Antragsmarathon

Zur Umgestaltung der Parkplätze vor dem Gästehaus Engeler in der Deisingerstraße hat uns Walter Engler einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Antragsmarathon zu einer vermeintlich harmlosen Parkplatzumgestaltung

  1. Anfang 2017 fassten meine Frau und ich den Plan, unsere Parkplätze auf dem Anwesen Gästehaus Engeler im Zuge der Sanierung der Deisingerstraße kundenfreundlicher und verkehrssicherer zu gestalten. Aus diesem Grunde habe ich Ende Januar/Anfang Februar 2017 persönlich beim geschäftsführenden Beamten im Pappenheimer Rathaus vorgesprochen und ihm die Situation geschildert.
  2. Es kam dann zeitnah – in der ersten Februarwoche gleich zu einem Ortstermin mit dem geschäftsführenden Beamten der Stadt Pappenheim und dem zuständigen Sachbearbeiter aus dem Landratsamt Weißenburg (LRA). Bei diesem Termin konnte meine Familie unsere Überlegungen vorstellen und erläutern. Gemeinsam mit den Beamten sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die Situation, wie sie nun ein Jahr später entstanden ist, die unter den verschiedenen zu berücksichtigenden Aspekten sinnvollste Lösung sei. Zugleich wurde uns die Möglichkeit angeboten, den Antrag direkt an das LRA zu Händen des zuständigen Sachbearbeiters zu richten. Als uns jener bei diesem Termin kurz vorher auf die geplante Zufahrt über den städtischen Gehweg angesprochen hatte, erwiderte der geschäftsführende Beamte, dass dies kein Problem sei, da der Gehweg sowieso im Zuge der Sanierungsmaßnahme abgesenkt werden würde. (Von ihm kamen zum damaligen Zeitpunkt keine Hinweise auf weitere erforderliche Anträge oder dass wir den Antrag auch bei der Stadt Pappenheim einreichen müssten!)
  3. Am 06.02.2017 haben wir den Antrag wie besprochen beim LRA eingereicht.
  4. Den Genehmigungsbescheid durch das LRA erhielten wir bereits am 08.03.2017.
  5. Weil die Umgestaltung der Parkplätze auch die Öffnung der Mauer an dieser Stelle vorsah und ich weiß, dass die Altstadt in Pappenheim unter Ensembleschutz steht, habe ich den geschäftsführenden Beamten noch einmal persönlich kontaktiert und nachgefragt, ob ich nicht auch die denkmalrechtliche Erlaubnis für diese Maßnahme bräuchte. Dies wurde bejaht und mir wurde empfohlen, mich gleich direkt an den zuständigen Sachbearbeiter im LRA zu wenden. (Auch jetzt kamen keine Hinweise auf darüber hinaus erforderliche Anträge, geschweige denn ein Hinweis, dass die Anträge auch bei der Stadt Pappenheim schriftlich eingereicht werden müssten!)
  6. Ich wandte mich dann telefonisch an den genannten Sachbearbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde. Auch hier bekam ich, wie bereits vorher in der verkehrsrechtlichen Abteilung des LRA, schnell Antwort. Auf meine Frage hin, ob ich noch weitere Behörden fragen müsse, erhielt ich die Auskunft, dies würde der Sachbearbeiter im LRA für mich übernehmen. Ich solle ihm dazu einen schriftlichen Antrag mit den vorhandenen Plänen, Zeichnungen, Bildern etc. zukommen lassen.
  7. Am 17.03.2017 reichte ich den schriftlichen Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  8. In einer Mail bekam ich dann die Antwort, dass sowohl das Landesamt für Denkmalpflege als auch die Bauabteilung des LRA keine Einwände gegen das geplante Vorhaben hätten.
  9. In den folgenden Wochen wurde ich völlig unvermittelt von einer Person aus einer anderen Weißenburger Behörde angerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Pappenheim Bedenken gegen das geplante Vorhaben hege.
  10. Auf meine sofortige Nachfrage bei der Stadt Pappenheim wurden diese Bedenken vehement geleugnet. Im Gegenteil, ich erhielt die Information, dass diese Bedenken vom LRA kommen würden.
  11. Meine Nachfrage beim LRA ergab: Wie mir bereits schriftlich mitgeteilt worden sei, würden im LRA selbstverständlich keine Bedenken bestehen und daran würde sich auch nichts ändern. Es gäbe aber wohl Bedenken von Seiten der Stadt Pappenheim.
  12. Daraufhin habe ich erneut bei der Stadt Pappenheim, persönlich beim geschäftsführenden Beamten, noch einmal nachgefragt, ihn mit der Aussage des LRA konfrontiert und ihn zur Rede gestellt. Jetzt räumte er ein, dass die Stadt beim LRA Bedenken angemeldet habe. Wörtlich: „Wenn ich Bedenken habe, muss ich diese doch melden!“ Auf meine Frage, warum er diese Bedenken nicht auch mir gegenüber geäußert habe, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
  13. Zwischenzeitlich wurde ich vom LRA aufgefordert, eine Nutzungsänderung für die seit Jahren im Erdgeschoss des Gästehauses befindliche Praxis für Logopädie zu beantragen. Dies wurde ebenfalls ohne mein Wissen von der Stadt Pappenheim angestoßen.
  14. Daraufhin habe ich den umfangreichen Bauantrag der für eine Nutzungsänderung erforderlich ist, ausgefüllt, habe entsprechende Pläne durch das Architekturbüro Radegast erstellen lassen und die drei Antragsmappen samt sämtlicher erforderlicher Unterlagen (etliche davon inzwischen zum dritten Mal) eingereicht.
  15. Ich habe dann auch noch mehrere Gespräche mit den Sachbearbeitern des LRA, z.B. am 07.06.2017 mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bauamts, der Denkmalpflege und dem Kreisbaumeister geführt. Im Rahmen dieses Vierergesprächs, bei dem u.a. auch die Anzahl der Stellplätze überprüft wurde, gab man mir die Empfehlung, den Antrag auf Umgestaltung der Parkplätze formell im Rahmen des Nutzungsänderungsantrags zu stellen, sodass ich insgesamt nur einen Antrag stellen müsste.
    Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Pappenheim wegen des Überfahrens des städtischen Gehwegs der Maßnahme zustimmen muss. (Dies hatte ich im Bescheid vom 8.3. tatsächlich überlesen, aber bis zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht für erforderlich gehalten.)
  16. Nach den Terminen im LRA habe ich dann am 31.08.2017 einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Pappenheim eingereicht, in welchem ausdrücklich die Zufahrt über den Gehweg thematisiert und die Zustimmung dafür beantragt wurde (siehe Anlage). Diesen Antrag habe ich auch allen Stadträtinnen und Stadträten persönlich per E-Mail zukommen lassen.
  17. Am 14.09.2017 wurde mein Antrag im Stadtrat umfänglich behandelt. Es wurde explizit und ausschließlich die Situation durch die geplanten Parkplätze, die Öffnung der Mauer und die veränderte Zufahrtssituation erörtert (siehe Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 14.09.2017: dort TOP „1.3 BA 38/2017 – Nutzungsänderung Anwesen Deisingerstraße 42 und Umge-staltung Parkplätze auf Fl.Nr.:135“.
