(LRA) In Bayern wird ab sofort wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel erlassen. Das teilte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München mit. Die Stallpflicht wird vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen in Form einer sogenannten Allgemeinverfügung angeordnet, die in einem Sonderamtsblatt des Landkreises in Kürze amtlich bekanntgegeben wird. Das Aufstallungsgebot gilt zunächst für unbestimmte Zeit und für das gesamte Landkreisgebiet. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung.
In diesem Zusammenhang wird von Seiten des Landratsamtes an die Vernunft der Geflügelhalter appelliert, die angeordnete Stallpflicht konsequent umzusetzen, um ihre Bestände mit dieser Maßnahme bestmöglich schützen zu können.
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind bislang keine Verdachtsfälle aufgetaucht. Beim Auftreten von Verdachtsfällen im Landkreis wird das Landratsamt die Öffentlichkeit umgehend darüber informieren.
Der Bund wurde im Rahmen des Krisenstabs über diese weitere Schutzmaßnahme der allgemeinen Stallpflicht in Bayern informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort werden die Maßnahme überwachen.
Zur engen Vernetzung aller Beteiligten wurde in Bayern bereits Anfang dieser Woche ein Koordinierungskreis auf Landesebene eingerichtet. Außerdem arbeitet Bayern im Zentralen Krisenstab des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, hat Bayern auch das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert. Bisher sind in mehreren Landkreisen Vogelgrippefälle vom Typ H5N8 bestätigt. Auftretende Verdachtsfälle werden am Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.