Pappenheim hat jetzt auch ein Corona-Schnelltestzentrum

Auch in Pappenheim gibt es ab Montag, 10.Mai 2021 eine Möglichkeit für kostenlose Corona Schnelltests in einer Testeinrichtung im Evangelischen Gemeindezentrum in der Graf-Carl-Str.1. Anmeldungen sind ab sofort online möglich.

Corona Schnelltestzenturm
PAPPENHEIM

[Online Anmeldung hier… ]

Die Teststation ist jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 16:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Eine Online-Voranmeldung via Internet wird empfohlen. Zum Werdegang der Teststation wird nachfolgend die Verlautbarung der Stadt Pappenheim veröffentlicht:

Die Stadt Pappenheim war seit längerem damit beschäftigt auch in Pappenheim eine Teststation einzurichten.
Es wurde bislang auf der Suche nach einem Betreiber mehrere Gespräche mit Ärzten und Apothekern geführt, des Weiteren wurden Firmen angefragt, welche sich auf den Betrieb von Teststationen spezialisiert haben, um unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Testangebot unterbreiten zu können und somit auch den Einzelhandel und hoffentlich bald die Gastronomie unterstützen zu können.
Nun ist es gelungen auch in Pappenheim neben den Testangeboten der niedergelassenen Ärzte und Apotheken ein Testzentrum einer Division der Lippstädter WDS GmbH einzurichten.
Laut Coronateststrukturverordnung können die kostenfreien Schnelltests mindestens einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, empfiehlt der Betreiber WDS.care, frühzeitig online einen Termin zu vereinbaren.
Natürlich ist es auch möglich, sich ohne Anmeldung testen zu lassen, kurze Wartezeiten können dann aber nicht ausgeschlossen werden.

Das WDS.schnelltestzentrum in Pappenheim im
Evangelischen Gemeindezentrum in der Graf-Carl-Str.1 ist
montags, mittwochs und freitags von 16:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

 




Neue Coronaregeln für den Einzelhandel und weitere Schnelltestmöglichkeiten

Für den Einzelhandel gibt es auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ab kommenden Montag, 12. April 2021 erneut Änderungen, die von der Bayerische Staatsregierung beschlossen worden sind. Weitere Testmöglichkeiten werden angeboten. Anmeldemöglichkeiten zu den Testzentren finden Sie unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten

(LRA) Nach Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung werden Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Die Öffnung solcher Läden ist damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten und sich an der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis orientieren. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgezählten Geschäfte öffnen. Dies gilt ab Montag, 12. April 2021.

Da der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen derzeit laut RKI eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 aufweist, sind Terminshopping-Angebote, das sogenannte Click & Meet, zulässig. Dabei muss von Kundinnen und Kunden ein aktueller negativer Test (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest) vorgelegt werden. Das bisher erlaubte „Click & Collect“, also die Abholung vorbestellter Waren in den Ladengeschäften, ist weiterhin auch ohne Vorlage eines negativen Tests möglich.

Ob geimpfte Bürgerinnen und Bürger in Zukunft von der Testpflicht ausgenommen werden, steht derzeit noch nicht fest. Aktuell gelten für diesen Personenkreis bezüglich „Click & Meet“ keine Sonderregelungen.

Weiter Testmöglichkeiten
Im Landkreis gibt es bereits einige Schnelltestmöglichkeiten. Diese werden nun noch erweitert. So wird es voraussichtlich ab 13.04.2021 in Weißenburg zusätzlich zur Schnelltestmöglichkeit am Klinikum Altmühlfranken noch eine weitere Teststation in der KunstSchranne (An der Schranne 12) geben. Auch diese wird vom Medizinischen Versorgungszentrum Altmühlfranken betrieben. Landrat Manuel Westphal und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel bedanken sich für das Engagement des MVZ: „Dank der zusätzlichen zentrumsnahen Schnellteststation können Bürgerinnen und Bürger direkt vor dem Einkauf einen Schnelltest machen und so das Angebot unseres Einzelhandels wahrnehmen. Damit können wir auch die Hausarztpraxen weiter entlasten, die bisher auch zahlreiche asymptomatische Personen getestet haben.“

