40 Personen in Quarantäne

In der Nachbargemeinde Solnhofen ist im Kindergarten eine Mitarbeiterin positiv auf Corona getestet worden. Deshalb müssen insgesamt 39 Kinder sowie eine weitere Erzieherin für 14 Tage in häusliche Isolation.

Nach derzeitiger Rechtslage müssen alle betroffenen Kinder sowie das Kindergartenpersonal nach Ablauf von 14 Tagen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, um die Quarantäne wieder verlassen zu können.




Faschingsweiber erklären Spaß in Pappenheim für tot

Auch im Coronajahr 2021 hat am Unsinnigen Donnerstag eine Sitzung des Pappenheimer Stadtrates stattgefunden. Seit 45 Jahren hat an diesem Abend stets der Sturm der närrischen Weiber in den Rathaussaal stattgefunden, was bei dem einen Ratsmitglied mehr und bei dem anderen Ratsmitglied-weniger Begeisterung ausgelöst hat.

Der Angriff der närrischen Weiber auf den Stadtrat war in diesem, dem 46. Jahr nicht möglich aber dennoch wollten die Pappenheimer Faschingsweiber im Stadtrat Frohsinn verbreiten und den Neulingen im Stadtrat die seit 45 Jahren obligatorische Narrenkappe zukommen lassen. Vergessen – Spaßbremse oder Opfer der Zeitenwende? Das ist die Frage, die sich jetzt die verärgerten Faschingsweiber jetzt stellen und übermitteln den Pappenheimern folgende Nachricht:


N A C H R U F
Der Spaß ist tot…

Es war ja schon lange klar, dass der komplette Fasching ausfällt und natürlich auch, dass am unsinnigen Donnerstag das Rathaus nicht gestürmt werden darf.

Doch gerade in solchen Krisenzeiten ist ein kleiner nett gemeinter Gruß sehr schön und erfreut die Gemüter. So dachten die Pappenheimer Faschingsweiber und ließen dem Bürgermeister letzten Donnerstagvormittag ein „Spaßpaket“ für die traditionelle unsinnige Sitzung am Abend zu kommen. Einfach nur um dem Stadtrat ein bisschen Freude zu bereiten. Der Inhalt war ein kleiner Gruß in gewohnter Gedichtform und eigens angefertigte Narrenkappen für die neuen Stadträte. Leider hat dieser Gruß den Stadtrat nie ereilt. Wie schade!

Lieber Bürgermeister, Lieber Geschäftsführer  –   So geht´s nicht  🙁 

i.A. der PWF, Barbara Mürl

P.s.: Wer sich jetzt denkt: „Es gibt ja wirklich wichtigeres!“ Der soll sich bitte an die eigenen Nase packen und die Überschrift nochmal lesen 😉

 

So hätte diese kleine Überraschung für die Neulinge im Stadtrat ausgesehen:

Auch in diesem Jahr hatten wir ein Gedicht vorbereitet:

Lieber Bürgermeister, Lieber Stadtrat,

am unsinnigen Donnerstag ist es Tradition
seit 46. Jahr kommen wir „Weiber“ schon.
Doch heuer müssen wir verzichten
auf unsere Weiberfaschingspflichten.
Dennoch gibt’s nen kleinen Gruß
und ein notwendiges Muss!
Denn neue Räte sind nun da
die brauchen Narrenkappen, Hurra.
Fleißig wurden sie genäht
wir hoffen, daß sie Euch gut steht.
Und damit wir sehen, ob sie Euch stehen
müsst Ihr davon ein Filmchen drehen.
Eines müssen unsere Neuen noch wissen,
sonst werden sie nächstes Jahr total verschlissen.
Die Kappe ist ein wichtiges Utensil,
wer sie nicht auf hat der zahlt viel.

Es ist wirklich Pflicht diese zu tragen
an den Weiberfaschingstagen.
Jetzt wünschen wir Euch noch gutes Gelingen
alle Miteinander werden wir Pappenheim weiterbringen.
Im Moment brauchen wir -zwecks Lockdown- noch ein bisschen Geduld
aber die ersten Feiern werden bestimmt zum Kult.
Und nächstes Jahr geht’s weiter hier
mit Reden, Späßen und Schifferklavier!

Es grüßen Euch von Herzen
die Weiber die mit Euch gern Scherzen!

Eure PWF




Leserbrief zum Haus für Kinder

Helmuth Regler aus Pappenheim hat einen Leserbrief übermittelt, in dem er sich zu dem Projekt „Hausfür Kinder“ äußert.

Zum geplanten Haus der Kinder:
„Darf´s etwas mehr sein?“ fragte früher der Metzger?
Ich frage, geht’s nicht noch eine Nummer größer und aufwändiger?
Hat man die Finanzlage, die Folgekosten, die Entwicklung und das fehlende Personal im Auge?

Helmuth Regler
Pappenheim

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten und sagen auch nichts über die sachliche Richtigkeit der dargestellten Sachverhalte aus.




Tägliche Mitnahne-Gerichte bei der Sonne

In dieser Woche hat das Restaurant „Zur Sonne“ ein ganz besonderes Angebot. An allen Tagen gibt es die gesunde, leckere und zeitsparende Alternative zum Selberkochen. Weil gutes Essen die Seele wärmt bietet das Team um Seven Glück aus der Sonnenküche als Advents-Spezial täglich vakuumverpackte Abholgerichte an.
Die Gerichte sind damit für 8 Tage im Kühlschrank haltbar. Abgeholt werden können die vakuumverpackten Speisen nach telefonischer Vorbestellung jeden Tag jedoch längstens bis 20:00 Uhr

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002

Hauptgerichte:

Gefüllte Kalbsbrust mit Pfifferlingen &
Pfefferrahmsauce……………………………………………..       5,00 € p. Port.

Sauerbraten vom Weiderind in Lebkuchensauce…….. 6,50 € p. Port.

Altmühltaler Lammkräuterbraten in
Aceto-Balsamicojus………………………………………….       6,50 € p. Port.

Rahmbraten von Damhirsch in Calvadosrahmsoße….. 7,00 € p. Port.

Zart geschmorte Rinderbäckchen in Burgundersoße .. 7,50 € p. Port.

Risotto Milanese mit Wirsing-Pesto & Topinambur…  6,00 € p. Port.

Beilagen

Schwarzwurzel-Lauchrahmgemüse……………………… 2,50 € p. Port.

Mediterranes Pfannengemüse…………………………….. 2,50 € p.Port.

Herbstliches Gemüse Potpourri…………………………… 3,00 € p.Port.

Hausgemachte Eierspätzle…………………………………. 2,50 € p. Port.

Brezenknödelscheiben………………………………………   2,50 € p. Port.

Gratinierte Kartoffelscheiben……………………………… 3,00 € p. Port.

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002




Bio-Apfelsaft aus dem Kindergarten

Mitte Oktober gab es im katholischen Kindergarten St. Matin eine Apfelsaftaktion mit großem Erfolg. Es wurden ca. 800kg Äpfel gesammelt und zu Apfelsaft gepresst.
Dieser ist in 5 Liter und 10 Liter – PE-Beuteln haltbar gemacht. Die Kinder kommen jeden Tag in den Genuss dieser von Zucker und Zusätzen freien, Bioqualität.

Falls auch Sie zu Hause gern in den Genuss des Saftes kommen möchten, verkauft der Elternbeirat den Saft im Namen des Kindergartens. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme.

Der Bestand an 5l Beuteln wurde innerhalb 30 Minuten nach dem Angebot in WhatsApp verkauft.

Zu haben sind noch 10 Liter Beutel zu 12 Euro

Der Apfelsaft ist  ohne Zucker- oder sonstige Zusätze und kann bezogen werden im katholischen Kindergartenauf Vorbestellung unter 
Pappenheim@kita.bistum-eichstaett.de
oder über die Mitglieder des Elternbeirats

 




Schwellenwert 50 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten

Weitere Maßnhmen und Einschränkungen. – Wegen des weiteren hohen Anstiegs von Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • Auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet.
  • Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Gottesdienste

  • Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

Schulen und Kindertagesstätten

  • In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.
  • Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können.

Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de.

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.




Eigenbau-Motorfahrrad mit Anhänger angehalten

Ein nicht alltägliches Gefährt fiel einer Polizeistreife am Mittwoch, 02.09.2020, gegen 17.35 Uhr, in der Ferdinand-Arauner-Straße in Solnhofen auf.
Ein 50-jähriger Mann aus Solnhofen fuhr mit ca. 20 km/h vor dem Streifenwagen mit einem selbstgebauten „Fahrrad mit Hilfsmotor“ her. Von dem motorisierten Fahrrad wurde ein Anhänger gezogen, in dem ein Kleinkind saß.

Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass an das ältere Fahrrad ein Benzinmotor im Eigenbau angebracht und an der Stange des Herrenrades ein Tank installiert war (Siehe Titelbild).
Der Fahrer erklärte den erstaunten Beamten ganz stolz, dass der Eigenbau ohne den schweren Kinderanhänger noch deutlich schneller als die 20 km/h fahren würde. Offensichtlich war es dem 50-jährigen zu anstrengend im bergigen Solnhofen ein normales Fahrrad zu benutzen, insbesondere mit dem schweren Anhänger.
Gegen den 50-jährigen, der keine Fahrerlaubnis besitzt, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung und der StVO eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt, eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung wird er für seinen Eigenbau wohl nicht erhalten. Die Beamten erklärten dem 50-jährigen, dass er sein Zweirad auch im bergigen Solnhofen doch mit Muskelkraft bewegen muss, da er sein selbstgebautes „Motor-Fahrrad“ nicht weiter benutzen und fahren darf.




Radmuttern gelockert – Polizei sucht Zeugen

Bereits am vergangenen Wochenende hat ein unbekannter Täter alle fünf Radmuttern am Rad eines Wohnwagens im Treuchtlinger Ortsteil Schambach gelockert. Als der Besitzer des Wohnwagens mit seinem Gespann los-fuhr, löste sich bereits nach kurzer Strecke das Rad und es kam zum Unfall.
An dem Wohnwagen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Weitere Verkehrsteilnehmer wurden glücklicherweise nicht geschädigt.
Die Polizei hat nun ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Etwaige Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen (Tel. 09142/96440) zu melden.




Pappenheim Land unter

Ein schweres Unwetter hat in Pappenheim zu Überschwemmungen und Wasserschäden in Gewerbetrieben und Privatwohnungen geführt. Feuerwehrkräfte waren stundelang im Einsatz. Die Tankstelle Steil musste über mehrere Stunden wegen Überflutung der Ladenräume geschlossen bleiben. An der Altmühlbrücke 80 cm Wasserstand im Keller.

Es hat sich mit dicken schwarzen Wolken und fast nachtschwarzem Himmel angekündigt, das Unwetter, das Pappenheim am 13. August heimgesucht hat. „Das war schon wirklich extrem“ sagt Kreisbrandmeister Otto Schober, der in seiner 41-jährigen Laufbahn als Aktiver Feuerwehrmann schon viele Unwettereinsätze hinter sich gebracht hat. „So etwas wie heute habe ich noch nicht erlebt“, sagt der Kreisbrandmeister nach dem Einsatz.

Erste Meldungen von Überflutungen kamen aus der Bauhofstraße, wo das Hochwasser ständig anstieg. An den kritischen  Stellen in der Dr. Dr. Bertha-Kipfmüller-Straße auf Höhe des „Grünen Baumes“ hatte sich ein reißender Wasserstrom gebildet und der Kanal war derart überlastet, dass die Kanaldeckel ausgehoben und wegen des Wasserdrucks erst später wieder eingesetzt werden konnten. An der Altmühlbrücke war es diesmal besonders schlimm, in das Anwesen Nr. 8 drang das Wasser in Strömen ein und erzeugte einen Wasserpegel von ca. 80 cm Höhe. Der Kanal in der Deisingerstraße hat sich bewährt, hier hatten sich in der Mitte lediglich zwei niedrige aber große Seen gebildet.

Außergewöhnlich waren die Wasserschäden in der Langenaltheimer Straße bei einem dortigen metallverarbeitenden Betrieb und auch in der alten und neuen Bahnunterführung stand das Wasser.

Im Lachgartenweg hat es die Tankstelle Steil schwer erwischt. Sie musste wegen eines gut 20 cm hohen Wasserstandes im Büro, im Verkaufsraum und im Öllager für rund vier Stunden geschlossen bleiben.

Auch in der Wehrwiesenstraße bildeten die Regenmassen einen großen See und die Autos standen teilweise bis zum Bodenblech im Wasser.

Sogar in der Bahnhofstraße drückte das vom Schneckleinsberg herabstürzende Wasser in die Wohnungen einiger Häuser.

Über mehrere Stunden waren Feuerwehren aus Bieswang, Langenaltheim, und Pappenheim, sowie Kreisbrandinspektor Volker Satzinger und Kreisbrandmeister Otto Schober im Unwettereinsatz.

Fotos: Privat




Kindergarten St. Martin belegt Platz 1 beim Umweltpreis

Der Katholische Kindergarten St. Matin aus Pappenheim hat unter 16 Bewerbergruppen den 1. Platz beim Wettbewerb um den Umweltpreis des Landratsamtes belegt. Aus der Hand von Landrat Mauel Westphal konnte Karin Liebald, die Leiterin des Pappenheimer Kindergartens zusammen mit den anderen Preisträgern kürzlich die Urkunde und ein Preisgeld von 500 Euro entgegennehmen. Für den dritten Preis bekam die evangelische Jugend in Pappenheim ebenfalls eine Urkunde und einen Scheck über 250 Euro.

(LRA) Bei strahlendem Sonnenschein konnte Landrat Manuel Westphal die diesjährigen Preisträger des Umweltpreises am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen begrüßen. Aus 16 Bewerbergruppen konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes sechs Preisträger küren.

Die 16 Gruppen hatten sich alle, spannende und innovative Ideen rund um den Natur- und Umweltschutz ausgedacht. Kinder und Jugendliche aus Vereinen, Schulen und Kindergärten zeigten ihre Kreativität, obwohl die Einrichtungen bedingt durch die Corona-Pandemie viele Wochen geschlossen waren und auch keine Jugendarbeit durchgeführt werden konnte. „Gerade deshalb freue ich mich, dass wir doch insgesamt 16 Bewerbungen erhalten haben“, erklärte die zuständige Mitarbeiterin Elke Petschl.

Passend zum Umweltpreis fand die Urkundenübergabe dieses Jahr auf einer Wiese am Landratsamtsgebäude statt. Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen konnte die Verleihung allerdings nur in einem kleinen Kreis und ohne die fleißigen Kinder stattfinden. Je zwei Vertreter der Gewinnereinrichtung waren zur Vergabe des Umweltpreises gekommen. „Schön, dass wir die Siegerehrung im Grünen bei strahlendem Sonnenschein durchführen können. Sie tragen mit ihren Projekten, die Sie mit den Kindern durchgeführt haben, einen ganz wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz bei. Durch das spielerische Heranführen an das Thema sensibilisieren Sie die Kinder und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen dann auch in die Familien hineintragen“, so Landrat Manuel Westphal.

Da mehrere Preisträger gleich gut abgeschnitten hatten, gibt es heuer sogar zwei erste, zwei zweite und zwei dritte Gewinner.
Einen ersten Preis erhält der Katholische Kindergarten „St. Martin“ in Pappenheim für das Projekt „Das Summen geht noch lauter“. Gemeinsam mit den Erzieherinnen haben die Kinder die bunte Insektenwelt rund um den Kindergarten entdeckt und deren Lebensraum durch eine Wildblumenwiese und Insektenhotels verschönert. Auch das Thema Wald und die Ressourcenschonung wird mit den Vorschulkindern auf spielerische Art beim Waldprojekt „Mein Baum“ entdeckt.
Ein weiterer erster Platz geht an die Katholische Kindertagesstätte „St. Josef“ in Gunzenhausen. Mit dem Projekt „Kita for Future – von klein auf umweltbewusst“ erfolgte eine kindgerechte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Plastikmülls auf die Umwelt. Unter anderem wurde eine Woche lang der anfallende Plastikmüll gesammelt und im Eingangsbereich präsentiert. Der Recyclinghof in Gunzenhausen wurde besichtigt sowie ein Auto der Müllabfuhr, das in die Kita kam. Beide erste Preise erhielten ein Preisgeld von 500 Euro.

Die zweiten Plätze gehen an die Evangelische Landjugend Stetten und das Berufliche Schulzentrum Gunzenhausen. In Stetten wurde das nachhaltige Projekt „Jugendliche engagieren sich für die Umwelt“ erfolgreich fortgeführt. Neben der alljährlichen Obstbaumschnittaktion haben die Jugendlichen in ihrer Freizeit weitere wichtige Projekte im Ort umgesetzt, die der Umwelt zugutekommen.

Die Industriefachklasse im Beruflichen Schulzentrum Gunzenhausen hat Konzepte zu Umweltschutzmaßnahmen ausgearbeitet, die von Industriebetrieben im Landkreis umgesetzt werden könnten. Dazu gehört ein Nachhaltigkeitstag oder die Ausweitung des Fahrradleasings in den Unternehmen. Diese tollen Projekte wurden mit 350 Euro gewürdigt.

Zwei dritte Plätze erreichen die Evangelische Jugend Pappenheim und die Kindergruppe „Wilde Hummeln“ des Obst- und Gartenbauvereins Nennslingen. Die Evangelische Jugend Pappenheim sensibilisierte bei verschiedenen Veranstaltungen die Kinder und Jugendlichen für das Thema Nachhaltigkeit. Die Nennslinger widmeten sich dem Projekt „Bäume in unserem Lebensraum“. 250 Euro erhielten die beiden dritten Plätze.

Zehn weitere Geld- und Sachpreise wurden an die übrigen Projekte gegeben. „Leider können wir die Preisübergabe in diesem Jahr nicht in einem großen Rahmen durchführen. Trotzdem bedanke ich mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement für unsere Umwelt“, freute sich der Landrat.

