Aktionswoche Radfahr- und Fahrradsicherheit

In der Woche vom 27.04.2015 bis 03.05.2015 führt die Polizeiinspektion Treuchtlingen im Rahmen des bayernweiten Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ eine Schwerpunktaktion „Sicher Radeln im Frankenland 2015“ durch.

Wie bekannt, verfolgt das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ unter anderem den Schwerpunkt, die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle zu senken und dadurch die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Bayerns Straßen weiter zu reduzieren. Während in vielen Bereichen eine Verbesserung zu erkennen war, stieg die Zahl der Radunfälle im Jahr 2014 weiter an und es wurden 8 Radfahrer /-innen getötet. Im Bereich der PI Treuchtlingen waren 2014 wie im Vorjahr 10 Radfahrunfälle mit 9 Verletzten aufzunehmen, glücklicherweise gab es keinen Toten zu beklagen.

Die Frage, ob es notwendig ist, gezielte Aktionen zum Thema „Fahrrad“ durchzuführen, muss mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden. In den letzten Jahren ist der Radverkehr stetig gestiegen. Immer mehr Menschen sind schon allein aus ökologischen Gründen mit dem Fahrrad unterwegs. Zudem hat sich das Sport- und Freizeitverhalten der Bevölkerung dahingehend geändert, dass viele das Fahrrad wieder neu entdeckt haben. Leider mehren sich mit dem zunehmenden Gebrauch des Rades und den gestiegenen Kilometerleistungen auch die Radfahrunfälle. Aufgrund der Tatsache, dass Radler kein schützendes Blech um sich haben, ziehen diese Unfälle oft schwere Verletzungen oder gar den Tod des Beteiligten nach sich. Für unseren Bereich kommt noch ein gut ausgebautes und somit stark frequentiertes Radwegenetz hinzu, das viele Radler anzieht.

In der Aktionswoche finden verstärkte Überwachungen und Kontrollen des Fahrradverkehrs hinsichtlich der Einhaltung der Verkehrsregeln durch Fahrradfahrer sowie des technischen Zustandes der Fahrräder statt. Darüber hinaus wird auch die Beachtung der Verkehrsregeln von anderen Verkehrsteilnehmern zum Schutz des Fahrradverkehrs mit kontrolliert.

In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass auch für Fahrradfahrer Alkoholgrenzwerte gelten, die auch bei durchgeführten Kontrollen mit überprüft werden. Außerdem sei in diesem Zusammenhang auf nicht tolerierbare Verhaltensweisen von Radfahrern hingewiesen, die rücksichtslos unter Gefährdung von, vor allem älteren Verkehrsteilnehmern, auf Gehwegen unterwegs sind. Ebenso werden immer wieder Radler im Treuchtlinger Kurpark angetroffen, die entgegen dem Verbot, dort mit Rädern dort fahren. Die Zweiradfahrer werden in der Aktionswoche auf Gefahren hingewiesen, die sie durch bestimmte Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Fahren ohne Licht, „Geisterradeln“ oder mangelnde Verkehrssicherheit des Rades, für sich und auch andere Verkehrsteilnehmer heraufbeschwören können. Es soll eine Sensibilisierung für die Gefahren im Straßenverkehr herbeigeführt werden. Außerdem werden den Radfahrern Tipps und Hinweise gegeben, was ein verkehrssicheres Fahrrad alles braucht und wie man die zum Teil sehr teueren Zweiräder sichern kann. Neben der Fahrradausrüstung ist auch die reflektierende Kleidung des Fahrers ein Thema. Schließlich rät die Polizei auch zum Tragen eines Fahrradhelmes, der zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber Leben retten kann. In diesem Zusammenhang kann man sich einmal vor Augen führen, dass ein Sturz vom Fahrrad bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h in etwa einer Fallhöhe aus 4 Metern entspricht. Ohne einen geeigneten Helm können für den Radfahrer schwerste Verletzungen mit bleibenden Schäden entstehen oder gar der Tod des Radlers die Folge sein.

