Stadtrat beschließt neue Abwassergebühren

Der Pappenheimer Stadtrat hat jetzt die Höhe der ab 2015 geltenden Abwassergebühren beschlossen. Die Grundlage der Berechnungen basiert auf den bisher bekannten Einleitungsflächen, die durch das Anhörungsverfahren in den vergangenen zwei Wochen ermittelt wurden. Von 1587 an die Bürgerschaft versandten Erhebungsbögen wurden 437 Anträge auf Umstufung bearbeitet.

Alle Hände voll zu tun hatten die Sachbearbeiter bei der Stadt Pappenheim in den vergangen beiden Wochen. Wegen der Einführung der geteilten Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser wurden an die Haus- und Grundstückseigentümer 1587 Informationsschriften zusammen mit einer Aufstellung des Grundstücksflächenanteils, der als Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr herangezogen werden soll. In einem eigens eigerichteten Bürgerbüro und zeitweise auch in zwei Büros im Rathaus wurden 437 Anträge auf Umstufung entgegengenommen, und abgearbeitet. Für diese Energieleistung in der Vorweihnachtszeit sprach Bürgermeister Sinn den bei der „Abwasseraktion“ beteiligten Mitarbeitern in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Dank und Anerkennung aus.

Durch die 437 Umstufungsanträge verminderte sich die ursprünglich mit fast1 Million Quadratmeter (100 Haktar) angenommene Einleitungsfläche auf rund 831.000 m² (83,1 Hektar). Dieser neue Flächenansatz war Grundlage für die Berechnung der neuen Abwassergebühren, die mit dem Beginn des Neuen Jahres erhoben werden. Eigentlich war geplant, die Kosten erst im Januar oder Februar zu kalkulieren und die neue Entwässerungs- und Beitragssatzung im laufenden Jahr 2015 rückwirkend zum 1.1.2015 zu erlassen. Im November hatte der Stadtrat zu diesem Zweck einen sogenannten Bevorratungsbeschluss gefasst, der aber von der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen nicht akzeptiert wurde. Deshalb musste das Beratungsunternehmen Schneider & Zajontz noch vor Jahresschluss auf der Grundlage der bisher bekannten und bereinigten Einleitungsflächen die zukünftigen Abwassergebühren kalkulieren.

Das Ergebnis wurde von Klaus Spahn in der letzten Stadtratssitzung des Jahres vorgestellt. Nach seiner Kalkulation kommen für die Schmutzwassergebühren (verbrauchtes Wasser nach Wasseruhr) 2,32 Euro pro Kubikmeter in Ansatz und die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt 12 Eurocent.

Vorgestellt wurde auch die Modellrechnung für ein Einfamilienhaus bei dem die gesplittete Abwassergebühr mit zu einer Kostenersparnis von 33,25 Euro führt.
141221_abwasserDie genannten Gebührensätze gelten für ein Jahr und werden für die kommenden Jahre dann neu berechnet.
Einstimmig hat der Stadtrat die Höhe der Gebührensätze, die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.

 




Förderantrag wird gestellt

Der Stadtratsbeschluss vom 21.10.2014 im Wortlaut:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, das Architekturbüro Frosch, Pappenheim zu beauftragen, den Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Innenstadtbereiche Marktplatz und Deisingerstraße bis Fußgängerüberweg neben den Anwesen Gampl, sowie Graf-Carl-Straße für den Bereich von der Sparkasse bis zur Evangelischen Stadtkirche gemäß den nachfolgenden Ergänzungen zu beschließen.

  • Der grundsätzlich niveaugleiche Ausbau , Verzicht auf Niederbord zwischen Fahrbahn und Gehweg
  • Linienführung der Fahrbahnen Deisingerstraße und Marktplatz.
  • Die festgelegten Parkflächen
  • Kreisstraßenbreite 4,35 m inklusiv 2-Zeiler-Rinnen, (Ausnahme Engstelle beim Haus des Gastes)
  • 2-Zeiler-Rinnen
  • Pflaster auf dem gesamten Marktplatz einschließlich Verkehrsbereich
  • Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße
  • Aufenthaltsplatz im südlichen Bereich der Deisingerstraße
  • Zwei Fußgängerüberwege auf dem Marktplatz

Folgende Punkte werden im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates erneut beraten und beschlossen:

  • Fahrbahnbelag der Fahrbahn Deisingerstraße,
  • Wasserspiel Marktplatz,
  • Podest vor dem Hirschen

Der Förderantrag für eine städtebauliche Aufwertung des Pappenheimer Marktplatzes und der Deisingerstraße wird noch in diesem Jahr bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Das gab Bürgermeister Uwe Sinn bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 18.12.2014 bekannt. Grundlage des Antrages ist der Stadtratsbeschluss vom 21.10.2014, in dem die wesentlichen Grundlagen der Vorplanung beschlossen wurden (siehe nebenstehender Kasten).

Ob und wie die noch strittigen Punkte Podest vor dem Hirschen, Wasserspiel auf dem Marktplatz und Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße in den Förderantrag aufgenommen werden wurde bei der Sitzung nicht eindeutig erörtert. Jedenfalls soll der Antrag so gestellt werden, dass möglichst eine 80prozentige Förderung in Aussicht gestellt wird.

„Der Förderantrag verpflichtet uns zu gar nichts. Was und wie letztlich gebaut wird ist die Entscheidung des Stadtrates“, erklärte Jörg Schwarz, Sanierungstreuhänder der Bayerngrund GmbH. Stadtrat und FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters hatte nämlich geargwöhnt, dass man die Stadt mit diesem Antrag in die Pflicht bringen könnte, Dinge zu bauen die vom Stadtrat noch gar nicht beschlossen sind.

Schwarz erklärte dem Stadtrat, dass Pappenheim derzeit auf der Liste der finanzschwachen Gemeinden nicht an einer Position stehe, für die es eine 80prozentige Förderung gibt. Die Chance für Pappenheim ergibt sich laut Schwarz einzig aus der Tatsache, dass andere Gemeinden keine Maßnahmen am Laufen haben. „Das heißt aber auch“, betonte Schwarz, „ dass wir den Antrag noch 2014 stellen müssen“.

