Unfallflucht auf Firmenparkplatz

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 18./19.03.2015, 21.10 Uhr bis 06.00 Uhr, wurde in der Langenaltheimer Straße auf einem Firmenparkplatz ein dort abgestellter Pkw angefahren und erheblich beschädigt. An dem SUV wurde vorne links die Stoßstange und die Beleuchtungseinheit von einem unbekannten Fahrzeug angefahren. der Sachschaden beläuft sich auf ca. 2000 EURO. Wer kann Angaben zu dem Unfall und dem unbekannten Verursacher machen?

Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.




Verlorenes Handy unterschlagen

Eine 18-jährige Frau erstattete am Dienstag, 17.03.2015, Anzeige wegen Unterschlagung. Ein Unbekannter hatte ihr verlorenes Handy nicht beim Fundamt abgegeben, sondern offenbar selbst benutzt. Die junge Frau hatte ihr Mobiltelefon HTC/RC, One Mini 2, im Wert von ca. 400 EURO, am Freitag, 13.03.2015, am Parkplatz Auf der Lach verloren. Als sie kurze Zeit später den Verlust bemerkte und nach dem Handy suchte, war es verschwunden. Am Montag erhielt eine Freundin der 18-jährigen eine SMS von dem verlorenen Telefon. Die SIM-Karte des Handys wurde zwischenzeitlich gesperrt und das Gerät im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben.




E-Bike-Eigenbau war zu schnell

Gegen einen 31 Jahre alten Mann wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eingeleitet, da er mit einem E-Bike-Eigenbau in der Pappenheimer Innenstadt unterwegs war. Das Gefährt erreichte eine Geschwindigkeit von ca. 30 km/h, ohne dass der Fahrer treten muss. Der 31-jährige, der in der Deisinger Straße angehalten und kontrolliert wurde, hätte für das umgebaute Fahrrad eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen benötigt. Das umgebaute Gefährt wurde sichergestellt.




Stromnetzübernahme ist beschlossen

Mit einer Gegenstimme hat der Pappenheimer Stadtrat den Beschluss gefasst, das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile von der N-ERGIE zu kaufen. Kapitalrücklage von 650.000 wurde schon vor der Erstellung eines Haushalts- und mittelfristigen Finanzplans beschlossen.

Das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gehört derzeit dem Stromanbieter N-ERGIE. Vonseiten der Stadt Pappenheim, und den Stadtwerken sind seit dem Jahr 2011 Bestrebungen im Gange dieses Stromnetz innerhalb des Pappenheimer Gemeindegebiets selbst zu betreiben. Zur Vorbereitung der Stromnetzübernahme hat die Stadt Pappenheim damals eine 20 KV-Leitung zwischen Pappenheim und Göhren verlegt um so eine Verbindung zwischen dem bestehenden städtischen Stromnetz und dem Stromnetz für die Ortsteile herzustellen.

Nach einer Informationsveranstaltung für den Stadtrat im Dezember 2014 bei einem Fachbüro in München, nach mehreren Beratungen im Stadtrat und auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH lag es nun am Stadtrat zu entscheiden, ob das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gekauft oder bei dem vorherigen Netzbetreiber verbleiben soll. Vom Aufsichtsrat der Stadtwerke war schon die einstimmige Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen worden, dem Kauf des Stromnetzes zuzustimmen. Zentrale Frage in diesem ganzen Verfahren ist, ob die Stromnetzübernahme, die rund eine Million Euro kosten soll aufgrund der vorliegenden Verhandlungsergebnisse wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für den Kauf des Stromnetzes, der mit dem Jahr 2016 wirksam werden soll, muss die Stadt Pappenheim die Kapitalrücklage der Stadtwerke GmbH um 650.00 Euro erhöhen. Dieser Betrag soll aus den Allgemeinen Rücklagen entnommen werden, die derzeit rund 3,6 Millionen Euro betragen. Damit tut sich das Problem auf, dass ein so hoher Betrag üblicherweise nicht ohne Haushalts- und Finanzplan aus den Rücklagen entnommen werden kann. Zudem weist die Kämmerei der Stadt Pappenheim darauf hin, dass bei der Entnahme von 650.000 Euro aus den Rücklagen die Umsetzung anderer Projekte beeinträchtigt oder gar verhindert werden könnten. Deshalb wurde bei der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen um Zustimmung nachgefragt. .

