Unberechtigte Forderung durch Inkasso-Dienst

Mit einer unberechtigten Forderung in Höhe von annähernd 1200 EURO sah sich eine 64-jährige Treuchtlingerin konfrontiert. Die Frau erhielt von der Inkasso-firma einen Brief, wo sie aufgefordert wurde, den ausstehenden Betrag über Bestellungen bei einem Versandhandel plus Kosten und Gebühren zu überweisen.
Die Angeschriebene hatte jedoch noch nie bei dem genannten Versandhandel bestellt. Kurze Zeit später erhielt sie erneut ein Schreiben des Inkassodienstes, wo der Geschädigten gedroht wurde, dass gegen sie ein vollstreckbarer Titel beim zuständigen Amtsgericht vorliegen würde.
Eine Nachfrage bei dem Amtsgericht ergab, dass diese Aussage nicht stimmt. Gegen den Verantwortlichen des genannten Inkasso Unternehmens wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges eingeleitet.

 




Verkehrsrowdy gesucht

Die Polizeiinspektion Treuchtlingen erbittet Hinweise zu einem Verkehrsverstoß, der sich am vergangenen Sonntag auf der B 2 bei Langenaltheim zugetragen hat.

Am Sonntag, 11.03.2018, gegen 18.55 Uhr, befuhr ein 33-jähriger Treuchtlinger mit seinem Pkw die Bundesstraße 2 in südliche Richtung.
Cirka 1 Kilometer vor der Abfahrt Rehlingen wurde er von einem nachfolgenden Pkw massiv bedrängt, der dicht auffuhr, mehrfach links und rechts ausscherte, die Lichthupe betätigte und schließlich Dauerfernlicht einschaltete.
Das Ganze geschah bei starkem Gegenverkehr, weshalb der Anzeigeerstatter einen langsam vor ihm fahrenden blauen Opel nicht überholen konnte. Als der 33 Jahre alte Geschädigte dann auf die Linksabbiegespur in Richtung Büttelbronn fuhr, setzte sich der Verkehrsrowdy vor ihn und bremste ihn aus. Nur durch eine Vollbremsung konnte der 33-jährige einen Zusammenstoß mit dem Pkw verhindern.
Bei dem Tatfahrzeug handelte es sich um einen grauen VW Passat mit einem Augsburger Kennzeichen.

Zeugen, vor allem der Fahrer/Insassen des blauen Opel, des Vorfalles werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.

 




Gelungenes Kooperationsprojekt

Im Hauptgebäude des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sind ab sofort 24 farbenfrohe Bilder dauerhaft ausgestellt. Gemalt wurden diese von neun „Lebenskünstlern“ der Lebenshilfe Weißenburg e. V.

(LRA) Einmal im Monat trifft sich die Kreativgruppe der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Weißenburg zum gemeinschaftlichen Malen. Die Künstlerinnen und Künstler können ihrer Fantasie freien Lauf lassen und ihre Kreativität auf Papier bringen. „Die Gemälde sind jedes Mal einzigartig und sehr gelungen.“, schwärmt die Leiterin der Kreativgruppe, Susanne Scheuerlein. Sie ist Counselor (Beraterin) in der Fachrichtung Kunst- und Gestaltungstherapie und gibt verschiedene Ideen und Anregungen.

Eine Auswahl der Kunstwerke ist nun im Hauptgebäude des Landratsamtes in Weißenburg dauerhaft ausgestellt. Landrat Gerhard Wägemann freut sich über dieses Kooperationsprojekt und die optische Aufwertung der Flure: „Wir schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits wird die Kreativgruppe der Offenen Hilfen unterstützt, andererseits werden die kahlen Wände in den Fluren des Landratsamtes künstlerisch und in ansprechenden Farben gestaltet.“.

Und die Werke sind mehr als nur eine Flurverschönerung, denn hinter jedem Bild stecken Erlebnisse, Fantasien und Gedanken. „Die Kunsttherapie ist ein wichtiges Angebot der Offenen Hilfen. Die Teilnehmer drücken sich dadurch gestalterisch aus.“, erläutert der Geschäftsführer der Lebenshilfe Weißenburg e. V. Martin Britz im Rahmen der offiziellen Ausstellungseröffnung.

Die Bilderausstellung ist werktags zu den Servicezeiten des Landratsamtes in der Bahnhofstraße 2 in Weißenburg frei zugänglich. Die Besichtigung lässt sich auch gut mit einem Behördengang verbinden. Zu jedem Bild sind der Name des Künstlers und der Titel an der Wand angebracht.

Bisher werden die Werke in den Fluren im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss im Hauptgebäude in der Bahnhofstraße 2 in Weißenburg präsentiert. Für die Zukunft ist eine Erweiterung geplant. Dazu sollen weitere Behinderteneinrichtungen einbezogen werden.

Foto: Landratsamt Weißenburg




Nur ohne Alkohol ans Steuer

Bei der Polizeiinspektion Treuchtlingenhat erneut ein alkoholisierter Fahrzeugführer vorgesprochen und dabei seinen Führerschein verloren.

Am Sonntag, 05.11.2017, gegen 16.30 Uhr, kam ein 42-jähriger Mann zur PI Treuchtlingen, um sich wegen einer zivilrechtlichen Angelegenheit Rat zu holen. Bei dem Gespräch konnten die diensthabenden Beamten /-innen deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen, weshalb bei dem Mann, der mit dem Pkw zur Dienststelle gefahren war, ein Alkohol-Test durchgeführt wurde, der einen Wert weit über dem gesetzlich normierten Grenzwert ergab. Im Krankenhaus Treuchtlingen wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein des 42-jährigen sichergestellt.

 




Kollision mit Sattelzug unverletzt überstanden

Ein 72-jähriger Pappenheimer befuhr am Donnerstagabend um18:25 Uhr die Kreisstraße von Pappenheim / Osterdorf  in Richtung Bundesstraße 2.
An der Einmündung wollte er nach rechts in Richtung Weißenburg abbiegen. Obwohl er an der Einmündung angehalten hatte, übersah einen Sattelzug, der auf der B2 in Richtung Weißenburg unterwegs war. Mit seinem Pkw rammte der Pappenheimer  Sattelauflieger der dabei unbeschädigt bleib. Der Pkw-Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt an seinem Fahrzeug entstand Schaden in Höhe von 7.000 Euro.




Körperverletzung durch blinkende Lichter

Die dunkle Jahreszeit ist angebrochen. Vielerorts werden insbesondere in der Vorweihnachtszeit die Häuser und Gärten mehr oder weniger grell beleuchtet. Das ist aber nicht ohne Tücken, wie ein Fall aus Treuchtlingen jetzt zeigt. Weil sie wegen blinkender Lichter auf dem Nachbargrundstück unter Schlafstörungen leidet, hat eine Frau jetzt bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen Anzeige erstattet. Sie legte sogar ein ärztliches Attest vor, in welchem ihr eine körperliche Beeinträchtigung durch die blinkenden Lichter bestätigt wird.




Auch den Führerschein verloren

Ein 29-Jähriger aus Friedberg fuhr am Dienstagnachmittag mit seinem Pkw zur Polizeiinspektion Treuchtlingen um dort den Verlust seines Personalausweises anzuzeigen. Der aufnehmende Beamte stellte bei dem Pkw-Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet. Zum verlorenen Personalausweis kommt jetzt der verlorene Führerschein dazu. Dieser wurde nämlich von der Polizei sichergestellt.




Pkw-Fahrer hielt Polizei auf Trab

Am Mittwoch, 11.10.2017, ab 19.30 Uhr, hielt ein 32-jähriger Pkw-Fahrer die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen im Dauereinsatz.
Zunächst wurde der Mann in der Ansbacher Straße mit seinem Pkw kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der 32 Jahre alte Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, da ihm diese in Tschechien wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden war. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt und der Pkw abgestellt.
Gegen 20.30 Uhr befuhr der 32-jährige mit dem gleichen Pkw die Staatsstraße 2230 von Wettelsheim in Richtung Treuchtlingen  und wollte auf Höhe des Wettelsheimer Kellers ein anderes Fahrzeug überholen. Hierbei übersah er den Gegenverkehr und streifte den entgegenkommenden Pkw eines 36-jährigen Treuchtlingers, wodurch ein Sachschaden von ca. 10 000 EURO entstand.
Ohne anzuhalten flüchtete der 32-jährige mit seinem Fahrzeug in Richtung Treuchtlingen weiter, wurde aber von einer Zeugin mit ihrem Fahrzeug verfolgt, die ihn in der Hochgerichtstraße anhalten und ansprechen konnte. Noch bevor die verständigte Streife eintraf, verschwand der Mann in einem Haus.
Nach weiteren Ermittlungen und Befragungen konnte der Unfallflüchtige später an seiner momentanen Wohnadresse in Meinheim vorläufig festgenommen werden.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurden weitere strafprozessuale Maßnahmen, wie die Sicherstellung seines Fahrzeuges und seiner Oberbekleidung durchgeführt.

