Breitbandausbau in greifbarer Nähe

Der Breitbandausbau wird nun auch in den Pappenheimer Ortsteilen bald umgesetzt werden. Das jedenfalls geht aus einer Information hervor, die Bürgermeister Uwe Sinn bei der jüngsten Stadtratssitzung bekanntgegeben hat.

141120-breitband-odorfDemnach steht jetzt fest, dass auch die bisher nicht integrierten Gebiete vor allem im Göhren und Osterdorf jetzt auch mit einer 30 MBit/s-Verbindung ausgestattet werden. Bei der Ausschreibung gingen bei der Stadt Pappenheim die Angebote zweier Anbieter ein. Den Zuschlag für den Breitbandausbau im Pappenheimer Kumulationsgebiet hat die Telekom Deutschland GmbH erhalten.

Inzwischen ist auf der Grundlage des Telekom-Angebotes ein Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt worden. Wenn die Förderquote, wie erwartet bei 80% liegt, wird der Ausbau des Breitbandnetzes im gesamten Kumulationsgebiet rund 76.000 Euro aus der Stadtkasse beanspruchen.

Um die anspruchsvolle Breitbandverbindung von 30 MBit/s gewährleisten zu können, werden 11 Kabelverzweiger mit VDSL-Technik eingebaut Außerdem wird für alle Ortsteile eine Zuführung mit Glasfaser sichergestellt.

Sobald der Bewilligungsbescheid der Regierung die Stadt Pappenheim erreicht, wird mit der Telekom ein Vertrag zum Ausbau des Breitbandnetzes geschlossen. Das Breitbandnetz wird dann voraussichtlich ein Jahr später in Betrieb genommen.




Gemeindliches Einvernehmen für den Bioputenstall

Dem Neubau eines Bioputenstalles in Osterdorf sowie der Nutzungsänderung einer Maschinenhalle am Ortsrand von Osterdorf hat der Stadtrat bei drei Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Meinung der Bürgerinitiative Osterdorf (BIOS) ist die Putenmastanlage für insgesamt 2.400 Tiere noch immer zu nahe am Ortsbereich. 44 Osterdorfer sprechen sich in einer zweiten Eingabe nicht gegen das Bauvorhaben aber gegen den Standort aus, der sich noch immer zu nahe an der Wohnbebauung befinde.

Das Bauvorhaben
Wie berichtet sollen im Nordosten Osterdorfs Mastställe für die Aufzucht und Endmast von insgesamt 2.400 Puten entstehen. Gegen die ursprünglichen Pläne des Bauwerbers hatte sich eine Bürgerinitiative (BIOS) gegründet, die am 14.09.2015 bei der Stadt Pappenheim ein Schreiben mit 21 Unterschriften eingereicht hat, in dem sie sich gegen den Standort des Bauvorhabens wendet. Als Folge dieses Schreibens zog der Bauwerber seinen ursprünglichen Bauantrag kurz vor der Sitzung des Stadtrates zurück und reichte nun neue Planungen ein, die am 15.10. im Stadtrat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens anstanden.

In der geänderten Planung ist nun der Standort des Stalles für die Endmast statt ursprünglich 160m nun 350 m von der Wohnbebauung entfernt. Auch der Freilauf für die Putenvormast grenzt jetzt nicht mehr unmittelbar an den Etterweg, sondern ist 60 m von diesem in nördlicher Richtung entfernt. Die Mehrheit der Nachbarn des Bauvorhabens, die im erweiterten Verfahren beteiligt sind hat nach diesen Planänderungen ihre Zustimmung durch Unterschrift erteilt.

Wie bereits berichtet, gibt es für das Bauvorhaben kein Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren. Deshalb ist für die Genehmigung des durch die Landwirtschaft privilegierten Bauvorhabens ausschließlich maßgebend, ob die Erschließung gesichert ist und ob dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, die eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen würden.

BIOS befürchtet gesundheitliche Schäden
Das sieht die BIOS ganz anders. Am Sitzungstag hatte sie einen weiteren Schriftsatz mit mehreren Anlagen abgegeben in dem sie ausführlich darlegt, weshalb das Bauvorhaben weiter von der Ortschaft entfernt errichtet werden soll.

„Die Bürgerinitative Osterdorf legt Wert auf die Feststellung, dass sie sich nicht gegen das Bauvorhaben als solches richtet. Allerdings ist es nach unserer Überzeugung unabdingbar, die Putenmastanlage deutlich weiter vom Dorf entfernt zu errichten“, heißt es in dem Schreiben an die Stadt Pappenheim. Begründet wird die Haltung in acht Anlagen, die insgesamt 15 Seiten umfassen. Darunter befinden sich neben ärztlichen Attesten z.B. auch Fachhinweisen auf Mikrobiologische Belastung der Luft und damit Verbundene schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Nachbarn. Auch eine Liste mit 44 Unterschriften Osterdorfer Bürgerinnen und Bürger befindet sich bei den Anlagen, die das Anliegen der BIOS unterstützen.

Diskussion und Beschluss
Der örtliche Stadtrat Walter Otters (FW) verwahrte sich zunächst gegen die Vorwürfe aus der Osterdorfer Bevölkerung, die Stadträte hätten von dem Bauvorhaben schon lange vor dessen allgemeinen Bekanntwerden gewußt. Es habe in Osterdorf eine Besprechung mit allen Beteiligten gegeben und man gehe trotz unterschiedlicher Meinungen vernünftig miteinander um. Wichtig sei ihm, dass trotz unterschiedlicher Betrachtungsweisen kein Unfrieden in der Dorfgemeinschaft entstehe. Aus der Sitzungsvorlage gingen keine Hinderungsgründe für das gemeindliche Einvernehmen hervor. „Ist das bei dem Schreiben der Bürgerinitiative anders?“, fragte Otters in die Raunde.

Es sei in Osterdorf alles vernünftig geregelt, stellte Christa Seuberth (SPD) fest. Und Anette Pappler (SPD) betonte, dass es für Ihre Entscheidung wichtig sei, was die örtlichen Ratskollegen übermitteln.

„Aus emotinalen Gründen müsste ich auch dagegen stimmen, denn dann hätte ich meine Ruhe“, meinte Otters. Aber er wolle sich an der Sachlage orientieren.