Von dort kam die Nachricht, dass man bereit wäre, die Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Kauf des Stromnetzes auch ohne Haushalts- und Finanzplan mitzutragen, wenn der Stadtrat hierzu einen nahezu einstimmigen Grundsatzbeschluss zugunsten der Kapitalrücklagen der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt fassen würde.

„Wir stürzen uns ohne Not in ein finanzielles Abenteuer“, mahnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) bei der Diskussion im Stadtrat, während sich 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) für den Kauf des Stromnetzes aussprach. Seinen Worten schloss sich SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer an, der von einer Entscheidung für die Zukunft sprach. „Wenn die Stadtwerke, die den Strom liefern auch Netzbetreiber sind, dann ist das im Sinn des Bürgerauftrags“, argumentierte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU). Im Sinne der Versorgungssicherheit für die Bürger, so argumentierte Stadträtin Anette Pappeler (SPD), sei es nur Folgerichtig, dass neben dem Trinkwasser nun auch die Stromversorgung in kommunale Hand komme. Walter Otters Fraktionsvorsitzender der FW wies auch auf die Möglichkeit und Herausforderung hin, Synergieeffekte zur Stärkung der Infrastruktur zu nutzen.

Bei einer Gegenstimme wurde letztlich sowohl dem Ankauf des Stromnetzes und der Erhöhung der Kapitalrücklage der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt zugestimmt.




Wir Pappenheimer

In Zeiten wie diesen erwärmt es das Herz, wenn man aus Pappenheim über Menschen berichten kann, die zusammen etwas positives für Pappenheim tun. Die Werbegemeinschaft Pappenheim hat jetzt mit Ihrer Fahrradaktion „Wir Pappenheimer“ ein Programm gestartet von dem man sich nur wünschen kann dass es auch in andere Bereiche der Stadt ausstrahlt.

Bei sonnigem Wetter ist die Pappenheimer Werbegemeinschaft am vergangenen verkaufsoffenen Sonntag mit ihren Kunden in den Frühling gestartet. Beteiligt hat sich an diesem Frühlingsstart auch der Katholische Kindergarten St Martin, der in der Werkstatt der Schindlerschmiede wieder ein originelles Cafe eingerichtet hatte. Auch Brigitte Durner bot ihre selbstgemachten Köstlichkeiten an und auch das Straßenmuseum Pappenheim war mit dem Museumswagen in die Deisingerstraße gezogen um für die Tulipomania – das Fest in der Pappenheimer Bahnhofstraße – zu werben.

Für den Schmuck der Innenstadt haben sich die Akteure der Werbegemeinschaft diesmal Fahrräder angeschafft, die in verschiedenen Farben die Innenstadt zieren. An jedem Fahrrad ist einen Tafel angebracht, auf der zu lesen ist, was „Wir Pappenheimer„ alles machen. Mit der Fahrradaktion zeigen die Pappenheimer Geschäftsleute auf, was in Pappenheim alles zu bekommen ist. Und das ist eine erstaunliche Vielfalt.




Entsorgung von holzartigen Gartenabfällen

Die Stadt Pappenheim bietet im Rahmen einer Frühjahrsaktion die kostenlose Entsorgung von holzartigen Gartenabfällen (Hecken-/Sträucher-/Baumschnitt) an. Am Samstag, 28. März 2015 werden Anlieferungen in der Zeit von 13 – 15 Uhr an vier verschieden Stellen im Pappenheimer Gemeindegebiet angenommen. Holzartige Gartenabfälle werden angenommen in der Deponien Neudorf und Osterdorf, auf dem Bolzplatz in Übermatzhofen und am Kirchweihplatz Rachinger in Bieswang.

In der Deponie Neudorf können darüber hinaus am 21.03.2015, 28.03.2015, 04.04.2015, 18.04.2015 und 02.05.2015 in der Zeit von13:00 – 15.00 ohne Gebühr abgegeben werden.

