Wieder Strengere Corona-Regeln im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 100 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalbgelten für den Landkreis ab Dienstag, 30. März 2021 strengere Regelungen. Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit.

(LRA) Heute, am 27.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 141,4 für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf. Somit wurde an drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten.

Daher gelten ab Dienstag, 30. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit zusätzlich einer weiteren haushaltsfremden Person. Erlaubt ist weiterhin die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Nächtliche Ausgangssperre
Von 22.00 bis 05.00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist begründet durch einen medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfall oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Für diese Betriebe ist lediglich die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften zulässig („Click&Collect“ bzw. „Call&Collect“). Ausgenommen davon sind die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betriebe und Ladengeschäfte, die inzidenzunabhängig geöffnet sind.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren haushaltsfremden Person unter freiem Himmel erlaubt, auch auf Außensportanlagen. Mannschaftssport ist untersagt.

Kulturstätten
Die Öffnung von Museen, Ausstellungen, vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten ist untersagt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am Montag, 29. März 2021 bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 30. März 2021. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 100 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Weitere Einschränkungen im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalb gelten für den Landkreis ab Dienstag, 23. März 2021 strengere Regelungen.

 (LRA) Heute, am 21.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 88,7 für den Landkreis auf. An drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 50 somit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten. Daher gelten ab Dienstag, 23. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

  • Kontaktbeschränkungen
    Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.
  • Einzelhandel
    In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
  •  Sportausübung
    Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.
  •  Kulturstätten
    Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am morgigen Montag bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 23. März. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 50 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Keine Lockerungen ab Montag

In der Corona-Krise gibt es für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen am Montag keine weiteren Öffnungsschritte für die Außengastronomie, den Sport und für Kinos und Theatern. Weitere Einschränkungen für den Landkreis sind zu erwarten

 (LRA) Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Corona-Infektionen die Möglichkeiten zu weiteren Lockerungen ab Montag, 22. März 2021 ausgesetzt. Das bedeutet für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, dass bis auf weiteres keine weiteren Öffnungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, den Sport sowie bei Kinos und Theatern möglich sind.

Aufgrund der in den vergangenen zwei Wochen stabilen Infektionslage im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die 7-Tage-Inzidenz war immer deutlich unter dem Wert 100, hatte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die mögliche Lockerungen ab dem 22. März vorsah. Diese Allgemeinverfügung muss nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigt werden.

Leider ist in den vergangenen Tagen das bayernweite Infektionsgeschehen sehr stark angestiegen, weshalb die angekündigten Öffnungsschritte derzeit ausgesetzt und keine Allgemeinverfügungen vom Ministerium genehmigt werden. Also wird es auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen keine weiteren Öffnungsschritte ab Montag geben können.

Das Ministerium hat den Landkreisen mitgeteilt, dass zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und –chefs der Länder abzuwarten sind. Diese sind für den 22. März angesetzt.

Situation im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Leider sind auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die täglichen Neuinfektionen in den vergangenen Tagen angestiegen. Am heutigen Tag, 19. März 2021, weist der Landkreis lt. RKI eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von 52,8 auf. Damit wurde zwei Tage in Folge der Wert 35 überschritten. Heute ist der erste Tag mit einer Überschreitung des Wertes 50. Somit drohen im Landkreis in den nächsten Tagen weitere Einschränkungen.

Sollte morgen, Samstag 20. März, die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegen, so wird das Landratsamt dies am Montag in einem Sonderamtsblatt bekannt machen. Ab Dienstag, 23. März dürften sich dann nur Personen aus zwei Haushalten treffen und die Gesamtzahl dürfte fünf Personen nicht überschreiten.

Sollte der Landkreis auch morgen und am Sonntag den Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz überschreiten, würde das Landratsamt dies ebenfalls am Montag, 22. März in diesem Sonderamtsblatt in den beiden Tageszeitungen bekannt machen. Laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung würden dann ab Dienstag, 23. März folgende Einschränkungen gelten:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert auf der Homepage www.landkreis-wug.de tagesaktuell über die gültigen Regelungen.




