Neubau für Kinderhort mit Kindergarten

Die Stadt Pappenheim will auf der Wiese südlich des Schulhofs am Helmut-Gollwitzer-Weg ein Gebäude für zwei Kinderhortgruppen und eine Kindergartengruppe errichten. In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat den Standort für das neue Gebäude und auch den Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe beschlossen. Der Träger für die Einrichtung steht noch nicht fest.

Nach dem Wegfall der bisherigen Schulkinderbetreuung hat die Stadt Pappenheim jetzt die Initiative ergriffen und das Pappenheimer Architekturbüro Frosch mit der Planung eines Gebäudes für zwei Kinderhortgruppen und eine Kindergartengruppe beauftragt.

In der jüngsten Stadtratssitzung stellte Clemens Frosch mehrere Planungsvarianten im Umgriff des Schulhauses am Helmut-Gollwitzer-Weg vor. Nach den gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Unterbringung der drei Gruppen einen Platzbedarf von 700 m² und zusätzlich noch 770 m² Bewegungsflächen für die Kinder im Außenbereich. Durch das unterirdische Regenrückhaltebecken, die Anordnung der Busspur, der Lehrerparkplätze und die Grenzline für das Überschwemmungsgebiet ist der Bau eines entsprechend großen Gebäudes eine planerische Herausforderung, stellte Clemens Frosch bei der Vorstellung seiner Planungsvarianten heraus.

Aus mehreren Standortvarianten hat sich der Stadtrat für den Standort entschieden, der südlich an den Helmut-Gollwitzer-Weg und an der Ostseite an den Fußweg hinter der Wohnbebauung der Bürgermeister-Oppel-Straße grenzt. Entstehen sollen zwei langgezogene zweigeschossige Gebäude, die mit einem Lichthof verbunden sind. Sie sollen flache, begrünte Pultdächer erhalten.

Der Pappenheimer Stadtrat hat mit seinem einstimmigen Beschluss zunächst lediglich den Standort festgelegt. Dieser Standort hat zwar den  Makel, dass er die Grenzlinie des Überschwemmungsgebietes geringfügig überschreite, aber dafür müssen die Busspur und die Lehrerparkplätze nicht verlegt werden. Zudem, so meinte Stadträtin Christa Seuberth (SPD), die auch stellvertretende Schulleiterin der Grundschule ist, sei es besser wenn der Hort etwas weiter vom Schulgebäude entfernt ist.

Ein Träger für die neue Einrichtung steht noch nicht fest. Es gehe aktuell darum das räumliche Angebot zu schaffen. „Dann werden wir sehen wer Träger wird“, meinte Anette Pappeler (SPD).

Lageplan: Architekturbüro Frosch




Halsgärten sollen Gärten bleiben.

Der Pappenheimer Stadtrat hat kürzlich zum zweiten Mal den Antrag eines Bauwerbers zu einer Wohnbebauung auf den Halsgärten mehrheitlich abgelehnt.

Schon im September stand der Antrag eines Bauwerbers auf der Tagesordnung. Er hatte die Absicht bekundet  auf zwei nebeneinander liegenden Gartengrundstücken ein Wohnhaus zu errichten und um die Anpassung des Flächennutzungsplanes gebeten. Dies hat der Stadtrat damals mehrheitlich abgelehnt und in dem Beschluss auch festgeschrieben, dass für das derzeit anlaufende 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans keine weiteren Anträge angenommen werden.

Nun stand die Bebauung der beiden Gartengrundstücke im November als formlose Bauvoranfrage im Stadtrat erneut zur Beratung an. Die beiden Grundstücke des Bauwerbers liegen nach Einschätzung der Stadtverwaltung im Außenbereich und sind im aktuell gültigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Allerdings liegt nach Einschätzung der Verwaltung ein Grenzfall vor, weil in dem Bereich bereits Wohnhäuser im Außenbereich stehen und weil die Grundstücke des Bauwerbers direkt an die Wohnbebauung grenzen. So könnte eine Wohnbebauung im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gewährleistet ist. Erschlossen wären die Grundstücke über einen schon bestehenden Wald- und  Feldweg der Stadt Pappenheim.

Im Stadtrat wurden Argumente für und gegen die beantragte Bebauung vorgebracht. Während sich die Stadträte Rusam (SPD), Halbmeyer (CSU) mit dem Dogma „Das sind Gärten und sollen Gärten bleiben“, sich klar gegen die Bebauung aussprachen, bekundete Stadtrat Obernöder (CSU) seine Zweifel. Allerdings, so meint Obernöder, müsse man konsequenterweise gegen die Bebauung stimmen, weil schon die Änderung des Flächennutzungsplanes abgelehnt worden sei.
Eine völlig andere Einschätzung trug Stadtrat Hönig (Freie Wähler) vor. „Man sollte froh sein, wenn jemand in Pappenheim bauen will“, stellte Hönig fest. Wenn diese einschränkende Sichtweise schon in der Vergangenheit geherrscht hätte, wäre Pappenheim nicht in der heutigen Form besiedelt, argumentierte Stadtrat Hönig.

Bei drei Gegenstimmen der Freien Wähler wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht in Aussicht zu stellen, da die Stadt Pappenheim öffentliche Belange beeinträchtigt sieht. Insbesondere widerspreche eine Wohnbebauung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.




Trinkwasserqualität darf nicht in Gefahr geraten

Die Firma Franken-Schotter will ihre bestehenden Monodeponie für asbesthaltige Abfälle, die sich in dem Steinbruchareal auf Pappenheimer Gemeindegebiet befindet, deutlich erweitern. Zur Entwässerung ist eine Einleitung von Sickerwasser aus dieser Deponie in die Altmühl vorgesehen. In Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Stadt Pappenheim jetzt als Träger öffentlicher Belange mit einem Stadtratsbeschluss die beabsichtigte ungefilterte Einleitung des Sickerwassers, wie schon im Dezember 2017, strikt abgelehnt und fordert eine Vorklärung des Sickerwassers. Wasserwirtschaftsamt und Wasserversorgungs-Zweckverband links der Altmühl stimmen der ungefilterten Einleitung zu.

Die Erweiterung der Monodeponie zur Entsorgung von zementgebundenen asbesthaltigen Abfällen (Asbestzement- oder auch Eternitplatten), im Steinbruchgebiet der Firma Frankenschotter, war schon im Dezember 2017 auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat.

