Schwellenwert 50 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten

Weitere Maßnhmen und Einschränkungen. – Wegen des weiteren hohen Anstiegs von Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • Auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet.
  • Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Gottesdienste

  • Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

Schulen und Kindertagesstätten

  • In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.
  • Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können.

Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de.

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.




Landkreis überschreitet den Schwellenwert von 35

Ab morgen gelten im   Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen strengere Maßnahmen und Einschränkungen, weil die Covid-19-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen stark angestiegen sind  und den Schwellenwert von 35 deutlich überschritten haben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 48,56. Insgesamt sind 509 Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie zu verzeichnen. Ab morgen 22.10.2020 gelten im gesamten Landkries verstärkte Maßnahmen und Einschränkungen.

Aufruf des Landrats

verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.

Der deutliche Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Tagen betrifft den gesamten Landkreis. Einzelne Hotspots sind nicht auszumachen. Teilweise sind private Feiern Auslöser des Infektionsgeschehens.
Aufgrund der ministeriellen Verordnung vom 16. Oktober 2020 weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nun auf Maßnahmen und Einschränkungen hin, die ab morgen, 22.10.2020 gelten. Diese Maßnahmen gelten so lange, bis der Schwellenwert von 35 sechs Tage am Stück unterschritten wird.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht auf seiner Homepage tagesaktuell die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter

www.stmgp.bayern.de.

Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35.

Folgende Maßnahmen gelten ab morgen und sind zu beachten:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen;

auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt.

Das Landratsamt behält sich vor, konkrete öffentliche Plätze und Verkehrsflächen zu nennen, wo Maskenpflicht gilt und der Konsum von Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr verboten ist.

Vereinssitzungen und Mitgliederversammlungen
Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen noch stattfinden können. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Gottesdienste
Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen noch durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten, die der Konfirmation im Familienkreis folgen, sind auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch für Gaststätten.

Kindertagesstätten
Für die Kindertagesstätten im Landkreis tritt die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans in Kraft (z.B. feste Gruppen in Kitas).

Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 ergeben sich weitere Einschränkungen. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage

www.landkreis-wug.de

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

 




Covid-19-Fall an Grundschule in Pappenheim

Eine Lehrkraft der Grundschule in Pappenheim wurde positiv auf Covid-19 getestet. Drei Klassen und drei weitere Lehrkräfte stehen unter Quarantäne.

(LRA) Zuletzt war die betroffene Lehrkraft am 16.10.2020 im Unterricht an der Grundschule in Pappenheim. Nach derzeitigem Stand werden 54 Schüler aus drei Klassen und drei weitere Lehrkräfte für vierzehn Tage ab dem letzten Kontakt unter Quarantäne gestellt.

 Die Testungen aller Kontaktpersonen 1 sind für diese Woche geplant.




Anstieg der Corona-Infektionsfälle im Landkreis

Innerhalb eines Tages wurden gestern, am Donnerstag, 15. Oktober 2020, drei positive Covid-19-Befunde von Schülern gemeldet. Dabei handelt es sich um Schüler einer 10. Klasse der Realschule Gunzenhausen, einer 11. Klasse des Beruflichen Schulzentrums Gunzenhausen und einer Meister-Klasse am kunststoffcampus in Weißenburg. Das Infektionsgeschehen steigt nun auch in Altmühlfranken deutlich erkennbar und möglicherweise werden auch die Schwellenwerte erreicht.

(LRA) Insgesamt müssen 68 Schüler und elf Lehrkräfte für vierzehn Tage nach letztem Kontakt in Quarantäne. Sie werden zu Beginn der nächsten Woche getestet.

 Es ist deutlich zu erkennen, dass das Infektionsgeschehen nun auch in Altmühlfranken, wo in den letzten Wochen vergleichsweise wenige Fälle zu beobachten gewesen waren, erheblich anzieht. Auch das Erreichen der Schwellenwerte 35 bzw. 50 / 100.000 Einwohner in 7 Tagen ist keineswegs ausgeschlossen.

 Umso wichtiger ist es – insbesondere um neue Beschränkungen zu vermeiden – an die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger zu appellieren: Familienfeiern, Partys junger Leute, Enge in der Firma und weitere Situationen, in denen selten oder nie Masken getragen werden, stellen derzeit die größte Gefahr dar.

Das Gesundheitsamt bittet alle dringend, wieder mehr Augenmerk auf Abstand, Hygiene und Masken zu legen, und das im schulischen, beruflichen und vor allem auch privaten Bereich.