Holzartige Gartenabfälle werden auch ganzjährig im Wertstoffhof Pappenheim angenommen, allerdings ist dort eine Gebühr zu entrichten.

[Hier finden Sie den Plan zum Entsorgungskonzept …]




Daten ausgespäht

Nicht oft genug kann vor Betrugsmaschen im Internet gewarnt werden. Dabei geht es um E-Mails die meist einen professionellen „Anstrich“ von Banken oder seriösen Firmen haben, wie der jüngste bekannte Fall aus Treuchtlingen zeigt. Am Freitag, 13.03.2015, erstattete ein 64 Jahre alter Mann Anzeige wegen Ausspähen von Daten, da er unter dem Logo eines Internet Bezahlservice, bei dem er ein Konto unterhält, eine email erhielt, dass er einen kostenlosen Datenabgleich durchführen solle, um wieder uneingeschränkte Kontorechte zu erhalten. Die Nachricht stammte jedoch nicht von dem kontoführendem Bezahlservice, sondern diente nur dazu die persönlichen Daten des Geschädigten auszuspähen. Polizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet.




Truppmannausbildung mit 41 Teilnehmern

41 junge Feuerwehrkräfte haben am vergangenen Samstag in Pappenheim mit der Einsatzübung und der schriftlichen Prüfung ihre Truppmannausbildung erfolgreich absolviert. Am städtischen Bauhof wurden Personenrettung, Löscheinsatz und das Löschen mit Schaum im praktischen Einsatz geübt.

Aus dem gesamten Landkreis kamen am vergangenen Samstag 41 junge Frauen und Männer nach Pappenheim um hier ihre Truppmannausbildung abzuschließen. Drei Wochen dauert diese Ausbildung, bei der die jungen Feuerwehrkräfte auf den vielseitigen Einsatz im Feuerwehrdienst ausgebildet werden.

Finaler Höhepunkt dieser Ausbildung ist stets die Einsatzübung, bei der das Gelernte unter Anleitung und Aufsicht von erfahrenen Feuerwehrkräften praktisch geübt werden kann. Am Samstag fand diese Einsatzübung im städtischen Bauhof in Pappenheim statt. Dabei wurde in drei Einsatzblöcken geübt, die von jeder Einsatzgruppe durchlaufen werden mussten. Zunächst ging es um eine Personenrettung aus dem Treppenhaus des Bauhofs. Das zweite Einsatzszenario war dann der Brand des Garagengebäudes, der mit drei Strahlrohen bekämpft wurde. Im Bereich der Wertstoffcontainer kam es schließlich zu einem Löscheinsatz mit Schaum.

Nach dem Durchlauf der Einsatzübungen ging es für die 41 Truppmannaspiranten wieder zum Pappenheimer Feuerwehrhaus, wo mit der schriftlichen Prüfung der letzte Teil der Ausbildung auf sie wartete. Schließlich konnte Kreisbrandrat Werner Kastner an alle 41 Prüflinge die Urkunde zur bestandenen Truppmannausbildung aushändigen.

Dies war die letzte Truppmannausbildung in dieser Form, erläutert Kreisbrandmeister Otto Schober. Künftig wird diese Ausbildung in modularer Form durchgeführt und wird eine 2 Jahre dauernde Ausbildungszeit in Anspruch nehmen. Die Ausbildungsmodule werden eine Grundausbildung, eine Sprechfunkausbildung und eine Erste-Hilfe-Ausbildung sein.
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Der Neubau kann beginnen

Der Aufbau beim Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf kann jetzt beginnen. In der vergangenen Woche wurde der Erweiterungsbau des neuen Schulhauses abgebrochen und die Kellerdecke fachgerecht entfernt. Durch das schonende Abheben der Betondecke wurde es möglich dass die Mauern der bestehende Kellerräume erhalten bleiben. Die nächsten Arbeiten werden die Fundamentarbeiten für den Neubau und der Höhenausgleich des bestehenden Kellers werden. Wie mehrfach berichtet baut die Stadt Pappenheim im Rahmen der Dorferneuerung in Osterdorf ein Dorfgemeinschaftshaus. In dem Neubau der als Anbau zum alten Schulhaus errichtet wird können 200 Personen Platz finden. Bei der Baumaßnahme wird der Dachverein aller Osterdorfer Vereine „Die Osterdorfer“ eine Eigenleistung im Wert von rund 150.000 Euro einbringen. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme sind mit 408.000 Euro angesetzt.

