DJK Preith dominierte bei den Sportfreunden in Bieswang
Am drittletzten Spieltag entführte die DJK Preith bei den Bieswanger Sportfreunden alle drei Punkte. Damit wartet die Elf von Thomas Schwenk weiter auf den ersten Sieg im Kalenderjahr 2024.
SF Bieswang – DJK Preith 0 : 3 (0 : 1)
(SFB) Gleich zu Beginn konnte Lukas Störzer eine gute Chance für die Sportfreunde nicht zur Führung verwerten. Die Gäste gingen durch ein Kopfballtor von Lukas Daum in Führung (21.). Boris Bosnjak brachte auf der Gegenseite wenig später in sehr guter Ausgangslage den Ball nicht im Tor unter. Die DJK zeigte über die gesamte Spielzeit die bessere und reifere Spielanlage. Auch im zweiten Abschnitt machte sich die – wenngleich überschaubare – Überlegenheit der Gäste-Elf bezahlt. Jeweils nach Ecken konnte DJK-Akteur Jonas Künneth unbedrängt den Ball aus kurzer Distanz mit der Fußinnenseite ins SF-Gehäuse einnetzen. Damit war die Partie gelaufen. Die Oberbayern hätten wenig später mit einem Handelfmeter die Führung weiter ausbauen können, der Ball klatschte aber an die Querlatte. Die Gastgeber verloren in der Schlussphase auch den Glauben, an diesem Tag noch etwas zu reißen. Das Spiel plätscherte weitestgehend dahin, Höhepunkte waren rar gesät. Schiedsrichter Andreas Winkelmeier leitete die Partie souverän.
In den verbleibenden beiden Saisonspielen wird es sicherlich nicht einfach werden zu punkten. Zunächst gibt der überaus torhungrige Spitzenreiter SpVgg Wellheim seine Visitenkarte in Bieswang ab, ehe zum Saisonfinale in einem weiteren Heimspiel der Gegner SV Marienstein II heißt. Anstoß ist immer um 15 Uhr am Bieswanger Sportgelände.
Für Insider am Rande bemerkt: Olaf Fischer war heute zu Gast um mal wieder bei seinen Sportfreunden vorbeizuschauen. Der erfahrene Linienrichter unterstützte Andreas Winkelmeier perfekt, konnte aber die Niederlage der Gastgeber nicht verhindern. Olaf war bereits am Vormittag angereist, um sich auf die Partie ausreichend vorbereiten zu können.
SF Bieswang: Leopold Haub, Adnan Dider, Joshua Loidl, Jan Matzelt, Likas Störzer, Dominik Dietrich, Boris Bosnjak, Janik Jakob, Niko Müller, Jakob Käfferlein, Matthias Biberle, Florian Störzer, Jonas Schramm, Lukas Müller, Anusorn Sachse
Trainer: Bernd Schnitzlein vertrat den an diesem Tag verhinderten Thomas Schwenk
Patientenzufriedenheit im Fokus – Arztpraxis Hamulka führt Terminvergabe ein
Ab Montag, den 3. Juni 2024, stellt die Facharztpraxis für Allgemeinmedizin von Daniela Hamulka ihren Praxisalltag komplett auf Termine um.
Hintergrund dieser Entscheidung ist das hohe Patientenaufkommen und die Ergebnisse einer Patientenbefragung, die auf lange Wartezeiten hinwiesen.
Zukünftig werden alle Behandlungen nur noch nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt. Termine können telefonisch unter der Rufnummer 49 9143 / 84060 oder persönlich in der Praxis vereinbart werden. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Praxis auch unter www.praxishamulka.de.
Verwandeln Sie Parkbänke in Kunstwerke! Machen Sie mit bei PappenheimKreativ!
Der Kunst- und Kulturverein Pappenheim e.V. und die offene Behindertenarbeit der Rummelsberger Diakonie (OBA) laden erneut zur alle zwei Jahre stattfindenden Kunstaktion „Pappenheim Kreativ“ ein. Nach dem großen Erfolg der Stuhlgestaltung vor zwei Jahren, stehen diesmal die Parkbänke in Pappenheim im Fokus.
Unter dem Motto „Bankfantastereien“ sind alle kleinen und großen Künstler, Vereine und Institutionen aus Pappenheim und den Ortsteilen herzlich eingeladen, mit ihrem Einfallsreichtum das Stadtbild zu beleben. Zahlreiche unscheinbare Parkbänke prägen das Stadtgebiet und sollen nun durch kreative Gestaltung zu neuen Hinguckern werden.
