Thomas Medicus liest in Pappenheim

Nach Lesungen in Gunzenhausen, Weißenburg und Roth konnte der Kunst- und Kulturverein Pappenheim den Autor Thomas Medicus nun auch für eine Vorstellung seines Buches in Pappenheim gewinnen. „Heimat – Eine Suche“, heißt das Buch des aus Gunzenhausen stammenden und in Berlin lebenden Journalisten und Autor Thomas Medicus.

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Der Eintritt zu dieser Verantstaltung ist frei

Eine Kindheit wie aus dem Bilderbuch. Ein Junge wächst in den fünfziger Jahren im idyllischen Städtchen Gunzenhausen in Mittelfranken auf, als Arztsohn in einer vom Krieg scheinbar unberührten, ins Wirtschaftswunder aufbrechenden Welt. Erst Jahrzehnte später – schon als junger Mann hatte er der Provinz den Rücken gekehrt – stößt er auf ein furchtbares Kapitel der Stadtgeschichte: Am Palmsonntag 1934 fand hier das erste große Pogrom Nazi-Deutschlands statt; die SA hetzte unter Beteiligung eines erheblichen Teils der erwachsenen Bevölkerung gegen die jüdischen Bürger, zwei Männer kamen ums Leben. Und unversehens macht er noch eine weitere Entdeckung: Der von ihm bewunderte amerikanische Autor J.D. Salinger war, von den Erlebnissen an der Front schwer traumatisiert, nach dem Krieg als Soldat im Ort stationiert. Thomas Medicus wagt eine literarische Spurensuche in die eigene Vergangenheit. Aus Erinnerungen, Gesprächen und Dokumenten zeichnet er das sehr persönliche Porträt seiner Familie, er geht dem mörderischen Verbrechen auf den Grund und rekonstruiert Salingers Welt. Geschichte wie unter dem Brennglas – von den Anfängen der Nazizeit über Krieg und Stunde Null bis weit in die junge Bundesrepublik hinein – und eine ebenso aufrichtige wie poetische Annäherung an das, was man Heimat nennt.

(Text: Rowohlt




Nahwärmenetz Neudorf heizt 34 Anwesen

Das Nahwärmenetz Neudorf GbR ist fertiggestellt. Eigentümer und Betreiber Wilfried Veitengruber und die ausführende Firma Rainer Dengler aus Neudorf hatten 31 Gesellschafter und 4 externe Anschlussnehmer zu einer Besichtigung der Heizzentrale auf dem Anwesen Veitengruber eingeladen. Wärme wird von zwei unabhängigen Anlagen erzeugt.

141102_nahw_neudorf-03Seit Juni 2014 ist das Nahwärmenetz Neudorf fertig gestellt und kann 34 Anwesen in dem Pappenheimer Ortsteil über Wärmeleitungen versorgen. Die Wärme wird an 31 Gesellschafter geliefert, die in der Nahwärme Neudorf GbR zusammengeschlossen sind und noch 3 externe Wärmeabnehmer. Diese sind die Evangelische Kirchengemeinde, die Raiffeisenbank und die Stadt Pappenheim, die aus rechtlichen Gründen einer GbR nicht beitreten können.

Zu Beginn der Heizsaison nun hatte Wilfried Veitengruber, der Eigentümer und Betreiber der Heizzentrale alle Anschlussteilnehmer zu einer Besichtigung der Anlage eingeladen.

Und er konnte sich freuen, dass gut 70 Neudorfer seiner Einladung gefolgt waren. Auch von den externen Wärmeabnehmern waren Heiko Hüttinger für die Raiffeisenbank und Bürgermeister Uwe Sinn für die Stadt Pappenheim der Einladung Veitengrubers gefolgt.

Vor zwei Jahren gab es die erste Idee in Neudorf ein Nahwärmenetz zur Verfügung zu stellen, worauf es im Dezember 2012 erste konkrete Planungsgespräche gab. Im Frühjahr 2013 wurde dann bei Hausbesuchen das Nahwärmesystem den Neudorfern nähergebracht und im September 2013 gründete sich die Nahwärme GbR Neudorf.

