Digitale Krankmeldung seit Jahresbeginn

Der „Gelbe Schein“ als Krankmeldung für gesetzlich Krankenversicherte hat ausgedient. Seit Januar ersetzt die elektronische Krankschreibung (eAU) vollständig das bisherig Krankmeldungs-Formular auf Papier. Damit entfällt auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Das teilt die AOK Mittelfranken mit.

(AOK-Mfr.) „Bislang bestand die Krankmeldung aus mehreren Durchschlägen – jeweils für den Arbeitgeber, den Versicherten und die Krankenkasse“, so Claus Eitel, Direktor in der AOK Mittelfranken.

Mit der eAU wird die Meldung direkt von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet. Dadurch entfällt für die Versicherten die Zustellpflicht an die Kasse und ebenso die Zustellpflicht an den Arbeitgeber.

Dieser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab. „Die Übermittlung per Knopfdruck entlastet die Patienten, die sich so voll auf ihre Genesung konzentrieren können“, so Claus Eitel. Zudem vereinfacht und beschleunigt der digitale Weg die Verarbeitung bei der Krankenkasse, so dass beispielsweise das Krankengeld an die Versicherten schneller ausgezahlt werden kann.
Sollte die elektronische Übermittlung aus der ärztlichen Praxis an die Krankenkasse einmal aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann man dort auch eine Papierbescheinigung ausstellen. Diese reichen die Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Auf Wunsch der Versicherten kann für die eigenen Unterlagen weiterhin ein Papierausdruck erstellt werden.

Trotz eAU weiterhin Mitteilungspflicht
Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt nach wie vor: Alle Arbeitnehmenden, die arbeitsunfähig sind, müssen dies ihrer Firma unverzüglich mitteilen und auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben. „Am besten ist es, gleich nach dem Aufstehen und zusätzlich nach dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu melden. Beschäftigte sind jedoch nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben“, so Claus Eitel. Dauert die Arbeitsunfähigkeit (AU) länger als drei Kalendertage, sind die Erkrankten verpflichtet, die AU ärztlich feststellen zu lassen sofern es keine andere betriebliche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings auch schon früher verlangen. Dauert die Erkrankung länger an, als im Attest angegeben, muss dies erneut ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen.

Erlaubt ist, was die Genesung fördert
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit das Bett hüten – es sei denn auf ärztliche Anordnung. „Grundsätzlich ist während einer Arbeitsunfähigkeit alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, gefährdet oder verzögert“, so Claus Eitel.
Es ist zum Beispiel in Ordnung, Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung förderlich ist. „Generell ist es sinnvoll, die behandelnde Ärztin oder den Arzt zu fragen, was empfehlenswert oder zulässig ist“, rät Claus Eitel. Bei starkem Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer des Autos zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.

Weitere Infos zur digitalen Krankschreibung gibt es im Internet unter www.aok.de/bayern/eau .

Titelfoto: © PantherMedia / Bernd Leitner

 




Online-Meldeformulare bei positivem Corona-Test nutzen

In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis wieder angestiegen. Wie Anfang August befindet sich die Inzidenz für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wieder deutlich über dem Wert 400 und liegt laut RKI heute bei 489,9. Das Gesundheitsamt macht daher auf die Online-Meldemöglichkeit für positiv auf Corona getestete Personen aufmerksam.

(LRA) Auf der Homepage des Landratsamtes finden Personen, die einen positiven Schnell-, Selbst- oder PCR-Test haben Informationen zum weiteren Verhalten. Bei positivem Schnell- oder Selbsttest sollte das Ergebnis mittels PCR-Test bestätigt werden. Nur mit einem positiven PCR-Testergebnis kann im Nachgang ein Genesenenzertifikat ausgestellt werden. Wer einen positiven Selbst- oder Schnelltest hat, ist für einen kostenlosen PCR-Test an den lokalen Testzentren in Weißenburg und Gunzenhausen berechtigt.

