CSU Fraktion auch schon in den vergangen sechs Jahren hatte, wieder bei der CSU“, argumentiert Florian Gallus.

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Dem Einsatzfahrzeug zugestimmt

Der Stadtrat hat der Anschaffung eines weiteren Einsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Bieswang zugestimmt. Ausgesondert wird im Gegenzug der „Opel Blitz“ den der Feuerwehrverein bekommt. Die Herstellung der Einsatzbereitschaft wird von der Stadt gewährleistet.

Wie berichtet hat der Feuerwehrverein Bieswang von der Patenwehr in Burgstall (Südtirol) ein ausgemustertes Einsatzfahrzeug gekauft.

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140725_ff-bieswang02Dabei handelt es sich um einen Magirus Deutz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to. Ausgerüstet ist das Fahrzeug mit einem 9 m hohen Lichtmasten, dessen Scheinwerfer über ein eingebautes 15 KW Stromaggregat gespeist werden. Darüber hinaus verfügt das Fahrzeug über einen Allradantrieb und eine Seilwinde mit 6 to Zugkraft. Wie Dieter Reitlinger, Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bieswang betont, ist dieses Fahrzeug mit der genannten Ausrüstung mit Einsatzmitteln ausgestattet, die im heutigen Einsatzgeschehen dringend notwendig sind, in Bieswang aber bisher nicht vorhanden waren.

Bereits im Vorfeld war abgeklärt, dass die Stadt 140714_-bieswang-02Pappenheim dieses Feuerwehrfahrzeug als Einsatzfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Bieswang übernehmen wird. Bis das Fahrzeug erstmals zum Einsatz fahren kann gibt es noch einiges zu regeln und anzuschaffen. So muss das Fahrzeug neben einer deutschen Zulassung auch neue Reifen bekommen und auch die Technische Untersuchung der Fahrzeugs und der Seilwinde sind notwendig. In einer Prüfliste wurden von der Freiwilligen Feuerwehr Bieswang alle Fragen der Stadtverwaltung umfassend beantwortet, sodass damit zu rechnen ist, dass das Fahrzeug schon bald für den Ernstfall einsatzbereit ist.

Allein die Zustimmung des Stadtrats stand noch aus. Dies wurde nun in der jüngsten Sitzung einstimmig erteilt. Ausgemustert wird im Gegenzug der Opel Blitz, der als Einsatzfahrzeug nun schon 50 Jahre auf dem Buckel hat.




Zwei neue Gebäude für die Sonne

Wie in der jüngsten Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, soll der Pappenheimer Gasthof zu Sonne um zwei Gebäude erweitert werden. Geplant ist ein Gebäude mit Saal, Tiefgarage und Rezeption und ein separates Wohngebäude. Für Scheune sowie das Wohn- und Geschäftshaus der ehemaligen Metzgerei Hübner ist der Abbruch vorgesehen.

Einstimmig hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim dem Bauvorhaben zugestimmt, wonach der Gasthof zur Sonne großzügig erweitert werden soll. Im direkten Anschluss an das bestehende Hotel- und Gaststättengebäude in der Deisingerstraße soll in Richtung Burgberg an der Stelle des Hübnerstadels ein Erweiterungsbau mit den Abmessungen von 18 x 16 m entstehen. In diesem Gebäude ist im Erdgeschoss eine Tiefgarage und ein Empfangsbereich vorgesehen. Im 1. Obergeschoss ist ein großzügiger, teilbarer Saal und die dazu notwendigen Sanitäranlagen geplant. Im 2. Obergeschoss werden sechs neue Gästezimmer eingerichtet. Das neue Gebäude, das an der Stelle des heutigen Hübnerstadels errichtet werden soll ist gut 3m höher als das bisherige Gasthofgebäude.

140505_sonne-03Damit in das Gebäude genügend Licht einfallen kann, und auch aus Gründen der Belüftung wird auf der Bergseite die Felswand ein gutes Stück abgetragen. Denn hinter dem neuen Gebäude soll es auch eine Terrasse geben.

Auch das Wohn- und Geschäftshaus der vormaligen Hübner-Metzgerei wird vollständig abgebrochen und durch ein Wohngebäude ersetzt, das 11 x 11 m groß werden soll. Das Wohngebäude erhält durch einen verglasten Steg eine Verbindung zu dem neuen Gaststättengebäude. Im Erdgeschoss des Wohngebäudes sind Garage und Lagerräume vorgesehen und in den beiden darüber liegenden Geschossen wird eine Wohnung eingerichtet.

