Erhöhung der Kapazitäten am Impfzentrum

Die Nachfrage nach den Impfungen gegen das Coronavirus ist in den vergangenen Tagen enorm angestiegen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat daraufhin umgehend reagiert und den Betreiber des Impfzentrums Vitolus aufgefordert, die Kapazitäten deutlich zu erhöhen. Außerdem wird im Impfzentrum auf ein Terminvereinbarungsmodell umgestellt, um Wartezeiten am Impfzentrum zu reduzieren. Zusätzlich wird das Impfzentrum vorrangig an Freitagen Sonderimpfaktionen in den Städten und Gemeinden des Landkreises anbieten.

Erfreulicherweise steigt die Nachfrage nach den Impfungen gegen das Coronavirus im Landkreis stark an. Aufgrund der erhöhten Anzahl an Impfungen werden die Kapazitäten des Impfzentrums im Landkreis auf 1.250 Impfungen in der Woche erhöht. Je nach Bedarf kann zukünftig auch noch weiter aufgestockt werden. Mittlerweile haben rund 62 Prozent der Bevölkerung im Landkreis eine Erstimpfung erhalten, 63 Prozent eine Zweit- bzw. Abschlussimpfung.

Nachdem es in den vergangenen Tagen immer wieder zu langen Wartezeiten am Impfzentrum gekommen ist, stellt das Impfzentrum ab nächster Woche komplett auf ein Terminvereinbarungsmodell um. Impfwillige, egal ob für Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen sollen sich unter www.impfzentren.bayern registrieren und können im System einen Termin für eine Impfung vereinbaren. Wer noch einen aktiven Account von seiner ersten Impfserie besitzt, kann diesen für die Terminanmeldung nutzen. Wessen Account bereits abgelaufen ist, muss sich im System einen neuen erstellen. Wer keinen Internetanschluss besitzt, kann sich auch telefonisch unter 089 244188110 für einen Impftermin anmelden. Geimpft wird am Impfzentrum mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Es ist genügend Impfstoff vorhanden, so dass ein zeitnaher Termin angeboten werden kann.

Auch in dieser Woche war zusätzlich zu den bereits veröffentlichten freien Impfsprechstunden schon eine Terminvereinbarung über das bayernweite Impfportal möglich.

Zusätzlich wird das Impfzentrum vorrangig an Freitagen Sonderimpfaktionen in den Städten und Gemeinden des Landkreises anbieten. Für diese Sonderimpfaktionen ist keine Terminvereinbarung notwendig. Impfwillige können einfach vorbeikommen und erhalten eine Impfung mit dem Impfstoff von Biontech. Auch Zweit- oder Auffrischimpfungen sind bei den Vor-Ort-Impfaktionen möglich. Das Landratsamt wird in Kürze über die bisher geplanten Sonderimpfaktionen informieren.

Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen die Auffrischimpfungen massiv voranzutreiben. Insbesondere aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind alle Personen über 18 Jahren aufgerufen, eine Auffrischimpfung durchführen zu lassen, wenn die erste Impfserie vor sechs Monaten abgeschlossen wurde. Die Impfung erfolgt nach ärztlicher Entscheidung und Aufklärung des Impfwilligen im Einzelfall. Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass insbesondere Personen über 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen, deren erste Impfserie bereits mehr als sechs Monate zurückliegt, zeitnah eine Auffrischimpfung durchführen lassen.

„Impfen schützt vor einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung! Ich bitte alle, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen, ihre Impfentscheidung auch in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu überdenken. Schützen Sie sich und die Gesellschaft durch eine Impfung gegen das Coronavirus. Nur so können wir vulnerable Gruppen schützen und die Pandemie weiter eindämmen!“, verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.




Neue Corona-Regeln gelten ab Sonntag

Weil der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen deutlich über 50 (derzeit72,5) gelten im Landkreis Weißenburg Gunzenhausen ab Sonntag, 29. August 2021, neue Corona-Regeln. Diese werden vom Landratsamt bekanntgegeben:

Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Perso-nen bleiben für die Gesamtzahl weiterhin außer Betracht.