Parkbänke sind mehr als nur Sitzgelegenheiten – sie sind Orte der Begegnung, des Verweilens und der Kommunikation. In diesem Jahr sollen einige dieser eher tristen Bänke mit einem Sommerkleid aus Fantasie attraktiv belebt werden. Mit bunten Tüchern, Fahnen, Wimpeln oder Naturmaterialien können die Bänke und ihr Umfeld für die gesamte Sommersaison oder auch nur an bestimmten Tagen kreativ gestaltet werden. Ob für eine Lesung, musikalische Darbietungen oder ein temporäres Bank-Café – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Wichtig ist jedoch, dass die Bänke dabei nicht beschädigt werden. Schrauben, Nägel, Tackernadeln oder Farbe direkt aufs Holz sind tabu! Der Kunst- und Kulturverein stellt Gestänge aus Dachlatten zur Verfügung, die frei bearbeitet werden können. Da die Bänke der Witterung ausgesetzt sind und in der Öffentlichkeit stehen, sind sie leider nicht vor möglichem Vandalismus geschützt. Die Teilnehmer sollten daher während des langen Ausstellungszeitraums regelmäßig den Zustand ihrer Bänke überprüfen.
Eine Liste der zur Verfügung stehenden Bänke sowie weitere Informationen erhalten Sie in der Tourist-Information Pappenheim Am Marktplatz. Dort kann man sich auch eine Wunsch-Bank reservieren lassen. Die Anmeldung muss bis zum 10. Juni erfolgen.
Bei Fragen zur Aktion stehen Uschi Kreißl (0170/7848448) und Fabiola Diehl (0171/8941532) vom Kunst- und Kulturverein gerne zur Verfügung.
Der Aufbau der Kunstwerke beginnt in der ersten Juli-Woche, der Abbau erfolgt am 7. Oktober 2024. Teilnehmen können neben den Pappenheimerinnen und Pappenheimern (einschließlich der Bewohner aller Ortsteile) auch alle, die in Pappenheim einem Verein angehören oder hier arbeiten.
Titelfoto: Kunst- und Kulturverein Pappenheim
Widmung des „Lämmermannplatzes“ in Pappenheim vom Stadtrat beschlossen
Die Stadt Pappenheim hat den „Lämmermannplatz“ fertiggestellt und diesen in der jüngsten Sitzung des Stadtrates gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als beschränkt öffentlichen Weg gewidmet. Diese Widmung verleiht dem Platz den rechtlichen Status einer öffentlichen Verkehrsfläche und wird im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Pappenheim eingetragen.
Der Lämmermannplatz in Pappenheim ist ein beschränkt-öffentlicher Weg, der an der Einmündung in die Herrenschmiedgasse beginnt und an der Nordseite der Flur-Nummer 20 endet. Die Straße erstreckt sich über eine Länge von 20 Metern und umfasst eine Grundfläche von 319 Quadratmetern.
Die Widmung des „Lämmermannplatzes“ ist ein wichtiger Schritt, um diesen Platz offiziell als öffentlichen Raum zu deklarieren. Damit wird sichergestellt, dass er rechtlich als öffentliche Verkehrsfläche anerkannt ist und ausschließlich Fußgängern zur Verfügung steht. Die Stadt Pappenheim übernimmt die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege des Platzes.
Eine Widmung dieser Art blieb den wohl berühmtesten vier Quadratmetern Deutschlands verwehrt – jenen auf der Zufahrt zu den Städtischen Werken, von der Klosterstraße zur Stadtwerkeinsel. Aufgrund der fehlenden Widmung stellte sich die Frage der öffentlichen Nutzung, die letztendlich gerichtlich geklärt werden musste.
Warum „Lämmermannplatz“? Hier stand einst das „Café Lämmermann“, ein zentraler gesellschaftlicher Treffpunkt in Pappenheim. Seit 1823 prägte das Gebäude das Stadtbild und war Wohn- sowie Geschäftshaus für verschiedene namhafte Persönlichkeiten. Ab 1919 entwickelte sich das Café Lämmermann zu einem beliebten Ort, an dem sich die Pappenheimer aller gesellschaftlicher Schichten zum geselligen Beisammensein trafen. Besonders in den Jahren 1968 bis 1983 erlebte das Café seine Blütezeit. Nach dem Tod des letzten Eigentümers 2010 und dem darauffolgenden Leerstand wurden die Gebäude von der Stadt Pappenheim erworben und abgerissen, um Raum für einen neuen, modernen Platz zur Aufwertung der Innenstadt zu schaffen. Der Name des Platzes soll an die historische und besondere gesellschaftliche Bedeutung des ehemaligen Cafés erinnern.