  18. Nach der Debatte wurde der Antrag einstimmig mit 15:0 Stimmen beschlossen.
  19. Nebenbei angemerkt: Irgendwann im Sommer/Herbst 2017 beschloss der Stadtrat, den Gehweg an dem Straßenstück zwischen dem Gästehaus Engeler und dem ehemaligen Gasthaus Stern nicht abzusenken. Dass dies Auswirkungen auf die Zufahrtsmöglichkeit an unseren Parkplätzen haben könnte, wurde in dieser Sitzung nicht angesprochen Und wir wurden über diesen Beschluss von der Stadt Pappenheim bis heute nicht informiert!
  20. Nichtsdestotrotz haben wir im Herbst von uns aus das Gespräch mit der Stadt gesucht, und nachgefragt, wie die Maßnahme zeitlich sinnvoll umzusetzen sei.
  21. Nach Gesprächen mit der Stadt, bei denen uns angekündigt wurde, dass sofort im Frühjahr mit der Sanierung des Gehwegs begonnen werden solle, haben wir im Oktober eine Baufirma gefunden, die uns die Parkplätze noch im November/Dezember errichten würde – was angesichts der vollen Auftragsbücher gar nicht so leicht war! Jedenfalls wollten wir – wie wir immer wieder betont hatten – diese Maßnahme fertig haben, bevor der Gehweg neu gepflastert sein würde. Denn wir wollten vermeiden, dass die Baumaschinen über den neu gepflasterten Gehweg fahren müssten. Dies wurde uns von allen Seiten als sinnvolle Vorgehensweise bestätigt!
  22. Weil jedoch wegen der Flut von Bauanträgen im Oktober vom LRA noch keine Genehmigung über den gesamten Bauantrag zu erhalten und laut Auskunft des Tiefbauamtes auch vor dem Jahreswechsel nicht mehr zu erwarten gewesen wäre, haben wir am 02.11.2017 den vorzeitigen Baubeginn (Teilbaugenehmigung für die Umgestaltung der Parkplätze) beantragt.
  23. Die Genehmigung dafür erhielten wir am 09.11.2017.
  24. Die erhaltenen Unterlagen befolgend, haben wir am 11.11.2017 den Beginn der Maßnahme – mit dem dafür zugesandten amtlichen Formular – schriftlich beim LRA angezeigt. Bereits einen Tag zuvor habe ich dies persönlich beim geschäftsführenden Beamten der Stadt Pappenheim vorgenommen. In diesem Zusammenhang hat mir der geschäftsführende Beamte (am 10.11.2017! – dieses Mal zum ersten Mal unaufgefordert und nicht auf meine Nachfrage hin) mitgeteilt, dass ich, so wörtlich „nun noch eine Genehmigung“ bräuchte, nämlich die verkehrsrechtliche Zustimmung der Kommune zum Überfahren des Gehwegs. Ich war völlig verdutzt. Auf meine Anmerkung, dass dies doch bereits am 14.09.2017 erfolgt sei, wurde ich von ihm belehrt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim damals nur die Nutzungsänderung beschlossen habe, (die allerdings nach meiner Erinnerung und auch laut der im Sitzungsprotokoll der Stadt Pappenheim festgehaltenen Wortbeiträge überhaupt nicht Bestandteil der Diskussion gewesen war. Es wurde nur über die Parkplätze und die Zufahrt über den städtischen Gehweg gesprochen.) Aus meiner heutigen Sicht wurde hier mein Antrag vom 31. August 2017 willkürlich in zwei Bestandteile zerlegt. Weder mir noch gegenüber den Stadträten wurde aber damals und auch anschließend bis zum 10. November nicht erwähnt, dass ich meinen Antrag vom 31. August noch einmal für die verkehrsrechtliche Zufahrt stellen müsse.
  25. Doch auch hier habe ich wieder, schon um „des lieben Friedens willen“ mitgespielt und dann am 28.12.2017 einen erneuten schriftlichen Antrag auf Genehmigung zum Überfahren des städtischen Gehwegs gestellt.
  26. Zwischenzeitlich hatten wir in den ersten beiden Novemberwochen die Umgestaltung realisiert. Ich hatte außerdem Gelegenheit ein Gespräch vor Ort mit dem beauftragten Ingenieur zu führen, den ich bereits am 14.09.2017 schon einmal angesprochen hatte (damals noch in der Meinung, dass die Absenkung des Gehwegs ja ohnehin Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen sei.) Nun konnte ich ihn auf die veränderte Situation ansprechen (zu der ich offiziell von der Stadt noch immer keine Information hatte, bis heute nicht!!). Von ihm erhielt ich die Auskunft, dass die Absenkung des Gehwegs selbstverständlich an dieser Stelle machbar sei und dies in der Planung selbstverständlich berücksichtigt werde.
  27. Unser erneuter Antrag auf Überfahren des Gehwegs wurde dann für den 18.01.2017 auf die Tagesordnung gesetzt – und vertagt. Darum baten ausdrücklich der Bürgermeister und sein geschäftsführender Beamter, mit der Begründung, das Tiefbauamt und die Polizei wollten sich die Parkplätze zuerst noch einmal anschauen und dazu sei bereits ein Ortstermin für den darauf folgenden Montag vereinbart worden.
  28. Ich habe sofort am darauf folgenden Freitagvormittag sowohl beim LRA als auch bei der Polizeidienststelle Treuchtlingen nachgefragt und musste ich erfahren, dass für die Parkplätze am Anwesen Engeler kein eigener Ortstermin vereinbart war! (Es war wohl ein Termin für den Bauabschnitt Bauhofstraße vorgesehen und in diesem Zusammenhang hätte man ohne weiteres die Parkplatzsituation begutachten können.) Fazit: Weder das LRA noch die Polizei hatten eine Vertagung des Antragsbeschlusses verlangt!
  29. Jedenfalls wurden in der Stadtratssitzung am 18.01.2018, bei der ca. 50 Zuhörer zugegen waren, die Vorwürfe erhoben, ich hätte ohne die erforderliche Genehmigung gebaut, hätte die Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt und dergleichen mehr.
  30. In einer Rundmail an die Stadträte, die Polizei Treuchtlingen, das LRA und mich, die der geschäftsführende Beamte tags darauf, am 19.01.2018 versandte, versuchte die Stadt Pappenheim zu erwirken, dass man uns eine Zufahrtsgenehmigung über den Gehweg verwehren solle. Man begründete diese Forderung u.a. mit folgenden Argumenten“: Wir hätten „die Stellplätze errichtet, ohne die erforderlichen Genehmigungen nach Ziffern 2 und 3 beantragt zu haben…  ein solches Vorhaben viele Nachteile und Risiken für die Allgemeinheit hätte… Einziger Vorteil dieser Konstellation wäre, dass Sie die Zufahrtsfläche Ihrer Privatparkplätze auf öffentl. Flächen „outsourcen“ könnten, um so Ihren Garten besser nutzen zu können.“
  31. In der Sitzung vom 08.02.2018, bei der ich nicht zugegen sein konnte, wurde wohl nach längerer Diskussion und unter erneuter Erhebung von Vorwürfen und „Boshaftigkeiten“ (Zitat von Anwesenden) die Genehmigung mit 8:6 Stimmen endlich erteilt, mit der Auflage, dass ich, zwar nicht wie vom geschäftsführenden Beamten in der Sitzungsvorlage gefordert, „mindestens 5000 Euro“, wohl aber die Mehrkosten durch die Tieferlegung des Bordsteins übernehmen muss.