141102_nahw_neudorf-01Mit dem Bau des Blockheizkraftwerks wurde der erste Bauabschnitt im darauffolgenden November begonnen und im Februar 2014 konnte der erste Haushalt an das Netz angeschlossen werden. Die Grabarbeiten und die Verlegung der Wärmeleitungen waren im Mai dieses Jahres beendet und seit Juni 2014 ist das Wärmenetz voll ausgebaut und funktionsfähig.

Wilfried Veitengruber lobte bei seinen Erläuterungen die hervorragende Zusammenarbeit mit den beteiligten Firmen, die stets lösungsorientiert und hoch professionell das Projekt nach Vorne gebracht haben. Ganz besonders dankte Wilfried Veitengruber dem technischen Leiter der Anlage Reiner Lutz, der die technischen Feinheiten bis ins Detail beherrscht und sich auch die technische Überwachung der Anlage mit dem Eigentümer teilt. Diese technische Überwachung ist am modernsten Stand der Technik orientiert und kann mit PC, Tablet und Handy erfolgen. Teilweise sind sogar regulierende Eingriffe über dieses Medien möglich.

Die zuverlässige Wärmelieferung wird von zwei unabhängigen Heizwerken gewährleistet. Dies ist ein Blockheizkraftwerk, das 85 KW thermische Leistung und 45 KW elektrische Leistung erzielt und eine Hackschnitzelheizung, von der 400 KW thermische Leistung erbracht werden.

In den Sommermonaten wird nur das Blockheizkraftwerk betrieben und die überschüssige Abwärme zum Trocknen der Hackschnitzel von 40% auf 10% Feuchtigkeitsgehalt verwendet.

Nach hoch interessanten Erklärungen, sowohl in der Heizzentrale durch Rainer Dengler und Reiner Lutz als auch im Zulieferbereich für die Hackschnitzel und den Ascheauswurf durch Wilfried Veitengruber gab es für die zahlreichen interessierten Besucher noch einen zünftigen Weißwurstfrühschoppen.




Autowrack am Altmühlparkplatz

Eine Polizeistreife hat am 01.11.2014 auf dem öffentlichen Parkplatz bei den Stadtwerken an der Altmühl ein Pkw ohne Kennzeichen festgestellt. Bei der genaueren Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fiat schon vor längerer Zeit abgemeldet worden war und es sich offenbar um ein Schrottfahrzeug handelt. Weitere Ermittlungen beim letzten Fahrzeughalter wurden eingeleitet.

 




Mit Fahrrad und Rucksack auf und davon

Ein 58 Jahre alter wohnsitzloser Mann hatte sich vom 20.10. – 01.11.2014 in einer Pappenheimer Pension eingemietet und verschwand nun, ohne die vereinbarten Mietschulden in Höhe von 400 EURO zu bezahlen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann, der mit einem Fahrrad und Rucksack unterwegs ist, schon mehrfach seine Mietkosten schuldig blieb. Gegen den 58-jährigen wurde ein Verfahren wegen Einmietbetruges eingeleitet.




Mit Sand betankt

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (30./31.10.2014) füllte ein bislang unbekannter Täter Sand in den Tankstutzen eines Radladers, der in einem Steinbruch bei Neudorf abgestellt war. Ob an dem Motor des Baustellenfahrzeuges durch einen kurzzeitigen Betrieb ein Schaden entstanden ist, konnte bislang noch nicht festgestellt werden. Auf jeden Fall muss das Fahrzeug zerlegt und gereinigt werden, was allein einen Schaden von ca. 1500 EURO ausmacht. Wer kann Angaben zu der Sachbeschädigung machen ? Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/964-0.




Baumaßnahmen der Dorferneuerung können beginnen

Die Umsetzung der Dorferneuerung in Osterdorf kann beginnen. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) hat nach Vorlage der Gesamtplanung durch die Stadt Pappenheim die Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt. Förderbescheid wird in Kürze erwartet. Meilensteinplan wird erstellt.

