Ab dem neuen Jahr ist der Kehrbezirk WUG 6, zu dem auch Pappenheim gehört wieder besetzt. Armin Fischer aus Ellingen wurde von der Regierung von Mittelfranken zum 01. Januar 2023 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt.
(LRA) Der Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 6 umfasst weiterhin die Stadt Pappenheim mit allen Gemeindeteilen außer Übermatzhofen, die Gemeinde Solnhofen mit allen Gemeindeteilen sowie die Ortsteile Laubenthal, Rothenstein, Suffersheim, Hammermühle und Potschmühle der Stadt Weißenburg.
Mit Ende des Jahres 2012 wurde das damalige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem Jahr 2013 können Eigentümer den Kaminkehrer für die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen (freier Schornsteinfeger). Eigentümer müssen die vom freien Schornsteinfeger durchgeführten Arbeiten dann beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen.
Grundsätzlich werden die Schornsteine und Abgasanlagen in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger gereinigt. Für Ofenrohre und Verbindungsstücke, die nicht kehrpflichtig sind, ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Diese sollten zur eigenen Sicherheit regelmäßig gereinigt werden, denn starke Verunreinigungen können schnell zur Gefahr werden. Durch einen Abgasrückstau etwa kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung oder durch zu viel Ruß im Schornstein zu einem Schornsteinbrand kommen.
Weitere Informationen zum sicheren Heizen gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks unter www.schornsteinfeger.de. Informationen zum Schornsteinfegerwesen im Landkreis und den 14 Kehrbezirken sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/umwelt/schornsteinfegerwesen zu finden.