Ab dem 1. März brauch Mofas und Leichtkrafträder neue Versicherungskennzeichen. Wermit dem alten Versicherungskennzeichen fährt riskirt eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Am Mittwoch, 02.03.2016, gegen 07.25 Uhr, wurde in der Altmühlstraße ein 16 Jahre alter Mofa-Fahrer angetroffen, der mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2015 mit seinem Zweirad unterwegs war, das am 29.02.2016 seine Gültigkeit verloren hatte. Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet. In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass zum 01.03.2016 das neue Versicherungsjahr für Versicherungskennzeichen beginnt. Die alten blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit und müssen durch neue grüne Versicherungskennzeichen ersetzt werden.