Öffentliche und private Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zulässig.

3-G-Regel
Unverändert gilt weiterhin die sogenannte 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft) für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zur Innengastronomie, zu Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Friseur, Maniküre, Massagen), den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen, die Sportausübungen in geschlossenen Räumen so-wie Beherbergungen (hier gilt eine Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden).

Testnachweis
Als aktueller Testnachweis anerkannt wird ein POC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder ein vor Ort durchgeführter Selbsttest, der unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (in der Regel der jeweilige Betreiber oder Veranstalter).

Von der Testpflicht ausgenommen
sind asymptomatische, vollständig geimpfte und genesene Personen mit einem Nachweis über die Impfung oder Genesung sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag.

Ebenso ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt laut Auskunft des Gesundheitsministeriums auch in den Ferien und damit namentlich auch in den aktuell laufenden Sommerferien für bayerische Schülerinnen und Schüler.

Nach der bislang geltenden Rechtslage nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht im Bereich der Schulen bei Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Schularten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Gebäuden und geschlossenen Räumen. Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof), während des Sportunterrichts sowie während der Stoßlüftung der Klassen- und Aufenthaltsräume kann die Maske jedoch – unabhängig von der Inzidenz – abgenommen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu deren sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler mit einer entsprechenden Befreiung sowie Schülerinnen und Schüler, für welche auf-grund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist oder für welche das Abnehmen der Maske zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Ergänzend zur dargestellten aktuellen Rechtslage bei Überschreitung einer 7-Tage-In-zidenz von 50 hatte das Bayerische Kultusministerium in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass inzidenzunabhängig für die ersten Unterrichtswochen nicht nur im Inneren des Schulgebäudes, sondern auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz im Klassen-zimmer eine Maskenpflicht gilt, um Infektionen durch Reiserückkehrer zu verhindern.

Das Landratsamt wird die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 im Amtsblatt, das am 28.08.2021 in den Tageszeitungen erscheint, bekanntgeben. Die o.g. neuen Corona-Regelungen gelten dann ab Sonntag, 29. August 2021.

Die jeweils aktuell gültigen Corona-Regeln für den Landkreis finden Sie unter www.landkreis-wug.de.




Impftermin innerhalb 48 Stunden

Da der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen große Impfstofflieferungen erwartet, wird im Impfzentrum ein Impftermin innerhalb 48 Stunden nach der Registrirung zugesichert. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna.

Das Landratsamt teilt dazu mit:
Am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen sind alle Personen aus dem Landkreis, die sich für eine Impfung gegen das Coronavirus registriert haben, bereits geimpft beziehungsweise haben eine Termineinladung erhalten. Personen, die sich impfen lassen möchten, können sich weiterhin registrieren und erhalten mittlerweile innerhalb von 48 Stunden eine Termineinladung.

Über 50 Prozent der Landkreisbevölkerung haben schon eine Erstimpfung am Impfzentrum oder bei den niedergelassenen Ärzten erhalten. In den nächsten Wochen sind große Impfstofflieferungen angekündigt, so dass zahlreiche Termine am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen vergeben werden können. Leider sind nur noch wenige Personen im Bayerischen Registrierungsportal für eine Impfung registriert.

Wer sich jetzt unter www.impfzentren.bayern registriert, erhält innerhalb von 48 Stunden auch eine Termineinladung zur Impfung. Impfwillige ohne Internetzugang können sich auch telefonisch unter 09831 52-2041 registrieren lassen.

Am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen werden Erst- und Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von Moderna und Biontech durchgeführt.




Neues PCR-Testzentrum in Weißenburg

Ab Donnerstag, 01. Juli 2021 wird im Landkreis ein weiteres PCR-Testzentrum am Kirchweihplatz in Weißenburg eingerichtet. Bereits seit März vergangenen Jahres gibt es in Gunzenhausen in der Alemannenstraße ein PCR-Testzentrum des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.