Rad während der Fahrt verloren

In der Zeit von Dienstag/Mittwoch, 16./17.03.2021, 21.45 Uhr bis 05.40 Uhr, wurden am Vorderrad eines Pkw, der am Parkplatz des Friedhofes in Übermatzhofen abgestellt war, mehrere Radbolzen gelockert. Während der Fahrt verlor der Geschädigte das Rad, wodurch ein Sachschaden von ca. 500 EURO entstand. Glücklicherweise kam es zu keinem schwerwiegenden Verkehrsunfall.

Gegen den bislang unbekannten Täter wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Zeugen werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.




Zwei Kabeltrommeln entwendet – Zeugensuche

Wie erst jetzt bei der Polizei angezeigt wurde entwendeten bislang Unbekannte im Zeitraum von Anfang Januar 2021 bis 23.02.2021 in der Bauhofstraße vom Gelände einer Baustelle zwei Ka-beltrommeln im Wert von ca. 1.300 EURO.
Die beiden Trommeln hatten einen Durchmesser von ca. 1 Meter. Zum Abtransport dürfte deshalb ein Transporter notwendig gewesen sein.

Hinweise zu dem Diebstahl werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.




Luft aus drei Reifen gelassen – Zeugen gesucht

In der Rosengasse in Bieswang wurde in der Zeit von Freitag auf Samstag bei einem Pkw, der vor dem Anwesen stand, von 3 Reifen die Luft abgelassen.Deshalb konnte der 65jährige Eigentümer e sein Fahrzeug nicht mehr benutzen. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Sachbeschädigung an Kfz aufgenommen. Eventuelle Zeugen werden gebeten sich bei Polizei Treuchtlingen zu melden.




Verdacht der Brandstiftung

In der vergangenen Nacht gab es in Langenaltheim erneut einen Brandfall bei dem die Kriminalpolzei wegen Brandstiftung ermittelt.
Kurz nach Mitternacht brach heute (12.03.2021) aus noch unklarer Ursache ein Feuer in einem offenen Holzschuppen in Langenaltheim aus. Die Polizei sucht Zeugen.
In der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 01:00 Uhr brannte ein Holzstoß im Inneren des Schuppens im Postweg. Das Feuer wurde jedoch bemerkt und konnte rechtzeitig gelöscht werden, ohne dass es auf den Schuppen übergriff. So entstand zum Glück nur geringer Sachschaden in Höhe von einigen hundert Euro.
Die bisherigen Ermittlungen der Ansbacher Kriminalpolizei gehen zwar in alle Richtungen, doch liegt der Verdacht der Brandstiftung nahe. Deshalb bittet die Kripo eventuelle Zeugen, die zur Tatzeit verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonst Hinweise geben können, sich beim Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Telefonnummer 0911 2112-3333 zu melden.




Altpapier verbrannt

In Pappenheim werden gegen einen 50 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Ansbach polizeiliche Ermittlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz geführt. Im Garten eines Mehrfamilienwohnhauses hatte er Prospekte/Zeitungen und sonstiges Papier verbrannte. Es handelte sich um eine Schubkarrenladung Papier. Beim Eintreffen der Streife löschte der Betroffene das Feuer ab.




Traktor geriet in Brand

Am Dienstag, 09.03.2021, gegen 18.45 Uhr, ließ sich bei einem37 Jahre alten Traktor in Pappenheim aufgrund eines technischen Defektes die Zündung nicht mehr abschalten und geriet anschließend innerhalb kurzer Zeit in Brand.

Der Brand konnte durch den Eigentümer schnell mittels Feuerlöscher abgelöscht werden. Die herbeigerufene Feuerwehr musste hierbei nicht mehr ein-greifen. Die Feuerwehr klemmte jedoch die Zündkabel ab und schleppte den Traktor zum Abkühlen aus der Garage in den Außenbereich. Am Traktor entstand ein Schaden von ca. 1.000 Euro. Ein Gebäudeschaden entstand nicht.




Erleichterungen des Lockdowns im Landkreis

Aufgrund der weiterhin niedrigen Inzidenzwerte können ab morgen, Montag, 8. März 2021, im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weitere Öffnungsschritte des Lockdowns erfolgen.

(LRA) Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute bekannt gegeben, dass der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 29,6 pro 100.000 Einwohnern zu den Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 gehört. Demnach gelten ab 8. März im Landkreis folgende inzidenzabhängige Erleichterungen.