Das Testzentrum in Weißenburg befindet sich in der Krankenhausstraße 5, in Gunzenhausen finden Sie das Testzentrum am Hafnermarkt 18. Alle Informationen zur Terminvereinbarungen finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum/. Personen, die ausgeprägte Symptome haben (starke Erkältungsbeschwerden, Kopf-/Gliederschmerzen, Atemnot, Fieber, Schwäche oder Geruchs- und Geschmacksverlust) kontaktieren bitte ihre Hausarztpraxis oder außerhalb der Öffnungszeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Sobald ein positives Ergebnis eines professionellen Schnell- oder PCR-Tests vorliegt, muss sich der Betroffene in häusliche Isolation begeben. Die Isolation dauert mindestens fünf Tage. Voraussetzung für die Beendigung der Isolation ist, dass seit 48 Stunden keine Symptome vorliegen. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich, nur für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen gelten besondere Vorgaben.

Wer einen positiven Testbefund vorliegen hat, kann sich unter www.landkreis-wug.de/positives-testergebnis/ online registrieren und erhält umgehend alle relevanten Informationen sowie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber per E-Mail zugesandt. Das Gesundheitsamt bittet darum, die Möglichkeit zur Online-Registrierung zu nutzen. Wer keinen Internetzugang hat, erhält die Informationen weiterhin telefonisch bzw. per Post. Ein Anruf beim Gesundheitsamt ist in keinem Fall notwendig.

Alle weiteren Informationen zum Verhalten bei einem positiven Testergebnis finden Sie unter www.landkreis-wug.de. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch unter 09141 902-401 telefonisch informieren.

 




Der Pappenheimer Kneipp-Sommer ist eröffnet

Der Heimat- und Geschichtsverein Pappenheim und Ortsteile e.V. hat jetzt eine Veranstaltungsreihe zum Pappenheimer Kneipp-Sommer eröffnet. Mit dem Wahlspruch „Natur ist die beste Medizin“ hat der Verein seine Veranstaltungen mit dem Jahresmotto des Kneipp-Bundes überschrieben. Die Am Mittwoch, 24. Mai gibt es einen Vortrag von Schloßapotheker Holger Wenzel zum Thema „Work? Life? Balance!“

Wie schon im Jahre 2019 bietet der Heimat und Geschichtsverein nun wieder eine Veranstaltungsreihe an bei der die Natur und insbesondere das kalte Wasser als Heilmittel im Vordergrund stehen sollen. Der Auftakt fand nun am vergangenen Donnerstag im K14-Haus der Bürger bei einem Seminar für Kräuterkunde mit der Kräuterpädagogin Brigitte Boscher aus Osterdorf statt. Die Brennnessel als gesunde Bereicherung des Speiseplans stand an diesem Nachmittag auf dem Programm.

Die Eröffnungsveranstaltung fand am frühen Abend bei der Kneippanlage an der Altmühlbrücke statt, die mit Unterstützung des Kneipp-Vereins Weißenburg e.V. stattfand.

Renate Prusakow, die Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins begrüßte unter den Gästen Katrin Binkert vom Kneippverein Weißenburg e.V., die den Gästen das richtige Wasser treten nahebrachte.

Sie begrüßte auch Bürgermeister Florian Gallus, der nach einer Sitzung mit dem Bauausschuss gekommen war.

Ihr Dank galt allen, die sich mit Veranstaltungen in den Pappenheimer Kneippsommer einbringen. Insbesondere dankte sie den Mitarbeitern des städtischen Bauhofs, für die seit vielen Jahren regelmäßige Reinigung der Anlage, durch die der Brunnmühlbach mit seinem zu allen Jahreszeiten acht Grad kalten Wasser fließt.

Zur Überraschung aller kam dann auch noch Pfarrer Sebastian Kneipp, verkörpert von Pfarrer Robert Rapljenović über die Altmühlbrücke zur Kneippanlage. Er sei mit dem Zug aus Bad Wörishofen angereist erzählte er, um seinen Pappenheimern von der Heilkraft der Natur und insbesondere des Wassers zu berichten. Er habe es nach langer Krankheit selbst erfahren und wisse wovon er rede. Natürlich erklärte Pfarrer Sebastian Kneipp auch die fünf Säulen der Gesundheitslehre nach Kneipp, wobei ihm der Begriff „Balance“ nicht so gut gefiel. Zu seiner Zeit vor rund 200 Jahren habe man dazu „Disziplin“ gesagt, das treffe den Nutzen dieser Gesundheitssäule besser.
Jedenfalls freute sich Pfarrer Sebastian Kneipp sehr, dass nach seinem 201. Geburtstag seine Lehren noch immer so eifrig gelehrt und angewandt werden.

Nach dem Rundgang „Gesund Wassertreten“ im Kneippbecken unter Anleitung von Katrin Binkert gab es dann noch Brennnesselsalat, Häppchen mit Brennnesselcreme und Kräuterlimonade. Die anfänglichen Vorbehalte mancher Gäste gegen die schmackhaften Brennnesselspeisen wurden nach dem ersten Kosten schnell aufgegeben.

Die Veranstaltungsreihe für den Pappenheimer Kneipp-Sommer wird am Dienstag, den 24. Mai 2022 mit einem Vortrag von Schloßapotheker Holger Wenzel fortgesetzt. „Work? Life? Balance!“ wird das Thema sein.

Zu allen Veranstaltungen des Pappenheimer Kneipp-Sommers gibt es ein Informationsblatt, das in der Tourist-Information abgeholt werden kann.




Arztpraxis bietet Ausbildungsplatz

Die allgemeinmedizinische Arztpraxis von Daniela Hamulka in in Pappenheim, Bürgermeister-Rukwid-Straße 3 bietet zum 01. September 2022 eine Ausbildungsplatz für medizinische Fachangestellte(n) an.
Dazu gibt die Praxis zu Angebot und Anforderung folgendes bekannt:

Auszubildende (w/m/d) zu(r)(m) medizinischen Fachangestellten

      • Wir bieten: einen vielseitigen und spannenden Ausbildungsplatz in einem freundlichen Team.Sie haben die Möglichkeit alle, für eine med. Fachangestellte in einer allgemeinmedizinischen Praxis, anfallenden Aufgabengebiete zu erlernen.
      • Anforderung: Engagement und Interesse am Beruf.
        Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Flexibilität.
        Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
        Ein qualifizierter Hauptschulabschluss bzw. Realschulabschluss.

Wir freuen uns über ihre Bewerbung!

(Bewerbungen an: Praxis Daniela Hamulka, Bgm.-Rukwid-Str. 3, 91788 Pappenheim  oder  info@praxishamulka.de)

 

Hinweis zum Praxisurlaub:
unser Prxis ist vom 11.04.2022 bis einschließlich 18.04.2022 geschlossen. Ab Dienstag, den 19.04.2022 sind wir wieder da!

 




Zweite Sonderimpfaktion in Pappenheim

In Pappenheim findet täglich von Mittwoch, 23. Februar bis Freitag 25. Februar eine Corona-Sonderimpfaktion mit dem Impfstoff Moderna statt. Die Impfungen sind nur für Personen über 30 Jahre möglich.

Täglich von 09:30 bis 16:30 Uhr können sich Impfwillige im evangelischen Gemeindehaus Pappenheim, Garf-Carl-Straße drei Tage lang von Mittwoh, 23. Februar bis Freitag 25. Februar ohne Voranmeldung gegen Corona impfen lassen.

Möglich sind Erst- Zweit- und Boosterimpungen.

Mitzubringen sind folgende Dokumente:
Immer: Personalausweis und Impfpass
Erstimpfung: Registrierung unter https://impfzentren.bayern/citizen/
Zweitimpfung: Dokumentation der Erstimpfung (QR Code)
Auffrischungsimpfung: Dokumentation der Erst- und Zweitimpfung (QR Code)
Aufklärungsmerkblatt und Impfbogen unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum/