Es gibt keine geheimen Kontrollen

Zu den Gerüchten im Zusammenhang mit den Corona-Kontrollen teilt das Lamtandrats folgende Klarstellung mit. Demnach wurde und wird bei den Kontrollen immer offen und transparent vorgegangen.

(LRA)Während der Corona-Pandemie gelten für viele Gewerbebetriebe hohe Auflagen. Betriebe, die Lebensmittel verkaufen, wie Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe, müssen auch sonst strenge Hygienevorschriften einhalten. Kontrolliert wird das durch die Lebensmittelüberwachung der Abteilung Veterinärwesen und Gesundheitlicher Verbraucherschutz am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Auch die Auflagen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot werden in Zeiten von Corona von den Lebensmittelkontrolleuren überprüft.
Dabei wird entgegen einiger Gerüchte, die im Umlauf sind, zu jeder Zeit transparent und offen vorgegangen.

In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Gerüchten um die Kontrollen des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen in Betrieben und Geschäften zur Einhaltung der Hygieneschutzauflagen. Dabei ging es vor allem darum, dass Verstöße durch die Kontrolleure in Bäckereien provoziert würden und anschließend ein hohes Bußgeld ausgesprochen wurde.

„Dem wollen wir aktiv entgegensteuern! Es entspricht keinesfalls der Wahrheit, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Kontrollen in Betrieben Verstöße provozieren würden! Solchen Unwahrheiten, die derzeit im Umlauf sind, gleichen einer Verleumdung! Ich habe auch Kontakt zu einem angeblich betroffenen Betrieb aufgenommen, der mir das Gerücht nicht bestätigen konnte! Es gab in diesem Betrieb keine Kontrolle zur Einhaltung der Hygieneschutzauflagen und es wurde auch kein Bußgeld ausgesprochen“, verdeutlicht Landrat Manuel Westphal und ergänzt: „Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung laufen zu jederzeit offen und transparent ab!“

Während der regulären Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in Betrieben achten die Kontrolleure derzeit auch auf die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken oder die Beachtung des Mindestabstands. Auch auf Beschwerden aus der Bevölkerung wird gegebenenfalls reagiert und die Situation vor Ort begutachtet. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich aber bei Beginn der Kontrolle offen zu erkennen und stellen sich im Betrieb auch vor. Geheim oder intransparent wird vom Landratsamt keinesfalls kontrolliert!“, so der Landrat.

Damit die Infektionszahlen nicht wieder steigen, appelliert das Landratsamt weiter an die Bevölkerung, die bestehenden Auflagen wie das Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske in bestimmten öffentlichen Bereichen einzuhalten. Auch der Mindestabstand von 1,5 Meter muss beachtet werden!




COVID-19 Antikörpertest bei der Firma Modl

Bei der Pappenheimer Firma Modl, dem Unternehmen in der Langenaltheimer Straße 5 – 9 können am Samstag 11.7.2020 in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr nach Voranmeldung COVID-19 IgG/IgM Antikörpertests durchgeführt werden. Die Anmeldung zum test ist nur onlinet über www.modl.de möglich.

Diese speziellen Tests, die auch von dem MEDICAL-Zweig der Firma Modl vertrieben werden, geben darüber Auskunft, ob eine relativ frische Infektion vorliegt (IgM) oder eine Infektion bereits durchlaufen wurde und entsprechende Antikörper gebildet wurden. (IgG).

Damit bietet dieser Test weiterreichende Erkenntnisse als der vom Freistaat Bayern angekündigte kostenlosen PCR Test. Letzterer bring lediglich die Erkenntnis, ob eine akute Infektion vorliegt.

Die Firma Modl teilt dazu mit:
„Diese Frage bewegt viele Menschen – Ärzte führen diesen Test auch durch, jedoch nicht ganz günstig. Wir von MODL vertreiben solche Tests und sind der Meinung, dass jeder die Möglichkeit haben sollte, auf die Frage „Habe ich Antikörper ja – nein?“ eine Antwort zu bekommen.“

Am 11.7.2020 wird in Kooperation mit dem Ärzteteam  Dr. Schüller und Dr. Specht von 09:00 – 13:00 Uhr, für alle die sich angelmeldet haben, die Durchführung der COVID-19 IgG/IgM Antikörpertests im Hause Modl angeboten.