Wie mehrfach berichtet hat sich der Stadtrat der Stadt Pappenheim in einer kurzen Zeitspanne mehrere Beschlüsse gefasst um die Dorferneuerung in Osterdorf schnell auf die Zielgerade zu bringen. Eine zügige Umsetzung aller Erfordernisse konnte durch eine konsequente Koordination, und eine gesellschaftliche Geschlossenheit in dem Pappenheimer Ortsteil innerhalb rekordverdächtiger Zeit erreicht werden. In dem Verfahren wurde mehrfach die Zielstrebigkeit und die Durchsetzungsfähigkeit von Fraktionsvorsitzenden Walter Otters (FW) deutlich, der allerding auch stets eine 11-Stimmenmehrheit der Ratsmitglieder hinter sich wusste. Im Falle der Dorferneuerung Osterdorf musste dieses Instrument allerdings nicht angewendet werden, weil alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der Osterdorfer Dorferneuerung einstimmig gefasst wurden.

Auch im Falle der Dorferneuerung Osterdorf war es so, dass belastbare Angaben zur Höhe der Zuschüsse erst dann möglich waren, als die fertigen, vom Stadtrat per Beschluss bestätigten Planungen auf dem Tisch lagen. Diese bestehen im Falle der Dorferneuerung Osterdorf aus dem Umbau der Schule zu einem Dorfgemeinschaftshaus, für den es Fördermittel in Höhe von 46% aber nicht mehr als 150.000 Euro gibt. Die Gestaltung der Außenanlagen werden mit 55 % aber maximal 30.250 Euro bezuschusst.

Beschlossen wurde vom Stadtrat auch, dass das Dorfgemeinschaftshaus, nach der Fertigstellung dem Verein „Die Osterdorfer“ überlassen wird. Hierbei handelt es sich wie berichtet um einen Dachverein in dem alle Osterdorfer Ortsvereine zusammengeschlossen sind. In dem Gebrauchsüberlassungsvertrag zwischen dem Dachverein und der Stadt Pappenheim der einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde, verpflichten sich „Die Osterdorfer“ beim Bau des Hauses Eigenleistung im Wert von 145.000 Euro einzubringen, das Inventar zu beschaffen und zu unterhalten und zur Übernahme der Betriebskosten für das Gebäude. Die Stadt Pappenheim, der festgeschriebene Nutzungsrechte zustehen, beteiligt sich anteilig an den laufenden Kosten und auch den Versicherungen. Der Gebrauchsüberlassungsvertrag hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.

Mit den ersten Bautätigkeiten ist schon bald zu rechnen. „Aktuell haben wir noch mit keinen Arbeiten begonnen. Wir müssen noch auf den Förderbescheid warten“, teilt FW Fraktionschef Walter Otters, der auch Vorsitzende des Dachvereins „die Osterdorfer“ ist, auf unsere Anfrage mit. Einen Meilensteinplan wollen „Die Osterdorfer“ zusammen mit ihrem Architekten in der nächsten Woche erarbeiten.




Novemberprogramm in EHP

Das Europäische Haus Pappenheim, hat jetzt das Novemberprogramm 2014 bekanntgegeben. Dazu gehört diesmal auch ein Europaquizz in McIntosh’s Pub und ein Vortrag von Notar Boris Pulyer.

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Hier ist die Politik gefordert

Zur Diskussion über die Straßenausbaubeiträge hat uns Joachim Lottner aus Langenaltheim einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird:

„Die sogenannten Straßenausbaubeiträge werden in Bayern auf der Grundlage des „ Bayrischen Kommunalabgabengesetzes“ erhoben. Dabei sollen einerseits die Gemeinden finanziell entlasten werden, allerdings verbunden mit dem Nachteil, dass dadurch die Bürger zusätzlich belastet werden.