Der PCR-Test liefert die zuverlässigsten Ergebnisse in Bezug auf eine Corona-Infektion. Das Ergebnis liegt allerdings oft erst nach 24 bis 48 Stunden vor. Wer den Verdacht hat, sich angesteckt zu haben, soll in keinem Fall ohne Registrierung zu den Testzentren kommen. Dies ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. Personen mit Symptomen sollen sich weiterhin an ihren Hausarzt wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Über 27.000 Tests wurden seit März 2020 am Testzentrum in Gunzenhausen durchgeführt. Neben den Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis sind die PCR-Tests ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung. Am Testzentrum in Gunzenhausen werden trotz der sinkenden Corona-Infektionszahlen weiterhin täglich zahlreiche PCR-Tests durchgeführt. Der PCR-Test ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Da die PCR-Testzentren in Bayern auf jeden Fall weiter bis zum 30. September 2021 betrieben werden sollen, hat sich das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bei der Neuausschreibung des landkreiseigenen Testzentrums dazu entschieden, auch ein PCR-Testzentrum in Weißenburg einzurichten. Dies wird wie das Testzentrum in Gunzenhausen vom Dienstleister Vitolus betrieben und ab dem 1. Juli 2021 am Kirchweihplatz in Weißenburg eingerichtet werden.

Das Testzentrum in Weißenburg wird Montag bis Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr geöffnet haben. Der Ablauf wird ähnlich sein wie am Testzentrum in Gunzenhausen, nur nicht als „Drive-In“. Die registrierte Person passiert zu Fuß zu der vorgegebenen Uhrzeit die Teststation, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden.

Im zweiten Schritt nimmt das medizinische Fachpersonal den Abstrich. Die Teststäbchen werden anschließend an das zuständige Labor gebracht.

Das Testergebnis wird den Betroffenen digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Sollte keine digitale Zustellung möglich sein, ist auch eine postalische Mitteilung über das Testergebnis möglich. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden Sie über das Gesundheitsamt kontaktiert.

Termine können online unter www.vitolus.de/weissenburg vereinbart werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch telefonisch unter 089 904 212 661 für die PCR-Testung anmelden.

Das PCR-Testzentrum in Gunzenhausen bleibt vorerst weiter in der Alemannenstraße bestehen. Da aber die Einrichtung des neuen Recyclinghofes ansteht, wird das Testzentrum in Gunzenhausen in Kürze auf den Kirchweihplatz umziehen. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren. Das Testzentrum in Gunzenhausen wird ebenfalls Montag bis Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr geöffnet sein. Online kann man sich unter www.vitolus.de/gunzenhausen anmelden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch telefonisch unter 089 904 212 661 für die PCR-Testung anmelden.

Weiterhin gibt es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mehrere Schnellteststationen. Eine Übersicht über alle Testmöglichkeiten im Landkreis gibt es unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten/.




Verkürzte Öffnungszeiten im Testzentrum Pappenheim

Das Corona-Schnelltestzentrum Pappenheim wird seine Öffnungszeiten kürzen. Da die Nachfrage stark nachgelassen hat wird die Testzeit am Montag und Mittwoch nur noch eine Stunde von 16:00 bis 17:00 Uhr sein.

Der Testtermin am Samstag von 14:00 bis 16:00 Uhr bleibt von bestehen




Testzentrum Pappenheim passt Öffnungszeiten an

Wegen der weiter sinkenden Inzidenz im Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen und den damit verbundenen Lockerungen, hat das Testzentrum in Pappenheim seine Öffnungszeiten angepasst.

Ein negativer Test ist derzeit derzeit nur noch für Gäste in den Beherbergungsbetrieben erforderlich.