Pappenheim erweitert Fassadenprogramm
Die Stadt Pappenheim bietet den Bürgern innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes seit über 30 Jahren eine Bezuschussung im Rahmen des bestehenden „Fassadenprogramms“ an. Eigentümer können aktuell bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt erhalten, wobei der Zuschuss auf maximal 20.000 Euro für die Sanierung der Fassade, Fenster und Dachflächen gedeckelt ist.
Aufgrund der rückläufigen Nachfrage und der damit verbundenen Abnahme der Sanierung entsprechender Fassaden sowie der wiederholten Notwendigkeit, sich mit der Ausübung und Durchsetzung von Vorkaufsrechten bei stark vernachlässigten Gebäuden zu beschäftigen, wurde die Idee entwickelt, die maximale Fördersumme zu erhöhen. Die neue Regelung sieht vor, dass die gedeckelte Förderung auf bis zu 40.000 Euro pro Einzelobjekt angehoben wird, während der Fördersatz von maximal 30 % der förderfähigen Kosten beibehalten wird.
Die Stadt Pappenheim erhält über die Städtebauförderung 60 % der Ausgaben erstattet, während die verbleibenden 40 % aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
Dieses erweiterte Förderprogramm soll dazu beitragen, die Sanierungstätigkeit im Sanierungsgebiet zu beleben und den Zustand der Bausubstanz zu verbessern. Eigentümer haben somit die Möglichkeit, umfassendere Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Qualität und den Erhalt ihrer Gebäude langfristig zu sichern.
Zur Stadtsanierung hat die Stadt Pappenheim im Jahre 2017 eine Broschüre „30 Jahre Stadtsanierung in Pappenheim herausgegeben, die bei der Stadtverwaltung und im Touristikbüro kostenlos bezogen werden kann.
Die Merkmale des Förderprogramm in Kürze:
Geltungsbereich: Das Förderprogramm gilt für das durch Satzung festgelegte Sanierungsgebiet in Pappenheim.
Zweck der Förderung: Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu erhalten und zu beleben, das Stadtbild aufzuwerten sowie das Wohn-, Geschäfts- und Arbeitsumfeld zu verbessern. Die städtebauliche Entwicklung und die Reaktivierung von leerstehendem Wohnraum sollen durch Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.
Grundsätze der Förderung: – Die Maßnahmen müssen die bauzeitliche Gestaltung des Gebäudes einhalten und den Vorgaben des Baurechts und der Denkmalpflege entsprechen. – Die Stadt Pappenheim entscheidet in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken über die Förderung.
Förderfähige Maßnahmen: – Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden: Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern, Treppenanlagen und zur Barrierefreiheit. – Vorgärten und Hofräume: Hofbegrünung, Entsiegelung, altstadtgerechte Bodenbeläge und Maßnahmen an Einfriedungen.
Art und Umfang der Förderung: – Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 40.000 Euro. – Doppelförderung aus anderen Programmen ist nicht möglich. – Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Antragsverfahren: – Eigentümer beantragen eine Beratung bei der Stadt Pappenheim. – Ein Sanierungstreuhänder prüft die Förderfähigkeit und erstellt ein Beratungsprotokoll. – Der Sanierungsvertrag wird nach Vorlage von Angeboten oder einer Kostenschätzung erstellt.
Durchführung der Maßnahme: – Nach Abschluss des Vertrages oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns können die Arbeiten beginnen. – Notwendige Genehmigungen, z. B. von der Denkmalschutzbehörde, müssen eingeholt werden. – Die Förderung muss öffentlichkeitswirksam angezeigt werden.
Auszahlung: – Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und Überprüfung durch die Regierung von Mittelfranken. – Kostenmehrungen werden nicht durch eine Erhöhung des Zuschusses abgedeckt.
Vertragsverstöße: – Bei Verstößen gegen den Sanierungsvertrag oder zweckfremder Verwendung der Mittel sind die Zuschüsse zurückzuzahlen.