Es gelten auch in diesem Rahmen die behördlichen Vorschriften über Meldepflicht, Abstand und Mundschutz. Bezüglich der Datenschutzrichtlinien legt die Firma Modl größten Wert auf Diskretion.

Der COVID-19 IgG/IgM Antikörpertest ist bei der Firma Modl nur nach vorheriger Anmeldung möglich

Sollte Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar sein, stellt die Firma Modl gerne kurzfristig den Kontakt zu ihren Kooperationsärzten her. Hierzu einfach eine Mail an medical@modl.de übermitteln.

Alternativ wird am 17.7.2020 ein weiterer Testtermin ermöglicht.

Die Wartezeit auf das Ergebnis (15-20min) werden in den Betriebsräumen der Firma Modl mit einem Angebot von Erfrischungsgetränken und Biergarten-Snacks überbrückt.

Für den Test fallen folgende Kosten an:

Durchführung COVID-19 IgG / IgM Antikörpertest – Erwachsene ab 18 Jahre
Dauer 15 min, Preis 38 EUR

Durchführung COVID-19 IgG / IgM Antikörpertest Kinder unter 14 Jahren
Dauer 15 min, Preis 34 EUR

Durchführung COVID-19 IgG / IgM Antikörpertest Familie 2 Erw. + 2 Kinder
Dauer 15 min, Preis 134 EUR

Durchführung COVID-19 IgG / IgM Antikörpertest Senioren über 60 Jahre
Dauer 15 min, Preis 35 EUR

Einen Teil der Einnahmen wird die Firma Modl spenden

Titelfoto: Firma Modl




Zusätzliche Öffnungszeiten am Wertstoffhof Treuchtlingen

(LRA) Zur Entlastung des Recyclinghofs in Weißenburg bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises nun einen zusätzlichen Öffnungstag am Wertstoffhof Treuchtlingen an. Vom 12. Mai bis 2. Juni wird der Wertstoffhof Treuchtlingen zusätzlich jeden Dienstag von 8:30-12:00 und 13:00-17:00 Uhr seine Tore für die Landkreis-Bevölkerung öffnen. Es gelten weiterhin spezielle Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises appelliert an die Bevölkerung, die Recycling- und Wertstoffhöfe derzeit nur für wirklich notwendige Anlieferungen anzufahren. Damit verhindert man unnötig lange Wartezeiten und Rückstaus. Vor allem Gewerbebetriebe werden gebeten, mit größeren Mengen regionale Entsorgungsfachbetriebe anzufahren. Diese nehmen neben Kartonagen, Grüngut und Bauabfällen auch Altholz und vieles mehr an.

Die bereits bisher gültigen Vorsichtsmaßnahmen müssen weiterhin unbedingt eingehalten werden: Einfahren in die Recycling- und Wertstoffhöfe dürfen Kundinnen und Kunden jeweils nur nach Aufforderung durch das Wertstoffhof-Personal. Während der Wartezeiten soll nicht ausgestiegen werden. Bei Rückstaus wird auch darum gebeten, die Einfahrten der Anwohner freizuhalten. Kinder sollten möglichst nicht mitgebracht werden oder wenn es nicht anders möglich ist, sollten die Kinder unbedingt im Auto sitzen bleiben.

Beim Ausladen muss jederzeit auf den gültigen Mindestabstand von zwei Metern geachtet werden. Das Entladen der Wertstoffe und Abfälle soll zügig und selbständig durchgeführt werden. Die Mitarbeiter geben selbstverständlich Hilfestellung, in welchem Container der Wertstoff zu entsorgen ist. Für das Entladen schwerer Gegenstände empfiehlt es sich, eine eigene Hilfsperson mitzubringen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird für alle Kundinnen und Kunden ausdrücklich empfohlen.




Coronainfektionen im Pappenheimer Seniorenheim

Im Pappenheimer Georg-Nestler-Haus wurden 29 Einrichtungsbewohner*innen und acht Mitarbeiter*innen mit dem mit SARS-CoV-2 Virus infiziert. Bisher sind sechs Bewohner verstorben. Das wird vom Landratsamt mitgeteilt.