Mit der Aktion, deren Ziel es nicht ist, möglichst viele Verkehrsverstöße festzustellen und zu ahnden, sollen die Kernbotschaften des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 publiziert werden, die da lauten:

  • Schutz vor Schädelbrüchen und Gehirnverletzungen ? Nur mit Helm !
  • Radfahrer sind häufig Opfer, aber auch Täter
  • Kein Alkohol am Steuer. Und am Lenker !
  • Gerade für Radfahrer besonders wichtig:
    • Sehen und Gesehen werden
    •  Besser Vorsicht als schwerverletzt
    •  Mitdenken – auch für Andere
    • Besser Blickkontakt, als Blechkontakt
    • Erkennbarkeit bringt Sicherheit



Gefälligkeit führte zu Verkehrsunfall

Am Montag, 20.04.2015, gegen 11.55 Uhr, verursachte ein 43-jähriger Pkw-Fahrer an der Ampel in der Langenaltheimer Straße einen Verkehrsunfall mit ca. 1000 EURO Schaden, verletzt wurde niemand. Um einen Lkw das Abbiegen zu erleichtern, fuhr der 43-jährige Mann mit seinem Pkw ein Stück zurück, übersah aber hierbei, dass zwischenzeitlich ein Pkw hinter ihm wartete. Das Fahrzeug der 28 Jahre alten Geschädigten wurde im Frontbereich eingedrückt.




Kostenfreies Seminar über Straßenausbaubeitragssatzung

Alfred Rathsam bittet uns die nachfolgende Einladung zu einem kostenfreien Seminar des BKB-Bayern e. V. zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung zu veröffentlichen.

„Am Donnerstag, 7. Mai 2015, um 19:00 Uhr findet eine vom Freistaat Bayern geförderte Veranstaltung des Bildungswerkes für Kommunalpolitik Bayern e.V. (BKB) im

Feuerwehrhaus
Flurstraße 4, 91126 Kammerstein (OT Volkersgau)

Zu diesem Seminar sind neben Kommunalpolitikern auch interessierte Bürger herzlich eingeladen.
Inhalt des Seminars ist die Straßenausbaubeitragssatzung
Referent: Rüdiger Neubauer, Dipl. Verw. Wirt, Dozent FHVR

In dem Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dargestellt. Dabei geht es sowohl um die Notwendigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung als solcher wie auch um die konkrete Anwendung im Einzelfall.

Wegen der notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bittet das BKB, bis spätestens Mittwoch vor dem Veranstaltungstag, um eine Anmeldung. Es wird gebeten, die Anmeldung so schnell wie möglich, direkt an den Bildungsbeauftragten zu übermitteln.

Benutzen Sie bitte zur Anmeldung unsere Homepage unter http://bkb-bayern.de/mfr.html#anmeldung. Sie erhalten dabei eine Anmeldebestätigung.“




Fränkische Songs mit Wolfgang Buck

Wolfgang Buck gastiert 06. Mai 2015 mit seinem neuen Programm „Aufs Maul gschaud. Fränkische Songs & dem Luther seine Bibel.“ in Pappenheim. Gemeinsam dem Schauspieler Stefan Kügel präsentiert fränkische Songpoet einen musikalisch-literarischen Abend zum Jahresthema 2015 der Lutherdekade. Wolfgang Bucks Lieder und Stefan Kügels Schauspielkunst sind bekannt für ihren Humor, ihre in Franken sonst unbekannte Zärtlichkeit und ihre sensible Grobmotorik. Was passiert, wenn die Songs von Wolfgang Buck auf von Stefan Kügel gelesene Texte aus Martin Luthers sinnlich kraftvoller Bibelübersetzung treffen? Es ergeben sich Kontraste, Widersprüche, neue Sichtweisen und Momente tiefster Menschlichkeit.