Der Beschuldigten, stritt die Fahrereigenschaft ab. Nachdem aber aufgrund Zeugenaussagen feststand, dass der 32-jährige gefahren war, musste dieser eine Sicherheitsleistung hinterlegen, weil er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle u. a. eingeleitet. Nach der Sachbehandlung wurde der Beschuldigte, der nicht alkoholisiert war, wieder entlassen.




Brandstifter unterwegs? – Zeugenaufruf

Am Donnerstag, 28.09.2017, gegen 21.45 Uhr, wurde in der Treuchtlinger Hauptstraße (Zugang zur Tiefgarage) ein Brand gemeldet. Beim Eintreffen der Feuerwehr und Rettungskräfte stand der Pavillion, welcher den Fußgängerabgang zur Tiefgarage überdacht in Vollbrand. Die Feuerwehr Treuchtlingen hatte den Brand schnell unter Kontrolle, konnte aber nicht verhindern, dass der Pavillion komplett zerstört wurde. Ein großer Baum neben der Brandstelle wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Personen, die Tiefgarage selbst oder andere Gebäude kamen durch den Brand nicht zu Schaden. Drei Anwohner, die auf einem Balkon saßen, bemerkten den Brand glücklicherweise sehr schnell, so dass Schlimmeres verhindert werden konnte. Es entstand ein Sachschaden von ca. 25 000 EURO. Aufgrund der Ermittlungen muss von vorsätzlicher Brandstiftung ausgegangen werden, da sich in dem Anbau nichts befand, was hätte in Brand geraten können.

Zeugen werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter
Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.




Niederträchtiger Diebstahl – Zeugenaufruf

Am Montag, 25.09.2017, gegen 14.30 Uhr, wurde in Treuchtlingen eine 82-jährige Rentnerin Opfer eines niederträchtigen Diebstahls. Die Frau überquerte in Treuchtlingen mit ihrem Rollator die Fahrbahn Am Brühl und wollte weiter stadteinwärts laufen, als sich ihr von hinten ein Mann näherte, die Einkaufstasche der Frau aus der Rollator-Gitterbox nahm und zu einem wartenden Pkw zurücklief, der dann in Richtung Sportanlagen wegfuhr. Der Täter soll mittelgroß gewesen sein, hatte dunkle kurze Haare und eine helle Hautfarbe, er trug eine dunkle Hose und ein weißes T-Shirt. Der dunkelgraue Kleinwagen, in den der Täter nach dem Diebstahl einstieg, soll schon älter gewesen sein und im Kennzeichen die Buchstaben AI oder EI gehabt haben. Eine sofort eingeleitete Tatortbereichsfahndung nach dem Täter und dem Fluchtauto verlief negativ. In der Tasche befanden sich ein zweistelliger Geldbetrag, Dokumente und Schlüssel. Hinweise zu dem Diebstahl werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.




Koffer sorgte für Großeinsatz

Ein herrenloser Koffer sorgte am Mittwoch, 20.09.2017, gegen 15.30 Uhr, für einen größeren Einsatz am Bahnhof in Treuchtlingen. Das Gepäckstück, ein schwarzer Lederkoffer, lag in einem Gepäckteil im Regionalexpress, der aus München gekommen war. Zur Abklärung wurde ein Sprengstoffhund angefordert und der Zug bis zum Eintreffen des Hundes abgesperrt und auf ein weiter abgelegenes Gleis im Bahnhof Treuchtlingen um geparkt. Nachdem die Durchsuchung durch den Sprengstoffhund negativ war, wurde der Koffer geöffnet und festgestellt, dass er leer war. Um 17.10 Uhr konnte Entwarnung gegeben werden. Zur Feststellung des Besitzers des Koffers wurden Ermittlungen eingeleitet.




So ein Hirsch

Rund 100 Meter Weidezaun hingen am Geweih eines Hirsches, der von einem Radfahrer gesichtet und der Polizei gemeldet wurde. Schon vorher war just für dieser Zaun im Hirschgeweih eine Diebstahlsanzeige bei der PI Treuchtlingen eingegangen. Schon Tage vorher war der Hirsch ausgebüchst und hatte sein Gehege im Raum Treuchtlingen verlassen. Bei seinem Freigang verhedderte er sich ganz offenbar in dem Weidezaun der zu einem Gehege für Ziegen gehörte. Mit einem Betäubungsgewehr konnte der rund 150 kg schwere Hirsch in Tiefschlaf versetzt und wieder in sein ursprüngliches Gehege verfrachtet werden. Natürlich wurde das vermeintliche Diebesgut aus dem Geweih des Hirschen sichergestellt. Die Polizei freut sich nun über einen aufgeklärten Diebstahl und der Hirsch freut sich, dass er im Gehege wieder seine Hirschkühe beaufsichtigen und betreuen kann.