Bei den Wortmeldungen zum Bauantrag stellte Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Friedrich Obernöder die Frage nach der Abbuchgenehmigung. Diese, so war von Amtsleiter Stephan Eberle zu erfahren, sei nach dem geltenden Baurecht nicht notwendig. Nachdem der Stadtrat das gemeindlichen Einvernehmen erteilt hat, werden die Planunterlagen nun zur baurechtlichen Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens an das Landratsamt Weißenburg weitergeleitet.




Eine Galerie für Begegnungsverkehr

Die Bahnunterführung in Pappenheim soll einen barrierefreien Bahnsteigzugang erhalten. Der Stadtrat hat sich einstimmig für eine Galerielösung entschieden, die von der Zweckerfüllung her dem ursprünglich geplanten Fußgängertunnel sehr nahe kommt. Gehweg soll 2,20 m breit auf einer 2 m hohen Galerie durch die Unterführung geführt werden. Auch Gehweganschluss Richtung Langenaltheim wird dann möglich sein.

In seiner Sitzung am 27. Februar hat sich der Stadtrat auch mit der Gehweggestaltung in der neuen Bahnunterführung in Niederpappenheim beschäftigt. Nachdem nun klar ist, dass ein zusätzlicher Fußgängertunnel aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt, hatte der Landkreis angeboten, gegen Kostenbeteiligung den Unterführungsquerschnitt um einem halben Meter zu verbreitern. Damit soll ermöglicht werden, dass auch auf der dem Bahnhof zugewandten 140324_bahn-04 Seite ein Gehweg angelegt werden kann. Auf der gegenüberliegenden, (südlichen) Seite hat der Landkreis einen kombinierten Rad- und Fußweg mit einer Breite von 3 m in seiner Planung.

Das Angebot des Landkreises, Pappenheims Wünsche für einen barrierefreien Zugang zu dem Bahnsteig mit Abfahrtsrichtung Ingolstadt zu berücksichtigen war aber mit einer zeitlichen Frist versehen. Bis zum 17. März musste die Stadt – also der Stadtrat – der Verbreiterung des Brückenquerschnitts zustimmen. Das war der Grund, weshalb dieses zukunftsweisende Thema ausgerechnet am Unsinnigen Donnerstag auf der Tagesordnung stand.

Vorschlag des Landkreises war es, an der dem Bahnhof zugesandten Seite (Nordseite) der neuen Bahnunterführung einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m zu führen. Nach Unterquerung der Bahn wäre der Bahnsteig Richtung Ingolstadt über eine lange Rampe Richtung Bahnhof barrierefrei zu erreichen.

Neue Überlegungen haben die Galerie-Idee hervorgebracht. Würde man den Gehweg auf einer Galerie (siehe Skizze) durch die Unterführung anlegen, wäre das nahezu so komfortabel wie ein eigener Fußgängertunnel. Jedoch ist zur Anerkennung des Begriffs der Barrierefreiheit eine Gehwegbreite von 2,20 m erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auf dem Weg ein Begegnungsverkehr durch Rollstuhlfahrer möglich sein muss.

Bei der derzeit angedachten Galerielösung würde eine Verbreiterung des Brückenquerschnitts um 50 cm ausreichend sein. Der Landkreis müsste bei dieser Lösung aber bereit sein auf der gegenüberliegenden Südseite der Unterführung den kombinierte Rad- und Fußweg zu einem reinen Fußweg mit einer Breite von 1,50 m umzuplanen. Dieser Gehweg wäre dann immer noch um 30 cm breiter als der derzeitige Gehweg, der eine Breite von 1,20 m hat.

Weitergeführt könnte bei der oben dargestellten Variante auch der Gehweg, der neben der Langenaltheimer Straße an den Firmen Faurecia und Leiritz vorbeiführt, dann aber abrupt endet. Auch dieser Gehweg könnte im Rahmen der Galerielösung barrierefreien Anschluss zu dem Bahnsteig Richtung Süden finden.

}Bei den Beratungen im Stadtrat waren sich die Stadträte aller Fraktionen einig. Alle Wortmeldungen sprachen sich für die Galerielösung mit einer Breite von 2,20 m aus. Einvernehmlich wurde der Vorteil erkannt, dass auf der Galerie ein besserer Schutz bestehe als auf einem höhengleichen Gehweg. Der Sicherheitsfaktor wird auch durch die Tatsache verstärkt, dass zwischen der Galeriewand und der Fahrbahn ein Sicherheitsstreifen von 1m angelegt wird.