Weitere Fotos vom Abbruch finden Sie auf der [facebook-Seite von Pappenheimfoto]




SEK-Bürgerentscheid vom Stadtrat beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Bürgerbegehren als zulässig bewertet und das Ratsbegehren beschlossen. Die Entscheidung über die beiden Begehren wird am Sonntag, 26.04.2015 fallen. Beide Begehren und eine Stichfrage werden sich auf dem Wahlschein befinden.

Angesicht der turbulenten Vorgeschichte um die städtebauliche Sanierung des Marktplatzes und der Deisingerstraße verliefen die Beratungen im Pappenheimer Stadtrat zu Bürgerbegehren und Ratsbegehren in auffallend sachlicher Atmosphäre ab. Geschäftsleiter Eberle hatte die schwere Aufgabe, in die zum Teil recht unübersichtliche und facettenreiche Thematik rund um die beiden Begehren Ordnung und vor allem Rechtssicherheit zu bringen. Da die Textvorlagen beider Begehren mit redaktionellen Mängeln behaftet waren, galt es diese redaktionell umzugestalten (wir haben berichtet).

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens des SPD-Ortsvereins Pappenheim hatte der Gemeindetag nach einer eingehenden Überprüfung für grundsätzlich zulässig erachtet. Kritikpunkte waren u.a. dass der Begriff „Städtebauliches Entwicklungskonzept„ zu wenig konkret ist und besser den Begriff “Vorplanungen“ hätte verwenden sollen. Allerdings war eine Änderung auch nicht notwendig, weil man davon ausgeht, dass jeder weiß welches Konzept gemeint ist. Unklar sei auch ob die Neugestaltung des Lämmermannareals Teil der aktuellen Vorplanungen zur Innenstadtsanierung ist. Planer Clemens Frosch erklärte zwar bei der Bürgerversammlung in Pappenheim dazu, dass dies nicht der Fall sei, wie er hierzu keinen Planungsauftrag habe, aber in dem Plan auf den sich das Bürgerbegehren bezieht, ist anstelle des Lämmermannhauses ein Platz eingezeichnet. Nach unseren Informationen ist das Landesamt für Denkmalpflege derzeit ohnehin nicht bereit das Einzeldenkmal Lämmermannhaus abreißen zu lassen.

Stadtrat Hönig (FW) brachte bei den Beratungen den Bürgerantrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) mit dem Bürgerbegehen in Zusammenhang. Dieser war am 18. 12.2014 per Beschluss vom Stadtrat als zulässig erklärt worden. In dem Bürgerantrag hatte die BISP gefordert, dass die noch offenen Punkte im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. „Der Antrag sollte schriftlich beschieden werden – oder verläuft das alles im Sand dann?“ fragte Stadtrat Hönig. Bürgermeister Sinn vertrat die Meinung, dass am gleichen Tag die genannten Punkte auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung standen, allerdings ohne Beschluss geendet haben. Die Behandlung in öffentlicher Sitzung habe somit stattgefunden.

Stadträtin Pappler erkannte keinen Zusammenhang zwischen dem Bürgerantrag und dem Bürgerbegehren. Allerdings wird noch abzuklären sein ob dieser Zusammenhang besteht und ob dieser dann Auswirkungen auf das Bürgerbegehren haben kann.

Letztlich wurde das Bürgerbegehren vom Stadtrat mit einer Gegenstimme als zulässig gewertet. Per Beschluss wurde auch festgelegt, dass der Bürgerentscheid am Sonntag den 26.04.2014 stattfinden soll.