 

 

 

 




Protest gegen Podest

Die Herbeiführung einer Entscheidung der noch offenen Teile der Vorplanung scheiterte an den verschiedenen Betrachtungsweisen von Elfermehrheit (CSU, BGL, FW) auf der einen und Fachplaner und SPD auf der anderen Seite. Fortsetzung folgt im nächsten Jahr.

Holger Wenzel: "wo sollen die Autos stehen? die lösen sich nicht in Luft auf"
Holger Wenzel (BGL): „Wo sollen die Autos stehen? die lösen sich nicht in Luft auf“

Kein Kompromiss in Sicht
Mit einem Vorlauf von mehr als drei Stunden in aufgeheizter Luft und Stimmung (Einzelberichte folgen) wurde in der jüngsten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates der Tagesordnungspunkt 6a aufgerufen, bei dem es um die Sanierung der Pappenheimer Innenstadt ging.

Im Detail war beabsichtigt eine Entscheidung herbeizuführen über das Podest auf dem Marktplatz vor dem Hirschen, die Wasserspiele vor der Sparkasse und den Fahrbahnbelag der Deisingerstraße. Das nämlich sind zusammen mit der Platzgestaltung vor der ehemaligen Bäckerei Held die Planungspunkte, die bei dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zu den Vorplanungen der Sanierungsmaßnahmen zur späteren Entscheidung ausgeklammert wurden. Aber der Versuch eine Entscheidung oder gar eine Einigung hinzubekommen scheiterte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates kläglich. Mit einem Austausch von immer gleichen Argumenten die allseits bekannt sind, wurde eine Diskussion geführt, die Bürgermeiser Uwe Sinn beendete und auf eine Sondersitzung im Januar oder Februar des nächsten Jahres vertagt hat.

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Planzeichnung Architekturbüro Frosch

Wie bekannt, ist geplant die schräge Fläche, die vor dem Gebäude der Schlossapotheke bis zur Pension „Zum Goldenen Hirschen“ verläuft begradigt werden. Geplant ist ein Podest, das im Laufe der dreijährigen Planungen deutlich verkleinert wurde. Waren zuerst keine Parkplätze vor der Schlossapotheke vorgesehen, sind jetzt, wie der nebenstehende Plan zeigt, vier Parkplätze vor der Apotheke vorgesehen. Zwei weitere Parkplätze sehen die Planungen bei der Sparkasse vor. Angesichts der 21 Parkplätze, die es derzeit auf dem Marktplatz gibt, sind diese sechs Parkplätze dem 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) deutlich zu wenig. Durch den Wegfall des geplanten Podestes könnten vor seiner Apotheke doppelt so viele Fahrzeuge parken, als die Planungen vorsehen. Für die Aufenthaltsqualität habe man „genug andere Plätze“. Man brauche auf dem Marktplatz deutlich mehr Parkplätze, weil es im unmittelbaren Umgriff des Marktplatzes – so Wenzel- 14 Anlaufstellen für Kunden, bzw. Parteiverkehr gebe. „Wo sollen denn die Autos hin? Die lösen sich nicht in Luft auf“ rief er sichtlich erregt ins Ratskollegium. Als Kompromiss schlug Wenzel vor 12 bis 15 Fahrzeugstellplätze einzuplanen. „Dann können Sie das Konzept in die Mülltonne treten. Dann bekommen Sie keine Steigerung der Aufenthaltsqualität hin “, so bewertete Kreisbaumeister Wolfgang Kissling die Ausführungen Wenzels. Moderne Planungsgrundsätze seien darauf ausgerichtet die attraktiven Plätze der Stadt nicht als Parkraum zu planen, sondern zum Aufenthalt für die Bürger zu gestalten.

Der oft zitierte Begriff der Aufenthaltsqualität ist entscheidend für die Zuschussfrage, die je nach Qualität bis zu maximal 80 Prozent betragen kann. Um einen Verlust der Zuschüsse fürchtet offenbar auch SEK-Treuhänder Jörg Schwarz, der zum Parkplatzthema genervt vorbrachte: „Dann können wir das Licht ausmachen und heimgehen, dann gibt es nie eine Förderung, dann können Sie das nicht bauen.“

„Wir brauchen hier einen städtebaulichen Übergang der wichtig ist an dieser Stelle. Wir haben hier einen Notwendigkeit“, argumentierte Architekt Clemens Frosch. Er wies auch darauf hin, dass man die schräge Fläche mit16 Prozent Steigung nicht bestuhlen und auch keine Marktbuden aufstellen kann.

Man sollte die die Leute mehr zum Verweilen in der Nähe der Geschäfte einladen, führte Florian Gallus, Fraktionsvorsitzender der CSU ins Feld. Gallus stellte auch die Überlegung an, ob man mit der Reduzierung der Parkplätze den Geschäftsleuten nicht mehr Schaden als Nutzen bringe.

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Bude, Stühle Tische – im Jahr 2002 auch ohne Podest

„Wir fangen bei Adam und Eva an“ echauffierte sich Gerhard Gronauer Fraktionsvorsitzender der SPD. Man hat zwar alles schon diskutiert- aber noch nicht heute, so empfinde er die künstlich am Leben gehaltene Debatte der Gegenseite. Gronauer zitierte ein Schreiben des 3. Bürgermeisters, aus den Anfangszeiten der konkreten SEK-Planungen im Jahre 2011. Demnach habe Wenzel damals erklärt, dass er drei Parkplätze vor seine Apotheke für ausreichend erachte.

Kreisbaumeister Wolgang Kissling: "Wenn Sie aus sechs Parkplätzen 12 oder 15 machen, dann können Sie die Pläne in die Tonne treten."
Kreisbaumeister Wolgang Kissling: „Wenn Sie aus sechs Parkplätzen 12 oder 15 machen, dann können Sie die Pläne in die Tonne treten.“

Auch Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) hatte die Parkplatzdebatte als längst abgehakt erachtet. Kreißl erinnerte das Ratskollegium, dass man die Stadt für die Zukunft entwickeln wolle.

Die sechs Parkplätze auf dem Marktplatz seien ohnehin schon ein Kompromiss führte Stadträtin Anette Pappler (SPD) ins Feld. Denn in den ursprünglichen Planungen seien auf dem Marktplatz überhaupt keine Parkplätze vorgesehen gewesen.