Durch die massive Erweiterung der Deponie will man die Entsorgung zementgebundener asbesthaltiger Abfälle in der Region für weitere 25 Jahre sicherstellen.

Zur Entwässerung des Deponiebereichs ist die Einleitung von Sickerwasser über Sickerbecken und Sickergraben  aus dem Erweiterungsbereich der Monodeponie zusammen mit dem Sickerwasser aus der nördlichen angrenzenden Deponie (Deponieklasse 0= unbelasteter Erdaushub) in die Altmühl geplant.

Angesichts der geplanten Einleitung von ungefiltertem, asbesthaltigem Sickerwasser in die Altmühl, schrillten nicht nur bei Stadtrat Rusam (SPD), der auch technischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und Versorgungs-GmbH ist, die Alarmglocken. Rusam wies bereits bei der Stadtratssitzung am 07. Dezember 2017 darauf hin, dass die Altmühl als Quelle für das Pappenheimer Trinkwasser diene, weshalb man einer Einleitung von asbesthaltigem Sickerwasser nicht zustimmen dürfe. Ähnlich bedenklich sahen dies damals auch der CSU-Fraktionsvorsitzende Florian Gallus und Friedrich Obernöder (CSU), die darauf hinwiesen, dass die Trinkwasserqualität Vorrang habe.

Deshalb lehnte der Stadtrat im Dezember 2017einstimmig die Einleitung des Niederschlagswassers der erweiterten Asbestdeponie in das Grundwasser der Stadt Pappenheim strikt ab. Maßgeblich für die Entscheidung  waren damals auch die ablehnenden Stellungsnahmen der Wasserversorgung GmbH Pappenheim und des Wasserzweckverbandes links der Altmühl.

Gefahr für die Trinkwasserqualität?
Nun stand das Thema im Oktober wieder zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat an. Denn inzwischen, hat die Firma Franken-Schotter hat von einem unabhängigen Institut die voraussichtlichen Auswirkungen der Sicherwasser-Einleitung in die Altmühl wissenschaftlich begutachten lassen. Das 25-seitige Gutachten bewertet die Einleitung des Sicherwassers in die Altmühl als unbedenklich, weil die Grenzwerte der für die zulässige Anzahl von Asbestfasern im Grund- und Trinkwasser deutlich unterschritten wird.

Unter der Maßgabe, dass die Anzahl der Asbestfasern nicht überschritten werden dürfen, stimmt das Wasserwirtschaftsamt der ungefilterten Einleitung in die Altmühl zu. Das Wasserwirtschaftsamt stellt in einem eignen Guten dar, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten seien. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Die Einleitung des Abwassers steht den Bewirtschaftungszielen an diesem Gewässer nicht entgegen. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität aus den Versorgungsanlagen im Umfeld der Abwassereinleitung ist nicht anzunehmen.“

Auf Grund der Gutachten bestehen beim Zweckverband zur Wasserversorgung links der Altmühl zwischenzeitlich keine Bedenken mehr gegen die Einleitung des Sickerwassers in die Altmühl.
Diese Haltung ist für Stadtrat Günther Rusam (SPD) völlig unverständlich, denn  die Gutachten bringen aus seiner Sicht keine neuen Erkenntnisse. Als Technischer Geschäftsführer sieht er die drohende Gefahr für das besonders hochwertige Trinkwasser Pappenheims nicht ausgeräumt. Denn nirgends stehe, dass eine Beeinträchtigung des Pappenheimer Trinkwassers ausgeschlossen ist. Die Wassergewinnungs- und Versorgung GmbH sei der drittgrößte Trinkwasserversorger und das Wasser aus den Brunnen in Pappenheim und Eßlingen kann ohne Aufbereitungen an die Verbraucher weitergegeben werden und bestehe fast zur Hälfte aus Uferfiltrat der Altmühl. In einem Schreiben schätzen Rusam als technischer Geschäftsführer und Franz Altenburger, der kaufmännischer Geschäftsführer der Pappenheimer Wasserversrgungs GmbH  die Auswirkunge für die Trinkwasserversorgung in Pappenheim als höchst bedenklich ein.

„So eine Situation haben wir noch nicht gehabt, das war noch nie da. Da kann niemand abschätzen wie die Auswirkungen dann tatsächlich sind“, äußerte sich Günther Rusam. Deshalb habe er bereits im Januar 2918 schriftlich einen „Runden Tisch“ mit Vertreten der Regiertun, des Landratsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes angeregt. „So kenne ich das, wenn es Probleme gibt, die gemeinsam ausgeräumt werden müssen“ sagt der technische Geschäftsführer. Auf seine schriftliche Anregung habe er nicht einmal ein Antwort bekommen. Sein Vorschlag wäre, das Abwasser in die Kläranlage Treuchtlingen einzuleiten. Dort wäre dann einen kontrollierte Aufbereitung des Wassers möglich.

„Wir können unser Trinkwasser nur einmal kaputt machen“, meinte auch Stadtrat Karl Satzinger (BGL) dem die Prognosen in den Gutachten nicht greifbar und konkret genug sind.

Nur mit einer kontrollierten Klärung könne man wissen, was da wirklich eingeleitet wird, stellte Walter Otter (FW) fest.

Wir wolle das Vorhaben der Firma Franken-Schotter nicht verhindern, meinte Friedrich Obernöder. Aber eine Vorreinigung sei hier schon angebracht.

Neudorfs Ortssprecher Heiko Loy, meinte dass man die Trinkwasserqualität nicht den Wirtschaftlichen Interessen einer Firma opfern dürfe. Diese breche erst  die Steine heraus und fülle das dann mit Müll auf. Diese Formulierung brachte Thomas Herrscher, Betriebsleiter bei der Firma Franken-Schotter in Rage. Als Zuhörer protestierte er im Sitzungssaal lautstark gegen den Begriff „Müll“ und handelte sich damit einem Ordnungsruf des Bürgermeisters ein.

Bei einem Gespräch stellte Thomas Herrscher seine Sicht der Dinge klar und argumentierte, dass die Asbestphastern jetzt in unkontrollierter Menge von den Asbestplattendächern  in die Altmühl gelangen. In der Deponie sind die Platten in Folien verpackt und in möglichst undurchlässige Erdschichten eingelagert. Im Übrigen sei Asbest nur gesundheitsschädlich, wenn die Fasern eingeatmet werden. Im Trinkwasser gebe es bisher keine Hinweise auf eine Gesundheitsschädlichkeit.