Im Einzelhandel und in der Gastronomie müssen derzeit keine negativen Testergebnisse mehr vorgelegt werden

Wegen der damit im Zusammenhang stehenden gesunkenen Anfragen entfällt der Termin am Freitagvormittag.

Dafür gibt es, in Abstimmung mit den Beherbergungsstätten, in Pappenheim ab der nächsten Woche ein Testangebot am Samstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Der Temin ist an die Anreisezeit der Feriengäste in Pappenheim angepasst.

Ein Onlineanmeldung ist unter folgendem Link möglich.
https://www.terminland.de/wdscare/online/pappenheim




Hanta-Virus im Raum Pappenheim

Im Bereich der Stadt Pappenheim und Umgebung sind in den vergangenen zehn Tagen insgesamt sieben Fälle von Infektionen mit dem Hanta-Virus aufgetreten. Das Gesundheitsamt bittet daher die Bevölkerung im Raum Pappenheim um Vorsicht bei Arbeiten in Schuppen, Kellern oder auch im Garten.

(LRA)Hanta-Viren werden in Süddeutschland von infizierten Rötelmäusen übertragen. Diese scheiden die Viren über Speichel, Kot und Urin aus, welche außerhalb des Tierkörpers dann noch mehrere Tage vermehrungsfähig bleiben. Zur Infektion von Menschen kommt es dann, wenn diese befallene Stäube inhalieren. Andere Infektionswege (vor allem über Verletzungen der Haut) sind möglich, aber vergleichsweise selten.

Die meisten Infektionen beim Menschen verlaufen unbemerkt. So es zur Erkrankung kommt, beginnt diese in der Regel mit plötzlichem Fieber. Typisch sind auch Rücken-, Kopf- oder Bauchschmerzen. Nach mehreren Tagen treten dann Nierenfunktionsstörungen auf, die teilweise auch stationär behandlungsbedürftig sind. Langfristige Folgen sind dagegen in Mitteleuropa sehr selten.

Der Nachweis einer Infektion erfolgt durch Antikörper im Blut. Eine lebenslange Immunität wird nach einer Erkrankung angenommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gibt es nicht.

Der wirksamste Schutz gegen eine Infektion ist die Bekämpfung von Mäusepopulationen in und um den Wohnbereich, Entfernung jeglicher Nahrungsquellen aus diesem Bereich und das Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) und Handschuhen bei Arbeiten in Schuppen, Kellern, Gärten und überall dort, wo sich diese Mäuse aufhalten könnten. Auch das Befeuchten von Stäuben zur Bindung ist eine wirksame Maßnahme.




Freibad öffnet am Samstag

Das Pappenheimer Freibad eröffnet am kommenden Samstag. 29.Mai 2021 um 11:00 Uhr seine zweite Saison unter Corona Bedingungen.

Die offizielle Eröffnung findet um 12:00 Uhr mit einer Ansprache von Bürgermeister Florian Gallus bei einem kleinen Festakt und dem anschließenden Hissen der Pappenheimer Stadtfahne und der Fahne der Wasserwacht statt. Wie immer ist am Eröffnungstag der Eintritt frei. Allerdings sind beim Freibadbesuch Corona-Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen, einzuhalten.
Steffen Petrenz, Leiter der Städtischen Werke bittet die Badegäste wie schon im vergangenen Jahr um Verständnis und Mitwirkung bei den Corona Schutzmaßnahmen, damit das Pappenheimer Freibad auch weiterhin geöffnet bleiben kann. Das Chico-Kiosk-Team wird weiterhin für das leibliche Wohl der Gäste sorgen.

Das Pappenheimer Freibad ist mit 44.000 Quadratmeter Liegefläche eines der größten und schönsten Freibäder Bayerns und hat sich in den letzten Jahren einer ständigen Aufwertung erfreut.