In einer Zeit der steigenden sozialen Armut und damit der zukünftigen Altersarmut sollte sich die Staatsregierung überlegen, ob sie dieses Gesetz neu verfassen oder noch besser eine Aufhebung veranlasst. Es kann doch nicht sein, dass in einer Zeit, in der die Leiharbeitsplätze und die Werksverträge immer mehr zunehmen, die Löhne und die Renten klein sind und die Kaufkraft in Zukunft abnehmen wird, nicht so finanzkräftige Bürger noch mehr belastet werden. Die Alterspyramide und damit auch die Altersarmut steigt in der nächsten Zeit dramatisch an. Die „Alten“ haben diese Reserven nicht, sollen die wenigen „Jungen“ in den ländlichen Kommunen diese Leistungen auch noch übernehmen? Achtung, im Moment haben wir eine Landflucht! Immer weniger junge Leute bleiben auf dem Land.

Wo soll dies noch hinführen. Der Bürger wird gezwungen, sich noch weiter einzuschränken. Doch dies geht in den meisten Fällen nicht mehr. Jeder muss, wenn er noch kann, auf Ausgaben verzichten.

Dies alles wird auch die Wirtschaft zusätzlich treffen und sich somit ebenfalls auf die Arbeitsplätze auswirken. Sicherlich könnte lt. Gesetz dem „Armen“ die Zahlungen erlassen oder gestundet werden, wo liegen hier jedoch die Grenzen?

Der Verzicht würde zu Mehrbelastungen bei den anderen Bürgern führen und somit deren Belastung weiter ansteigen lassen. Auch dies ist unsozial! Die Stundung würde das Problem des Bürgers nur aufschieben, wie soll er denn die zusätzlichen Zahlungen leisten, wenn fast kein Geld vorhanden ist.

Die Straßenausbaubeiträge gibt es nicht in jedem Bundesland und somit kann dies in Bayern ein zusätzlicher politischer Schritt in die zukünftig noch größere Armut der einzelnen Bürger sein. Dies haben einige wenige Bundesländer wohl begriffen.

Im Jahr 2012 hat das Land Berlin das Straßenausbaubeitragsgesetz aufgehoben. Man sieht, dieses Land hat auf die Situation seiner Bürger reagiert.

Die Schuld an den Satzungsdiskussionen im Landkreis liegt nicht bei den Bürgermeistern und ihren Räten. Die Kommunen im Landkreis wurden von der Rechtsabteilung des Landratsamtes aufgefordert, die fehlenden Satzungen in ihren Gemeinden zu beschließen, einzuführen und damit auch umzusetzen. Dazu schickte das Amt den Gemeinden auch gleich den Gesetzestext zu, mit der Bitte, dies an alle Räte zu verteilen. In diesem Brief wiesen sie zusätzlich auch auf die Strafen für die Gemeinden und jeden einzelnen Rat hin.

In den letzten Perioden haben die betroffenen Bürgermeister mit ihren Räten diese Umsetzung immer wieder, im Interesse der Bürger, vor sich her geschoben. Denn die Aufgabe der Kommunen sollte es auch sein, sich für die Bürger zu entscheiden.

Dies scheint jetzt wohl nicht mehr geduldet zu werden.

Da es lt. Landratsamt ein „MUSS“ ist, die bestehenden Gesetze umzusetzen und auch einzuhalten, sollte man sich vorher überlegen, wie solche Gesetze von den Kommunen, im Interesse der Bürger, geändert, abgeschafft, aber auch ganz ausgehebelt werden könnten. Denn wenn diese Satzungen eingeführt sind, wird es sehr schwer werden, diese wieder abzuschaffen.

Hierzu fordere ich alle Fraktionsvorsitzenden, egal welcher Parteirichtung, auf, über ihre Partei Lösungen zu finden .Dies gilt auch für die Bürgermeister, Kreisräte und die Bezirksräte in ihren jeweiligen Gremien.

In anderen Bundesländern, die diese Satzungen nicht haben, klappt es doch auch!