Auch beim Ratsbegehren wurden geringfügige Textänderungen vorgenommen. So wurde ein Fragezeichen von oben nach unten versetzt und bei den Kosten des Straßenbelags wurde der Begriff „zum Teil“ ergänzt.

Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler forderte, dass am Tag des Bürgerentscheids alle Wahllokale im Pappenheimer Gemeindegebiet besetzt werden. Er wünsche nicht, dass es wie bei der Europawahl in einigen Ortsteilen keine Wahllokale gibt. Dem wurde von Bürgermeister Sinn zugestimmt und auch in einem Ratsbeschluss wurde festgelegt, dass am Tag der Bürgerentscheids in allen Ortsteilen mit Ausnahme von Ochsenhart die Wahllokale besetzt sind.

Die Stichfrage
Eine gültige Entscheidung des Bürgerbegehrens oder des Ratsbegehrens ist dann getroffen, wenn sich 20 Prozent (ca. 620 Stimmen)der Gemeindebürger (Wahlberechtigte) an der Abstimmung für das jeweilige Begehren beteiligt haben. Sollte eines der beiden Begehren weniger als 620 Stimmen (Summe der Ja- und Neinstimmen) bekommen, gilt das Begehren als abgelehnt.

Als angenommen gilt das Begehren, das die Absolute Mehrheit erreicht. Werden beispielsweise beide Begehren mehrheitlich mit JA abgestimmt so liegt eine widersprechende Entscheidung vor, die mit einer Stichfrage aufgelöst werden muss. Deshalb werden sich auf dem Wahlschein für den Bürgerentscheid neben dem Text zu Bürger- und Ratsbegehren auch noch eine Stichfrage finden in der sich die Wähler im Falle einer Pattsituation für das Bürgerbegehren oder das Ratsbegehren entscheiden können.

Die Gegenüberstellung von Bürgerbegehren und Ratsbegehren und auch die Stichfrage finden Sie im Artikel  [Bürgerbegehren und Ratsbegehren im Vergleich …]




Bürgerentscheid und Ratsbegehren im Vergleich

Der Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren „JA zu Pappenheim“ und das Ratsbegehren „Miteinander für Pappenheim“ wird am Sonntag den 26. April 2015 stattfinden. Hier finden sie eine Gegenüberstellung der beiden Begehren und die Formulierung der Stichfrage.

Bürgerbegehren Ratsbegehren
„JA zu Pappenheim“

„Soll das vom Architekten Clemens Frosch dem Stadtrat empfohlene städtebauliche Entwicklungskonzept (präsentiert am 24.07.2014) der Deisingerstraße und des Marktplatzes umgehend umgesetzt und somit in beiden Bereichen Plätze, Gehwege und Fahrbahnen einheitlich in gesägtem ebenengleichen Granit (kein Kopfsteinpflaster!) gestaltet werden?“

Begründung:

Dieses städtebauliche Entwicklungskonzept stützt sich auf Ideen und Vorschläge mehrerer Bürgerarbeitskreise. Seit 2004 wurde es in jahrelanger und mühevoller Arbeit ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt.

Dieses städtebauliche Entwicklungskonzept bietet uns bei einer umgehenden und vorrangigen Umsetzung die Chance einer großzügigen Bezuschussung.

Mit diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept wird eine historische Entscheidung getroffen, die das Stadtbild bis zum Ende dieses Jahrhunderts prägt. Deshalb sollte die gesamte Bevölkerung über die Gestaltung der Innenstadt entscheiden.

Beschlusstext des Stadtrates:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt den Antrag dauf Bürgerbegehren „JA zu Pappenheim“ der Personen Brunnenmeier, Kreißl und Gronauer gem. Art. 18aAbs 8 Satz 1 GO als zulässig zu werten.

Der Bürgerentscheid über den Bürgerantrag ist am Sonntag, den 26.04.2015 durchzuführen

,,Miteinander für Pappenheim“

Bezahlbare StadtentwicklungDas Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) des Architekten Frosch ist auch für uns Grundlage derInnenstadtsanierung. Darüber hinaus fordern wir jedoch ein Gesamtkonzept, das die Neugestaltung der Bauhofstraße und der Graf-Carl-Straße einschließt.