Fortsetzung folgt
In der aufgeheizten Stimmung, die zum großen Unwillen einiger Stadträte teilweise auch noch von lautem Applaus aus dem Publikum begleitet war, kam man schnell zu der Einsicht, dass eine Einigung in weiter Ferne liegt. Deshalb wurde auch die Entscheidung zu den Punkten Podest vor dem Hirschen, Wasserspiel und Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße auf eine Sondersitzung vertagt, die im Januar 2015 vorgesehen ist. Bis dahin hat Bürgermeister Sinn seinen Stadträten die Hausaufgabe gegeben, sich Gedanken über alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu machen. Eine Parkplatzmehrung scheint in den Kompromissvorstellungen der Planer und der SPD nicht vorzukommen. Allerdings gibt es da immer noch die normative Schlagkraft der „Pappenheimer Fakten“ die möglicherweise darüber ganz alleine entscheiden wird, ob in Sachen Stadtentwicklung der Daumen nach unten oder nach oben gerichtet wird.




30 Megabit für alle?

Die von der Stadt beauftragte Firma IK-T aus Regensburg hat nun eine Update-Planung für die Internetversorgung im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms vorgestellt. Dabei wurden Wege aufgezeigt, wonach es technisch möglich ist, alle Anwesen in allen Ortsteilen in das Fördergebiet mit einer garantierten 30 Megabitversorgung aufzunehmen. Über die Kosten dieser Erweiterungen wurde dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet.

141120-breitband-odorfSchon im Jahre 2013 wurden im Rahmen der Breitbandinitiative Bayern, in Pappenheim fast alle Ortsteile außer Kernstadt, Zimmern und Wohngebiete Bieswang in ein Kumulationsgebiet aufgenommen, das im Rahmen des Staatlichen Förderprogramms mit einer Internet-Übertragungsgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekunde ausgestattet werden soll. Als Mangel an dieser ursprünglichen Planung wurde im Stadtrat beklagt, dass beispielsweise die Mehrzahl der Osterdorfer Haushalte (130 von 255) und einer der beiden großen Gewerbebetriebe in Göhren nicht im Fördergebiet liegen.

Technische Wege dieses Manko zu beseitigen wurden zwar bei der ursprünglichen Planung schon aufgezeigt, aber wegen der hohen Kosten nur zögerlich bis gar nicht verfolgt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.02.2014 hatte es Stadtrat Walter Otters als untragbar bezeichnet, dass 63 % der Osterdorfer Haushalte von schnellem DSL ausgeschlossen sind. Otters forderte damals, die Planungen nach den damals neu aufgelegten Förderrichtlinien erneut anzupacken.

140216_breiband_goehrenMit der Planung einer schnellen Internetversorgung wurde daraufhin die Planungsfirma IK-T aus Regensburg beauftragt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 16. Oktober wurden von diesem Planungsbüro im Grunde die gleichen Grenzen des Fördergebietes vorgestellt, die auch in der vorherigen Planung aus 2013 schon Bestand hatten. Nach unseren Informationen zeigte man sich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung mit dem Ergebnis der vorgelegten Planung in der weitgehend bereits bekannten Fakten dargestellt wurden nicht zufrieden und forderte eine Planung bei der alle Anwesen aller Pappenheimer Orte in das Fördergebiet mit der 30 Megabit-Versorgung aufgenommen werden.

Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates am 13. November 2014 stellt die Fachfirma aus Regensburg nun eine Updateplanung vor, wonach in allen Ortsteilen alle Anwesen mit einer 30 Megabit-Geschwindigkeit versorgt werden können. Stadtrat Walter Otters (FW) ist es zu verdanken, dass die bei der Sitzung anwesenden Zuhörer wenigsten den Technischen Teil dieser Neuplanung mitbekommen haben. Denn zu Sitzungsbeginn wurde verkündet, dass das Thema Breitbandausbau wegen beinhalteter Kostenkomponente komplett in den nichtöffentlichen Sitzungsteil verlagert werden soll. Stadtrat Otters allerdings hat beantragt, wenigsten die technischen Neuerungen in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Über die Kosten könne man dann im nichtöffentlichen Sitzungsteil reden.

So stellte Karl Manstorfer Firmenchef der IK-T die Updateplanung der ursprünglichen Planung gegenüber.

Nach dieser Neuplanung wären in Osterdorf auch für die 130 Anwesen die 30 Megabit-Versorgung gewährleistet, die vorher nicht im Fördergebiet lagen. Und auch in Göhren sind jetzt die 44 Anwesen, die ursprünglich außerhalb des 30 Megabit-Bereiches lagen, innerhalb des Fördergebietes. In Geislohe wurden 17 und in Neudorf 9 Anwesen neu in das Fördergebiet integriert.

Für die Umsetzung dieser Neuplanung sind für Göhren ein und für Osterdorf zwei zusätzliche Kabelverzweiger erforderlich, während man in Geislohe und Neudorf mit einem Kabelaustausch zurechtkommt. Soweit uns bekannt wurde in der nichtöffentlichen Sitzung noch keine Entscheidung getroffen. Über die Zusatzkosten, die für die neue Planung entstehen ist uns noch nichts bekannt.




Die gesplittete Abwassergebühr

Das Abwassersplitting ist derzeit für alle Hausbesitzer in Pappenheim und den Ortsteilen ein wichtiges Thema. In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates wurde das System und das praktische Vorgehen von Amtsleiter Eberle erklärt. Bürger-Informationsbüro wird im Dezember eingerichtet.

Die neue Abrechnung der Abwassergebühren, die ja bekanntlich für Anschlussteilnehmer im Pappenheimer Gemeindegebiet harmonisiert wurden, bringen schon in allernächster Zukunft Änderungen für alle Haus- und Grundstückseigentümer mit sich.

Gesplittet – was ist das?
Die Erhebung der Abwassergebühren war bisher eine einfache Sache. Denn bei der Berechnung wurde die verbrauchte Trinkwassermenge, die mit der Wasseruhr gemessen wird, zugrundegelegt. Aus rechtlichen Gründen wird nun ein neuer Modus für die Berechnung der Einleitungsgebühren erforderlich.

wasseruhrGleich bleibt zunächst, dass die nach Wasseruhr verbrauchte Trinkwassermenge auch als Einleitungsmenge zur Berechnung herangezogen wird.

Neu allerdings ist, dass auch die Wassermenge, die über Dach- oder Pflasterflächen in den Kanal fließen, zur Berechnung der Abwassermenge herangezogen werden. Allerdings ist es hier so, dass nur die Flächen in Ansatz kommen, von denen auch tatsächlich Wasser in den Kanal gelangt. Flächen, deren Oberflächenwasser nicht in den Kanal eingeleitet werden, kommen nicht zum Ansatz.

Die Beweispflicht liegt hier beim Grundstückseigentümer, der nachweisen muss, dass das Oberflächenwasser tatsächlich auf dem Grundstück versickert.

Ein spezieller Fall, so erklärte Amtsleiter Eberle, sind die Dachflächen, für die grundsätzlich ein Anschlusszwang an den Kanal besteht. Allerdings sieht er hier die Möglichkeit, dass auf Antrag eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann.

Das praktische Vorgehen
In den nächsten Wochen sind im Rathaus abendliche Bürgersprechstunden geplant, bei denen die Bürger die Berechnung der Abwassergebühren mit dem Sachbearbeiter besprechen können. Dabei ist es möglich, die Entwässerung der einzelnen Nebengebäude und versiegelten Flächen zu besprechen.wasser-01

Grundlage für die Berechnung der Flächen von Dächern und Versiegelungsflächen ist das Luftbild aus dem Bayernatlas, der übrigens jedermann online zur Verfügung steht. So können Sie die relevanten Flächen von Dächern und versiegelten Böden überschlägig selbst vermessen und berechnen.

Im Dezember wird ein Bürger-Informationsbüro eingerichtet, in dem die Anschlussteilnehme die Berechnungsgrundlage für Ihr Grundstück abgleichen können..

Sobald die Termine für die Öffungszeiten der Infoeinrichtung bekannt sind, werden wir wieder berichten.

[Im Bayernatlas finden Sis die Stadt Pappenheim hier … ]




Neuer BOKI für den Bauhof

Die Stadt Pappenheim schafft für den Bauhof ein neues Fahrzeug an. Dabei handelt es sich um das Merzweckfahrzeug, das für Sommer- und Winterarbeiten eingesetzt werden kann.

Das Multifunktionsfahrzeug des städtischen Bauhofs ist in die Jahre gekommen und nach den Feststellungen der Fachleute würden die Reparaturkosten der vorhandenen Schäden den Zeitwert des Fahrzeuges deutlich übersteigen. Deshalb hat sich der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. September dafür ausgesprochen ein neues Fahrzeug zu beschaffen.

Zur Entscheidung über die Neuanschaffung hab sich der Bau- und Bauhofausschuss, die Fahrer des Mehrzweckfahrzeuges und einige interessierte Stadträte von den Anbietern im Freibad in Zimmern und in Göhren Geräte vorführen lassen.

Entschieden wurde, dass das neue Mehrzweckfahrzeug auch wieder ein BOKI sein wird. Bei der Entscheidung floss auch die Meinung der Bauhofmitarbeiter ein, die das neue Fahrzeug für bedienerfreundlicher und geräumiger eingestuft haben. Vorteil der Anschaffung ist, so Stadtrat und Bauhofreferent Karl Satzinger, dass alle vorhandenen Geräte wie Schneeräumschild, Mähwerk und Absaugcontainer an dem neuen Fahrzeug weiterhin verwendet werden können.




Schnelle Brandschutzmaßnahmen für die Grundschule

Ein mangelhafter Brandschutz wurde im Pappenheimer Grundschulhaus nun auch von der Aufsichtsbehörde festgestellt. Für Sofortmaßnahmen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes werden enge zeitliche Grenzen gesetzt. Bei der Stadtratssitzung erhebt CSU Fraktionschef Gallus schwere Vorwürfe wegen Zeitverzugs. Architekt Jochen Radegast erläutert die Sofortmaßnahmen und das mögliche Brandschutzkonzept, das nach vorsichtigen Schätzungen etwa 300.000 Euro kosten wird.

Schlechte Nachrichten
141115_schule-brandsch-03„Ich habe Ihnen heute schlechte Nachrichten für die Pappenheimer Schule zu übermitteln“. So begann Jochen Radegast seine Ausführungen, die sich mit dem Brandschutz im Pappenheimer Grundschulhaus beschäftigten. Im Grunde geht es darum, dass für das in dem vor 60 Jahren gebauten und 1955 eingeweihten Pappenheimer Grundschulhaus die Situation der Rettungswege nach heutigem Maßstab völlig unzureichend ist. Statt zwei vorgeschriebener Rettungswege gibt es nur einen und dieser ist aus brandtechnischer Sicht im Brandfall voraussichtlich nicht nutzbar. Zusätzlich erschwert wird die Situation, weil im unteren Bereich der 2004 eingebauten Fenster Querriegel eingebaut wurden (sieh Foto). Wie Stadtrat Obernöder (CSU) anmerkte, sei dies damals zur Absturzsicherung notwendig gewesen. In Brandschutztechnischer Hinsicht tut sich aber jetzt das Problem auf, dass bei allen Klassenzimmerfenstern die für einen Fluchtweg erforderliche Brüstungshöhe um 30 cm überschritten ist.

141115_schule-brandsch-04Der Stein rollt
Den Stein ins Rollen gebracht hat der Elternbeirat der Grundschule Pappenheim-Solnhofen, der sich in einem Schreiben an das Landratsamt gewandt hat. Schon fünf Tage nach Eingang des Schreibens gab es im Grundschulhaus am Helmut – Gollwitzer –Weg eine Brandschutzbegehung und eine gute Woche später forderte das Landratsamt die Stadt Pappenheim auf, bis Mitte Dezember ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Nach den Worten von Architekt Radegast ist schon bis zum nächsten Montag, nämlich dem 17.11. ein zweiter Rettungsweg zu schaffen, über den im Brandfall die Klassenzimmer verlassen werden können, wenn dies durch das vorhandene Treppenhaus nicht mehr möglich sein sollte.

Im Klartext bedeutet das nach den Ausführungen Radegasts, dass am Montagmorgen an den Außenwänden der Schule an vier Stellen Türme mit Treppengerüsten aufgestellt werden müssten. Allerdings stellte Radegast nach einem Gespräch mit dem Kreisbaumeister in Aussicht, dass eventuell eine Terminverschiebung bis in die Weihnachtsferien erreicht werden könne. Dann sollen nach den Plänen Radegasts die Klassenzimmer mit Durchgängen verbunden werden. Dadurch könnte man mit nur zwei Treppengerüsten an den beiden Flügelgebäuden der Schule zurechtkommen. Eine Kostenanfrage des Amtsleiters Stefan Eberle für eine Gerüstmiete für die beiden Treppentürme ergab, dass diese für eine angenommen Dauer von 6 Monaten rund 30.000 Euro kosten.