Verworfen wurde eine weitere Variante, die eine andere Art der Galerielösung vorgesehen hätte. Allerdings wäre bei diesem Vorschlag der Gehweg nur mit einer Breite von 1,60 m vorgesehen gewesen. Das hätte zwar nicht den Vorgaben für eine Barrierefreiheit genügt, aber es hätte der Unterführungsquerschnitt nicht verbreitert werden müssen. Die Verbreiterung der Unterführung und die Anlage der Galerie kosten die Stadt nach dem derzeitigen Stand der Kostenberechnungen rund 80.000 Euro.

Bahnquerschnitt mit Galerie

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Wegführung (grüne Linie) als barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Richtung Ingolstadt




Erschließung „Am Schlägle“ vorerst abgelehnt

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung mit einer 6:7 Mehrheit die Erschließung eines zweiten Baugebietes in Geislohe abgelehnt. Die Erschließungskosten sollen zuerst durch Grundstücksverkäufe gedeckt werden. SPD sprach sich für die Erschließung aus. CSU und FW sehen keine Eilbedürfnis.

Die in Geislohe durch den Abbruch des Rabus-Anwesens entstandene Baulücke wird wohl so schnell nicht geschlossen. Das wurde bei der Abstimmung in der jüngsten Stadtratssitzung deutlich. Denn wie in der öffentlichen Sitzung zur Sprache kam ist dieses Baugebiet, das den Namen „Am Schlägle“ trägt ein teures Pflaster. 90.000 Euro soll die Erschließung für das 5.000 Quadratmeter große Baugebiet kosten, auf dem nur drei Bauplätze ausgewiesen sind.

Wurde anfänglich von  zwei einheimischen Bauwerbern gesprochen, so lag bis zur öffentlichen Stadtratssitzung nur ein konkreter Kaufantrag für eines der drei Grundstücke vor.

In einer Sitzung des Bauausschusses die im  Juni diese Jahres stattfand, war davon die Rede, dass die Erschließungskosten, für das Baugebiet, das zwischen den drei Baugrundstücken eine großzügige Grünfläche vorsieht, durch den Verkauf der drei Baugrundstücke gedeckt werden soll. So wurde auch bei der öffentlichen Sitzung von CSU Fraktionschef Friedrich Obernöder zur Sprache gebracht, dass er die „plötzliche Eile“ nicht verstehe. Sein Vorschlag war, mit der Erschließung zu warten, bis zumindest zwei Baugrundstücke verkauft sind. Ganz ähnlich äußerte sich Stadtrat Walter Otters von den Freien Wählern, der in der Erschließung zum jetzigen Zeitpunkt die Gefahr sieht, dass der Druck und die Intensität der Bauwerbersuche nachlassen könnte.

Ganz anders sah man das bei der SPD. Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer plädierte für eine Erschließung, damit der „Innerortsring“ in Geislohe baulich wieder geschlossen werde. Auch Stadtrat Manfred Kreißl trat für die baldige Erschließung ein und appellierte an den Stadtrat „Wir müssen in die Offensive gehen“.

131112_geisloh-02Beim Blick in die Zukunft ist die Möglichkeit erkennbar, nach  einer Änderung des Flächennutzungs-planes, 12 weitere Baugrundstücke durch eine Erweiterung des Baugebietes „Am Schlägle“  auszuweisen. Könnte man diese Grundstücke alle verkaufen wären sicherlich die Erschließungskosten gedeckt und auch ein Teil der Abbruchkosten der alten Fabrik- und Wohngebäude, die knapp 200.000 Euro gekostet haben. Darüber hinaus bestehen auch noch Lasten aus der Erschließung des Geisloher Baugebietes „Gründlein“. Bei einer Erschließung des neuen Baugebietes und wenn man gar den Gedanken einer Erweiterung bewegt, steht zu befürchten, dass dann die noch unverkauften Baugrundstücke im „Gründlein“ bis in alle Ewigkeit auf Käufer warten..

Bei der Abstimmung stimmte die gesamte SPD Fraktion (5), Bürgermeister Uwe Sinn (1) für eine Erschließung des neuen Geisloher Baugebietes. Die anwesenden Räte der CSU-Fraktion (4) und die der FW (3) stimmten dagegen.