Pappenheim investiert in die Ausstattung der Feuerwehr Neudorf
Die Freiwillige Feuerwehr Neudorf wird in Kürze mit neuer Atemschutzausrüstung ausgestattet, um die Einsatzsicherheit im Bereich der Grafendörfer zu gewährleisten. Diese Maßnahme ist Teil der Umsetzung des im Oktober 2014 von der Stadt Pappenheim in Auftrag gegebenen Feuerwehrbedarfsplanes und erfolgt im Zuge der Anschaffung eines neuen „Tragkraftspritzenfahrzeuges / Wasser“ (TSF-W).
Der Stadtrat hat der Anschaffung einstimmig zugestimmt. Insgesamt werden 26 Atemschutzgeräteträger mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, die Überjacken, Überhosen, Stiefel, Helme mit Nackenleder und Handschuhe umfasst.
Die Verwaltung hat Angebote von vier Fachfirmen eingeholt. Nach sorgfältiger Prüfung der Angebote wurde beschlossen, den Auftrag an die Firma Jahn aus Nürnberg zu vergeben. Die Firma Jahn hat ein vollumfängliches Angebot zu einem Preis von 47.603,05 Euro brutto vorgelegt, das als das wirtschaftlichste bewertet wurde. Die Lieferung der Ausrüstung wird für Ende 2024 oder Anfang 2025 erwartet, wobei die finanzielle Abwicklung erst im Januar 2025 erfolgen soll, um im Haushaltsrahmen zu bleiben.
Die neuen Ausrüstungen sind entscheidend für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Neudorf. Sie ermöglichen den Atemschutzgeräteträgern, ihre Einsätze sicher und effektiv durchzuführen. Diese Investition unterstreicht das Engagement der Stadt Pappenheim, die Sicherheit und Effizienz ihrer Feuerwehren kontinuierlich zu verbessern und den Bürgern zuverlässigen Schutz zu bieten.
Grünes Licht für neues Abwasserprojekt in Pappenheim
Die Malzfabrik Wurm in der Beckstraße, plant für die Abwasserbehandlung einen Misch-Ausgleich-Behälter mit dazugehörigem Betriebsraum zu bauen. Der Stadtrat hat dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt und als Träger öffentlicher Belange keine Einwände als geltend gemacht.
Der der Mischwasserbehälter soll zur besseren Handhabung und Aufbereitung des bei der Produktion des anfallenden Abwassers beitragen. Mit dem Bau des Behälters soll erreicht werden, Schwankungen in der Abwasserzusammensetzung auszugleichen und eine konstante Qualität des behandelten Abwassers sicherzustellen. Dies ist besonders wichtig, um den gesetzlichen Anforderungen und den Auflagen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu entsprechen.
Der Betriebsraum, der gemeinsam mit dem Behälter errichtet wird, dient der Überwachung und Steuerung der Abwasserbehandlungsprozesse. Hier werden die notwendigen technischen Geräte und Steuerungseinheiten untergebracht.
Stadtrat beschließt Eckdaten für das Volksfest 2024 in Pappenheim
In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 16. Mai 2024 stand das Thema „Volksfest 2024“ auf der Tagesordnung. Im Mittelpunkt standen die Programmgestaltung, finanzielle und organisatorische Aspekte. Der Kostenrahmen wurde auf 21.000 Euro festgelegt. Die Bewirtung der Gäste im Bierzelt übernimmt wieder die Festbewirtung Albrecht.
Der Volksfestausschuss hat das Programm für dieses Jahr Jahres leicht modifiziert. Wegen zu geringer Beteiligung in den vergangenen Jahren wird das Standkonzert vor dem Aufzug des Festwirts mit Freibierabgebe nicht mehr stattfinden und der Abschuss des Feuerwerks von der Bürg mit dem berühmten „Burgbrand“ ist wohl nach dem aktuellen Stand der Dinge Geschichte. Das überarbeitete Programm sieht wie folgt aus:
Freitag : 19:00 Uhr: Volksfesteröffnung und Abend der Betriebe mit der Musikgruppe „Jura Blech“.
Samstag : 14:00 Uhr: Beginn des Volksfestbetriebs am Festplatz. 16:00 Uhr: Aufzug des Festwirtes und der Vereine. 17:30 Uhr: Bambini Lauf des TV am Bolzplatz. 18:30 Uhr: Tauziehen und Abend der Vereine. 20:00 Uhr: Ehrenamtstag mit „Aeroplane“ .