„Das Schulhaus haben mein Opa und mein Papa gebaut und es ist heute noch ein schönes Bauwerk“, freute sich Radegast. Allerdings hätten sich die Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere den Brandschutz grundlegend geändert. Die großzügige Offenheit zwischen dem als Aula genutzten Zwischenbau und den beiden Seitenflügeln ist heute wegen eines ungehinderten Rauchdurchzugs im Brandfall nicht mehr erlaubt und müssen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes geschossen und mit Brandschutztüren versehen werden. „Alles was bunt ist muss neu gemacht werden“, erklärte Radegast den Stadträten, als er eine überarbeitete Kopie des Bauplanes aus dem Jahre 1954 zeigte. Das alles wird Gegenstand des Brandschutzkonzeptes sein, für dessen Vorlage vom Landratsamt Mitte Dezember als Termin gesetzt ist. Dabei geht es im Wesentlichen darum, das Treppenhaus baulich von der Aula und auch zwischen den einzelnen Geschossen zu trennen. Ein zweiter Brocken dieses Konzeptes wird der zweite, vom Treppenhaus unabhängige Rettungsweg sein. Hier wurden Außenbalkone mit Treppenabgängen oder Treppenabgänge im Außenbereich im hinteren Bereich des Schulgebäudes als Lösungsansätze vorgestellt.

141115_schule-brandsch-02„Es muss schnell was getan werden“, stellte Radegast fest. Dieses Handeln geschieht auf zwei Gleisen. Da sind zunächst die Sofortmaßnahmen, durch die zunächst ein provisorischer zweiter Rettungsweg geschaffen werden muss und dann das Gesamtkonzept für die Brandschutzmaßnahmen, das Mitte Dezember 2014 schon vorliegen muss.

Schwere Vorwürfe
Schwere Vorwürfe wegen eines unverständlichen Zeitverzugs äußerte CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus in Richtung Bürgermeister Uwe Sinn. Seit dem Jahr2011, so Gallus, seien immer wieder bei der Stadt Brandschutzmängel an der Grundschule gemeldet worden. Aus diesem Jahr liege ihm ein Schreiben des damaligen Rektors Brumm vor, aus welchem hervorgehe, dass Brumm zum wiederholten Male darauf hinwies, dass die Brandschutzvorschriften im Schulhaus nicht eingehalten sind. Nach seiner Auffassung seien „seit 2011 die Kinder aus Nachlässigkeit einer abstrakten Gefahr ausgesetzt worden“, stellte Gallus bei seinem Redebeitrag im Stadtrat fest. Es fehle ihm jedes Verständnis dafür, „wie man derartig Warnhinweise unbeachtet lassen kann“.

Wie geht es jetzt weiter?
Durch den Zeitdruck bei der Herstellung des ordnungsgemäßen Brandschutzes besteht auch das Problem wann die damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Beraten wurde darüber, ob etwa, wie Stadtrat Karl Satzinger (BGL) vorschlug einzelne Klassen vorübergehend in das stillgelegte Schulhaus in Bieswang ausgelagert werden könnten. Aber die Nägel mit den entscheidenden Köpfen wurden letztlich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht.

Einstimmig beschlossen wurde im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung, dass das Brandschutzkonzept und die Sofortmaßnahmen unverzüglich angegangen werden und dass hierfür 300.000 Euro im Haushalt 2015 einzustellen sind.




Baumaßnahmen der Dorferneuerung können beginnen

Die Umsetzung der Dorferneuerung in Osterdorf kann beginnen. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) hat nach Vorlage der Gesamtplanung durch die Stadt Pappenheim die Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt. Förderbescheid wird in Kürze erwartet. Meilensteinplan wird erstellt.

Wie mehrfach berichtet hat sich der Stadtrat der Stadt Pappenheim in einer kurzen Zeitspanne mehrere Beschlüsse gefasst um die Dorferneuerung in Osterdorf schnell auf die Zielgerade zu bringen. Eine zügige Umsetzung aller Erfordernisse konnte durch eine konsequente Koordination, und eine gesellschaftliche Geschlossenheit in dem Pappenheimer Ortsteil innerhalb rekordverdächtiger Zeit erreicht werden. In dem Verfahren wurde mehrfach die Zielstrebigkeit und die Durchsetzungsfähigkeit von Fraktionsvorsitzenden Walter Otters (FW) deutlich, der allerding auch stets eine 11-Stimmenmehrheit der Ratsmitglieder hinter sich wusste. Im Falle der Dorferneuerung Osterdorf musste dieses Instrument allerdings nicht angewendet werden, weil alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der Osterdorfer Dorferneuerung einstimmig gefasst wurden.

Auch im Falle der Dorferneuerung Osterdorf war es so, dass belastbare Angaben zur Höhe der Zuschüsse erst dann möglich waren, als die fertigen, vom Stadtrat per Beschluss bestätigten Planungen auf dem Tisch lagen. Diese bestehen im Falle der Dorferneuerung Osterdorf aus dem Umbau der Schule zu einem Dorfgemeinschaftshaus, für den es Fördermittel in Höhe von 46% aber nicht mehr als 150.000 Euro gibt. Die Gestaltung der Außenanlagen werden mit 55 % aber maximal 30.250 Euro bezuschusst.

Beschlossen wurde vom Stadtrat auch, dass das Dorfgemeinschaftshaus, nach der Fertigstellung dem Verein „Die Osterdorfer“ überlassen wird. Hierbei handelt es sich wie berichtet um einen Dachverein in dem alle Osterdorfer Ortsvereine zusammengeschlossen sind. In dem Gebrauchsüberlassungsvertrag zwischen dem Dachverein und der Stadt Pappenheim der einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde, verpflichten sich „Die Osterdorfer“ beim Bau des Hauses Eigenleistung im Wert von 145.000 Euro einzubringen, das Inventar zu beschaffen und zu unterhalten und zur Übernahme der Betriebskosten für das Gebäude. Die Stadt Pappenheim, der festgeschriebene Nutzungsrechte zustehen, beteiligt sich anteilig an den laufenden Kosten und auch den Versicherungen. Der Gebrauchsüberlassungsvertrag hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.