Die Parkplätze sind geschaffen. Wir haben die vorher gefährliche Ausfahrt aus unserem Grundstück, die auf der einen Seite hinter einer bis dato mannshohen Mauer versteckt und auf der anderen wegen der dortigen Hauswand nicht einsehbar war, entschärft. Für uns selbst war und ist diese Zufahrt kein Problem; wir wissen, dass auf dem Gehweg Radfahrende Kinder unterwegs sind und achten darauf. Aber wir konnten nicht erwarten, dass die Gäste, die jeden Sommer diese Ein- und Ausfahrt nutzen mussten und die wegen der beschränkten Wendemöglichkeiten teilweise rückwärts ausfuhren, sich dessen ebenfalls bewusst waren.  Wir hatten deshalb vorher schon Gefahrenhinweise an der Ausfahrt aufgestellt und sind froh, dass über die Jahre nichts passiert ist. Ich bin nach wie vor mit vielen Entscheidungsträgern der Meinung, dass wir hier eine deutliche Verbesserung geschaffen haben. Und wir haben dafür immerhin auch eine fünfstellige Summe in die Hand genommen.

Pappenheim, 13.02.2018

Walter Engeler

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Manipulatives Verhalten?

Claus Dietz, 2. Bürgermeister der Stadt Pappenheim (FW) hat uns einen Leserbrief zukommen lassen der nachfolgend abgedruckt ist.

Manipulatives Verhalten?

Im November 2016 kommentierte ich im Pappenheimer Skribent einen Leserbrief, in dem eine ziemliche Entrüstung über einen Beschluss des Stadtrats zum Ausdruck gebracht wurde. In meinem Kommentar merkte ich an, dass uns Stadträten seitens der Rathausleitung oft Beschlussvorlagen präsentiert werden, die für die Entscheidungsfindung sehr richtungsweisend formuliert sind. Häufig ist deshalb zu einer objektiven Beurteilung für die ehrenamtlichen Stadträte vor Sitzungen eine Eigenrecherche nach nicht, oder nicht richtig mitgeteilten Tatsachen erforderlich, die in dem speziellen Fall damals nicht getätigt wurde.

In der Sitzung v. 15.12.16 wurde ich von Bürgermeister Uwe Sinn dafür öffentlich diskreditiert und der Äußerung von Unwahrheiten bezichtigt. Diese Laudatio wurde dann anschließend dem Weißenburger Tagblatt zur Veröffentlichung übermittelt (siehe WT 19.12.16).

