Galgenfrist für das EHP?

Das Europäische Haus Pappenheim wird unter vom Stadtrat festgelegten Bedingungen voraussichtlich für drei Jahre fortgeführt. Das hat der Pappenheimer Stadtrat bei einer Gegenstimme beschlossen. Der parteiübergreifende Kompromiss wurde nach einem nichtöffentlichen „Gefecht“ in der Stadtratssitzung am 11. Juni in die Öffentlichkeit getragen. Vereinzeltes Zähneknirschen war unüberhörbar.

Schon seit den ersten Planungen ist das Europäische Haus Pappenheim (EHP) in der öffentlichen Diskussion. Im Kommunalwahlkampf 2013/2014 konnte man zumindest bei einer Wahlversammlung Zustimmungsrufe und Applaus miterleben, als der Fortbestand des EHP infrage gestellt wurde. Auch im Stadtrat war die Besetzung einer Vollzeit und einer Halbtagesstelle im EHP immer wieder Thema in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen.

wieserhaus-ehp-02„Niemand hat die Absicht das EHP zu schließen“ das ist der allgemeine Ratstenor immer dann, wenn es öffentlich um den Fortbestand des EHP geht. So war es auch bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates. Einzige Ausnahme war Alex Lämmerer, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste (BGL), der sich vor der Diskussion einmal mehr offen gegen den Fortbestand des EHP aussprach und dazu eine schriftliche Erklärung zu Protokoll gab.

Dabei argumentiert Lämmerer, dass die Erwachsenenbildung, wie sie im EHP praktiziert wird, in der Gemeindeordnung als einefreiwillige Aufgabe definiert ist, die in den Grenzen der Leistungsfähigkeit zu betreiben ist. Angesichts des Verwaltungshaushalts und eines noch nicht erstellten Finanz- und Investitionsplans sei es nicht zu verantworten freiwillige Aufgaben in der vorgesehenen Größenordnung wahrzunehmen.

Die Bedingungen
grzega_150619Grundvoraussetzung für den Fortbestand des EHP und die Verlängerung der Arbeitsverträge für Professor Dr. Joachim Grzega und Wilma Vogel ist die weitere Förderung der Personalkosten mit 50 Prozent. Sollte die Förderung ausbleiben, bedeutet das das Ende der Dienstzeit für Dr. Grzega und seine Mitarbeiterin im Pappenheimer EHP. Beide Stellen werden in diesem Fall von der Stadt 6 Monate weiterbezahlt. Eine gewisse Pikanterie mit allerhand Interpretationsspielraum liegt in dem Nachsatz: „Die beiden Stelleninhaber haben in diesem Monaten normalen Dienst in Pappenheim zu leisten und können auch in anderen Bereichen der Verwaltung nach Bedarf eingesetzt werden.“

Weitere Vorgabe ist eine Kostendämpfung für den Betrieb des EHP in den nächsten Jahren. Für die Jahre 2013 hatte Stadtkämmerer Valentin Mindrean rund 57.000 Euro und für das Jahr 2014 rund 64.500 Euro als EHP-Defizit errechnet.

Einschließlich aller Nebenkosten, bei mietfreier Nutzung der EHP-Räume sollen in den nächsten drei Jahren nach unten gestaffelte Gesamtkosten von 70.000 Euro im Jahr 2016 bis 30.000 Euro im Jahr 2018 anfallen. Das Endziel ist schließlich ein Kosten neutraler Betrieb des EHP.

Schließlich war noch beabsichtigt, die Nutzungsrechte an den Forschungsergebnissen Dr. Grzegas auf die Stadt zu übertragen. Der Stadtrat hatte beabsichtigt, „dass sämtliche Rechte der Forschungsergebnisse, sowie die pädagogischen Konzepte bei der Stadt Pappenheim verbleiben und eine private Publikation oder Verwendung der erarbeiteten Methoden unzulässig ist. Dieser Beschluss wurde allerdings (noch) nicht gefasst, weil während der Beratungen Zweifel aufkamen, ob diese Bedingung einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.

 Von einem langen Ringen bei den nichtöffentlichen Beratungen sprach Stadträtin Anette Pappler (SPD). Sie sprach von einem Innovativen Projekt mit Strahlkraft nach außen, das erhalten werden müsse.

Niemals habe seine Fraktion die Absicht gehabt das EHP zu schließen betonte FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters einmal mehr bei den öffentlichen Beratungen. „Wir müssen genau anschauen was wir uns leisten können“, schränkte Otters aber ein. Man habe für den Moment einen tragfähigen Kompromiss geschaffen, bei dem das EHP nicht nur an Zahlen gemessen wird. Es gehe auch um die beachtliche Leistung und das persönliche Engagement des EHP-Leiters und seiner Mitarbeiterin.

„Die Gewerbetreibenden wollen, dass das EHP erhalten bleibt“, stellte 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) bei den Beratungen fest. Er halte es für richtig, den Fortbestand des EHP weitere drei Jahre zuzusichern. „Kultur kostet nun mal Geld“, erläuterte Wenzel dem Ratskollegium. Diesem Tenor schloss sich Christa Seuberth (SPD) an. „Wir haben es uns alle nicht leicht gemacht eine Lösung zu finden“, stellte Seuberth in ihren emotional betonten Ausführungen fest. Das Ergebnis sei ein hart errungener Kompromiss, der für die europäische Bildungseinrichtung in Pappenheim gelungen sei. „Das ist unser Europäisches Haus“ rief sie in die Runde, wofür sie aus allen Fraktionen spontanen Applaus erhielt.

Von einem ganz harten Kompromiss sprach Friedrich Obernöder (CSU), mit dem man letztlich auch aus Sicht seiner Fraktion leben könne.

Bei der Abstimmung votierten mit einer Ausnahme alle Ratsmitglieder für die Fortführung des EHP unter den genannten Bedingungen.




Auf dem Weg zu den Fördergeldern

Zur Konkretisierung des Bürgerwillens, der sich aus dem Bürgerentscheid für das Ratsbegehren vom 16. April 2014 ergibt, wurden jetzt im Stadtrat Beschlüsse zu den Baukosten, zur Gestaltung des gesamten Sanierungsgebietes und zur künftigen Informationspolitik gefasst. Damit ist das Verfahren zur Antragstellung für die Fördergelder erneut aufs Gleis gesetzt.

Kostenberechnung vorgestellt
Wegen des neu aufgestellten Ausbaugebietes konnte die Kostenberechnung für den ersten Bauabschnitt nun auf Grundlage der bestehenden, vom SEK-Umsetzungsrat erarbeiteten Planungen vorgestellt werden. Planer Clemens Frosch hatte in Windeseile den Kostenanteil für den neu definierten Bereich, nämlich Deisingerstraße ohne Marktplatz zu berechnen. Diesen erläuterte er bei der jüngsten Stadtratssitzung, wobei er von einem Baupreis-Index im Vergleich zum Vorjahr 2014 von 1,4 Prozent ausgeht.

In seiner Aufstellung, die dem Stadtrat im Detail präsentiert wurden, berechnete Clemens Frosch Baukosten in Höhe von insgesamt 1,52 Millionen Euro, die sich in 1,3 Millionen für die Außenanlagen und rund 200.000 Euro Baunebenkosten aufteilen.

Seine Kostenberechnung konnte sich allerdings nur auf den bisher überplanten Bereich der Deisingerstraße von der Schoßapotheke bis zur Einmündung Bauhofstraße – das bisherige Sanierungsgebiet – beziehen. Die Berechnungen für den hinzugekommenen Ausbaubereich werden erst möglich sein, wenn die Vorentwurfsplanung für den Süd-Teil der Deisingerstraße durchgeführt und vom Stadtrat beschlossen ist. Für diese Planungen erging an das Architekturbüro Frosch der Auftrag per Stadtratsbeschluss, der einstimmig erfolgte. Auch die Kostenberechnung wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen.

Materialkonzept für die gesamte Altstadt
sek_radUm dem Bürgerwillen, der im Bürgerentscheid am 16. April durch die deutliche Befürwortung des Ratsbegehrens gerecht zu werden, fasste der Stadtrat einen Beschluss, der die Gestaltung des gesamten Altstadtrings mit Bauhofstraße, Graf-Carl-Straße und die beiden Quergassen festlegte.

Der Beschlusstext lautet:
„Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, das Materialkonzept des Planungsbereichs Deisingerstraße mit gesägtem Granitpflaster im Gehweg und Parkplatzbereich, sowie Asphalt im Fahrbahnbereich bei niveaugleichen Ausbau und Absetzung mittels 2-Zeiler auch für die noch zu sanierenden Straßenabschnitte Marktplatz, Bauhofstraße und Graf-Carl-Straße. Die Stadtvogtei- sowie die Herrenschmiedgasse werden in ihrer gesamte Breite gepflastert.

Informationsveranstaltungen und Baustellenbegehungen
sek-bauhofstr_PHF3018Für die bisherigen Planungen in allen Bereich der Stadtentwicklung war in Pappenheim der sogenannte Umsetzungsrat installiert. Dieser bestand aus den Stadträten aller Fraktionen, dem Kreisbaumeister, dem Treuhänder der Firma Bayerngrund, Graf von und zu Egloffstein und den Vertretern der Regierung von Mittelfranken. Die Bürgerschaft war durch die Vorsitzenden von drei Arbeitskreisen im Umsetzungsrat vertreten, welche die Handlungsfelder Handel und Gewerbe, Verkehr, sowie Veranstaltungen und Tourismus und Demografie repräsentierten. Um die Bürger, insbesondere die betroffenen Anwohner über die geplanten städtebaulichen Maßnahmen bestmöglich zu informieren, war auch bis zum Jahresende 2014 noch ein sogenannter SEK-Koordinator in Teilzeit angestellt.

140707_sek_infofahrt-10Wegen erheblicher Vorwürfe aus der Bürgerschaft gegen die Informationspolitik der Stadt, und der Zusammensetzung des SEK-Umsetzungsrates kamen die Stadträte im Einvernehmen mit der Regierung von Mittelfranken zu dem Entschluss, den SEK-Umsetzungsrat abzuschaffen. Zielführender und auch demokratischer sei es – so die Meinung der Entscheidungsträger – künftig alle relevanten Punkte im Stadtrat zu behandeln. Die in den Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) festgeschriebene Einbindung der Bürger soll mit Bürgerversammlungen und später dann mit Baustellenbegehungen gewährleistet werden. Die vom Fraktionsvorsitzenden der BGL Alexius Lämmer (BGL) gestellte Frage nach der Beteiligung der Bürgerinitiative Stadtentwicklung (BISP) an den Prozessen der Entscheidungsfindung beantwortete Bürgermeister Sinn mit der Bemerkung, dass es der Wunsch des Stadtrates gewesen sei, den Umsetzungsrat abzuschaffen. Die Bürger könnten künftig bei den Bürgerversammlungen ihre Vorschläge und Anliegen vorbringen.

Weit mehr Diskussionen löste das Ansinnen aus, künftig auch auf einen SEK-Koordinator zu verzichten. Während SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer nicht auf die Informationsaufgaben eines Koordinators verzichten wollte, stellte Geschäftsleiter Eberle fest, dass mit dem SEK-Umsetzungsrat auch die des Koordinators wegfällt.
Die Anwohner der Deisingerstraße sollen möglichst viel Informationen erhalten, wünschte sich 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) und auch Stadtrat Günther Rusam (SPD) sprach die Empfehlung für den Erhalt dieser Tätigkeit aus. Einen Sinn in der Tätigkeit eines externen Koordinators sieht FW-Fraktionsführer Walter Otters nur dann, wenn es dafür Fördergelder gibt und wenn der Koordinator bei der Stadt weisungsbefugt angestellt ist. „Man braucht niemanden um nur zu dokumentieren“, stellte Otters klar.

„Ohne Vorbesprechung und Klärung des Zuschnitts kann über diese Aufgabe nicht entschieden werden“ konkretisiert Otters auf unsere Anfrage seine Vorstellungen. Denkbar wären aus Sicht des FW-Fraktionschefs mehrere Varianten, die von dem SEK-Koordinator bisheriger Prägung über einen Projektmanager bis hin zu einen befristeten Stelle eines Stadtbaumeisters, der als „Fachmann für unsere unzähligen Baustellen (Brücke, Schulhaus, Innenstadt, Kläranlagen….)“ – so Otters – tätig werden soll.

Gerade in der Bauphase sei ein geeigneter Koordinator nach Ansicht von Alexius Lämmerer (BGL) nötig, der insbesondere für die Kunden und Geschäftsleute über die Informationen und Wegweisung in der Deisingerstraße übernimmt und auch publiziert. Auch Stadträtin Anette Pappler meinte, dass die Städtebauliche Maßnahme ohne Koordinator zu kurz gegriffen sei. Friedrich Obernöder (CSU) meinte, dass man heute noch nicht über den Verbleib eines Koordinators entscheiden solle. Er denke bei der Besetzung einer derartigen Stelle an einen Bauingenieur, der ein Praktiker ist.

Letztlich fasste der Stadtrat folgenden Beschluss:
Anstehende Entscheidungen hinsichtlich des SEKs, sowie der Innenstadtsanierung werden künftig direkt im Stadtrat, in der Regel in öffentlicher Sitzung behandelt und beschlossen.
Der SEK Umsetzungsrat ist damit entbehrlich und aufzulösen.Die Bürger werden darüber hinaus im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Baustellenbesichtigungen über den Fortgang der Maßnahmen durch die Verwaltung informiert.




Der Eichwiesensteg wird erneuert

Der Eichwiesensteg in der Fischerleite soll abgebrochen und durch einen neuen barrierefreien Steg ersetzt werden. Das hat der Stadtrat jetzt einstimmig beschlossen. Die Planungen stellen 6 Varianten in Stahl, Aluminium und Holz zur Verfügung.
eichwiesensteg-02Seit Februar 2015 ist der von Pappenheimern und Gästen unserer Stadt gleichermaßen viel genutzte Eichwiesensteg gesperrt.

[Unseren Artikel vom Februar 2015 finden Sie hier …]

Fest steht, dass der bestehende Steg aus statischen Gründen nicht erhalten werden kann. Deshalb erteilte der Stadtrat dem Pappenheimer Ingenieurbüro Hildebrand den Auftrag, den Abbruch des Steges, sowie den Neubau einer Brücke an gleicher Stelle zu planen. Für den Neubau des Steges stehen 50 % Fördermittel in Aussicht, sofern die baulichen Vorgaben eingehalten und eine Verbesserung der Fußgängerbrücke erreicht wird. Die Vorgaben des Stadtrates waren eine Fußgängerbrücke mit barrierefreiem Übergang zu planen, bei der Alumium, Holz oder Stahl in Betracht kommen.
Bei der öffentlichen Sitzung am 11.06. hatte dieser nun zu entscheiden, ob er einem Abbruch des etwa 100 Jahre alten Eichwiesensteges und dem Neubau eines neuen Steges zustimmen kann. Diese grundsätzliche Zustimmung erteilte der Stadtrat mit jeweils einstimmigem Votum. Bei den Beratungen wurde deutlich, dass die Fundamente des alten Eichwiesensteges auch für die neue Brücke Verwendung finden sollen. Wie eine Nachfrage beim planenden Statikbüro ergab, handelt es sich dabei um den Teil der Fundamente, der etwa 2 m tief im Erdboden versenkt ist.

Die wichtigsten Merkmale des neuen Steges werden zwei Rampen sein, die auf der Südseite (Bahnseite ) eine steile Böschung überwindet und auf der Nordseite (Fischerleiten) mit einer Richtung Westen abgehenden Schräge einen barrierefreien Zugang zum Steg ermöglicht. Man wolle zwar weitgehend dem Wunsch der Bürger nachkommen, betonte FW-Fraktionsführer Walter Otters, aber man wolle keine Umgehung von Pappenheim schaffen. Der barrierefreie Zugang wird nicht behindertengerecht sein, weil eine Rampe von 6 % Steigung nicht erreicht werden kann. Wichtig sei aber der barrierefreie Übergang betonte Stadträtin Anette Pappler (SPD), denn man müsse auch an Personen mit Kinderwagen und Benutzer von Rollatoren denken, die durchaus auch mit steileren Rampen zurechtkommen.

150616_variante-00In der öffentlichen Sitzung stellte Bürgermeister Uwe Sinn sechs Varianten für einen möglichen Brückenneubau vor, die das Ingenieurbüro Hildebrand mit einer Kostenaufstellung geplant hatte. Alle Brücken sehen einen barrierefreien Übergang durch Rampen vor und sind mit einer Breite von 1,75 m von Geländer zu Geländer als Fußgängerbrücken konzipiert. Die Spannweite über die Altmühl von Fundament zu Fundament beträgt 28,80 m.

Schnitt mit Pylon zu Brückenvariante 6
Schnitt mit Pylon zu Brückenvariante 6

Zwei der Brücken sind mit Fachwerkträgern als Tragwerk geplant, wobei als Material Stahl oder Aluminium infrage kommt.