Öffnungsschritte werden im Landkreis möglich

In den vergangenen fünf Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Daher sind ab Dienstag, 25. Mai 2021 Öffnungsschritte möglich. Da das Infektionsgeschehen weiterhin stabil unter 100 ist, hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums für weitere Öffnungsschritte beantragt und dieses über die Pfingstfeiertage bereits erhalten. Aus diesem Grund sind auch weitere Öffnungsschritte speziell in den Bereichen Außengastronomie, Beherbergung, Sport, touristische Dienstleister, Freibäder und Kultur ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021 möglich.

Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit: 

Fünf Tage hintereinander lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Robert Koch-Institut unter dem Wert 100. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht daher einige Änderungen der geltenden Corona-Regelungen vor. Durch das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind auch weitere Öffnungsschritte möglich. Die nachfolgenden Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021.

Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt zweier Hausstände im privaten oder öffentlichen Raum ist zulässig, solange die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Weiterhin gilt, dass die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren für die Gesamtzahl außer Betracht bleiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt ab dem 25. Mai 2021 um 0.00 Uhr.

Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig (Click & Meet). Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nicht länger nötig.

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist mit den Maßgaben zulässig, dass das Personal eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen und eine Steuerung des Zutritts durch vorherige Terminreservierung erfolgen muss. Der Dienstleister hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Schulen
In allen Schulen findet Präsenzunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, muss Wechselunterricht stattfinden.

Kinderbetreuungsangebote
Einrichtungen dürfen wieder öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung und insbesondere unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, der FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes öffnen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschule
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, sofern zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Zudem hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.

Weitere Öffnungsschritte gelten ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021:

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Theater-, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit Testnachweis öffnen.

Kulturveranstaltungen
Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) sind erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Gäste gilt eine Testpflicht.

Sport
Zugelassen werden kann kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie die Sportausübung unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Die Testpflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus maximal zwei Hausständen (insgesamt max. fünf Personen) oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.

Fitnessstudios dürfen in Unterhundertgebieten für kontaktfreien Sport auf Basis eines Hygienekonzeptes unter der Voraussetzung öffnen, dass die Kunden einen Termin gebucht haben und einen aktuellen negativen Testnachweis besitzen. Die einschlägigen Hygienemaßnahmen sind zu beachten (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen.

Beherbergung
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind zulässig. Weiter sind im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Freizeit
Der touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Durchführung von Stadt- und Gästeführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kundinnen und Kunden zulässig.

Freibäder dürfen öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein Testnachweis.

Laien- und Amateurensembles
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind zulässig.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. Mai 2021 im Wege einer Notbekanntmachung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes – einsehbar unter www.landkreis-wug.de/regelungen-corona-pandemie/ – amtlich bekanntgemacht. Die amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Landkreises wird zeitnah noch gesondert erfolgen.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021. Das Landratsamt bittet die verantwortlichen Stellen und Betriebe auch die jeweiligen Rahmenhygienekonzepte zu beachten.

Weiterhin macht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nochmal auf die Verwendung der luca-App aufmerksam. Mit Hilfe dieser Anwendung kann die Kontaktnachverfolgung sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum noch effizienter gewährleistet werden. Alle Informationen zur Verwendung der luca-App gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/lucaapp.

Hinweis für geimpfte und genesene Personen:
Seit dem 06. Mai 2021 gelten folgende Erleichterungen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen: Die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für diese Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Soweit in § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.

Hierbei ist zu beachten: Als vollständig geimpft gilt eine Person ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Als Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes Personen ausweisen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen.




Testtermine für Freitag haben sich geändert

Für die Corona-Schnellteststation Pappenheim im Evangelischen Gemeindehaus Garf-Carl-Straße 1 gibt es eine Terminänderung. Ab dem kommenden Freitag, 21.Mai und an allen darauffolgenden Freitagen werden nur noch von 08:00 Uhr bis 10:00 Testtermine angeboten.

Die Termine montags und mittwochs jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr bleiben unverändert.