Nur alle zusammen können einen gemeinsamen Druck auf die bayerische Staatsregierung ausüben. Eine einzelne Kommune hat hier keine Chance.

Es darf nicht sein, dass die verschiedenen Bundesregierungen immer wieder versuchen Kosten auf die Länder, die Länder auf die Kommunen und die Kommunen auf die einzelnen Bürger abzuwälzen, um selber für andere Vorhaben Gelder zu haben. Denn Einschränken heißt nicht die Kosten weiterzureichen!!

Der Bürger zahlt bereits Steuern, diese müssen reichen. Es ist nur eine Frage des Verzichts und der Verteilung.

Hier ist die Politik gefordert!“

Joachim Lottner, Langenaltheim




Termine zum Volkstrauertag

Die Stadt Pappenheim teilt zum Volkstrauertag 2014 nachfolgende Termine für das Totengedenken auf den Pappenheimer Friedhöfe am 16. Und 23. November mit.

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Nordseestrand und ein volles Haus

Ein volles Haus hatte Bürgermeister Sinn am vergangen Samstag anlässlich seines 50. Geburtstags. Schier unendlich schien die Reihe der Gratulanten, die dem Pappenheimer Rathauschef ihre Glückwünsche brachten. Der Jubilar konnte sich bei seinem Empfang im Pappenheimer Haus der Bürger über Gratulanten aus der Bevölkerung von Mitarbeitern, Freunden, Verwandten und von politischen Wegbegleitern gleichermaßen freuen.

Die Damen von der Touristinformation waren die ersten, die im Haus der Bürger eintrafen, um Bürgermeister Sinn, der auch 1. Vorsitzender des Touristikvereins ist, zu seinem großen Tag zu beglückwünschen. Gefolgt von einer starken Abordnung der Mitarbeiter des Rathauses, der Städtischen Werke und des Bauhofs. Zur Gratulation waren neben vielen anderen Ehrenbürger Hans Navratil, Altbürgermeister Josef Nachtmann, Oberbürgermeister Jürgen Schröppel, die Vertreter der Banken und vieler Unternehmen gekommen.

Der Pappenheimer Stadtrat, viele Pappenheimer Ortsvereine, Regierungsvizepräsidentin Christa Naaß,, die Bürgermeister der Region und Joachim Federschmidt der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag zogen zu den Klängen der Stadtkapelle Pappenheim zum Haus der Bürger. In diesem stattlichen Gratulationszug, der von Renate Prusakow organisiert worden war, befanden sich auch Delegationen vom Shantychor Cuxhaven und vom Museum Lützen. Eines der originellsten Geschenke dürfte wohl Gunnar Beckman von der Nordseeküste überreicht haben, der dem Jubilar Nordseestrand mit dazugehörigen Accessoires überreichte.

Eine launige Laudatio auf den Jubilar hielt Landratstellvertreter Peter Krauß, der davon zu berichten wusste, dass er in seinem Keller eine Flasche Wein aus dem Geburtsjahrgang des Jubilars gefunden habe. Diese sei schon angestaubt und das Etikett sei verkratzt, was man vom Jubilar bei weitem nicht sagen könne. Dieses sprühe vor Tatendrang und Schaffenskraft, sei gesund und munter und stehe damit mitten im Leben. Zwei Korken in der Flasche deutete Krauß als eine doppelte Absicherung des Winzers. Eine solche doppelte Absicherung wünsche Krauß auch dem Jubilar in Form einer Stadtverwaltung und einem Stadtrat, der sich noch mehr hinter ihn stelle und ihm dadurch die notwendige Sicherheit geben sollte. In Anspielung auf den Namen des Rebensaftes (Nussdorfer Weißwein) stellte der Laudator fest, dass er es noch sehr gut wisse, dass es im Amt des Bürgermeisters viele Nüsse zu knacken gebe. „Und wie wir alle wissen, hast Du schon viele geknackt, wenn die Schalen auch manches Mal sehr hart waren“, war in der Laudatio zu hören. Man wisse nicht ob der Wein nach 50 Jahren noch genießbar sei. Und so empfahl Krauß seinem Amtsnachfolger, diese Flasche Wein noch ungeöffnet 10 bis 15 Jahre aufzuheben und dann den Korken und die Bürgermeisterbilanz zu ziehen.