Möglicherweise trägt auch diese Ratsentscheidung dazu bei, dass im Stadtrat das Personalkarussell wieder in Bewegung kommt. Noch ist nichts entschieden und zu gegebener Zeit werden Sie hier lesen wie sich die Dinge weiter entwickeln.




Mehr Attraktivität für die Insel

Die sogenannte Stadtwerke-Insel soll im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) mit Mitteln aus der Städtebauförderung attraktiver gestaltet werden. Der Stadtrat hat bei seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für die Grundplanungen der Umgestaltung gegeben. Inselspitze soll öffentlich zugänglich werden. Zufahrt bleibt unverändert.

130412_insel-05Die Sanierung der Stadtwerke-Insel ist im Rahmen des SEK in einem engen Zusammenhang mit den geplanten Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt zu sehen. Deshalb ist die Befestigung der Parkflächen sowie die Steigerung der Attraktivität auch im SEK-Programm mit hoher Priorität versehen. Insbesondere die Befestigung der Insel-Parkflächen ist wichtig, weil durch den künftigen Wegfall von Parkplätzen in der Deisingerstraße die Abstellflächen für Pkw auf der Insel dringend benötigt werden.

130412_insel-02Darüber hinaus soll an der Altmühl entlang eine Uferpromenade entstehen, wobei für Rad- und Fußweg getrennte Trassenführungen vorgesehen sind. Auch die Inselspitze , die derzeit nur über den nichtöffentlichen Betriebsbereich der Stadtwerke erreichbar ist, soll öffentlich zugänglichgemacht werden, erörterte Bürgermeister Uwe Sinn vor dem Stadtrat.

Allerdings bleibt die enge Zufahrt zur „Insel“ derzeit unangetastet. Denn diese Zufahrt kann nur mit komplexen Baumaßnahmen verbreitert werden. Wie Amtsleiter Stefan Eberle vor dem Stadtrat ausführte, wäre dazu ein Umbau der relativ neu sanierten Klosterstraße, eine Tieferlegung des Kanals und der damit verbundener Einbau eines Hebewerkes notwendig. Weil das alles zu umfangreich und zu teuer ist, bleibt vorerst die enge Inselzufahrt von den Inselplanungen unberücksichtigt.

Der Stadtrat hat dem Pleinfelder Planungsbüro VNI einstimmig den Auftrag für die Erstellung von Planunterlagen erteilt. Die Planunterlagen sind erforderlich, um bei der Regierung von Mittelfranken die Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragen zu können.




Gehweg und breitere Fahrbahn

Samstag, 10. November 2007

Die Zufahrt zum Bieswanger Industriegebiet wird eine breitere Fahrbahn, einen Gehweg und eine Beleuchtung erhalten. Vorgestellt wurden drei Varianten. Zuschuss bis zu 60% möglich, Spange von der Umgehungsstraße im Gespräch. Anregung aus der Bürgerversammlung. Baukosten rund 150.000 €.

Aufgegriffen wurde das Thema Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Bieswang erstmals in der Bürgerversammlung am 19. März dieses Jahres.
Der PAPPENHEIMER SKRIBENT hat damals berichtet:
„Ein ständiger Gefahrenzustand sei der enge Solnhofer Weg, der von der Stelzergasse aus etwa 500 m weit in das Bieswanger Industriegebiet führt. Diese nur etwa 5 m breite Straße erweise sich insbesondere in der dunklen Jahreszeit als eine ständige Gefahrenquelle, wenn die Beschäftigten aus den dortigen Firmen zu Fuß oder mit dem Rad auf dem Weg von oder zu ihrer Arbeitstelle befinden. Diese Straße in das Industriegebiet habe keinen Gehweg und auch keine Straßenbeleuchtung.

„Aus dem Industriegebiet fällt doch auch etwas für die Stadt Pappenheim ab“ gab ein betroffener Unternehmer zu bedenken. Man habe tatsächlich Angst, dass etwas passiert, denn die Straße wird außer den Lieferfahrzeugen täglich von mehr als 200 Beschäftigten frequentiert.“

In der Stadtratssitzung am 8. November wurden nun die ersten Planentwürfe und Kostenschätzungen vorgestellt. Diplomingenieur Reinhard Vulpius Ingenieurbüro VNI aus Pleinfeld stellte in öffentlicher Sitzung drei Planentwürfe und Kostenaufstellungen vor. Die Kosten für die vorgestellten Varianten reichen einschließlich Beleuchtung von 140.000 bis 170.000 €.