Auch in Gunzenhausen wird es ebenfalls voraussichtlich ab 13.04.2021 eine zusätzliche Schnelltestmöglichkeit im Stadtzentrum geben. Diese wird im Haus des Gastes (Dr.-Martin-Luther-Platz 4) eingerichtet und ebenfalls vom MVZ betrieben. Auch Bürgermeister Karl-Heinz Fitz freut sich über diese zentrale Schnelltestmöglichkeit, die in Abstimmung mit dem Landratsamt und dem MVZ entstanden ist: „Ich freue mich, dass wir zusätzlich zu unseren Angeboten am Testzentrum und in den Apotheken noch eine weitere Möglichkeit haben, wo sich unsere Bürgerinnen und Bürger vor dem Besuch des Einzelhandels testen lassen können!“

Wichtig ist, dass das Angebot der Schnelltestzentren ausschließlich von Personen ohne Symptome wahrgenommen wird. Symptomatische Personen sollen sich an ihren Hausarzt wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Zusätzlich zu den bestehenden und oben genannten Testangeboten sollen in den nächsten Wochen noch weitere Schnellteststationen eingerichtet werden. Auch in Treuchtlingen sollen neben der bestehenden Teststation die Kapazitäten erweitert werden. „Wir befinden uns dazu in einem engen Austausch mit den Städten und Gemeinden im Landkreis sowie mit dem MVZ, den Arztpraxen und Apotheken, um flächendeckend genügend Testmöglichkeiten aufzubauen. Vielen Dank bei allen Beteiligten für das Engagement, im gesamten Landkreis ausreichend Schnelltestmöglichkeiten zu schaffen“, so Landrat Manuel Westphal.

Eine Übersicht über alle Corona-Testmöglichkeiten im Landkreis mit weiteren Informationen zu den entsprechenden Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten.




Öffnungszeiten der Testzentren im Landkreis über die Osterfeiertage

Auch über die Osterfeiertage wird es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Möglichkeit geben, sich auf Corona testen zu lassen. Dabei wird es sowohl die Möglichkeit für PCR-Testungen als auch Schnelltestmöglichkeiten geben.

Altmühltherme in Treuchtlingen
Auch die Testmöglichkeit an der Altmühltherme in Treuchtlingen, bietet am Ostersamstag von 08.30 bis 15.00 Uhr Schnelltests an. Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de vereinbart werden. Natürlich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich unter 09142 2049900.

Medizinisches Versorgungszentrum in Weißenburg
Über die Feiertage wird das Schnelltestzentrum des Medizinischen Versorgungszentrums Altmühlfranken (MVZ) in der Cafeteria des Klinikums Altmühlfranken in Weißenburg ebenfalls zur Verfügung stehen. Am Ostersamstag werden von 10.00 bis 16.00 Uhr und am Ostermontag von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Schnelltests durchgeführt.
Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de/apotheken/mvz-altmuehlfranken-weissenburg/ vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch während der Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren unter 09141 903-3939.

 Testzentrum in Gunzenhausen
Das Testzentrum in Gunzenhausen wird zu den regulären Öffnungszeiten von 10.00 bis 16.00 Uhr auch am Karfreitag und am Ostermontag geöffnet sein.

Vormittags werden Schnelltests angeboten und an den Nachmittagen PCR-Tests. Termine können unter www.vitolus.de/wug vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin vereinbaren unter 089 904 212 661 (Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr).

Alle Informationen zu den weiteren Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten/. Personen mit Symptomen sollten sich an ihren Hausarzt wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Während der Feiertage ist das Gesundheitsamt weiterhin per Mail unter gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de erreichbar.




Wieder Strengere Corona-Regeln im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 100 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalbgelten für den Landkreis ab Dienstag, 30. März 2021 strengere Regelungen. Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit.

(LRA) Heute, am 27.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 141,4 für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf. Somit wurde an drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten.

Daher gelten ab Dienstag, 30. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit zusätzlich einer weiteren haushaltsfremden Person. Erlaubt ist weiterhin die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Nächtliche Ausgangssperre
Von 22.00 bis 05.00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist begründet durch einen medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfall oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Für diese Betriebe ist lediglich die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften zulässig („Click&Collect“ bzw. „Call&Collect“). Ausgenommen davon sind die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betriebe und Ladengeschäfte, die inzidenzunabhängig geöffnet sind.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren haushaltsfremden Person unter freiem Himmel erlaubt, auch auf Außensportanlagen. Mannschaftssport ist untersagt.

