Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Bei der Stadt Pappenheim können pflegende Angehörige ab Montag, 25. Januar je drei FFP2-Masken kostenlos abholen. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Mitzubringen ist der Beschied der Pflegekasse über den Pflegegrad der gepflegten Person.

Die Stadt Pappenheim bittet darum, die Termine zur Abholung der Masken unter den Tel. Nr.
09143 / 606-36 oder
09143 – 606-24
zu vereinbaren.

Das Bayerische Gesundheitsministerium unterstützt pflegende Angehörige in der Corona-Pandemie in ganz Bayern mit insgesamt einer Million FFP2-Schutzmasken.

Um lange Anfahrtswege für die pflegenden Angehörigen zu vermeiden, werden diese ab dem 25. Januar 2021, über die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen verteilt, in der die pflegebedürftige Person wohnt.

Jeder Hauptpflegeperson werden auf diesem Weg drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Als Nachweis reicht es, ein Schreiben der Pflegekasse vorzuzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht.
Die eine Million Masken kommen aus dem Bestand des Freistaats im Pandemie-Zentrallager. Die bayerische Staatsregierung reagiert mit dieser Maßnahme auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden.

Die Ausgabe der Masken erfolgt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zu den gewohnten Servicezeiten in der vierten Kalenderwoche. Vor der  Abholung ist zwingend ein vorheriger Termin telefonisch bei der jeweiligen Verwaltung zu vereinbaren!

Die Stadt Pappenheim bittet darum, die Termine zur Abholung der Masken unter der Tel. Nr. 09143 / 606-36 oder 09143 – 606-24 zu vereinbaren.




An Bedürftige werden FFP 2-Masken kostenlos verteilt

Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern für Personen ab 15 Jahren die Vorschrift, eine FFP2- im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr zu tragen. Für besonders Bedürftige stellt der Freistaat Bayern zweieinhalb Millionen FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung. Die Verteilung dieser Masken für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen übernimmt das Landratsamt.

 (LRA) In den nächsten Tagen werden den besonders Bedürftigen, also den Empfängern von Grundsicherungsleistungen, zunächst fünf FFP2-Masken per Post zugeschickt. Auch Bezieher von Asylbewerberleistungen erhalten solche Masken. Den Tafeln werden vom Landratsamt ebenfalls eine gewisse Menge an FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

Der Versand wird innerhalb der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landratsamt organisiert und beginnt am Montag, 18. Januar. Die betroffenen Personen erhalten gemeinsam mit den Masken auch eine Anleitung, was beim Tragen zu beachten ist.

Mehr Informationen zur FFP2-Maskenpflicht gibt es auch auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmgp.bayern.de.

Darüber hinaus wird derzeit auch eine Verteilaktion für FFP2-Masken für pflegende Angehörige vorbereitet. Landrat Manuel Westphal hat die Gemeinden gebeten, dabei zu unterstützen. Alle Informationen dazu wird das Landratsamt in den nächsten Tagen bekannt geben.

„Die FFP2-Masken können im Vergleich zu den Alltagsmasken nicht selbst hergestellt werden und liegen preislich auch höher. Aus diesen Gründen ist die Aktion, solche Masken mit höherer Schutzwirkung an Bedürftige kostenlos zu verteilen, mit Blick auf die FFP2-Maskenpflicht sehr wichtig. Ich bedanke mich auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die die Versandaktion in kurzer Zeit ermöglicht haben, so dass den betroffenen Personen zeitnah FFP2-Masken zur Verfügung stehen“, so Landrat Manuel Westphal.




Informationen zur Corona-Online-Impfregistrierung

Eine Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung ist derzeit auch im Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen nicht möglich. Das Impfzentrum Altmühlfranken bittet Impfwillige, sich ausschließlich online zu registrieren und informiert gemeinsam mit dem Landratsamt über das Portal.

(LRA) Anfang dieser Woche war es zum ersten Mal möglich, Impftermine für die erste Priorisierungsgruppe am Impfzentrum Altmühlfranken zu vereinbaren. Die 200 möglichen Impftermine waren innerhalb von zwei Tagen vergeben. Die Nachfrage nach den Terminen war sehr hoch, so dass in den ersten Tagen täglich eine vierstellige Anzahl an Anrufern versuchte, die Hotline des Impfzentrums zu erreichen.

Das Telefonnetz des Klinikums Altmühlfranken, das auch der Betreiber des Impfzentrums ist, war deswegen zeitweise überlastet. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Tage wird die Hotline personell verstärkt. Die Telefonhotline des Impfzentrums ist Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt.

Leider ist derzeit keine Terminvereinbarung möglich, da nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht. In Zukunft erfolgt eine Terminvereinbarung ausschließlich über das kürzlich freigeschaltete Registrierungsportal des Freistaats Bayern www.impfzentren.bayern. Impfwillige können sich hier online registrieren und werden entsprechend der in der Impf-Verordnung angegebenen Priorisierungsgruppen aufgenommen. Das Impfzentrum Altmühlfranken hat keinerlei Einfluss auf diese Priorisierung. Sobald wieder Termine am Impfzentrum Altmühlfranken zur Verfügung stehen, werden die registrieren Personen der aktuellen Priorisierungsgruppe per E-Mail benachrichtigt und können einen Termin am Impfzentrum vereinbaren. Bitte beachten Sie dafür auch immer den Mailangang in Ihrem Spam-/oder Junk-Mail-Ordner.

Für die Online-Registrierung ist eine E-Mail-Adresse sowie eine Handynummer erforderlich. In wenigen Schritten ist die Registrierung abgeschlossen. Leider ist es nicht möglich, gleichzeitig mehrere Personen mit einer E-Mail-Adresse zu registrieren. Deshalb muss in diesen Fällen eine zweite E-Mail-Adresse oder die E-Mailadresse eines Verwandten oder Bekannten angegeben werden. Nach erfolgter Impfung wird die verwendete E-Mailadresse zeitnah wieder für weitere Registrierungen freigeschaltet. Wer keine Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, kann notfalls die Hotline des Impfzentrums (09831 52-2041) nutzen. Hier kann es aber zu längeren Wartezeiten kommen. Ein Vorteil, früher eine Impfung zu erhalten, ist mit der telefonischen Registrierung nicht verbunden.

Personen, die nicht der ersten Priorisierungsgruppe angehören, erhalten durch die Registrierung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls keinen früheren Impftermin. Die Priorisierung erfolgt durch die Software streng nach der Impf-Verordnung und ist nicht zu beeinflussen.

„Leider sind wir bei der Terminvergabe von den Impfstofflieferungen abhängig. Derzeit können keine weiteren Termine am Impfzentrum vergeben werden. Die Registrierung impfwilliger Personen ist ein wichtiger erster Schritt, sobald wieder Termine zur Verfügung stehen, werden Sie über das Onlinesystem benachrichtigt. Wir können den Unmut nachvollziehen, der sich gerade auch durch lange Wartezeiten an der Telefonhotline des Impfzentrums ergibt“, bitten Landrat Manuel Westphal und Klinikvorstand Christoph Schneidewin um Verständnis und führen weiter aus: „Ein Anruf bei der Hotline des Impfzentrums ist derzeit nur notwendig, wenn keine Möglichkeit besteht, sich online registrieren zu lassen. Wir hoffen, dass bald wieder Impfstoff zur Verfügung steht, so dass weitere Termine zur Impfung vereinbart werden können. Seit dem Impfstart konnten wir bereits mehr als 1.000 Personen der ersten Priorisierungsgruppe impfen.“




Modl Medical verkauft FFP 2-Masken auf dem Volksfestplatz

Auf der Lach in Pappenheim (Volksfestplatz) wo auch der Testcontainer der Firma Modl Medical seit einigen Wochen steht, werden morgen am Freitag, 15. Januar2021 die ab kommendem Montag vorgeschrieben FFP2 Masken frei verkauft. Der Verkauf geht von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Die Masken gibt es einzeln und im Gebinde zu 10, 20, 30, 40, 50 und 100 Stück.

Die von Firma Modl Medical verkauften Masken sind von bester Qualität in natürlich CE-Zertifiziert. Es ist nur Kartenzahlung möglich.




Böllerverbot zu Silvester gilt auch im eigenen Garten

Im Landkreis Weißenburg gilt zum Jahreswechsel 2020/21 ein striktes Böllerverbot auch auf Privatgrundstücken wie z.B. dem eigenen Garten. Die Belastung in den Kliniken hat die kritische Grenze längst überschritten. Dazu teilt das Ladratsamt mit:

(LRA) Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.

Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken in den Intensivstationen, aber auch die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht immer eine Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark belasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten erschweren.