Wollen Sie, dass die Planungen zur Innenstadtsanierung vom Planungsbüro Frosch, auf Basis des letzen
im Stadtrat vorgestellten Planungsstandes vom 20.05.14, mit nachfolgenden Änderungen umgesetzt werden:

  • Aufnahme der Bauhofstraße, Graf-Carl-Straße, Stadtvogteigasse sowie der Herrenschmiedgasse und der Deisingerstraße in voller Länge in das Gesamtkonzept
  • Straßenbelag der Kreisstraße in Asphalt: Keine Kosten für die Herstellung, auch der
    Unterhalt bleibt dauerhaft beim Landkreis, sonst müsste beides zum Teil die Stadt tragen.
  •  Beibehaltung der Zebrastreifen in der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße
  •  Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße und in den Gassen zwischen der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße
  •  Treppenabstufung in Verlängerung der Fuchsbergtreppe vor dem Hirschen anstatt einem teueren Podest.
  •  Wasser am Marktplatz ja, aber nur wenn der natürliche Wasserdruck des Brunnmühlbaches zum Betrieb eines Brunnens ausreicht. Ist das nicht möglich, soll der bestehende Brunnen am Rathaus restauriert und wieder in Betrieb genommen werden.
  •  Schlüssiges und durchdachtes Park- und Haltekonzept, welches grundsätzlich einen autofreien Marktplatz schafft (kein Dauerparken mehr), jedoch sollte auch weiterhin einkurzzeitiges Halten am Marktplatz möglich sein.
  •  Umgehende Umsetzung in finanzierbaren Bauabschnitten.

Die Fraktionen der CSU, Freie Wähler und der Bürgerliste stehen für:

Einheitlichen Sanierung der Innenstadt im Rahmen der finanziellen Machbarkeit anstatt Luxusausbau nur in der Deisingerstraße und dem Marktplatz.

Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität im Einklang mit höchstmöglicher Förderung, damit unser Pappenheim auch morgen noch eine Zukunft hat.

 

Stichfrage

Werden die beim Bürgerentscheid „JA zu Pappenheim“ (u.a. Deisingerstraße in Pflaster) und Ratsbegehren „Miteinander für Pappenheim“ (u.a. Deisingerstraße in Asphalt) zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweisl mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet:

 Welche Entscheidung soll dann gelten?
Sie haben eine Stimme

O    Bürgerbegehren „JA zu Pappenhei
O   Ratsbegehren „Miteinander für Pappenheim“

 




Bei Anschlussarbeiten in Brand geraten

Einen Großeinsatz von Rettungskräften hat am Donnerstag, gegen 17:00 Uhr der Brand in einer Biogasanlage in Langenaltheim ausgelöst. Zwei Monteure wurden leicht verletzt. Vorläufig geschätzter Schaden liegt bei mindestens 50.000 Euro.

Bei den Anschlussarbeiten eines Güllebehälters an das bestehende System einer Biogasanlage östlich von Langenaltheim ist die Kunststoffabdeckfolie des Behälters nach einer Verpuffung in Brand geraten. Dabei wurden die beiden Monteure durch eine Rauchintoxikation und ein Knalltrauma verletzt und mussten vom Rettungsdienst versorgt werden.

An der Brandstelle waren die Feuerwehren aus Langenaltheim, Mörnsheim, Mühlheim, Pappenheim, Solnhofen, Treuchtlingen Übermatzhofen und Weißenburg im Einsatz, die das Feuer bald unter Kontrolle hatten. Die in den Behälter gesunkene Abdeckfolie wurde von den Feuerwehrkräften aus dem Behälter gezogen, bevor die Gülle in dem Behälter mit einem Schaumteppich aus Sicherheitsgründen abgedeckt wurde.

Beamte der Polizeiinspektion Treuchtlingen führten die Ermittlungen vor Ort. Die weiteren Ermittlungen zur Brandursache wurden später von den Beamten des Fachkommissariats der Kriminalpolizei Ansbach übernommen.

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