Corona-Situation weiterhin ernst nehmen

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen appelliert an die Landkreisbevölkerung, die Corona-Situation weiterhin ernst zu nehmen. Nur wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, sind weitere Öffnungsschritte im Landkreis möglich. Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 125,6. 

 Auch die Vertreter der DEHOGA und der IHK bitten die Bevölkerung, sich weiterhin an die Hygienemaßnahmen zu halten. „Nur wenn die Inzidenzzahlen im Landkreis deutlich sinken, sind Öffnungsschritte möglich. Die anstehenden Öffnungen sind für die Gastronomie und den Handel enorm wichtig. Mit unvorsichtigem Verhalten gefährdet man nicht nur die eigene Gesundheit, sondern fordert auch massive wirtschaftliche Konsequenzen heraus!“, so Berta Jäger, Vorsitzende der DEHOGA im Landkreis und Dr.-Ing. Simon Amesöder, Vorsitzender des IHK-Gremiums im Landkreis.

Leider sind in den vergangenen Tagen die Inzidenzwerte im Landkreis auch nochmal deutlich gestiegen. Die Neuinfektionen spielten sich dabei vor allem im privaten und familiären Bereich ab, aber auch vereinzelt innerhalb von Betrieben. „In den allermeisten Unternehmen greifen die umgesetzten Hygienemaßnahmen und zeigen, dass eine Ansteckung innerhalb der Mitarbeitenden durch die konsequente Umsetzung verhindert werden kann,“ so Amesöder weiter.

Landrat Manuel Westphal bittet die Bevölkerung um Unterstützung: „Ich weiß, wir leben in einer sehr schwierigen Zeit und die Pandemie belastet uns alle. Doch bitte ich Sie um Ihre Mithilfe, damit die Zahlen weiter sinken. Bitte halten Sie sich weiterhin an die geltenden Kontaktbeschränkungen und die so wichtigen Hygienemaßnahmen.“

Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenz ist auch eine weitere Lockerung für den Tourismus am 21.05. voraussichtlich nicht möglich. „Der durch die Pandemie erzeugte wirtschaftliche Schaden ist nicht mehr aufzuholen. Für uns ist es sehr wichtig, dass die Pandemie weiter eingedämmt wird und wir möglichst schnell wieder öffnen können“, ergänzt Berta Jäger.

Das Unterschreiten des 100er-Werts bei der Inzidenz ist der einzige Weg weitere Öffnungen zu ermöglichen. Nur wenn die Virusausbreitung gebremst wird, können kleine Schritte zurück zur Normalität gemacht werden. Das Landratsamt hat darüber hinaus keine Möglichkeit, Lockerungen herbeizuführen.

„Jeder von uns sehnt sich danach, wieder Freunde zu treffen oder bei gutem Wetter den Biergarten zu besuchen. Doch noch heißt es, vorsichtig sein und unnötige Kontakte vermeiden. Das Virus ist noch zu sehr verbreitet im gesamten Landkreis. Schützen Sie sich und andere und begrenzen Sie Ihre Kontakte weiterhin auf ein Mindestmaß und beachten Sie bitte jederzeit die geltenden Kontaktregelungen“, so Landrat Manuel Westphal.

Ein wichtiger Schritt, um die Pandemie weiter einzugrenzen, ist die Impfung der Bevölkerung gegen das Virus. „Durch die Impfungen am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen und in den Arztpraxen im Landkreis kommen wir mit den Impfungen gegen Corona weiter voran. Über 30.700 Personen haben bereits ihre Erstimpfung erhalten. Je mehr Impfstoff uns zur Verfügung gestellt wird, desto mehr Personen können geimpft werden. Wir hoffen, dass die Liefermengen weiterhin hoch bleiben und wir zügig vorankommen“, erklärt Landrat Westphal.




Corona-Situation im Landkreis vor dem Himmelfahrtstag 2021

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen analysiert die Coronasituation und den aktuellen Stand der Schutzimpfungen.