Kulturstätten
Die Öffnung von Museen, Ausstellungen, vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten ist untersagt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am Montag, 29. März 2021 bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 30. März 2021. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 100 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Weitere Einschränkungen im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalb gelten für den Landkreis ab Dienstag, 23. März 2021 strengere Regelungen.

 (LRA) Heute, am 21.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 88,7 für den Landkreis auf. An drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 50 somit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten. Daher gelten ab Dienstag, 23. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

  • Kontaktbeschränkungen
    Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.
  • Einzelhandel
    In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
  •  Sportausübung
    Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.
  •  Kulturstätten
    Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am morgigen Montag bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 23. März. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 50 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Keine Lockerungen ab Montag

In der Corona-Krise gibt es für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen am Montag keine weiteren Öffnungsschritte für die Außengastronomie, den Sport und für Kinos und Theatern. Weitere Einschränkungen für den Landkreis sind zu erwarten

 (LRA) Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Corona-Infektionen die Möglichkeiten zu weiteren Lockerungen ab Montag, 22. März 2021 ausgesetzt. Das bedeutet für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, dass bis auf weiteres keine weiteren Öffnungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, den Sport sowie bei Kinos und Theatern möglich sind.

Aufgrund der in den vergangenen zwei Wochen stabilen Infektionslage im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die 7-Tage-Inzidenz war immer deutlich unter dem Wert 100, hatte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die mögliche Lockerungen ab dem 22. März vorsah. Diese Allgemeinverfügung muss nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigt werden.

Leider ist in den vergangenen Tagen das bayernweite Infektionsgeschehen sehr stark angestiegen, weshalb die angekündigten Öffnungsschritte derzeit ausgesetzt und keine Allgemeinverfügungen vom Ministerium genehmigt werden. Also wird es auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen keine weiteren Öffnungsschritte ab Montag geben können.

Das Ministerium hat den Landkreisen mitgeteilt, dass zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und –chefs der Länder abzuwarten sind. Diese sind für den 22. März angesetzt.

Situation im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Leider sind auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die täglichen Neuinfektionen in den vergangenen Tagen angestiegen. Am heutigen Tag, 19. März 2021, weist der Landkreis lt. RKI eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von 52,8 auf. Damit wurde zwei Tage in Folge der Wert 35 überschritten. Heute ist der erste Tag mit einer Überschreitung des Wertes 50. Somit drohen im Landkreis in den nächsten Tagen weitere Einschränkungen.

Sollte morgen, Samstag 20. März, die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegen, so wird das Landratsamt dies am Montag in einem Sonderamtsblatt bekannt machen. Ab Dienstag, 23. März dürften sich dann nur Personen aus zwei Haushalten treffen und die Gesamtzahl dürfte fünf Personen nicht überschreiten.

Sollte der Landkreis auch morgen und am Sonntag den Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz überschreiten, würde das Landratsamt dies ebenfalls am Montag, 22. März in diesem Sonderamtsblatt in den beiden Tageszeitungen bekannt machen. Laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung würden dann ab Dienstag, 23. März folgende Einschränkungen gelten:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert auf der Homepage www.landkreis-wug.de tagesaktuell über die gültigen Regelungen.




Erleichterungen des Lockdowns im Landkreis

Aufgrund der weiterhin niedrigen Inzidenzwerte können ab morgen, Montag, 8. März 2021, im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weitere Öffnungsschritte des Lockdowns erfolgen.

(LRA) Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute bekannt gegeben, dass der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 29,6 pro 100.000 Einwohnern zu den Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 gehört. Demnach gelten ab 8. März im Landkreis folgende inzidenzabhängige Erleichterungen.

  1. Kontaktbeschränkung:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).

  1. Sportausübung:

Kontaktfreier Sport wird in kleinen Gruppen (max. 10 Personen bzw. bei Kindern unter 14 Jahren mit bis zu 20 Kindern) nur im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen zugelassen. Wettkampfbetrieb der Berufs- und Leistungssportler ist weiterhin nur unter den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen zulässig.

  1. Einzelhandel:

Ladengeschäfte mit Kundenverkehr dürfen unter Beachtung der Angaben in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geöffnet werden. „Click & Meet“ ist derzeit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen also nicht mehr notwendig.

  1. Kulturstätten:

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Schlösser, Gärten, Seen der Bayerischen Verwaltung und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können unter Einhaltung der in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen öffnen.