Geschäftsleiter Eberle wies im Rahmen der Diskussion noch darauf hin, dass bereits der erste Plan des Bauwerbers mit den geringeren Abstandsflächen genehmigungsfähig gewesen wäre. Trotzdem habe der Bauwerber den Plan nochmal geändert „Das macht auch nicht jeder“, stellte Eberle fest.

Mit drei Gegenstimmen wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Gegenstimmen kamen von der SPD (Bgm. Uwe Sinn und Gerhard Gronauer) und von der Bürgerliste (Alexius Lämmerer)




Zifferblatt der Turmuhr wird saniert

Die Zifferblätter an der Bieswanger Kirchturmuhr werden saniert. Das wurde kürzlich vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Nach umfangreichen Recherchen konnten nun auch die Besitzverhältnisse der Turmuhr geklärt werden.

151023_beisw-turmuhr_huchIm Zuge der Sanierung der Bieswanger Kirche soll auch die Außenfassade in neuem Glanz erstrahlen und wurde deshalb eingerüstet. Ende September wurde festgestellt, dass die Zifferblätter der Turmuhr durch den Zahn der Zeit in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Da die Sanierungskosten für die Turmuhr von alters her immer von der politischen Gemeinde übernommen wurden, erging auch diesmal der Antrag an die Stadt Pappenheim zur Kostenübernahme.

Unstrittig konnte nachgewiesen werden, dass die Reparaturen immer (letztmals 1977) von der Gemeinde Bieswang bzw. der Stadt Pappenheim übernommen wurden. Allerdings stellte sich dort die Frage, wer denn Eigentümer der Uhr sei.

Wenige Tage vor der Sitzung konnte noch ein Nachweis gefunden werden, dass die Kirchturmuhr von der politischen Gemeinde Bieswang gekauft wurde. Damit geht das Eigentum und die Erhaltungspflicht an die Stadt Pappenheim über.

Die beiden Kostenvoranschläge für die Sanierung liegen bei rund 2.000 Euro und 5.000 Euro. Für Ausgaben in dieser Höhe wird in Pappenheim ein Ratsbeschluss benötigt. Damit die Sanierung schnell in Auftrag gegeben werden kann, wurde die Sanierung der Bieswanger Kirchturmuhr von Stadtrat einstimmig beschlossen. Bei allen Wortmeldungen zum Thema wurde die schnelle Wiederherstellung der Zifferblätter befürwortet.

Inzwischen sind die Zifferblätter ausgebaut und werden innerhalb der nächsten Wochen restauriert. Voraussichtlich Ende November sie wieder eingebaut.




Baugebiet „Am Schlägle“ wird erschlossen

Nachdem der Stadtrat im November 2013 die Erschließung des neuen Geisloher Baugebietes mit 6:7 Stimmen abgelehnt hatte, wurde jetzt ein einstimmiger Beschluss zugunsten des zweiten Geisloher Baugebietes gefasst.

Bereits am 7. November 2013 war die Erschließung des Baugebietes auf dem Gelände der ehemaligen Schreinerei Rabus auf der Tagesordnung.

[Unseren Artikel finden Sie hier …]

151007_am-schlaegle-1„Am Schlägle“ ist dieses neue Baugebiet benannt und sieht drei Bauplätze vor. Das relativ kleine Baugebiet ist jedoch erweiterbar, denn nördlich des neuen Baugebietes gibt es städtische Flächen, auf denen weitere 12 Bauplätze entstehen könnten. Bevor es aber soweit ist, müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Baugrundstücke werden mit einer Stichstraße und einer Wendeplatte erschlossen. Am Standort der ehemaligen Betriebsgebäude ist eine großzügige Grünfläche geplant. Mit der Erschließung und Bebauung der 5.000 m² großen Fläche an der Stelle des vormaligen „Rabusgeländes“ soll die durch den Abbruch entstandene Baulücke geschlossen werden. Dies war Voraussetzung für eine Bezuschussung der Abbruchkosten durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE). Inzwischen sind zwei der drei Bauplätze verkauft. Die Anzahl der verkauften Bauplätze hatte im November 2013 zu den Gegenstimmen von CSU und Freien Wählern geführt. Denn damals war noch keiner der Bauplätze verkauft, es gab lediglich einen Kaufinteressenten. Wurde bei den Erschließungskosten im November 2013 von rund 90.000 Euro gesprochen, so sind es nun 105.000 Euro, die für die Erschließung des neuen Baugebietes einschließlich der Kanalkosten aufgewendet werden müssen. Dabei fallen auf die Straßenbauarbeiten etwa 65.000 Euro und ca. 40.000 Euro für die Kanalverlegung an.

In der Sitzung des Stadtrates schlug Stadtrat Friedrich Hönig (FW) vor, neben der Wendeplatte im Bereich der geräumigen Grünfläche noch einige Parkplätze zu schaffen. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht weiter verfolgt.

Letztlich kam es zu einem einstimmigen Beschluss, das Baugebiet „Am Schlägle“ in Geislohe zu erschließen. Da die Bauwerber in diesem Jahr nicht mehr beginnen wollen – so Geschäftsleiter Eberle – sei es sinnvoll mit den Erschließungsarbeiten erst im Jahr 2016 zu beginnen.

In Geislohe gibt es derzeit in einem weiteren Baugebiet „Gründlein“ reichlich Bauland. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 2000 sieht die Bauabschnitte 1-3 vor. Erschlossen ist im Gründlein bisher der Bauabschnitt 1, wobei es hier noch aktuell 2-3 unbebaute Bauplätze gibt. Ob die Bauabschnitte 2 und 3 mit insgesamt ca. 30 Bauplätzen je erschlossen werden ist ungewiss.




Drei Sozialträger haben Interesse

Für das Schulhaus in Bieswang haben vier von neun angeschriebenen Träger Interesse zum Betrieb einer sozialen Einrichtung gezeigt. Das Ansinnen des Landkreises zur Unterbringung von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen vom Stadtrat bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. 07.2015 abgelehnt.

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung am 17. September 2015 hat Bürgermeister Uwe Sinn zum aktuellen Stand in Sachen Schulhaus Bieswang Stellung bezogen. In seiner Schilderung stellte er einen chronologischen Abriss der bisherigen Ereignisse dar.
Nachdem es für das Bieswanger Schulhaus, das derzeit ungenutzt ist, eine Kaufanfrage gegeben hatte, stand der Verkauf des Gebäudes auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung am 11. Juni 2015 [Wir haben berichtet – unseren Artikel finden Sie hier…]. Bei dieser Sitzung wurde man sich im Stadtrat einig, dass versucht werden soll, in dem Schulhaus eine Sozialeinrichtung unterzubringen und die Verwaltung wurde mit der Recherche nach geeigneten Sozialträgern für das Bieswanger Schulhaus beauftragt.