Mit den ersten Bautätigkeiten ist schon bald zu rechnen. „Aktuell haben wir noch mit keinen Arbeiten begonnen. Wir müssen noch auf den Förderbescheid warten“, teilt FW Fraktionschef Walter Otters, der auch Vorsitzende des Dachvereins „die Osterdorfer“ ist, auf unsere Anfrage mit. Einen Meilensteinplan wollen „Die Osterdorfer“ zusammen mit ihrem Architekten in der nächsten Woche erarbeiten.




Sportförderung wurde wieder eingeführt.

Einstimmig hat der Stadtrat die im Jahre 2004 abgeschaffte Sportförderung nun wieder eingeführt. Nachdem der der erste Versuch von Stadttrat und SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer im Februar 2014 gescheitert war wurden die Richtlinien jetzt von einem Arbeitskreis vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Gut einen Monat vor der Kommunalwahl, Anfang Februar 2014 hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer einen Antrag auf Wiederbelebung der Sportförderung gestellt. Diese war von der Stadt Pappenheim im Rahmen zahlreicher Sparbeschlüsse im Jahr 2004 abgeschafft worden. Wegen der zeitlichen Nähe zur Kommunalwahl und auch wegen inhaltlicher Änderungswünsche wurde dieser Antrag auf Wiedereinführung der Sportförderung damals von Stadtrat Walter Otters gestoppt und im allseitigen Einvernehmen vertagt.

Nun hat sich ein Arbeitskreis erneut mit dem Thema beschäftigt und im städtischen Haushalt 12.000 Euro für die Förderung des Sports in Pappenheim vorgesehen.

Demnach soll dieses Geld für drei Bereiche verausgabt werden. Diese wurden festgelegt mit Anschaffungen und Reparaturen, der Jugendförderung und einer Entschädigung für Vereine, die ihre Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Bei letzterem geht es im Wesentlichen um die B-Plätze der drei Pappenheimer Fußballvereine.

Drei Sportvereine haben in diesem Jahr Anträge für eine Förderung gestellt. Dabei handelt es sich um den SV Übermatzhofen, der 6.400 Euro in einen Rasenmäher investiert hat, den TV Pappenheim, bei dem 2.500 Euro für Bodenreparaturen angefallen sind und der SV Osterdorf, der Zuschüsse für zwei Tischtennisplatten im Wert von 1.400 Euro haben möchte.

Auf Vorschlag des Arbeitskreises Sportförderung beschloss der Stadtrat einstimmig, jeden der gestellten Vereine mit der Hälfte des beantragten Betrages finanziell zu unterstützen.

Von den verbleibenden 6.850 Euro der Sportförderung werden 500 Euro an den Turnverein Pappenheim für den Hallenunterhalt bezahlt. Je 500 Euro werden an die Sportfreunde Bieswang, die TSG Pappenheim und den SV Übermatzhofen für den Unterhalt ihrer Spielfelder überwiesen und die TSG Pappenheim bekommt noch 200 Euro für die Nutzung ihrer Sportanlagen durch den Schulsport und den Tauziehwettbewerb beim Volksfest. Der Restbetrag von 4.650 Euro soll im Rahmen der Jugendförderung an alle Vereine mit Jugendarbeit fließen.




SEK-Umsetzung auf den Weg gebracht

In seiner Sitzung am 21.10.2014 hat der Stadtrat die vom SEK-Umsetzungsrat erarbeiteten und vom Architekturbüro Clemens Frosch geplanten Komponenten der Innenstadtsanierung in wesentlichen Bereichen einstimmig beschlossen. Der Fahrbahnbelag der Deisingerstraße, das Wasserspiel auf dem Marktplatz und das Podest vor dem Hirschen werden auf Antrag aus dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit neu beraten und entschieden.
Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung einstimmig vor rund 50 Zuhörern das Architekturbüro Frosch mit der Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Innenstadtbereiche Marktplatz und Deisingerstraße beauftragt. Mit dem Beschluss wurden entscheidende Arbeitsergebnisse des SEK- Umsetzungsrates vom Stadtrat ohne Gegenstimmen gebilligt.

Der Stadtratsbeschluss im Wortlaut:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, das Architekturbüro Fraoch, Pappenheim zu beauftragen, den Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Innenstadtbereiche Marktplatz und Deisingerstraße bis Fußgängerüberweg neben den Anwesen Gampl, sowie Graf-Carl-Straße für den Bereich von der Sparkasse bis zur Evangelischen Stadtkirche gemäß den nachfolgenden Ergänzungen zu beschließen.

  • Der grundsätzlich niveaugleiche Ausbau , Verzicht auf Niederbord zwischen Fahrbahn und Gehweg
  • Linienführung der Fahrbahnen Deisingerstraße und Marktplatz.
  • Die festgelegten Parkflächen
  • Kreisstraßenbreite 4,35 m inklusiv 2-Zeiler-Rinnen, (Ausnahme Engstelle beim Haus des Gastes)
  • 2-Zeiler-Rinnen
  • Pflaster auf dem gesamten Marktplatz einschließlich Verkehrsbereich
  • Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße
  • Aufenthaltsplatz im südlichen Bereich der Deisingerstraße
  • Zwei Fußgängerüberwege auf dem Marktplatz

Folgende Punkte werden im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates erneut beraten und beschlossen:

  • Fahrbahnbelag der Fahrbahn Deisingerstraße,
  • Wasser spiel Marktplatz,
  • Podest vor dem Hirschen

Dr. Markus Weiß, vom Landesamt für Denkmalpflege in München bescheinigte dem Stadtrat mit dem Beschluss einen Guten Weg eingeschlagen zu haben und forderte das Gremium auf, diesen Weg weiterzugehen.

Weiterer Bericht folgt.




Feuerwehren auf dem Prüfstand

Vom Stadtrat wurde jetzt einstimmig beschlossen, dass für die Feuerwehren des Gemeindebereichs Pappenheim ein Feuerwehrbedarfsplan in Auftrag gegeben wird. Auflösungen von Ortsteilfeuerwehren werden vorerst nicht in Erwägung gezogen auch wenn das im Bedarfsplan vorgeschlagen werden sollte.