(LRA) Erstmals wurden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in einem Seniorenheim Infektionen mit SARS-CoV-2 nachgewiesen. Es handelt sich um das Georg-Nestler-Haus in Pappenheim. Die vergangenen Osterfeiertage haben für Bewohner und Mitarbeiter eine traurige Entwicklung gebracht. Insgesamt wurde bei 29 von 42 Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sowie bei acht von 21 getesteten Mitarbeitenden das Coronavirus labordiagnostisch festgestellt. Sechs Bewohner, die auf eine intensive Pflege angewiesen waren und aufgrund ihres Alters und schwerer Begleiterkrankungen zur Corona-Risikogruppe gehörten, sind verstorben.

Nach der ersten bestätigten Infektion innerhalb der Einrichtung wurden umgehend alle Bewohner sowie der Großteil der Belegschaft auf das Virus getestet. Alle Bewohner sind in Einzelzimmern isoliert, wodurch der Kontakt zwischen positiv und negativ getesteten Personen vermieden wird. Die Pflege der erkrankten Personen ist gewährleistet. Insgesamt sind sechs Bewohner des Seniorenheims mit dem Coronavirus verstorben. Alle sechs Personen waren intensive Pflegefälle. „Die Entwicklungen in Pappenheim sind sehr rasant“, so der Versorgungsarzt Dr. Peter Löw.

Die Heimleitung setzt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Versorgungsarzt Dr. Peter Löw einen Notfallplan um. Unter anderem werden die positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der Einrichtung isoliert untergebracht und die Krankheitsverläufe werden permanent überwacht. Die Kontakte mit Außenstehenden werden noch weiter reduziert, insbesondere wurde die Behandlung der Heimbewohner auf einen einzigen Heimarzt eingegrenzt. Der zuständige Arzt ist zweimal am Tag im Seniorenheim. Die Einrichtung wird mit zusätzlichen Schutzmaterialien ausgestattet. Insgesamt gilt der Grundsatz, dass gesunde und nur leicht symptomatische Bewohner im Heim bleiben sollen, da für ältere, demente oder vorerkrankte Personen ein Ortswechsel eine zu große Belastung ist.

Die Situation ist für die Bewohnerinnen und Bewohner sehr belastend, wie Regionalleiter Dominic Bader mitteilt. Auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Situation eine enorme Herausforderung, zumal die Pflege von älteren Menschen vor allem von Nähe und großer Fürsorge geprägt ist. „Doch unser gesamtes Team bestehend aus Pflegenden, Hauswirtschaftlerinnen und Reinigungskräften sowie der Heimleitung arbeitet eng zusammen, um die Situation bestmöglich bewältigen zu können. Unsere Pflegekräfte widmen sich mit aller Kraft den Bewohnerinnen und Bewohnern“, so Dominic Bader weiter.

Laut Robert-Koch-Institut sind vor allem ältere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen von schweren Krankheitsverläufen betroffen. Aus diesem Grund gilt bayernweit bereits seit 14. März 2020 die Allgemeinverfügung über die Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Diese Einschränkungen wurden mit den Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie nochmals verschärft, sodass seit 21. März 2020 der Besuch von Senioren- und Pflegeheimen vollständig untersagt ist.

Aktuelle Zahlen
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde bisher bei insgesamt 257 Personen eine Corona-Infektion labordiagnostisch nachgewiesen. Davon gelten 14 Personen als genesen. Zehn Personen sind im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 verstorben. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und vorbestehender Krankheiten zählten alle Verstorbenen zur Risikogruppe. Bei der Erfassung der Todesfälle hält sich das Gesundheitsamt im Landkreis an die Praxis des Robert-Koch-Instituts. Damit werden zum einen Personen in die Statistik aufgenommen, die direkt an den Folgen von Covid-19 gestorben sind. Zum anderen werden auch jene gezählt, die an Vorerkrankungen litten und bei denen sich die Todesursache nicht eindeutig nachweisen lässt.

Aktuell leben damit in Weißenburg-Gunzenhausen 233 nachweislich mit dem Coronavirus infizierte Personen. 16 Personen werden stationär im Klinikum Altmühlfranken behandelt, wovon 6 Personen beamtet werden. Weitere Infos und die aktuellen Fallzahlen sind online auf der Landkreishomepage unter www.landkreis-wug.de/corona zu finden.




Versorgungsarzt für den Landkreis bestellt

Dr. med. Peter Löw aus Treuchtlingen wurde von Landrat Gerhard Wägemann zur Bewältigung der Corona-Krise  zum Versorgungsarzt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bestellt.

