Karl Satzinger Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste im Stadtrat der Stadt Pappenheim hat uns erneut einen Leserbrief zukommen lassen. Dieser befasst sich mit unserem Artikel „Vom Aufblähen der Sachverhalte“ vom 07.04.2017
Aufgeblähte Protokollbüche Der Grund meines Leserbriefs war die Tatsache, dass die Sitzungseinladung nicht nur, wie geschrieben stand, 1 Tag zu spät zugestellt wurde. In keinster Weise habe ich in meinem Leserbrief manipulatives Verhalten unterstellt. Dass hier augenscheinlich, weil wohl Argumente ausgehen, Internes öffentlich gemacht wird ist mehr als peinlich. Nur so viel zur Richtigstellung: In Sachen EHP wurden dem Gremium Termine und Fristen genannt,die nach jetzigem Kenntnisstand nicht richtig waren. Damit wollte man wie es aussieht Druck auf manche Stadtratsfraktionen aufbauen. Dies habe ich, das Recht nehme ich mir heraus, rechtlich prüfen lassen. In diesem Schreiben wurde mir auch ein Weg aufgezeigt wie eine mögliche Vorgehensweise aussehen könnte. Von diesem habe ich bisher keinen Gebrauch gemacht. Ich habe weder mit dem geschäftsführenden Beamten, noch mit einem andren Sachbearbeiter ein Problem. Auch nicht mit Stadtratskollegen. Im Gegenteil !! Fakt ist immer noch dass Sitzungsvorlagen bis Dato spät, oder als Tischvorlage dem Ratsgremium vorgelegt werden. Diesem Zustand sind auch immer wieder manche schlagzeilenträchtige Stadtratssitzungen geschuldet. Wie auch das jetzige Vorgehen. Was haben denn Berichte in der Süddeutschen und in Quer gebracht?…. Nichts….! Besser stünde es uns an, uns um fehlende Bauplätze und Gewerbeflächen für unsere Mitbürger zu kümmern. Anträge meinerseits sind bereits teils seit 2 Jahren gestellt. Wenn solche Anträge zur Aufblähung von Protokollbüchern führen, ist dies kein Tadel für mich. Einer angestrebten Mediation muss zwingend eine Änderung der beschriebenen Missstände vorrangehen oder mindestens der Wille hierzu. Hierbei ist der Bgm. gefordert. Die kommenden Sitzungen werden es zeigen ob sich Besserung einstellt. Auch muss sich der Bgm. an seinem künftigen Tun messen lassen. Nochmals der Auszug aus der Geschäftsordnung: 2;Die Ladung soll in der Regel so rechtzeitig zugestellt werden,dass die Stadtratsmitglieder mindestens 5 Tage vor der Sitzung in ihrem Besitz sind. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag der Zustellung der Ladung werden nicht mit eingerechnet.“ Karl Satzinger Bgl. |
Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.