Die Veranstaltung beginnt am
06. Mai 2015 um 20:30 Uhr
im Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrum Pappenheim (Turnhalle),
Einlass ist ab 20:00 Uhr.

Karten können an der Abendkasse (17 EUR) oder an folgenden Vorverkaufsstellen (15 EUR) erworben werden:

  • Verwaltungsgebäude des EBZ Pappenheim, Stadtparkstraße 8-17, 91788 Pappenheim, Telefon: 09143 604-0;
  • Schreibwaren Windisch P, Deisingerstraße 8, 91788 Pappenheim;
  • Reisebüro Engeler, Hauptstraße 6, 91757 Treuchtlingen;
  • Buchhandlung Meyer, Rosenstraße 1, 91781 Weißenburg.

 




Kreis-SPD informiert sich Uber TTIP und CETA

Die Kreis-SPD setzte sich auf ihrer letzten Vorstandssitzung in Wolfsbronn erneut mit den möglichen Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf die Kommunen auseinander. Dazu hatten die Genossen die ehemalige SPD-Europakandidatin Stephanie Schäfer aus Nurnberg als Referentin eingeladen.
Die Juristin hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und bestätigte die von SPD-Kreisvorsitzendem Harald Dösel geäußerte Befürchtung, dass TTIP und CETA negative Auswirkungen auf die öffentliche Daseinsvorsorge haben können, indem Privatisierungen von öffentlichen Aufgaben weiter ermöglicht werden sollen und somit in das Selbstverwaltungsrecht von Kommunen massiv eingegriffen werden konnte.
Deshalb befassten sich, so Stephanie Schäfer, derzeit immer mehr Kommunen und auch der Deutsche Städtetag zurecht sehr intensiv und kritisch mit den Freihandelsabkommen.
Als besonders problematisch bewertete Stephanie Schäfer das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages über die Rechtsstellung der Kommunen, das unlängst auch im Landkreis für Aufregung gesorgt hat.
So spricht das Gutachten den Kommunen nicht nur das Recht ab, Beschlusse oder Resolutionen zu TTIP zu verfassen, sondern auch, sich mit diesem Thema überhaupt zu befassen.
Die Argumentation des Gutachtens, dass Gemeinden sich erst dann mit Auswirkungen von TTIP befassen durften, wenn dieses bereits unterschrieben sei und die Gemeinden dann tatsachlich im Einzelfall betroffen sein können, laufe aber nach Meinung der Referentin ins Leere: „Dann wäre TTIP schließlich bereits geltendes Recht und die Kommunen konnten sich eben nicht mehr gegen Eingriffe in ihre Kompetenzen wehren“, stellte Stephanie Schäfer hierzu fest.
Man müsse sich außerdem klar machen, dass TTIP ein Abkommen von neuer Qualität und Dimension sei, gegen das es vor Unterzeichnung keinen wirksamen Rechtsbehelf gebe. Auch eine Verfassungsbeschwerde sei erst zulässig, wenn das Vertragswerk unterzeichnet sei und ein Antrag auf einstweilige Anordnung erst dann, wenn ein fertig ausverhandeltes Vertragswerk vorliege. Kommunen, die sich mit TTIP befassten, so Schäfer weiter, kamen dagegen lediglich ihrem Auftrag, der sich aus der bayrischen Verfassung ergebe, nach und handelten daher keineswegs rechtswidrig. Nach Art.11 Abs.4 BayVerf diene die Selbstverwaltung der Gemeinden darüber hinaus dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben. Kommunen sind Teile der Länder, und auch die Länder entscheiden bekanntlich bei TTIP durch die erforderliche Zustimmung des Bundesrates mit. Da bei TTIP der Regelungsbereich der Kommunen eindeutig betroffen sei, wie sich aus Art.83 BayVerf. ergebe (Gemeinde vermögen und -betriebe, örtl. Verkehr, Wasserversorgung, Wohnungsbau, Kultur, Gesundheitswesen etc.), mussten Gemeinden sich mit TTIP befassen dürfen, betonte Stephanie Schäfer.
Gleiches ergebe sich aus Art.83 Abs.7 BayVerf, nach dem kommunale Spitzenverbande von der Staatsregierung angehört werden mussten, bevor Angelegenheiten durch Gesetz oder Verordnung geregelt werden, die die Gemeinden betreffen. Aus Sicht der Kreis-SPD bedeutet dies, dass ein Anhörungsrecht aber nur wahrnehmen könne, wer sich, zum Beispiel im Gemeinderat, vorher auch mit der Thematik befasst habe und zu einem abschließenden Urteil gelangt sei, so der Tenor der anwesenden Vorstandsmitglieder. SPD-Kreischef Harald Dösel hinterfragte abschließend ebenfalls das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: „Das erweckt für mich den Eindruck, dass sein Zweck hauptsachlich darin besteht, Kritiker zum Schweigen zu bringen.“ Anette Pappler, stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende, unterstutzte diese Sichtweise und erinnerte in diesem Zusammenhang an den ganz ähnlich gelagerten Fall der europäischen Bürgerinitiative: „Hier sollten nach Auffassung der EU-Kommission auch keine Unterschriften gegen etwas gesammelt werden, was es noch nicht gibt. Wir aber wollen dagegen eine basisdemokratische Beteiligung von Bürgern und Kommunen von Anfang an und nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.“