(LRA) Leider sind die täglichen Corona-Neuinfektionen in den vergangenen Tagen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wieder angestiegen. Das RKI weist heute eine 7-Tage-Inzidenz von 119,3 für den Landkreis auf. Solange die 7-Tage-Inzidenz nicht stabil unter 100 liegt, sind keine weiteren Öffnungsschritte im Landkreis möglich.

 Zwar hat sich in der vergangenen Woche bereits eine Entspannung des Infektionsgeschehens angekündigt, doch wurden in den vergangenen Tagen wieder deutlich mehr Corona-Neuinfektionen festgestellt, als in der vergangenen Woche. So meldete das Gesundheitsamt im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gestern 40 neue Fälle.

Das Infektionsgeschehen verteilt sich weiterhin auf den gesamten Landkreis und spielt sich überwiegend im privaten beziehungsweise familiären Bereich ab, aber nach wie vor auch innerhalb von Betrieben. Glücklicherweise wurden in den vergangenen Tagen nur wenige Infektionen bei jüngeren Kindern festgestellt, so dass Grundschulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen waren. Bei einzelnen positiv getesteten Schülern von Abschlussklassen verschiedener Schulen im Landkreis wurden individuelle Maßnahmen getroffen, so dass auch alle Kontaktpersonen unter entsprechenden Schutzmaßnahmen an ihren Prüfungen teilnehmen können.

In der dritten Welle der Corona-Pandemie ist zudem festzustellen, dass nun auch immer mehr jüngere Menschen von einem schweren Verlauf der Krankheit betroffen sind. Dies kann auch das Klinikum Altmühlfranken bestätigen. Die Zahl der COVID-Patienten im Klinikum ist leicht rückläufig, von einer Entspannung kann aber noch nicht die Rede sein. Es stehen an beiden Klinikstandorten weiterhin alle Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Aufgrund des Infektionsgeschehens appelliert das Gesundheitsamt weiter an die Bevölkerung, sich unbedingt an die geltenden Kontaktbeschränkungen zu halten. Das heißt, dass sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person im privaten und öffentlichen Raum treffen darf. Wer sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen mit anderen trifft, sollte dies vorwiegend draußen und mit Abstand tun. Das Infektionsrisiko ist im Freien deutlich geringer als in geschlossenen Räumen. In geschlossenen Räumen sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen und regelmäßig gelüftet werden.

Außerdem sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die bestehenden Testmöglichkeiten rege zu nutzen. Aufgrund der hohen Kapazitäten an Schnelltests, die mit Hilfe von regionalen Partnern wie dem MVZ des Klinikums Altmühlfranken, den Apotheken oder der DLRG im gesamten Landkreis geschaffen wurden, ist es möglich, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auch mehr als einmal in der Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen kann. Das MVZ wird in der kommenden Woche noch zwei zusätzliche Schnellteststationen in Ellingen und Pleinfeld eröffnen. Alle Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis gibt es unter www.landkreis-wug.de/corona-schnelltestangebote/.

Da wie in den vergangenen Wochen auch Infektionen innerhalb von Unternehmen zum Infektionsgeschehen beigetragen haben, sensibilisiert das Gesundheitsamt erneut, auch während der Arbeitszeit die geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Das heißt, beim Aufenthalt mehrerer Personen in einem Raum muss unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz, möglichst FFP2, getragen und auf ausreichend Abstand geachtet werden. Auch ein regelmäßiges Lüften ist für den Infektionsschutz sehr wichtig. Empfohlen werden das Stoßlüften in Büroräumen mindestens einmal pro Stunde, in Veranstaltungs-, Besprechungs- und Seminarräumen alle 20 Minuten und in Räumen, wo Menschen sportlich aktiv sind, mindestens fünf Luftwechsel pro Stunde. Auch die Nutzung einer CO2-Ampel oder Apps, die an das regelmäßige Lüften erinnern, können hilfreich sein. Auch bei gemeinsamen Autofahrten sollte unbedingt eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden, bestenfalls eine FFP2-Maske.