Impfung ohne Termin auch am Abend

(LRA) Am Impfzentrum in Weißenburg können sich seit dieser Woche Impfwillige zu bestimmten Zeiten auch ohne Termin impfen lassen. Um die Impfung auch für Berufstätige noch einfacher zu gestalten wird die Zeitspanne für terminlose Impfungen im Zeitraum vom 31. Januar bis 6. Februar auf 14.00
bis 19.30 Uhr erweitert.
Zwischen 14.00 und 19.30 Uhr können montags bis sonntags Kinder- und Erwachsenenimpfungen durchgeführt werden. Dazu ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Impfwillige können einfach an das Impfzentrum (Wildbadstraße 4, 91781 Weißenburg i.Bay.) kommen und erhalten eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung mit den Impfstoffen von Moderna (Personen über 30 Jahren) oder Biontech (Personen unter 30 Jahren, Schwangere, Stillende).
Weiterhin können Impfwillige auch einen Impftermin unter www.impfzentren.bayern vereinbaren. Personen ohne Internetzugang können sich auch telefonisch unter 089 244188110 anmelden. Sollte es zu Wartezeiten kommen, haben Personen, die einen Termin vereinbart haben, natürlich Vorrang.
Alle Informationen zu den Impfmöglichkeiten im Landkreis sind unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum zusammengefasst.




Corona-Infektionszahlen steigen sprunghaft an

Das Szenario, das in den vergangenen Wochen angekündigt wurde, hat jetzt den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erreicht: Die täglichen Neuinfektionen im Landkreis sind in den vergangenen Tagen sprunghaft angestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern liegt laut RKI heute bei 744,3.

 (LRA) An den Infektionszahlen zeigt sich, dass die Omikron-Variante deutlich ansteckender ist als die bisherigen Virus-Varianten. Gestern hat das Gesundheitsamt ca. 148 Neuinfektionen gemeldet. Vor einer Woche waren es noch ca. 76. Mitte der Woche wurden sogar über 200 Neuinfektionen gemeldet. Der überwiegende Teil der Infektionen ist auf die Omikron-Variante zurückzuführen. Die Infektionen verteilen sich im gesamten Landkreis und sind nicht auf einzelne Einrichtungen oder Ereignisse zurückzuführen.

Leider sind auch vier Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Einrichtungen für Menschen mit Behinderung von Corona-Infektionen betroffen.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen bittet das Gesundheitsamt um Verständnis, dass sich die Anrufe bei den positiv getesteten Personen verzögern können. Wer ein positives PCR-Testergebnis hat, soll sich umgehend in häusliche Isolation begeben und seine engen Kontaktpersonen informieren. „Bitte sehen Sie von Anrufen im Gesundheitsamt ab. Die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt werden Sie auf jeden Fall telefonisch kontaktieren und das weitere Vorgehen sowie die Länge Ihrer Isolation mit Ihnen besprechen“, verdeutlicht die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Miriam Schneider. Kontaktpersonen können sich weiterhin über das Online-Formular auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung beim Gesundheitsamt melden. Personen ohne Internetzugang können dies telefonisch unter 09141 902-401 erledigen.

Auch die Auswertung der PCR-Tests kann an den lokalen Testzentren des Landkreises in Weißenburg und Gunzenhausen derzeit länger als 24 Stunden dauern, da die Labore zum Teil überlastet sind. Von telefonischen Nachfragen zum Befund beim Gesundheitsamt oder den Teststellen bittet das Landratsamt abzusehen.

Die hohen Infektionszahlen spiegeln sich derzeit noch nicht an den beiden Standorten des Klinikums Altmühlfranken wider. „Die Erfahrung der vergangenen Pandemiewellen hat gezeigt, dass die Belegung im Krankenhaus erst ca. 14 Tage verzögert eintritt. Derzeit wird kein Patient und keine Patientin mit Covid-19 im Klinikum Altmühlfranken behandelt“, erklärt Klinikvorstand Christoph Schneidewin.

Das Landratsamt weist nochmal auf den Aufruf an medizinisches und Pflegepersonal hin, sich beim Pflegepool Bayern (www.pflegepool-bayern.de) als freiwillige Helfer anzumelden. Auch freiwillige Helferinnen und Helfer außerhalb der Pflege können sich hier melden. Ärztinnen und Ärzte können sich direkt an das Klinikum Altmühlfranken wenden unter info@klinikum-altmuehlfranken.de.

Um die Auswirkungen der Omikron-Welle gering zu halten, sind die Impfungen gegen das Coronavirus weiterhin wichtig. „Eine vollständige Grundimmunisierung mit den zugelassenen Impfstoffen kann zwar nicht jede Ansteckung mit der Omikron-Variante verhindern, aber doch in der allergrößten Zahl der Fälle einen schweren Verlauf verhindern. ‚Booster-Impfungen‘ können den Schutz vor einer Infektion und schweren Krankheitsverläufen noch einmal deutlich erhöhen“, appelliert Dr. Miriam Schneider.

Am morgigen Samstag, 22.01.2022, sowie am Sonntag, 23.01.2022 besteht am Impfzentrum in Weißenburg zwischen 10.00 und 11.00 Uhr die Möglichkeit, Kinder zwischen fünf und elf Jahren impfen zu lassen. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich, es kann aber zu Wartezeiten kommen. Geimpft wird mit dem Kinderimpfstoff von Biontech.

Auch für Kinder sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen erforderlich. Der Zweitimpftermin wird den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der Erstimpfung mitgeteilt.

Es ist notwendig, dass beide Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Impfung anwesend sind. Wenn einer von beiden verhindert ist, muss eine entsprechende Vollmacht sowie der Personalausweis derjenigen Person vorliegen.

Die Impfaktion richtet sich insbesondere an die von der STIKO empfohlene Personengruppe, also an Fünf- bis Elfjährige mit bestimmten Vorerkrankungen sowie an Kinder, die Kontaktperson zu beispielsweise Hochbetagten oder Immunsupprimierten sind. Sofern ein individueller Wunsch der Eltern oder Erziehungsberechtigten besteht, können auch alle anderen Kinder zwischen fünf und elf Jahren eine Covid-19-Impfung nach ärztlicher Aufklärung erhalten.

Alle Informationen zu den Impfmöglichkeiten im Landkreis sind unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum zusammengefasst.




Jede helfende Hand zählt! – Freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht

Aufgrund der besonders ansteckenden Omikron-Variante ist in den nächsten Wochen mit einem weiteren massiven Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen. Aus diesem Grund sucht das Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen vorsorglich freiwillige Helfer im Pflegedienst aber auch für artverwandte bereiche anderen Bereichen.

(LRA) Mit Blick auf die besonders ansteckende Omikron-Variante und daraus drohenden Personalengpässen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kliniken und ambulanten Diensten im Landkreis ruft Landrat Manuel Westphal interessierte Freiwillige vorsorglich dazu auf, sich für mögliche Unterstützungseinsätze im Landkreis zu melden.
Der dringende Aufruf an freiwillige Helferinnen und Helfer richtet sich dabei an alle Personen mit medizinischen oder pflegerischen Qualifikationen oder Vorkenntnissen, jedoch auch an Hilfskräfte ohne Vorkenntnisse, die in den Einrichtungen und ambulanten Diensten des Gesundheitssektors unterstützend außerhalb der unmittelbaren pflegerischen Versorgung eingesetzt werden können.

Landrat Manuel Westphal weist vorsorglich darauf hin:
„Über den Pflegepool Bayern sowie auch mit der Unterstützung der Bundeswehr konnten in den vergangenen Corona-Wellen bereits einige Personalengpässe in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen im Landkreis aufgefangen werden. Die drohenden Auswirkungen der Omikron-Welle können die medizinische und pflegerische Versorgung im Landkreis noch einmal an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bringen. Um Überlastungssituationen frühzeitig entgegenwirken zu können, bitten wir vorsorglich bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass sich Freiwillige melden sollen, um im Falle eines Unterstützungsbedarfs an Einrichtungen und ambulante Dienste vermittelt werden zu können. Jede helfende Hand ist dabei willkommen, unabhängig davon, ob es sich dabei um ausgebildete Fachkräfte oder Hilfskräfte handelt.“

Interessierte Ärztinnen und Ärzte,
die sich als Freiwillige melden wollen, können sich per E-Mail direkt an das Klinikum Altmühlfranken unter info@klinikum-altmuehlfranken.de wenden.

Interessiertes Pflegepersonal sowie Hilfspersonal
können für ihre Meldung die bestehende Internetplattform des Pflegepools Bayern nutzen. Die Anmeldung erfolgt dabei über ein bereitgestelltes Online-Formular im Internet unter https://www.pflegepool-bayern.de/anmeldung-zum-pflegepool/, in dem dann auch Angaben zu den jeweiligen Qualifikationen und zu den örtlichen Einsatzmöglichkeiten gemacht werden können. Sobald im Landkreis ein dringender Bedarf an zusätzlichem Personal entstehen sollte, werden die beim Pflegepool Bayern gemeldeten Freiwilligen per E-Mail informiert. Die angemeldeten Freiwilligen können dann im Einzelfall frei darüber entscheiden, ob sie dem Aufruf Folge leisten und sich für einen Einsatz zur Verfügung stellen.

Aufgrund der besonders ansteckenden Omikron-Variante ist in den nächsten Wochen mit einem weiteren massiven Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen. Dies wird sich insbesondere auch auf das Personal in Behörden und Unternehmen sowie weiteren gesellschaftlich relevanten Sektoren auswirken, die in Deutschland zur kritischen Infrastruktur zählen, wie z.B. im Gesundheitssektor mit Kliniken, Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Drohende Personalausfälle durch Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen in der bei Omikron drohenden Größenordnung können letztendlich dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit dieser Bereiche eingeschränkt oder im schlimmsten Fall sogar gefährdet wird. Um die Versorgung in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bzw. auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu unterstützen, hat sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) am Landratsamt deshalb dazu entschlossen, frühzeitig über die Internetplattform „Pflegepool Bayern“ (siehe unter www.pflegepool-bayern.de) Freiwillige anzuwerben, die im Bedarfsfall an Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kliniken und ambulante Dienste vermittelt werden können.

Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und bereits Mitglied in einer freiwilligen Hilfsorganisation wie dem Bayerischen Roten Kreuz sind oder erst im Zuge der Anmeldung beim Pflegepool Bayern Mitglied einer Hilfsorganisation werden, haben während des laufenden Katastrophenfalls für die Dauer des Einsatzes einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen.

Wichtig ist dabei, dass die Helferinnen und Helfer von einer freiwilligen Hilfsorganisation eingesetzt werden, bei der eine entsprechende Mitgliedschaft besteht (z.B. Bayerisches Rotes Kreuz, die Johanniter, Malteser usw.). Diese Mitgliedschaft ist projektbezogen für die Zeit der Pandemie und kostenlos. Das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Südfranken hat in dem Zusammenhang zugesichert, den freiwilligen Helferinnen und Helfern im Rahmen der Mitwirkung bei der Pandemiebekämpfung eine – zeitlich begrenzte und „projektbezogene“ Mitgliedschaft im BRK Südfranken anzubieten. Weitere Informationen dazu bietet der BRK-Kreisverband Südfranken unter 09141 8699-0 oder -21 an.

Antworten zu den wichtigsten Fragen des Einsatzes von freiwilligen Helferinnen und Helfern im Rahmen des Pflegepools Bayern sind unter www.pflegepool-bayern.de/fragen-antworten zu finden. Für Rückfragen stehen auch die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Altmühlfranken unter der Telefonnummer 09141 902-379 sowie das Klinikum Altmühlfranken unter der Telefonnummer 09831 52-2000 zur Verfügung.

 




Omikron herrscht jetzt auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen vor

Wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen  die neuesten Entwicklungen und die Auswirkungen für die Bevölkerung mit. Demnach ist ein steiler Anstieg des Inzidenzwertes zu erwarten, der heute im Landkreis bei 283,9 liegt.

 (LRA) Die Omikron-Variante hat sich nun auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als vorherrschende Corona-Virusvariante durchgesetzt. Dies zeigt sich auch an der sprunghaft ansteigenden 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern. Diese liegt laut RKI heute bei 283,9.

Noch vor einer Woche lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei 191,3. Die täglichen Neuinfektionen haben sich innerhalb weniger Tage nahezu verdoppelt. Dabei wird nun zum überwiegenden Teil die Omikron-Variante festgestellt.

Der Krisenstab im Landratsamt bereitet sich aufgrund der deutlich ansteckenderen Omikron-Variante auf personelle Engpässe innerhalb der kritischen Infrastruktur wie beispielsweise im Gesundheitssektor vor.

Drohende Personalausfälle durch Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen können letztendlich dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur eingeschränkt oder im schlimmsten Fall sogar gefährdet wird. Um die Versorgung gerade im medizinischen Bereich weiterhin gewährleisten zu können, wird in den nächsten Tagen ein Aufruf an medizinisches Personal erfolgen, die notfalls als freiwillige Helferinnen und Helfer in betroffenen Einrichtungen eingesetzt werden könnten. Weitere Informationen wird das Landratsamt in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.

Das Landratsamt ruft aufgrund der weiteren Ausbreitung der Omikron-Variante Einrichtungen der kritischen Infrastruktur dazu auf, die eigenen Hygienekonzepte noch einmal zu überprüfen und ggf. auf die deutlich ansteckendere Virusvariante anzupassen. Auch sollten Notfallpläne überprüft beziehungsweise entwickelt werden, um bei massiven Personalengpässen weiterhin arbeitsfähig zu bleiben.

Die Bayerische Staatsregierung hat zum 11. Januar 2022 einige Änderungen bezüglich Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen vorgenommen. Das Gesundheitsamt wendet die nun gültigen Regelungen bei allen neu auftretenden Fällen an. Bei bereits in Quarantäne oder Isolation befindlichen Personen ist eine Quarantäneverkürzung nach den neuen Regelungen möglich. Betroffene sollen sich an den für sie zuständigen Sachbearbeiter bzw. an die zuständige Sachbearbeiterin wenden oder per Mail an das Gesundheitsamt unter corona@landkreis-wug.de.

Für Geimpfte und Ungeimpfte beträgt die Dauer von Quarantäne (als enge Kontaktperson) und Isolation (bei nachgewiesener Covid-19-Infektion) zehn Tage. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation, also mit nachgewiesener Covid-19-Infektion, ist dies nur möglich, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei sind.

Sonderfälle wurden für Schülerinnen und Schülern, Kita-Kindern und Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen definiert. Es gelten jedoch immer die für den Einzelfall getroffenen Anordnungen des Gesundheitsamtes.

Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder können sich bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen (PCR-Test/Antigen-Schnelltest) freitesten.

Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen müssen vor Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation einen PCR-Test vorlegen. Alternativ kann am siebten Tag der Quarantäne bzw. Isolation auch ein Schnelltest gemacht werden. Ist dieser negativ muss zusätzlich arbeitstäglich für fünf Tage ein Schnelltest durch eine medizinische Fachkraft bzw. geschultes Personal vorgenommen werden.

Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden, wenn gleich oder im Nachgang die Delta-Variante bei der infizierten Person festgestellt wird.

Künftig sollen Kontaktpersonen mit einem vollständigen Impfschutz inklusive Auffrischungsimpfung sowie vollständig geimpfte Personen, die frisch genesen sind, von der Quarantäne ausgenommen werden. Dafür müssen allerdings erst noch die notwendigen Rechtsänderungen auf Bundesebene vorgenommen werden. Sobald dies umgesetzt ist, wird das Gesundheitsamt diese Ausnahme ebenfalls anwenden.

Wer als enge Kontaktperson gilt, soll sich weiterhin über das Kontaktformular auf der Homepage des Landratsamtes an das Gesundheitsamt wenden (www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung/). Wer keinen Internetzugang hat, kann sich telefonisch unter 09141 902-401 melden.

Wie sich die Ausbreitung der Omikron-Variante auf die Situation in den Kliniken auswirken wird, bleibt derzeit noch abzuwarten. Das Klinikum Altmühlfranken ist auf jeden Fall auf mögliche Szenarien gut vorbereitet. Derzeit werden vier Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, an den beiden Standorten des Klinikums behandelt. Eine Person muss intensivmedizinisch betreut werden.

