Die Kriminalstatistik 2014 für den Bereich der Polizeiinspektion Treuchtlingen wurde jetzt vom Leiter der Treuchtlinger Polizeidienststelle Ersten Polizeihauptkommissar Dieter Meyer der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei kann von einer hohen Aufklärungsquote und weniger Straftaten berichtet werden. Die Zahlen in Klammern sind die Zahlen des Vorjahres.
Mit 819 (933) aufgenommenen und bearbeiteten Straftaten konnte im Bereich der PI Treuchtlingen ein Rückgang von 114 Straftaten (entspricht 12,2 Prozent) verzeichnet werden. Gleichzeitig wurde die Aufklärungsquote auf 75,7 % (Vorjahr 75,1 %) nochmals gesteigert. Im Verantwortungsbereich der Inspektion Treuchtlingen konnten im Jahr 2014 somit 3 von 4 Straftaten geklärt werden. Dass dies ein sehr gutes Ergebnis ist, zeigt ein Blick auf die mittelfränkischen und bayerischen Zahlen. Die Aufklärungsquote in Mittelfranken lag im Jahr 2014 bei 63,9 % in Bayern bei 64,4 %.
Die Häufigkeitszahl = HZ ( bedeutet die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten pro 100 000 Einwohner, heruntergerechnet auf die tatsächliche Einwohnerzahl im jeweiligen Dienstbereich, die als Indikator für die Kriminalitätsbelastung einer Stadt oder Region herangezogen werden kann) beträgt für den Bereich der PI Treuchtlingen im Jahr 2014 3640 (Vorjahr 4187). Um auch diesen ausgesprochen guten Wert einordnen zu können, sollen zum Vergleich die Zahlen für Bayern und Mittelfranken herangezogen werden. In Mittelfranken stieg die HZ von 5512 im Jahr 2013 auf 5516 im Jahr 2014, in Bayern war eine Steigerung von 5073 auf 5164 zu verzeichnen.
Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung hat zugenommen. Dies belegen die Fallzahlen im Bereich der Rohheitsdelikte, zu denen die einfache und die gefährliche/schwere Körperverletzung zählen, die im Jahr 2014 um 13 Straftaten auf 185 (Vorjahr 198) Fälle fielen, was eine Reduzierung um 6,6 Prozent bedeutet. Die Aufklärungsquote ist in diesem Segment mit 96,8 % sehr hoch, sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Opfer von Gewalttaten gegen ihre körperliche Unversehrtheit oftmals länger an den erlittenen physischen, vor allem aber psychischen Folgen leiden. Positiv fällt auf, dass die gefährlichen Körperverletzungen, die häufig im öffentlichen Raum begangen werden, somit medienwirksam sind und auf diese Art das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung positiv oder negativ beeinflussen können, mit 22 angezeigten Fällen auf dem niedrigen Vorjahresniveau gehalten werden konnten. Ein Grund hierfür ist, dass im Rahmen der Reisewegüberwachung von Fußballfans auch im Jahr 2014 sogenannte „Fanzüge“ keine längeren Aufenthalte mehr in Treuchtlingen hatten, sondern in der Regel nur noch Umsteigehalte von maximal 5 Minuten. Bei diesen Kurzhalten bleibt es normalerweise aus, dass sich Fußballfans gruppenweise in die Stadt begeben, um sich zu versorgen und es hierbei in der Vergangenheit i immer wieder zu Straftaten gekommen war. Die sogenannte Straßenkriminalität, zu der unter anderem Körperverletzungsdelikte und Vandalismus im öffentlichem Raum zählen, stieg im Jahr 2014 um 12 Taten auf 114 (102) an, was eine Steigerung um 11,8 % bedeutet. Die Aufklärungsquote lag mit 30,7 % (Vorjahr 29,4 %) zwar etwas höher, ist aber gemessen an der Gesamtaufklärungsquote immer noch sehr mager.
Die Sachbeschädigungen an Kfz lagen im Jahr 2014 mit 36 Straftaten genauso hoch wie im Jahr zuvor. Lediglich die Aufklärungsquote konnte 2014 geringfügig auf 19,4 % „verbessert“ werden (Vorjahr 16,7 %), was aber immer noch einen sehr niedrigen Wert bedeutet. Die Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum blieben mit 23 angezeigten Fällen (22) fast gleich wie im Jahr 2013. In diesem Bereich ist aber auch die schlechte Aufklärungsquote, die bei 8,7 % liegt, das Problem. Die Statistik ist aber hier mit Unwägbarkeiten behaftet, da eine einzige Sachbeschädigungsserie die Fallzahlen verdoppeln, verdreifachen oder halbieren kann.