Sportfreunde-Frauenteam weiterhin mit Aufstiegschancen

(hgs) Mit 4:1 bezwang das Frauenteam der Sportfreunde aus Bieswang durch eine kämpferisch starke Leistung im Auswätsspiel den FSV Berngau. Tore von Hanna Schmidt, Anna-Lena Gruber (2) und Stefanie Schmidt sicherten den 2. Platz in der Tabelle und damit weiterhin die Chance auf den Aufstieg.

Bieswang dominierte von Beginn an und kam bereits in den ersten Minuten mehrere Male gefährlich nah vors gegnerische Tor. Schon in der zehnten Minute gelang der Elf um Trainer Wolfgang Schmidt und Ernst Gruber das 1:0-Führungstor. Nach einer schönen Hereingabe von Kapitänin Lena Schmidt setzte sich Hanna Schmidt im Strafraum durch und schob aus sieben Metern flach rechts unten ein. Sechs Minuten später markierte Bieswang bereits das verdiente 2:0. Nach Zusammenspiel von Hanna Schmidt und Julia Jakob hämmerte Anna-Lena Gruber den Ball sehenswert aus zehn Metern von halbrechts unter die Latte. Die Schmidt-Elf ließ nicht nach und machte weiter Druck. Einen Einwurf von Lena Schmidt verlängerte Anna-Lena Gruber auf Hanna Schmidt, die sich gegen mehrere Gegnerinnen durchsetzte und auf Stefanie Schmidt querlegte. Diese schob in der 36. Minute aus zwei Metern eiskalt zum 3:0 ein. Bis dato war von Berngau nichts zu sehen. Erst kurz vor der Halbzeit konnte dann Berngaus eingewechselter Libero mit zwei Fernschüssen über das Tor erste Akzente setzen.

Nach Wiederanpfiff war das Spiel zunächst ein offener Schlagabtausch. Berngau spielte sehr robust und aggressiv, was den Bieswangerinnen immer wieder Probleme bereitete, doch die Abwehr um Tamara Kastenhuber stand sicher. Nachdem Bieswang im eigenen „Sechzehner“ den Ball nicht klären konnte, gelang den Oberpfälzern in der 70. Minute dann der Anschlusstreffer. Doch die Bieswanger Antwort kam prompt: Trixi Raab erkämpfte sich den Ball im Mittelfeld und schickte einen Steilpass auf Anna-Lena Gruber. Die agile Stürmerin stellte nur vier Minuten nach dem Gegentor die alte Tordifferenz wieder her, als sie im Alleingang gekonnt aus zwölf Metern sicher zum 4:1-Endstand verwandelte. Obwohl der Schiedsrichter bei einigen Aktionen sehr offensichtlich zu Gunsten der Gegnerinnen entschied und zwei fragliche Gelbe Karten an SF-Spielerinnen verteilte, behauptete sich Bieswang und setzte sich durch Willensstärke und schöne Kombinationen klar durch und gewann am Ende hochverdient.