Alle zwei Jahre wird der Umweltpreis durch das Landratsamt Weißenburg- Gunzenhausen ausgelobt. Kinder und Jugendliche können dabei zeigen, dass ihnen der Natur- und Umweltschutz am Herzen liegt und so einen wichtigen Beitrag für die Natur leisten.

Foto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen




Ortsumgehung Rothenstein bleibt auf der Agenda

Verhindert der geplante Radweg vom Laubental bis nach Rothenstein südwestlich der B13 die Ortsumgehung Rothenstein? Zu dieser Frage, die in Rothenstein derzeit diskutiert wird, hat sich jetzt der CSU-Landtagsabgeordnete Alfons Brandl zu Wort gemeldet.

Schon vor Veröffentlichung der Radwegepläne hat sich der CSU-Landtagsabgeordnete Brandl an den Staatssekretär im bayerischen Verkehrsministerium Klaus Holetschek gewandt, um den Sachstand in der Frage der Ortsumgehung Rothenstein zu erfragen.
Die Antwort des Ministeriums stellt klar, dass die von Bund festgelegte Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eine aktuelle Realisierung der Rothensteiner Umgehung nicht erwarten lässt. Wenn aber das Straßenbauamt – so Brandl – die Maßnahmen des „vordringlichen Bedarfs“ für die Region abgearbeitet hat, kann für die Ortsumgehung von dem sogenannten „Planungsrecht“ Gebrauch gemacht werden.

Daher ist Brandl zuversichtlich, „dass wir hier beim Staatlichen Bauamt Ansbach gute Karten haben und die Ortumgehung Rothenstein aus dieser Sicht als nächste große Planung an die Reihe kommen kann.“

Allerdings bleibt die Ortumgehung kraft des Fernstraßenausbaugesetzes in der Stufe „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“, auch wenn ein Radweg vom Laubental bis nach Rothenstein südwestlich der B13 gebaut wird. Jetzt gilt es auch politisch zu entscheiden, welche Maßnahmen als nächstes angegangen werden sollen. Dies wird entscheidend für die Realisierungschancen sein.

Dass die Ortsumgehung Rothenstein sinnvoll wäre, zeigen auch die neuesten Zahlen der durchschnittlichen Verkehrsbelastung von jetzt über 5.850 Fahrzeugen am Tag, wie die aktuelle Zählung Ende Juni bis Anfang Juli gezeigt hat.

In einem nächsten Schritt sollte geklärt werden, ob Verkaufsbereitschaft für die benötigten Flächen vorhanden ist und mit welcher Zustimmung zu diesem Verkehrsprojekt gerechnet werden darf. Hier gilt es, die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu dem Projekt einzuholen, zum Beispiel durch eine Bürgerversammlung.

Brandl möchte klar feststellen, dass bei einem gemeinsamen Willen aller Beteiligten die Ortsumgehung Rothenstein realisiert werden kann. Bei allem Handeln müssen Belange einer nachhaltigen und verträglichen Ökologie genauso berücksichtigt werden wie der Mehrwert für die Wohn- und Lebensqualität im Dorf.

Foto: Formann

 




Vom Kurpark ins Krankenhaus

Eine Knieverletzung, einen Hundebiss und eine Fingerverletzung erlitt ein 21jähriger Mann bei Streitigkeiten im Treuchtlinger Kurpark. Er wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht

Am Donnerstag, 23.07.2020, gegen 21.40 Uhr, entwickelte sich im Kurpark Treuchtlingen ein Streit zwischen einer 22-jährigen Frau und einem 21 Jahre alten Mann. Im Verlauf des verbalen Streites knickte der Mann ein und verdrehte sich das Knie so sehr, dass der Rettungsdienst gerufen werden musste.

Beim Warten auf den Rettungswagen kamen angeblich drei Frauen mit einem Hund am Verletzten vorbei, mit denen es auch zu einem Streitgespräch kam, bei dem der Hund den schon am Knie lädierten Geschädigten gebissen haben soll. Dieser sei durch den Hundebiss gestürzt und habe sich dabei am Finger verletzt, teilt die Polizei mit.

Die drei Frauen mit Hund konnten trotz einer polizeilichen Nahbereichsfahndung nicht mehr angetroffen werden. Nachdem der Geschädigte vom Rettungsdienst ins Krankenhaus Weißenburg abtransportiert worden war, stellte die Polizei fest, dass während der Einsatzzeit von einem bislang unbekannten Täter ein Hinweisschild zur Minigolfanlage zertrümmert worden war. Letztendlich bedarf es weiterer polizeilicher Ermittlungen und Vernehmungen, um die Sachverhalte restlos aufzuklären.