Mit zwei Gegenstimmen die hat der Pappenheimer Stadtrat in seinem Beschluss die ungefilterte Einleitung des Sickerwassers in die Altmühl strikt abgelehnt. Im Beschlusstext wird unter anderem das gesamte Genehmigungsverfahren infrage gestellt, weil bei der Anhörung die Wasserversorgungs GmbH Pappenheim nicht als Träger öffentlicher Belange in das Anhörungsverfahren eingebunden war.

Das Landratsamt hat nun im Genehmigungsverfahren zu abwägen, ob die Bedenken der Stadt Pappenheim wegen der Gefährdung des Trinkwassers ihren Niederschlag finden oder nur zur Kenntnis genommen werden.




Die Bieswanger Spange aufs Gleis gesetzt

Der Bau einer direkten Straßenverbindung vom Bieswanger Industriegebiet zur Staatsstraße 2387 ist jetzt wieder ein Stück vorangekommen. Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 einstimmig die Fortführung der Planungen beschlossen.

Bereits im Jahre 2014 hatte das Pleinfelder Ingenieurbüro VNI Vorplanungen für verschiedene Trassenführungen vorgestellt. Jetzt wurde die Trasse der Variante 3 für die weitere Planung festgelegt.

Vor Baubeginn müssen knapp 1,4 ha private Grundflächen erworben werden, weshalb die Stadtverwaltung mit diesem Beschuss auch beauftragt wurde, mit den betroffenen Grundstückseigentümern die erforderlichen Vorverträge abzuschließen.

Nach langen Verhandlungen ist es schließlich gelungen für alle notwendigen Grundstücke Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer zu erzielen. Ein Vorteil der ausgewählten Trasse ist es, dass dabei die einzelnen Grundstücke nicht mittig durchgeschnitten werden, sondern die Fahrbahn meist am Rande entlang führt.

Die Stadtverwaltung weißt in der Sitzungsvorlage darauf hin, dass damit für die nahe Zukunft Projekte mit einem Kostenaufwand von rund 7 Millionen Euro für Bieswang anstehen.

Bieswang Seniorenheim 1.500.000
Bieswang Dorferneuerung 1.500.000
Bieswang Neubau „Spange“ 1.500.000
Bieswang Neubau landw. Umfahrung 600.000
Bieswang Pfister Anwesen 1.000.000
Bieswang Kanal Hauptstraße 900.000




Bieswanger Spange wieder auf der Agenda

Der Stadtrat von Pappenheim hat jetzt erneut über die sogenannte Bieswanger Spange zum Industriegebiet beraten. Vor drei Jahren hatte der das Gremium auf Antrag des CSU-Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus  die Vergabe von“ Planungsarbeiten zur Errichtung einer Umgehungsstraße von Bieswang“ einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss konnte jedoch bisher nicht umgesetzt werden. Jetzt  hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer für seine Fraktion notarielle Vorverträge mit den Grundstückseignern, die Vergabe von konkreten Planungsarbeiten und die Auslotung von Zuwendungsmöglichkeiten beantragt. Die genaue Straßenführung soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Allerdings wurden neben den Vorteilen der damaligen Umgehungsstraße, die jetzt als Spange bezeichnet wird, auch Argumente aufgezeigt, die gegen den Bau dieses neuen Straßenstücks sprechen.

Eine lange Geschichte
Eine Verbindung vom Bieswanger Industriegebiet zur Staatsstraße wird im Rahmen der Dorferneuerung Bieswang seit Jahren gefordert. Immer wieder hatten Bieswanger Stadträte in öffentlichen Stadtratssitzungen gefordert, den Bau dieser Spange als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Dorferneuerung voranzutreiben. Die Maßnahme ist auch im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Ortsumfahrung von  Bieswang zu sehen. Vorentwürfe des Pleinfelder Ingenieurbüros VNI für zwei mögliche Straßenführungen liegen seit dem Frühjahr 2014 vor.

Auf Antrag von Stadtrat Gallus beschloss der Stadtrat am 17.09.2015 einstimmig die Vergabe von Planungsarbeiten zur Errichtung einer „Umgehungsstraße“ von Bieswang für die Erstellung einer Vorplanung. Bisher konnte der Beschluss, wie  Amtsleiter Eberle in der Sitzung am 20.09.2018 ausführte, jedoch nicht umgesetzt werden, weil der Grunderwerb für die benötigten Grundstücke bisher nicht gesichert war. Die Möglichkeit, das Schlüsselgrundstück zu erwerben, habe sich erst kürzlich ergeben.

„Nach langen Verhandlungen signalisieren mittlerweile alle infrage kommenden Grundstückseigentümer Bereitschaft, entsprechende Flächen zum Bau einer sog. „Spange“ im südwestlichen Bereich von Bieswang  zu verkaufen“, formuliert SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer in seinem Antrag. Die Möglichkeit, dass die Stadt jetzt auch das Schlüsselgrundstück des Bauvorhabens erwerben kann ist wohl Grund für diesen neuerlichen Antrag, der wie in wesentlichen Teilen schon im September 2015 als Antrag von CSU Fraktionsvorsitzenden Gallus gestellt worden war.

Der Antrag Gronauers will darüber hinaus, dass die Stadtverwaltung mit den Grundstückseigentümern notarielle Vorverträge über den Erwerb von Flächen zur Errichtung der Spange abschließt.

Alle begrüßen den Antrag – aber …
Die Sprecher aller Fraktionen lobten den Antrag Gronauers als begrüßenswert. Allerdings störte sich CSU-Stadtrat Friedrich Obernöder daran, dass der bereits bestehende Beschluss vom September 2015 im Antrag Gronauers keine Erwähnung findet. So sieht das auch Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste, der dafür plädierte, einfach den Beschluss von 2015 umzusetzen. Er war es auch, der den Beschlusstext von damals vorlas, um diesen seinen teilweise recht erstaunten Ratskollegen in Erinnerung zu rufen. „Diesen Beschluss hat man nicht umgesetzt, schade, dass wir nicht weitergemacht haben“, meinte Satzinger. Es brauche bezüglich der Vergabe von Planungsarbeiten keinen neuen Beschluss. Man brauche nur  nach dem bereits bestehenden Beschluss vom September 2015zu verfahren. Dieser Forderung Satzingers schloss sich auch Stadtrat Hönig von den Freien Wählern an.