Am kommenden Sonntag findet bereits das vorletzte Heimspiel der Bieswanger Fußballerinnen statt. Sie treten um 17.00 Uhr gegen den TSV Georgensgmünd an.

Es spielten:
Theresa Kollmann, Jennifer Jakob, Tamara Kastenhuber, Carolin Schmidt, Julia Jakob, Sabine Stettinger, Trixi Raab, Lena Schmidt, Hanna Schmidt, Stefanie Schmidt, Anna-Lena Gruber, Miriam Glöckel, Laura Käfferlein und Karolina Grimm.




Expertenanhörung zu Straßenausbaubeiträgen im Landtag

Wie berichtet hatte die SPD Fraktion im Bayerischen Landtag zur Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) die Anhörung einer Expertenkommission beantragt. Diese Expertenanhörung findet am 15. Juli 2015 statt. MdL Harry Scheuenstuhl bietet allen Bürgerinnen und Bürger an, ihre eigenen Fragen und Erfahrungen an ihn mitzuteilen.

Landtagsabgeordneter Harry Scheuenstuhl teilt in einer Presseerklärung mit:
Immer wieder kommt es wegen Straßenausbaubeiträgen in Gemeinden und Städten zu Meinungsverschiedenheiten. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kann für eine Gemeinde und Stadt von weitreichender Bedeutung sein, hat die Erhebung nicht nur Einfluss auf die Verwirklichung von Straßenausbauten, sondern auch auf die finanzielle Situation, aber auch auf die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern.
Zuletzt hat der Verzicht der Stadt München auf die Erhebung von Straßenausbau­beiträgen für erhebliche Diskussionen geführt.

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat daher, insbesondere auch wegen der Tatsache, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen bestehen, einen Antrag in den Innenausschuss des Landtages eingebracht, wonach die Staatsregierung eine Expertenanhörung durchführen soll, um den bisherigen Status zu ermitteln und beantworten zu können, ob an der bisherigen Regelung festzuhalten sei, oder Änderungen des Art 5 KAG sinnvoll sind. Diesem Antrag wurde im Innenausschuss dem Grunde nach entsprochen.

Die Expertenanhörung wird am 15.07.2015 stattfinden, zu der bereits einige Experten unter anderem auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen wurden.

Der für den Stimmkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Fürth-Land zuständige Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl, hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen des Stimmkreisbezirkes sowie seines Betreuungsstimmkreises Ansbach-Nord gewandt. In seinem Schreiben nannte Scheuenstuhl unter anderem die bereits geladenen Experten und gab auch die bisherigen Fragestellungen bekannt.

Zusätzlich bat Scheuenstuhl darum mitzuteilen, ob in den Gemeinden und Städten eine Straßenausbaubeitragssatzung bestehe und ob diese auch angewendet werde und welche Erfahrungen bei deren Anwendung gemacht wurden bzw. werden. Auch wurde von Scheuenstuhl noch darum gebeten, die eigene Meinung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mitzuteilen und auch eigene Fragen zu stellen.

Wie Scheuenstuhl abschließend mitteilt, stoße die Thematik auf große Resonanz bei den Gemeinden und Städten, da auf sein Anschreiben hin bereits erste Reaktionen hierauf noch am selben Tag erfolgten. Dies zeige einmal mehr, dass die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag kommunalpolitische Themen aufgreife, die für die Gemeinden und Städte von großem Interesse und Brisanz sind. Scheuenstuhl bedanke sich daher bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für deren reges Interesse und deren Mitarbeit.

Scheuenstuhl bittet auf diesem Wege auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sich an ihn zu wenden und eigene Erfahrungen oder auch Fragen mitzuteilen.




Vermeidbare Niederlagen gegen den TV Langenaltheim

Dass man mit leeren Händen den Heimweg nach Bieswang antreten musste, wäre aus Sicht der Sportfreunde vermeidbar gewesen. Nachdem man es aber nicht schaffte, den Ball im Tor des Gegners unterzubringen, reichte den gastgebenden Langenaltheimern ein einziges Tor zum Sieg.

150419_langenath-sfb-02Das Geschehen der ersten Hälfte ist relativ schnell erzählt. Bieswang hatte eine Topchance, schaffte es aber in aussichtsreicher Position nicht, daraus Kapital zu schlagen. Auch ein knapp am Tor vorbeisegelnder Querschläger der Langenaltheimer Defensive brachte für die SFB´ler nichts ein. Die Gastgeber um Trainer Andreas Schneider taten sich im ersten Abschnitt sehr schwer, kamen kaum zu Angriffen und Abschlüssen.

Mit Beginn der zweiten Hälfte änderte sich aber das Bild. Bieswang überließ aus unerklärlichen Gründen dem TVL vom Anpfiff weg das Geschehen, spielte viel zu defensiv und brachte sich dadurch immer wieder unnötig unter Zugzwang. Das Spiel der Langenaltheimer war nun viel druckvoller und gefährlicher. Die fast logische Konsequenz war das 1 : 0 für den TVL durch Arbulen Kololli, der aus 22 Metern einen Freistoß über die Mauer schlenzte. Zwar war Johannes Straßner mit den Fingerspitzen noch dran, er konnte aber das Tor letztlich nicht verhindern. Zwei gefährliche Konter der Einheimischen hätten im Fortgang der Partie zum Ausbau der Führung reichen können, doch zu leichtfertig wurde mit den guten Chancen umgegangen. Bieswang blieb somit weiter im Spiel und hatte durch Stephan Hoyer, der nach einem schönen Solo alleine vor dem TVL-Keeper stand und knapp vorbei schoss, die größte Einschussmöglichkeit im zweiten Abschnitt. Auch ein Kopfball von Stürmer Willi Grimm führte die Wenzl-Elf nicht zum ersehnten Ausgleich (88.). Am Ende stand eine vermeidbare Niederlage zu Buche. Die Offensivbemühungen der Bieswanger sind aktuell zu harmlos und folgedessen darf man sich über die ein oder andere daraus resultierende Niederlage nicht wundern.

SF Bieswang:
Johannes Straßner, Stefan Wiedemann, Florian Schwenk, Andreas Renner, Richard Weddige, Willi Grimm, Thomas Schwenk, Daniel Hüttinger, Max Pfaller (81. Karl Hüttinger), Nico Käfer, Stephan Hoyer

 



Joint geraucht

 

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde bei der Plattenparty in Osterdorf ein Trio bei der Plattenparty beobachtet wie sie einen Joint rauchten. Eine 30jährige Frau und zwei 30jährige Männer aus Pappenheim und Treuchtlingen zündeten sich ungeniert einen Joint an und rauchten diesen auf dem Festgelände. Ein aufmerksamer Zeuge verständigte die örtliche Polizei. Bei der Durchsuchung wurden noch weitere Joints aufgefunden. Eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz ist nun die Folge.




Einstimmige Serienbeschlüsse zum Lämmermannareal

Der Bebauungsplan für die Innenstadtentwicklung wurde jetzt vom Pappenheimer Stadtrat mit acht einstimmigen Abwägungsbeschlüssen festgelegt. Damit sind das Auslegungsverfahren und die Anhörung von 24 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Innenstadtentwicklung – Deisingerstraße 15“ wird als Satzung öffentlich bekannt gemacht. Bei den Abwägungen hatten die Einwendungen vom Bund Naturschutz und vom Landesamt für Denkmalpflege das schwerste Gewicht.