(LRA) Der Versorgungsarzt ist der Führungsgruppe Katastrophenschutz zugeteilt und in den täglich telefonisch tagenden Krisenstab des Landkreises berufen. Auf den Mediziner kommen damit unterschiedliche Aufgaben zu. Unter anderem soll er die Versorgung mit ambulanten ärztlichen Leistungen und der entsprechenden Schutzausrüstung im Landkreis planen und koordinieren. Zudem kümmert er sich um die Ausweisung von Schwerpunktpraxen für die Untersuchung und Behandlung von COVID-19-Patienten.

Landrat Gerhard Wägemann ist sehr froh, dass er Dr. Peter Löw für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewinnen konnte: „Ein sehr erfahrener Mediziner, der darüber hinaus im Landkreis sowie als Delegierter des Bayerischen Hausärzteverbandes sehr gut vernetzt ist“. Dr. Peter Löw ist seit 2004 in Treuchtlingen als niedergelassener Facharzt für Innere Medizin tätig und betreibt dort seit 2007 eine hausärztlich internistische Gemeinschaftspraxis. Zudem gilt er als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Infektiologie.

Um im aktuellen Katastrophenfall die ambulante ärztliche Versorgung sicherstellen zu können, werden derzeit in ganz Bayern von allen Landräten und Oberbürgermeistern sogenannte Versorgungsärzte eingesetzt.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) trifft notwendige Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Krise innerhalb des Landkreises, holt Lageinformationen ein und koordiniert zentral sämtliche krisenbezogene Maßnahmen. Sie setzt sich weitestgehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes zusammen. Neben der Führung des Stabs werden die Arbeitsbereiche, Innerer Dienst, Lage und Dokumentation, Maßnahmen zur Ereignisbewältigung, Bevölkerungsinformation- und Medienarbeit sowie die Kommunikationsgruppe abgedeckt. Weitere Behörden und Organisationen werden je nach Bedarf hinzugezogen.




Firmen werden zur Bereitstellung von Schutzmaterial aufgerufen

Nachdem von der der für den gesamten Freistaat tätigen und zuständigen zentralen Beschaffungsstelle bisher nicht ausreichend Schutzmaterial im Landkreis ankommt, hat sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landkreis entschlossen, einen Aufruf an heimische Firmen und Einrichtungen zu richten. Unternehmen aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind deshalb dazu aufgerufen, sich zu melden, sofern sie Schutzmaterial wie Desinfektionsmittel oder Mundschutz zur Verfügung stellen können. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hofft damit die medizinischen Einrichtungen besser versorgen zu können.

Medizinisches Schutzmaterial ist aufgrund der Corona-Situation derzeit Mangelware. Kliniken, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Arztpraxen benötigen dringend Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schutzmasken. Viele Einrichtungen aus Altmühlfranken haben sich bereits an die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) gewandt, die sämtliche Maßnahmen rund um das Coronavirus im Landkreis koordiniert.

Zuständig für die Beschaffung des gesamten Schutzmaterials ist eigentlich die zentrale Beschaffungsstelle des Freistaats Bayern. Diese bemüht sich derzeit mit Kräften auf dem freien Markt derartige Schutzmaterialien in größeren Mengen einzukaufen. Die Lieferungen werden anschließend an alle Landkreise und kreisfreien Städte in ganz Bayern verteilt. Die Landkreise wiederum verteilen das Material an die Bedarfsträger.

Doch kommen über diese Versorgungsschiene bislang noch zu geringe Mengen des benötigten Schutzmaterials vor Ort an. Aus diesem Grund versucht der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ergänzend von örtlichen Firmen Material beschaffen zu können.

Landrat Gerhard Wägemann und Klinikvorstand Christoph Schneidewin wenden sich deshalb mit einem Appell an alle Unternehmen in Weißenburg-Gunzenhausen: „Das Klinikum Altmühlfranken, Pflegeheime, Pflegedienste, die Ärzteschaft und die Rettungsdienste geben aktuell alles im Kampf gegen Corona. Doch ohne die notwendige Schutzausrüstung kann in Kürze an vielen Stellen die Arbeit in absehbarer Zeit eventuell nicht mehr mit ordnungsgemäßen Schutzmaßnahmen fortgeführt werden. Da Schutzmaterial am Markt nach wie vor nur sehr schwer zu bekommen ist und der Freistaat Bayern mit seiner zentralen Beschaffungsstelle noch keine ausreichende Belieferung der Landkreise sicherstellen kann, bitten wir alle Firmen im Landkreis, Lagerbestände bei uns zu melden. Auch wer Schutzmaterialien selbst produzieren kann, sollte sich an uns wenden.“

Eine Abnahme geeigneter Schutzmaterialien durch das Landratsamt erfolgt gegen Kostenerstattung. Sollten größere Mengen oder Kontaktdaten von Herstellerfirmen außerhalb des Landkreises vermittelt werden, wird der Kontakt über die FüGK an die zentrale Beschaffungsstelle des Freistaates Bayern weitergegeben.