  1. Kontaktbeschränkung:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).

  1. Sportausübung:

Kontaktfreier Sport wird in kleinen Gruppen (max. 10 Personen bzw. bei Kindern unter 14 Jahren mit bis zu 20 Kindern) nur im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen zugelassen. Wettkampfbetrieb der Berufs- und Leistungssportler ist weiterhin nur unter den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen zulässig.

  1. Einzelhandel:

Ladengeschäfte mit Kundenverkehr dürfen unter Beachtung der Angaben in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geöffnet werden. „Click & Meet“ ist derzeit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen also nicht mehr notwendig.

  1. Kulturstätten:

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Schlösser, Gärten, Seen der Bayerischen Verwaltung und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können unter Einhaltung der in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen öffnen.

Ab dem 22. März können weitere Öffnungsschritte folgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis 14 Tage in Folge unter 100 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen stabil oder rückläufig erscheint. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen kann dann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungsschritte vornehmen, wie die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie den kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.

„Die Öffnungen, die ab Montag in unserem Landkreis möglich sind, sind für viele ein Lichtblick! Ich kann das sehr gut verstehen und bin auch froh, dass dies nun ermöglicht wird. Trotz der Öffnungen bitte ich alle, die Corona-Situation in unserem Landkreis weiterhin sehr ernst zu nehmen und die Kontaktbeschränkung sowie die bestehenden Hygieneregeln jederzeit einzuhalten! Ich hoffe, dass wir Ende März weitere Öffnungen vornehmen können und das Infektionsgeschehen nicht wieder ansteigt“, so Landrat Manuel Westphal.

Das Landratsamt informiert auf seiner Homepage www.landkreis-wug.de über die Öffnungsschritte und auch wenn weitere inzidenzabhängige Lockerungen in den nächsten Wochen folgen. Das Bürgertelefon des Landratsamtes steht bei Rückfragen unter 09141 902-500 zur Verfügung (Montag – Donnerstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr). Unternehmen, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe können sich bei Fragen an die Unternehmens-Hotline des Landratsamtes unter 09141 902-520 wenden (Montag – Donnerstag 09.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr).




Gemeinschaftssinn und Hilfsbereitschaft in Pappenheim

Mit einem überwältigenden Erfolg konnte die Pappenheimer Weihnachtsaktion „Sterntaler“ jetzt mit einer Spendenübergabe abgeschlossen werden. Der Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Dr. Albrecht Graf von und zu Egloffstein überreichte im evangelischen Gemeindehaus an Sven Emmerling, den Leiter der Altenhilfe bei der Diakonie Weissenburg-Gunzenhausen den abschließenden Spendenscheck. 36 Spender genannte Spender haben auf das Konto der Bürgerstiftung eingezahlt.

Miteinander – füreinander unter diesem Motto stand die Spendenaktion Sterntaler, die aus der Not geboren, zu einer Pappenheimer Erfolgsgeschichte in Sache Gemeinschaftssinn und Hilfsbereitschaft geworden ist. Wie mehrfach berichtet hatten Sieglinde Halbmeyer, Christine Schindler und Karl Satzinger als Organisatoren des abgesagten Pappenheimer Pelzmärtelmarktes den Wunsch für Pappenheim eine Weihnachtsaktion zu starten. „Uns geht es um das Miteinander“ betonte Karl Satzinger, der als Stadtrat für Märkte und städtische Veranstaltungen zuständig ist. Nach einer Anregung von Stefan Lauterbach startete am 28 November 2020 die Sterntaleraktion, die wohl ohne die Mitwirkung der Bürgerstiftung, der Diakonie und der vielen ungenannten Unterstützer nicht zu diesem Pappenheimer Gemeinschaftserfolg geführt hätte.