Gerhard Gronauer sieht als Antragsteller in seinem Antrag eine Ergänzung zum Antrag seines Ratskollegen Gallus, weil mit notariellen Vorverträgen nun Nägel mit Köpfen gemacht werden sollen. Allerdings sei vorher noch der genaue Verlauf der Straßenführung festzulegen.

Dies soll in enger Abstimmung zwischen dem Planungsbüro und dem Stadtrat schon bald erfolgen. Denn in der nächsten Stadtratssitzung im Oktober will der Stadtrat festlegen, welche Variante ausgeführt werden soll. Erst dann sei es möglich mit den betroffenen Grundstückseigentümern konkrete Verkaufsverhandlungen zu führen.

Nach Darstellung der Verwaltung ist und bleibt die Bieswanger Spange eine schwierige Baumaßnahme. Diese Einschätzung hängt, neben mehreren grundsätzlichen Erwägungen vor allem mit den Kosten für diese Erschließungsmaßnahme von rund einer Million Euro zusammen. Diese müssen hoher Wahrscheinlichkeit ohne Fördermittel zunächst aus der Stadtkasse bezahlt werden. Inwieweit der für Erschließungsmaßnahmen übliche Kostenanteil von 90 Prozent auf die Gewerbetreibenden als Nutzer umgelegt werden kann ist noch nicht abschließend geklärt.

Selbst Antragsteller Gerhard Gronauer hat bei den Beratungen im Stadtrat das Finanzierungsproblem angedeutet. Man müsse auch dem Mut haben, zu sagen „dass es nicht geht“, wenn die Maßnahme zu teuer wird und keine Zuwendungen in Aussicht gestellt werden.

Titelbild: Planzeichnung VNI 2014




Der sichere Weg kommt weg

Die Fußgängerwege (Zebrastreifen) in der Deisingerstraße und der Bauhofstraße werden im Rahmen der Umgestaltung der Innenstadt ersatzlos entfernt. Das hat der Stadtrat gegen die Stimmen der Bürgerliste in seiner jüngsten Sitzung zum wiederholten Male beschlossen. Einen einstimmigen Beschluss mit fast gleichem Inhalt gibt es bereits vom  Januar 2016. Nun stand das Thema erneut auf der Tagesordnung einer Stadtratssitzung. Damit verschwindet aus Sicht der Verwaltung eine sichere Wegführung für die Fußgänger, die sich in den vergangen 50 Jahren bewährt hat.

“Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt das Planungsbüro Frosch zu beauftragen, die Fußgängerüberwege aus der Planung ersatzlos zu entfernen. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Planung dem Landkreis erneut zur Genehmigung vorzulegen. Im weiteren Verlauf ist anzustreben, dass die Zebrastreifen mit möglich sind.” So lautet der einstimmige Beschluss des Pappenheimer Stadtrates vom Januar 2016.

Seitdem gab es immer wieder Bestrebungen die Zebrastreifen auch in der umgestalteten Innenstadt doch noch zu erhalten.

„Die Zebrastreifen haben sich in Pappenheim in den letzten 50 Jahren bestens bewährt“, stellt die Verwaltung fest. Für die Kindergarten- und Schulkinder, die Senioren  und die Behinderten aus den Pappenheimer Einrichtung war ein sicherer Weg durch die gesamte Innenstadt geschaffen worden – so die Verwaltung.

Dem steht die Haltung des zuständigen Sachbearbeiters beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen gegenüber, der für die Sicherheit auf der Kreisstraße zuständig ist und vor allen Dingen die verkehrsrechtliche Erlaubnis für die umgestaltete Fahrbahn der Deisingerstraße und der Bauhofstraße zu erteilen hat. Ohne die Zustimmung des Sachbearbeiters geraten die Zuwendungen für die Baumaßnahme in Gefahr. Das stellte Bürgermeister Sinn bei der jüngsten Sitzung deutlich heraus.

Schon von Beginn der Planungen an gab es Meinungsverschiedenheiten über den Erhalt der Zebrastreifen, wobei das Hauptargument für den Wegfall immer das Fehlen eines Hochbords war. Dieser 6 cm Hochbord wurde nach dem Beschluss auf Initiative von 2. Bürgermeister Claus Dietz sowohl in der Deisingerstraße als auch in der Bauhofstraße eingeplant. Und so keimte auch die Hoffnung wieder, dass die Fußgängerüberwege erhalten werden können. „Wenn der Hochbord da ist, ist der Zebrastreifen kein Problem“, so zitierte Dietz aus einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter bei Landratsamt.

Dieser stellt nun die nach der VwV-StVO in Verbindung mit der  R-FGÜ 2001 geforderte  Sichtweite von 50 m auf den Zebrastreifen in den Vordergrund.

Für den Fraktionsvorsitzenden der Bürgerliste Karl Satzinger ist es unverständlich, dass es für die Zebrastreifen keinen Bestandsschutz gibt und er  wollte vor einer Beschlussfassung alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wissen. „Das kann es nicht sein – Die Behörde muss sich auch an etwas halten, die muss auch bei ihrem Wort bleiben“, argumentierte Satzinger. „Was ist denn, wenn was passiert, weil keine Zebrastreifen mehr da ist?“ Vor einer Beschlussfassung wollte Satzinger erst noch ein Gespräch mit dem Landrat führen.

Diesem Vorschlag Satzingers hat man nicht entsprochen. Bürgermeister Sinn betonte, dass die Stadt Pappenheim schlechte Karten in der Zuschussfrage habe und vonseiten der Verwaltung kam das Argument, dass der Wille für einen Zebrastreifen vonseiten des Landratsamtes einfach nicht da sei.

Man müsse die Chancenlosigkeit hinnehmen  meinte Stadtrat Obernöder (CSU) und Fraktionsführer Walter Otters von den Freien Wählern meinte, man habe die baulichen Voraussetzungen geschaffen und müsse halt jetzt die weißen Striche weglassen. Auch er machte deutlich dass die Zebrastreifen ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger seien. Und wenn die Klagen der Bevölkerung kommen, setzte  Ortssprecher Erich Neulinger (CSU) den Schlusspunkt der Wortmeldungen, dann raten wir denen „Gehen Sie zum Landrat“.