Wie melde ich Schutzmaterial?
Damit die Materialmeldung von den Firmen möglichst zeitsparend und komfortabel an den Landkreis weitergeleitet werden kann, wurde unter www.landkreis-wug.de/corona-materialabfrage/ein Online-Formular freigeschaltet. Aus dem Online-Formular geht konkret hervor, welche Artikel, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Bewältigung der Corona-Pandemie benötigt werden. Insbesondere geht es hier um FFP-2- oder FFP-3-Schutzmasken und –anzüge (DIN EN 14126), Mund- und Nasenschutz, Desinfektionsmittel und Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmittel.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises wird die Unternehmen mit einer Rundmail zusätzlich auf diese Unterstützungsaktion hinweisen. Fragen zu dem Firmenaufruf beantwortet die „Beschaffungsstelle“ der Führungsgruppe Katastrophenschutz telefonisch unter der 09141 902-447 oder per E-Mail an versorgung2.fuegk@landkreis-wug.de.

Bestands- und Bedarfsermittlung
Auf der anderen Seite stehen natürlich die medizinischen Einrichtungen, Pflegeheime, ambulanten Pflegedienste sowie sonstige Bedarfsträger die derzeit händeringend nach Schutzmaterial suchen. Auch diese können bzw. sollten sich möglichst an die FüGK des Landkreises wenden und eine Bestands- und Bedarfsermittlung abgeben.

Die medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, ambulanten Pflegedienste und weiteren Bedarfsträger wurden von der Versorgungsstelle bereits per E-Mail angeschrieben, viele haben sich schon zurückgemeldet. Wer die Aufforderung nicht erhalten oder die Meldung noch nicht abgegeben hat, kann die Bestands- und Bedarfsermittlung von Schutzmaterial mittels PDF-Formular an das Landratsamt übermitteln. Das PDF-Formular ist unter dem Kurzlink http://www.lk-wug.de/uo4tj2z abrufbar.

Fragen der Bedarfsträger aus Weißenburg-Gunzenhausen beantwortet der „Versorgungsstab“ der Führungsgruppe Katastrophenschutz telefonisch unter 09141 902-352 oder per Mail an versorgung.fuegk@landkreis-wug.de.

Die Erfahrung der vergangenen Lieferungen hat gezeigt, dass nur ein kleiner Anteil des gemeldeten Bedarfs gedeckt werden konnte. Die Versorgungsstelle der FüGK hat aktuell noch keine weiteren Informationen, wann und wie viel Material (Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung) geliefert wird. Deshalb kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, ob oder in welchen Mengen eine Verteilung erfolgt. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz arbeitet mit Kräften daran, ausreichend Schutzmaterial zu beschaffen.

Alle Informationen zum Firmenaufruf sowie zur Bedarfs- und Bestandsermittlung sind online unter www.landkreis-wug.de/corona/schutzmaterial nachzulesen. Dort sind auch die beiden Formulare eingestellt.

Foto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen/Lena Kagerer




Gesichtsmasken – Ein Zeichen der Solidarität!

Die evangelische Kirchengemeinde Pappenheim startet am Freitag 03. April 2020 eine Aktion im Kampf  gegen die Infektion mit dem Corona-Virus. Im Vorfeld haben etliche Frauen der Gemeinde Gesichtsmasken genäht und werden diese ab Freitag in der Stadtkirche bereitlegen, wo sie kostenlos abgeholt werden können. Außerdem werden die Masken auch auf dem Wochenmarkt verteilt.

Titelfoto: Evangelische Kirchengemeinde

 Zur Wirkungsweise der Gesichtsmasken teilt die evangelische Kirchengemeinde mit:

Ärzte und Virologen empfehlen:
selbstgenähte Schutzmasken sind sinnvoll!*
1. Sie schützen andere.
Wenn die Ausbreitung des Coronavirus so rasant weitergeht, kann bald niemand mehr mit Sicherheit sagen, dass er/sie selber nicht infiziert ist. Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme sind Atemmasken deswegen sinnvoll, in erster Linie nicht um sich selber, sondern um andere zu schützen.