Zum Schluss wünschte Krauß, dass der Wein dann noch schmeckt und die Pappenheimer rückblickend über ihren Bürgermeister sagen: „Er ist gereift, er war ein guter, eifriger, sehr tüchtiger Bürgermeister, er hat Pappenheim weiter nach vorn gebracht.“.




Sportförderung wurde wieder eingeführt.

Einstimmig hat der Stadtrat die im Jahre 2004 abgeschaffte Sportförderung nun wieder eingeführt. Nachdem der der erste Versuch von Stadttrat und SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer im Februar 2014 gescheitert war wurden die Richtlinien jetzt von einem Arbeitskreis vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Gut einen Monat vor der Kommunalwahl, Anfang Februar 2014 hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer einen Antrag auf Wiederbelebung der Sportförderung gestellt. Diese war von der Stadt Pappenheim im Rahmen zahlreicher Sparbeschlüsse im Jahr 2004 abgeschafft worden. Wegen der zeitlichen Nähe zur Kommunalwahl und auch wegen inhaltlicher Änderungswünsche wurde dieser Antrag auf Wiedereinführung der Sportförderung damals von Stadtrat Walter Otters gestoppt und im allseitigen Einvernehmen vertagt.

Nun hat sich ein Arbeitskreis erneut mit dem Thema beschäftigt und im städtischen Haushalt 12.000 Euro für die Förderung des Sports in Pappenheim vorgesehen.

Demnach soll dieses Geld für drei Bereiche verausgabt werden. Diese wurden festgelegt mit Anschaffungen und Reparaturen, der Jugendförderung und einer Entschädigung für Vereine, die ihre Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Bei letzterem geht es im Wesentlichen um die B-Plätze der drei Pappenheimer Fußballvereine.

Drei Sportvereine haben in diesem Jahr Anträge für eine Förderung gestellt. Dabei handelt es sich um den SV Übermatzhofen, der 6.400 Euro in einen Rasenmäher investiert hat, den TV Pappenheim, bei dem 2.500 Euro für Bodenreparaturen angefallen sind und der SV Osterdorf, der Zuschüsse für zwei Tischtennisplatten im Wert von 1.400 Euro haben möchte.

Auf Vorschlag des Arbeitskreises Sportförderung beschloss der Stadtrat einstimmig, jeden der gestellten Vereine mit der Hälfte des beantragten Betrages finanziell zu unterstützen.

Von den verbleibenden 6.850 Euro der Sportförderung werden 500 Euro an den Turnverein Pappenheim für den Hallenunterhalt bezahlt. Je 500 Euro werden an die Sportfreunde Bieswang, die TSG Pappenheim und den SV Übermatzhofen für den Unterhalt ihrer Spielfelder überwiesen und die TSG Pappenheim bekommt noch 200 Euro für die Nutzung ihrer Sportanlagen durch den Schulsport und den Tauziehwettbewerb beim Volksfest. Der Restbetrag von 4.650 Euro soll im Rahmen der Jugendförderung an alle Vereine mit Jugendarbeit fließen.




Leserbrief zur SEK-Beschlussfassung

Philipp Schneider hat uns einen Leserbrief zukommen lassen in dem er zu unserem Artikel vom 21.10.2014 „SEK-Umsetzung auf den Weg gebracht“ Stellung nimmt. Dieser wir nachfolgende ungekürzt vröffentlicht.

Wurde in Pappenheim das Demokratieprinzip massiv verletzt?

zum Bericht „SEK-Umsetzung auf den Weg gebracht“,
Pappenheimer Skribent v. 21. Oktober 2014

In der öffentlichen Sitzung vom 21.10. hat der Stadtrat einstimmig für die Planung des SEK-Umsetzungsrates gestimmt.
Ein großer Teil der ca. 50 Zuhörer war sehr erstaunt über diesen Konsens. Herr Stephan vom Weißenburger Tagblatt (23.10.2014) hat dies in seiner Kolumne sehr treffend beschrieben.