In dem nachfolgenden Beschluss wurde gegen die drei Stimmen der Bürgerliste erneut festgelegt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, die Planung dahingehend abzuändern, dass die Fußgängerüberwege ersatzlos entfernt werden.




Neue Bahnunterführung mit straffem Zeitplan

Mit dem Neubau der Bahnunterführung in Niederpappenheim, soll das Nadelöhr in das Pappenheimer Industriegebiet nun tatsächlich beseitigt werden. Nach einem fixen Zeitplan wird die neue Durchfahrtsröhre neben der Unterführung gefertigt und in der Zeit vom 26.06. bis zum 01.07.2019 eingeschoben werden. Vor dem geplanten Baubeginn um den Jahreswechsel 2018/2019  muss die   Zukunftssicherheit des Schmutz- und Oberflächenwasserkanals gewährleistet und die Rampe zum Bahnsteig Richtung Ingolstadt fertiggestellt sein. Für beides ist die Stadt Pappenheim zuständig, die nun – will man das Gesamtprojekt nicht gefährden – schnell handeln muss. Auf Initiative von Fraktionschef Karl Satzinger (BGL) soll es im August eine Sondersitzung des Stadtrates geben und die Ausschreibung für die Tieferlegung des Kanals starten zu können.

Brückenröhre wird eingeschoben
In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Pappenheimer Stadtrates hat Eduard Weigl, Leiter des Tiefbauamtes beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen die Planungen für die neue Bahnunterführung in Niederpappenheim eingehend erläutert.

Demnach wird neben der bestehenden Unterführung in Richtung Bahnhof versetzt eine neue Unterführung mit einer lichten Höhe von 4,50 m und einer Fahrbahnbreite von 5,90 m gebaut. Neben der Fahrbahn wird auf beiden Seiten  ein 2,20 m breiter Gehweg eingebaut, der auf der Bahnhofseite auf einer Galerie durch die Unterführung verläuft. Damit ist sichergestellt, dass auch der Bahnsteig Richtung Ingolstadt barrierefrei erreicht werden kann..

Die Durchfahrtsröhre, so erklärte Weigl wird in einem Stück neben dem späteren Unterführungsbereich gebaut, weshalb die Fahrbahn vor der bisherigen Unterführung ab Baubeginn für die Durchfahrt nicht mehr genutzt werden kann. Allerdings soll sichergestellt werden, dass es eine Fußgängerpassage für die im Industriegebiet Beschäftigten allzeit möglich ist. Nach einem fixen Zeitplan der Deutschen Bahn steht fest, dass die Röhre vom 26.Juni bis zum 01.Juli 2019 unter dem Gleiskörper in Position gebracht wird. In dieser Zeit  können keine Züge in diesem Bereich fahren.

Das Bauwerk muss wegen der erweiterten Durchfahrtshöhe wesentlich tiefer gegründet werden als die bisherige Durchfahrt. Weil man dadurch in den Bereich des Altmühlgrundwassers vordringt muss eine Grundwasserwanne betoniert werden, durch die das Grundwasser vom Bauwerk ferngehalten werden soll. Derzeit laufen die Ausschreibungen für das Unterführungsbauwerk.

Wenn die Bauarbeiten dann im Winter beginnen, so stellte der Leiter des Tiefbauamtes fest, muss die Rampe für den Bahnsteigzugang Richtung Ingolstadt und auch die zukunftssichere Ausführung des Kanalsystems im Bereich des Bauwerks fertig sein.

Die Planungen für die Fußgängerrampe sind abgeschlossen und nach Auskunft des Ingenierbüros VNI bereits ausgeschrieben. „Die Bauarbeiten sollen im September beginnen und müssen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden“, teilt das Ingenieurbüro auf unsere Anfrage mit.

Muss der Querschnitt erweitert werden?
Im Bereich der neuen Unterführung ist wegen der genannten Grundwasserwanne die Verlegung des Kanals für das Oberflächenwasser erforderlich.

Im Oktober  2017 beauftragte die Stadtverwaltung das Pleinfelder Ingenieurbüro VNI mit der Überrechnung des Schmutz- und Oberflächenwasserkanals im Bereich der Niederpappenheimer Bahnunterführung. Das Ergebnis stellte Reinhard Vulpius kürzlich dem Stadtrat vor. Kritisch sieht Vulpius besonders das Fassungsvermögen des bestehenden Kanalstrangs, der mit einer Stärke von 90 cm durch die bestehende Bahnunterführung verläuft. Um das Leistungsvermögen des Oberflächenwasserkanals, in dem immerhin das Oberflächenwasser aus einen rund 10 km² großen Bereich zusammenkommt, zu optimieren, muss nach den Berechnungen von Vulpius, der Querschnitt des Kanals bei der Verlegung neben der Grundwasserwanne auch erweitert werden.

Eine andre Lösungsmöglichkeit bringt die Verwaltung vor, bei der  die Verlegung des Kanalstrangs bei gleichen Querschnitt angeregt wird.. „Wenn wir das heuer nicht schaffen, kommt die Unterführung vielleicht in fünf Jahren“,  meinte Eduard Weigl.

Bei allen Wortmeldungen wurde deutlich, dass es den Stadträten schwer fällt den Planungen von VNI zuzustimmen, die nach Einschätzung von Friedrich Obernöder (CSU) bestimmt 200 bis 300 tausend Euro kosten wird. Eine Querschnittserweiterung des Kanals hält Obernöder nicht für nötig, weil es in Niederpappenheim auch bei Starkregen noch nie Probleme mit dem Oberflächenwasserkanal gegeben habe. Das bestätigte auch 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW), der die Situation an dieser Stelle genauestens kennt. Zudem bestehen nicht nur im Stadtrat erhebliche Zweifel, dass die große Lösung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Ein weiteres Problem ist, dass bei der angesprochenen Kanalverlegung die einzige Zufahrt zu Plastic Omnium in der Niederpappenheimer Straße während der Bauarbeiten gesperrt werden müsste. Walter Otters, Fraktionsführer der Freien Wähler schlug vor, für die Neuordnung des Regenwasserkanals nach der Fertigstellung der neuen Unterführung die Trasse der bisherigen Bahnunterführung zu nutzen, bevor dieser verfüllt wird.