Gerade in den beiden letztgenannten Bereichen, also alle Straftaten, die sich in der Öffentlichkeit ereignen, ist die Polizei ganz besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und für jeden, auch noch so unwichtig erscheinenden, Hinweis dankbar.
Bei den Eigentumsdelikten fielen die einfachen Diebstähle im Jahr 2014 gegenüber 2013 von 146 auf 121 Straftaten um 17,1 Prozent. Die Ladendiebstähle sind von 34 auf 26 Fälle zurückgegangen, was prozentual ein Minus von 23,5 % ausmacht, allerdings von der Polizei nur bedingt beeinflussbar ist. Die Wohnungseinbrüche, die das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sehr negativ beeinflussen -fremde Menschen dringen in den intimsten Bereich Wohnung ein- sind mit 4 Einbrüchen genauso hoch (im Vergleich zu anderen Bereichen niedrig) wie 2013. Die Pkw-Aufbrüche stiegen auf 5 (Vorjahr 3) Fälle.
Bei den Rauschgiftdelikten ist eine Reduzierung um 74,5 % von 55 eingeleiteten Ermittlungsverfahren 2013 auf 14 Fälle im Jahr 2014 zu verzeichnen. Um diese großen Abweichungen erklären zu können, muss man sich zunächst den Berichtszeitraum 2012 / 2013 ansehen. Hier kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Betäubungsmittelkriminalität von 20 (2012) auf 66 (2013) eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Diese Steigerung rührte aus einem 2012 geführten Sammelverfahren, wo durch Vernehmungen immer wieder neue Konsumenten und „Dealer“ bekannt wurden, gegen die Strafverfahren eingeleitet wurden. So kam es zu der oben angeführten Steigerung. Im Berichtsjahr 2014 gingen die Betäubungsmitteldelikte nun wieder auf 14 Straftaten zurück. Die statistischen Werte in dem Deliktsbereich Betäubungsmittel müssen somit sehr sorgfältig und differenziert betrachtet und bewertet werden, da eingeleitete kriminalpolizeiliche Maßnahmen im Anschluss an geführte Strafverfahren die Jahresstatistik sehr stark nach oben oder unten auspendeln lassen können. Letztendlich sind Betäubungsmittelverstöße auch in unserem ländlichen Bereich präsent und müssen ständig und intensiv beobachtet und aufgeklärt werden. Festzuhalten ist, dass dem Phänomenbereich Betäubungsmittel in jedem Stadium und jedem Einzelfall mit einer Null-Toleranz-Strategie entgegen getreten werden muss und dass die Rauschgiftkriminalität in der Gesamtheit des polizeilichen Aufgabenspektrums ein Schwerpunkt polizeilicher Prävention und Repression bleibt.
Ein augenscheinlicher Kriminalitätsschwerpunkt konnte auch im Jahr 2014 im südlichsten Mittelfranken nicht ausgemacht werden, doch gibt es verschiedene Bereiche, die weiterhin genau beobachtet werden müssen. Zum einen müssen die sogenannten Tages- und Dämmerungswohnungseinbrüche immer im Fokus sein, um schnell auf sich abzeichnende Serien oder Schwerpunkte reagieren zu können. Zum anderen liegt ein Hauptaugenmerk auf dem Bahnknotenpunkt Treuchtlingen. Cirka 60 bis 80 Einsätze sind jährlich von den Beamten der PI Treuchtlingen am, beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Bahnhof zu bewältigen. Wie bereits oben kurz angeführt zeichnete sich beginnend im Jahr 2013 eine Entspannung bei den Reisewegüberwachungen von Fußballfans ab, die sich 2014 stabilisierte und fortsetzte.
Auch im Jahr 2014 mussten die Beamtinnen und Beamten der PI Treuchtlingen teilweise anstrengende, kuriose, aber auch emotional schwierige Einsätze bewältigen, wie das kaum in Worte zu fassende Verbrechen im März 2014, wo ein Mann seine drei kleinen Kinder aus einem Fenster im 2. Stock eines Mehrfamilienwohnhauses warf und Treuchtlingen hiermit eine weltweite „makabre Bekanntheit“ verschaffte. In einem regelrechten Schockzustand befand sich die Bevölkerung in Treuchtlingen und Umgebung im März 2014. Am Dienstag, 18.03.2014, kurz vor 23.00 Uhr, teilte eine Frau in der Einsatzzentrale Mittelfranken mit, dass sie sich Sorgen mache, dass ihr Ehemann den Kindern etwas antun könnte, da sie sich von ihm trennen möchte. Sie selbst befindet sich momentan bei ihrer Schwester in Ulm. Die 3 Kinder im Alter von 10 Monaten, 2 und 3 Jahren halten sich bei ihrem Ehemann in einer Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus in der Ansbacher Straße im 2. Stock auf. Beim Eintreffen der Streifen an dem Wohnhaus öffnete der 31 Jahre alte irakische Staatsangehörige ein Fenster im Schlafzimmer und schleuderte seine 3 leiblichen Kleinkinder, zwei Mädchen und einen Buben, aus dem Fenster in einer Höhe von 7,5 Meter in einen Vorgarten des Hauses, bevor er selbst hinter her sprang. Die 3 Kinder wurden lebensgefährlich verletzt mit Rettungshubschraubern nach Nürnberg und Ingolstadt geflogen. Der Täter wurde nur leichter verletzt und ins Klinikum Gunzenhausen verbracht. Gegen den 31 Jahre alten Täter wurde wegen dreifachem Mordversuch Haftbefehl erlassen und er wurde in U-Haft genommen. In der Untersuchungshaft nahm sich der Beschuldigte im Juni 2014 das Leben.