Knapp zwei Wochen später wurden 9 Sozialeinrichtungen angeschrieben, wovon sich vier am Bieswanger Schulhaus interessiert zeigten. Darunter war auch ein Angebot des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, der das Gebäude als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anmieten wollte. Dieses Ansinnen wurde vom Stadtrat jedoch in einer Sitzung am 30. Juli abgelehnt.

Die Meldefrist lief bis Ende August und von den Vertretern der verbleibenden drei Interessenten wurde das Schulhaus auch besichtigt. Eine der Sozialeinrichtungen will ein Ferienhaus für Menschen mit Behinderung und deren Familien einrichten und die beiden anderen Träger möchten sich im Bereich der Seniorenbetreuung engagieren.
In einem Schreiben des Bürgermeisters, das im September an die interessierten Sozialträger ging, wurden diese gebeten ihre konkreten Vorstellungen zu formulieren und gegebenenfalls in der Stadtratssitzung am 15. Oktober 2015 dem Ratsgremium vorzustellen.

Dem CSU-Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus wäre es allerdings lieber gewesen, wenn in der Stadtratssitzung am 17. September schon ein Grundsatzbeschluss zugunsten einer Einrichtung für Seniorenbetreuung gefasst worden wäre. Das jedenfalls hatte er in einem vom 31.08.2015 datierten Schreiben beantragt. Dieser Wunsch des Oppositionsführers scheint nachvollziehbar. Zum einen ist eine solche Einrichtung schon seit dem Erbe von Marie Pfister im Jahre 2008 im Gespräch und zum anderen könnte für die Finanzierung der zweckgebundene Nachlass von Marie Pfister in Höhe von rund 600.000 Euro Barvermögen für eine Senioreneinrichtung verwendet werden.

Bürgermeister Sinn allerdings will, – wie er bei seinem Vortrag deutlich machte – dass alle sozialen Träger die Interesse am Bieswanger Grundschulhaus haben, gleich behandelt werden sollten. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollten alle Gelegenheit bekommen ihr Konzept vorzustellen. Erst dann solle eine unvoreingenommene und sachorientierte Beratung und Entscheidung im Stadtrat erfolgen.




Neue Bauplätze auf der Stöß

In dem Bereich des Baugebietes Stöß II sollen im Jahr 2016 neue Bauplätze erschlossen werden. Der einstimmige Beschluss geht auf einen Antrag von Stadtrat Satzinger (BGL) zurück. Der genaue Ort des neuen Erschließungsgebietes hängt vom Verkaufswillen der Eigentümer ab.

150928_stoess-2-02 In Pappenheim gibt es nach Lage der Dinge keine Bauplätze mehr. In dem Baugebiet Stöß II sind zwar noch zwei Bauplätze verfügbar, die aber aus verschiedenen Gründen als unverkäuflich gelten. Auf einem der Bauplätze der für ein Reihenhaus vorgesehen ist, hat man zwischenzeitlich ein provisorisches Fußballfeld eingerichtet, das zu einem dauerhaften Spielplatz umfunktioniert werden könnte. Derzeit ist es tatsächlich so, wie Stadtrat Satzinger in seinen Anträgen schreibt, dass man derzeit Bauwerbern in der Kernstadt Pappenheim derzeit keinen Bauplatz anbieten kann.

Deshalb beantragte Satzinger den Ankauf einer 5.300 m² großen Fläche (in dem Bild blau), auf der dann bis zu sieben Bauplätze erschlossen werden könnten. „Die Bauplätze könnten wegen geringer Erschließungskosten der Renner werden“, meinte Satzinger in seinem Antrag. Die sieht auch die Verwaltung so, die bestätigt, dass die Erschließung deshalb sehr günstig wäre, weil lediglich ein Straßenstück von ca. 70 m Länge gebaut werden müsste. Der Verlauf dieser Straße ist jetzt schon durch einen „Trampelpfad erkennbar. Diese neue Straße brächte auch eine deutliche Verkehrsentlastung für das Baugebiet Stöß II, das derzeit aus Sicht der Verwaltung verkehrstechnisch völlig unzureichend erschlossen ist. Allerdings ist der Kanal in der Göhrener Straße an der Belastungsgrenze und müsste bei der Erschließung neuer Bauflächen im Querschnitt erweitert werden.

150928_stoess-2-01Die Diskussion im Stadtrat
zeigte eine fraktionsübergreifende Einigkeit für den Antrag Satzingers, der in der Sitzung erklärte, dass man für Bauwerber erschlossene Bauplätze parat haben müsse. Der Grundstückeigentümer des geplanten Erschließungsgebietes hatte bis zur Sitzung auf eine Verkaufsanfrage der Verwaltung noch nicht geantwortet. Deshalb war Satzinger auch wichtig dass der „Plan B“ in den Ratsbeschluss einfließt. Dieser „Plan B“ soll dann greifen, wenn die Stadt die Flächen an der vorgesehenen Stelle nicht erwerben kann. In diesem Falle soll das Baugebiet an der Göhrener Straße erworben und zumindest teilweise erschlossen werden, das in seiner Gesamtheit mehr als 20 Bauplätze für Einfamilienhäuser und drei Bauplätze für Reihenhäuser vorsieht.

SPD Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer befürwortete den Antrag Satzingers in allen Punkten. Die städtische Regelung, dass vor einer Erschließung die Hälfte der Bauplätze verkauft sein müssten könne man hier außer Acht lassen. „Die jungen Leute wollen heutzutage schnell bauen, sie warten nicht, bis die Bauplätze erschlossen werden“, stellte Gronauer fest. Deshalb müsse man Baugrundstücke vorhalten.

Der entsprechende Beschluss zur Erschließung von Baugrundstücken wurde vom Stadtrat einstimmig gefasst.

150928_stoess-2-04




Entwidmung der Niederpappenheimer Straße abgelehnt

Ein Endwidmungsverfahren für die Niederpappenheimer Straße hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.09.2015 mit 11:6 Stimmen abgelehnt. Angestrebt war eine Sperrung des ca. 150 m langen öffentlichen Straßenstücks, vom Tanklager Steil bis zum Parkplatz der Firma Faurecia. Dieses Teilstück ist faktisch schon Werksgeländegelände.

Widmung und Entwidmung
fauracia_laxStraßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sind durch eine Verfügung der Straßenbaubehörde als solche erfasst. Diesen Vorgang nennt man Widmung. Die Widmung verleiht dem Verkehrsraum einen öffentlichen Charakter, und sichert im Rahmen des Gemeingebrauchs die ständige freie Benutzung z.B. einer Straße. So eine Widmung kann auch wieder zurückgenommen werden, wenn eine Straße jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Letzteres wird für ein 150 m langes Teilstück der Pappenheimer Straße im Bereich des Werks II der Firma Faurecia angenommen. Auf Antrag der Firma, die eine Entwidmung dieses Straßenstücks beantragt hatte gab es im Pappenheimer Stadtrat kürzlich Beratungen, ob ein Verfahren zur Entwidmung eingeleitet werden soll.

Die normative Kraft des Faktischen
Wer die Situation im südlichen Teil der Niederpappenheimer Straße kennt, weiß dass man schon Hemmungen bekommen kann, wenn man auf der Niederpappenheimer Straße zwischen den beiden gegenüberliegenden Werkshallen hindurch Richtung Kläranlage, Umspannwerk oder Übermatzhofener Steinbruch will.faurecia-entwidmung Noch ist dieser Straßenabschnitt der Niederpappenheimer Straße ein rechtlich öffentlicher Verkehrsraum der von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen aller Art ständig benutzt werden darf. Allerdings warten auf diesem Straßenabschnitt Lastzüge auf die Beladung und Stapler fahren über die öffentliche Niederpappenheimer Straße zwischen den Werkshallen. Wer die Sachlage nicht kennt wähnt sich eher auf einem Werksgelände als auf einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße. Um dieser normativen Kraft des Faktischen nun Rechnung zu tragen hatte sich im April 2015 schon der Bauausschuss der Stadt Pappenheim mit der Situation befasst und die Empfehlung abgegeben, für diese Straße ein Entwidmungsverfahren und damit die Sperrung des etwa 150 m langen Straßenstücks einzuleiten. Die Sperrung soll beim Tanklager Steil beginnen und nach dem derzeitigen Firmenparkplatz für Bedienstete enden. Diesen Bereich will die Firma Faurecia vom öffentlichem Verkehrsgrund in ein Werksgelände verändert haben und mit Schranken sperren.

Die Firma bietet allerdings an, für berechtigte Hinterlieger, zur Wald- und Feldbewirtschaftung, oder auch zur Wartung von Käranlage und Umspannwerk Durchfahrtberechtigungen zu vergeben.

Die Stadtverwaltung sieht die Grundstücke, die hinter dem Werksgelände liegen als anderweitig erschlossen an, weshalb für die Hinterlieger kein Anspruch auf die Zufahrt über die Niederpappenheimer Straße bestehe. Eine Erschließung gebe es über den Übermatzhofener Kirchfeldweg, sowie Feld- bzw. Waldweg aus Richtung Zimmern, argumentiert die Verwaltung.

Argumente im Stadtrat
Vehement gegen die Einleitung eines Entwidmungsverfahrens sprach sich 2. Bürgermeister Claus Dietz aus, der ins Feld führte, dass ein Durchgangsverkehr mit Ausnahme des Mitarbeiterverkehrs ohnehin nicht stattfinde. Nach einer Entwidmung bleibe alles so wie vorher, denn die Hinterlieger dürfen auch weiterhin durchfahren, argumentierte Dietz.faurecia-parkplatz Es gehe nach seiner Ansicht vorrangig um die Sicherung des Werksgeländes, dies könne aber nicht Aufgabe der Stadt sein. Zudem sei er der Meinung, dass die Grundstücke der Hinterlieger durch die Entwidmung eine Entwertung erleiden was einer Enteignung gleichkomme. Auch das Argument von Amtsleiter Eberle, dass die Verkehrsbedeutung entfallen sei und die Hinterlieger keine Anlieger im rechtlichen Sinn seien, konnte Dietz nicht umstimmen.

Stadtrat Karl Deffner (CSU) hat nach seinem Bekunden persönlich die genannten Erschließungswege von Zimmern her mit einem Schlepper befahren und festgestellt, dass dieser Weg mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen heutiger Dimension nicht befahrbar ist. „Diese Entwidmung können wir nicht machen“, stellte Stadtrat Deffner in seinem Diskussionsbeitrag fest.

Stadträtin Anette Pappler (SPD) erinnerte an das Arbeitsergebnis des Bauausschusses vom April dieses Jahres, in dem empfohlen wird den Antrag der Firma Faurecia auf Entwidmung dieses Straßenstücks zu unterstützen. Sie fragte in die Reihen der Oppositionsparteien, was denn heute anders sei als damals.

Schon bei den Beratungen des Bauausschusses im April 2015 war davon die Rede, vor der Einleitung des Verfahrens zur Entwidmung die Anlieger und Hinterlieger einzubinden, konterte Stadtrat Obernöder (CSU). faurecia-lachgartenwDas sei offenbar noch nicht geschehen. Im Übrigen sei die Firma am Zug, den Verkehr der Mitarbeiterfahrzeuge zu unterbinden. Man beantrage am Lachgartenweg 200 Parkplätze aber die Mitarbeiter fahren zum Parken noch immer über die Niederpappenheimer Straße.

Stadtrat Manfred Kreisel (SPD) hingegen betonte, dass sich seit der Empfehlung des Bauausschusses an den Fakten nichts Neues ergeben habe.

Stadtrat Karl Satzinger (BGL) hatte erwartet, dass die Angelegenheit nach Einholung der Stellungnahmen der Anlieger und Hinterlieger erneut im Bauausschuss beraten wird.
Eine kurze Unterbrechung der Beratungen gab es dann, als Bürgermeister Sinn ein Schreiben der Gräflichen Verwaltung, datiert vom 15.09. verlas, das am Sitzungstag bei der Stadtverwaltung eingegangen war. Das von neun Unterschriften gezeichnete Schreiben macht deutlich, dass sich die Unterzeichner gegen eine Entwidmung der Niederpappenheimer Straße aussprechen.

Beim weiteren Austausch der Argumente führte Stadtrat Herbert Halbmeyer ins Feld, das nach Umsetzung der geplanten Werksumgehung für Werk II, die Hinterlieger gegen die Fahrtrichtung des Werksverkehrs zu ihren Grundstücken fahren müssten „Das kann nicht funktionieren“ meinte Halbmeyer. Er sei der Meinung, dass das Hauptproblem die Fahrzeuge der Mitarbeiter seien.

Die Umgehungsstraße für das Werk II brachte auch Alexius Lämmerer, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste, zur Sprache. Für ihn sei wichtig, was mit der Umgehungsstraße gemacht wird. „Wer trägt die Kosten? Das muss geklärt sein, bevor wir einer Entwidmung zustimmen.“

In dieser Phase der doch recht lebhaften Stadtratsdiskussion kam der sichtlich positiv gestimmte Projektleiter der Firma Faurecia, Frank Hendrich in den Sitzungssaal. Er erklärte dem Ratsgremium, dass öffentlicher Verkehr auf einem Werksgelände nichts zu suchen habe. Seine Aspekte waren der Wunsch nach Werksicherheit und letztlich auch die Sicherheit der Kinder, die ganz in der Nähe in der Flüchtlingsunterkunft wohnen.

Die Entscheidung
Bei der Abstimmung über die Frage, ob ein Entwidmungsverfahren für die Niederpappenheimer Straße eingeleitet werden soll, stimmten Bürgermeister Sinn und die SPD-Fraktion (5 Stimmen) dafür, Die Fraktionen von CSU, FW und BGL stimmten geschlossen dagegen.




Der Haushalt 2015 und die Stadtfinanzen

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Pappenheimer Stadtrat am 30. Juli 2015 den Haushalt für das Jahr 2015 einstimmig beschossen. Das Haushaltsvolumen und die allgemeinen Rücklagen sind angestiegen, die Schulden und die Personalkosten zeigen rückläufige Werte. Die pro Kopf Verschuldung liegt bei 478 € (Vorjahr 510 €).

Hinweis: Zahlen in Klammern sind Vorjahreszahlen.

Der Haushalt der Stadt Pappenheim für das laufende Jahr wurde jetzt vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Das Gesamtvolumen von 12.395.423 ( Euro ist eine Rekordsumme und setzt sich aus dem Verwaltungshaushalt mit 7.932.080 (6.467-166) und dem Vermögenshaushalt in Höhe von 4.463.343 (2.643.200) zusammen. Während sich im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben für die laufenden Verwaltung der Stadt widerspiegeln, findet sich im Vermögenshaushalt die Darstellung des städtischen Vermögens und der Investitionen. Waren es im Haushalt 2014 noch 218.547 Euro, die vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt überführt wurden so hat sich der der Zuführungsbetrag im Haushalt 2015 mit 733.831 Euro um gut eine halbe Million Euro erhöht.

Verwaltungshaushalt (7.932.080)
Auch im Jahr 2015 ist die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer mit 1,8 (1,57) Millionen Euro der dickste Brocken auf der Einnahmeseite, gefolgt von den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb mit 1,55 Millionen (793.590) Euro und den angestiegenen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.176 Millionen (970.292) Euro.

Auf der Ausgabenseite ist beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 1,93 (1,36) Millionen Euro ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, wogegen die Personalkosten mit 1,90 (2,16) Millionen Euro um 231.248 Euro gesunken sind. Mit 1.56 (1.55) Millionen Euro ist auf der Ausgabenseite die Kreisumlage geringfügig angestiegen.

Die Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen können Sie aus dem nachfolgenden Diagramm entnehmen.

150829_vwh_ausgaben 150829_vwh_einnahmenVermögenshaushalt (4.463.343)
Der Vermögenshaushalt weist einen Betrag von 4.463.343 (2.643.200) Euro aus und wurde im Vergleich zum Vorjahr um 1.820.143 Euro aufgestockt. Diese Erhöhung entspricht in etwa der geplanten Kreditaufnahme, die im Haushalt 2015 mit 1,65 Millionen Euro angegeben ist (2014 keine Kreditaufnahme). Diese Kreditaufnahme ist vorgesehen für anstehende und begonnene Baumaßnahmen, wie z.B. den Bau des Dorfgemeinschaftshauses in Osterdorf, Kosten für Breitbandausbau und Straßenbau in den Pappenheimer Ortsteilen, die Dorferneuerung Bieswang Ochsenhart und Baumaßnahmen in der Pappenheimer Kernstadt im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.

Weitere Zuführungen an den Vermögenshaushalt sind u.a. erwartete Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen, die man mit 1,05 Millionen Euro eingeplant hat. Aus den Rücklagen die zum Jahresbeginn rund 3,77 Millionen Euro betragen haben soll in diesem Jahr ein Betrag von 650.000 (928.124) Euro an den Vermögenshaushalt fließen.

Auf der Ausgabenseite weist der Vermögenshaushalt für Baumaßnahmen einen Betrag von rund 2,68 (1,09)Millionen Euro aus. Die Kapitaleinlage für die Stadtwerke GmbH belastet die Stadtkasse mit 650.000 Euro.

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen können Sie aus dem nachfolgenden Diagramm entnehmen.

150829_vmh_ausgaben 150829_vmh_einnahmen

Schulden und Rücklagen

Der Schuldenstand der der Stadt Pappenheim betrug zum 01.01.2015 insgesamt rund 1,6 (1,9) Millionen Euro. Davon entfallen 842.065 (1.092.734)Euro auf die rein Städtische Finanzwirtschaft und 756.292 (816.053) Euro auf den Bereich Abwasser.

Die Pro-Kopf Verschuldung ist von 510 Euro zum 31.12.2013 auf 478 Euro zum 31.12.2014 gesunken.

Erneut zeigt zum 01.01.2015 die Kurve der Rücklagen nach oben. Betrugen die Rücklagen zum Jahresbeginn des Vorjahres 2.695.040 Euro so waren sie zum 1.1.2015 um 1.076.685Euro auf 3.771.725 Euro angestiegen.

150829_schulden08-15 150829_ruecklagen08-15

 




Gehwegbeschluss für die Bauhofstraße

In seiner Julisitzung hatte der Stadtrat wieder einmal den Ausbau der Bauhofstraße auf dem Programm. Diesmal war zu entscheiden, ob bei einem Ausbau der Engstelle ein beidseitiger Gehweg angelegt werden soll. Nachdem eine Vertagung abgelehnt wurde, fiel die Entscheidung. Anstatt eines Gehweges entlang des Bauhofgebäudes wird, wie ursprünglich vorgesehen ein 50 cm breiter Schutzstreifen angelegt. Dieser Ratsbeschluss ist für die konkreten Planungen des Investors bedeutsam, der an Stelle der Schinnerer Häuser die Ersatzbebauung als Voraussetzung für einen Abbruchgenehmigung gewährleisten will.