2. Sie sind ein Zeichen der Solidarität.
Das Tragen von Atemmasken zeigt: Ich will meinen Teil dafür tun, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet, und so insbesondere ältere und vorerkrankte Mitmenschen schützen.

3. Sie helfen gegen die Engpässe bei Medizinern und beim Pflegepersonal.
Gerade in den Kliniken und im Pflegebereich werden jetzt medizinische Mundschutzmasken besonders dringend gebraucht. Wenn wir einen selbstgenähten Mundschutz tragen, schonen wir die notwendigen Ressourcen.

Medienhinweise:
*Das alles  kann man auch auf Bayern 5 nachhören – z.B. im Podcast zum Thema des Tages vom 24. März 2020:
https://www.br.de/mediathek/podcast/b5-thema-des-tages/virologe-streeck-selbstgenaehte-atemschutzmasken-koennen-sinn-machen/1794339

Die Anleitung zum Nähen gibt es bei :
https://www.youtube.com/watch?v=w9WQVyWhMw4

Eine Aktion der Evang. Kirchengemeinde Pappenheim – Machen Sie mit!

 




Lokales Corona-Testzentrum im Landkreis eingerichtet

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ein lokales Testzentrum in Gunzenhausen eingerichtet. Der Betrieb wurde am Montag, den 30. März 2020, aufgenommen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es insgesamt 101 labordiagnostisch nachgewiesene Corona-Infektionsfälle (Stand 31.03.2020).

Wichtige Voraussetzungen
(LRA) Die Testungen auf das Coronavirus in der Drive-In-Station in Gunzenhausen sind ausnahmslos nur bei Personen möglich, die dafür registriert sind, also einen Termin haben. Personen ohne Termine werden nicht getestet und müssen weggeschickt werden. Die Registrierung für einen Abstrich im Testzentrum und die Terminvergabe erfolgen über den Bereitschaftsdienst der KVB unter der Telefonnummer 116 117. Dort erhalten die betroffenen Personen auch weitere Informationen zum Ablauf des Testverfahrens und zur Anfahrt.

So sollten Sie sich verhalten
Personen, die den Verdacht haben, sich angesteckt zu haben, sollen in keinem Fall ohne Registrierung oder zu Fuß zum Testzentrum kommen. Dies ist zum Schutz der Ärzte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. Für alle, die selbst kein Auto besitzen, gibt es auch weiterhin den Fahrdienst der KVB. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird die Polizei unterstützend vor Ort sein.

Der Ablauf des Corona-Tests
Der Ablauf ist klar vorgegeben. Die registrierte Person fährt mit dem Auto zu der vorgegebenen Uhrzeit in die Dive-In-Station, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden. Im zweiten Schritt nimmt der Arzt durch das geöffnete Wagenfenster den Abstrich. Für den Test auf das Coronavirus muss das Auto nicht verlassen werden. Die Teststäbchen werden anschließend per Kurier an das zuständige Labor gebracht. Das Testergebnis wird den Betroffenen über den Hausarzt oder das Gesundheitsamt mitgeteilt.

Ziel des Testzentrums
„Das lokale Testzentrum in Gunzenhausen soll den Landkreis entlasten und das Testverfahren effektiver organisieren“, so Philipp Brandl-Michel, Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, die alle Maßnahmen rund um das Coronavirus im Landratsamt koordiniert. Die Infrastruktur und das Hilfspersonal für das Testzentrum hat der Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Ärztinnen und Ärzte, die die Testungen vornehmen, werden von der KVB gestellt oder vom Gesundheitsamt verpflichtet.

Weitere Hinweise
Um die weitere Ausbreitung zu minimieren, sollen alle Personen, die den Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben und zu keiner Testung im lokalen Testzentrum in Gunzenhausen aufgefordert wurden, auch weiterhin keine Arztpraxis persönlich aufsuchen. Es soll unbedingt vorher telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder dem Bereitschaftsdienst der KVB unter der Telefonnummer 116 117 aufgenommen werden.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es insgesamt 101 labordiagnostisch nachgewiesene Corona-Infektionsfälle (Stand 31.03.2020). Darunter sind auch bereits genesene Personen enthalten. Diese werden vom Gesundheitsamt nicht gesondert erfasst.