„Leider hat uns die Corona-Pandemie weiterhin fest im Griff. Wie sich die Omikron-Variante weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Der Blick auf andere Regionen lässt aber vermuten, dass auch in unserem Landkreis die Infektionszahlen rasant ansteigen werden. Jeder kann einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten, indem Kontakte reduziert, die vorhanden Testmöglichkeiten genutzt und vor allem die Impfangebote für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen wahrgenommen werden!“, so Landrat Manuel Westphal.

 




Impfen und Testen auch an den Weihnachts- und Neujahrstagen möglich

Das Impfzentrum und die beiden Corona-Testzentren in Weißenburg und Gunzenhausen sich auch über die Weihnachts- und Neujahrstage geöffnet. Darauf weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hin. Am 25. Dezember und am 01. Januar bleibt das Impfzentrum geschlossen.

 Über die Weihnachts- und Neujahrstage ist das Gesundheitsamt in Weißenburg weiterhin besetzt und am besten per Mail unter gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de zu erreichen. Wer keine Möglichkeit hat eine E-Mail zu schicken, kann sich auch telefonisch zwischen 10.00 und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 09141 902-401 melden.

Auch am Impfzentrum in Weißenburg wird über die Weihnachts- und Neujahrstage geimpft. Wer sich in diesem Zeitraum impfen lassen möchte, kann online unter www.impfzentren.bayern einen Termin vereinbaren. Personen ohne Internetzugang können sich dafür an die Hotline des Betreibers unter 089 244188110 wenden. Impfwillige sollen keinesfalls ohne Termin an das Impfzentrum kommen. Nur am 25. Dezember und am 01. Januar bleibt das Impfzentrum geschlossen.

Die Testzentren des Landkreises an den beiden Kirchweihplätzen in Weißenburg und Gunzenhausen sind regulär geöffnet. Von Montag bis Freitag sind die beiden Corona-Testzentren von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags ist das Testzentrum in Gunzenhausen von 10.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und das Testzentrum in Weißenburg hat geschlossen. Sonntags ist das Testzentrum in Weißenburg von 10.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und das Testzentrum in Gunzenhausen hat geschlossen.

An den beiden Testzentren können sowohl kostenlose Antigen-Schnelltests als auch kostenlose PCR-Tests für den berechtigten Personenkreis durchgeführt werden. Kostenpflichtige PCR-Test sind an diesen Teststationen nicht möglich. Alle Informationen zur Terminvereinbarung gibt es online unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin unter 089 904 212 661 vereinbaren.

 

 




Sonderimpfaktion in Pappenheim

In Pappenheim findet von heute ab bis zum Mittwoch, 22. Dezember ein Sonderimpfaktion im evangelischen Gemeindehaus in der Graf-Carl-Straße statt. Wie Bürgermeister Florian Gallus bekannt gibt ist genügend Impfstoff vorhanden und die Impfungen können ohne vorherigen Termin in Anspruch genommen werden. „Es gibt auch keine Wartezeiten“, versichert der Bürgermeister.

Mitzubringen sind folgende Dokumente:
Immer: Personalausweis und Impfpass
Erstimpfung: Registrierung unter https://impfzentren.bayern/citizen/
Zweitimpfung: Dokumentation der Erstimpfung (QR Code)
Auffrischungsimpfung: Dokumentation der Erst- und Zweitimpfung (QR Code)
Aufklärungsmerkblatt und Impfbogen unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum/




Impfen nur mit Termin!

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen macht darauf aufmerksam, dass am Impfzentrum des Landkreises in Weißenburg, Wildbadstraße 4, nur mit Termin geimpft wird.

Termine können unter www.impfzentren.bayern vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können sich auch telefonisch unter 089 244188110 einen Termin geben lassen. Die Hotline dient ausschließlich der Terminvereinbarung für Personen ohne Internetzugang.

Impfwillige sollen keinesfalls ohne Termin an das Impfzentrum in Weißenburg kommen, da dies zu unnötigen Wartezeiten für Personen führt, die einen Termin vereinbart haben. Das Landratsamt bittet dies zu beachten.