Der gleiche Journalist, der dies damals redaktionell vermarktete, hat am 08.02.18 selbst hautnah einen eindrucksvollen Beweis der von mir angeprangerten Vorgehensweise miterleben dürfen. In der Beschlussvorlage zum verkehrsrechtlichen Umstufungsverfahren eines Anwandwegs in Bieswang wurde seitens der Verwaltungsleitung den Stadtratsmitgliedern ein Beschlusstext aus dem Jahr 2001 zur Entscheidungsfindung beigelegt, einen Beschluss aus dem Jahr 2002, der vorgenannten teilweise aufhebt bzw. erweitert, jedoch vorenthalten. Ohne Eigenrecherche von Stadtratsmitgliedern hätte dies zu einer völlig anderen Betrachtungsweise, respektive Entscheidung der Angelegenheit führen können.

Die Vorenthaltung dieses Beschlusses könnte auch Anlass zu Spekulationen geben, da darin eine Stadtratsentscheidung enthalten ist, deren eigenmächtige Aufhebung durch Bürgermeister Sinn dem Landratsamt zur rechtsaufsichtlichen Prüfung übermittelt wurde.

Dass dies wahrlich kein Einzelfall ist zeigte in der Sitzung ein weiterer, ähnlich gestalteter Tagesordnungspunkt. Der Beschlusstext des Amtsleiters war eindeutig in Richtung Ablehnung eines privaten Bauvorhabens formuliert, obwohl der Bauherr dafür alle erforderlichen Genehmigungen seitens des Ladratsamts eingeholt und erhalten hatte.

Vielleicht verhilft dieses Erlebnis der Presse zu einer kritischeren Betrachtungsweise der Äußerungen aus dem Pappenheimer Rathaus, damit bei künftigen Berichterstattungen nicht weiterhin ausgerechnet die Personen in Misskredit geraten, die in der verfahrenen Situation in Pappenheim versuchen die Kastanien aus dem Feuer zu holen.

 

Claus Dietz, Pappenheim

  1. Bürgermeister

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Chronologie der Baumaßnahmen

Der Zimmereibetreib Gegg in Bieswang stand und steht wegen verschiedener Baumaßnahmen in der öffentlichen Kritik. Nun hat uns der Betriebseigentümer Markus Gegg einen Leserbrief zukommen lassen, in dem er die Chronologie der Entwicklung seines Betriebes darstellt.

Foto: Zimmerei Gegg

Zu den Vorwürfen gegen die Zimmerei Gegg GmbH

Nachdem mein Betrieb wiederholt in der lokalen Presse sowie im Stadtrat der Gemeinde Pappenheim verunglimpft wurde, sehe ich mich zu einer Klarstellung zu den gebrachten Behauptungen gezwungen. Insbesondere die Vorwürfe von „Cowboymethoden“ und angeblich permanent von mir durchgeführten Schwarzbauten möchte ich hiermit Klarstellen.

Die Chronologie der seit Bestehen meines Betriebes von mir zulässigerweise errichteten Gebäude möchte ich kurz darstellen:
// allesamt genehmigt vom LRA 04.04.2002
// genehmigt vom LRA 14.01.2008
genehmigt LRA 25.01.2010
genehmigt LRA 07.12.2016 (zwei Anwohner aus Bieswang haben Klage gegen den Freistaat Bayern, vertr. durch das LRA Weißenburg-Gunzenhausen, wegen der genehmigten Überdachung eingereicht; hier steht das Urteil des VGH München noch aus). Zu allen von mir getätigten Bauvorhaben lagen also sowohl das Einvernehmen der Gemeinde als auch schlussendlich eine Genehmigung des Landratsamtes vor.

Ende 2016 stellte ich bei der Stadt Pappenheim einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung meines Betriebes im nördlichen Anschluss zu den Bestandsgebäuden. Daraufhin regte sich Widerstand bei den Anwohnern, es bildete sich schließlich eine Bürgerinitiative (Liebenswertes Bieswang), die die Verhinderung der Betriebserweiterung zum Ziel hatte. Ein von mir organisierter Informationsabend über meine Beweggründe der Erweiterung konnte kein Ergebnis erzielen. In der Folge zog ich meinen Antrag am 23.01.2017 zurück, auch u.a. weil ich die Errichtung der am 07.12.2016 genehmigten Überdachung voranbringen wollte. Im Übrigen wird die Ausweisung eines Gewerbegebietes von mir zukünftig auch nicht weiterverfolgt.

Am 14.01.2016 fand in meinem Büro ein Gesprächstermin mit Bürgermeister Uwe Sinn sowie den Stadträten Gerhard Gronauer, Fritz Hönig, Florian Gallus sowie Werner Hüttinger statt, der u.a. den von mir geplanten Erwerb des kleinen städtischen Grundstücks Fl.Nr. 557/1 zum Thema hatte. Bei diesem Grundstück mit der Größe von 644 m² handelte es sich um eine Hutungsfläche, die von der Stadt nicht mehr bewirtschaftet wurde. Diese Fläche war auch der Grund, warum die von mir ursprünglich eingereichte Überdachung nicht rechteckig geplant, sondern an einer Ecke „abgeschnitten“ war, um überhaupt die fälligen Abstandsflächen einhalten zu können und nicht auf fremden Grund zu bauen. Durch den Erwerb dieser Fläche wollte ich sicherstellen, dass ich infolge dessen eine gerade Überdachung errichten kann. Im Übrigen hatte ich den Gesprächsteilnehmern an diesem Termin bereits wissen lassen, dass ich dieses Grundstück nach einem Erwerb als Lagerplatz nutzen möchte. Jetzt so zu tun, als käme diese Entwicklung überraschend, verwundert doch sehr. Im Dezember 2016 schließlich wurde der Kauf dieses Grundstücks notariell vollzogen. Um es im Sinne des Gesprächstermins vom 14.01.2016 nutzen zu können, wurde von mir ein Tekturantrag am 19.09.2017 für die bereits genehmigte Überdachung (genehmigt vom LRA am 07.12.2016) bei der Stadt Pappenheim eingereicht. Für die notwendige Geländeauffüllung wurden 8 Baggerschürfen (max. 20 Meter Raster) am 18.10.2016 (auf unserem bestehenden Grundstück) durchgeführt. Zitat aus dem Bericht des Wasserwirtschaftsamts Ansbach: Auffälligkeiten, die auf eine anthropogene Verunreinigung hinweisen, wurden nicht festgestellt. Für eine zwischenzeitlich gelagerten Schotter (Fl.Nr.557/1) wurde mir ein Bußgeld verhängt, was ich mittlerweile auch entrichtet habe.

Bei der eingereichten Tektur handelte es sich im Übrigen nur um eine Vergrößerung von ca. 20 m² Grundfläche. Dieser Tekturantrag vom 19.09.2017 wurde mir daraufhin wieder zurückgegeben. Bis heute steht eine Entscheidung aus, ich habe Herrn Bürgermeister Sinn und auch den Bauausschuss (nach Vorschlag des SR Dietz) dazu eingeladen, sich vor Ort die Gegebenheiten anzusehen, um sich selbst ein Bild der Überdachung zu machen. Leider waren bisher nur drei Stadträte dazu bereit. Dass ich schlussendlich die kleine Lücke gegenüber der ursprünglichen Genehmigung geschlossen habe, möge man mir hier bitte nachsehen. Dadurch entsteht für niemanden irgendein Nachteil. Auch die Holzverschalung der Überdachung –die ursprünglich nicht geplant war- schadet niemandem und ist im Übrigen im Sinne der Bauvorschriften verfahrensfrei. Dass dies zudem noch für die Anwohner eine lärmmindernde Maßnahme darstellt, sei hier noch erwähnt. Im Übrigen bin ich durch den Verzicht auf das „Gewerbegebiet Gegg“ der Bürgerinitiative entgegen gekommen, konzentrieren sich die Fahrbewegungen doch jetzt auf mein Bestandsgelände. Dieses Gelände ist im Übrigen über ein Geh- und Fahrtrecht zweifelsfrei erschlossen.

Den Vorschlag seitens der Stadt Pappenheim sowie der Bürgerinitiative, ich solle in das bestehende Gewerbegebiet umsiedeln, muss ich entschieden ablehnen, da mein Betrieb mittlerweile eine Größe besitzt, dessen Verlagerung mir eine siebenstellige Summe kosten würde und für mich finanziell nicht stemmbar wäre, ohne mich in den Ruin zu treiben. An dieser Stelle möchte ich zudem feststellen –und hier spreche ich sicher im Namen vieler Bieswanger- dass das „Gewerbegebiet“ nach jetziger Lage keinerlei zusätzlichen Betrieb verkraften kann. Das Gebiet ist im klassischen Sinn nicht mal voll erschlossen, ich müsste mir von privat Flächen hinzu zukaufen, da die Stadt es seit geraumer Zeit versäumt hat, das Gewerbegebiet Bieswang zu vergrößern und ihrerseits Flächen von den Anliegern zuzukaufen. Das Angebot der Stadt geht daher völlig ins Leere, vielmehr sollte die Gemeinde erstmal für eine anständige verkehrsmäßige Erschließung sorgen (keine Geh- bzw.

Fahrradwege ins Gewerbegebiet, keine entsprechende Beleuchtung), die immer wieder ins Gespräch gebrachte „Entlastungsspanne“ ist nach gegenwärtigem Ermessen für drei oder vier Betriebe völlig unrealistisch und auch nicht bezahlbar. Man sollte hier der Bevölkerung endlich reinen Wein einschenken.

Mir ist es wichtig, mit dieser Darstellung darauf hinzuweisen, dass ich mich keines Vergehens schuldig gemacht habe und die Vorwürfe des ständigen Schwarzbauens entschieden von mir weise, diese entbehren jeglicher Grundlage. Ich habe mir diesbezüglich also nichts vorzuwerfen. Es ist richtig und wichtig, auch die Belange der Bürgerinitiative und der Anwohner zu prüfen, mein Eindruck aber ist, dass die Stadt bzw. Verwaltung in Pappenheim das wirtschaftliche Wachstum in Pappenheim und insbesondere den dazugehörigen Ortsteilen blockiert bzw. nicht ernst genug nimmt. Darüber hinaus gibt es in vielen anderen Bereichen Mißstände, die Liste unglücklicher und immer wieder vertagten Entscheidungen alleine in Bieswang (Pfister-Erbe, Seniorenanlage Altes Schulhaus, seit über einem Jahrzehnt anstehende und notwendige Kanalsanierung etc.) ließe sich noch beliebig fortsetzen, gipfelnd in einer bisher völlig dilettantisch umgesetzten Dorferneuerung. Es ist mir schier unbegreiflich, warum hier nichts Konstruktives auf die Reihe gebracht wird.

Markus Gegg
Bieswang

 

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Seit Jahren nichts getan

Roland Kiermeyer aus Bieswang hat uns einen Leserbrief zukommen lassen, der sich mit den derzeitigen Vorgängen um das Erbe der Marie Pfister beschäftigt. Kiermeyer antwortet mit seinem Leserbrief auf den Leserbrief von Matthias Rollmann, der ebenfalls auf unserer Seite veröffentlicht wurde.

Ich gebe Herrn Rollmann im  ersten Punkt vollkommen Recht.

Aber zur Vorgeschichte sollte man wissen das diese Renovierung des Hauses nur dazu dienen soll das Seniorenprojekt in Bieswang zum Scheitern zu bringen.

Die SPD Fraktion, allen voran der Fraktionsvorsitzende und der Bürgermeister, versuchen seit Beginn der Planung dieses Projekt durch Verzögerung und widerlegbare Behauptungen zu verhindern, siehe Don Camillo und Peppone in Pappenheim (auf dieser Seite).

Der erste Versuch das Projekt zu torpedieren war die falsche Behauptung das Dach der Schule wäre mit Asbest verseucht, dies konnte durch Herrn Gegg sen. in einer Bürgerversammlung wiederlegt werden.

Das nächste Mal wollte jemand aus dieser Partei das Schulhaus an den Landkreis verkaufen (still und heimlich). Böse Zungen behaupten es sollte eine Alylunterkunft errichtet werden. Und jetzt wird mit allen Mitteln versucht, dem Seniorenprojekt die finanzielle Grundlage abzugraben.

Das Erbe hat die SPD nur dann interessiert wenn die Stadt mal wieder kein Geld hatte, um z.B. das Lehrerhaus in Bieswang zu sanieren. Auch wurden einige Jahre Pferde über den Winter im Stall des Anwesens eingestellt. Was ist mit den Pachteinnahmen? Damit und mit Mieteinnahmen ist das Anwesen zu erhalten, aber in den ganzen Jahren wurde an dem Gebäude nichts getan außer dass ein Kachelofen herausgerissen und das Inventar verhökert wurde.

Man sieht hier geht´s nicht um den letzten Willen der Frau Pfister, sondern nur darum ein gutes Projekt, dass nicht auf dem Mist der SPD Fraktion gewachsen ist, zu Fall zu bringen.

Roland Kiermeyer
Bieswang

Anmerkung:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder, sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Untersuchung ist Pflicht

Zu unserem Artikel „Erbverantwortung und „tote Hütte“ hat uns Matthias Rollmann aus Bieswang einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Es ist aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass eine Stadt 10 Jahre lang ihrer Verantwortung für ein Erbe von nicht ganz unerheblichem Wert nicht nachkommt. Die Stadt hat als Erbe und Treuhänder versagt. Die Begründungen, mit denen aktuell (und wohl auch früher?)versucht wird, daß sich die Angelegenheit z. B. durch Verfall von selbst erledigt, sind nicht nachvollziehbar und gehen objektiv an der Sache vorbei.
  • Stadträte sollten in der Lage sein zu verstehen, dass hier bei eventuellen Bauuntersuchungen und Kostenschätzungen nicht Gelder der Bürger / Steuerzahler verwendet würden. Das Testament zeigt deutlich den Weg, dass Untersuchungen zu den Baukosten aus der Erbmasse bezahlt werden können. Kein Stadtrat muss dafür persönlich zahlen und auch kein Bürger.
  • Mag sein, dass das Vermögen für die von der Erblasserin vorgesehenen Nutzungen nicht ausreicht. Zusammen mit Fördermitteln dürfte es sehr wohl gelingen.
  • Zudem können ohne Kostenkalkulation keine Fördermittel beantragt werden.
    Im Anschluss an die professionellen Untersuchungen mit Kostenkalkulation folgen Anträge auf Fördermittel. Reicht alles zusammen aus, kann das Vermächtnis erfüllt werden.
    Erst wenn auch zusammen mit Fördermitteln die Sanierungs- und Umbaukosten nicht gedeckt sein sollten, und wirklich erst dann, kann die Diskussion (auch im Stadtrat) darüber beginnen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, mit dem Erbe und den Wünschen der Erblasserin umzugehen bzw. diesen weitgehendst zu entsprechen. 

    Matthias Rollmann
    Bieswang

    Anmerkung:
    Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder, sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




    Erneute Heimniederlage der Sportfreunde

    Die Sportfreunde Bieswang belegen nach einer erneuten Heimniederlage weiter den vorletzten Tabellenplatz in der A-Klasse Süd.

    (SFB)Die erste Viertelstunde war von vorsichtigem Abtasten beider Mannschaften geprägt, ehe die Gäste aus Workerszell durch einen Seitfallzieher gefährlich vor das Bieswanger Tor kamen. Die Oberbayern waren zwar die spielbestimmende Mannschaft, doch die Gastgeber hatten die besseren Möglichkeiten. Nach einem schön vorgetragenen Konter über rechts verpasste Dominik Dietrich nur knapp in der Mitte. Bei einem weiteren schnell gespielten Konter tauchte Marko Schuhmann freistehend vor dem Gästekeeper auf, konnte jedoch den Ball nicht im Gehäuse unterbringen. Die Gäste zeigten sich in den entscheidenden Situationen abgebrühter. Kapitän und Routinier Andreas Kössler köpfte freistehend nach einer Ecke zum 1 : 0 – Pausenstand ein (32.).

    Bieswang kam hochmotiviert aus der Pause und drängte auf den Ausgleich. Dieser fiel auch kurz nach Wiederanpfiff, als Moritz Bauer nach einer Ecke aus dem Gewühl heraus einschob. Die Blischke-Elf ließ sich nicht nachvollziehbar mehr und mehr zurückfallen und konnte Folge dessen kaum noch für Entlastung sorgen. Der Druck der DJK wurde immer größer und so kam es wie es kommen musste. Die Eisenschenk-Elf erzielte den 2 : 1 – Führungstreffer. Nach einer Ecke konnte der Ball mehrfach nicht geklärt werden und Matthias Schneider war zur Stelle (60.).

    Die Einheimischen rannten die letzten zehn Minuten nochmals an um den erneuten Ausgleich zu erzielen, waren dabei jedoch zu überhastet und ungenau in ihren Aktionen.

    So blieb es beim etwas schmeichelhaften aber nicht unverdienten Sieg der Gäste.