Ab dem 22. März können weitere Öffnungsschritte folgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis 14 Tage in Folge unter 100 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen stabil oder rückläufig erscheint. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen kann dann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungsschritte vornehmen, wie die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie den kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.

„Die Öffnungen, die ab Montag in unserem Landkreis möglich sind, sind für viele ein Lichtblick! Ich kann das sehr gut verstehen und bin auch froh, dass dies nun ermöglicht wird. Trotz der Öffnungen bitte ich alle, die Corona-Situation in unserem Landkreis weiterhin sehr ernst zu nehmen und die Kontaktbeschränkung sowie die bestehenden Hygieneregeln jederzeit einzuhalten! Ich hoffe, dass wir Ende März weitere Öffnungen vornehmen können und das Infektionsgeschehen nicht wieder ansteigt“, so Landrat Manuel Westphal.

Das Landratsamt informiert auf seiner Homepage www.landkreis-wug.de über die Öffnungsschritte und auch wenn weitere inzidenzabhängige Lockerungen in den nächsten Wochen folgen. Das Bürgertelefon des Landratsamtes steht bei Rückfragen unter 09141 902-500 zur Verfügung (Montag – Donnerstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr). Unternehmen, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe können sich bei Fragen an die Unternehmens-Hotline des Landratsamtes unter 09141 902-520 wenden (Montag – Donnerstag 09.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr).




40 Personen in Quarantäne

In der Nachbargemeinde Solnhofen ist im Kindergarten eine Mitarbeiterin positiv auf Corona getestet worden. Deshalb müssen insgesamt 39 Kinder sowie eine weitere Erzieherin für 14 Tage in häusliche Isolation.

Nach derzeitiger Rechtslage müssen alle betroffenen Kinder sowie das Kindergartenpersonal nach Ablauf von 14 Tagen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, um die Quarantäne wieder verlassen zu können.




Inzidenzwert im Landkreis unter 35 gesunken

Erfreulicherweise ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in den vergangenen Tagen unter den Wert 50 und sogar unter 35 gesunken. Trotz dieser positiven Entwicklung müssen die im Landkreis aufgetretenen Mutationen des Corona-Virus genau beobachtet werden. Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis mehr als 2.500 Corona-Infektionen und 98 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion bekannt.

 (LRA) Stand heute, 11. Februar 2021 verzeichnet der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine 7-Tage-Inzidenz von 23,2. „Die Entwicklung der vergangenen Tage geht in die richtige Richtung. Auch in den Pflegeheimen im Landkreis sind keine neuen Corona-Ausbrüche hinzugekommen. Vielen Dank an alle Landkreisbürgerinnen und -bürger für das weitere Durchhalten und dass Sie sich an die bestehenden Einschränkungen halten“, so Landrat Manuel Westphal.

Trotz der guten Entwicklung gilt es weiterhin vorsichtig zu sein, da in der vergangenen Woche die erste Corona-Mutation auch im Landkreis entdeckt wurde. Zwischenzeitlich wurde auch bei dem positiv getesteten Familienmitglied der betroffenen jungen Frau eine Mutation festgestellt. Die Sequenzierung steht derzeit noch aus, so dass noch nicht feststeht, um welchen Virustyp es sich handelt. Die Betroffenen sowie die ermittelten Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Das für den Landkreis beauftragte Labor hat zudem mitgeteilt, dass ab sofort alle positiven Testbefunde auch auf Mutationen untersucht werden.

Die Situation in den Pflegeheimen im Landkreis scheint sich derzeit etwas zu entspannen. Die meisten betroffenen Personen, die durch die Ausbrüche in den Einrichtungen infiziert waren, konnten aus der Quarantäne entlassen werden. In den vergangenen Tagen sind keine neuen Corona-Ausbrüche in Heimen bekannt geworden.

Auch die Corona-Impfungen im Landkreis setzen sich weiter fort, da wieder mehr Impfstoff geliefert werden konnte. Erstgeimpft sind mittlerweile 2.385 Personen, zweitgeimpft 1.176 Personen (Stand: 10.02.2021). Bei einer Senioreneinrichtung im Landkreis stehen die Erstimpfungen noch aus. Am 10. Februar wurde mit der Impfung in der ersten Einrichtung für behinderte Menschen im Landkreis begonnen.

Zum heutigen Tag, 11.02.2021, verzeichnet der Landkreis seit Beginn der Pandemie 2.544 Corona-Infektionen. 98 Menschen sind in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben (lt. RKI, Stand 11.02.2021).