Folgende Frage stellt sich mir: Was hat den Stadtrat so überzeugt, das Konzept das er schon einige Monate kennt, plötzlich durchzuwinken? Diese weitreichende Entscheidung für Pappenheim wurde innerhalb kürzester Zeit einstimmig beschlossen. Über die Öffnungszeit der Galluskirche dagegen wurde in zwei Sitzungen anhaltend und hitzig diskutiert. Bei dem SEK-Projekt handelt es sich um Kosten i. H. v. ca. vier bis fünf Millionen Euro (Schätzung mit Kanalsanierung). Die Kosten sind lt. Architekturbüro Frosch für den Straßenoberbau mit ca. drei Millionen Euro veranschlagt. Für die Kanalsanierung gibt es bisher keine konkreten Kosten. H. Schwarz von Bayerngrund hat auch bis dato keine Zahlen genannt, in welcher Höhe Zuschüsse für den Straßenausbau zu erwarten sind.

Das Europäische Haus, das vor längerer Zeit eingeweiht wurde, ist bis heute z. B. im Haushalt der Stadt noch nicht abgerechnet worden. Welche Kosten kommen dafür noch auf Pappenheim zu?

Ich habe große Achtung vor Herrn Hönig, der als Einziger die Frage gestellt hat, ob die Anregungen der Bürgerinitiative sowie Vorschläge einiger Bürger in das Konzept mit eingeflossen seien. Die Antwort des Bürgermeisters war „NEIN!“. Die Bürgerinitiative hätte in einem Gespräch mit ihm der aktuellen Planung zugestimmt. Das ist eine Falschaussage! Es hat nur ein Gespräch mit H. Sinn, H. Schwarz und H. Selzer stattgefunden, und zwar am 17.09.2014. Das Protokoll dieser Sitzung ging per E-Mail an den Bürgermeister und an alle Stadträte. Eine Stellungnahme hierzu wird die BISP nächste Woche veröffentlichen.

Die BISP hatte am 1. Oktober zu einem Informationsabend eingeladen.

Es ist weder der Bürgermeister noch ein Stadtrat der SPD dieser Einladung gefolgt. Stadträte der anderen Fraktionen haben die Gelegenheit wahrgenommen, sich über die Vorschläge der BISP zu informieren und diese auch zu diskutieren.

Herr Bürgermeister Sinn hat zu Beginn der Sitzung die Beschlussfähigkeit des Stadtrates nicht festgestellt. Der Stadtrat Lämmerer war nicht anwesend, aber entschuldigt. Ist damit Einstimmigkeit gegeben?

Die Hauptfrage für mich ist: Was passierte mit den Stadträten in der Besprechung am Montagabend? Diese Besprechung war nicht öffentlich, obwohl solche Beratungen auch unter das Öffentlichkeitsgebot fallen – hergeleitet aus dem „Demokratieprinzip“, wonach Sitzungen des Gemeinderates grundsätzlich öffentlich stattzufinden haben (lt. GO Art. 52). Am Montagmittag waren die Aussagen einiger Stadträte nämlich noch ganz anders. Wurden sie unter Druck gesetzt? Oder haben Sie inkorrekte Informationen erhalten?

Erstaunlich war auch, wie nach der Sitzung erst bekannt wurde, dass nur eine Stunde Sitzungszeit angesetzt war. Ca. 45 Minuten lang hat Herr Frosch über seine Vorstellungen über den Ausbau des Marktplatzes und der Deisingerstraße referiert. Meines Erachtens war das ein guter Vortrag und sehr aufschlussreich.

Ein wichtiger Punkt, den ich persönlich nicht ganz verstehe, ist, dass man am Ende der Deisingerstraße Ecke Bauhofstraße einen Rastplatz für Radfahrer plant. Damit werden die Radfahrer direkt eingeladen, die Einbahnstraße in falscher Richtung zu befahren.