Bei den Pappenheimer Feuerwehren ist ein Investitionsstau seit langem erkannt. Fahrzeug und Geräte sind in die Jahre gekommen und müssen neu beschafft werden. Bereits im Februar gab es deshalb ein Gespräch mit einigen Feuerwehrkommandanten, in dem Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren in Pappenheim, Neudorf, Übermatzhofen und Göhren als erforderlich angesehen wurden. Während für die Pappenheimer Stützpunktfeuerwehr die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs ansteht, sollen die Tragkraftspritzenanhänger der Feuerwehren in Göhren, Neudorf und Übermatzhofen durch Tragkraftspritzenfahrzeuge ersetzt werden.

Bei den Überlegungen über die Ausstattung und den Zeitpunkt der Anschaffungen wurde die Idee geboren, einen Feuerwehrbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren zu erstellen oder von einer Fachfirma erstellen zu lassen.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16. Oktober wurde das Erfordernis eines solchen Bedarfsplanes nicht in Frage gestellt. Diskutiert wurde lediglich darüber, ob so ein Plan in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kommandanten, oder von einer externen Fachfirma erstellt werden soll. Infrage kommen zwei Anbieter, die für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans zwischen 15.000 und 20.000 Euro berechnen. „Das ist ein halbes Feuerwehrauto“ sagte Bürgermeister Uwe Sinn bei den Beratungen und zeigte sich wenig begeistert von dem Gedanken, für das Gutachten so viel Geld zu investieren. Aus seiner Sicht spricht auch die Tatsache, dass der Bedarfsplan erst Ende 2015 oder noch später vorliegen könnte und damit die Anschaffung von Feuerwehreinrichtungen verzögert werden. „Ich meine halt wir sollten den Bedarfsplan mit den eigenen Leuten machen“, schlug der Bürgermeister vor.

Amtsleiter Stefan Eberle führte aus, dass die Erfahrungen bei anderen Kommunen gezeigt hätten, dass der Feuerwehrbedarfsplan die Hauptfeuerwehr stärkt und die kleineren Wehren eher schwächt und im Extremfall sogar ihre Auflösung empfiehlt.

„Inwieweit ist die Stadt daran gebunden?“ stellte Feuerwehrreferent und CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus die Frage, die er auch gleich selbst beantwortete. Das aktuelle Bespiel in Eichstätt zeige deutlich, dass der Bedarfsplan nur eine Empfehlung an die Kommune ist. In Eichstätt nämlich habe die Stadt nicht alle Empfehlungen des Feuerwehrbedarfsplanes angenommen und umgesetzt. In seinem Vortrag machte Gallus deutlich, dass er sehr wohl den Kostenfaktor sehe und auch eine mögliche Verzögerung in der Anschaffung. Aber Gallus stellte dem Stadtrat ein deutliches Übergewicht der positiven Punkte für einen professionellen Bedarfsplan vor. Man habe durch eine neutral, fachmännische Beratung die Gewissheit, dass Fahrzeuge und Gerätschaften nicht „blind“ gekauft werden und auch die rechtliche Absicherung hinsichtlich der kommunalen Pflichtaufgabe „Brandschutz“ sei mit einem professionelle Bedarfsplan besser gewährleistet. Diese Pflichtaufgabe der Kommune wird, so Gallus, von hoch motivierten ehrenamtlichen Kräften umgesetzt, die es verdient haben, für ihre Tätigkeit eine fachliche und unabhängige Bewertung ihres Ausrüstungsbedarfs zu bekommen. Die Gefahr der Auflösung von Ortsteilfeuerwehren sieht Gallus derzeit nicht, weil dies gesetzlich gar nicht möglich sei, solange sie ihrer Aufgabenerfüllung nachkommen. „Die Ortsfeuerwehren sind grundsätzlich zu erhalten“, führte Gallus aus.

„Im Vorfeld muss klar sein, dass bestehenden Ortsteilfeuerwehren erhalten bleiben“, stellte auch Stadtrat und FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters fest. Für die Freien Wähler trat auch er für die Erstellung eines Bedarfsplanes durch eine externe Fachfirma ein.

Stadtrat Karl Satzinger (BGL) unterstrich den Wert einer unabhängige Bewertung der Feuerwehren von außen.

„Wir geben 20.000 Euro aus für ein Gutachten an das wir uns dann nicht halten müssen“, stellte Stadträtin Christa Seuberth fest und stellen die Frage „Wollen oder sollen wir uns daran halten?“

SPD Fraktionschef Gerhard Gronauer stellte heraus, dass es um eine Analyse des Ist- und des Sollzustandes für die Feuerwehren gehen und dass es auch nach seiner Auffassung keine Diskussion über den Bestand der Ortsfeuerwehren geben dürfe. Gerne hätte er zu diesem Thema noch die Meinung des Kreisbrandrates und des Kreisbrandinspektors eingeholt. Wichtig sei ihm auch dass der Feuerwehrbedarfsplan nicht von einer Firma erstellt wird, die dann von den Fahrzeug- und Geräteanschaffungen profitiert.

In öffentlicher Sitzung erfolgte schließlich der einstimmige Grundsatzbeschluss, dass ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden soll, wobei die Frage nach der internen oder externen Art offen blieb. Diese Frage wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weiter beraten. Nach unseren Informationen wurde vom Stadtrat beschlossen einen Feuerwehrbedarfsplan von einer Fachfirma erstellen zu lassen.




Heftiger Streit um die Galluskirche

Schon zum zweiten Mal kam es in einer öffentlichen Stadtratssitzung zu einem heftigen Streit um die Nutzung der Galluskirche. Nun sollen Konzerte bis 21:00 Uhr wieder zugelassen werden. Die Gemüter erhitzten sich an der Debatte, ob die Nutzungsdauer auf 22:00 Uhr ausgedehnt werden soll. Offenbar waren Kommunikationsdefizite Ursache für den neuerlichen Eklat.