Gehwegentscheidung von großer Bedeutung
bauhof-schinnerer-04Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gibt es neben dem Ausbau der Deisingerstraße und der Neugestaltung des Lämmermannareals nun auch spruchreife Planungen für dem Abbruch der Schinnerer Häuser. Wie mehrfach berichtet war der Ausbau der Bauhofstraße im November 2014 in den Bereich hoher Priorität gerückt worden.

[Einen unserer Artikel finden Sie hier …]

Schon im April 2014 hatte der Bauausschuss damit begonnen, die Verkehrssituation im Bereich der Engstelle neu zu planen. Dabei kam man überein, dass ein Schutzstreifen auf der Bauhofseite ausreichend ist(siehe Variante 1) und dass nur auf der „Schinnererseite“ ein 1,5 m breiter Gehweg angelegt werden soll. Kreisbaumeister Kissling brachte dann bei seinen Ausführungen vor dem Stadtrat einen beidseitig verlaufenden Gehweg ins Gespräch, was allerhand Auswirkungen nach sich ziehen würde. Diese könnten sogar so weit gehen, dass der Investor von seinem Bauvorhaben Abstand nimmt, weil das ohnehin schon schmale Grundstück auf dem jetzt die Schinnerhäuser stehen dann noch schmaler würde. Denn von dem Baugelände, das der Investor erwerben soll, werden die Flächen für die Fahrbahn- und Gehwegverbreiterung abgezogen. Also stand bei der Sitzung am 2. Juli die Entscheidung an, ob im Bereich der Engstelle in der Bauhofstraße einer oder zwei Gehwege neben der Fahrbahn gebaut werden sollen.

Fachmännischen Rat hatte man sich vor der Sitzung von der Polizei, vom Kreisbaumeister und vom örtlichen Straßenverkehrsreferat eingeholt. Während die Verkehrsexperten der Polizeiinspektion Treuchtlingen und Weißenburg einen einseitig verlaufenden Gehweg für ausreichend erachten, sprechen sich Kreisbaumeister Kissling und auch Werner Rachinger von städtischen Verkehrsreferat für die doppelseitige Gehwegvariante aus.

Nach Kräften gemeinsam unterstützen
bauhof-schinnerer-03Bevor das Ratsgremium in die Beratungen eintrat, verlas Stadtrat Karl Satzinger eine Erklärung, in der er seinem Ärger Luft machte. Satzinger erinnerte an seinen Antrag vom November 2014, die Tiefbaumaßnahmen zu planen, den er damals zurückgezogen habe, weil ihm Fakten aufgetischt worden seien „die nicht der Wahrheit entsprechen“. Angegriffen hat Satzinger bei seinen Ausführungen den SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer, der in der damaligen Sitzung geäußert hatte, dass die Maßnahmen, die Satzinger hier beantragt, schon beschlossen seien. Später hatte sich dann herausgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Gronauer wehrte sich gegen den Vorwurf, die Unwahrheit gesagt zu haben und verwies darauf, dass er sich bei seinen Ausführungen auf die Aussage des Tiefbauers verlassen habe. Dieser hatte behauptet, dass Tiefbauplanungen für die Bauhofstraße bereits vorliegen.

Bereits im Dezember 2014 seien – so Satzinger – Vereinbarungen mit dem Investor getroffen worden, die einen 50 cm breiten Schutzstreifen entlang des Bauhofgebäudes vorsehen. „Diese Planungen sind nun abgeschlossen und unsererseits wird jetzt überleget, einen zweiten Gehweg zu errichten. Soll der Investor jetzt nochmal von vorn anfangen?“ empörte sich Satzinger. Man solle froh sein, dass sich jemand bereit erklärt, bei der Beseitigung eines Städtebaulichen Missstandes mitzuhelfen. Diesen solle man vonseiten des Ratsgremiums „nach Kräften gemeinsam unterstützen“, forderte Satzinger.

Gehweg oder Schutzstreifen?
bauhof-schinnerer-02Geschäftsleiter Eberle gab zu bedenken, dass bei diesem Verfahren die Rangfolge der Zielsetzungen zu beachten sei. In erster Linie habe man an der Engstelle einen städtebaulichen Missstand zu beseitigen. Erste Priorität habe deshalb die Beseitigung eines Verkehrsproblems und an zweiter Stelle stehe die Bebauung durch den Investor.

Für einen zweiten Gehweg an der Südseite (Bauhofseite) sprachen sich die Stadträtinnen Christa Seuberth (SPD) und Anette Pappler aus. Letztere rechnete vor, das dem Investor durch den Gehweg etwa 40 m² verloren gehen, was bei einer Grundstücksgröße von ca. 500 m² vertretbar sei.

CSU Fraktionschef Florian Gallus trat für den 50 cm Sicherheitsstreifen ohne Gehweg ein, erkannte aber die Gefahr, dass dieser von Fußgängern als schmaler Gehweg benutzt werden könnte, wodurch Gefahrensituationen vorprogrammiert seien. Deshalb schlug er als „Königsweg“ vor, den Sicherheitsstreifen so zu gestalten, dass der nicht begangen werden kann. Dies wäre mit einem Hochboard und dahinterliegenden Schroffen (z.B. grobe Bruchsteine) möglich.

bauhof-schinnerer-01„Das gesamte Vorhaben im Bereich der Engstelle Bauhofstraße hängt am Investor. Wir können das nur umsetzen, wenn wir einen Investor haben“, erklärte FW Fraktionsführer Walter Otters. Und auch Gerhard Gronauer pflichtete dem bei.

Für die Bürgerliste erklärte Alexius Lämmerer, dass nur die Variante mit dem einseitigen Gehweg infrage komme. Es sei die Aussage des Investors vorhanden, dass das ohnehin schmale Baugrundstück des Schinnereranwesens durch einen zweiten Gehweg noch schmäler und dadurch für ihn noch unattraktiver würde. „Man muss es machen wie es der Investor will“ forderte Lämmerer. „Sonst ist das Projekt gestorben“.

Der Vorschlag, die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates zu vertagen wurde von der Ratsmehrheit mit 7:10 Stimmen abgelehnt.