Maßgeblich ist dabei nicht nur die Situation der Krankenhäuser im Landkreis, sondern mittelfrankenweit. Gerade Personen mit schwereren Verletzungen müssen teilweise in Häusern der sogenannten Maximalversorger oder spezialisierten Kliniken behandelt werden. Dort sind derzeit die Kapazitäten in Mittelfranken, aber auch bayernweit weitgehend ausgereizt. Auch wurden in den letzten Wochen immer wieder Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, aus den Kliniken verlegt, zeitweise aber auch aufgenommen. „Die Situation der Kliniken in Mittelfranken lässt sich dabei mit kommunizierenden Röhren vergleichen: Sind die Kapazitäten in einem Krankenhaus ausgereizt, so müssen andere Standorte aushelfen, indem sie Patienten aufnehmen. Aufgrund der Pandemie haben wir dabei derzeit eine Sondersituation, die diese Maßnahme rechtfertigt“, so Landrat Manuel Westphal.

So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21.00 Uhr abgebrannt werden.

Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen werden deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.




Neuer Betreiber für Corona-Testzentrum in Gunzenhausen

 Ab dem 01. Januar wird das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen von dem neuen Dienstleister Vitolus betrieben. Zukünftig kann ein Wunschtermin direkt online gebucht werden.

(LRA) Leider wurde ein erneuter Betreiberwechsel notwendig, weshalb Ende des Jahres eine erneute Ausschreibung erfolgte. Gewinner dieser Ausschreibung war der auf die Pandemiebekämpfung spezialisierte Dienstleister aus München Vitolus.

Von Montag bis Freitag wird das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen an Werktagen von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein. Die ersten Termine sind also nach dem Jahreswechsel am 4. Januar möglich. Wer einen Termin zur Testung vereinbaren möchte, kann sich vorrangig online unter www.vitolus.de/wug registrieren. Im Anmeldeformular kann direkt ein Wunschtermin angeklickt und gebucht werden.

Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin vereinbaren unter 089 904 212 661 (Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr).

Der Ablauf bleibt wie bisher:
Die registrierte Person fährt mit dem Auto zu der vorgegebenen Uhrzeit in die Drive-In-Station an der Alemannenstraße 26, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden. Die Krankenversichertenkarte muss dafür mitgebracht werden.

Im zweiten Schritt nimmt das medizinische Fachpersonal durch das geöffnete Wagenfenster den Abstrich. Für den Test auf das Coronavirus muss das Auto nicht verlassen werden. Die Teststäbchen werden anschließend an das zuständige Labor gebracht. Das Testergebnis wird den Betroffenen digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Sollte keine digitale Zustellung möglich sein, ist auch eine postalische Mitteilung über das Testergebnis möglich. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden Sie über das Gesundheitsamt kontaktiert.

Wer den Verdacht hat, sich angesteckt zu haben, soll in keinem Fall ohne Registrierung oder zu Fuß zum Testzentrum kommen. Dies ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig.

Personen mit Symptomen sollen sich weiterhin an ihre Hausarztpraxis wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.




Impfstart in Altmühlfranken

Am 26. Dezember wurde der erste Impfstoff gegen das Corona-Virus am Impfzentrum in Gunzenhausen angeliefert. Somit konnte pünktlich am 27. Dezember mit den ersten Impfungen begonnen werden. Vorerst werden mit hoher Priorität die Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen geimpft. Die erste Einrichtung war am Sonntag das Feierabendhaus Büchelberg.

(LRA) Die erste Geimpfte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist Schwester Frieda Krauss, die im Feierabendhaus (Alten- und Pflegeheim der Diakonissen der Hensoltshöhe) in Büchelberg lebt. Rund 60 Impfungen wurden am Sonntag bereits durch ein mobiles Impfteam durchgeführt. Am Montag folgt dann als zweite Einrichtung das Burkhard-von-Seckendorff-Heim in Gunzenhausen. Nach und nach werden dann alle impfwilligen Heimbewohnerinnen und –bewohner geimpft. Dies richtet sich nach dem verfügbaren Impfstoff und den Rückmeldungen aus den Einrichtungen.

Geimpft wird durch mobile Impfteams, die jeweils aus einem niedergelassenen Arzt sowie einer medizinischen Fachangestellten besteht. In den Einrichtungen wird ein letztes Aufklärungsgespräch mit den Impflingen geführt und anschließend geimpft. Eine medizinische Fachangestellte, die direkt am Impfzentrum tätig ist, stellt vor Ort den Impfstoff her und begleitet den Impfprozess administrativ.

