(MdL Westphal) Der Bayerische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung (21.06.2017) wichtige Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz beschlossen. „Mit den Änderungen schaffen wir Erleichterungen für unsere Feuerwehren und stärken sie so für die Zukunft. Die Arbeit, die von vielen
Ehrenamtlichen geleistet wird, kann nicht oft genug hervorgehoben werden“, erklärt Landtagsabgeordneter Manuel Westphal.
„Kernpunkt der Änderungen ist die Anhebung der bestehenden Altersgrenze, weshalb nunmehr der aktive Feuerwehrdienst bis zum 65. Lebensjahr abgeleistet werden kann“, so Landtagsabgeordneter Manuel Westphal. „Damit wollen wir das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern.“
Zu diesem Ziel gehört auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. Den Gemeinden wird daher die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese bedeutende Aufgabe heranzuführen. Außerdem können zur Entlastung der ehrenamtlichen Kreisbrandräte zukünftig Fach- Kreisbrandinspektoren eingesetzt werden. Neben vielen weiteren Punkten wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert.
Wie üblich waren auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Wehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, erläutert Westphal.