Mit einer 10:7 Mehrheit wurde letztlich vom Stadtrat folgender „Gehwegbeschluss“ gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt im Falle eines Abbruchs der Schinnerer Anwesen nur auf der Nordseite der Bauhofstraße einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m zu errichten (Gehwegvariante2). Der erforderliche Schutzstreifen wird auf der Südseite mit der vorgeschriebenen Breite von 50 cm umgesetzt.
Die Gestaltung des Schutzstreifens wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses erarbeitet.

150709_schinnerer-pl-v1150709_schinnerer-pl-v2




Beschluss zum Haushaltsplan vertagt

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die geplante Beschlussfassung für den Haushalsplan 2015 vertagt. Auf den Weg gebracht haben diese Entscheidung die Fraktionen der Bürgerliste (BGL), CSU und Freien Wählern (FW). Auch zwei SPD-Stadträte haben der Vertagung zugestimmt. Grund für die Verschiebung des Haushaltsbeschlusses war, dass die Zustellung der Haushaltsunterlagen an die Stadträte erst am Nachmittag des Sitzungstages erfolgte.

Auch zu Beginn der zweiten Jahreshälfte kann die Stadt Pappenheim noch keinen gültigen Haushalt vorweisen. Die Beschlussfassung zu dem angeblich 9 Stunden lang besprochenen und von Stadtkämmerer Valentin Mindrean fertiggestellten Haushalt wurde in der Sitzung am 02.07.2015 für drei Wochen vertagt.

Weil die umfangreichen Unterlagen für den Haushalt erst am Nachmittag des Sitzungstages per E-Mail an die Stadträte übermittelt wurden, konnten diese wichtigen Dokumente von den Räten nicht mehr mit der erforderlichen Sorgfalt durchgelesen werden. So erklärte es Walter Otters für die Fraktion der Freien Wähler. Dabei legte er Wert auf die Feststellung, dass jetzt nicht wieder die 11er Mehrheit die Bösen seien, die alles blockieren. Man bitte lediglich um Beschiebung des Beschlusses, weil sich auch den kurzfristig übermittelten Unterlagen möglicherweise noch Fragen ergeben könnten. In dem dreiwöchigen Zeitverzug bis zur nächsten Stadtratssitzung, erkennt Otters kein Problem, weil man ohnehin schon viel Zeit verloren habe, „da kommt es jetzt auf die drei Wochen auch nicht mehr an.“ Es habe auch nichts mit der Wertschätzung für oder gegen den Kämmerer zu tun.

150704_haushalt-vertagt02
Unterschiedliche Auffassungen: Stadtkämmerer Valentin Midrean (li) und Walter Otters, Fraktionsführer der Freien Wähler

Als einen Akt des Misstrauens – so hat es den Anschein – wertet Valentin Mindrean, das Vorgehen der Ratsmehrheit. In drei Sitzungen seien die Haushaltsdetails bis ins Kleinste besprochen worden, die der Kämmerer genauso in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet habe. Lediglich kleinere Anpassungen formeller Art seien notwendig gewesen, um der Aufsichtsbehörde einen richtigen Finanzplanung vorlegen zu können.

„Es ist alles so gemacht worden, wie sie es alle wollten. Wenn Sie das jetzt anzweifeln, weiß ich auch nicht mehr was ich sagen soll“, zeigte sich der Stadtkämmerer konsterniert.

3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) und CSU Fraktionschef Gallus vertraten die Auffassung, dass es jeden Stadtrat gestattet sein muss, die umfangreichen und wichtigen Unterlagen in Ruhe durchzulesen. Den gleichen Tenor hatte auch BGL Fraktionschef Alexius Lämmerer, der dafür eintrat, dass ein so wichtiger Vorgang wie der Haushalt nicht einfach so „durchgejagt“ werden dürfe.

Völlig anders wurde sie Situation vonseiten der SPD bewertet, für die Anette Pappler zwar einräumte, dass die Haushaltsunterlagen etwas knapp zugestellt worden seien, aber sie erinnerte an bisherige Gepflogenheiten, bei denen nur die Fraktionsvorsitzenden und zwar erst nach der Abstimmung, den fertigen Haushaltsplan bekamen. Pappler verwies auch darauf, dass es für einen Haushalt niemals so ausführliche Beratungen gegeben habe wie in der neuen Legislaturperiode. Dem schloss sich auch SPD Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer an, der daran erinnerte, dass 9 Stunden lang über den Haushalt diskutiert worden sei. Man sei nach Abschluss der Haushaltsberatungen mit dem Einvernehmen auseinandergegangen, den Haushalt so zu beschließen, erinnerte Gronauer. Es wundere sich, dass jetzt der Wunsch ein anderer sei. „Aber das ist halt so“, fügte er sich der normative Kraft des Faktischen.

Die Verschiebung der Abstimmung bedeute nicht, dass der Haushalt so nicht passt, ließ sich Walter Otters vernehmen. Er verstehe die Aufregung nicht, denn man werde den Haushalt- vielleicht mit ganz wenigen Änderungen – sicherlich beschließen. Er habe lediglich zu einigen Punkten Fragen.

Eine solche Frage könnte die der Kreditaufnahme sein, wie aus dem Diskussionsbeitrag von Stadtrat Friedrich Obernöder deutlich wurde. Bis zuletzt – so Obernöder – sei noch offen gewesen, ob der Städtische Haushalt eine Kreditaufnahme von 1,7 Millionen Euro vorsehen soll. Hierzu führte der Stadtkämmerer aus, dass diese Entscheidung ohnehin nur eine pro Forma Entscheidung sei. Kredite müssen in jedem Fall einzeln beschlossen werden.

Allerdings so erläuterte Kämmerer Mindrean, habe der Stadtrat von Grundsatz her zu entscheiden, ob man mit einem Zugriff auf die Rücklagen die „Sparbüchse“ der Stadt angreifen wolle, wo es doch derzeit Kredite gebe, bei denen die Zinsen unter der Inflationsrate liegen. Er habe dazu geraten, die Rücklagen aufzuheben um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhalten. Und das sei auch die Meinung der Stadträte gewesen. Wenn im Haushalt eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist, vertue man viel Zeit und Geld, weil es einen Nachtragshaushalt braucht, wenn schließlich doch Kredite aufgenommen werden sollen.