Zu Beginn können nur wenig Impfdosen an die Impfzentren ausgeliefert werden, so dass derzeit nur mobile Impfteams im Einsatz ist, um die Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen zu impfen. Voraussichtlich erfolgen 2020 noch zwei Lieferungen mit jeweils rund 260 Impfdosen. Diese werden mit hoher Priorität an die Heimbewohnerinnen und –bewohner verimpft, die in die Impfung eingewilligt haben bzw. deren Betreuerinnen oder Betreuer. Sobald mehr Impfstoff geliefert wird, wird auch eine Terminvereinbarung für das Impfzentrum möglich sein. Das Klinikum Altmühlfranken als Betreiber des Impfzentrums wird darüber auf der Homepage www.impfzentrum-altmuehlfranken.de informieren.

„Ich bin froh, dass wir nun mit dem Impfen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen anfangen konnten. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um unsere Heime vor einem Ausbruchsgeschehen zu schützen. Ich hoffe, dass wir sehr schnell genügend Impfstoff geliefert bekommen, um auch die über 80-jährigen sowie das Personal in den Einrichtungen, Kliniken und dem ambulanten Pflegedienst zu impfen“, so Landrat Manuel Westphal.

Titelfoto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.




Corona Test Center in Pappenheim erfolgreich angelaufen

Am Freitag, den 11.12.2020 ist das Corona Schnelltest Zentrum des Pappenheimer Unternehmens Modl Medical erfolgreich an den Start gegangen. Aktuell gibt es von der Firma Modl Testzentren in Augsburg, Berlin und Pappenheim, bei denen bisher mit steigender Tendenz insgesamt rund 9.800 Anmeldungen aufgelaufen sind.

„Wir können im System die Anmeldungen für die einzelnen Standorte nicht sehen, da man mit unseren QR Codes an alle Modl Medical Center kommen kann“, teilt Nicole Modl, Geschäftsführerin der Firma Modl mit.

Die von der Firma Modl eigens für die Corona Testzwecke entwickelte App hat sich von Anfang an bestens bewährt und die Effizienz in den Abläufen des Testbetriebs kommt überall sehr gut an. Die Professionalität des Modl Medical Teams wird sehr gelobt und auch die Tatsache, dass man eben keinen Termin benötigt, sondern einfach kommen kann und ohne längere Wartezeit getestet wird.

Die Drive In Station auf dem Pappenheimer Volksfestplatz ist jeweils Mittwoch und Freitag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.

Anmeldung und Registrierung
Zur Erklärung hängt am Container ein großes Banner
Registrierung

Zunächst ist eine Registrierung der Personalien mit dem nebenstehenden QR-Code oder via Internet über www.publictesting.de erforderlich.

Nach dem Datenversand erhält man seinen persönlichen QR Code.
Dieser persönliche QR-Code muss ausgedruckt oder auf Handy gespeichert werden.
Mit dem persönlichen QR-Code bei der der Drive-In Station auf dem Volksfestplatz vorfahren.
Bezahlen und persönlichen QR-Code abscannen lassen.

Es ist nur bargeldlose Zahlung möglich.

 




7-Tage-Inzidenz steigt im Landkreis auf 214,3

Wegen der angestiegenen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf über 200 sind jetzt weitere Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der hohen Anzahl an Neuinfektionen in den vergangenen Tagen hat der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen den Wert 200 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern heute überschritten. Aus diesem Grund sind weitere Maßnahmen ab morgen, 12.12.2020, zu beachten.

Ausgangssperre
Die Ausgangsbeschränkung, die in der zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung geregelt ist, gilt weiterhin. Von 21.00 bis 05.00 Uhr gilt zudem eine Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist in diesem Zeitraum untersagt, es sei denn es ist begründet aufgrund

  • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  •  der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
  •  der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  •  der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • der Begleitung Sterbender,
  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  • der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Märkte
Ab morgen, 12.12.2020, sind Märkte zum Warenverkauf untersagt. Eine Ausnahme gilt für den Verkauf von Lebensmitteln, weshalb die Wochenmärkte weiterhin stattfinden dürfen. Das Landratsamt macht dabei aber nochmal auf die bestehende Maskenpflicht während der Wochenmärkte aufmerksam.