Zwei Brücken sehen als Tragewerk Stahlträger vor die eine Höhe bis zu 80 cm haben. Eine der beiden Stahlträgerbrücken ist mit einem Pylon geplant der einen Teil der Stützlast der Brücke übernimmt. Des halb ist bei dieser Variante auch ein Stahlträger von 40 cm Höhe ausreichend.

Ähnlich ist es bei den beiden Stegen, bei denen als Tragwerk Holzleimbinder in einer Höhe bis zu 1,30 m vorgesehen sind. Die Holzleimbinder dienen dabei teilweise als Geländer. Auch bei der Holzausführung gibt es eine Planungsvariante mit einem Pylon, bei dem dann die Leimbinder auch nicht ganz so hoch sind..

Auch die voraussichtlichen Kosten für die sechs Varianten des neuen Eichwiesensteges wurden in der öffentlichen Sitzung vorgestellt und sind aus der Tabelle weiter unten ersichtlich.

Variante 1
2 Stahlträger über dem Wasser 80 cm hoch

150616_variante-01

Variante 2+3
2 Fachwerkträger über dem Wasser; Variante 2 in Stahl, Variante 3 in Aluminium150616_variante-02-u-03Variante 4
Stützpfeiler wird durch einen Pylon mit 8 m Höhe ersetzt. Zuganker halbieren die Stützweite von 28,80m.
150616_variante-04Variante 5
Brücke besteht aus 2 Leimträgern mit 25 cm Stärke und 1,30 m Höhe.
150616_variante-05Variante 6
Brücke besteht aus 2 Leimträgern mit 25 cm Stärke und variabler Höhe von 60 cm bis 1,10 cm. Die variable Höhe wird durch den Einbau eines Pylons erreicht, dadurch Verminderung der Stützkraft, wie in Variante 4 beschrieben.
150616_variante-06Kostenaufstellung:
150616_bruecke_kosten




Soziale Einrichtung im Schulhaus Bieswang angeregt

Der angedachte Verkauf des Schulhauses in Bieswang ist vom Stadtrat mit einer interfraktionellen Mehrheit zurückgewiesen worden. Vielmehr soll das Gebäude im Rahmen der Dorferneuerung einer Nutzung zugeführt werden. Im Gespräch sind karitative Nutzungsmöglichkeiten, die ausgelotet werden sollen.

Seit der Schließung der Grundschule im Jahre 2012 in Bieswang hat das Gebäude keine Nutzung mehr. Darüber hinaus ist die Heizung sanierungsbedürftig, wofür mit 10.000 Euro gerechnet wird. Deshalb wurde im Stadtrat der Gedanke eingebracht, das dreigeschossige, über 300 Quadratmeter große Gebäude zu verkaufen. Hof und Spielplatz allerdings sollten im Eigentum der Stadt Pappenheim bleiben.
Als Alternative sah man offenbar von vorneherein das Schulhaus als Maßnahme in die derzeit laufende Dorferneuerung Bieswang einzubinden.
So sah das auch Stadtrat Friedrich Hönig, der nach dem Verlesen der Sitzungsvorlage in sichtliche Erzürnung geraten war. „Das Bieswanger Schulhaus ist tabu“ wetterte Hönig gegenüber dem Stadtratsgremium und den gut 50 Zuhörern. Vor Abschluss der Dorferneuerung in Bieswang gehe mit einem Verkauf gar nichts. Man müsse derzeit noch alle Möglichkeiten offen lassen.
Dem pflichtete Stadtrat Karl Satzinger (BGL) bei und wartete mit dem Vorschlag einer sozialen Einrichtung auf. Aus seiner Sicht wäre es möglich, im Bieswanger Schulhaus Einrichtungen wie ein betreutes Wohnen, eine Betreuung Demenzkranker oder Seniorenwohngruppen unterzubringen. Auch der BGL-Fraktionsvorsitzende Alexius Lämmerer meinte, man solle vor einem Verkauf erst die Möglichkeiten einer Nutzungsänderung prüfen, wobei Stadtrat Hönig mehr für eine Dorfwirtschaft oder ein Dorfgemeinschaftshaus nach dem Muster von Osterdorf plädierte.
Stadtrat Obernöder riet ebenfalls von einem Verkauf Abstand zu nehmen und verwies auf das für soziale Wohneinrichtungen zweckgebundene Millionenerbe, das Marie Pfister der Stadt im Jahre 2008 vermacht hat.
Vonseiten der SPD schlugen Christa Seuberth und Günther Rusam vor, dass sich der Bauausschuss mit der Heizungssanierung und mit der Suche nach einem karitativen Träger beschäftigen soll.
So wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen, dass Kontakt mit Sozialträgern wegen einer entsprechenden Nutzung des Bieswanger Schulhauses aufgenommen werden soll.




SEK-Planungsgebiet neu festgelegt

Die Sanierung der Pappenheimer Innenstadt kann nun mit dem Ausbau der Deisingerstraße begonnen werden. Eine europaweite Ausschreibung ist nicht notwendig. Aus fördertechnischen Gründen wird das Sanierungsgebiet auf die Deisingerstraße reduziert. Als erster Bauabschnitt wurden vom Stadtrat die Planungen zum Ausbau der gesamten Deisingerstaße einstimmig beschlossen. Das Planungs- und Ausbaugebiet wurde damit neu definiert.

Keine europaweite Ausschreibung
sek-gebiet-suedNoch in der Sitzung am 07.05. war bei den Beratungen im Stadtrat davon die Rede, dass mit der Erweiterung des Planungsgebietes auf den gesamten Innenstadtring wegen der erhöhten Planungskosten eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird. Diese Befürchtung scheint jetzt vom Tisch zu sein, wie nach dem Gespräch der Pappenheimer Kommission (Bürgermeister, Geschäftsleiter und Vertreter aller Fraktionen) in Ansbach zu erfahren war. Bei diesem Gespräch, so wurde zwischenzeitlich bekannt, sei der gesamte Innenstadtring zwar als konzeptioneller Bereich angedacht aber nicht als Planungsgebiet angestrebt worden. Bei dem Bürgerentscheid, der sich für das Ratsbegehren ausgesprochen hat gehe es lediglich um eine schöpferische Grundidee, die nicht dazu führt, dass die bisher von SEK-Umsetzungsrat angeregten und vom Architekturbüro Frosch durchgeführten Planungen erweitert werden müssen. Somit ist die europaweite Ausschreibung vom Tisch. Gleichwohl hat der Stadtrat in seinem Beschluss festgeschrieben, dass nach dem Ausbau der Deisingerstraße alle weiteren Straßenzüge der Innenstadt ausgebaut werden sollen, wobei die Reihenfolge noch nicht festgelegt ist.

Erhöhte Förderung nur für Deisingerstraße

Das Pflaster und der Zuschuss
vom 10. 09. 2014

[Den Artikel vom 10.09.2014
finden Sie hier …]

Derzeit – und das gilt vorerst nur für das Jahr 2015 – ist Pappenheim eine Förderung aus dem Struktur- und Härtefonds in Aussicht gestellt. Dieser begünstigt sehr finanzschwache Gemeinden für besonders bedeutsame städtebauliche Maßnahmen. Die Einstufung in diesen Struktur- und Härtefonds erfolgt jährlich neu, sodass nicht sicher ist, dass für Pappenheim nach den Ereignissen des Jahres 2015 im Jahr 2016 erneut so hohe Geldbeträge bereitgehalten werden.
Die vom SEK-Umsetzungsrat erarbeiteten und vom Architekturbüro Frosch umgesetzten Planungen für den Marktplatz und die Deisingerstraße sind von der obersten Baubehörde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern nach Vorschlag der Regierung in der vorliegenden Form für eine Förderquote von 80% akzeptiert. Das bedeutet, aus Sicht der obersten Entscheidungsträger,dass die Bedingung der besonders bedeutsamen städtebaulichen Maßnahmen erfüllt ist.
Schon in der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrates am 10.09. 2014 hatte Baudirektor Eberhard Pickel vom Städtebaureferat der Regierung angedeutet, dass er eine besonders bedeutsame Maßnahme dann nicht mehr erkennen kann, wenn die Fahrbahn des Marktplatzes asphaltiert wird (Siehe nebenstehender Kasten).
Letzteres wurde jedoch durch Bürgerwille mit mehrheitlicher Zustimmung zum Ratsbegehren gefordert und mit einem Ratsbeschluss am 7. Mai 2015 zusätzlich klargestellt.
Damit stellt sich die Förderbetrachtung neu – so zitierte Bürgermeister Sinn aus dem Gesprächsprotokoll vom 18.5. bei der Regierung von Mittelfranken. Mit der Asphaltierung der Fahrbahn könne sek-bauhofstr_PHF3018„in dieser attraktiven städtebaulichen Situation keine besonderen funktionalen und gestalterischen Verbesserungen erreicht werden“, zitierte Sinn das Protokoll der Besprechung vom 18. Mai. Aus diesem Grund – so die unmissverständliche Aussage der Regierung – kann für den Marktplatz mit Asphaltfahrbahn eine erhöhte Förderung von 80 Prozent ausgeschlossen werden.
Diese Erkenntnis veranlasste Stadtrat Günther Rusam (SPD) zu der Bemerkung, dass es billiger gekommen wäre, wenn man den Marktplatz gepflastert hätte. Darauf begegnet der FW-Fraktionsführer Walter Otterpflasterzolls, dass die 80 % Förderung immer Einzelfallentscheidungen seien. Man habe für dieses Jahr die klare Aussage, dass es 80 % Förderung gebe und diese Chance solle zumindest für die Deisingerstraße genutzt werden. Bürgermeister Sinn stellte klar, dass man für die Marktplatzsanierung mit Asphaltfahrbahn voraussichtlich die übliche Förderung in Höhe von 60% erhalten könne, woraufhin SPD-Fraktionschef Gerhard Gronauer anmerkte dass man mit der Asphaltierung rund 300.000 Euro verschenkt habe. Dies wollte 2. Bürgermeister Claus Dietz nicht so stehen lassen und merkte an, dass bei einer Pflasterung der Unterbau teurer gekommen wäre.

Das neue Ausbaugebiet beschlossen
Den erhöhten Fördersatz gibt es nur noch für die Deisingerstraße und dieser ist auch nur noch für dieses150611_sek planungsgebiet-neu Jahr in Aussicht gestellt. Deshalb hat der Stadtrat erneut und einstimmig die von SEK Umsetzungsrat erarbeitete und vom Architekturbüro Frosch erstellte Vorentwurfsplanung beschlossen. Allerdings ist bei diesem Beschluss der Bereich Marktplatz ausgeklammert. Und auch Planungsdetails wie beispielsweise das Podest vor dem JUZ und die Anzahl der Versorgungskästen bleiben im der weiteren Planungsphase noch diskutabel.
Das Planungsgebiet neuer Prägung beginnt an der Schloßapotheke und erstreckt sich nun auf die gesamte Länge der Deisingerstraße. Es endet im Süden am Fußgängerüberweg bei der Katholischen Kirche und erstreckt sich in der Bahnhofstraße bis zum Einfahrtsbeginn des Gasthauses Stern.

150611_sek sanierungsgeb-erweit

Über die Beschlüsse

  • zu den Kosten,
  • zum Gestaltungskonzept und
  • zur Öffentlichkeitsarbeit erfolgt ein gesonderter Artikel.

 

 

 

 

 

 




Man rüttelt an der Nichtlichtzeit

Die Nichtlichtzeit, das ist die Zeit zwischen 01:00 und 05:00 Uhr in der die Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Dörfern abgeschaltet wird. Gleich Zwei Stadträte haben schon vor einem halben Jahr beantragt, diese im Oktober 2003 beschlossene Nichtlichtzeit wieder abzuschaffen.

[Unseren Artikel aus dem Jahre 2003 finden Sie hier …]

Nach der Einbruchserie in der Pappenheimer Innenstadt, die auch einige Ortsteile betroffen hat, stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer bei der Stadt Pappenheim den Antrag „zukünftig die Straßenbeleuchtung in der Kernstadt während der gesamten Nacht eingeschaltet zu lassen“. In dem gleichen Antrag, der am 20. Oktober bei der Stadt Pappenheim eingegangen ist, beantragt Gronauer, die durchgängige Straßenbeleuchtung zur Nachtzeit auch für die Ortsteile zu überprüfen.

Gut zwei Wochen später ging bei der Stadt Pappenheim der Antrag von 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) ein, der in seinem Schreiben die durchgehende Straßenbeleuchtung gleichermaßen für Kernstadt und die Dörfer beantragt.

Beide Antragsteller begründeten ihre Anträge vor dem Stadtrat hauptsächlich mit der Einbruchserie im Oktober 2014.

[Unseren Artikel zu der Einbruchserie finden Sie hier …]

Darüber hinaus begründet Wenzel, dass Schichtarbeiter, Zeitungsausträger und Spätheimkehrer aus den Lokalen sich bei absoluter Dunkelheit einfach schwer tun. Er und auch Stadtrat Karl Deffner (CSU) regten an, zumindest ab 04:00 Uhr die Straßenlampen wieder einzuschalten.

Neben allen Argumenten für eine Abschaffung der „Nichtlichtzeit“ scheint der Kostenfaktor eine wichtige Komponente zu sein. Nach den Berechnungen der Stadtwerke Pappenheim die auf der Grundlage des Jahresverbrauchs basieren, würde eine durchgehende Straßenbeleuchtung für die Kernstadt und die Dörfer zusammen jährlich mit 27.306 Euro zu Buche schlagen. Dabei würde für die Kernstadt ein Betrag von 15.533 Euro und für die Ortsteile ein solcher von 11.773 Euro anfallen.

Angesichts dieser Beträge schlug Gerhard Gronauer vor, zunächst das Ergebnis der Haushaltsberatungen abzuwarten und in der nächsten Sitzung über die Abschaffung der „Nichtlichtzeit“ zu beschließen. Walter Otters (FW), zuständiger Referent für die Straßenbeleuchtung, hält es aus energiepoltischer Sicht nicht für sinnvoll, die Straßenbeleuchtung die ganze Nacht durchbrennen zu lassen. Er stellt aber auch die Frage, „Was hat die Sicherheit mit dem Haushalt zu tun?“ Er trete aber schon dafür ein, die Zeit der Abschaltung zu verkürzen. Geprüft werde nach seinen Ausführungen derzeit bei dem Städtischen Werken, ob es möglich ist die durchgehende Beleuchtung nur in bestimmten Straßenzügen durchbrennen zu lassen. Otters verwies auch auf eine mögliche Stromkosteneinsparung in Höhe von 60 Prozent, wenn die Leuchtkörper in den Straßenlampen durch LED-Technik ersetzt würden.
Alexius Lämmerer, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste unterstrich ebenfalls den Sicherheitsaspekt. Für alle die nachts unterwegs sind, sei es eine Zumutung sich in der Dunkelheit bewegen zu müssen.

Einen Rückblick auf die Entstehungsgeschichte der Nichtlichtzeit gab Stadträtin Anette Pappler (SPD), die an die sogenannte „Giftliste“ erinnerte, die zur damaligen Zeit mit mehr als 60 Sparbeschlüssen aufgestellt wurde um die Stadtfinanzen zu konsolidieren.

Letztlich wurde das Thema vertagt, um die Haushaltberatungen abzuwarten. Weitere Entscheidungen über die Pappenheimer Nichtlichtzeit sind in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu erwarten.




Ratsbegehren soll schnell umgesetzt werden

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung am 07. Mai 2015 mehrere Beschlüsse zur Konkretisierung der Forderungen des Ratsbegehrens gefasst. Ungeklärt bleibt aber zunächst die Frage, ob der Planungsauftrag, der nun auf alle Straßen des Innenstadtrings ausgeweitet werden soll erneut und europaweit ausgeschrieben werden muss.

text-ratsbegehrenAnforderungen konkretisieren
Wie mehrfach berichtet hatten die Bürger Pappenheims am 26. April in zwei Bürgerentscheiden über das Bürgerbegehren und das Ratsbegehren zu entscheiden. Dabei hat sich die Bürgerschaft mit einer großen Mehrheit für das Ratsbegehren entschieden. Zwar sehen die Forderungen des Ratsbegehrens auch die Vorplanungen des Pappenheimer Architekturbüros Frosch als Grundlage für eine umgehend umzusetzende Sanierung der Pappenheimer Innenstadt. Aber es wurden eben in dem Ratsbegehren auch acht Veränderungen gefordert.
Es ist üblich, so weiß man bei der Stadtverwaltung in Pappenheim, dass Bürgerentscheide meist weitgehend abstrakt formuliert sind. Deshalb galt es in der jüngsten Stadtratssitzung zu jeder einzelnen Forderung des Ratsbegehrens einen Beschluss zur Konkretisierung dieser Forderungen zu fassen. „Die Verwaltung und ich wollen das Ratsbegehren so schnell wie möglich umsetzen“ versicherte Bürgermeister Uwe Sinn zu Beginn der öffentlichen Stadtratssitzung. „Eigentlich wäre nach der Entscheidung für das Ratsbegehren kein Ratsbeschluss mehr nötig“, so erläuterte Geschäftsleiter Eberle dem Stadtrat die Situation. Allerdings halte er es für sinnvoll, dass die acht zum Teil interpretierbaren Anforderungen des Ratsbegehrens durch Beschlüsse konkretisiert werden.

Planungen fortsetzen oder Neubeginn?
Der dickste Brocken in diesem Beschlussreigen ist wohl die Frage, ob aufgrund der neuen Vorgaben durch das Ratsbegehren der gesamte Prozess der Stadtentwicklung bei null beginnen und neu aufgesetzt werden muss. Grund für diesbezügliche Überprüfungen sind die Vorschriften sek_gesamtplan-innenstadtder Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB). Dort nämlich ist festgelegt, dass Baumaßnahmen, deren Planungskosten (Leistungsphasen 1-9) 207.000 Euro übersteigen, europaweit ausgeschrieben werden müssen. Im bisherigen Planungsverfahren waren diese Kosten für alle 9 Planungsphasen mit 198.000 Euro angegeben worden. Davon waren die Leistungsphase 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) per Ratsbeschluss am 29.03.2012 bereits an das Architekturbüro Frosch vergeben. Erreicht wurde bei den bisherigen Planungen die Vorplanung, also die Leistungsphase 2. Die Leistungsphasen 4 bis 9 hatte der Stadtrat hatte im Zusammenhang mit den bisherigen SEK-Planungen beschlossen, wobei aber noch keine Vergabe erfolgt ist.
Derzeit tut sich das Problem auf, dass niemand zuverlässig sagen kann, wie es mit den Planungen weitergehen soll, die nun auch die Bauhofstraße, die Graf-Carl-Straße, einen Teil der Deisingerstraße und die Herrenschmied- und Stadtvogteigasse in die Planungen einbeziehen sollen. Bei der VOB-Stelle der Regierung von Mittelfranken neigt man zwar zu der Auffassung, dass aufgrund der Verdoppelung der Flächenausdehnung des Ausbaugebietes ein Neubeginn des Verfahrens mit einer europaweiten Ausschreibung nötig ist, hat aber bisher noch keine konkrete Aussage getroffen.
Maßgeblich wird die Aussage der Abteilung Städtebau bei der Regierung von Mittelfranken sein, wo die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse fällt. Dort konnte der zuständige Sachbearbeiter bisher nicht erreicht werden.
Sollte eine europaweite Ausschreibung erforderlich werden so stellt sich die Frage, ob diese Ausschreibung von der Stadtverwaltung aufgestellt werden kann. Geschäftsleiter Eberle vertat aufgrund seiner Recherchen die Auffassung, dass für eine derart umfang- und facettenreiche Ausschreibung ein Fachunternehmen beauftragt werden müsste.
In einem Beschluss beauftragte der Stadtrat die Verwaltung durch Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken abzuklären, ob die Ausbaumaßnahmen in der Pappenheimer Innenstadt im Sinne des Ratsbegehrens fortgesetzt oder neu begonnen werden müssen.

Gesamte Fahrbahn der WUG 9 in Asphalt
Es stellte sich bei den Beratungen auch die Frage, ob das Architekturbüro Frosch bereit ist unter den Bedingungen des Ratsbegehrens seine Planungstätigkeit fortzusetzen. Hierzu erklärte Clemens Frosch in der Sitzung, dass er sich mit als Architekt mit einer asphaltierten der Fahrbahn auf dem Marktplatz schwer tue. „Das bringt keine Verbesserung der Aufenthaltsqualität“, erklärte er dem Stadtrat.
140000_sek-marktplCSU Fraktionschef Florian Gallus sieht hier allerding keinen Verhandlungsspielraum. Der Bürgerauftrag sei klar. Der wolle, wie im Ratsbegehren gefordert einen Straßenbelag der Kreisstraße in Asphalt. Dabei gehe es um die gesamte Länge der WUG 9 im Sanierungsgebiet. „Ich will die Asphaltierung der WUG 9 und ich will die Entscheidung vom Herrn Frosch, ob er mit der Entscheidung leben kann oder nicht“, stellt Gallus nachdrücklich seinen Standpunkt klar. Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW forderte eine förmliche Anfrage  an das Architekturbüro Frosch, ob dieses mit den Anforderungen des Ratsbegehrens weiterplanen wird.
Einen Beschluss in der Asphaltierungsfrage hielt Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD für entbehrlich, weil es ja bereits beschlossen sei, dass die Fahrbahnen von Marktplatz und Deisingerstraße asphaltiert werden.
Schließlich erging ein einstimmiger Beschluss des Stadtrates, dass bei einer Sanierung die Fahrbahnen des Marktplatzes und der Deisingerstraße asphaltiert werden.

Zebrastreifen gegen rechtliche Vorgaben planen
Eine der acht Vorgaben des Ratsbegehrens sieht auch die Beibehaltung der 140803_sek-06-marktFußgängerüberwege (Zebrastreifen) in der Graf-Carl-Straße und in der Deisingerstraße vor. Dies ist, wie Clemens Frosch zum wiederholten Male vortrug, bei einem ebenen gleichen Ausbau von Fahrbahn und Gehwegen rechtlich nicht zulässig. Nun stellte sich die Frage, ob trotz der rechtlichen Unmöglichkeit Zebrastreifen wie gehabt auch in den Sanierungsplanungen eingearbeitet werden sollen. „Die Zebrastreifen sind Bürgerauftrag, deshalb sind sie auch mit zu planen“, trug 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL)vor. Und CSU Fraktionschef Florian Gallus wusste aus einer Stadt zu berichten, wo es Zebrastreifen trotz ebenen gleichen Ausbaus der Verkehrsflächen gebe.
Letztlich wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen, dass die Zebrastreifen in die Planungen mit aufzunehmen sind.

140914_sek-01Pflaster in den Gassen
Für die Pflasterung der Herrenschmied- und Stadtvogteigasse wurde ebenfalls ein gesonderter Beschluss gefasst. Wie FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters ausführte, war es der Wille des Ratsbegehrens die Oberfläche der Gassen zu pflastern, damit sie mit den Gehwegen der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße eine Einheit bilden. Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

Umlaufende Treppe statt teurem Podest
Wie bekannt, soll mit Umsetzung des Ratsbegehrens das bisher geplante Podest vor dem Hirschen durch eine umlaufende Treppe ersetzt werden. Eine entsprechende Planskizze fürsek_umlaufende-treppe die Sitzungsunterlagen hatte CSU Fraktionsvorsitzender Gallus bereits eingereicht. Diese Planskizze sei Grundlage für die Detailabstimmungen mit dem Planer. Da stellte Gerhard Gronauer, Führer der SPD Fraktion, die Frage, inwieweit denn diese bauliche Lösung kostengünstiger sei als das immer beklagte teure Podest. Es gehe nicht um Kosten, stellte Walter Otters fest. Es gehe darum ob dieser Entwurf dem Planer gegeben wird. Das wiederum brachte Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) auf die Palme. „Jetzt spielt der Preis keine Rolle mehr“ beklagte er sich bei der Stadtratsmehrheit, die im Ratsbegehren anstatt „einem teueren Podest“ Treppenstufen in Verlängerung der Fuchsbergtreppe und vor den Hirschen gefordert hatte. Mit der Gegenstimme von Anette Pappler (SPD) wurde letztlich vom Stadtrat beschlossen, dass die vorgeschlagenen Treppenstufen das vormals geplante Podest ersetzen sollen.

Wasserdruck und Wassermenge
140707_sek_infofahrt-12Das in den Vorplanungen enthaltene Wasserspiel auf dem Marktplatz soll nach den Forderungen des Ratsbegehrens nur dann realisiert werden, wenn der Wasserdruck vom Brunnmühlbrach her für den Betrieb ausreichend ist. Hierfür – so die Ansicht der Verwaltung – müsste zuerst eine Planung vorliegen, aus der ersichtlich ist, welcher Wasserdruck und welche Wassermenge für das Wasserspiel von Nöten ist. „Was geht auf dem Marktplatz mit dem natürlichen Wasserdruck?“ Das sei zunächst festzustellen, „dann können wir planen oder nicht“, meinte Gallus zu diesem Thema. „Der Wasserdruck kann mit dem Höhenunterschied ganz einfach errechnet werden“ meinte Stadtrat Otters. „Dazu brauchen wir keinen europäischen Planer“.
Beschlossen hierzu wurde, dass in Ingolstadt nachgefragt werden soll, welcher Druck für das dortige Wasserspiel benötigt wird. Zusätzlich soll der in Pappenheim erreichbare Wasserdruck anhand des Höhenunterschieds von Brunnmühlbach und Marktplatz errechnet werden.