ErsteCoronavirus-Mutation im Landkreis

Bei einer jungen Frau aus Treuchtlingen wurde erstmals im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Mutation des Coronavirus N501Y entdeckt. Das Teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit. Ein weiteres Familienmitglied der infizierten Frau wurde ebenfalls positiv getestet. Hier steht aber eine Aussage über den Virustyp noch aus. Die Patientin befindet sich mit der gesamten Familie in häuslicher Quarantäne.

Eine Sequenzierung zur genaueren Bestimmung der Virusvariante wurde in Auftrag gegeben. Ein direkter Bezug zu einem Heim, einer Schule oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung konnte bislang nicht hergestellt werden.

Weitere Ermittlungen zur Quelle der Infektion und zu möglichen Kontaktpersonen sind noch im Gange.




Gute Vorsätze auch für die Abfalltrennung!

„Ich trenne meine Abfälle korrekt“, das wäre doch auch einmal ein guter Vorsatz für das neue Jahr, meint nicht nur das Referat für Abfallwirtschaft beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

Titelbild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

(LRA) Abfalltrennung ist praktizierter Umwelt- und Klimaschutz, denn: Kommen die verschiedenen Abfälle aus dem Haushalt auf den richtigen Weg, so können daraus wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden – aber eben nur dann. Die Voraussetzungen dafür stehen jedem zur Verfügung: Grüne, braune schwarze Tonne, der Gelbe Sack und auch der Wertstoffhof.

Mehr Bioabfall als Restmüll
Unglaublich, aber wahr: Vergleicht man die Gesamtmengen in unserem Landkreis, so stehen 10.700 Tonnen Biomüll 9.200 Tonnen Restmüll gegenüber. Biogut, das nicht entsorgt werden muss, sondern vollständig der Natur zurückgegeben werden kann! Und es geht noch besser: Denn noch immer landen viele kompostierbare Abfälle in der Restmülltonne und enden somit in der Verbrennungsanlage.

Gibt man also konsequent alle kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten in die Biotonne, kann man ohne zusätzlichen Energieaufwand oder Kosten eine Menge tun für das Klima und den Umweltschutz.

Küchen- und Gartenabfälle im natürlichen Kreislauf
Die braune Biotonne ist nur für kompostierbare Abfälle. Abfälle, die nicht verrotten, schadstoffhaltig sind oder die Verarbeitung behindern, dürfen nicht in die Biotonne gegeben werden.

Unsere Küchen-, Speise- und Gartenabfälle durchlaufen dann einen völlig natürlichen Prozess – vergleichbar mit dem Komposthaufen im eigenen Garten: In einer Kompostierungsanlage wird der Inhalt unserer Biotonnen in großen Mieten angesetzt. Durch Mikroorganismen werden in dem nun beginnenden Zersetzungsprozess enorme Wärmemengen freigesetzt -70°C werden in der ersten Rottephase erreicht. Durch mehrmaliges Umsetzen wird gewährleistet, dass diese hohen Temperaturen, die ausschließlich durch die biologische Aktivität der Kleinstlebewesen erzeugt werden, alle Bereiche erreicht und so eine sogenannte Hygienisierung stattfindet.

Kompost plus Biotonne – das ideale Paar
Diese Hygienisierung kann auf einem Gartenkomposthaufen nicht vollständig stattfinden, weshalb es einige Abfälle aus Küche und Garten gibt, die man besser nicht selbst kompostiert, z. B.: gekochte oder fleischhaltige Speisereste, Unkräuter oder befallene Pflanzenreste. In der Biotonne sind diese Abfälle jedoch kein Problem.

Kompost schlägt synthetische Düngemittel
Der größte Teil dieses nährstoffreichen Produkts wird zu landwirtschaftlichen Düngezwecken, vor allem im Biolandbau, eingesetzt. Ansonsten finden die Komposte Absatz in Erdenwerken und Privatgärten. Wichtige Inhaltsstoffe der aus den Bioabfällen erzeugten Kompostprodukte sind essentielle Nährstoffe, vor allem Stickstoff, aber auch Phosphor, Kalium, Magnesium und Calcium sowie humöse organische Substanzen. Dieser Humusgehalt ist wegen seines positiven Effektes auf die Biodiversität im Boden von Interesse und trägt insgesamt zur Verbesserung der Bodengesundheit bei.