Schulen
An allen Schulen findet ab der achten Jahrgangsstufe mit Ausnahme der Abschlussklassen nur noch Distanzunterricht statt. Die Klassenstufen 1 bis 7 sowie Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sind davon nicht betroffen. Die Schulen wurden vom Landratsamt darüber bereits frühzeitig in Kenntnis gesetzt und konnten entsprechende Vorbereitungen treffen. Eltern werden direkt von den Schulleitungen über das weitere Vorgehen informiert. Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht darf in Präsenzform nicht mehr stattfinden.

Die Maßnahmen gelten nun so lange, bis der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unterschritten worden ist. Darüber wird das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen entsprechend informieren.

Wer sich freiwillig testen lassen will,
kann weiterhin das Testzentrum in Gunzenhausen nutzen. Unter der Telefonnummer 0961 309776 kann ein Test vereinbart werden. Bei Fragen zu den aktuellen Regelungen steht das Bürgertelefon des Landratsamtes unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Landrat Manuel Westphal appelliert
an die Bevölkerung: „Ich weiß, dass die Beschränkungen uns gerade in der Weihnachtszeit schwer treffen. Doch nur, wenn wir alle mitmachen und uns an die bestehenden Regeln, vor allem zur Kontaktreduzierung, halten, können wir die Infektionszahlen senken. Dadurch schützen Sie sich und andere!“

Seit Beginn der Pandemie weist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 1.381 Corona-Infektionen auf. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI bei 214,3 (Stand: 11.12.2020, 07.30 Uhr).




Corona Schnelltest in Pappenheim ab 11. Dezember

Nachdem Modl Medical in den Clubs mehrerer Großstädter Corona – Massenschnelltests erfolgreich an den Start gebracht hat, startet schon am Freitag, 11.12.2020 ab 14:00 Uhr das Corona Testzentrum auf dem Pappenheimer Volksfestplatz. Dazu gibt es folgendes zu wissen und zu beachten:

Öffnungszeiten:
Die Drive In Station auf dem Pappenheimer Volksfestplatz ist jeweils Mittwoch und Freitag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.

 Kosten:
Ein Schnelltest in Pappenheim kostet 22,80 € –
Aus Hygienegründen wird nur bargeldloses Zahlen mit EC- oder Kreditkarte akzeptiert

Registrierung und  praktischer Ablauf
Zur Erklärung hängt am Container ein großes Banner

  • Registrierung
    Zunächst ist eine Registrierung der Personalien mit dem nebenstehenden QR-Code oder via Internet über www.publictesting.de erforderlich. Nach dem Datenversand erhält man seinen persönlichen QR Code.
  • Diesen persönlichen QR-Code ausdrucken oder auf Handy speichern.
  • Mit dem persönlichen QR-Code bei der der Drive-In Station auf dem Volksfestplatz vorfahren.
  • Bezahlen und persönlichen QR-Code abscannen lassen

Testverfahren

Standardmäßig werden Mund-Rachenabstriche genommen. Sollte jemand einen Nasen-Rachenabstrich wünschen, so wird auch dieser durchgeführt.
Die eingesetzten Tests weisen eine Sensitivität von 98,5% auf und sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM gelistet.

ACHTUNG
Ein „negativ“-Ergebnis muss immer als Momentaufnahme verstanden werden und gilt für die nächsten 8-12 Stunden. Ein negativer Test befreit in keinem Fall von den jeweils geltenden Corona Vorschriften bezüglich Abstands, Maskenpflicht und Hygiene.

Antigen-Schnelltests geben einen Hinweis darauf, ob eine Person aktuell an Corona infiziert ist. Eine fortgeschrittene Infektion kann damit nicht nachgewiesen werden.

Ergebnis und Dokumentation
Nach dem Abstrich kann der Drive-In verlassen werden, das Ergebnis kommt15 Minuten danach als SMS auf das Handy.

Alle „positiv“ getesteten Personen erhalten eine entsprechende Handlungsanweisung, weiterhin werden die Daten der positiv getesteten Personen den gesetzlichen Auflagen entsprechend an das Gesundheitsamt Weißenburg gemeldet.