141018_gallusk-07Was hätte St. Gallus wohl dem Pappenheimer Stadtrat gesagt? Gemeint ist der Heilige St. Gallus, der im 6. Jahrhundert lebte und dem berühmten Ort St. Gallen, dem dortigen Kloster in der Schweiz und auch unserer Galluskirche als Namensgebe diente. Mit der Galluskirche hat Pappenheim die älteste Kirche in Mittelfranken, die auch der historische Grundstein für die erste urkundliche Erwähnung unserer Stadt im Jahr 802 ist. Auch wer nur ganz wenig Kulturempfinden hat, weiß, dass es in Pappenheim keinen Raum gibt, der über auch nur eine annähernd gleichartig gute Akustik verfügt. Aus historischer Sicht ist von einer Überlieferung zu berichten, wonach ein irrer Wärter des damaligen Turmes den Sohn der edlen Pappenheimer Frau Reginsind vor den Räubern schützte und diese mutige Tat mit seinem Leben bezahlte. Aus Dankbarkeit stiftete die edle Frau ihre Pappenheimer Besitzungen an das Kloster St. Gallen, womit die Existenz Pappenheims erstmals nachweislich niedergeschrieben wurde.

Nach langem hin und her zwischen Pappenheim und dem Weißenburger Bezirksamt wurde das nördliche Seitenschiff der St. Galluskirche im Juni 1898 seiner Bestimmung als Leichenhalle übergeben.

141018_gallusk-04Als Veranstaltungsraum für musikalische Darbietungen wurde das Gotteshaus wohl im Jahre 2002 entdeckt, als Pappenheim sein 1200-jähriges Jubiläum feierte. Nach den vielen Veranstaltungen im Hauptschiff der St. Galluskirche im Jubiläumsjahr setzte sich die Praxis fort, dort Konzerte abzuhalten. Darüber hinaus bot das Evangelische Bildungs- und Tagungszentrum (EBZ) seinen Kursteilnehmern seit 2010 auch spät abends Andachten in der St. Galluskirche an. Dieser Praxis lag seit September 2012 ein Vertrag zwischen der Stadt Pappenheim und dem EBZ zu grunde , der auch eine bedingte Schlüsselgewalt für das EBZ beinhaltete.

Die Vergangenheitsform deshalb, weil dieser Vertrag nach einem Ratsbeschluss vom 24.07.2014 mit der Stimmenmehrheit von CSU, FW und BGL aufgekündigt und der Schlüssel wieder eingezogen wurde.

Ins Rollen gebracht hat die Angelegenheit Stadtrat und Friedhofsreferent Alexius Lämmerer (BGL), der ursprünglich schriftlich beantragt hatte, die Galluskirchen-Vereinbarung mit dem EBZ aufzuheben und die Galluskirche ausnahmslos nur noch als Friedhofskirche für Beisetzungsfeierlichkeiten zuzulassen. Versicherungs- und Haftungsfragen, führte der Antragsteller ebenso ins Feld, wie Pietätsgründe, Interessenkonflikte und Probleme die eine Nutzungszeit von 22:00 bis 23:00 Uhr mit sich bringen.141018_gallusk-05 Dies verstoße gegen die Friedhofs- und Totenruhe. Als pietätlos erkannte Stadtrat Lämmerer einen Plakatanschlag für ein Konzert im Friedhofsinnenbereich an der Eingangstüre der Galluskirche.

Bei einer hitzigen Debatte in der legendären Sitzung vom 24.07.2014 wurde überdeutlich, dass dieser Antrag von der SPD-Minderheit nicht mitgetragen werden wird. Bei der damals aufgeheizten Situation bot Alexius Lämmerer einen Kompromiss an, in dem er sich einverstanden erklärte, kirchliche Konzerte und auch Andachten des EBZ zu den Friedhofsöffnungszeiten längstens bis 21:00 Uhr zuzulassen. In der damaligen Sitzung hat man es- aus welchen Gründen auch immer – nicht zuwege gebracht, diesen Kompromiss in einen geänderten Beschlusstext zu fassen, weshalb am 24.07.2014 über den ursprünglichen Antrag Lämmerers abgestimmt wurde. Eigentlich bedarf es keiner Ausführung, wie diese Abstimmung endete. Seit dieser Zeit dient die St. Galluskirche kraft Stadtratsbeschlusses ausschließlich als Friedhofskirche.

141018_gallusk-02In der Folgezeit hat man vonseiten des EBZ und der Stadt Pappenheim an einem Kompromiss gearbeitet, wobei jetzt die Freien Wähler die Stabführung hatten. In einem Schreiben zu dem ursprünglichen Antrag Lämmerers und auch bei einem Gespräch mit den Ratsmitgliedern in den Räumen des EBZ wurde der Wunsch und das Erfordernis einer weiterführenden Nutzung der St Galluskirche aus Sicht des EBZ deutlich gemacht, mit dem Wunsch, die St. Galluskirche bis 22:00 Uhr für Andachten nutzen zu dürfen.

Nun stand das Thema Galluskirche knapp drei Monate später erneut auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung. Dabei schlugen erneut die Wellen hoch. Die Stimmung wechselte von Wut, Kompromisswunsch und Ratlosigkeit. Auslöser der Kontroversen war die Veränderung des Antrages, den der FW-Fraktionsvorsitzende Walter Otters eingebracht hatte. In der Sitzungsvorlage, so beklagte Otters mit Zornesmine sei sein 21:00 Uhr-Antrag von Bürgermeister Sinn auf 22:00 Uhr erweitert worden. Nach heftigem Schlagabtausch 141018_gallusk-08(verbal) und gegenseitigen Vorwürfen der SPD auf der einen und Bürgerblock auf der anderen Seite wurde zunächst die 22:00 Uhr Regelung mit den Stimmen der Mehrheitsführerschaft weggestimmt. Zugestimmt wurden im gleichen Mehrheitsverhältnis dem Antrag von FW-Fraktionschef Walter Otters, kirchliche Veranstaltungen bis längstens 21:00 Uhr zuzulassen.

Wie unsere Recherchen ergaben, wäre dieser Streit überhaupt nicht nötig gewesen. Denn am Mittwoch, einen Tag vor der Sitzung, hat EBZ-Chef Gerhard Schleier dem 21:00 Uhr Kompromiss schriftlich zugestimmt. Ungeklärt ist allerdings, ob alle Stadträte von dieser Zustimmung wussten. Damit hätte man viel Ärger vermeiden können. Wie blank die Nerven lagen, zeigt die Tatsache, dass Bürgermeister Sinn dem CSU Fraktionschef die Wortmeldung mit der Bemerkung verweigerte: „Das führt doch zu nichts – das sind doch immer dieselben die reden“.