Die Stadt Pappenheim gibt bekannt, dass ab Montag, dem 15. April 2024, eine verstärkte Überwachung des Verkehrs sowohl im Bereich des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs eingeführt wird. Dies betrifft das Stadtgebiet sowie seine Ortsteile. Knöllchen gibt es ab dem 22. April 2024.
Die Maßnahmen werden in Kooperation mit der Stadt Treuchtlingen umgesetzt, die bereits auf eine mehrjährige Erfahrung mit der kommunalen Verkehrsüberwachung zurückblicken kann. Eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den beiden Städten wurde getroffen.
Ruhen der Verkehr (Parken) und die Einhaltung der Regeln
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird sich insbesondere auf folgende Verstöße konzentrieren:
– Parken ausschließlich in gekennzeichneten Bereichen
– Verbot des Parkens auf Gehwegen
– Einhaltung der maximal zulässigen Parkdauer
– Nutzung von Parkscheiben dort, wo dies vorgeschrieben ist
– Vermeidung von Halten in Halteverbotszonen oder im eingeschränkten Halteverbot
– Unterlassung des Haltens an engen oder unübersichtlichen Stellen
Für die Innenstadt von Pappenheim gelten spezielle Parkregeln: Das Parken ist hier nur in ausgewiesenen Zonen erlaubt. Dies betrifft unter anderem die Gebiete rund um die Altmühlbrücke, den Marktplatz, Teile der Klosterstraße sowie die Deisingerstraße, die Bauhofstraße und die Graf-Carl-Straße. In diesen Bereichen gilt ein Zonenhalteverbot, bei dem besonders markierte Flächen ausgenommen sind. Die höchstzulässige Parkdauer beträgt hier 90 Minuten an Werktagen zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.
Langzeitparker werden auf die Parkmöglichkeiten am Volksfestplatz und auf der Stadtwerke-Insel hingewiesen.
Überwachung des fließenden Verkehrs
Die Überwachung des fließenden Verkehrs wird sich auf Geschwindigkeitskontrollen beschränken. Die Ahndung der Verstöße von Fahrradfahrern, die gegen die Einbahnstraße fahren ist den neuen Verkehrsüberwachern aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Einführungsphase und Ahndung
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs startet zunächst als einwöchiger Probelauf. In dieser Phase werden Verkehrsteilnehmer bei Verstößen auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, jedoch noch nicht verwarnt. Ab dem 22. April 2024 werden kostenpflichtige Verwarnungen bei Verstößen ausgesprochen.
Die Stadt Pappenheim bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und um verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr.