In eigener Sache

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Da hat es auch keinen Zweck sich als Anonymus mit folgenden Zeilen zu beschweren:
„Antworten die den Herren hier nicht passen, werden wohl nicht veröffentlicht. War aber e klar….




Antragsmarathon

Zur Umgestaltung der Parkplätze vor dem Gästehaus Engeler in der Deisingerstraße hat uns Walter Engler einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Antragsmarathon zu einer vermeintlich harmlosen Parkplatzumgestaltung

  1. Anfang 2017 fassten meine Frau und ich den Plan, unsere Parkplätze auf dem Anwesen Gästehaus Engeler im Zuge der Sanierung der Deisingerstraße kundenfreundlicher und verkehrssicherer zu gestalten. Aus diesem Grunde habe ich Ende Januar/Anfang Februar 2017 persönlich beim geschäftsführenden Beamten im Pappenheimer Rathaus vorgesprochen und ihm die Situation geschildert.
  2. Es kam dann zeitnah – in der ersten Februarwoche gleich zu einem Ortstermin mit dem geschäftsführenden Beamten der Stadt Pappenheim und dem zuständigen Sachbearbeiter aus dem Landratsamt Weißenburg (LRA). Bei diesem Termin konnte meine Familie unsere Überlegungen vorstellen und erläutern. Gemeinsam mit den Beamten sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die Situation, wie sie nun ein Jahr später entstanden ist, die unter den verschiedenen zu berücksichtigenden Aspekten sinnvollste Lösung sei. Zugleich wurde uns die Möglichkeit angeboten, den Antrag direkt an das LRA zu Händen des zuständigen Sachbearbeiters zu richten. Als uns jener bei diesem Termin kurz vorher auf die geplante Zufahrt über den städtischen Gehweg angesprochen hatte, erwiderte der geschäftsführende Beamte, dass dies kein Problem sei, da der Gehweg sowieso im Zuge der Sanierungsmaßnahme abgesenkt werden würde. (Von ihm kamen zum damaligen Zeitpunkt keine Hinweise auf weitere erforderliche Anträge oder dass wir den Antrag auch bei der Stadt Pappenheim einreichen müssten!)
  3. Am 06.02.2017 haben wir den Antrag wie besprochen beim LRA eingereicht.
  4. Den Genehmigungsbescheid durch das LRA erhielten wir bereits am 08.03.2017.
  5. Weil die Umgestaltung der Parkplätze auch die Öffnung der Mauer an dieser Stelle vorsah und ich weiß, dass die Altstadt in Pappenheim unter Ensembleschutz steht, habe ich den geschäftsführenden Beamten noch einmal persönlich kontaktiert und nachgefragt, ob ich nicht auch die denkmalrechtliche Erlaubnis für diese Maßnahme bräuchte. Dies wurde bejaht und mir wurde empfohlen, mich gleich direkt an den zuständigen Sachbearbeiter im LRA zu wenden. (Auch jetzt kamen keine Hinweise auf darüber hinaus erforderliche Anträge, geschweige denn ein Hinweis, dass die Anträge auch bei der Stadt Pappenheim schriftlich eingereicht werden müssten!)
  6. Ich wandte mich dann telefonisch an den genannten Sachbearbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde. Auch hier bekam ich, wie bereits vorher in der verkehrsrechtlichen Abteilung des LRA, schnell Antwort. Auf meine Frage hin, ob ich noch weitere Behörden fragen müsse, erhielt ich die Auskunft, dies würde der Sachbearbeiter im LRA für mich übernehmen. Ich solle ihm dazu einen schriftlichen Antrag mit den vorhandenen Plänen, Zeichnungen, Bildern etc. zukommen lassen.
  7. Am 17.03.2017 reichte ich den schriftlichen Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  8. In einer Mail bekam ich dann die Antwort, dass sowohl das Landesamt für Denkmalpflege als auch die Bauabteilung des LRA keine Einwände gegen das geplante Vorhaben hätten.
  9. In den folgenden Wochen wurde ich völlig unvermittelt von einer Person aus einer anderen Weißenburger Behörde angerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Pappenheim Bedenken gegen das geplante Vorhaben hege.
  10. Auf meine sofortige Nachfrage bei der Stadt Pappenheim wurden diese Bedenken vehement geleugnet. Im Gegenteil, ich erhielt die Information, dass diese Bedenken vom LRA kommen würden.
  11. Meine Nachfrage beim LRA ergab: Wie mir bereits schriftlich mitgeteilt worden sei, würden im LRA selbstverständlich keine Bedenken bestehen und daran würde sich auch nichts ändern. Es gäbe aber wohl Bedenken von Seiten der Stadt Pappenheim.
  12. Daraufhin habe ich erneut bei der Stadt Pappenheim, persönlich beim geschäftsführenden Beamten, noch einmal nachgefragt, ihn mit der Aussage des LRA konfrontiert und ihn zur Rede gestellt. Jetzt räumte er ein, dass die Stadt beim LRA Bedenken angemeldet habe. Wörtlich: „Wenn ich Bedenken habe, muss ich diese doch melden!“ Auf meine Frage, warum er diese Bedenken nicht auch mir gegenüber geäußert habe, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
  13. Zwischenzeitlich wurde ich vom LRA aufgefordert, eine Nutzungsänderung für die seit Jahren im Erdgeschoss des Gästehauses befindliche Praxis für Logopädie zu beantragen. Dies wurde ebenfalls ohne mein Wissen von der Stadt Pappenheim angestoßen.
  14. Daraufhin habe ich den umfangreichen Bauantrag der für eine Nutzungsänderung erforderlich ist, ausgefüllt, habe entsprechende Pläne durch das Architekturbüro Radegast erstellen lassen und die drei Antragsmappen samt sämtlicher erforderlicher Unterlagen (etliche davon inzwischen zum dritten Mal) eingereicht.
  15. Ich habe dann auch noch mehrere Gespräche mit den Sachbearbeitern des LRA, z.B. am 07.06.2017 mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bauamts, der Denkmalpflege und dem Kreisbaumeister geführt. Im Rahmen dieses Vierergesprächs, bei dem u.a. auch die Anzahl der Stellplätze überprüft wurde, gab man mir die Empfehlung, den Antrag auf Umgestaltung der Parkplätze formell im Rahmen des Nutzungsänderungsantrags zu stellen, sodass ich insgesamt nur einen Antrag stellen müsste.
    Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Pappenheim wegen des Überfahrens des städtischen Gehwegs der Maßnahme zustimmen muss. (Dies hatte ich im Bescheid vom 8.3. tatsächlich überlesen, aber bis zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht für erforderlich gehalten.)
  16. Nach den Terminen im LRA habe ich dann am 31.08.2017 einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Pappenheim eingereicht, in welchem ausdrücklich die Zufahrt über den Gehweg thematisiert und die Zustimmung dafür beantragt wurde (siehe Anlage). Diesen Antrag habe ich auch allen Stadträtinnen und Stadträten persönlich per E-Mail zukommen lassen.
  17. Am 14.09.2017 wurde mein Antrag im Stadtrat umfänglich behandelt. Es wurde explizit und ausschließlich die Situation durch die geplanten Parkplätze, die Öffnung der Mauer und die veränderte Zufahrtssituation erörtert (siehe Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 14.09.2017: dort TOP „1.3 BA 38/2017 – Nutzungsänderung Anwesen Deisingerstraße 42 und Umge-staltung Parkplätze auf Fl.Nr.:135“.
  18. Nach der Debatte wurde der Antrag einstimmig mit 15:0 Stimmen beschlossen.
  19. Nebenbei angemerkt: Irgendwann im Sommer/Herbst 2017 beschloss der Stadtrat, den Gehweg an dem Straßenstück zwischen dem Gästehaus Engeler und dem ehemaligen Gasthaus Stern nicht abzusenken. Dass dies Auswirkungen auf die Zufahrtsmöglichkeit an unseren Parkplätzen haben könnte, wurde in dieser Sitzung nicht angesprochen Und wir wurden über diesen Beschluss von der Stadt Pappenheim bis heute nicht informiert!
  20. Nichtsdestotrotz haben wir im Herbst von uns aus das Gespräch mit der Stadt gesucht, und nachgefragt, wie die Maßnahme zeitlich sinnvoll umzusetzen sei.
  21. Nach Gesprächen mit der Stadt, bei denen uns angekündigt wurde, dass sofort im Frühjahr mit der Sanierung des Gehwegs begonnen werden solle, haben wir im Oktober eine Baufirma gefunden, die uns die Parkplätze noch im November/Dezember errichten würde – was angesichts der vollen Auftragsbücher gar nicht so leicht war! Jedenfalls wollten wir – wie wir immer wieder betont hatten – diese Maßnahme fertig haben, bevor der Gehweg neu gepflastert sein würde. Denn wir wollten vermeiden, dass die Baumaschinen über den neu gepflasterten Gehweg fahren müssten. Dies wurde uns von allen Seiten als sinnvolle Vorgehensweise bestätigt!
  22. Weil jedoch wegen der Flut von Bauanträgen im Oktober vom LRA noch keine Genehmigung über den gesamten Bauantrag zu erhalten und laut Auskunft des Tiefbauamtes auch vor dem Jahreswechsel nicht mehr zu erwarten gewesen wäre, haben wir am 02.11.2017 den vorzeitigen Baubeginn (Teilbaugenehmigung für die Umgestaltung der Parkplätze) beantragt.
  23. Die Genehmigung dafür erhielten wir am 09.11.2017.
  24. Die erhaltenen Unterlagen befolgend, haben wir am 11.11.2017 den Beginn der Maßnahme – mit dem dafür zugesandten amtlichen Formular – schriftlich beim LRA angezeigt. Bereits einen Tag zuvor habe ich dies persönlich beim geschäftsführenden Beamten der Stadt Pappenheim vorgenommen. In diesem Zusammenhang hat mir der geschäftsführende Beamte (am 10.11.2017! – dieses Mal zum ersten Mal unaufgefordert und nicht auf meine Nachfrage hin) mitgeteilt, dass ich, so wörtlich „nun noch eine Genehmigung“ bräuchte, nämlich die verkehrsrechtliche Zustimmung der Kommune zum Überfahren des Gehwegs. Ich war völlig verdutzt. Auf meine Anmerkung, dass dies doch bereits am 14.09.2017 erfolgt sei, wurde ich von ihm belehrt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim damals nur die Nutzungsänderung beschlossen habe, (die allerdings nach meiner Erinnerung und auch laut der im Sitzungsprotokoll der Stadt Pappenheim festgehaltenen Wortbeiträge überhaupt nicht Bestandteil der Diskussion gewesen war. Es wurde nur über die Parkplätze und die Zufahrt über den städtischen Gehweg gesprochen.) Aus meiner heutigen Sicht wurde hier mein Antrag vom 31. August 2017 willkürlich in zwei Bestandteile zerlegt. Weder mir noch gegenüber den Stadträten wurde aber damals und auch anschließend bis zum 10. November nicht erwähnt, dass ich meinen Antrag vom 31. August noch einmal für die verkehrsrechtliche Zufahrt stellen müsse.
  25. Doch auch hier habe ich wieder, schon um „des lieben Friedens willen“ mitgespielt und dann am 28.12.2017 einen erneuten schriftlichen Antrag auf Genehmigung zum Überfahren des städtischen Gehwegs gestellt.
  26. Zwischenzeitlich hatten wir in den ersten beiden Novemberwochen die Umgestaltung realisiert. Ich hatte außerdem Gelegenheit ein Gespräch vor Ort mit dem beauftragten Ingenieur zu führen, den ich bereits am 14.09.2017 schon einmal angesprochen hatte (damals noch in der Meinung, dass die Absenkung des Gehwegs ja ohnehin Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen sei.) Nun konnte ich ihn auf die veränderte Situation ansprechen (zu der ich offiziell von der Stadt noch immer keine Information hatte, bis heute nicht!!). Von ihm erhielt ich die Auskunft, dass die Absenkung des Gehwegs selbstverständlich an dieser Stelle machbar sei und dies in der Planung selbstverständlich berücksichtigt werde.
  27. Unser erneuter Antrag auf Überfahren des Gehwegs wurde dann für den 18.01.2017 auf die Tagesordnung gesetzt – und vertagt. Darum baten ausdrücklich der Bürgermeister und sein geschäftsführender Beamter, mit der Begründung, das Tiefbauamt und die Polizei wollten sich die Parkplätze zuerst noch einmal anschauen und dazu sei bereits ein Ortstermin für den darauf folgenden Montag vereinbart worden.
  28. Ich habe sofort am darauf folgenden Freitagvormittag sowohl beim LRA als auch bei der Polizeidienststelle Treuchtlingen nachgefragt und musste ich erfahren, dass für die Parkplätze am Anwesen Engeler kein eigener Ortstermin vereinbart war! (Es war wohl ein Termin für den Bauabschnitt Bauhofstraße vorgesehen und in diesem Zusammenhang hätte man ohne weiteres die Parkplatzsituation begutachten können.) Fazit: Weder das LRA noch die Polizei hatten eine Vertagung des Antragsbeschlusses verlangt!
  29. Jedenfalls wurden in der Stadtratssitzung am 18.01.2018, bei der ca. 50 Zuhörer zugegen waren, die Vorwürfe erhoben, ich hätte ohne die erforderliche Genehmigung gebaut, hätte die Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt und dergleichen mehr.
  30. In einer Rundmail an die Stadträte, die Polizei Treuchtlingen, das LRA und mich, die der geschäftsführende Beamte tags darauf, am 19.01.2018 versandte, versuchte die Stadt Pappenheim zu erwirken, dass man uns eine Zufahrtsgenehmigung über den Gehweg verwehren solle. Man begründete diese Forderung u.a. mit folgenden Argumenten“: Wir hätten „die Stellplätze errichtet, ohne die erforderlichen Genehmigungen nach Ziffern 2 und 3 beantragt zu haben…  ein solches Vorhaben viele Nachteile und Risiken für die Allgemeinheit hätte… Einziger Vorteil dieser Konstellation wäre, dass Sie die Zufahrtsfläche Ihrer Privatparkplätze auf öffentl. Flächen „outsourcen“ könnten, um so Ihren Garten besser nutzen zu können.“
  31. In der Sitzung vom 08.02.2018, bei der ich nicht zugegen sein konnte, wurde wohl nach längerer Diskussion und unter erneuter Erhebung von Vorwürfen und „Boshaftigkeiten“ (Zitat von Anwesenden) die Genehmigung mit 8:6 Stimmen endlich erteilt, mit der Auflage, dass ich, zwar nicht wie vom geschäftsführenden Beamten in der Sitzungsvorlage gefordert, „mindestens 5000 Euro“, wohl aber die Mehrkosten durch die Tieferlegung des Bordsteins übernehmen muss.

Die Parkplätze sind geschaffen. Wir haben die vorher gefährliche Ausfahrt aus unserem Grundstück, die auf der einen Seite hinter einer bis dato mannshohen Mauer versteckt und auf der anderen wegen der dortigen Hauswand nicht einsehbar war, entschärft. Für uns selbst war und ist diese Zufahrt kein Problem; wir wissen, dass auf dem Gehweg Radfahrende Kinder unterwegs sind und achten darauf. Aber wir konnten nicht erwarten, dass die Gäste, die jeden Sommer diese Ein- und Ausfahrt nutzen mussten und die wegen der beschränkten Wendemöglichkeiten teilweise rückwärts ausfuhren, sich dessen ebenfalls bewusst waren.  Wir hatten deshalb vorher schon Gefahrenhinweise an der Ausfahrt aufgestellt und sind froh, dass über die Jahre nichts passiert ist. Ich bin nach wie vor mit vielen Entscheidungsträgern der Meinung, dass wir hier eine deutliche Verbesserung geschaffen haben. Und wir haben dafür immerhin auch eine fünfstellige Summe in die Hand genommen.

Pappenheim, 13.02.2018

Walter Engeler

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Parkplätze sorgen für Diskussionen und Unmut

Mit knapper Mehrheit hat der Pappenheimer Stadtrat die Überfahrtsrechte für den städtischen Gehweg beim Gästehaus Engeler genehmigt. Die fünf Parkplätze, wurden im November 2017 vom Innenhof des Gästehauses  nach außen entlang des Gehweges verlegt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit war von der Verwaltung nach einem Ortstermin mit Polizei und Straßenbaubehörde die Ablehnung empfohlen worden. Außerdem legt die Stadtverwaltung dar, dass vor der Antragsstellung Fakten geschaffen worden seien. Dies weist der Bauherr von sich und belegt mit einem Schreiben, alle Stadträte schriftlich über und detailliert über seine Planungen informiert zu haben.

Neuanordnung genehmigt; Überfahrt überlesen
Im Süden der Deisingerstraße hat sich seit Mitte November 2017das Stadtbild nachhaltig verändert. Neben dem Gästehaus Engeler wurde die Mauer an der Grundstückgrenze zum Gehweg hin zum Großteil abgebrochen und die fünf vormals im Innenhof des Anwesens angeordneten Parkplätze wurden entlang der Fahrbahn neben dem Gehweg angeordnet. Die Baumaßnahme als solche hat auf entsprechende Anträge des Bauwerbers hin sowohl das Tiefbauamt und das Bauamt beim Landratsamt Weißenburg genehmigt. Auch das Landesamt für Denkmalpflege hat der Veränderung des Stadtbildes durch den Abbruch der Mauer und die Neuanordnung der Parkplätze an dieser Stelle zugestimmt.

Auch der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat dem Bauvorhaben in seiner Sitzung am 14.September 2017 sein Einverständnis zur der Neuanordnung der Parkplätze einstimmig beschlossen. Mitte November wurde die Baumaßnahme umgesetzt. Da nun die Parkplätze von der Kreisstraße her über den Gehweg angefahren werden, braucht es eine verkehrsrechtliche Erlaubnis der Stadt Pappenheim zum Befahren des Gehweges, der von fünf  Fahrzeugen immerhin auf einer Länge von ca. 17 m gequert werden muss.

Bereits in einem Bescheid der Straßenbaubehörde beim Landratsamt vom  08.03.2017 hatte der Bauherr die straßenrechtliche Genehmigung erhalten, an der Kreisstraße Pkw-Stellplätze zu errichten. Unter Punkt 10 der Auflagen dieses Genehmigungsbescheides heißt es fettgedruckt: „Für das Bauvorhaben ist zusätzlich die Zustimmung der Stadt Pappenheim(wegen des Gehwegs) einzuholen“. „Dies hatte ich im Bescheid vom 8.3. tatsächlich überlesen, aber bis zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht für erforderlich gehalten“, teilt Walter Engeler in einer ausführlichen Darstellung seiner Aktivitäten und Erlebnisse im Laufe des Genehmigungsverfahrens u.a. mit.

Mit einem einstimmigen Beschluss hatte der Stadtrat am 14.09.2018 der Umgestaltung der Parkplätze das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Am 29. Dezember ging dann bei der Stadt der Antrag des Gästehauses Engeler ein, in dem die Zulassung zum Überfahren des städtischen Gehwegs beantragt wurde.

Auf der Tagesordnung stand dieser Antrag bereits in der Januarsitzung des Stadtrates am 18.01.2018. Die Entscheidung über den Antrag wurde damals jedoch vertagt, weil die Verwaltung bei einem Ortstermin mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde die Angelegenheit überprüfen und begutachten lassen wollte.

Den zweiten Anlauf nahm der Antrag am „Unsinnigen Donnerstag“ in der Februarsitzung des Stadtrates.

Unterschiedlich beurteilt
Wie bei fast allen Veränderungen gibt es auch in diesem Fall unterschiedliche Meinungen. Während die einen von einer nachhaltigen Störung des Stadtbildes und einer unzumutbaren Gefahr für Gehwegnutzer sprechen, loben andere die neue Parkplatzsituation als optische Erweiterung des Straßenbildes und eine enorme Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Zusätzlich wurde diese Diskussion jetzt im Stadtrat durch die Erkenntnis befeuert, dass die Erlaubnis zum Überfahren des Gehweges erst nach der Fertigstellung der Baumaßnahme beantragt wurde. Dadurch sieht man sich als städtische Genehmigungsbehörde vor vollendete Tatsachen gestellt, wie die Ausführungen von Bürgermeister Uwe Sinn /SPD) bei der Sitzung deutlich machten.  Das Überfahrtsrecht habe der Bauherr erst nach Fertigstellung seiner neuen Parkplätze im Dezember 2017 eingereicht. Zudem sei die für die Parkplatzzufahrt notwendige Absenkung der Bordsteinkante bis heute nicht betragt. Man habe zwar die Neuordnung der Parkplätze genehmigt, aus den damaligen Plänen sei aber nicht hervorgegangen wie diese angefahren werden sollen. Zu letzterem Argument liegt uns eine E-Mail des Bauherrn vom 31.08.2017 an alle Stadträte vor, in der diese anhand von beigefügten Plan- und Genehmigungsunterlagen über das Bauvorhaben informiert werden. „Wie bereits im Februar bei einem Ortstermin mit Vertretern der Stadtverwaltung  und des Landkreises besprochen, möchten wir unsere Parkplätze neu anordnen und künftig direkt über den Gehsteig zugänglich machen“, heißt es in diesem Schreiben.

Wie in der Sitzung am 08.02.2018 verlesen wurde, seinen Polizei und Verwaltung bei einer Ortsbesichtigung zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Überfahren des Gehweges viele Nachteile und Risiken für die Allgemeinheit hätte. Dies insbesondere deshalb, weil der Gehweg durch querende Fahrzeuge in seiner Schutzfunktion für Fußgänger und Rad fahrende Kinder beeinträchtigt werde.

Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Parkplatzzufahrt über den Gehweg abzulehnen. Die Zufahrt solle vielmehr über die bisherige Grundstückszufahrt neben dem Wohnhaus erfolgen.

Diesem ablehnenden Vorschlag schloss sich Stadtrat Günther Rusam (SPD) in einem feurigen Redebeitrag an. Auf dem Gehweg seien die Passanten zum Freibad und zum Sportplatz unterwegs, „das ist viel zu gefährlich“, meinte Rusam.

CSU-Fraktionsvorsitzende Florian Gallus hingegen warf der Verwaltung vor, dass man über die Umgestaltung der Parkflächen nicht hätte beschließen lassen dürfen, solange die Befahrungsrechte für den Gehweg nicht geklärt sind.

Stadträtin Anette Pappler (SPD) meinte, dass man mit dem Beschluss im September 2017 nur über die denkmalrechtliche Erlaubnis wegen des Abbruchs der Mauer abgestimmt habe.

„Der Bau der Parkplätze selbst sei nicht genehmigungspflichtig“, wies Amtsleiter Eberle den Stadtrat auf die rechtliche Situation hin. Man habe nur dem Abbruch der Mauer zugestimmt und darauf habe ein Rechtsanspruch des Bauherrn bestanden.

Als im September 2017 abgestimmt wurde, sei jedem klar gewesen, wie die Situation ist und dass die Parkplätze über den Gehweg befahren werden müssen, meinte Walter Otters Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler. Das Argument mit der Gefährdung der Fußgänger insbesondere Rad fahrender Kinder  wollte er aufgrund des geringen Fahrzeugverkehrs von und zu den Parkplätzen nicht gelten lassen. Otters verwies auf die Parkplätze vor der ehemaligen Post in der Bahnhofstraße, die auch alle auf gesamter Grundstücksbreite über den Gehweg auf die Kreisstraße fahren. „Wir sehen, dass die Bürger mit der Verwaltung ein Problem haben“, stichelte Walter Otters. SPD-Fraktionsführer Gerhard Gronauer hingegen beklagte, dass die Arbeit der Verwaltung immer schwerer werde, weil alles und jedes von einigen Stadträten kritisch hinterfragt werde.

Letztlich wurde der Überfahrung des Gehweges mit 8:6 Stimmen zugestimmt. Laut Beschluss hat der Bauherr die Mehrkosten zu tragen, die für den Einbau des Niederbords entlang seiner neu angeordneten Parkplätze entstehen.

Der Bauherr Walter Engeler hat zu dem Genehmigungsverfahren für die Umgestaltung der Parkplatzanordnung eine umfassende Chronologie mit 31 Punkten verfasst, die in einem gesonderten Leserbrief abgedruckt ist.

[den ungekürzten Leserbrief finden sie hier … ]




Bewerber für die Jugendschöffenwahl 2018 gesucht

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht für die Amtszeit von 2019 bis 2023 mindestens 28 Bewerberinnen und Bewerber für die Jugendschöffenwahl. Bewerbung bis 23.02.2018 möglich.

Die gewählten Jugendschöffen, je zur Hälfte Frauen und Männer, nehmen als Vertreter des Volkes an Verhandlungen des Jugendschöffengerichtes am Amtsgericht Weißenburg i. Bay. und am Landgericht Ansbach teil. Das Jugendschöffengericht entscheidet über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender.

Bei dem Amt des Jugendschöffen handelt es sich um ein verantwortungsvolles Ehrenamt, denn die Schöffen sind bis auf wenige Ausnahmen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Sind beide Schöffen gegen die Verurteilung bzw. das Strafmaß, kann niemand verurteilt werden.

Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt sind gewisse Voraussetzungen erforderlich. Neben der allgemeinen Eignung, z. B. deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre, müssen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Darüber hinaus verlangt das Amt eines Jugendschöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsfähigkeit, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Weitere Voraussetzungen und Erläuterungen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

Das Sachgebiet „Jugend und Familie“ wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichtes Ansbach beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu erstellen. Diese wird dann vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Sitzung dazu findet am 13.03.2018 statt. Anhand der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Weißenburg i. Bay. in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Jugendschöffen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis werden gebeten, sich bis spätestens 23. Februar 2018 schriftlich oder per E-Mail beim Sachgebiet „Jugend und Familie“ am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu bewerben. Das Bewerbungsformular zur Jugendschöffenwahl und nähere Informationen u. a. zu den Voraussetzungen sind unter www.landkreis-wug.de/jugendschoeffenwahl/ oder unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Der Leiter des Sachgebiets „Jugend und Familie“ am Landratsamt, Herr Lahner, steht für Fragen gerne unter der Telefonnummer 09141 902-444 zur Verfügung.




Manipulatives Verhalten?

Claus Dietz, 2. Bürgermeister der Stadt Pappenheim (FW) hat uns einen Leserbrief zukommen lassen der nachfolgend abgedruckt ist.

Manipulatives Verhalten?

Im November 2016 kommentierte ich im Pappenheimer Skribent einen Leserbrief, in dem eine ziemliche Entrüstung über einen Beschluss des Stadtrats zum Ausdruck gebracht wurde. In meinem Kommentar merkte ich an, dass uns Stadträten seitens der Rathausleitung oft Beschlussvorlagen präsentiert werden, die für die Entscheidungsfindung sehr richtungsweisend formuliert sind. Häufig ist deshalb zu einer objektiven Beurteilung für die ehrenamtlichen Stadträte vor Sitzungen eine Eigenrecherche nach nicht, oder nicht richtig mitgeteilten Tatsachen erforderlich, die in dem speziellen Fall damals nicht getätigt wurde.

In der Sitzung v. 15.12.16 wurde ich von Bürgermeister Uwe Sinn dafür öffentlich diskreditiert und der Äußerung von Unwahrheiten bezichtigt. Diese Laudatio wurde dann anschließend dem Weißenburger Tagblatt zur Veröffentlichung übermittelt (siehe WT 19.12.16).

Der gleiche Journalist, der dies damals redaktionell vermarktete, hat am 08.02.18 selbst hautnah einen eindrucksvollen Beweis der von mir angeprangerten Vorgehensweise miterleben dürfen. In der Beschlussvorlage zum verkehrsrechtlichen Umstufungsverfahren eines Anwandwegs in Bieswang wurde seitens der Verwaltungsleitung den Stadtratsmitgliedern ein Beschlusstext aus dem Jahr 2001 zur Entscheidungsfindung beigelegt, einen Beschluss aus dem Jahr 2002, der vorgenannten teilweise aufhebt bzw. erweitert, jedoch vorenthalten. Ohne Eigenrecherche von Stadtratsmitgliedern hätte dies zu einer völlig anderen Betrachtungsweise, respektive Entscheidung der Angelegenheit führen können.

Die Vorenthaltung dieses Beschlusses könnte auch Anlass zu Spekulationen geben, da darin eine Stadtratsentscheidung enthalten ist, deren eigenmächtige Aufhebung durch Bürgermeister Sinn dem Landratsamt zur rechtsaufsichtlichen Prüfung übermittelt wurde.

Dass dies wahrlich kein Einzelfall ist zeigte in der Sitzung ein weiterer, ähnlich gestalteter Tagesordnungspunkt. Der Beschlusstext des Amtsleiters war eindeutig in Richtung Ablehnung eines privaten Bauvorhabens formuliert, obwohl der Bauherr dafür alle erforderlichen Genehmigungen seitens des Ladratsamts eingeholt und erhalten hatte.

Vielleicht verhilft dieses Erlebnis der Presse zu einer kritischeren Betrachtungsweise der Äußerungen aus dem Pappenheimer Rathaus, damit bei künftigen Berichterstattungen nicht weiterhin ausgerechnet die Personen in Misskredit geraten, die in der verfahrenen Situation in Pappenheim versuchen die Kastanien aus dem Feuer zu holen.

 

Claus Dietz, Pappenheim

  1. Bürgermeister

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Altmühlfränkisches Ehrenamt in der Frankenschau

(LRA) Am Dienstag, 23.01.2018, und Mittwoch, 24.01.2018, war ein Team des Bayerischen Fernsehens in der Region und drehte über das Ehrenamt und die Freiwilligenagentur altmühlfranken im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Beitrag wird voraussichtlich am Sonntag, den 04. Februar 2018, um 17.45 Uhr in der Frankenschau ausgestrahlt. Das Landratsamt  weist darauf hin, dass eine Terminverschiebung möglich sind.

Titelfoto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Eine Szene des Drehs: Kreisbrandrat Werner Kastner und Kreisbrandinspektor Eduard Ott geben einen Einblick in das Aufgabenfeld der Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.




Auf zum Dschungelcamp nach Zimmern

Unter dem Motto „Dschungelcamp“ lädt die Freiwillige Feuerwehr Zimmern am Samstag, 3. Februar  in den Gasthof Hollerstein nach Zimmern ein. Für das entsprechende Ambiente ist gesorgt und David Hoyer wird  in bewährter Manier für die richtige Stimmung sorgen.

 




Waffenamnestie noch bis Juli 2018

Illegale Waffen können noch bis Mitte des Jahres straffrei im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen abgegeben werden.

(LRA) Zum 6. Juli 2017 wurde das Waffengesetz geändert. Inhalt der Änderung ist unter anderem die sogenannte „Waffenamnestie“. Dies bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger gebührenfrei Waffen im Landratsamt oder bei der Polizei abgeben können, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Die Regelung gilt befristet bis 1. Juli 2018 und betrifft illegal besessene Waffen. Rechtmäßig besessene Waffen konnten schon bisher und können auch künftig abgegeben werden.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zieht eine positive Halbzeitbilanz der Amnestie-Regelung: „In den letzten 6 Monaten haben wir insgesamt 9 Langwaffen und 4 Kurzwaffen erhalten. Mit der Waffenamnestie wird die Anzahl an illegalen Waffen bundesweit deutlich reduziert.“, erklärt der zuständige Mitarbeiter am Landratsamt Benjamin Mina.

Auch Herbert Assenbaum aus Reuth unter Neuhaus hat von der befristeten Amestie-Regelung Gebrauch gemacht: „Ich bin froh, dass ich die vererbte Kurzwaffe meines Vaters nun endlich los bin und diese in sicheren Händen ist.“.

Die überlassenen Waffenarten sind sehr unterschiedlich – von Revolvern, Pistolen bis hin zu Kleinkalibergewehren war bisher alles dabei. „Auch Elektroschocker oder bestimmte Messer, die unter das Waffengesetz fallen, können abgegeben werden. Waffenbesitzer können sich bei uns oder der Polizei melden.“, weist der Leiter des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bernd Oster hin.

Die aus dem Verkehr gezogenen Waffen werden an das Landeskriminalamt München weitergeleitet. Dort wird dann entschieden, was damit geschieht. Ein Teil wird eingeschmolzen, ein Teil landet vielleicht sogar im Museum.

Wegen der Einzelheiten einer Übergabe, insbesondere hinsichtlich des Transportes der abzugebenden Waffen, sollten sich die betroffenen Personen vorab mit der Waffenbehörde, dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, in Verbindung setzen. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Mina, ist unter der Telefonnummer 09141 902-190 erreichbar.

Bei der letzten Waffenamnestie im Jahr 2009 wurden bundesweit circa 200.000 Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen. Dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wurden damals 146 Waffen ausgehändigt.

 




890 Tonnen Schokolade pro Jahr verzehrt

(NGG) 37 Sattelschlepper voll mit Schokolade: So groß ist der Hunger auf Süßes im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen pro Jahr. Von der Tafel über die Praline bis zum Riegel: 890 Tonnen Schokolade aßen die Menschen hier zuletzt rein statistisch – gut 9,5 Kilo pro Kopf.

Beim Käse waren es 2.290 Tonnen – 24,5 Kilo pro Einwohner und beim Bier wurden 97.000 Hektoliter im Jahr getrunken (104 Liter pro Kopf).
Schokolade, Käse, Bier – nur drei Beispiele, die zeigen, welche Bedeutung Lebensmittelindustrie und -handwerk haben, sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Rund 930 Arbeitsplätze hängen im Kreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Arbeitsagentur an der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln. „Die Branche ist aber nicht nur regional ein Schwergewicht. Nimmt man den Umsatz, ist sie der drittgrößte Industriezweig in Deutschland – ein Großteil der Produktion geht in den Export – und schafft es damit auf die internationalen Teller“, sagt Regina Schleser von der NGG Nürnberg-Fürth. So seien Hersteller aus der Region auch regelmäßig auf der Grünen Woche – der weltgrößten Agrar und Verbrauchermesse – in Berlin präsent.

Neue Food-Trends wie gluten- oder laktosefreies Essen seien eine Herausforderung auch für die heimische Ernährungswirtschaft, so Schleser. Die sei gut aufgestellt und belege bei Produktions- und Hygienestandards weltweit einen Spitzenplatz. „Kaum irgendwo ist die Lebensmittelsicherheit höher als bei uns“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Nürnberg-Fürth.

Eine Voraussetzung für gutes Essen und Trinken sei jedoch, dass dieses fair produziert werde – angefangen vom Anbau der Zutaten bis hin zu den Arbeitsbedingungen in der Verarbeitung.
Dazu hat die NGG eine lebensmittelpolitische Initiative gestartet. Regina Schleser: „Gute Ernährung und gute Arbeit gehören zusammen. Hygiene unter Zeitdruck – das kann zum Beispiel nicht gut gehen.“ Dies bedeute auch, dass Unternehmen Tarifverträge einhielten und sich an der Berufsausbildung beteiligten, betont die Gewerkschafterin.

Mit Sorge sieht die NGG den Trend zur Verramschung: „Gerade bei Getränken, Fleisch und Süßwaren erleben wir regelrechte Rabatt-Schlachten in den Supermärkten. Damit werden Lebensmittel oft weit unter Wert verkauft“, kritisiert Schleser. Weniger als 70 Cent für eine Tafel Marken-Schokolade sei in einer fairen und umweltgerechten Produktion nicht machbar.

Solche Preise erhöhten den Druck auf die Beschäftigten und ihre Arbeitsbedingungen. An die Verbraucher appelliert die NGG daher, nicht nur auf den günstigsten Preis zu achten.

„Gute Lebensmittel sollten den Menschen beim Einkauf etwas wert sein. Gleichzeitig können sie damit die heimische Wirtschaft stärken – und beim Essen neben dem Genuss auch noch ein gutes Gewissen haben.“

Titelfoto: Julia Ernesti / NGG




Chronologie der Baumaßnahmen

Der Zimmereibetreib Gegg in Bieswang stand und steht wegen verschiedener Baumaßnahmen in der öffentlichen Kritik. Nun hat uns der Betriebseigentümer Markus Gegg einen Leserbrief zukommen lassen, in dem er die Chronologie der Entwicklung seines Betriebes darstellt.

Foto: Zimmerei Gegg

Zu den Vorwürfen gegen die Zimmerei Gegg GmbH

Nachdem mein Betrieb wiederholt in der lokalen Presse sowie im Stadtrat der Gemeinde Pappenheim verunglimpft wurde, sehe ich mich zu einer Klarstellung zu den gebrachten Behauptungen gezwungen. Insbesondere die Vorwürfe von „Cowboymethoden“ und angeblich permanent von mir durchgeführten Schwarzbauten möchte ich hiermit Klarstellen.

Die Chronologie der seit Bestehen meines Betriebes von mir zulässigerweise errichteten Gebäude möchte ich kurz darstellen:
// allesamt genehmigt vom LRA 04.04.2002
// genehmigt vom LRA 14.01.2008
genehmigt LRA 25.01.2010
genehmigt LRA 07.12.2016 (zwei Anwohner aus Bieswang haben Klage gegen den Freistaat Bayern, vertr. durch das LRA Weißenburg-Gunzenhausen, wegen der genehmigten Überdachung eingereicht; hier steht das Urteil des VGH München noch aus). Zu allen von mir getätigten Bauvorhaben lagen also sowohl das Einvernehmen der Gemeinde als auch schlussendlich eine Genehmigung des Landratsamtes vor.

Ende 2016 stellte ich bei der Stadt Pappenheim einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung meines Betriebes im nördlichen Anschluss zu den Bestandsgebäuden. Daraufhin regte sich Widerstand bei den Anwohnern, es bildete sich schließlich eine Bürgerinitiative (Liebenswertes Bieswang), die die Verhinderung der Betriebserweiterung zum Ziel hatte. Ein von mir organisierter Informationsabend über meine Beweggründe der Erweiterung konnte kein Ergebnis erzielen. In der Folge zog ich meinen Antrag am 23.01.2017 zurück, auch u.a. weil ich die Errichtung der am 07.12.2016 genehmigten Überdachung voranbringen wollte. Im Übrigen wird die Ausweisung eines Gewerbegebietes von mir zukünftig auch nicht weiterverfolgt.

Am 14.01.2016 fand in meinem Büro ein Gesprächstermin mit Bürgermeister Uwe Sinn sowie den Stadträten Gerhard Gronauer, Fritz Hönig, Florian Gallus sowie Werner Hüttinger statt, der u.a. den von mir geplanten Erwerb des kleinen städtischen Grundstücks Fl.Nr. 557/1 zum Thema hatte. Bei diesem Grundstück mit der Größe von 644 m² handelte es sich um eine Hutungsfläche, die von der Stadt nicht mehr bewirtschaftet wurde. Diese Fläche war auch der Grund, warum die von mir ursprünglich eingereichte Überdachung nicht rechteckig geplant, sondern an einer Ecke „abgeschnitten“ war, um überhaupt die fälligen Abstandsflächen einhalten zu können und nicht auf fremden Grund zu bauen. Durch den Erwerb dieser Fläche wollte ich sicherstellen, dass ich infolge dessen eine gerade Überdachung errichten kann. Im Übrigen hatte ich den Gesprächsteilnehmern an diesem Termin bereits wissen lassen, dass ich dieses Grundstück nach einem Erwerb als Lagerplatz nutzen möchte. Jetzt so zu tun, als käme diese Entwicklung überraschend, verwundert doch sehr. Im Dezember 2016 schließlich wurde der Kauf dieses Grundstücks notariell vollzogen. Um es im Sinne des Gesprächstermins vom 14.01.2016 nutzen zu können, wurde von mir ein Tekturantrag am 19.09.2017 für die bereits genehmigte Überdachung (genehmigt vom LRA am 07.12.2016) bei der Stadt Pappenheim eingereicht. Für die notwendige Geländeauffüllung wurden 8 Baggerschürfen (max. 20 Meter Raster) am 18.10.2016 (auf unserem bestehenden Grundstück) durchgeführt. Zitat aus dem Bericht des Wasserwirtschaftsamts Ansbach: Auffälligkeiten, die auf eine anthropogene Verunreinigung hinweisen, wurden nicht festgestellt. Für eine zwischenzeitlich gelagerten Schotter (Fl.Nr.557/1) wurde mir ein Bußgeld verhängt, was ich mittlerweile auch entrichtet habe.

Bei der eingereichten Tektur handelte es sich im Übrigen nur um eine Vergrößerung von ca. 20 m² Grundfläche. Dieser Tekturantrag vom 19.09.2017 wurde mir daraufhin wieder zurückgegeben. Bis heute steht eine Entscheidung aus, ich habe Herrn Bürgermeister Sinn und auch den Bauausschuss (nach Vorschlag des SR Dietz) dazu eingeladen, sich vor Ort die Gegebenheiten anzusehen, um sich selbst ein Bild der Überdachung zu machen. Leider waren bisher nur drei Stadträte dazu bereit. Dass ich schlussendlich die kleine Lücke gegenüber der ursprünglichen Genehmigung geschlossen habe, möge man mir hier bitte nachsehen. Dadurch entsteht für niemanden irgendein Nachteil. Auch die Holzverschalung der Überdachung –die ursprünglich nicht geplant war- schadet niemandem und ist im Übrigen im Sinne der Bauvorschriften verfahrensfrei. Dass dies zudem noch für die Anwohner eine lärmmindernde Maßnahme darstellt, sei hier noch erwähnt. Im Übrigen bin ich durch den Verzicht auf das „Gewerbegebiet Gegg“ der Bürgerinitiative entgegen gekommen, konzentrieren sich die Fahrbewegungen doch jetzt auf mein Bestandsgelände. Dieses Gelände ist im Übrigen über ein Geh- und Fahrtrecht zweifelsfrei erschlossen.