Sollte es in Betrieben zu einem Corona-Fall kommen, müssen dem Gesundheitsamt für die Kontaktnachverfolgung alle – auch kurzzeitige – Kontakte der betroffenen Person genannt werden. Nur so können Infektionsketten wirksam unterbrochen werden. Das Gesundheitsamt prüft immer jeden Einzelfall und wird je nach Gegebenheiten (Tragen von Masken, Abstand…) über Test- und Quarantäneanordnungen entscheiden. Wird kein schlüssiges Hygienekonzept des Betriebes vorgelegt, erschwert das die Arbeit des Gesundheitsamtes. Auch das Verschweigen von Kontaktpersonen führt letztlich nur dazu, dass Infektionen nicht rechtzeitig erkannt werden, sich in Betrieben ausbreiten und die Zahlen wieder steigen. Wichtig sind in diesen Fällen auch die vom Gesundheitsamt empfohlenen PCR-Tests, die Infektionen oft viel früher aufdecken als Antigen-Schnelltests.

„Wir betrachten bei Corona-Infektionen immer den Einzelfall und entscheiden nach der Sachlage, die uns von der betroffenen Person geschildert wird. Nach Schema F wird von uns keine Quarantäne angeordnet, da auch uns wichtig ist, die Aufrechterhaltung des Betriebes sicherzustellen!“, so Dr. Miriam Schneider, die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes.

Landrat Manuel Westphal bittet die Bevölkerung um Geduld und Mithilfe: „Ich weiß, dass die Zeit, in der wir nun schon mit den derzeit gültigen Corona-Auflagen leben, sehr, sehr schwer ist und uns vieles abverlangt. Doch bitte ich Sie alle weiterhin darum, die notwendige Vorsicht an den Tag zu legen! Nur, wenn es uns gelingt, die Infektionszahlen deutlich zu verringern, können weitere Öffnungsschritte erfolgen. Vielen Dank für Ihre Geduld, Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis für die Situation!“

Aktueller Stand der Impfungen
Sehr wichtig bei der Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin die Impfungen gegen das Virus. Bisher sind im Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen 18.471 Erstimpfungen erfolgt und 8.891 Zweitimpfungen. Auch die Arztpraxen werden weiterhin mit Impfstoff beliefert und konnten 11.040 Erstimpfungen durchführen und 482 Zweitimpfungen.

Bis Anfang nächster Woche werden wieder vorwiegend Erstimpfungen am Impfzentrum durchgeführt, danach wird der gelieferte Impfstoff hauptsächlich für die notwendigen Zweitimpfungen ausreichen. Mittlerweile werden Personen der dritten Priorisierungsgruppe erstgeimpft. Derzeit sind im Impfportal BayIMCO 14.202 Personen registriert, welche noch keine Termineinladung erhalten haben.

2.243 Personen haben eine Einladung erhalten, ohne diese bisher angenommen zu haben. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Personen schon eine Impfung in einer niedergelassenen Arztpraxis erhalten haben, ohne dass diese sich im Impfportal abgemeldet haben. Das Impfzentrum bittet deshalb dringend darum, dass diese Personen sich im Impfportal unter www.impfzentren.bayern abmelden. Personen, die sich telefonisch registriert haben, können sich unter 09831 52-2041 abmelden lassen.

Aufgrund der Vorgaben des Ministeriums erfolgen die Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca weiterhin im Abstand von 12 Wochen, wodurch ein maximaler Wirkungsgrad der Zweitimpfung erzielt wird. Eine Verschiebung von Zweitimpfterminen ist in Impfzentren generell nicht möglich. Von Anfragen soll daher abgesehen werden.

Wer sich am Impfzentrum impfen lassen will, muss sich vorher unter www.impfzentren.bayern registrieren. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch telefonisch unter 09831 52-2041 für eine Impfung registrieren lassen.