Wir brauchen sowieso ein Verkehrskonzept
Das Ratsbegehren enthält die Forderung durch ein schlüssiges Park- und Haltekonzept 140914_sek-02einen grundsätzlich autofreien Marktplatz zu schaffen. Jedoch soll weiterhin „ein kurzzeitiges Halten am Marktplatz möglich sein“. Nach Auffassung der Verwaltung gibt es für diese Forderung keine rechtlich umsetzbare Lösung. Grundlage der Betrachtung ist die Tatsache, dass wohl gewollt ist, dass die Fahrzeugführer für kurze Erledigungen in der Sparkasse, dem Rathaus der Tourist-Information oder der Apotheke ihr Fahrzeug verlassen können. Dann allerdings liegt nicht ein Halten sondern ein Parken vor, denn es parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten stehen bleibt. Und hier scheint sich die Katze in den Schwanz zu beißen. Denn wenn der Marktplatz zum Parken freigegeben wird kann er nicht autofrei sein. Wenn er aber autofrei sein soll, darf dort nicht geparkt – sprich das Fahrzeug vom Fahrer verlassen werden. Sichtlich genervt von den umfassenden und klaren Ausführungen der Verwaltung zeigte sich 3. Bürgermeister Holger Wenzel, indem er der Verwaltung vorhielt, die Thematik zu verkomplizieren. „Um einen Verkehrsplaner werden wir sowieso nicht herumkommen“, stellte Wenzel fest. Stadträtin Anette Pappler (SPD) mahnte man solle jetzt noch keine Vorbedingungen schaffen die „uns dann im Weg stehen, wenn wir europaweit ausschreiben müssen“. „Wir werden um einen Verkehrsplaner nicht herumkommen“ meinte auch CSU Fraktionschef Gallus. Letztlich ging man bei dem Beschluss auf den Vorschlag von Walter Otters ein. Nur bei Bedarf soll ein Verkehrsplaner der ca. 12.000 Euro kosten wird beauftragt werden, wenn die Gespräche bei der Regierung eine Verkehrsplanung als geboten erscheinen lassen.

Finanzierbare Bauabschnitte
sek-bauhofstr_PHF3018Schwierig gestalteten sich die Beratungen zu der im Ratsbegehren geforderten „umgehenden Umsetzung in finanzierbaren Bauabschnitten“. Die Verwaltung wünschte sich hier eine Konkretisierung, wie denn die Finanzierbarkeit definiert und an welchen messbaren Kriterien die Finanzierbarkeit und die Bauabschnitte festgemacht werden sollen.
Walter Otters erklärte, es sei vorgesehen, jeweils ganze Straßenzüge als einzelne Bauabschnitte zu planen. Die Entscheidung über die Finanzierbarkeit wolle man an der Höhe der Zuschüsse und der mittelfristigen Finanzplanung festmachen. „Ohne Kostenschätzung kann ich nichts beantragen; förderfähige Kosten können erst ermittelt werden, wenn ein konkreter Plan vorliegt“, erklärte Stadtkämmerer Valentin Mindrean dem Stadtrat. Auch Geschäftsleiter Eberle erklärte dem Stadtrat, dass ein Bewilligungsantrag erst eingereicht werden kann, wenn die Planung vom Stadtrat beschlossen ist. Erst dann könne ermittelt werden, welche Kosten den städtischen Haushalt belasten.

 




Einstimmige Serienbeschlüsse zum Lämmermannareal

Der Bebauungsplan für die Innenstadtentwicklung wurde jetzt vom Pappenheimer Stadtrat mit acht einstimmigen Abwägungsbeschlüssen festgelegt. Damit sind das Auslegungsverfahren und die Anhörung von 24 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Innenstadtentwicklung – Deisingerstraße 15“ wird als Satzung öffentlich bekannt gemacht. Bei den Abwägungen hatten die Einwendungen vom Bund Naturschutz und vom Landesamt für Denkmalpflege das schwerste Gewicht.

Es war bereits das zweite Auslegungsverfahren für die neue Baugestaltung im Bereich des Lämmermannhauses. Da im Oktober 2014 wegen Veränderungen an der Baulinie der Stadtrat einen Änderungsbeschluss gefasst hatte, mussten nun erneut 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem neuen Bebauungsplan in der Pappenheimer Innenstadt gegeben werden. In öffentlicher Sitzung am 16. April 2015 hatte der Stadtrat nun in acht Einzelentschlüssen über die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Empfehlungen zu entscheiden. Geäußert haben sich u.a. die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Kreisbauamt, das Vermessungsamt und das Landesamt für Denkmalpflege. Vielfach wurden die Stellungnahmen der Behörden bei der Abwägung und in den Beschlüssen berücksichtigt. So beispielsweise die Einwendung des Bund Naturschutz, der es für möglich hält, dass sich im Abbruchobjekt Deisingerstraße 15 (Lämmermannhäuser) sich die Breitflügelfledermaus in der Dachverschalung einquartiert hat. Ferner sei nicht auszuschließen, dass sich auch Zwergfledermäuse und Langohren in dem Gebäude aufhalten. Beschlossen wurde, dass vor dem Abbruch der Häuser ein Gutachten über eine eventuell bestehende Fledermauspopulation vorgelegt wird. Darüber hinaus sollen aus dem Gutachten resultierende Maßnahmen rechtzeitig vor dem Abbruch eingeleitet und durchgeführt werden.

Gegen einen Abbruch der Lämmermannhäuser spricht sich im Anhörungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege aus. Das Lämmermannhaus sei ein bestimmender Teil des Stadtensembles und zusätzlich noch ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für den Erhalt der derzeitigen Situation sprechen aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz städtebauliche Gesichtspunkte. Bedenken richten sich auch gegen die zukünftige Platzbebauung, die nach Ansicht des Denkmalamtes derzeit nicht deutlich darstellt ob die städtebaulichen Anforderungen erfüllt werden.

Die wirtschaftlichen Entwicklung der Innenstadt Pappenheims und damit der Fortbestand des Lebens- und Wirtschaftsraums ist wichtigstes Ziel des neuen Bebauungsplanes, wird in der Abwägung zu den Einwendungen des Denkmalamtes ausgeführt. Der Fortbestand des Lämmermannhauses steht diesen städtebaulichen Zielen entgegen. Letztere werden gegenüber dem Denkmalschutz als höherrangig eingestuft. Die Neubebauung auf dem entstehenden Platz muss laut Stadtratsbeschluss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden.
Dieser und alle anderen Abwägungsbeschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan für die Umgestaltung des Lämmermannareals wird nun in einer Satzung festgelegt, die von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Entscheidung darüber, ob die Lämmermannhäuser tatsächlich abgebrochen werden können fällt beim Landratsamt in Weißenburg.

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Stromnetzübernahme ist beschlossen

Mit einer Gegenstimme hat der Pappenheimer Stadtrat den Beschluss gefasst, das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile von der N-ERGIE zu kaufen. Kapitalrücklage von 650.000 wurde schon vor der Erstellung eines Haushalts- und mittelfristigen Finanzplans beschlossen.

Das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gehört derzeit dem Stromanbieter N-ERGIE. Vonseiten der Stadt Pappenheim, und den Stadtwerken sind seit dem Jahr 2011 Bestrebungen im Gange dieses Stromnetz innerhalb des Pappenheimer Gemeindegebiets selbst zu betreiben. Zur Vorbereitung der Stromnetzübernahme hat die Stadt Pappenheim damals eine 20 KV-Leitung zwischen Pappenheim und Göhren verlegt um so eine Verbindung zwischen dem bestehenden städtischen Stromnetz und dem Stromnetz für die Ortsteile herzustellen.

Nach einer Informationsveranstaltung für den Stadtrat im Dezember 2014 bei einem Fachbüro in München, nach mehreren Beratungen im Stadtrat und auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH lag es nun am Stadtrat zu entscheiden, ob das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gekauft oder bei dem vorherigen Netzbetreiber verbleiben soll. Vom Aufsichtsrat der Stadtwerke war schon die einstimmige Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen worden, dem Kauf des Stromnetzes zuzustimmen. Zentrale Frage in diesem ganzen Verfahren ist, ob die Stromnetzübernahme, die rund eine Million Euro kosten soll aufgrund der vorliegenden Verhandlungsergebnisse wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für den Kauf des Stromnetzes, der mit dem Jahr 2016 wirksam werden soll, muss die Stadt Pappenheim die Kapitalrücklage der Stadtwerke GmbH um 650.00 Euro erhöhen. Dieser Betrag soll aus den Allgemeinen Rücklagen entnommen werden, die derzeit rund 3,6 Millionen Euro betragen. Damit tut sich das Problem auf, dass ein so hoher Betrag üblicherweise nicht ohne Haushalts- und Finanzplan aus den Rücklagen entnommen werden kann. Zudem weist die Kämmerei der Stadt Pappenheim darauf hin, dass bei der Entnahme von 650.000 Euro aus den Rücklagen die Umsetzung anderer Projekte beeinträchtigt oder gar verhindert werden könnten. Deshalb wurde bei der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen um Zustimmung nachgefragt. .

Von dort kam die Nachricht, dass man bereit wäre, die Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Kauf des Stromnetzes auch ohne Haushalts- und Finanzplan mitzutragen, wenn der Stadtrat hierzu einen nahezu einstimmigen Grundsatzbeschluss zugunsten der Kapitalrücklagen der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt fassen würde.

„Wir stürzen uns ohne Not in ein finanzielles Abenteuer“, mahnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) bei der Diskussion im Stadtrat, während sich 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) für den Kauf des Stromnetzes aussprach. Seinen Worten schloss sich SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer an, der von einer Entscheidung für die Zukunft sprach. „Wenn die Stadtwerke, die den Strom liefern auch Netzbetreiber sind, dann ist das im Sinn des Bürgerauftrags“, argumentierte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU). Im Sinne der Versorgungssicherheit für die Bürger, so argumentierte Stadträtin Anette Pappeler (SPD), sei es nur Folgerichtig, dass neben dem Trinkwasser nun auch die Stromversorgung in kommunale Hand komme. Walter Otters Fraktionsvorsitzender der FW wies auch auf die Möglichkeit und Herausforderung hin, Synergieeffekte zur Stärkung der Infrastruktur zu nutzen.

Bei einer Gegenstimme wurde letztlich sowohl dem Ankauf des Stromnetzes und der Erhöhung der Kapitalrücklage der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt zugestimmt.




SEK-Bürgerentscheid vom Stadtrat beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Bürgerbegehren als zulässig bewertet und das Ratsbegehren beschlossen. Die Entscheidung über die beiden Begehren wird am Sonntag, 26.04.2015 fallen. Beide Begehren und eine Stichfrage werden sich auf dem Wahlschein befinden.

Angesicht der turbulenten Vorgeschichte um die städtebauliche Sanierung des Marktplatzes und der Deisingerstraße verliefen die Beratungen im Pappenheimer Stadtrat zu Bürgerbegehren und Ratsbegehren in auffallend sachlicher Atmosphäre ab. Geschäftsleiter Eberle hatte die schwere Aufgabe, in die zum Teil recht unübersichtliche und facettenreiche Thematik rund um die beiden Begehren Ordnung und vor allem Rechtssicherheit zu bringen. Da die Textvorlagen beider Begehren mit redaktionellen Mängeln behaftet waren, galt es diese redaktionell umzugestalten (wir haben berichtet).

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens des SPD-Ortsvereins Pappenheim hatte der Gemeindetag nach einer eingehenden Überprüfung für grundsätzlich zulässig erachtet. Kritikpunkte waren u.a. dass der Begriff „Städtebauliches Entwicklungskonzept„ zu wenig konkret ist und besser den Begriff “Vorplanungen“ hätte verwenden sollen. Allerdings war eine Änderung auch nicht notwendig, weil man davon ausgeht, dass jeder weiß welches Konzept gemeint ist. Unklar sei auch ob die Neugestaltung des Lämmermannareals Teil der aktuellen Vorplanungen zur Innenstadtsanierung ist. Planer Clemens Frosch erklärte zwar bei der Bürgerversammlung in Pappenheim dazu, dass dies nicht der Fall sei, wie er hierzu keinen Planungsauftrag habe, aber in dem Plan auf den sich das Bürgerbegehren bezieht, ist anstelle des Lämmermannhauses ein Platz eingezeichnet. Nach unseren Informationen ist das Landesamt für Denkmalpflege derzeit ohnehin nicht bereit das Einzeldenkmal Lämmermannhaus abreißen zu lassen.

Stadtrat Hönig (FW) brachte bei den Beratungen den Bürgerantrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) mit dem Bürgerbegehen in Zusammenhang. Dieser war am 18. 12.2014 per Beschluss vom Stadtrat als zulässig erklärt worden. In dem Bürgerantrag hatte die BISP gefordert, dass die noch offenen Punkte im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. „Der Antrag sollte schriftlich beschieden werden – oder verläuft das alles im Sand dann?“ fragte Stadtrat Hönig. Bürgermeister Sinn vertrat die Meinung, dass am gleichen Tag die genannten Punkte auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung standen, allerdings ohne Beschluss geendet haben. Die Behandlung in öffentlicher Sitzung habe somit stattgefunden.

Stadträtin Pappler erkannte keinen Zusammenhang zwischen dem Bürgerantrag und dem Bürgerbegehren. Allerdings wird noch abzuklären sein ob dieser Zusammenhang besteht und ob dieser dann Auswirkungen auf das Bürgerbegehren haben kann.

Letztlich wurde das Bürgerbegehren vom Stadtrat mit einer Gegenstimme als zulässig gewertet. Per Beschluss wurde auch festgelegt, dass der Bürgerentscheid am Sonntag den 26.04.2014 stattfinden soll.

Auch beim Ratsbegehren wurden geringfügige Textänderungen vorgenommen. So wurde ein Fragezeichen von oben nach unten versetzt und bei den Kosten des Straßenbelags wurde der Begriff „zum Teil“ ergänzt.

Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler forderte, dass am Tag des Bürgerentscheids alle Wahllokale im Pappenheimer Gemeindegebiet besetzt werden. Er wünsche nicht, dass es wie bei der Europawahl in einigen Ortsteilen keine Wahllokale gibt. Dem wurde von Bürgermeister Sinn zugestimmt und auch in einem Ratsbeschluss wurde festgelegt, dass am Tag der Bürgerentscheids in allen Ortsteilen mit Ausnahme von Ochsenhart die Wahllokale besetzt sind.

Die Stichfrage
Eine gültige Entscheidung des Bürgerbegehrens oder des Ratsbegehrens ist dann getroffen, wenn sich 20 Prozent (ca. 620 Stimmen)der Gemeindebürger (Wahlberechtigte) an der Abstimmung für das jeweilige Begehren beteiligt haben. Sollte eines der beiden Begehren weniger als 620 Stimmen (Summe der Ja- und Neinstimmen) bekommen, gilt das Begehren als abgelehnt.

Als angenommen gilt das Begehren, das die Absolute Mehrheit erreicht. Werden beispielsweise beide Begehren mehrheitlich mit JA abgestimmt so liegt eine widersprechende Entscheidung vor, die mit einer Stichfrage aufgelöst werden muss. Deshalb werden sich auf dem Wahlschein für den Bürgerentscheid neben dem Text zu Bürger- und Ratsbegehren auch noch eine Stichfrage finden in der sich die Wähler im Falle einer Pattsituation für das Bürgerbegehren oder das Ratsbegehren entscheiden können.

Die Gegenüberstellung von Bürgerbegehren und Ratsbegehren und auch die Stichfrage finden Sie im Artikel  [Bürgerbegehren und Ratsbegehren im Vergleich …]




Wie geht es weiter mit dem EHP

Die Frage ob und wie das Europäische Haus Pappenheim (EHP)weitergeführt wird, wurde in der jüngsten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates vertagt. Im Vorlauf des Sachvortrags ereiferten sich die Fraktionsführer Walter Otters (FW) über die Formulierung der Sitzungseinladung und Alexius Lämmerer (BGL) über das Erscheinen eines Zeitungsberichtes über das EHP.

Natürlich hat es auch in der jüngsten Stadtratssitzung wieder richtig Zoff gegeben. Während die Neuordnung des Ochsenharter Klärsystems, die Heizungsanlage im Osterdorfer Dorfgemeinschaftshaus, die Informationen zur Stromnetzübernahme u.a. reibungslos abgewickelt werden konnten, flogen in Sachen des Pappenheimer Europäischen Hauses so richtig die Fetzen.

Begonnen hat es damit, dass Stadtrat und FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters die Formulierung „Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung des Projektes“ überhaupt nicht gefallen hat. „Hier schürt man durch eine Formulierung Stimmung, die wir so nicht brauchen können“, bemängelte Otters und beteuerte: „Es war zu keinem Zeitpunkt die Rede davon, das EHP zuzumachen.“ Auch Bürgermeister Sinn erkannte schließlich, dass die Formulierung unglücklich sei. Und dass die Formulierung „Wie geht es weiter mit dem EHP“ besser gewesen wäre.