„Wir haben keine Zeit, das ist unser Problem, und diese Luxusversion ist bisher mit niemandem abgesprochen. Wir müssen eine Lösung finden, die in der Kürze der Zeit durchzubringen ist“, brachte Heiko Loy, Ortssprecher von Neudorf die Sache auf den Punkt.

Letztlich griff der Stadtrat mehrheitlich die Anregung von Karl Satzinger (BGL) auf, der eine Sondersitzung in der Sommerpause vorschlug, in der eine Lösung für die Umlegung des Oberflächenwasserkanals gefunden werden soll. „Damit wir im August noch ausschreiben können“, meinte Satzinger.




Schlusspunkt im Parkplatzstreit gefordert

In der Auseinandersetzung zwischen dem Bauherrn der neuen Parkplätze an der Deisingerstraße und der Stadtverwaltung Pappenheim soll jetzt ein Schlusspunkt gesetzt werden. So jedenfalls will es ein Teil des Stadtrates. In einem vom Bauherrn angeregten dienstaufsichtlichen Verfahren gegen den Amtsleiter der Stadt Pappenheim wurde festgestellt, dass seine rechtliche Einschätzung bezüglich fehlender Genehmigungen beim Parkplatzbau in allen Punkten korrekt war. Heftigen Streit gab es bei der öffentlichen Stadtratssitzung um die Frage, ob die Aufforderung zur Entschuldigung des Bauherrn in einem Stadtratsbeschluss festgelegt werden soll.

Was bisher geschah
Zum wiederholten Male standen die neuen Parkplätze des Gästehauses Engeler an der Deisingerstraße auf der Tagesordnung einer öffentlichen Stadtratssitzung.

Wie berichtet hatte es bei der Sitzung im Februar Diskussionen im Stadtrat gegeben, ob für diese fünf neu angelegten Parkplätze die Zufahrtsrechte über den Gehweg auf die Kreisstraße gestattet werden soll. Nach einer kontrovers geführten Diskussion (wir haben berichtet) hatte damals der Stadtrat dieses Überfahrtsrecht mit 8: 6 Stimmen nachträglich erteilt. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat in einem weiteren 8:6 Beschluss festgelegt, dass die Kosten für die erforderliche Absenkung des Gehweges und des Bordsteines auf Fahrbahnhöhe entlang der 5 Parkplätze als Mehrkosten, erhoben werden sollen. Diese Absenkung des Borsteins ist nämlich als Auflage im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes festgeschrieben in dem es heißt: „Die vorhandenen Hochbordsteine entlang der Kreisstraße sind im Einvernehmen mit der Stadt Pappenheim auf  die gesamte Breite der Pkw-Stellplätze auf Kosten des Bauherrn auszubauen und durch geeignete Einfahrtsteine zu ersetzen ……“.

Bei der damaligen öffentlichen Sitzung wurde dargestellt, dass der Bauherr vor dem Bau der Parkplätze neben der Baugenehmigung des Landratsamtes drei weitere Genehmigungen gebraucht hätte, die bei Baubeginn noch nicht vorlagen. Dabei handelte es sich um eine Verkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt für Gehwegsperrung während der Baumaßnahme, die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt für das Überfahren des Gehweges und die  Erlaubnis zum notwendigen Umbau des Bordsteines auf eigene Kosten.

Diesen Sachverhalt bewertete der Bauherr vollkommen anders und machte dies auch in Leserbriefen deutlich. In einem Schreiben ließ er den Amtsleiter Stefan Eberle auffordern, schriftlich zu erklären, dass seitens des Bauherrn  alle Genehmigungen vorlagen. Darüber hinaus reichte der Bauherr bei Bürgermeister Sinn, dem  Dienstvorgesetzten des Amtsleiters, Dienstaufsichtsbeschwerde ein und erinnerte dabei auch an sein vormaliges Stadtratsmandat. Walter Engeler war von 2002 bis zu seiner Amtsniederlegung im Juni 2010 Stadtrat der Freien Wähler im Pappenheimer Stadtrat.

In der öffentlichen Tagung des Stadtrats am 14. 16.2018 gab Bürgermeister Sinn bekannt, dass die  Beschwerde zwischenzeitlich, von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Ergebnis geprüft sei, dass die rechtliche Einschätzung des Amtsleiters in allen Punkten korrekt war.

Im Einzelnen geht die in öffentliche Sitzung verlesene Bewertung des Sachverhalts durch den Dienstvorgesetzten Bürgermeister Uwe Sinn auf die vor Baubeginn nicht vorhandenen Genehmigungen ein, die als Auflagen im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unmissverständlich niedergeschrieben seien. Zudem seien  Planunterlagen nach erteiltem gemeindlichen Einvernehmen ohne Information der Stadtverwaltung beim Landratsamt nachgereicht worden, die den neuen Hinweis „Zufahrt über Gehweg“ enthalten. Dadurch sei – so Sinn – auch der Vorwurf entkräftet, dass von vornherein klar ersichtlich gewesen sei, dass die Zufahrt zu den fünf Parkplätzen über den Gehweg erfolgen soll.
Es wird dem Bauherrn in dem Antwortschreiben des Bürgermeisters empfohlen sich beim Amtsleiter Eberle wegen „falscher Behauptungen“ zu entschuldigen.

Entschuldigung soll nicht per Beschluss gefordert werden
Mit dieser Vorgeschichte erschienen nun die Parkplätze wieder auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung. Dabei ging es auch um eine technische Lösung für die Gestaltung der 18 m breiten Zufahrt zu den Parkplätzen über den Gehweg. Schnell einigte man sich im Stadtrat, dass bei der Umbaumaßnahme in der Deisingerstraße an dieser Stelle nicht der ursprünglich geplante Hochbord eingebaut werden soll, sondern am Fahrbahnrand und an der Parkplatzkante je ein 3cm Niederbord um den Gesamt-Höhenunterschied von 6 cm zu überwinden.