    SF Bieswang: Johannes Straßner, Stefan Wiedemann, Julian Seegmüller, Anusorn Sachse, Dominik Dietrich, Florian Schwenk, Stefan Kiermeyer, Andreas Renner, Philipp Heger, Moritz Bauer, Marco Schuhmann

    eingewechselt: Sebastian Hüttinger, Florian Hajek, Matthias Blischke




    Aufgeblähte Protokollbücher

    Karl Satzinger Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste im Stadtrat der Stadt Pappenheim hat uns erneut einen Leserbrief zukommen lassen. Dieser befasst sich mit unserem Artikel „Vom Aufblähen der Sachverhalte“ vom 07.04.2017

    Aufgeblähte Protokollbüche

    Der Grund meines Leserbriefs war die Tatsache, dass die Sitzungseinladung nicht nur, wie geschrieben stand, 1 Tag zu spät zugestellt wurde.
    Dies bedarf einer Richtigstellung. Des Weiteren beklage nicht nur ich den Umstand, dass Sitzungsvorlagen meist spät oder als Tischvorlagen am Tag der Sitzung an den Plätzen der Räte liegen und von den Räten in selbiger Sitzung eine Entscheidung abverlangt wird. Dies habe ich mehrmals, auch in öffentlichen Sitzungen, angemahnt. Auch bin ich schon mehrmals an Sitzungstagen nachmittags extra ins Rathaus, um mir fehlende Unterlagen zu holen, und mich einzulesen. Diesen Missstand habe ich jetzt 2 Jahre stillschweigend hingenommen, nur immer wieder darauf hingewiesen. Wir reden hier über keine Einzelfälle!

    In keinster Weise habe ich in meinem Leserbrief manipulatives Verhalten unterstellt. Dass hier augenscheinlich, weil wohl Argumente ausgehen, Internes öffentlich gemacht wird ist mehr als peinlich.

    Nur so viel zur Richtigstellung: In Sachen EHP wurden dem Gremium Termine und Fristen genannt,die nach jetzigem Kenntnisstand nicht richtig waren. Damit wollte man wie es aussieht Druck auf manche Stadtratsfraktionen aufbauen. Dies habe ich, das Recht nehme ich mir heraus, rechtlich prüfen lassen. In diesem Schreiben wurde mir auch ein Weg aufgezeigt wie eine mögliche Vorgehensweise aussehen könnte. Von diesem habe ich bisher keinen Gebrauch gemacht.

    Ich habe weder mit dem geschäftsführenden Beamten, noch mit einem andren Sachbearbeiter ein Problem. Auch nicht mit Stadtratskollegen. Im Gegenteil !! Fakt ist immer noch dass Sitzungsvorlagen bis Dato spät, oder als Tischvorlage dem Ratsgremium vorgelegt werden.

    Diesem Zustand sind auch immer wieder manche schlagzeilenträchtige Stadtratssitzungen geschuldet. Wie auch das jetzige Vorgehen.

    Die kommenden Sitzungen werden es zeigen ob sich Besserung einstellt. Auch muss sich der Bgm. an seinem künftigen Tun messen lassen.

    Nochmals der Auszug aus der Geschäftsordnung:
    Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadt Pappenheim vom 08.04.2014
    „§24 Form und Frist für die Einladung Die Stadtratsmitglieder werden Schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung sowie der Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu den Sitzungen eingeladen.

    mindestens 5 Tage vor der Sitzung in ihrem Besitz sind. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist

    auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag der Zustellung der Ladung werden nicht mit eingerechnet.“

    Karl Satzinger

    Bgl.

    Hinweis:
    Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




    Aktuelle Pappenheimer Stadtratsstory

    Karl Satzinger aus Göhren, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste im Stadtrat der Stadt Pappenheim hat zu unserem Artikel vom 04.04.2017 „Stadtratssitzung wegen Ladungsmangels abgesagt“ einen Leserbrief verfasst, der nachfolgend veröffentlicht wird.

    Zur aktuellen Pappenheimer Stadtratsstory

    Zur Sache, ein Stadtrat der Bürgerliste bekommt am Dienstag anstatt am Donnerstag seine Sitzungseinladung mit 5 von 12 möglichen Beschlussvorlagen um sich auf eine kommende Sitzung vorzubereiten. Und was noch schlimmer ist er mahnt dies auch noch an. Zu einer fristgerechten Sitzungseinladung gehören auch die Sitzungsunterlagen bzw. die fertigen Beschlussvorlagen.
    Das diese möglichst mit der Sitzungseinladung versandt werden sollen hat der Stadtrat in seiner Konstituierenden Sitzung vor ca. 3 Jahren so festgelegt und ,,einstimmig“ beschlossen. Nur umgesetzt wurde dies in den seltensten Fällen.
    Beschlussvorlagen als Tischvorlage zu wichtigen Themen ist ein No Go!!
    Auch wurden hier dem Stadtrat der dies anmahnt wieder einmal nur 5 von 12 Beschlussvorlagen am gestrigen Dienstag zukommen lassen.

    Wie soll sich ein Ehrenamtlicher Stadtrat auf eine Sitzung vorbereiten ,,ohne“ dementsprechende Unterlagen?
    Sich aufregen und dann sein tun ad absurdum zu führen ist somit auch nicht angebracht.

    Auf Nachfrage in der Verwaltung werden fertige Sitzungsvorlagen eher spät vom Bgm. unterschrieben / freigegeben.

    Da dieser Zustand schon 3 Jahre anhält ist meine Hoffnung auf eine Besserung sehr gering. Diesem Zustand sind auch manche schlagzeilenträchtige Stadtratssitzungen geschuldet.
    Die kommenden Sitzungen werden es zeigen ob sich Besserung einstellt. Auch muss sich der Bgm. an seinem künftigen tun messen lassen.

    Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadt Pappenheim vom 08.05.2014

    • § 24 Form und Frist für die Einladung
      (1)Die Stadtratsmitglieder werden Schriftlich unter
      Beifügung der Tagesordnung sowie der Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu denSitzungen eingeladen.
      (2)
      Die Ladung soll in der Regel so rechtzeitig zugestellt werden,dass die Stadtratsmitglieder mindestens 5 Tage vor der Sitzung in ihrem Besitz sind. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist
      auf 3 Tage verkürzt werden.

    Der Sitzungstag und der Tag der Zustellung der Ladung werden nichtmit eingerechnet.

    Die obige Darstellung man hätte die Einladung nur einen Tag zu spät erhalten kann so nicht stehen bleiben und soll hiermit richtig gestellt werden. Auch soll dies keine Rechtfertigung über die Vorgehensweise eines Ratsmitgliedes sein.