Den Vorschlag seitens der Stadt Pappenheim sowie der Bürgerinitiative, ich solle in das bestehende Gewerbegebiet umsiedeln, muss ich entschieden ablehnen, da mein Betrieb mittlerweile eine Größe besitzt, dessen Verlagerung mir eine siebenstellige Summe kosten würde und für mich finanziell nicht stemmbar wäre, ohne mich in den Ruin zu treiben. An dieser Stelle möchte ich zudem feststellen –und hier spreche ich sicher im Namen vieler Bieswanger- dass das „Gewerbegebiet“ nach jetziger Lage keinerlei zusätzlichen Betrieb verkraften kann. Das Gebiet ist im klassischen Sinn nicht mal voll erschlossen, ich müsste mir von privat Flächen hinzu zukaufen, da die Stadt es seit geraumer Zeit versäumt hat, das Gewerbegebiet Bieswang zu vergrößern und ihrerseits Flächen von den Anliegern zuzukaufen. Das Angebot der Stadt geht daher völlig ins Leere, vielmehr sollte die Gemeinde erstmal für eine anständige verkehrsmäßige Erschließung sorgen (keine Geh- bzw.

Fahrradwege ins Gewerbegebiet, keine entsprechende Beleuchtung), die immer wieder ins Gespräch gebrachte „Entlastungsspanne“ ist nach gegenwärtigem Ermessen für drei oder vier Betriebe völlig unrealistisch und auch nicht bezahlbar. Man sollte hier der Bevölkerung endlich reinen Wein einschenken.

Mir ist es wichtig, mit dieser Darstellung darauf hinzuweisen, dass ich mich keines Vergehens schuldig gemacht habe und die Vorwürfe des ständigen Schwarzbauens entschieden von mir weise, diese entbehren jeglicher Grundlage. Ich habe mir diesbezüglich also nichts vorzuwerfen. Es ist richtig und wichtig, auch die Belange der Bürgerinitiative und der Anwohner zu prüfen, mein Eindruck aber ist, dass die Stadt bzw. Verwaltung in Pappenheim das wirtschaftliche Wachstum in Pappenheim und insbesondere den dazugehörigen Ortsteilen blockiert bzw. nicht ernst genug nimmt. Darüber hinaus gibt es in vielen anderen Bereichen Mißstände, die Liste unglücklicher und immer wieder vertagten Entscheidungen alleine in Bieswang (Pfister-Erbe, Seniorenanlage Altes Schulhaus, seit über einem Jahrzehnt anstehende und notwendige Kanalsanierung etc.) ließe sich noch beliebig fortsetzen, gipfelnd in einer bisher völlig dilettantisch umgesetzten Dorferneuerung. Es ist mir schier unbegreiflich, warum hier nichts Konstruktives auf die Reihe gebracht wird.

Markus Gegg
Bieswang

 

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Feuerwehreinsatz bei Kaminbrand

Am 15.01.2018 gegen 21:30 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Pappenheim zu einem Kaminbrand auf den Hals gerufen. In einem Einfamilienhaus hatten die Bewohner verdächtigen Brandgeruch wahrgenommen und den Feueralarm ausgelöst.

Als Ursache für den Brandgeruch konnte von den Kräften der Freiwilligen Feuerwehr unter Leitung des 1. Kommandanten Otto Schober sofort ein Kaminbrand festgestellt werden. Die Pappenheimer Wehr war mit einem gesamten Löschzug vor Ort und brachte in dem Bereich der Zwischendecke die Wärmbildkamera zum Einsatz. Dabei konnte hohe Wärmeentwicklung festgestellt werden. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Ob Gebäudeschaden entstanden ist muss erst eine genauere Untersuchung ergeben.

Vor Ort war auch eine Streifenbesatzung  der Polizeiinspektion Treuchtlingen, der Rettungsdienst und der Notartzt.




Gelungenes Kooperationsprojekt

Im Hauptgebäude des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sind ab sofort 24 farbenfrohe Bilder dauerhaft ausgestellt. Gemalt wurden diese von neun „Lebenskünstlern“ der Lebenshilfe Weißenburg e. V.

(LRA) Einmal im Monat trifft sich die Kreativgruppe der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Weißenburg zum gemeinschaftlichen Malen. Die Künstlerinnen und Künstler können ihrer Fantasie freien Lauf lassen und ihre Kreativität auf Papier bringen. „Die Gemälde sind jedes Mal einzigartig und sehr gelungen.“, schwärmt die Leiterin der Kreativgruppe, Susanne Scheuerlein. Sie ist Counselor (Beraterin) in der Fachrichtung Kunst- und Gestaltungstherapie und gibt verschiedene Ideen und Anregungen.

Eine Auswahl der Kunstwerke ist nun im Hauptgebäude des Landratsamtes in Weißenburg dauerhaft ausgestellt. Landrat Gerhard Wägemann freut sich über dieses Kooperationsprojekt und die optische Aufwertung der Flure: „Wir schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits wird die Kreativgruppe der Offenen Hilfen unterstützt, andererseits werden die kahlen Wände in den Fluren des Landratsamtes künstlerisch und in ansprechenden Farben gestaltet.“.

Und die Werke sind mehr als nur eine Flurverschönerung, denn hinter jedem Bild stecken Erlebnisse, Fantasien und Gedanken. „Die Kunsttherapie ist ein wichtiges Angebot der Offenen Hilfen. Die Teilnehmer drücken sich dadurch gestalterisch aus.“, erläutert der Geschäftsführer der Lebenshilfe Weißenburg e. V. Martin Britz im Rahmen der offiziellen Ausstellungseröffnung.

Die Bilderausstellung ist werktags zu den Servicezeiten des Landratsamtes in der Bahnhofstraße 2 in Weißenburg frei zugänglich. Die Besichtigung lässt sich auch gut mit einem Behördengang verbinden. Zu jedem Bild sind der Name des Künstlers und der Titel an der Wand angebracht.

Bisher werden die Werke in den Fluren im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss im Hauptgebäude in der Bahnhofstraße 2 in Weißenburg präsentiert. Für die Zukunft ist eine Erweiterung geplant. Dazu sollen weitere Behinderteneinrichtungen einbezogen werden.

Foto: Landratsamt Weißenburg