Bitte keine Störstoffe
Erkennt man die Bedeutung dieses wertvollen Produkts, das aus unseren Küchen- und Gartenabfällen entsteht, ist es selbstverständlich, dass jegliche Fremdstoffe wie Plastik, Glas, Metall oder womöglich sogar schadstoffhaltige Abfälle in der Biotonne nichts zu suchen haben.

Die kommunale Abfallwirtschaft bemüht sich seit Längerem, die Qualität des Bioguts, das auf der Kompostierungsanlage angeliefert wird, zu steigern. Dies gelingt natürlich nur, wenn jeder einzelne Haushalt bei der Abfalltrennung genau darauf achtet, dass keine Störstoffe in die Biotonne gelangen. Fehlbefüllte Biotonnen werden nicht geleert. Dabei werden die Müllwerker von einem am Fahrzeug verbauten Störstoffdetektor unterstützt, der das Leeren einer beanstandeten Tonne nicht zulässt.

Im Verlauf der letzten Monate konnte die Qualität des Bioguts schon merklich gesteigert werden. Leider führen vor allem die „biologisch abbaubaren Plastiktüten“ und „kompostierbaren Verpackungen“, die seit dem Anstieg an To-Go-Verpflegung deutlich zugenommen haben, immer wieder zu Missverständnissen. Diese Verpackungen können über den Gelben Sack, oder bei starker Verschmutzung über die Restmülltonne entsorgt werden. In der Biotonne haben Verpackungen prinzipiell nichts zu suchen. Sie würden unter hohem Arbeits- und Kostenaufwand in der Kompostierungsanlage aussortiert und müssten als teurer Restmüll verbrannt werden, da sie sich im Verlauf der relativ kurzen Rottezeit nicht zersetzen und somit das Endprodukt verschmutzen würden.

Mein Vorsatz: Ich bin dabei – Abfalltrennen ist Umweltschutz
Um sich bei der Abfalltrennung sicher zu sein, findet man auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-wug.de/biotonne viele Hinweise zum Umgang mit der Biotonne und weiteren Abfällen.




Reine Luft in Pappenheims Klassenzimmern

Die Luft in den Klassenzimmern der Grundschule Pappenheim-Solnhofen ist rein und braucht keine mechanische Luftreinigung. Das wurde jetzt bei einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt. Weil die Atemluft in den Schulräume über die Fester ausreichend gereinigt werden kann, gibt es in den Schulgebäuden in Pappenheim und Solnhofen keinen Bedarf für mobile Luftreinigungsgeräte.

Das hat die kommissarische Schulleitung der Grundschulen Pappenheim und Solnhofen der Stadtverwaltung Pappenheim mitgeteilt. Allerdings wünsche man sich CO2 Sensoren, die anzeigen wann es an der Zeit ist, das Klassenzimmer zu lüften.

Aufgekommen ist Das Thema durch einen schriftlichen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, in dem die Verwaltung aufgefordert wurde bei der Grundschule nach einer Bedarfserhebung Luftfilteranlagen zu bestellen und die entsprechenden Förderanträge einzureichen.

Bei der Bearbeitung des Antrages hat sich aber herausgestellt, dass es bei der Grundschule keinen Bedarf gibt. Außerdem wurde auch bekannt, dass es eine staatliche Förderung derartiger Anlagen nur für Schulräume zur Verfügung stehen, die nicht über die Fenster belüftet werden können. Da würde es für Pappenheim keine Förderung geben, denn alle Schulräume der Grundschule Pappenheim-Solnhofen können durch Fenster ausrechend gelüftet werden.

Dem Wunsch der Schulleitung entsprechend, hat die Stadtverwaltung stattdessen 13 CO2 Sensoren bestellt, die in voller Höhe von den Staatlichen Fördermitteln bezahlt wurden.

Bei der Stadtratssitzung dankte die SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler der Verwaltung für die zügige Umsetzung des Antragsthemas. „Wir sind sehr zufrieden“ erklärte sie und zog den Antrag zurück, in dem die Luftreinigungsanlagen beantragt worden waren.

Es sei wieder ein Schritt in die richtige Richtung, freute sich auch Bürgermeister Florian Gallus und zeigte sich überzeugt, dass die Anschaffung von CO2 Sensoren die bessere Variante sei.