In seinem Grußwort hob Dr. Albrecht Graf von und zu Egloffstein als 1. Vorsitzender des Stiftungsvorstands der im April 2006 gegründeten Bürgerstiftung diese Gemeinschaftsleistung ganz besonders hervor. Insbesondre dankte er der Diakonie mit allen Pflegekräften für die Verteilung der Sachspenden. Den Firmen Schindler und Schwill dankte er für die Bereitstellung der Metallsterne, die in Pappenheimer Geschäften vor Weihnachten verkauft wurden. Graf Egloffstein erinnerte aber auch an die vielen sozialen Einzelleistungen, die schon seit Jahren regelmäßig ohne viel Aufhebens vollbracht werden. Dabei denke er an die von Edin Cemal gegründete Einkaufshilfe, der sich im Dezember 2020 mehrere Vereine aus Stadt und Land unter der Organisation und Leitung der Stadt Pappenheim angeschlossen haben. (Wir haben berichtet)

Die Spendenaktion Sterntaler brachte neben dem Sterneverkauf auch viele Geldspenden von Privatpersonen und Vereinen (wir haben mehrfach von Spendenübergaben berichtet), die zusammen mit dem Sterneverkauf eine Spendensumme von 6.818.38 Euro erbrachten.

Davon wurden die Sachspenden für rund 300 Pflegebedürftige Menschen in Pappenheim und allen Ortsteilen finanziert. Eine Kerze, einen Christstollen und ein Körperpflegemittel bekam jede beschenkte Person. Die Stadtkapelle Pappenheim, die ein geplantes Weihnachtskonzert am Seniorenheim Corona bedingt absagen musste erhält von der Bürgerstiftung eine Spende von 400 Euro.

Von einem fröhlichen Treffen sprach Dekan Wolfgang Popp, der 1. Vorsitzende des Stiftungsrates der Bürgerstiftung. Man habe die Spendenaktion länger als beabsichtigt laufen lassen müssen, weil bis in die letzten Wochen noch immer Spenden eingezahlt worden sind.

Er freue sich, dass von der Bürgerstiftung heute ein Scheck in Höhe von 3.199,38 Euro an Sven Emmerling, Leiter der Altenhilfe bei der Diakonie Weissenburg-Gunzenhausen überreicht werden kann.

Dieser will, die Spendengelder nach Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachhaltig in der Region Pappenheim einsetzen, wobei er auch an die Tagespflegestation im Haus Altmühltal denke. Schon die Sachspenden seien in der durch gesellschaftliche Entbehrungen geprägten Weihnachtszeit für die Pflegebedürftigen in Pappenheim und den Ortsteilen ein Lichtblick gewesen, betonte Emmerling. Es habe viele leuchtende Augen gegeben, sei ihm von den Pflegekräften übermittelt worden.

Dafür, so Graf Egloffstein in seinem Schlusswort, sei allen Spendern, den Käufern der Metallsterne und den Spendern von Geldbeträgen in hohem Maße zu danken.

Nachfolgend sind 36 Spender, wie von der Bürgerstiftung mitgeteilt, genannt:

Audi Club Altmühltal
August Roth
Autohaus Strobl

Der Lehner-Bäck
Edeka-Pfaller
Fa. Schindler

Erwin Scheinast ( Hoechstetter Apotheke )
Evangelische LandJugend
Fa. Felsner

Feuerwehr Pappenheim
Feuerwehr Bieswang
Frau Ulrike Ehrlicher

Gerhard Färber
Hartmut und Renate Hildebrand
Heinz Giesen (Physiotherapie Giesen)

Hüttinger Bau
Katja Wenzel (Frauensache)

Karin Spanagel

Karl Satzinger (KFZ Wolfshöfer)
Krause Präzisions-Kokillenguss
Nadja Hanrieder (Stickwerk)

Päckert’s Tracht- und Landhausmode
Schloss Apotheke
Schwill GmbH Metall-Technik

Sparkasse Mittelfranken-Süd
Sportfreunde Bieswang
SRK 1899 Bieswang

Stadt Pappenheim
Stefan Lauterbach (Webpire)
Touristikverein Pappenheim e. V.

Ursula Wenzel (Pappenheimer Marktfrauen)
Verein Frohsinn Bieswang
Versicherung und Immobilien Lämmerer

Volksbank Raiffeisenbank
Wurm Marcus (Allianz Generalvertretung)
Zimmerei Gegg




40 Personen in Quarantäne

In der Nachbargemeinde Solnhofen ist im Kindergarten eine Mitarbeiterin positiv auf Corona getestet worden. Deshalb müssen insgesamt 39 Kinder sowie eine weitere Erzieherin für 14 Tage in häusliche Isolation.

Nach derzeitiger Rechtslage müssen alle betroffenen Kinder sowie das Kindergartenpersonal nach Ablauf von 14 Tagen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, um die Quarantäne wieder verlassen zu können.