Sonntag : 10:30 Uhr: Boxvergleich im Festzelt mit Frühschoppen. 12:00 Uhr: Mittagessen im Festzelt mit Familienangeboten. 13:00 Uhr: Fußballspiel. 15:00 Uhr: Pokalspiel der TSG Pappenheim. 17:00 Uhr: Backtrogrennen des Feuerwehrvereins. 18:00 Uhr: Bunter Abend mit den „Ziach duo“.
Montag : 15:00 Uhr: Senioren und Kindernachmittag mit Live Musik und Busdienst. 17:00 Uhr: Hammeltanz auf dem Festplatz. 18:30 Uhr: Empfang der Gäste der Stadt mit der „Feuerwehrkapelle Langenaltheim“. 20:30 Uhr: Sauverlosung. 22:15 Uhr: Feuerwerk.
Die Tourist Information hat eine Vereinsliste erstellt, um die Vereinsvorstände zur Teilnahme am Festzug, zum Tauziehwettbewerb und zum Ehrenamtstag einladen zu können. Trotz intensiver Bemühungen konnte in diesem Jahr kein großes Fahrgeschäft organisiert werden, was auf die Coronapandemie und strengere TÜV-Auflagen zurückzuführen ist.
Voraussichtlich kein Feuerwerk auf der Burg Die Kosten für die Nutzung der Burg zum Abschuss des Feuerwerks haben sich von 500 € auf 3.800 € erhöht. Als Grund für die Preiserhöhung wurde die Einstufung der Burg als „Liebhaberei“ durch das Finanzamt genannt. Deshalb wird das Feuerwerk in diesem Jahr nach dem derzeitigen Stand nicht von der Burg abgeschossen.
Alternativ könnte das Feuerwerk am Schloßberg abgeschossen werden, wofür bereits Kontakt zur Firma Sauer aufgenommen wurde. Allerdings musste Amtsleiter Eberle die Hoffnungen für diesen Abschussort bei der Sitzung dämpfen, denn verschiedene Aspekte wie die Nähe von Wohnhäusern lassen den Schloßberg außerhalb der Burg als ungeeignet erscheinen. Als weitere Abschussorte waren bei der Sitzung des Stadtrates auch die Weise zwischen Altmühl und Fußballplatz und der Weinberg im Gespräch.
Stadträtin Sophie Wurm, die Vorsitzende des CSU-Fraktion regte an, für die Struktur des Pappenheimer Volkfestes alternative Wege einzuschlagen und das Fest möglichst mit einem Alleinstellungsmerkmal zu versehen. Es sei für das Pappenheimer Volksfest ein immer geringerer Zulauf festzustellen weshalb sie den Festausschuss aufgefordert sieht dem Volksfest ein attraktiveres Gewand zu geben.
Einweihung des neuen Feuerwehranhängers in Osterdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Osterdorf lädt herzlich zur Einweihung ihres neuen Feuerwehranhängers und des umgebauten Feuerwehrhauses ein. Alle Dorfbewohner sowie Interessierte aus der Umgebung sind eingeladen, an diesem besonderen Ereignis teilzunehmen.
Die Feierlichkeiten finden am Sonntag, den 2. Juni, am Feuerwehrhaus statt. Das abwechslungsreiche Programm verspricht einen unterhaltsamen und informativen Tag für Groß und Klein:
– 10:00 Uhr: Vorstellung des neuen Feuerwehranhängers sowie der Umbauarbeiten am Feuerwehrhaus. – 10:30 Uhr: Grußworte. – 11:00 – 11:30 Uhr: Gemeinsames Mittagessen. – 14:00 Uhr: Schauübung der Feuerwehr. – 15:00 Uhr: Kaffee und Kuchen. – 16:00 Uhr: Gemütlicher Ausklang.
Die Osterdorfer Feuerwehr freut sich darauf, mit ihren Gästen ein paar schöne Stunden zu verbringen. Alle sind eingeladen, gute Laune mitzubringen und vorbeizukommen.
Es wird ein Tag voller interessanter Einblicke und geselligem Beisammensein. Die Freiwillige Feuerwehr Osterdorf freut sich auf zahlreiche Besucher!