Scharfe Angriffe musste sich EHP-Leiter Dr. Joachim Grzega aus Richtung des BGL-Fraktionsführers Alexius Lämmerer anhören. Dieser nämlich ereiferte sich in hohem Maße über einen Artikel des Weißenburger Tagblatts über das EHP und das Wirken des EHP-Leiters, der am gleichen Tag erschienen war. „Das hat mich umgehauen“, donnerte Lämmerer in Richtung des EHP-Leiters. „So, wie der Presseartikel abgefasst ist, ist das eine Selbstbeweihräucherung wie ich es noch nie erlebt habe“, fuhr Lämmerer fort. Das war dann Markus Steiner, dem in der Sitzung anwesenden Verfasser des Artikels doch zu viel. „Den Artikel habe ich geschrieben, nicht der Herr Gzega“, mischte er sich in die Ausführungen Lämmerers ein und erlaubte sich auch an die Existenz von Demokratie und Pressefreiheit zu erinnern..
„Man muss die Sache darstellen dürfen“, meinte SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer, der diese Kritik an dem Presseartikel nicht nachvollziehen konnte.

Nach diesem Auftakt zu einem Thema, zu dem wohl die Mehrzahl der rund 50 Zuhörer sachliche Erörterungen erwartet hatten, kam dann der sichtlich angeschlagene EHP-Leiter doch noch dazu seine Ausführungen zu machen.

Die Marke EHP
Professor Dr. Joachim Grzega ist seit zweieihalb Jahren Leiter des EHP, einer Einrichtung zur Erwachsenenbildung. Diese die Pflichtaufgabe von Gemeinden und für Dr. Grzega ist – wie er beteuert – der bisherige Aufbau des EHP ein wichtiges Stück Lebenswerk geworden. Von vornherein sei mit einem besonderen Profil, das auf den Säulen Politik, Kultur und Sprachen steht, die Marke EHP geschaffen worden. Das habe dazu geführt, dass die Einrichtung in kurzer Zeit schon beachtlichen Zuspruch erhalten habe, was sich in rund 1.500 Kurs- und Veranstaltungsteilnehmern ausdrückt welche das EHP seit Dezember 2012 zu verzeichnen hat. Diese kommen aus ganz Bayern, anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Dabei gibt es nach Grzegas Worten viele Wiederholungsbesucher, was – so Grzega – einen hohen Zufriedenheitsgrad ausdrücke. „Wir haben nicht alles Mögliche gemacht, sondern uns auf möglichst wenige, aber einzigartige Veranstaltungsinhalte konzentriert“, führte Gzega aus.
Man behandle im EHP die Inhalte echt europäisch, und vermittle wissenschaftliche Beobachtungen einfach, lehrreich und unterhaltsam. „Wir haben europaweit einzigartige effiziente Konzepte für den Sprachanfangsunterricht“, stellt Grzega fest. Es sei von einem hervorragenden Wert, dass die Angebote des EHP in überregionalen Medien wie in der Süddeutschen Zeitung, dem Bayerischen Rundfunk und dem rbb in großen Beiträgen veröffentlicht wurden.

Mit Stolz weist Grzega darauf hin, dass beim Aufbau und Betrieb des EHP mit unter 80.000 Euro nur etwa ein Drittel der veranschlagten Kosten notwendig waren als ursprünglich veranschlagt. Dies liege hauptsächlich daran, dass viele Mitarbeiter ehrenamtliche Arbeit leisten und hochkarätige Dozenten auf einen Teil Ihrer Gage verzichtet haben.

Wie könnte es weitergehen?
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Stadt Pappenheim beim Bau des EHP verpflichtet hat die Räume 12 Jahre als innovative Europa-Bildungsstätte für Politik, Kulturen und Sprachen zu nutzen und die Aufbau-Arbeit mit einer langfristigen Ausrichtung zu versehen. Bisher wurden 50 % der Personalkosten aus Fördermitteln geleistet, die aber im Oktober 2015 wegfallen. Danach sind die Personalkosten bei denen man momentan von jährlich rund 70.000 Euro spricht von der Stadt Pappenheim alleine zu tragen

Grzega schlug bei seinen Ausführungen gleich mehrere mögliche Varianten einer Weiterführung in veränderter Form vor. Als wenig Vorteil beschrieb und begründete der EHP-Leite die Form eines Vereins und die einer gemeinnützigen GmbH.

Viel eher könne er sich das EHP als Regiebetrieb der Stadt Pappenheim, regionale Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverband vorstellen, wobei Grzega davon ausgeht, dass sich das EHP nach sieben Jahren selbst tragen könnte.

„Das hört sich positiv an“ stellte Fraktionsvorsitzender Otters fest, der auch gleich fragte, inwieweit sich Grzega auf die Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos einlassen würde. Dieser stellte aber gleich fest, dass er dazu nicht bereit ist. (Ich werde kein Gesellschafter werden). Daraufhin machte Otters deutlich, dass er das EHP nicht ständig in der städtischen Verantwortung haben möchte.
„Wir jammern immer, dass wir eine sterbende Stadt sind“, führte Stadtrat Kreisl aus. „Deshalb müssen wir auch einen Beitrag für unsere kulturelle Bereicherung leisten“. Ebenso argumentierte Stadträtin Christa Seuberth, die darauf verwies , dass das EHP Leute von außen nach Pappenheim bringe. „wir können stolz darauf sein, dass wir das EHP und Dr. Grzega haben“, so Christa Seuberth..

Nach weiteren Beratungen in den Fraktionen wird es wohl den nächsten Akt in Sachen EHP voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Stadtrates gegeben.

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Keine Generalermächtigung

Wie fast immer, hat es auch am Unsinnigen Donnerstag Ärger im Pappenheimer Stadtrat gegeben. Bürgermeister Sinn wollte die vorgesehene Generalbevollmächtigung für das Einzelprojekt Dorferneuerung Osterdorf auf alle Stadtprojekte erweitert haben. Nach einem Austausch von Argumenten bei dem zusätzliche Einschränkungen im Raum standen, nahm Stadtrat Walter Otters seinen Antrag verärgert zurück.

Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Walter Otters, der auch die Dorferneuerung Ochsenhart und den Bau des Dorfgemeinschaftshause koordiniert, hatte den Antrag eingebracht, Bürgermeister Uwe Sinn für die Bauphase des Dorfgemeinschaftshauses in Osterdorf Für die Auftragsvergabe eine Generalvollmacht zu erteilen. Nach einer erfolgten Ausschreibung hätte der Bürgermeister also die Gewerke eigenverantwortlich vergeben können. Diese Generalbevollmächtigung sei ganz bewusst projektbezogen und nicht als eine Erweiterung des Aufgabenspektrums im Sinne der Geschäftsordnung zu sehen, erklärte FW-Fraktionsvorsitzende Walter Otters. In der Geschäftsordnung für den Stadtrat nämlich ist die Höhe der Ausgaben, über die der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, also ohne Stadtratsbeschluss verfügen darf mit 5.000 Euro angegeben.

Im Falle des Osterdorfer Schulhausumbaus war vorgesehen, die Kompetenzen für anfallende Vergaben finanziell wesentlich besser auszustatten. Das sei auch beim Bau des Europäischen Hauses und anderen großen Projekten so gehandhabt worden, betonte Otters. Durch die Generalbevollmächtigung des Bürgermeisters wäre aus Otters Sicht ein zügigerer Ablauf der Baumaßnahmen durch einen zeitnahen Vergabeablauf zu erwarten, weil man nicht erst die nächste Ratssitzung abwarten müsse.

„Das hat für mich einen Geschmack“, erklärte Bürgermeister Sinn dem Stadtrat. „Das Vertrauen ist nur für ein Projekt da.“ Sinn hätte sich vorstellen können, dass die Generalbevollmächtigungen auch für alle zukünftigen Pappenheimer Projekte per Ratsbeschluss ausgedehnt wird.

Ortssprecher Heiko Loy erklärte, dass er sich eine objektbezogene Vollmacht bis zu einer Höhe von 10.000 Euro vorstellen könne. „Ich finde es vermessen, dass der Bürgermeister Alles oder Nichts will“ empörte sich Walter Otters. Dem allen fügte Stadtrat Alexius Lämmerer, Fraktionsführer der Bürgerliste noch hinzu, dass ihm nach einer Auftragsvergabe durch den Bürgermeister die Information des Stadtrats zu wenig sei. „Ich will das geändert haben. Der Stadtrat soll darüber nochmal abstimmen“, verlangte Lämmerer.
Dem Ansinnen Lämmerers konnte der Bürgermeister allerdings überhaupt nichts Gutes abgewinnen und fragte, was denn sei wenn der Stadtrat seiner Vergabe nachträglich nicht zustimme.
In dieser festgefahrenen Situation nahm Stadtrat Otters seinen Antrag höchst verärgert zurück.