    Karl Satzinger
    für die Bürgerliste.

    Hinweis:
    Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

     




    Fehlendes Kostenbewusstsein

    Johann Karl aus Pappenheim hat uns einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend abgedruckt  wird.

    Fehlendes Kostenbewusstsein in Pappenheim

    In unserer Stadt werden öffentliche Gelder verschwenderisch ausgegeben für unnötige Projekte. Außerdem wird immer die teuerste Variante durchgeführt und in der Folge müssen Schulden gemacht werden.
    Zum Beispiel wurden über Hunderttausend Euro in das nutzlose Europäische Haus Pappenheim gesteckt und weitere Hundertausende sollten folgen. Das machte keinen Sinn und der Stadtrat hat dieses Verlustprojekt Gott sei Dank gestoppt.
    Die Pflasterung der Deisingerstraße für mehrere Hunderttausend Euro und ein überdimensionierter, nicht ins Stadtbild passender Brunnen wurden zum Glück von den Bürgern gestoppt. Leider werden die schönen gusseisernen Laternen nicht auf LED umgerüstet wie in Weißenburg, sondern im Rahmen eines sehr teuren „ Lichtkonzeptes“ durch  Metallrohre ersetzt, die nicht in Stadtbild passen.
    Allein das „Lichtkonzept“ für einen kleinen Parkplatz auf der Stadtwerkeinsel kostet 70000 Euro. Der landschaftlich schöne Parkplatz wird für viel Geld zugepflastert und versiegelt, obwohl er mit wenig Aufwand landschaftspfleglich instandgesetzt werden könnte.
    Ein einfacher Steg über die Altmühl, der wenig genutzt wird, soll durch eine befahrbare Brücke für mehrere Hunderttausend Euro ersetzt werden.
    Es gibt zwar Zuschüsse aber trotzdem sind Kredite notwendig und für wichtige Pflichtaufgaben, wie den ordnungsgemäßen Straßenunterhalt, fehlt das Geld.  Wegen der Schulden wurde eine Straßenausbausatzung nötig, aufgrund der die Bürger zusätzlich zu ihren gezahlten Steuern  ein zweites Mal massiv  zur Kasse gebeten werden. Alles weil man nicht sparsam mit den Steuern wirtschaften kann und nur das Teuerste gerade gut genug ist in Pappenheim.

    Johann Karl
    Pappenheim

    Hinweis:
    Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

     




    Warum wurden im Stadtpark die Bäume abgesägt?

    Die Abholzung des starken Baumbestandes im Pappenheimer Stadtpark im November und Dezember 2016 hat in der Bevölkerung zu Diskussionen und auch zu Unmut geführt. Die gebürtige Pappenheimerin Ursula Hofmann hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Stadt Pappenheim gewandt und uns gebeten den Schriftverkehr zu veröffentlichen.

    In dem Schreiben führt sie aus, dass sie mit Entsetzen festgestellt habe, dass „im Stadtpark eine Menge schöner Bäume abgesägt wurden“. An den Schnittstellen habe sie erkannt, dass „alle diese Bäume nicht krank waren“. Sie schreibt von einem Frevel an der Natur und spekuliert, ob der erzielte Erlös wohl zur Finanzierung der Kanalisation verwendet wird.

    In der schriftlichen Antwort der Stadt Pappenheim wird erklärt, dass bei einer Baumkontrolle durch das Forstpersonal bei den Eschen die Komplexkrankheit „Eschentriebsterben“ und bei einzelne Eichen und Bergahornen Zwieselrisse festgestellt worden sind. Aus diesem Grund ging von den jetzt gefällten Bäumen eine potentielle Gefahr für die Benutzer des Gehweges und auch für Bootsfahrer aus. Da der Stadt die Verkehrssicherungspflicht obliegt, sei durch das Fällen der Bäume die Gefahr beseitigt worden.

    Nachfolgend finden Sie einen Abdruck der beiden Brieftexte.

    Brieftext der Beschwerdeführerin:
    Brieftext des Antwortschreibens der Stadt Pappenheim:




    Tatsachen sprechen gegen eine „heile Welt“

    Karl Satzinger, Stadtrat und Fraktionsvorsitzender  der Bürgerliste im Stadtrat der Stadt Pappenheim hat uns einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

    Ein Illegal errichteter Zaun auf Städtischem Grund, wäre wohl eine mögliche Schlagzeile Für die Samstagsausgabe gewesen.

    Hätte hier nicht der 2. Bürgermeister Claus Dietz dem Ratsgremium mitgeteilt das eine genehmigte Baugenehmigung existiert.

    Ja der 2. Bürgermeister Claus Dietz hat das Ratsgremium darüber informiert, kein anderer! Wie hier ein Genehmigungsverfahren abläuft muss ich nicht weiter kommentieren. Es wurde seitens des Bürgermeisters immer von einer illegalen Errichtung gesprochen. Die Baugenehmigung wurde auch nicht in der vorangegangenen Bauausschuss-Sitzung thematisiert obwohl ein elitärer Personenkreis offensichtlich darüber informiert war, wie es scheint.

    Das kann man in einem Pressegespräch dann ja wieder dementieren. Und so etwas…… nach den letzten Zeitungsberichten!

    Mir geht es hier in erster Linie darum, wie der Bürgermeister seine Räte informiert und wie ehrenamtliche Räte all dies doch immer wieder hinterfragen müssen und deshalb immer wieder auch in die Kritik der Bürgerschaft geraten. Beispiele gibt es genug.

    Durch Pressegespräche suggeriert man dem Bürger eine heile Welt aber die Tatsachen sprechen eine andere Sprache.

    Karl Satzinger
    Bürgerliste

    Hinweis: Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder, sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




    Was ist los in Pappenheim?

    Arthur Kummer hat uns einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

    Was ist los in Pappenheim?

    Arthur Kummer
    Pappenheim

    Hinweis: Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder, sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.