Während sich die Varianten 1 und 2 vorsehen, dass der Gehweg in Richtung Industriegebiet gesehen rechtsseitig der Fahrbahn verlaufen sieht die Variante 3 einen Gehweg auf der linken Seite der Fahrbahn vor.

151031_solnhofer-wegUnmittelbar neben der Fahrbahn würde der etwa 2 m breite Gehweg nach den Plänen der Variante 1 verlaufen. Nur durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgesetzt.

Der Planvorschlag 2 sieht zwischen der Fahrbahn und dem an deren Nordwestseite verlaufenden Gehweg einen Grünstreifen von etwa 2m Breite vor, der auch zur Sicherheit der Passanten einen wesentlichen Beitrag leisten würde. Gleiches gilt für Planvorschlag 3, der den Gehwegverlauf allerdings an der Südostseite der Fahrbahn vorsieht.

Neben der Schaffung eines Gehweges ist auch die Verbreiterung der jetzt 4,50m breiten Fahrbahn um einen Meter vorgesehen. Dazu soll noch einen Bankette von ebenfalls einem Meter geschüttet werden.

Bei jeder der vorgestellten Möglichkeiten ist ein Grunderwerb für den Bau des Gehweges notwendig. Die Kosten hierfür werden für die Varianten 1 und 2 mit 4.000 und für die Variante 3 mit 6.000 € geschätzt. Die Beleuchtung ist mit Zusatzkosten in Höhe von 15.000 € angegeben.

151031_solnhofer-weg-03Bei den Beratungen im Stadtrat kam deutlich zur Sprache, dass nur die Variante 2 oder 3 in Frage kommen können. In die Überlegungen wurde auch die angedachte Verlängerung der Umgehungsstraße einbezogen, die vom Norden, also von der Umgehungsstraße her als Westspange auf den Solnhofer Weg münden soll. Wenn diese Straße gebaut würde, wäre es besser den Gehweg auf der linken Fahrbahnseite (in Richtung Industriegebiet gesehen) zu führen wurde argumentiert, weil die Passanten die Umgehungsstraße nicht überqueren müssten um auf den Gehweg zu kommen, der in das Industriegebiet führt. Andererseits sei völlig unsicher ob dieser Direktanschluss der Staatsstraße an das Bieswanger Industriegebiet kommt. Deshalb sei es besser, den Gehweg, wie in Variante 2 vorgesehen rechtsseitig zu bauen.

Bevor aber eine Entscheidung gefällt werden kann, muss bei der Regierung von Mittelfranken abgeklärt werden, wie hoch die staatlichen Zuschüsse ausfallen. Bis zu 60 % sind drin, meinte Reinhard Vulpius. Allerdings muss man bei der Regierung vorsprechen und anhand der bestehenden Planunterlagen die Zuschussbedingungen abklären. Eventuell können sich dabei noch Änderungen ergeben, die jetzt noch nicht berücksichtigt wurden.




Autowaschanlagen auch am Sonntag in Betrieb?

Auf Antrag der beiden Betreiber von Autowaschanlagen in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg hatte der Stadtrat darüber zu beraten, ob es in Pappenheim möglich werden soll, auch am Sonntag das Auto waschen zu lassen

Durch eine Gesetzesänderung im Feiertagsgesetz wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den Betrieb von Autowaschanlagen auch am Sonntag zuzulassen.

Bei einer Anhörung der Kirchenverwaltungen sprachen sich diese klar gegen den Betrieb solcher Anlagen an Sonntagen aus. Die Stadträte Werner Hüttinger (FW) und Alfred Rathsam (FW) meinten bei ihren Wortmeldungen, dass sechs Tage in der Woche ausreichen müssten um das Auto zu waschen. Auch im Hinblick darauf, dass Pappenheim ein Luftkurort und ein Ferienort mit dem Prädikat Ruhe und Erholung ist, wurde das Auto waschen an Sonntagen letztlich nicht erlaubt.

Gegen die Stimmen von Stadträtin Böhnlein (CSU) und Günter Schleußinger (CSU) wurde der Erlass einer Verordnung, die den Betrieb von Waschanlagen an Sonntagen gestattet mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Ein Blick in die anderen Gemeinden in der Region zeigt, dass in Weißenburg die Sonntagswäsche für Autos erlaubt ist und auch in Treuchtlingen demnächst genehmigt werden soll. Im Urlaubsort Gunzenhausen allerdings ist es nicht erlaubt, auch am Sonntag seinem Prunkstück eine öffentliche Reinigung zu gönnen.