Es war bereits das zweite Auslegungsverfahren für die neue Baugestaltung im Bereich des Lämmermannhauses. Da im Oktober 2014 wegen Veränderungen an der Baulinie der Stadtrat einen Änderungsbeschluss gefasst hatte, mussten nun erneut 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem neuen Bebauungsplan in der Pappenheimer Innenstadt gegeben werden. In öffentlicher Sitzung am 16. April 2015 hatte der Stadtrat nun in acht Einzelentschlüssen über die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Empfehlungen zu entscheiden. Geäußert haben sich u.a. die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Kreisbauamt, das Vermessungsamt und das Landesamt für Denkmalpflege. Vielfach wurden die Stellungnahmen der Behörden bei der Abwägung und in den Beschlüssen berücksichtigt. So beispielsweise die Einwendung des Bund Naturschutz, der es für möglich hält, dass sich im Abbruchobjekt Deisingerstraße 15 (Lämmermannhäuser) sich die Breitflügelfledermaus in der Dachverschalung einquartiert hat. Ferner sei nicht auszuschließen, dass sich auch Zwergfledermäuse und Langohren in dem Gebäude aufhalten. Beschlossen wurde, dass vor dem Abbruch der Häuser ein Gutachten über eine eventuell bestehende Fledermauspopulation vorgelegt wird. Darüber hinaus sollen aus dem Gutachten resultierende Maßnahmen rechtzeitig vor dem Abbruch eingeleitet und durchgeführt werden.

Gegen einen Abbruch der Lämmermannhäuser spricht sich im Anhörungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege aus. Das Lämmermannhaus sei ein bestimmender Teil des Stadtensembles und zusätzlich noch ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für den Erhalt der derzeitigen Situation sprechen aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz städtebauliche Gesichtspunkte. Bedenken richten sich auch gegen die zukünftige Platzbebauung, die nach Ansicht des Denkmalamtes derzeit nicht deutlich darstellt ob die städtebaulichen Anforderungen erfüllt werden.

Die wirtschaftlichen Entwicklung der Innenstadt Pappenheims und damit der Fortbestand des Lebens- und Wirtschaftsraums ist wichtigstes Ziel des neuen Bebauungsplanes, wird in der Abwägung zu den Einwendungen des Denkmalamtes ausgeführt. Der Fortbestand des Lämmermannhauses steht diesen städtebaulichen Zielen entgegen. Letztere werden gegenüber dem Denkmalschutz als höherrangig eingestuft. Die Neubebauung auf dem entstehenden Platz muss laut Stadtratsbeschluss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden.
Dieser und alle anderen Abwägungsbeschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan für die Umgestaltung des Lämmermannareals wird nun in einer Satzung festgelegt, die von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Entscheidung darüber, ob die Lämmermannhäuser tatsächlich abgebrochen werden können fällt beim Landratsamt in Weißenburg.

laemmermannaus




Noch einige Plätze frei

„Ich bau mir meine Welt“ – ein Wochenende in Pfünz für Kinder der 5. – 7. Klasse.Die Kirchengemeinde Bieswang bietet in bewährter Kooperation mit der Evangelischen Jugend im Dekanat Pappenheim ein Wochenende für Kinder der 5. bis 7. Klasse an.

Auf Schloss Pfünz erwartet die Teilnehmenden vom 15. bis 17. Mai 2015 ein tolles und abwechslungsreiches Programm mit Spiel, Spaß und Action! Anmeldeschluss ist der 29.04.2015.

Es sind noch einige Plätze frei! Anmeldeformulare können unter www.bieswang-evangelisch.de/pfuenz heruntergeladen werden.




Reinigungskraft für Freibad gesucht

Für das Pappenheimer Freibad wird zum 01.Mai 2015 eine Reinigungskraft gesucht. Die Einzelheiten sind aus der nachfolgenden Ausschreibung ersichtlich.

[Den Text der Stellenausschreibung finden Sie hier …]