Die noch offenen Punkte (Fahrbahnbelag Deisingerstraße, Wasserspiel Marktplatz, Podest vor dem Hirschen) gehören in eine öffentliche Sitzung. Die Bürger haben das Recht darauf.

Belege hierfür:

Aus der Bayerischen Gemeindeordnung:

Art. 52

Öffentlichkeit

(1) Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats.

(2) Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

(3) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

(4) Die Sitzungen haben in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden.

Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt52

Aus: „Information und Geheimhaltung. Anspruch von Ratsmitgliedern und Öffentlichkeit gegenüber Bürgermeister und Verwaltung“

von Dr. Josef Ziegler, Würzburg (Vorstand der Bayerischen Verwaltungsschule, München):

„ … Öffentliche Sitzungen

Bezogen auf die Entscheidungsprozesse in den Vertretungsorganen ist immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass diese – hergeleitet aus dem Demokratieprinzip – grundsätzlich öffentlich stattzufinden haben (Art. 52 GO). Nach wie vor besteht eine vielfach zu beobachtende Neigung, allein mit dem Hinweis auf eine ungestörte Beratung oder aus Scheu vor einer kritischen Öffentlichkeit hinter verschlossene Türen zu beraten und zu entscheiden. …

Die Bestimmungen zur Öffentlichkeit gelten in gleicher Weise auch für beschließende Ausschüsse (Art. 55 Abs. 2 GO). Für vorberatende Ausschüsse lässt das Gesetz offen, ob sie unter den gleichen Voraussetzungen öffentlich oder generell nichtöffentlich tagen.

Für die Nichtöffentlichkeit auch in Angelegenheiten, die einer öffentlichen Behandlung zugänglich wären, wird oft angeführt, dass ohne Publikum die Beratung erleichtert wird und unbefangener möglich ist. Dagegen ließe sich anführen, dass ein Ratsmitglied schon die Statur haben sollte, seine Meinung auch vor der Öffentlichkeit zu vertreten.

Problematisch und nicht mehr mit dem Sinn des Gesetzes vereinbar wird es auf jeden Fall dann, wenn in der öffentlichen Sitzung weitgehend auf die nichtöffentliche Beratung Bezug genommen wird, ohne dass diese nochmals öffentlich reflektiert wird. Damit ist die Entscheidungsfindung für die Öffentlichkeit nicht mehr nachvollziehbar. Wohl auch aus diesen Erwägungen heraus enthält das Geschäftsordnungsmuster des Bayer. Gemeindetags nicht mehr den früheren Vorschlag, dass vorberatende Ausschüsse generell nichtöffentlich tagen. In der Praxis ist das wohl noch vielfach der Fall. Man sollte das schon einmal überdenken. …“

Quelle: http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=49&Itemid=33

Aus „Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit von Stadtratssitzungen“, Gewerbeverein Netzschkau und Umgebung e.V.

„… Nicht nur Beschlüsse, auch Beratungen

Öffentlichkeit heißt dabei auch, dass nicht nur die Abstimmungen öffentlich stattfinden, sondern vor allem die Beratungen und Diskussionen im Stadtrat zuvor. Als Stadtrat sollte man  den Mut aufbringen, seine Meinung öffentlich zu vertreten.

Die Praxis, regelmäßig wichtige Dinge in nichtöffentlicher Sitzung zu diskutieren um dann im öffentlichen Teil lediglich die Hände zu heben oder auch nicht, ist eindeutig nicht zulässig. …“

Quelle http://www.gewerbeverein-netzschkau.de/index.php?option=com_content&view=article&id=31:oeffentlichkeit&catid=15&Itemid=39

Philipp Schneider,
Pappenheim

Hinweis: Leserbriefe stellen die Meinung des Verfassers dar und sind nicht eine Stellungnahme des PAPPENHEIMER SKRIBENT.