Letztlich kam es doch noch zu einer Abstimmung und zwar zu der Frageg darüber, ob nun die Beschlussfassung zum Haushalt vertagt werden soll. Für eine Vertagung sprachen sich die gesamte Ratsgemeinschaft aus CSU, Bürgerliste und Freien Wählern sowie zwei Stadträte der SPD aus.




Große Übertragung des Standesamtes Langenaltheim

Der Gemeinderat Langenaltheim und der Stadtrat der Stad Pappenheim haben kürzlich der „Großen Übertragung“ des Standesamtes Langenaltheim nach Pappenheim zugestimmt. Vertragsunterzeichnung durch die beiden Bürgermeister fand am 17. Juni statt. Regelung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Trauungen sind weiterhin in Langenaltheim möglich.

150701_standesamt-la-01
Bürgermeister Alfred Maderer und Uwe Sinn bei der Vertragsunterzeichnung Foto Stadt Pappenheim

In seiner Sitzung am 11.06.2015 hat der Pappenheimer Stadtrat einstimmig der Übertragung des Standesamtes von Langenaltheim nach Pappenheim zugestimmt. Am 17. Juni wurde durch die beiden Bürgermeister die Übergabe der Standesamtsgeschäfte und der Unterlagen zum 1. Juli 2015 vertraglich besiegelt. Dieser Vertrag sieht eine finanzielle Umlage vor, die an die Stadt Pappenheim für die künftigen Beurkundungen zu entrichten ist. Der Vertrag wurde mit der Standesamtsaufsicht und der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen abgesprochen und genehmigt. Schon im Mai hatte der Stadtrat der Stadt Pappenheim die Höhe des Betrages beschlossen, der für die standesamtlichen Beurkundungen pro Langenaltheimer Einwohner und Jahr an die Stadt Pappenheim zu zahlen ist.

150701_standesamt-la-02
Auf eine reibungslose Überführhrung des Standesamtes Langenaltheim nach Pappenheim. v.l. Bürgermeister Alfred Maderer , Standesbeamtin Hanna Obernöder, Bürgermeister Uwe Sinn nach der Vertragsunterzeichnung Foto Stadt Pappenheim

Kurz vor dem Übergabe Termin wurden jetzt alle Standesamtsunterlagen von Langenaltheim in das Pappenheimer Rathaus geschafft. Dabei handelt es sich bei den allgemeinen standesamtlichen Unterlagen um eine 12 m lange Reihe aus Ordnern und die Personenstandsbücher nehmen aneinandergestellt noch einmal 3 m in Anspruch. Während die allgemeinen Standesamtsunterlagen aus Langenaltheim in einem eigenen Raum in drei Schränken gesondert verwahrt werden, finden die Langenaltheimer Geburten- Heirats- und Sterbebücher bei denen Pappenheimer Personenstandsbüchern ihren Platz.

Ab dem Übergabe Termin, 1. Juli 2015 werden alle Geburten, Trauungen und Sterbefälle aus der Nachbargemeinde Langenaltheim in Pappenheim beurkundet und müssen auch direkt dort gemeldet werden. Eheschließungen kann auch künftig in Langenaltheim der Bürgermeister vornehmen. Die Übernahme in das elektronische Register erfolgt dann jedoch in Pappenheim.




Abbruchantrag für Lämmermannhäuser ist gestellt

Der Abbruchantrag für die Lämmermannhäuser in der Deisingerstraße ist gestellt. Der Stadtrat beschloss einstimmig den Abbruchantrag und den Antrag auf Errichtung eines neuen Gebäudes. Es soll ein dreigeschossiger Bau mit Cafe, Büroräumen und einer Dachwohnung entstehen.

Wie mehrfach berichtet, hat die Stadt Pappenheim die Absicht die beiden Lämmermannhäuser in der Deisingerstraße und der Herrenschmiedgasse durch einen Neubau zu ersetzen. Dabei soll zur Deisingerstraße hin ein Platz etwa 200 m² großer Platz entstehen, der zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Pappenheimer Innenstadt beitragen soll. Im April dieses Jahres wurde ein neuer Bebauungsplan für das Lämmermannareal vom Stadtrat beschlossen.

[Unseren Artikel finden Sie hier … ]

laemmermannausIn seiner Sitzung am 11.06.2015 hatte sich jetzt der Stadtrat mit dem gemeindlichen Einvernehmen zu diesen beiden baurechtlichen Vorhaben zu beschäftigen. Dabei wurde bekannt, dass das Pappenheimer Architekturbüro Radegast im Rückraum der durch den Abbruch entstehenden Baulücke einen Neubau geplant hat, der in drei Ebenen nutzbar sein wird. Im Erdgeschoß soll ein Bäckerladen mit Cafe Platz finden und in der 1. Etage sind wegen der fensterlosen Seiten zu den unmittelbar angrenzenden Gebäuden Büro- und Versorgungsräume geplant. Im Dachgeschoß, das mit einem 1m hohen Kniestock ausgestattet wird, soll eine Wohnung eingerichtet werden.

Antragsteller für beide Maßnahmen ist derzeit die Stadt Pappenheim. Deshalb wollte der Fraktionsvorsitzende der FW, Walter Otters wissen, wie der weitere Fortgang ist.

121108_laemmer-03Geschäftsleiter Eberle erklärte dazu, dass die Zeit drängt, weil die Entscheidung über den Abbruchs- und Neubauantrag noch von Kreisbaumeister Wolfgang Kissling bearbeitet werden soll. Letzterer wechselt wie bekannt zu einer außerbayrischen Dienststelle. Da Kissling die Sachverhalte und insbesondere den Weg zur Entscheidungsfindung rund um den Abbruch des Einzeldenkmals Lämmermannhaus im Detail kennt, soll er über den Antrag für Abbruch und Neubau vor seinem Weggang noch entscheiden. Bei einer Genehmigung würde diese dann auch für einen Investor gelten, erklärte Eberle dem Ratsgremium.
„Es muss geklärt werden, dass der Investor auch baut“, forderte 2. Bürgermeister Claus Dietz. Hierzu stellte der Geschäftsleiter Eberle klar, dass eine Abbruchgenehmigung ohnehin erst dann erteilt wird, wenn die nachfolgende Bebauung gesichert ist. „Wir müssen den Beschluss fassen, damit wir weiterkommen“, war die Empfehlung von Friedrich Obernöder (CSU).
Einstimmig wurde vom Stadtrat beschlossen, dem Abbruch und der Neubebauung auf dem Lämmermannareal zuzustimmen.