Festnahme nach schwerer Brandstiftung in Mehrfamilienwohnhaus
(Treuchtlingen) An einem Mittwochabend im Juni teilten mehrere Anwohner und Nachbarn mit, dass in der Innenstadt von Treuchtlingen der Dachstuhl eines Mehrfamilienwohnhauses brennt. In dem Haus hatte es bereits schon mehrmals Brandlegungen gegeben, die bislang mehr oder weniger glimpflich abgegangen waren. Insgesamt wurden im Keller und dem unteren Treppenhaus vier Brände gelegt, bei denen ein Gesamtsachschaden von ca. 40 000 EURO entstanden war, Verletzte hatte es nicht gegeben. Der Tatverdacht richtete sich von Anfang an gegen eine(n) Hausbewohner /-in des Mehrfamilienwohnhauses. Bereits nach dem zweiten Brandfall wurden auf Anforderung der KPI Ansbach Überwachungskameras im Keller des Anwesens verbaut, um den Brandstifter zu ermitteln. Trotz der durchgeführten Maßnahmen folgten noch zwei weitere Brandlegungen außerhalb des Kellers im Treppenhaus, das vom Bereich der Kameras nicht erfasst wurde. Es wurden aufwändige Ermittlungen und Befragungen durchgeführt, der oder die Täter /-in konnte(n) nicht überführt werden. An dem besagten Mittwoch konnte die erste eintreffende Streife die Bewohner des Hauses verständigen und evakuieren. Nachdem die Feuerwehr vor Ort eintraf, schlugen bereits Flammen aus dem Dach. Eine 30 Jahre alte tatverdächtige Hausbewohnerin und ihr 36-jähriger Freund wurden aufgrund verschiedener Indizien und Zeugenaussagen vorläufig festgenommen. Nach weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen die Frau, ihr Lebensgefährte wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde Haftantrag gestellt und die Beschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Bei dem Brand entstand ein Schaden von ca. 100 000 EURO, von den 10 Hausbewohnern wurde niemand verletzt. Gegen die Frau, die sich derzeit noch in U-Haft befindet, läuft momentan der Prozess beim Landgericht Ansbach.
Schwere Straftaten durch 19-jährigen
(Pappenheim) In einem Pappenheimer Ortsteil verbreitete ein 19 Jahre alter Mann im Sommer Angst und Schrecken durch Erpressen, Schlagen und Beleidigen, was dann in einer „Scheinhinrichtung“ eines jungen Erwachsenen gipfelte. Immer wieder erpresste der 19-jährige Geld, Schmuck, Zigaretten und Handys von jungen Erwachsenen und Jugendlichen, indem er sie trat, ihnen Schläge androhte und sie auch körperlich misshandelte. Im Juli eskalierte dann die Gewaltorgie und der Täter ließ einen jungen Mann niederknien, setzte ihm eine Waffe an den Kopf und drohte ihn zu erschießen. Dies führte dann letztendlich dazu, dass sich die Opfer ihren Eltern anvertrauten und Anzeige erstattet wurde. Der brutale Täter wurde in U-Haft genommen und ist zwischenzeitlich zu einer 2,5 – jährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.
Einbruchserie geklärt
(Pappenheim) Im Oktober wurden in einer Nacht 9 Einbrüche in verschiedene Geschäfte, Apotheken, Gaststätten und eine Tankstelle begangen. Neben Bargeld hatten es die Täter auf Handys und Unterhaltungselektronik abgesehen. Die Täter für die Einbruchserie blieben zunächst unbekannt, konnten dann aber durch eine Spurenauswertung und kriminaltechnische Maßnahmen identifiziert und festgenommen werden. Gegen die beiden 21 und 30 Jahre alten Männer, die von außerhalb kamen und eigens für die Tatbegehung anreisten, konnte zwischenzeitlich Anklage erhoben werden.