Wenn Sie schriftliche Bescheinigungen über das Ergebnis wünschen z.B. für Urlaubsreise, Arbeitgeberbescheinigung o.ä. müssen Sie dies beim Modl Medical Center Team vor Ort anmerken. In solchen Fällen wird die Bescheinigung in Papierform übergeben. In diesem Fall muss vor Ort auf das Testergebnis gewartet werden. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Modl Medical arbeitet ausschließlich mit medizinischem Fachpersonal in Kooperation mit der Praxis Dr. Specht in Treuchtlingen zusammen.
Das Angebot richtet sich an alle – jung, alt, Unternehmen aus Industrie und Handwerk – bei Bedarf werden die Öffnungszeiten des Centers ausgeweitet.

 




Modl richtet COVID-19 Schnelltest-Station in Pappenheim ein

Das Pappenheimer Unternehmen Modl Medical richtet auf der Pappenheimer Lach (Volksfestplatz) eine COVID-19 Antigen-Schnelltest Drive-In-Station ein und wird diese demnächst in Betrieb nehmen. Schon am Dienstag, 24.11.2020 ist als zentrales Element der Container angekommen, der in den nächsten Tagen mit der erforderlichen Ausrüstung ergänzt wird.

Wenn die Teststation fertig in Betrieb ist wird es für Privatpersonen, Pflegeeinrichtungen und deren Personal sowie Belegschaftsangehörige von Unternehmen die Möglichkeit zum COVID-19 Antigen-Schnelltest geben. Innerhalb von 15 Minuten können die getesteten Personen Klarheit darüber erhalten, ob sie akut mit Covid-19 infiziert sind oder ob z.B. die Halsschmerzen oder der Husten zu einer üblichen Erkältung gehören.

„Außerdem sind wir der Meinung mit diesem Angebot auch die Ärzte entlasten zu können, die mit den Winter-typischen Erkrankungen und der Betreuung ihrer Patienten bereits genug zu tun haben“ teilt Nicole Modl, die Geschäftsführerin der Modl GmbH mit.

Darüber hinaus soll mit der Teststation die Möglichkeit geboten werden andere Testbetriebe zu schulen, mögliche Schwierigkeiten im Ablauf zu erkennen und laufend zu verbessern, insbesondere was die IT angeht. Denn das Testverfahren ist Software-gestützt und funktioniert mit QR Code und Smartphone. „Aber auch für Menschen, die ohne Handy durchs Leben gehen, werden wir eine Lösung finden,diese zu testen“, versichert Nicole Modl.

Über eine „großartige Zusammenarbeit“ mit dem Rathaus freut sich Nicole Modl ganz besonders und sagte: „Dort begegnete man unserem Vorschlag äußerst positiv und wir erfahren jegliche Unterstützung, die wir für den Aufbau und den Betrieb des Centers benötigen. Ein großes Lob hierfür.“

Die Firma Modl Medical wir der nächsten Zeit Bundesweit weitere 16 Teststationen in Betrieb nehmen.

Wenn das Covid -19 Testzentrum der Firma Modl Medical in Pappenheim seinen Betrieb aufnimmt, werden wir sie über weitere Einzelheiten informieren.




Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Am Donnerstag, 12.11.2020, gegen 21.00 Uhr, wurden auf einer Wendeplatte in Treuchtlingen mehrere Personen festgestellt, die sich dort niedergelassen hatten. Zum Teil führten sie Campingstühle mit, hörten Musik, tranken und aßen.

Auf die Streifenbesatzung der Polizei machte das Ganze den Eindruck einer „After-Work-Party“. Auf Abstand und Mundschutz wurde nicht geachtet. Nachdem die 23 bis 36 Jahre alten Frauen und Männer, die aus 5 verschiedenen Hausständen zusammenkamen, auf die bestehenden Corona Beschränkungen angesprochen wurden, waren sie nicht sehr einsichtig. Ihnen wurden Platzverweise erteilt, denen sie letztlich nachkamen, gegen alle zehn Teilnehmer der Ansammlung werden Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.

In diesem Zusammenhang möchten die Polizei, nicht zuletzt wegen der momentan immer noch steigenden Infektionszahlen, erneut auf einige geltende Corona Beschränkungen aus der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinweisen, die aber nur einen kleinen Auszug aus der zitierten Verordnung aufzeigen.

 Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt werden

Mindestabstand wo immer möglich 1,5 Meter, ist dies im öffentlichen Raum nicht möglich Mund-Nasen-Bedeckung tragen

-der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit Personen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens 10 Personen nicht überschritten wird.

-Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen untersagt.