Titelfoto: FFW Osterdorf
Kulturausflug nach Leutershausen und Neuhof an der Zenn
Zum Thema „Vitalisierung der Provinz“ bietet der der Kunst- und Kulturverein für alle Interessierten einen Ganz-Tages-Ausflug am 8. Juni 2024 an, bei dem es darum geht, durch das Anschauen vor Ort auch Eindrücke von der praktischen Umsetzung zu gewinnen. Dazu teilt der Verein mit:
„Wir vom Kunst- und Kulturverein Pappenheim sind neugierig und wollen nach dem informativen und inspirierenden Vortrag von Sabine Sauber am 10. Mai in Pappenheim ihren NEUE HÖFE Campus in Neuhof an der Zenn selbst in Augenschein nehmen und sehen, wie ein solches Angebot auf dem Lande funktioniert und was es dazu alles braucht. Davor besuchen wir das neue Flugpioniermuseum, das umgebaute ehemalige Landgericht in Leutershausen. Das große Umbau- und Umnutzungskonzept wird uns in kompetenter Führung durch Clemens Frosch selbst erläutert, der nicht nur der planende Architekt war, sondern auch gleichzeitig unsere Reihe „Vitalisierung der Provinz“ betreut und organisiert.
Die Fahrt soll mit Privat-PKW erfolgen, da eine solche Tour mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht an einem Tage zu bewältigen wäre. Um die Fahrt richtig planen zu können, ist eine vorherige verbindliche Anmeldung bis 30. Mai unbedingt erforderlich. Die dabei entstehenden Fahrtkosten werden anteilig umgelegt, weitere Ausgaben für Eintritte oder Essen und Trinken werden von jeder/m Einzelne/n direkt übernommen, eine Anzahlung ist daher nicht erforderlich. Die Abfahrt ist um 9 Uhr in Pappenheim geplant, natürlich können Interessierte aus anderen Ortschaften unterwegs oder erst in Leutershausen dazu stoßen.
Eine Anmeldung (siehe unten) ist aber in jedem Falle nötig.
Folgendes Programm ist für Samstag, 8. Juni 2024 vorgesehen: 9 Uhr Abfahrt auf der Stadtwerke-Insel in Pappenheim Gegen 10:30 Uhr Führung im neuen Flugpioniermuseum in Leutershausen Gegen 13 Uhr Mittagessen in Neuhof Anschließend Erläuterung und Führung durch den Campus NEUE HÖFE in Neuhof, Rundgang im den Ort mit Schloss und intakter Stadtmauer Um 17 Uhr Rückfahrt nach Pappenheim mit Einkehr unterwegs in einen Wirtsgarten 19:30 Uhr Ankunft Pappenheim, Insel Stadtwerke
Die verbindliche Anmeldung bis 30. Mai soll bei Uschi Kreißl (u.kreissl@onlinehome.de) erfolgen unter der Angabe, ob man mit dem eigenen Wagen fährt und wo man dazu stößt oder ob man bereit ist, andere Fahrgäste mitzunehmen.“
Text: Albrecht Bedal
Pappenheim will zwei Vorrangflächen für Windkraft bei Bieswang ersatzlos streichen
Bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrats in Pappenheim waren seit dem denkwürdigen 14. September 2006 wieder einmal Windenergieanlagen (WEA) ein Thema. Wie berichtet, hat der regionale Planungsverband Westmittelfranken in seiner 31. Änderung zum Regionalplan im Raum Bieswang, Göhren und Neudorf drei Vorrangflächen für WEA eingeplant. Vor gut 40 Zuhörern, vorwiegend aus den genannten Orten, erklärte Bürgermeister Florian Gallus die Windkraft-Thematik souverän und umfassend. Die Entscheidung des Stadtrats, in seiner Stellungnahme bestimmte Vorrangflächen zu verschieben und andere ganz zu streichen, verspricht neue Spannung in der Diskussion um die Windenergie in unserer Region.
Im Vorfeld der jüngsten Stadtratssitzung ist das Thema Windkraft insbesondere in Bieswang heiß diskutiert worden. Dem Aufruf, vor Sitzungsbeginn vor dem Rathaus Präsenz zu zeigen, sind denn auch etwa 20 Personen gefolgt, die diskutierten und ihre Erkenntnisse austauschten. Und das war nicht viel Erkenntnisse, soweit sie die Dinge in Sachen Windkraft im Gemeindegebiet Pappenheim betrafen. Denn bisher war über das Thema ausschließlich im nichtöffentlichen Bereich gesprochen worden. Im Sitzungsraum im Haus des Gastes waren es dann mehr als 40 Zuhörer, die sehr diszipliniert und gespannt die Ausführungen von Bürgermeister Florian Gallus erwarteten.