Für große Aufregung im Stadtrat sorgten die Passagen im Beschlusstext, wonach der Stadtrat erwarte, dass der Bauherr „sich für die offensichtlichen Falschbehauptungen und Denunziationen gegenüber Mitarbeitern der Verwaltung und Stadtratsmitgliedern förmlich entschuldigt.“

So ein Satz habe in dem Beschlusstext nichts zu suchen polterte 2. Bürgermeister Claus Dietz (Freie Wähler) und sprach von einen Denunziation des Bauherrn. Auch Neudorfs Ortssprecher Heiko Loy (CSU) meinte, dass solche Passagen nicht in einen Beschlusstext gehören. Er verwies auf andere Möglichkeiten der Verwaltung um den betroffenen Ratskollegen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dieser Meinung schloss sich auch Stadtrat Holger Wenzel (BGL) an, der meinte man solle die Sache auf sich beruhen lassen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer betonte, dass er sich vor den Verwaltungsleiter stellen wolle und durchaus der Meinung sei, dass man die Aufforderung zur Entschuldigung im Namen des Stadtrates aussprechen solle. Als Zeichen, dass man so mit dem Stadtrat nicht umspringen könne, wollte auch Stadträtin Christa Seuberth (SPD) die Aufforderung im Beschlusstext belassen. Dauernd  seien diese Parkplätze auf der Tagesordnung, „Der Stadtrat wird ja verspottet. Da sollten wir jetzt einem Punkt machen“, meinte Seuberth. Es müsse ein Punkt gesetzt werden, meinte auch Bürgermeister Sinn und betonte noch einmal, dass der Amtsleiter Eberle in allen Punkten korrekt gehandelt habe.

Die goldene Brücke baute Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste. Er gab Stadträtin Seuberth recht, dass man so mit dem Stadtrat nicht umspringen könne. Allerdings schlug er vor zweigleisig zu verfahren. Man solle die Aufforderung zur Entschuldigung aus dem Beschlusstext nehmen und gegebenenfalls den Bauherren in einem gesonderten Schreiben zur Entschuldigung auffordern. In welcher Form das geschehen soll, sei Thema für eine nichtöffentliche Sitzung. „Wir sollten etwas zusammenrücken – es muss endlich vorbei sein“, forderte Stadtrat Satzinger zum geschlossenen Handeln des Stadtrats auf.

Auch Friedrich Obernöder (CSU) meldete sich zu Wort und äußerte, dass man doch im Stadtrat Beschlüsse für und nicht gegen die Bürger fassen solle. Angesprochen hat er damit eine ebenfalls umstrittene Passage im Beschlusstext, in der dem Bauherrn mit Anzeige gedroht wird, wenn er die Parkplätze weiterhin über den Hochbord anfahren lässt. „Glaubt ihr denn, dass ich irgend einen von euch fragen würde, wenn ich über einen Hochbord fahre? Keinen Einzigen würde ich fragen!!“ rief er erregt in den Stadtrat und wiederholte, die Aufforderung nicht gegen die Bürger zu arbeiten.

Letztlich wurde der nachfolgende einstimmige Beschluss gefasst.
„Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt nun dem Antrag von Herrn Engeler vom 26.05.18, eingegangen am 29.05.18 auf Einbau eines 3 cm Niederbordes vor seiner Zufahrt und den neu errichteten Parkplätzen statt zu geben.
Der Austausch des Hochbords gegen den 3 cm Bord soll erst im Zuge der Baumaßnahme durch die städt. Baufirma durchgeführt werden. Herr Engeler hat dabei lediglich die Mehrkosten der Gehweg- und Hochbordabsenkung zu tragen.
Bis zur Ausführung dieser Baumaßnahme im Spätherbst ist dem Antragsteller mitzuteilen, dass auch weiterhin das Überfahren des städtischen  Gehwegs ohne den Einbau des Niederbordes unzulässig ist.
Desweiteren ist Herr Engeler darauf hinzuweisen, dass er als Grundstückseigner dafür verantwortlich ist, dass die parkenden Fahrzeuge bzw. Fahrzeuganbauten künftig nicht mehr in den Gehweg ragen.“

 

 




Stadtrat informiert sich im Kindergarten

Bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates gab es einen Ortstermin im katholischen Kindergarten. Dort konnte sich das Ratsgremium vor Ort über die notwendigen und geplanten Umbaumaßnahmen informieren. Nach der derzeitigen Kostenschätzung werden die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Stadtkasse mit insgesamt 169.500 Euro zu Buche schlagen.
Grund für den Zeitdruck bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die im August 2018 auslaufende vorübergehende Gestattung zum Betrieb einer Kinderkrippe. Gebaut werden soll in 3 Wochen der  Sommerferien.

Im katholischen Kindergarten St. Martin ist derzeit eine Kinderkrippe angegliedert, weshalb in verschiedenen Bereichen umfangreiche Umbaumaßnahmen anstehen. Einzelne Einrichtungen wie beispielsweise die Toiletten, die Garderoben und der Krippenbereich müssen dringend umgebaut werden, weil ansonsten die Kinderkrippe ab September nicht mehr betreiben werden darf, denn derzeit hat die Krippe nur eine vorübergehende Erlaubnis.

Vor Ort erklärten Bauingenieurin Sabrina Dorner, die Projektleiterin des Pappenheimer Architekturbüros Frosch den Stadträten die notwendigen Maßnahmen, die in den einzelnen Bereichen umgesetzt werden sollen.

Die Kostenschätzung sieht im Bereich der Garderobe 18.675 Euro, für den Umbau im Bereich der Gruppenräume und des Schlafraums 35.130 Euro vor. Für den Sanitärbereich sind knapp 49.000 Euro geschätzt und für Umgestaltungen im Außenbereich sollen gut 38.000 Euro anfallen.

Im Innenbereich will Bauingenieurin Dorner die Baumaßnahmen in den dreiwöchigen Sommerferien umsetzen. Damit der Zeitplan eingehalten und evtl. die Kosten gesenkt werden können, rechnet man mit der Hilfe der Eltern, die sich insbesondere beim Aufbau der Inneneinrichtung einbringen können.  Abgeklärt werden muss auch noch, ob die Fußbodenheizung im herkömmlichen Sinne mit einem Wasserkreislauf eingebaut werden kann oder ob diese Fußbodenheizung aus zeitlichen Gründen nur als strombetriebene Fußbodenheizung eingebaut werden kann. Letzteres würde einen enormen Stromverbrauch mit sich bringen, wie bei den Beratungen im Stadtrat festgestellt wurde.

Mit einem einstimmigen Ratsbeschluss wurde Bürgermeister Sinn ermächtigt die Einzelheiten der Umbaumaßnahme mit dem Architekturbüro abzustimmen.




Stadtrat inspiziert die Erbmasse

Die Stadt Pappenheim hat im Jahre 2008 das Vermögen der verstorbenen Maria Pfister geerbt. In dem Nachlass befanden sich landwirtschaftliche Nutzflächen, gut 600.000 Euro Bargeld und auch das landwirtschaftliche Anwesen Meiergasse 3 in Bieswang, das seit dem Tod der Erblasserin leer steht. Wegen fehlender Obdachlosenunterkünfte in Pappenheim hatte die Verwaltung im Dezember 2017 vorgeschlagen, das jetzt städtische Gebäude zu sanieren, um dort Wohnungen für sozial schwache Menschen einzurichten. Obwohl für derartige Baumaßnahmen die hinterlassene Barschaft Maria Pfisters und hohe Fördermittel in Aussicht stehen, regte sich bei der damaligen Stadtratssitzung massiver Widerstand die Vorplanungen für eine Wohnhausgestaltung durchführen zu lassen.

Da es bei der Geschichte auch ganz wesentlich um die Umsetzung des letzten Willens der Erblasserin geht, ist der Sachverhalt bayernweit auf ein großes Medieninteresse gestoßen. Im Rahmen der öffentlichen Aufarbeitung des Erbfalles kam es sogar soweit, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Anwälte im Rahmen der öffentlichen Berichterstattungen beschäftigt wurden.

Bei der Sitzung am 07.12.2017 hatte der Stadtrat nach einer kontrovers geführten Diskussion beschlossen, zu prüfen, ob das geerbte Anwesen im Rahmen eines Zuwendungsprogramms als Wohngebäude umgebaut werden kann.

Die erste Phase dieser Überprüfung fand am vergangenen Donnerstag, 14.06.2018 bei einem Ortstermin im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung statt. Dabei hatten Stadträte und auch interessierte Bürger die Möglichkeit sich ein Bild vom baulichen Zustand des Anwesens zu machen. Zu besichtigen gab es das Wohnhaus, sowie die angebaute Scheune und den vormaligen Stall. Wie das fachliche Urteil des Stadtrats ausfallen wird, ob ein Bauexperte mit einer konkreten Untersuchung der Bausubstanz beauftragt wird, ist noch nicht bekannt. Jedenfalls konnte vom Ratsgremium festgestellt werden, dass das Haus im Wohnbereich trocken ist und dass die Raumhöhe in der Wohnung 2,40 m beträgt, was sie, wie sich einige Stadträte vernehmen ließen, so nicht zu erwarten hatten.

Wie mehrfach berichtet, ist der Erhalt des Hauses im Testament als Wunsch der Erblasserin Marie Pfister niedergeschrieben.

Der Text im Testament lautet:

“….. Mein Anwesen in Pappenheim-Bieswang, Meiergasse 3, samt den landwirtschaftlichen Grundstücken soll nicht veräußert werden. Nach Möglichkeit sollen Stall und Scheune, soweit die hinterlassenen Ersparnisse und die Erträge reichen für Wohnzwecke ausgebaut und vermietet werden. Von den Miet- und Pachterträgen ist das Anwesen zu erhalten. Ein Teil der Ersparnisse ist dazu zu verwenden, dass das Hausdach soweit erforderlich neu gedeckt werden kann.

Das Anwesen soll den Namen „Feierabendhaus“ erhalten. Ich will nicht, dass im Anwesen Groß- oder Kleinvieh, auch keine Hunde gehalten werden.

Das Anwesen ist ausreichend zu versichern (Brand, Haftpflicht, Glas, Hausrat, Unfall). …….“

 

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Bedarf für Kinderhort festgestellt

Neben dem Pappenheimer Grundschulhaus soll ein Kinderhort errichtet werden. Das hat der Stadtrat schon im Februar dieses Jahres beschlossen. Grund für die Baumaßnahme ist die steigende Zahl der Schulkinder, für die nachmittags keine Betreuung durch die Eltern zur Verfügung steht. Bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019, also bis zum August 2019 besteht eine befristete Erlaubnis als Übergangslösung in besonders aufbereiteten Räumen in der Pappenheimer Grundschule 20 Schulkinder zu betreuen.

Derzeit werden bis zum Ende dieses Schuljahres werden im evangelischen Gemeindehaus nachmittags 20 Schulkinder betreut. Diese Betreuung wird mit Beginn des neuen Schuljahres im September 2018 als Übergangslösung in Räume der Grundschule verlegt.

Der Stadtrat hat jetzt in einem Beschluss festgestellt, dass in Pappenheim der Bedarf für eine Schulkinderbetreuung (Kinderhort) mit zwei Gruppen besteht. Dieser Beschluss ist notwendig für die bauliche Planung und um für die Maßnahme staatliche Zuschüsse zu erhalten. Bei den Beratungen im Stadtrat wurde deutlich, dass die Anzahl der Kinder, die nachmittags nicht von ihren Eltern betreut werden können stetig steigt. Derzeit besuchen 20 Kinder die Schulkinderbetreuung der evangelischen Kirche. Der Beschluss erfolgte mit der Gegenstimmung von Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU), der sich nicht mit der Vorschrift engagieren kann, dass Schulkinder am Nachmittag nicht in dem  Klassenzimmer betreut werden können, in dem sie schon am Vormittag unterrichtet worden sind.




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 17.05.2018, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt

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Thema

1 Bauanträge
2 Beschluss des Stadtrates für Herrn W. Engeler – Einbau eines niveaugleichen Gehwegs – technische Probleme bzgl. der Ausführung des Beschlusses
3 Stadtkapelle – Antrag auf Proberaum in Pappenheim
4 Städt. Liegenschaften – Generalsanierung des Anwesens Meiergasse 3
5 Feuerwehrwesen: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter FFW Göhren nach erfolgter Wahl
6 Straßenunterhalt: Vergabe Straßenunterhaltsmaßnahmen 2018
7 Schöffenwahl für die Jahre 2019 – 2023
8 Kindergartenwesen – Planungsvergabe Umbau kath. Kindergarten zur Erhaltung von Krippenplätzen
9 Gebäudeunterhalt:
9.1 Gebäudeunterhalt Neusiedlerstraße 12/14 – Sanierung?
9.2 Gebäudeunterhalt; Austausch der alten Holzfenster im Anwesen Bgm.-Rukwid-Str. 5