Dieser erklärte zunächst die Vorgaben des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes, wonach in Bayern bis Ende 2027 1,1 Prozent der Gesamtfläche für den Bau von WEA zur Verfügung stehen müssen. Diese Flächen sollen bayernweit bis 2032 auf 1,8 Prozent erweitert werden. Für die Planungsregion 8 mit 123 Städten und Gemeinden hat sich der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf die Suche nach möglichen Vorrangflächen für Windkraftanlagen gemacht, wobei die Windhäufigkeit eine entscheidende Rolle spielte. Die Auswahl erfolgte, so Gallus, aber auch nach Ausschlusskriterien und einem Katalog in dem Artenschutz, Wasserschutz, Militär, Naturschutz, Denkmalschutz und dergleichen eine Rolle spielten. So erläuterte der Bürgermeister auch, dass ursprünglich 500 ha Vorrangflächen im Wald rund um Bieswang in der Änderung des Regionalplans vorgesehen waren.
Werden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz umgesetzt, dann können außerhalb der Vorrangflächen keine Windkraftanlagen gebaut werden, womit eine Steuerung der Standorte möglich wäre. Sollten die Ziele aber verfehlt werden, dann erfolgt eine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch. Das würde bedeuten, dass WEA überall dort im Außenbereich gebaut werden könnten, wo sich der Grundstückseigentümer und der Betreiber der WEA einig sind, soweit die vorgeschriebenen Abstände zur Ortsbebauung eingehalten werden.
Planungshoheit durch Flächensicherung Aber auch, wenn Vorrangflächen für den Bau von WEA ausgewiesen sind, droht den Kommunen, in unserem Falle der Stadt Pappenheim, die Planungshoheit zu entgleiten. Denn jeder Privatmann, der ein Grundstück auf der Vorrangfläche hat, kann ohne Einflussmöglichkeiten der Stadt eine WEA bauen oder bauen lassen, so erklärte es Bürgermeister Gallus im voll besetzten Sitzungsraum. Dann gäbe es auch keine Möglichkeit der Stadt oder der Bürgerschaft, sich an den WEA zu beteiligen. Damit können Windparks in allen Vorbehalts- und Vorranggebieten ohne Beteiligungsmöglichkeit durch die Stadt entstehen.
Um mit der Planungshoheit das Gesetz des Handelns nicht zu verlieren, will Gallus die Flächen privater Eigentümer in den Vorranggebieten mit einem Nutzungsvertrag an die Stadt Pappenheim binden. Nur so könne die Stadt die Spielregeln festlegen und bestimmen, wer, wo, wie und wann baut. Mit Bürgerstrommodellen und Bürgerwindkraftanlagen will der Bürgermeister letztlich auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die WEA beflügeln.
Wie berichtet, gab es bereits zwei nichtöffentliche Versammlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Ziel war es, den Eigentümern einen Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen für ihr jeweiliges Grundstück nahezubringen. Mit dem 30-seitigen Vertragswerk soll vom Grundstückseigentümer die Nutzung des Grundstücks an die Stadt Pappenheim übertragen werden, die dann als Betreiberin der Windenergieanlagen (WEA) auftritt und damit auch alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten wahrnimmt. Damit, so erklärte Bürgermeister Florian Gallus bei der öffentlichen Sitzung im Stadtrat, behalte die Stadt Pappenheim die Planungshoheit und könne bestimmen, wo und wie viele WEA auf der Vorrangfläche gebaut werden.
Gallus erklärte auch, dass die bisherigen nichtöffentlichen Versammlungen deshalb notwendig waren, weil bis zur Veröffentlichung der Pläne durch den regionalen Planungsverband Westmittelfranken sich die Grenzen der Vorrangflächen immer wieder verschoben haben. Aus diesem Grund sollten die konkret infrage kommenden Grundstücke noch geheim gehalten werden, um Unruhe unter den Grundstücksbesitzern zu vermeiden. Der Bürgermeister kündigte auch noch eine Bürgerversammlung zu diesem Thema an.
Zur Fläche WK 312: Anpassung der Fläche WK 312 wie dem Lageplan zu entnehmen ist: Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.
Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange Das eigentliche Thema der Stadtratssitzung jedoch war die Stellungnahme der Stadt Pappenheim zu den im Entwurfsplan ausgewiesenen drei Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Zu dieser Stellungnahme war die Stadt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange aufgefordert. Einstimmig beschlossen wurde vom Stadtrat ohne jede Wortmeldung von dem Stadtratsgremium folgende Stellungnahme: Für die Fläche WK 312, gelegen links und rechts der Staatsstraße 2724 zwischen der Abzweigung Göhren und der Abzweigung Neudorf, wird eine Anpassung vorgeschlagen: Teile der Fläche sollen entfallen, während eine neue Ersatzfläche weiter entfernt von Wohngebieten Richtung Rothenstein vorgesehen ist. Hier sollen alle Flächenbereiche gestrichen werden, die sich in einem Waldgebiet befinden.
Die beiden Flächen WK 313 und WK 314 im Bereich Bieswang sollen nach dem Willen des Pappenheimer Stadtrats ersatzlos gestrichen werden. Hauptgründe sind der Schutz wertvoller Forstflächen und Kulturgüter, die Entlastung des Ortsbildes sowie der Vorsorgeabstand zu Wohnsiedlungen und denkmalgeschützten Bereichen. Diese Maßnahmen sollen das Landschaftsbild schonen und die Einwohner entlasten.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die oberbayerische Nachbargemeinde Schernfeld an der Grenze zu Bieswang eine Windkonzentrationszone mit 145 Hektar im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat.
Dieser Beschluss des Stadtrats ist aber wohl eher eine Wunschvorstellung als eine Garantie dafür, dass die in der Stellungnahme formulierten Änderungen auch in der Planung zur 31. Änderung des Regionalplans Westmittelfranken so umgesetzt werden. Auch darauf hat Bürgermeister Gallus bei der Sitzung hingewiesen. Deshalb ist er auch weiterhin bestrebt, die Flächensicherung für alle im Entwurfsplan ausgewiesenen Vorrangflächen mit einem Nutzungsvertrag unter städtische Kontrolle zu bringen.
Bis zum 28. Juni 2024 kann sich jeder schriftlich oder elektronisch äußern Das Wichtigste hierzu findet sich in folgendem Auszug aus dem Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 4/2024, Seite 53
„Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Teilkapitel 6.2.2 Windenergie
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken (8) hat am 09.04.2024 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des Regionalplans (inhaltliche Fortschreibung des Teilkapitels 6.2.2 Windenergie) beschlossen. Hierzu ist der Entwurf der Regionalplanänderung gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG bei der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsbehörde) sowie den Landratsämtern und den kreisfreien Städten des Regionalen Planungsverbands für einen Zeitraum von mindestens einem Monat auszulegen.
Bei der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde -, Promenade 27, 91522 Ansbach, Zi. 442 liegt der gesamte Entwurf der Regionalplanänderung gem. § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG vom 06.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 zur Einsicht für jedermann aus. Die Unterlagen können von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden.
Gleichzeitig kann der Entwurf im Internet unter den Adressen www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen“ und www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter „Aktuelle Themen“ eingesehen werden.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Westmittelfranken, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach oder unter rpv@landratsamt-ansbach.de gegeben.
Nach Ablauf dieser Frist sind gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken finden sich auf der Internetseite des Planungsverbands (www.regionwestmittelfranken.de) unter Regionalplan – Regionalplan-Änderungen – 31. Änderung – Datenschutzhinweis.“
Zur Fläche WK 312:
Anpassung der Fläche WK 312 wie folgendem Lageplan zu entnehmen ist.
Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen
Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.
Die Stadtwerke Pappenheim suchen zur Verstärkung ihres Teams im Bereich Freibad ab sofort für das Wochenende eine Reinigungskraft m/w/d. Dazu geben die Stadtwerke folgende Ausschreibung bekannt:
Ihre Aufgaben bei uns:
Grundreinigung des Innenbereiches einschließlich der
sanitären Anlagen am Wochenende (Samstag und Sonntag)
Was Sie mitbringen sollten:
Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Flexibilität
Ausgeprägten Sinn für Sauberkeit und Ordnung
Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit
Gepflegtes und freundliches Auftreten
Was Sie bei uns erwartet: Eine von Juni bis September saisonbedingte Arbeitsstelle mit ca. 20 Stunden / Monat, die mit einer leistungsgerechten Bezahlung nach dem Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) vergütet wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns gerne an oder senden eine kurze Vorstellung Ihrerseits an: